Geschäft: X. Nachtrag zum Volksschulgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.06.12
TitelX. Nachtrag zum Volksschulgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung13.12.2006
Abschluss31.7.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 20 vom 23. April 2007
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 23. April 2007
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 19bis vom 23. April 2007
AntragAntrag Hobi-Neu St.Johann zu Art. 20 vom 23. April 2007
ErlassReferendumsvorlage vom 5. Juni 2007
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 12. Dezember 2006
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 14. März 2007
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 4. Juni 2007
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juni 2008
ProtokollauszugPA Referendumsvorlagen aus der Junisession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 14. März 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
5.6.2007Schlussabstimmung109Zustimmung39Ablehnung32
23.4.2007Antrag SVP-Fraktion zu Art. 20 Bst. c46Zustimmung103Ablehnung31
23.4.2007Antrag Hobi-Neu St.Johann zu Art. 20 Bst. a52Zustimmung105Ablehnung23
23.4.2007Antrag SVP-Fraktion zu Art. 19bis Abs. 239Zustimmung121Ablehnung20
23.4.2007Antrag vorberatende Kommission zu Art. 19bis Abs. 1120Zustimmung39Ablehnung21
23.4.2007Eintreten143Zustimmung1Ablehnung36
Statements
DatumTypWortlautSession
5.6.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit der Einführung des Frühenglisch und der Umsetzung der Blockzeiten werden die Lektionen für die Schülerinnen und Schüler inklusive des Kindergartens moderat erhöht. Damit fallen auch zusätzliche Lektionen für die Lehrpersonen an, insbesondere der Kindergartenlehrpersonen. Trotzdem wird das Vollpensum der Kindergartenlehrpersonen nicht angepasst. Die SP-Fraktion erwartet vom Erziehungschef so bald als möglich eine Korrektur.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
5.6.2007Wortmeldung

Wir haben beim Eintreten zur Behandlung der Staatsrechnung von der CVP und der FDP gute Ansätze gehört, die CVP-Fraktion unter dem Motto: «Spare in der Zeit, dann hast du in der Not.» Die FDP-Fraktion stellt die Forderung zur Steuersenkung von 10 Prozent auf. Nun sollen wir wieder über neue Kosten von knapp 2 Mio. Franken mit dieser Vorlage beschliessen. 30 bis 40 Prozent gehen zulasten des Kantons, der Rest zulasten der Gemeinden. Ich halte abermals fest: Der Mittagstisch ist keine Staatsaufgabe.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
5.6.2007Wortmeldung

Die FDP-Fraktion ist sehr froh, dass das Anliegen, das wir seit Jahren verfolgen, nun umgesetzt werden kann, nämlich eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die FDP-Fraktion wird das Geschäft in der Schlussabstimmung unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
23.4.2007Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die GRÜ-Fraktion ist diesem Nachtrag gegenüber so wie er vorliegt, positiv eingestellt, insbesondere natürlich was die Einführung der Tagesstrukturen betrifft. Es wird in der Volksschule ein Schritt formalisiert, der hilft, die heutige Lebenssituation von Familien mit Kindern besser in Übereinstimmung zu bringen. Tagesstrukturen, Tagesschulen, sind ein Postulat, das Kreise, die sich mit der Lebenssituation von Frauen beschäftigen, schon seit Jahren hartnäckig thematisieren.

Wir haben natürlich Symathisie für die Idee der Tagesschulen, absolut unwiedersprochen. Deutlich liesse sich das anspruchsvolle Management von Berufstätigkeit, Familienleben, Erziehungsarbeit und zusätzlich auch noch gemeinnützigem Engagement entstressen, wenn unsere durchschnittliche Arbeitszeit hier in der Schweiz sinken würde. Wir arbeiten zu viele Stunden! Da unsere Arbeitswelt, die Wirtschaft, von den pragmatischen Schritten, die wir mit diesem Gesetz formalisieren werden, profitiert, wünsche ich mir auch eine Beteiligung der Arbeitgeber an diesen Kosten. An der Finanzierung der Tagesstrukturen. Es gibt Beispiele dafür: Flawil hat eine entsprechende Zusammenarbeit gefunden und setzt es dieses Jahr um. Das ist positiv.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Ich habe ein Verständigungsproblem und ich habe Regierungsrat Stöckling jetzt sehr aufmerksam nochmals zugehört. Sie haben in Ihrem letzten Votum zu Beginn oder in der Mitte sehr deutlich gesagt und wenn nur ein Elternpaar diesen Transport will, dann besteht der Anspruch und Sie haben fünf Sätze später gesagt, die Schulgemeinde entscheidet dann. Entweder entscheidet die Schulgemeinde, dann besteht der Anspruch nicht oder die Eltern haben den Anspruch und die Schulgemeinde hat nicht zu entscheiden. Wir haben in der ganzen Diskussion in unserer Fraktion auch instruiert oder informiert durch unsere Mitglieder in der vorberatenden Kommission diesen Text und dieses Gesetz so verstanden, dass eben der Anspruch dann nicht besteht wenn ein Mittagstisch angeboten wird. Man kann es machen, aber man muss es nicht machen und der Antrag unserer Fraktion und so wie ich Hobi-Neu St.Johann habe in die gleiche Richtung, dass zumindest dieser Transport auf jeden Fall sicher gestellt ist. Wenn Sie bedauern, dass möglicherweise das Vertrauen in die Behörden und Räte nicht zu gross ist, dann kann ich mich dieser Feststellung den Bedauern nicht dieser Feststellung anschliessen und ich bin froh, dass Sie gesagt haben, so blöd sind Sie nicht aber wenn Sie das so weglassen, dann sind Sie immer noch etwas.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Zu Klee-Berneck: Sie wollen nicht ständig Vorschriften vom Kanton. Eben gerade mit diesem Artikel, dass obligatorische Mittagstische geschaffen werden wie es Regierungsrat Stöckling ausgeführt hat, haben Sie doch mit den neuen Vorschriften die gemacht werden vom Kanton. Wollen wir denn ständig verstaatlichte Institutionen? Wir haben sehr gute hervorragende Arbeit, die Familienmütter leisten. Wollen Sie denn ständig, dass man Ihnen dreinmischt, damit sie nicht mehr ihre Aufgabe, die sie wertvoll und hervorragend ausüben, machen, dass man diese Ihnen wieder weg nimmt. Wollen wir eine Gesellschaft die vom Staat verordnet ist oder wollen wir eine Gesellschaft die in Eigenverantwortung nach wie vor tun und lassen kann was sie für gut hält. Ich lehne ein obligatorischer Mittagstisch strikte ab. Als Mutter von nun zwei nun erwachsenen Kindern habe ich Erfahrungen gemacht, wie wichtig und wie wertvoll ein gemeinsamer Mittagstisch zu Hause ist. Die Kinder kommen nach Hause, erzählen von ihren Erlebnissen während dem Vormittag und wir haben als Eltern ein Frühwarnsystem wenn etwas nicht gut läuft. Wenn die Kinder erst wieder am Nachmittag oder am Abend nach Hause kommen erzählen sie nicht mehr was am Vormittag gelaufen ist. Entweder wird es vergessen oder es scheint ihnen nicht mehr wichtig zu sein. Man konnte mit diesem Frühwarnsystem sofort eingreifen wenn etwas nicht gut gelaufen ist und ich würde das sehr im Namen vieler Mütter ablehnen und bedauern wenn der Staat sich jetzt nochmals rein mischt und rein funkt, dass diese sehr wertvolle Arbeit in Eigenverantwortung ausgeführt nochmals redimensioniert wird oder verstaatlicht wird.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Ich möchte eine Präzisierung einbringen. Mein Votum, die Kann-Formulierung zu unterstützen bezieht sich natürlich auf Abs. 2. Der Schulrat kann einem Beitrag erheben und nicht die Kann-Formulierung der SVP-Fraktion. Das habe ich noch präsidieren wollen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Zu Gächter-Berneck: Ich komme auch aus dem Rheintal. Die CVP-Fraktion ist sehr wohl eine Familienpartei, aber sie verschliesst einfach die Augen vor der Realität nicht. Es macht Sinn, wenn die Schulgemeinde in der Ausgestaltung des Mittagstisches frei ist, d.h. wenn sie ihn eben bedarfsgerecht ausgestalten kann. Dabei soll meiner Ansicht nach das Kind im Mittelpunkt der Überlegungen stehen. Es soll ein Mittagessen einnehmen können und es soll betreut sein. Ob das Kind via Schule, via Gastfamilie oder mit einem mitgebrachten Lunch verpflegt wird ist meines Erachtens zweitrangig. Es soll vor allem betreut sein. Daher ist es äusserst wichtig, den Mittagstisch so auszugestalten - ich denke da besonders an die Kosten, dass die Kinder aus jenen sozialen Schichten am Mittagstisch teilnehmen, bei denen eine Betreuung besonders wichtig ist und die sonst die Mittagszeit verbringen würden.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Zu Gächter-Berneck: Ich glaube, Sie disqualifizieren sich selber. Ich habe das Gefühl, die guten Seiten dieser neuen Zeit. Diese Mütter und Väter die gut zu ihrer Familie schauen und diese Mütter und Väter die sich auch noch engagieren in der Öffentlichkeit, die auch noch berufstätig sind und dort Erfahrungen sammeln und ihren Kindern viel mitgeben, diese gute neue Zeiten sind an Ihnen absolut vorbei gegangen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Art. 19bis (Mittagstisch). Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission beantragt, Art. 19bis Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Schulgemeinde bietet den Schülern über Mittag bedarfsgerecht eine gesunde Verpflegung oder einen Aufenthaltsraum an, in dem sie eine mitgebrachte Verpflegung einnehmen können, soweit nicht die politische Gemeinde diese Aufgabe erfüllt.»

Dieser Antrag ist mit 13:6 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen worden.

In der vorberatenden Kommission wurde der Antrag der SVP-Fraktion gestellt, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt der Beratung zurückgezogen. Somit ist kein Abstimmungsresultat bekannt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat sich am 14. März 2007 ohne Abwesenheit zur Beratung der Vorlage in St.Gallen in den Räumlichkeiten des Gesundheitsdepartementes getroffen. Ebenfalls waren die Vertreter der Regierung anwesend. Im Weiteren wurde durch die vorberatende Kommission zwei externe Referenten zum Thema eingeladen. Elisabeth Steger-Vogt, Leiterin des Projekts Tagesstrukturen, und Thomas Rüegg, Präsident des Verbands St.Gallen Volksschulträger (SGV), sie informierten die vorberatende Kommission aus ihrer Sicht. Im Anschluss an die Referate und das Eintretensvotum der Regierung und der Fraktionen beschloss die vorberatende Kommission mit 21:0 Stimmen einstimmig auf die Vorlage einzutreten. Beim X. Nachtrag zum Volksschulgesetz stehen folgende Punkte zur Behandlung: Englischunterricht, Lektionentafel und Blockzeiten, Mittagstisch, Kindergartenobligatorium und Harmoskonkordat wurden erwähnt. Während der Englischunterricht, die Lektionentafel und auch die Blockzeiten in der Kompetenz des Erziehungsrates liegen und eine Gesetzesänderung dafür nicht notwendig ist wurde es in der Vorlage miteinbezogen. Somit ist es in Zukunft im Gesetz verankert. Im Gegensatz benötigt es für den Mittagstisch und auch für das Kindergartenobligatorium eine Gesetzesänderung. Das Harmoskonkordat war nicht Gegenstand der Beratung und es folgt eine separate Vorlage durch die Regierung. In der Detailberatung und Antragstellung wurden verschiedene Fragen und Anträge durch die Mitglieder der Fraktionen gestellt. Die Anträge der vorberatenden Kommission werde ich in der Spezialdiskussion kommentieren. Während der Beratung des Gesetzesentwurfes waren besonders Art. 19bis und Art. 20 Gegenstand der Diskussion. In Art. 19bis wurde vorwiegend die Kostenbeteiligung und die Betreuung diskutiert. Auch stand nach einem Rückkommensantrag seitens eines Mitgliedes der vorberatenden Kommission die Verpflegung zur Diskussion. In Art. 20 wurde über das Transportangebot und nochmals über die Betreuung debattiert. Während der Beratung wurde seitens der Regierung festgestellt, dass aus versehen Art. 49 des geltenden Rechts nicht geändert wurde. Um dies ebenfalls in die Vorlage miteinzubeziehen wurde die vorberatende Kommission gebeten dies als Kommissionsantrag einzureichen. Über die Kosten der Vorlage wurde nicht speziell diskutiert. Dies war Gegenstand des Berichts 40.06.01 «Perspektiven der Volksschule», welche dem Kantonsrat bereits vorlegt und zur Kenntnis genommen worden ist. Der X. Nachtrag zum Volksschulgesetz unterliegt nach den Ausführungen in der Botschaft dem fakultativen Gesetzesreferendum. Dies da die Mehrkosten für den Mittagstisch die Grenze für das obligatorische Finanzreferendum nicht übersteigt, und das Kindergartenobligatorium kostenneutral ist. Die vorberatende Kommission stimmt der Botschaft mit den ihnen vorliegenden Anträgen in der Schlussabstimmung mit 17:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Den Anträgen der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir brauchen keine Tagesschulen zu deren Realisierung der vorliegende Nachtrag ein weiterer Schritt ist. Hingegen brauchen wir dringend Mütter, die ihren gewählten Beruf der Hausfrau ausüben. Wir brauchen Mütter, die ihren Kindern zuhören. Kinder haben immer etwas zu erzählen. Das ist wenigstens meine Feststellung. Wir brauchen nicht noch mehr geistig vergewaltigte Kinder die gegen ihren Willen zum Mittagstisch befohlen werden. Wir brauchen nicht noch mehr Jugendgewalt, teilweise verursacht durch Mütter, welche ihre Kinder vernachlässigen weil sie zur Finanzierung des Luxus lieber berufstätig sind. Mittagstische können zugegebenermassen eine Lösung sein, nämlich für sich in einer Notlage befindliche Alleinerziehende. In diesen Fällen würde ich sogar einer Teilfinanzierung durch den Staat noch zustimmen. Lassen Sie mich als Rheintaler noch kurz auf die Veröffentlichungen der vergangenen Woche von Frei-Diepoldsau als Vertreter der Rheintaler CVP-Subfraktion zurückkommen. In verschiedenen Gemeinden trifft seine Feststellung wonach viele Kinder und Eltern Bedürfnis nach einer Mittagstisch haben, nicht zu. Gut betreute Kinder sind eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft, sagt er. Ich gebe ihm Recht. Aber Garant für eine gute Betreuung sind nur eigene Mütter und eigene Väter. Aufgrund des hohen Armutsrisikos müssen viele Frauen erwerbstätig sein, diese durch einen Angehörigen der CSP gemachte Aussage erstaunt mich. Ich glaube, unser Rheintaler Bischof Markus Büchel würde diese Aussagen nicht vorbehaltlos unterstützen. Viele würde er meine, die Frauen sollen auf übertriebenen Luxus verzichten und anstatt dessen ihre Hauptrolle als Mutter wahrnehmen. Kunststück versucht die CVP-Fraktion im Kernbereiche der SVP-Fraktion vorzustossen wenn sie ihr eigenes Programm derart komisch vertritt. Ich habe gemeint, die CVP-Fraktion sei eine Familienpartei. Weshalb will sie denn die Zeiten des gemeinsamen Familienlebens mit Mittagstischen einschränken? Abschliessend zurück zur Sache. Die Einrichtung von Mittagstischen hat - wenn überhaupt - unter der Prämisse der Freiwilligkeit zu erfolgen. Zudem soll der Mittagstisch für die Benutzer kostenpflichtig sein. Es darf nicht sein, dass Eltern, welche ein intaktes Familienbild vorleben wollen den Mittagstisch mitfinanzieren.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem X. Nachtrag zum Volksschulgesetz werden langjährige Anliegen der CVP-Fraktion aus dem Bereich Bildung und Familienpolitik umgesetzt. Mit dem Obligatorium des Kindergartens wird dieser in der Volksschule verankert und seine Funktion gefestigt. Ein Entscheid für oder gegen die Grund- oder Basisstufe wird nicht vorweggenommen. Zusammen mit dem Ausbau der Blockzeiten bildet der auf Angebotseite obligatorische Mittagstisch ein bedarfsgerechtes Angebot der familienergänzenden Kinderbetreuung. Mit der Vorlage wird auch der Weg frei für die Reform des Sprachunterrichts und somit für die Einführung von Englisch in der Primarschule. Die Mehrheit der CVP-Fraktion will die Frage der Schülertransporte parallel zu Mittagstischangeboten in der Autonomie der Gemeinden überlassen und somit die Möglichkeit offen halten für situations- und bedarfsgerechte Lösungen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: beantragt, Art. 49 Bst. b wie folgt zu formulieren: «kann aus wichtigen Gründen und mit Zustimmung der regionalen Schulaufsicht Schüler, die elf Jahre die Schule besucht haben, aus der Schulpflicht entlassen.»

Bei Art. 49 Bst. b handelt es sich um einen Artikel, der während der Beratung festgestellt wurde, dass sich in der alten Gesetzesfassung ein Fehler eingeschlichen hat, welcher nicht geändert wurde in der neuen Botschaft. Besonders geht es um die Zahl 11 und nicht wie im alten Gesetz geschrieben um die Zahl 9. Die vorberatende Kommission stimmte mit 20:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission beantragt, Art. 20 Bst. c wie folgt zu formulieren: «die Betreuung der Schüler während Mittagstisch und Wartezeiten.»

Diese Änderung ist mit 17:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen in der vorberatenden Kommission angenommen worden.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Die Anträge der SVP-Fraktion sind abzulehnen.

Wenn man die annehmen würde, dann können Sie die Bestimmung streichen. Weil diese Kompetenz freiwillig einen Mittagstisch anzubieten haben die Gemeinden heute schon und sie sind heute frei, ob sie einen Beitrag verlangen oder nicht. Nicht die Gemeinderäte die Schulbehörden. Sie können einen Beitrag erhalten. Mit Ihrem Antrag zu Abs. 2 schränken Sie die Kompetenz der Schulbehörden meines Erachtens unnötigerweise ein und ich bin erstaunt, wie wenig Sie dem doch in der Regel bürgerlich dominierten Gemeindebehörden zutrauen, dass die nicht eine richtige Lösung, die den lokalen Gegebenheiten entspricht finden. Diese Bevormundung der Gemeinden ist meines Erachtens nicht nötig. Mit dem neuen Finanzausgleich soll auch der finanzielle Spielraum der Gemeinden etwas ausgedehnt werden. Sie können dann entscheiden und brauchen im Budget übrigens die Zustimmung der Bürgerschaft und dort kann ihre direkte Demokratie diese bei anderer Gelegenheit hochhalten spielen, die können sagen, wollen wir soviel bezahlen oder wollen wir soviel bezahlen. Zum anderen: Von freier eigener Verantwortung kann nur gesprochen werden, wenn ich eine Möglichkeit habe. Ich sehe die Argumentation von Blum-Mörschwil und Steiner-Kaltbrunn nicht ein. Kein Mensch wird gezwungen einen Mittagstisch zu benützen. Es ist völlig freiwillig. Keine Gemeinde wird gezwungen einen Mittagstisch anzubieten wenn keine Nachfrage besteht. Ich habe schon in der vorberatenden Kommission gesagt die Lösung, die heute z.B. in Goldingen in Versuch gemacht wurde, nämlich für die wenigen Kinder die den Mittagstisch wollen Familien zu suchen und in diesen Familien dann den Mittagstisch anzubieten ist durchaus eine vernünftige Lösung. Niemand der heute eine Initiative ergriffen hat wird gehindert die weiter zu führen. Aber dort wo niemand dieses Angebot macht und wo es Familien gibt, die auf einen Mittagstisch angewiesen sind, möchten wir eine gewisse Garantie machen. Ich hatte die Absicht Bundesrat Furgler, der einmal bei einem einfachen Votum gesagt hat, er werde sein Mikrofon jetzt senken um sich den Niveau des Votanten anzupassen. Ich war eigentlich versucht, das gleiche zu sagen bei Gächter-Berneck. Nachdem aber Blum-Mörschwil und Ritter-Hinterforst schon von sich aus das notwendige gesagt haben, verzichte ich darauf.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Art. 20 (Zusätzliche Angebote). beantragt, Art. 20 Bst. a wie folgt zu formulieren: «den Transport von Schülern mit unzumutbarem Schulweg.»

Ich unterstütze die Schaffung von Mittagstischen voll und ganz. Ich stehe auch hinter dieser Vorlage. Ich wehre mich aber dagegen, dass dies in unglücklichen Diskussion im Zusammenhang mit Schülertransporten geschehen soll. Ich wehre mich auch dagegen, dass man dann davon spricht, dass die Schaffung von Mittagstischen allenfalls irgendwie auf Kosten jener Kinder gehen soll, die nach Hause gefahren werden möchten. Es gibt sicher auch viele Familien eben, die schätzen den Mittagstisch. Die können das machen, die können das anbieten zuhause auch. Sie haben diese Möglichkeit noch. Es bedeutet für sie Gespräch in der Familie, Ablagen von Frust und Freude. Mit der vorgeschlagenen Regelung soll nun erreicht werden, dass kein Anspruch auf einen Schülertransport mehr bestehen soll, wenn ein Mittagstisch angeboten wird. Wenn die Verpflichtung Schülertransporte anzubieten wegfällt werden die Schulgemeinden je nach Situation wie die Transporte organisiert und finanziert werden sicher auch unterschiedlich reagieren. Auf jeden Fall kämen aus finanziellen Gründen die Schülertransporte allenfalls unter Druck. Transportkosten könnten da eingespart werden. Man macht sich dann vielleicht sogar Überlegungen der Kostendeckungsgrad des Mittagstisch könnte dann etwas noch verbessert werden usw.

Im neuen Finanzausgleich vielleicht kommt die ganze Sache noch mehr unter Druck. Für Familien in weitläufigen schwachbesiedelten Gegenden und in Weilern ohne Anschluss an den öV wird damit der Mittagstisch früher oder später vielleicht sogar zu Pflicht. Dies entspricht aber überhaupt nicht dem Grundgedanken dieser Vorlage die auf jene ausgerichtet ist, für die das Angebot eines Mittagstisches ein echtes Bedürfnis ist. Viele Schulgemeinden stehen vor grossen Herausforderungen wegen rückläufigen Schülerzahlen. Gerade auch Aussenschulen, schwachbesiedelte Landregionen. Heute verlieren sie die Schule im Dorf, morgen auch noch den Transportbus über Mittag. Das wird dann noch weniger attraktiv da in diesen Weilern zu wohnen. In der Praxis wird es dann vermutlich so sein, dass die Kinder mit einem Transport vielleicht am Mittag noch nach Hause kommen weil gerade die Kindergärtner auch nach Hause geführt werden müssen aber nach dem Mittagessen dann kein Transport dann mehr zur Verfügung steht und dann kommen die Eltern und fahren diese Kinder in die Schule. Ist das ökologisch sinnvoll müssen wir dann auch fragen. Schülertransporte können übrigens auch eine Chance sein um kostengünstige Lösungen im Bereich Mittagstisch anzubieten. Ich könnte mir sehr gut vorstellen, dass Kinder mit Kindern nach Hause gefahren werden und dort in einer Familie verpflegt werden können. Ohne Schülertransporte ist dann sicher diese Möglichkeit nicht mehr gegeben. Die Alternative ist dann vielleicht die billigste Lösung. Vielleicht ein betreuter «Tupperware-Z'Mittag» für freiwillige aus der Umgebung oder Unfreiwillige aus der weiteren Umgebung weil sie nicht mehr nach Hause können. Es besteht auch die Gefahr, dass mit dieser eher unglücklichen Verknüpfung von Schülertransport und Mittagstisch in den Gemeinden und Schulgemeinden ein zusätzlicher unnötiger Widerstand - wir werden vielleicht das Votum der SVP-Fraktion noch in diese Richtung hören - gegen die Schaffung eines zweckmässigen Mittagstisches eben aufgebaut wird. Darunter haben dann eben jene zu leiden, die diesen Mittagstisch eigentlich nötig hätten. Das wollen wir nicht. Mein Streichungsantrag bedeutet nicht, dass unvernünftige Transporte gemacht werden sollen. Auch Schülertransporte müssen verhältnismässig sein. Ich habe genügend vertrauen in die Behörden, dass sie dies auch kostenbewusst mit Schülertransporten damit umgehen und die Fahrrouten sinnvoll planen. Sicher kommen die zuständigen Behörden nicht auf solche Ideen wie das in der Botschaft S. 5 unten steht. Sie können dort nachlesen. Dort soll die Schulgemeinde verpflichtet bleiben Schulkinder wenigstens nach dem Mittagstisch nach Hause zu fahren wenn sie am Nachmittag keinen Unterricht haben. Aber wenn wir Kinder nach Hause fahren nach dem Mittagessen obwohl sie eigentlich lieber zu Hause gegessen hätten, ist diese Übung sicher auch nicht unbedingt sachgerecht und sinnvoll. Ich bitte Sie, diese beiden Dinge nicht gegeneinander auszuspielen und diesen Zusatzsatz zu streichen. Schülertransporte über Mittag eben nicht mit dem Transport zu verknüpfen. Wir können dann die Diskussionen in vielen Gemeinden viel weniger polemisch führen. Ich bin überzeugt, wir erreichen für die Mittagstische viel mehr und ich bin gespannt auf die Argumentation der SVP-Fraktion, die den gleichen Antrag stellt.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion begrüsst die Gesetzesvorlage, mit der ein wichtiges, langjähriges Anliegen unserer Fraktion, nämlich die bessere Vereinbarkeit von Familien-, Erwerbs- oder ehrenamtlicher Arbeit mindestens an allen Vormittagen möglich wird. Die FDP-Fraktion hat dazu in den vergangenen Jahren auch Vorstösse im Parlament eingereicht. Die FDP-Fraktion beurteilt die Beschlüsse des Erziehungsrates als fundiert und aufschlussreich, denn sie geben Antwort auf einen gesellschaftlichen Wertewandel, der an unseren Kindern nicht spurlos vorbei geht. Wir begrüssen es, dass der Kindergarten obligatorisch wird. Wir sind für Blockzeiten an fünf Vormittagen zu vier Lektionen und zwar ab dem zweiten Kindergartenjahr. Die Kindergärtnerinnen berichten, dass sie es sehr schätzen, dass ihnen durch das fünf mal vier Stundenmodell mehr Zeit zur Verfügung steht. Insbesondere profitiert davon das Streichspiel. Die Kinder können sich besser darin vertiefen, sie lernen länger verweilen. Diese Aussagen der Kindergärtnerinnen widerlegen Stimmen der Gegner des fünf mal vier Stundenmodells, welche geltend machen, dass mit dem langen Vormittag zu wenig auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen werde. Dies ist aus unserer Sicht ein Vorurteil. Kompetente Kindergärtnerinnen können einen Unterrichtsvormittag so gestalten, dass es den Kindern wohl ist und sie profitieren. Wir möchten auch daran erinnern, dass in den umliegenden Ländern Blockzeiten bereits für drei- bis vierjährige normal sind. Die FDP-Fraktion ist klar der Meinung, dass die Kinder nicht zu einem Bildungsrückstand gezwungen werden sollten. Insbesondere auch deshalb weil der Schweizer Kindergarten eine pädagogisch sehr gut geführte und hoch stehende Einrichtung ist. Im ersten Kindergartenjahr unterstützen wir die erste Stunde als freiwillige Auffangzeit. Der massvolle Ausbau der Stundentafel auf der Primarstufe, welche den Weg freimacht für die obligatorische Einbindung der musikalischen Grundschule sowie die Förderung der Standardsprache und des Englischunterrichtes wird von der FDP-Fraktion ausdrücklich gewünscht. Wichtig ist für uns auch die neue Regelung, dass Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsausfall nicht nach Hause geschickt werden dürfen, sondern von sogenannten Springerinnen oder Springern geschult oder mindestens betreut werden. Beim Mittagstisch begrüssen wir die flexible Regelung, welche den Gemeinden Wahlfreiheit lässt und den unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung trägt. Wir finden es richtig, dass die Gemeinden über die Mittagszeit eine Betreuung gewährleisten müssen und zwar auch am Mittwoch, obwohl der Nachmittag schulfrei ist. Nur so kann den gesellschaftlichen Anliegen nach besserer Vereinbarkeit von Familien und Erwerbsarbeit entsprochen werden. Wir unterstützen auch den Vorschlag, dass sich die Eltern an den Kosten für den Mittagstisch beteiligen. Die Beitragspflicht soll nach Meinung der FDP-Fraktion in der örtlichen Schulordnung geregelt werden. Zur Kostenentwicklung, dass die Verbesserung der Schulstrukturen nicht zum Nulltarif erhältlich ist, ist für uns klar.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit den zusätzlichen kleinen Ergänzungen und Korrekturen der vorberatenden Kommission sind wir mit dem X. Nachtrag zum Volksschulgesetz zufrieden - wie wohl selten mit einer Vorlage. Sie ist ein weiterer wichtiger Schritt im Bildungswesen ganz in unserem Sinn. Steht der Tropfen, höhlt den Stein. Die konsequente Politik der SP-Fraktion beginnt Früchte zu tragen. Zusammen mit unserem weitsichtigen Erziehungsdirektor können wir stolz sein auf diese erfreuliche Entwicklung. Wir begrüssen, dass Englisch in der Primarschule und die allgemeine Koordination des Sprachunterrichts ebenso, wie den Schwerpunkts des Musikunterrichts in der Unterstufe. Mit den fünf mal vier Lektionenvariante wechseln wir zu einer Handhabung, die den Namen Blockzeit auch verdient. Damit sind wir zwar einen Schritt weiter, aber aus unserer Sicht natürlich noch lange nicht am Ziel. Noch ist die Blockzeit auch in dieser ausgedehnten Form mit Mittagstisch nicht viel mehr als ein verlängerter Hütedienst. Mit der Einführung der Tagesschule könnte ein echtes pädagogisches Konzept entwickelt und umgesetzt werden indem Bildungschancen, Sozialisation und Integration wesentlich verbessert werden könnten. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf das umgewandelte SP-Postulat 42.06.20 «Rasche Förderung von Tagesschulen». Aber eben, steht der Tropfen, höhlt den Stein. Für uns sind erweiterte Blockzeiten und Mittagstisch eine Einheit. Aus diesem Grund unterstützen wir die Vorlage, die ein obligatorisches Angebot verlangt. Es ist aber, wie Sie wohl schon ahnen, aus unserer Perspektive ebenfalls nur eine absolute Minimalvariante. Ein gut gefüllter Mittagstisch mit gesundem Essen, gemeinsamen Essregeln, Spielmöglichkeiten und Aufgabenhilfe wäre eine weitere gute Chance zur Sozialisierung. Es bleibt die Hoffnung, dass auf Gemeindeebene diese Chance erkannt wird und die Angebote über der Minimalvariante umgesetzt werden. Die obligatorisch Erklärung des Kindergartens und die damit verbundene Aufnahme ins Volksschulgesetz finden wir im Sinn der Integration und Sozialisation sehr sinnvoll. Es wertet auch verdientermassen den Kindergarten auf. Als gut erachten wir ebenfalls, dass mit diesem Nachtrag des Volksschulgesetzes der Weg für den Kanton St.Gallen frei wird, denn Harmos Konkordat beizutreten. Eine Harmonisierung der schweizerischen Bildungslandschaft in grundlegenden strukturellen Bereichen trägt mit Sicherheit zu einer Qualitätsverbesserung bei. Fazit: Wir sind zufrieden, wir machen weiter.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Die Anträge der SVP-Fraktion sind abzulehnen.

Wenn das Votum von Gächter-Berneck ein Lachen hervor rief, so macht mich das traurig. In diesem Saal, im 21. Jahrhundert, den Müttern nach wie vor die Schuld zugeschoben wird für alles was in unserer Gesellschaft nicht rund läuft, so stimmt mich das nochmals traurig. Ich denke, Gächter-Berneck hat überhaupt nicht erkannt um was es hier geht. Er ist auch ein Vater auf Zeit. Vielleicht lernt er es einmal noch. Ich wehre mich dagegen als Schulratspräsidentin, dass man uns permanent vom Kanton Vorschriften macht. Lassen Sie uns die Freiheit um Beiträge zu erheben für Mittagsverpflegung, um Beiträge einzuholen bei den Eltern oder eben auch nicht. Verzichten Sie auf eine Muss-Formulierung bei den Mittagstischfinanzierung.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ob wir am Schluss der Vorlage zustimmen können, hängt davon ab, ob wir mit unseren Anträgen in der Spezialdiskussion durchkommen. Diese sollten noch verteilt werden. Dass der Kindergarten obligatorisch wird, mit dem können wir leben. So besuchen doch heute schon praktisch alle Kinder im Kanton St.Gallen den Kindergarten. Wichtig für uns ist aber, dass der Kindergarten auch Kindergarten bleibt, d.h. dass die Kinder nicht schon dort unter Leistungsdruck gestellt werden dürfen oder so jung schon sinnlose Abklärungen über sich ergehen lassen müssen. Mit dem X. Nachtrag zum Volksschulgesetz wird auch Englisch als erste Fremdsprache in der Primarschule eingeführt. Es wird sich zeigen, ob zwei Fremdsprachen in der Primarschule nicht zu viel des guten sind. Wir werden auf jeden Fall genau hinsehen, ob es in anderen Fächern nicht bergab geht. Mit der Einführung von Blockzeiten, wie sie in der Botschaft erläutert sind, fünf mal vier Lektionen an den Vormittagen, sind wir einverstanden. Eine Ausdehnung der Blockzeiten auf die Nachmittage kommt für uns aber nicht in Frage. Mit Besorgnis stellen wir fest, dass jetzt mit dem vorgeschriebenen Mittagstisch und die angestrebte Verkürzung der Mittagspause vorallem im ländlichen Raum auch die Kinder die über dem Mittag nach Hause wollen und dürfen, so gezwungen werden in der Schule zu bleiben. Vorallem dann wenn auf Kosten von Mittagstisch und der Beaufsichtigung der Schulbusbetrieb über den Mittag eingestellt wird. Wir müssen uns bewusst sein, dass wir mit der Beaufsichtigung über den Mittag eine Lawine auslösen, deren Ausmass nicht absehbar ist. Die SP-Fraktion hat es schon wieder angekündigt, dass diese Gesetzesänderung nur der Anfang ist zu vollumfänglichen Tagesstrukturen, d.h. in Zukunft auch Betreuung an schulfreien Nachmittagen und wahrscheinlich auch noch ein Betreuungsangebot während den Schulferien. Da werden Kosten auf die Gemeinden zukommen, die nicht mehr bezahlbar sind. Vorallem dann, wenn die Gemeinden meinen, jede müsse das bessere Angebot als die andere haben. Diese Verantwortung müssen die Gemeinden selber tragen. Mit dem neuen Finanzausgleich wird es umso wichtiger, dass der Kanton so wenig Vorschriften wie möglich macht. Wir werden in der Spezialdiskussion die Anträge stellen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Zu Lehmann-Rorschacherberg:

Ich bin eigentlich froh, dass wir mit dieser Vorlage einen langjährigen Wunsch praktisch aller Fraktionen Rechnung getragen haben. Ich darf allerdings daran erinnern, dass es bei der Diskussion über die Versuche die wir gemacht haben nicht ganz so positiv getönt hat aber ich bin froh, dass heute die Meinung in diesem Rat einhellig ist, sowohl für Vorverlegung der Schuleintritts wie auch Blockzeiten.

Zu den Blockzeiten zwei Bemerkungen. Zum Einen an die SVP-Fraktion. Auf Stufe Kanton redet kein Mensch von einer Verkürzung der Mittagszeit. Ich bin der Meinung, wenn wir obligatorisch Tagesschulen einführen, dann muss man darüber reden. Solange wir aber keine obligatorischen Tagesschulen flächendeckend einführen, bin ich durchaus der Meinung, dass die Mittagszeit so anzusetzen ist, dass die Kinder im Normalfall über die Mittagszeit bei einem vernünftigen Schulweg nach Hause gehen können. Es ist aber auch heute schon so, dass an verschiedenen Orten die Zeit für weite Schulwege etwas knapp ist. Wir sind klar der Meinung, dass wenn man schon Mittagstisch obligatorisch erklärt, dann sollte man nicht die «Fünfer- und Weggli-Politik» machen und sagen, trotzdem besteht noch ein Anspruch auf Schulbus. Ich rede nur vom Anspruch. Jeder Gemeinde steht es frei ob sie trotzdem einen Schulbus machen will. Die Frage der Festlegung der Mittagszeit ist ebenfalls eine Frage der Kompetenz des Schulrates. Wir haben keine Vorschriften bezüglich Dauer der Mittagszeit. Ich habe nur die Meinung des Erziehungsrates jetzt zum Ausdruck gebracht. Dass die Argumentation von Lehmann-Rorschacherberg anbetrifft, so bin ich schon etwas erstaunt über die Argumentation der Kindergärtnerinnen. Früher hat man uns erzählt, mehr als zwei Stunden könnten die Kinder nicht aneinander in den Kindergarten gehen. Das sei völlig unmöglich bei den kleineren Kindern. Als es aber dann um die Lektionenzahl ging war das plötzlich kein Argument mehr. Heute ist es so, dass wir davon ausgehen, dass wenn man Blockzeiten ernst nimmt und wenn man den Kindergarten ernst nimmt, dann kann es doch nicht so sein, dass im ganzen Kindergarten ein Teil des Besuches immer noch freiwillig ist. Ich kann als Kindergärtnerin keinen vernünftigen Lehrplan für die älteren Kinder machen wenn nur ein Teil dieser Kinder da ist. Wenn es aber keine Rolle spielt ob man eine vernünftige Tätigkeit eine Stunde länger oder eine Stunde weniger lang machen, dann nimmt man den Kindergarten nicht Ernst. Hingegen sind wir der Meinung, dass für die kleineren Kinder die erste Stunde freiwillig sein sollte. Freiwillig aber nicht in dem Sinn, dass man sagt heute schicke ich mein Kind um 8 Uhr morgens und dann um 8.30 Uhr. Die Schulgemeinde hat festzulegen ob das je Semester oder je Jahr sein muss. Ich bin an sich der Meinung, dass es problemlos je Semester festgelegt werden muss. Es steht für mich keine Notwendigkeit, dass man das unbedingt auf ein Jahr festlegen muss. Aber wie gesagt, hier machen wir keine Vorschriften. Wir haben aber von Seiten in den Gesprächen mit den Kindergärtnerinnen Konvent immer gehört, dass es für die Kindergärtnerinnen an sich wichtig wäre, wenn sie in dieser ersten Stunde dann alle Elternkinder beieinander hätten und eben nicht dort nochmals diese Aufteilung. Ich bitte Sie, wenn wir Blockzeiten Ernst nehmen, dann sollten wir auch diese vier Stunden durchsetzen. Ich habe gesagt, Ausnahme die kleineren Kinder, da bin ich der Meinung, dass man hier flexibler sein sollte. Das ist keine Frage des Eintretens sondern das ist dann Sache der Spezialdiskussion.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Zu Frei-Diepoldsau: Für mich ist die Frage klar und wir werden auch in den Ausführungsbestimmungen darauf hinweisen. Bei Ausfall einer Lehrkraft ist die Schule dafür verantwortlich, dass die Kinder gehütet werden. Es darf nicht infrage kommen, dass sich die Eltern darauf verlassen es sei Blockzeit, und dann eben die Kinder trotzdem nach Hause geschickt werden. Für uns ist die Frage völlig klar. Es liegt in der Verantwortung der Schule. Eine Diskussion haben wir gehabt mit den Kirchen bezüglich Religionsunterricht. Da zählen wir natürlich darauf, dass auch die Kirchen ihrer Verpflichtung nachkommen. Wir legen Wert auf den Religionsunterricht in der Schule. Aber das heisst natürlich, dass dann der Pfarrer oder der eine Beerdigung hat eben dafür zu sorgen hat, dass die Kinder in dieser Zeit trotzdem betreut. Der Erziehungsrat hat auch seine Erlasse so ausgearbeitet, dass das vorgeschrieben sein wird.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Art. 19bis (Mittagstisch): beantragt, Art. 19bis Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Schulgemeinde kann den Schülern über Mittag bedarfsgerecht eine angemessene Verpflegung oder einen Aufenthaltsraum anbieten, in dem sie eine mitgebrachte Verpflegung einnehmen können, soweit nicht die politische Gemeinde diese Aufgabe erfüllt.» und Art. 19bis Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Der Schulrat erhebt von den Eltern einen Beitrag an die Kosten verlangen.»

Ich habe die Begründung im Eintreten gegeben.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Frage an Regierungsrat Stöckling zu den Blockzeiten.

Vielleicht spreche ich hier im falschen Moment. In dieser Botschaft wird die Detaildiskussion der Blockzeiten nicht abgehandelt da der Erziehungsrat das Reglement über die Blockzeiten erlässt.

Ich weiss, dass die Blockzeiten jetzt umgesetzt werden müssen. Die Forderung nach Tagesstrukturen ist ein wichtiges Thema. Man hat verschiedene Modelle geprüft und ausgewertet. Nun hat aber die Evaluation der Tagesstruktur Ergebnisse aufgezeigt, die mich nicht ganz befriedigen. Und zwar vor allem auf Stufe des Kindergartens. Zwar wurde die Gestaltung der Blockzeiten mit dem viermal fünf Modell lebhaft mit den Eltern, Lehrkräften und Behörden diskutiert. Man fragte sich, ob ein vierstündiger Unterrichtsmorgen für Vierjährige leistbar ist. Die Eltern wurden nach dem ersten Erprobungsjahr nach ihrer bevorzugten Variante der Gestaltung des Stundenplans des ersten Kindergartenjahres befragt. Das Ergebnis führte dazu, dass nur ein Viertel der Eltern eine vierstündige Blockzeit bevorzugen. Deshalb beschloss der Erziehungsrat, dass im Kindergarten die erste Lektion für die Kinder des ersten Kindergartenjahres freiwillig ist und heute in diesem Nachtrag zum Volksschulgesetz steht: «Die Blockzeiten im Kindergarten und in der Primarschule betragen ab Beginn des Schuljahres 2008 5 Tage zu 4 Lektionen.» Im ersten Kindergartenjahr ist die erste Vormittagslektion für die Kinder bzw. Eltern freiwillig. So steht es in der Botschaft. Ich würde gerne Regierungsrat Stöckling fragen, ob er bereit ist, im Erziehungsrat die Blockzeiten im Kindergarten nochmals zu diskutieren und diesen Satz abzuändern auf «die ersten Vormittagslektion ist für die Kindergartenkinder freiwillig». Also für alle Kindergartenkinder. D.h. konkret auch die Kinder im älteren Jahrgang könnten die erste Lektion freiwillig besuchen. Die erste Stunde soll aber nicht als Auffangphase gelten sondern die Eltern müssten sich zu Beginn der Kindergartenanmeldung entscheiden - allenfalls nach einem Semester nochmals - ob sie ihr Kind um 8 Uhr schicken oder auf 8.50 Uhr. Die erste Stunde würde ich eine Förderstunde nennen weil man mit den Kindern einzeln oder in Kleingruppen arbeiten könnte. Wieso möchte ich das? Man hat es nämlich leider verpasst auf die Eltern der Kindern im zweiten Kindergartenjahr zu fragen ob sie die dreimal fünf oder die viermal fünf Variante bevorzugen. Man hat zwar Ergebnisse zur Akzeptanz für dreimal fünf Stundenmodells. Es sind 65 Prozent der Eltern sehr zufrieden und 25 Prozent sagen es sei eher positiv. Das macht zusammen 90 Prozent Zufriedenheit. In dieser Umfrage wurden aber alle Eltern der gesamten Projektschule und nicht nur die Kindergarteneltern befragt. Ich bin sicher, das Ergebnis der Umfrage nur auf Kindergartenstufe wäre noch positiver ausgefallen. Wieso denke ich jetzt das. Da ich Kindergärtnerin bin komme ich mit sehr vielen Eltern in Kontakt in naher Zukunft von dieser Blockzeitenregelung betroffen sind. Ich wurde in letzter Zeit in vielen besorgten Eltern angesprochen ob das nun wirklich definitiv ist, dass ihr Kind mit vier oder fünf Jahren schon um 8 Uhr in den Kingergarten geschickt werden muss. Dazu muss man sagen, die Kinder die mit Stichtag vom 31. Juli 4 Jahre alt werden, die müssen dann in den Kindergarten gehen. Zudem wurde mir gesagt, dass die Eltern ihr Kind vermehrt ein Jahr zurückbehalten werden und sie sich entschliessen werden diese erst später einzuschulen was nach dem Volksschulgesetz möglich wäre. Begründet haben die Eltern ihre Sorgen damit:

  1. Weil ihr Kind noch nicht reif sei für den Kindergarten und schnell übermüdet ist und dass die Kinder überfordert sein mit vier Lektionen;

  2. Die Eltern ihre Kinder gerne noch zu Hause haben und ihnen einen langsameren Einstieg in die Schulzeit wünschen;

  3. Dass sie die Eigenverantwortung in der Erziehung in diesem Alter noch gerne selber übernehmen wollen;

  4. Im Gegensatz zu den meisten Kindern im Ausland werden hier die weissen Kinder noch zu Fuss in den Kindergarten gehen. Somit verlängert sich die Zeit wo die Kinder weg sind nochmals jeweils eine halbe bis zu dreiviertel Stunden länger, d.h. dass es am Morgen auch noch dunkel ist wenn sie dann auf den Schulweg gehen;

  5. Sie haben Angst, dass die Gefahr auf dem Schulweg erhöht ist wenn die Kinder schon um acht Uhr in den Kindergarten geschickt werden müssen weil dann eher noch der Berufsverkehr unterwegs ist und eben weil es im Winter auch noch dunkel ist.

Offenbar gibt es doch noch viele Eltern, die ihr Kind in diesem Alter noch gerne zu Hause betreuen und ihm die nötige Zeit der Aufmerksamkeit und Fürsorge schenken wollen und zwar aus Überzeugung. Erst wenn die Kinder älter und reifer sind, sich Gedanken machen wieder ins Berufsleben einzusteigen. Obwohl ich es gesellschaftspolitisch wichtig finde, dass wir die Kinder möglichst früh betreuen und unterrichten können, bin ich auch der Überzeugung, dass Eltern die Eigenverantwortung in der Erziehung der Kinder wieder vermehrt wahrnehmen müssen. Es war zu jeder Zeit wichtig den Kindern vor allem Raum und Zeit zu geben für eine gesunde Entwicklung. Wenn eine Familie da ist, die ihm das ermöglicht und es sich in seinem wohl, geborgen und aufgefangen fühlt dann kann das eine Kindergartenstunde nicht ersetzen. Wo diese Fürsorge nicht mehr möglich ist soll alles daran gesetzt werden, dass die Gesellschaft diese Verantwortung wahrnimmt. Es wäre nun ein leichtes allen gerecht zu werden. Nämlich indem man wirklich die erste Stunde im Kindergarten nicht nur für den ersten Jahrgang sondern für alle freiwillig machen würde. So könnten die Eltern, die darauf angewiesen sind ihr Kind schon um 8 Uhr schicken und diejenigen die finden es ist noch zu früh, hätten die Möglichkeit es später zu schicken. Die Blockzeiten könnten trotzdem eingehalten werden und niemand hätte einen Nachteil. Es kann sogar Vorteile haben. Mit einer kleinen Gruppe kann natürlich sehr gut Einzelförderung gemacht werden was gerade jenen Kindern zugute käme, die wahrscheinlich zu Hause weniger Betreuung erhalten. Also nochmals ein positiver Aspekt. Ich möchte den Vorsteher des Erziehungsdepartementes bitten diese Variante zu prüfen und allenfalls nochmals eine Umfrage in allen Kindergärten durchzuführen ob diese Variante drei mal fünf und eine Lektion als freiwillige Förderstunde bei den Eltern auch positives Echo stossen würde.

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23.4.2007Wortmeldung

Art. 19 (Stundenplan): Ich habe hier eine Frage an den Vorsteher des Erziehungsdepartementes: An und für sich begrüsse ich die Einführung der Blockzeiten. Wie sieht es aber jetzt aus, wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer erkrankt, wird da für Ersatz gesorgt oder müssen dann die Eltern die berufstätig sind, dafür besorgt sein, dass ihre Kinder in dieser Zeit betreut werden? Durch die Einführung der Blockzeiten wird es auch so sein, dass Betreuungsdienste wahrscheinlich nicht mehr aufrechterhalten weil in dieser ist gesorgt für die Kinder. Wie sieht das aus?

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Zu Gächter-Berneck: Mit allem grösstem Interesse habe ich deine Worte insbesondere auch zu den Positionen der CVP-Fraktion Rheintal vernommen. Ich muss feststellen, dass ein Besuch beim Augenarzt überaus ratsam wäre. Denn das Familienbild, die Problemstellung, die du beschreibst, die gibt es im 21. Jahrhundert auch im Rheintal nicht mehr. Weder in Au, Heerbrugg noch in Altstätten noch sonst irgendwo. Ich habe beruflich leider immer wieder mit zerrütteten Familien zu tun weil als Rechtsanwalt ist man unweigerlich mit Scheidungen konfrontiert. Da muss ich gelegentlich auch Notbedarfsrechnungen machen. Ich sage dir eines, ein normales Einkommen genügt heute ausserordentlich in vielen Fällen nicht mehr um eine Familie zu ernähren. Auch Nicht-Rabenmütter sehen sich häufig veranlasst arbeiten zu gehen und zwar nicht wegen des Luxuses sondern um normale tägliche Bedürfnisse befriedigen zu können. Dann kommt etwas zweites. Man heiratet heute mindestens in 40 Prozent der Fälle nicht mehr mit 20 Jahren und wird dann wenn man 80 Jahre alt ist durch den Tod geschieden. Sondern sehr viele Ehen gehen zu bruch und wehe wenn die Frauen dann nicht im Berufsleben mehr integriert sind, dann ist ihre wirtschaftliche Existenz in aller Regel ruiniert. Und das sind die gesellschaftlichen Gegebenheiten auch im Kanton St.Gallen und auch im Rheintal, ob es uns gefällt oder nicht. Zu versuchen mit einem Familienbild aus Gotthelfs Zeiten - und nicht einmal damals existierte dieses Familienbild, wenn du mal die Romane von Jeremias Gotthelf richtig liest - den politischen Gegner zu verunglimpfen zu versuchen. Das ist alles andere als guter politischer Stil. Die CVP-Rheintal lässt sich das nicht gefallen. Denn wir basieren auf einem realistischen Gesellschafts- und Familienbild und nicht auf einem, das entweder Blindheit oder querer Phantasie entsprungen ist.

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Dem Antrag Hobi-Neu St.Johann ist zuzustimmen.

Zu Hobi-Neu St.Johann: Sie haben das Wichtigste gesagt. Es geht bei uns um dasselbe, dass nicht eben zwei Sachen miteinander ausgespielt werden. Darum hat die SVP-Fraktion einstimmig, glaube ich, diesem Antrag gutgeheissen, den wir hier stellen.

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Ich bin SVP-Mitglied und lebe trotzdem im 21. Jahrhundert. Weil ich im 21. Jahrhundert lebe, weiss ich, dass heute ein Mittagstisch notwendig ist. Ritter-Hinterforst hat es angesprochen. Es gibt leider viele Alleinerziehende. Nicht 40 Prozent sondern bald 50-Prozent Scheidungen. Viele Leute sind angewiesen auf zweiter Lohn in der Familie. Gott sei Dank die Wirtschaft boomt und es braucht dringend Frauen in der Wirtschaft. Die Wirtschaft ist auf gut ausgebildete und werkstätig Frauen angewiesen. Nun aber zum Mittagstisch. Jetzt bin ich wieder SVP-Mitglied und muss eigentlich an die Selbstverantwortung, Eigenverantwortung appellieren. Es deklariert jeder selber wo er den Mittagstisch möchte. Ob er ihn zuhause möchte oder ob der Mittagstisch für die eigenen Kinder bei der Gemeinde sei in der Öffentlichkeit. Dann folgt daraus die Finanzierung. Jeder definiert, ob er eine Leistung vom Staat oder von der Gemeinde beziehen will oder ob er ihn zuhause hat. Wenn er eben eine Leistung vom Staat beziehen will dann soll er diese Leistung auch berappen. Es ist das normalste auf der Welt, dass man Leistung bezahlt. Wenn er nicht fähig ist diese Leistung selber zu bezahlen weil - wie gesagt - leider viele Alleinerziehende sind oder Familien die trotz Lohn kaum leben können, dann soll die Gemeinde da sein und dann kann über die Fürsorge eingesprungen werden und den Mittagstisch bezahlt werden. Ich appelliere gerne an die bürgerlich denkenden Politikerinnen und Politiker in diesem Saal, stimmen Sie dem Art. 19bis Abs. 2 zu. Denken Sie daran, Leistungen müssen berappt werden.

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23.4.2007Wortmeldung

Zum Frühwarnsystem wollte ich noch etwas sagen. Ich schätze es auch, mich an Zeiten zu erinnern, als meine Kinder noch zu Hause das Mittagessen eingenommen haben und von der Schule erzählt haben. Ich habe auch Erinnerungen an Zeiten als ich als Deutschlehrerin für fremdsprachige Kinder vernommen haben, dass es Kinder gibt, die zuhause allein gegessen haben, aus dem Kühlschrank oder das Geld gekommen haben um ihm Einkaufszentrum das Sandwich zu kaufen. In diesem Zeiten funktionierte das Frühwarnsystem auch nicht so gut wie heute weil wir keine Gelegenheit hatten, den Mittagstisch dann zu empfehlen und zu finanzieren. Welche positiven Eigenschaften die Kinder auch fördern können wenn sie am Mittagstisch einander helfen, kleinere beaufsichtigen oder umgekehrt von den Grössen profitieren können. Das habe ich jetzt mit der eigenen Tochter erlebt die zum Teil am Mittagstisch teilgenommen hat und als Studierende auf der Studienreise in Schweden wo den Mittagstisch eine Selbstverständlichkeit ist. Ich habe gesehen, wie toll ein Mittagstisch aussehen kann für Kinder die sich gewohnt sich mitzuhelfen weil sie ihre Rolle definiert bekommen und Freizeit miteinander auch über den Mittag verbringen könne. Ich selber sehe den Mittagstisch heute positiv.

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23.4.2007Wortmeldung

Da kann Regierungsrat Stöckling den Kopf schütteln solange er will. Es steht ganz klar in Ihrer Botschaft «Hat die politische Gemeinde oder die Schulgemeinde einen Mittagstisch eingerichtet, besteht kein Anspruch auf einen Transport vor dem Mittag nach Hause und nach dem Mittag zur Schule zurück.» Die SP-Fraktion hat am Anfang beim Eintretensvotum gesagt «Steht der Tropfen, höhlt den Stein». Ich kann das gleiche sagen. Steht der Tropfen, kann auch tödlich sein. Früher war es eine Foltermethode. Regierungsrat Stöckling hat es mit Recht gesagt, man kann nicht der Fünfer und das Weggli haben. Auch das haben wir in der SVP-Fraktion diskutiert. Soll dann wenn der Mittagstisch ist, der Schulbus noch fahren oder nicht? Wir haben dies genau diskutiert. Uns geht es wieder genau um die Gerechtigkeit. In der Botschaft und das kann ich aus eigener Erfahrung sagen steht ganz klar, der Schulbus fährt nicht. Die, die mit dem Postauto gehen, die haben das Jahresabonement. Die können dann mit dem Bus am Mittag nach Hause. Nur die ein separater Schulbus haben können nicht nach Hause. Das ist eine Ungerechtigkeit und die können und wollen wir nicht unterstützen.

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23.4.2007Wortmeldung

Ich wäre jetzt versucht Ritter-Hinterforst wieder zu zitieren über den Besuch beim Augenarzt. Wir reden nicht darüber ob der Schulbus fährt oder nicht. Sondern wir reden darüber, ob ein Elternpaar die Möglichkeit hat, dass fahrende Schulbusses zu verlangen wenn alle anderen Kinder, die sonst den Schulbus benützen würden, den Mittagstisch bei der Gemeinde benützen.

Zu Hobi-Neu St.Johann: Es geht nicht um Verhältnismässigkeit. Es besteht ein absoluter Anspruch, wenn die Voraussetzung für den Schulbus gegeben sind. Dann habe ich nach Gesetz nach der Vorlage wie sie Sie wollen und wie sie die SVP-Fraktion sie will einen uneingeschränkten Anspruch auf Transport. Die Frage ist nur, ob der Schulweg unzumutbarer sei oder nicht. Wenn das gegeben ist, dann kann ich über Mittag nach der heutigen Formulierung, auch wenn ein gutes Angebot am Mittagstisch ist, das verlangen und wenn ich allein bin. Sie haben wieder überhaupt kein Zutrauen zu den Bürgerversammlungen und zu den Schulräten. Wir schreiben nur, es besteht kein Anspruch. Sondern die Schulgemeinde kann entscheiden ob der Schulbus fährt oder ob er nicht fährt. Sonst sind Sie der Meinung, in viel wichtigeren Fragen die Einbürgerung soll die Schulgemeinde die Bürgergemeinde entscheiden können. Hier soll sie plötzlich nicht mehr entscheiden können. Weil das Gesetz stipuliert einen absoluten Anspruch für jeden einzelnen der einen unzumutbaren Schulweg hat. Deshalb bitte ich Sie, diese Kompetenz den Gemeinden zu übertragen. Ob Sie den Schulbus dann anbieten oder nicht. So blöd wie sie heute dargestellt wurden, sind die Gemeindebehörden nicht.

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23.4.2007Wortmeldung

Ich bedaure, dass Güntzel-St.Gallen mich nicht verstehen will. Mit der Formulierung wie sie die Regierung vorschlägt geben wir den Gemeinden und letztlich damit den Gemeinden auch den Bürgerversammlungen die sie sonst so hoch halten - nicht nur den Behörden. Es kann dann in der Budgetberatung der Gemeinderat beauftragt werden den Schulbus durchzuführen. Geben wir die Möglichkeit einen Entscheid zu fällen. Mit Ihrem Antrag fällt der Entscheid nicht die Behörde und auch nicht die Bürgerversammlung sondern jedes einzelne Elternpaar bei dem ein unzumutbarer Schulweg vorliegt. Die Gemeinde kann nach ihrem Antrag gar nichts entscheiden. Sie hat schlicht und einfach auch bei funktionierenden Mittagstisch über Mittag den Transport zu organisieren. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch. Ein Entscheid kann nur gefällt werden wenn Sie dem Antrag der Regierung folgen, die Vorschläge und der vorberatenden Kommission die vorschlägt, dass die Gemeinde entscheidet, dass kein absoluter Anspruch mehr besteht. Ich hoffe, dass damit ausgehandelt ist.

So blöd wie sie dargelegt wurden von Seiten der Votanten. Ich habe mich nicht über die Intelligenz oder Nicht-Intelligenz von Gemeindebehörden und von Bürgerversammlungen ausgesprochen.

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23.4.2007Wortmeldung

Ich möchte nur noch etwas sagen zum Vertrauen, dass ich in die Gemeindebehörden haben, das ist sehr gross. Ich bin eben auch überzeugt, dass Sie mit der Situation wie sie sich heute stellt, nämlich dass sie auch wenn eine Familie einen Mittagstisch möchte kann sie dieses Problem lösen. Das kann sie eben auch, auch ohne diesen Ansatz. Wenn eine Familie vielleicht noch ein Problem mit dem Transport. Das muss heute schon so gemacht werden. Es gibt auch heute Transport, die nicht durchgeführt werden können - organisatorisch - weil nur eine oder zwei Familien vielleicht das Kind vor der Haustüre abladen möchte. Das geht auch nicht überall so einfach. Ich möchte das noch sicher stellen. Eigentlich wollte ich damit eben erreichen, dass nicht diese Dinge gegeneinander ausgespielt werden. Das war mein Ziel. Ich bin natürlich froh um die Ergänzungen jetzt um die Zusicherung auch Erläuterung von Regierungsrat Stöckling. So können wir natürlich auch kommunizieren, dass damit überhaupt nicht gemeint ist, dass da die Gemeinden irgendwo einen Zwang haben jetzt da diese Schülertransport nicht mehr anzubieten. Ich möchte aber auch betonen, dass gerade wenn es um finanzielle Fragen dann geht und Finanzierung usw. Wenn die Finanzen dann wieder einmal knapp in Gemeinden, dass natürlich diese Diskussion geführt werden. Mein Ansatz kam von einer ganz anderen Seite. Von dem Befreien dieser Diskussion in diesen Schulgemeinden. Ich bin überzeugt, auch ohne diesen Zusatz können wir da eine sehr gute Lösung in diesen Gemeinden führen. Dort wo ein Bedarf ist wird ein Mittagstisch eingerichtet, in unterschiedlicher Ausführung und dort wo die Kinder nach Hause möchten, dort sollen sie auch nach Hause gefahren werden.

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23.4.2007Wortmeldung

Art. 20 (Zusätzliche Angebote). (im Namen der SVP-Fraktion): beantragt, Art. 20 Bst c wie folgt zu formulieren: «Festhalten am Entwurf der Regierung.»

Die Fassung der Regierung, die Beaufsichtigung der Schüler ist besser als das Wort Betreuung. Mit dem Wort Betreuung befürchten wir, dass das abgeleitet wird, indem man eben Fachpersonal, d.h. Pädagogen oder Sozialarbeiter in Naher Zukunft einstellen muss für diese Arbeiten auszuführen.

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23.4.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: beantragt, Abschnitt I Ziff. 2 wie folgt zu formulieren: «Im Volksschulgesetz vom 13. Januar 1983 wird unter Anpassung an den Text «Schüler» durch «Schülerinnen und Schüler», «Lehrer» und «Kindergärtnerin» durch «Lehrperson», «Schulpsychologe» durch «Schulpsychologin oder Schulpsychologe» sowie «Schularzt» durch «Schulärztin oder Schularzt» ersetzt.»

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23.4.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag wie er vorliegt durch Hobi-Neu St.Johann und durch die SVP-Fraktion - ich beziehe mich auf Bst. a - wurde in der vorberatenden Kommission ausführlich diskutiert aber in dieser Form nicht gestellt. Somit ist keine Abstimmung zu diesem Antrag gefallen.

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Zu Gächter-Berneck: Ich möchte darauf hinweisen; Wenn man Probleme feststellt, dann kann man entweder die Augen davor verschliessen oder man kann sie angehen und mit einer Lösung. Die vorliegende Vorlage von Regierung und vorberatender Kommission löst das Problem oder versucht mindestens das Problem zu lösen. Wenn man die Augen verschliesst, wird die Realität dadurch nicht geändert.

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