Geschäft: Gesetz über die Fischerei sowie den Schutz der im Wasser lebenden Tiere und deren Lebensgrundlagen (Fischereigesetz)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.07.19 |
Titel | Gesetz über die Fischerei sowie den Schutz der im Wasser lebenden Tiere und deren Lebensgrundlagen (Fischereigesetz) |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 30.11.2006 |
Abschluss | 10.6.2008 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 20. Februar 2008 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2008 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Bürgi-St.Gallen zu Art. 28 vom 19. Februar 2008 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 18. Januar 2009 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Friedl-St.Gallen zu Art. 33 vom 18. Februar 2008 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 14. April 2008 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag FDP-Fraktion zu Art. 4sexies vom 14. April 2008 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Bürgi-St.Gallen zu Art. 26 vom 19. Februar 2008 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 16. April 2008 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 9. Oktober 2007 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 18. Januar 2008 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Referendumsvorlage aus der Frühjahrssession 2008: Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.07.19 voKo Fischereigesetz | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
16.4.2008 | Schlussabstimmung | 156 | Zustimmung | 1 | Ablehnung | 23 | |
14.4.2008 | Rückkommensantrag der FDP-Fraktion | 31 | Zustimmung | 126 | Ablehnung | 23 | |
20.2.2008 | Antrag Friedl-St.Gallen zu Art. 4undecies (ex Art. 33) | 38 | Zustimmung | 109 | Ablehnung | 33 | |
20.2.2008 | Antrag Bürgi-St.Gallen zu Art. 4sexies (ex Art. 28) | 68 | Zustimmung | 79 | Ablehnung | 33 | |
20.2.2008 | Art. 4quater (ex Art. 26) | 7 | Antrag der vorberatenden Kommission | 136 | Antrag Bürgi-St.Gallen | 37 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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14.4.2008 | Wortmeldung | beantragt im Namen der FDP-Fraktion auf Art. 4sexies Abs. 1 bis 3 zurückzukommen. Der Rückkommensantrag der FDP-Fraktion betreffend Art. 4sexies wurde Ihnen ausführlich auf dem grauen Blatt begründet. Abklärungen haben ergeben, dass der Begriff «Gegenstände» im Art. 4sexies nicht nur Anlagen und Bauten umfasst, sondern bedeutend weiter geht. Aus Sicht der St.Galler Gemeinden ist diese umfassende Verbotsregelung untauglich. So könnten die Erneuerung, die Errichtung oder der Umbau von Kleinkraftwerken verunmöglicht werden, Boote an den Seen müssten verschwinden oder auch schwimmende Entenhäuschen könnten störend wirken. Sie sehen, dass der Begriff «Gegenstand» sogar die heute bestehenden Gesetze wie das Bau- oder das Wassergesetz aushebelt. Ich bitte Sie deshalb, dem Rückkommensantrag sowie dem Streichungsantrag zuzustimmen. Falls Regierungsrat Keller darauf hinweisen sollte, dass die Begründung nicht stichhaltig ist, weise ich darauf hin, dass die Abklärungen innerhalb der Staatsverwaltung getätigt worden sind. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen. Er wurde in ähnlicher Weise auch schon in der Kommissionsberatung gestellt und wurde mit 13:3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Was auf mich befremdend wirkt, ist die Vorgehensweise von Tinner-Azmoos. Weder der Kommissionspräsident noch ein anderes Kommissionsmitglied wurden vorher informiert oder gefragt. Der Antrag wurde heute verteilt und uns erst jetzt gezeigt. Ich bitte Sie diesen Rückkommensantrag abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Jurist offen. Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen. Als Jurist, der bisweilen mit der St.Gallischen Staatsverwaltung und deren Rechtsdiensten zu tun hat, kann ich Ihnen versichern, dass es gelegentlich zwar möglich ist, dass die Rechtsdienste Recht haben, aber dass es durchaus nicht zwingend ist, dass die Rechtdienste die korrekte Rechtsauffassung vertreten. Darum ist die Aussage von Herrn Kollege Tinner nicht richtig. Ich will ihnen auch noch materiell begründen, warum das nicht der Fall ist. Wesentlich bei diesem Art. 4sexies ist der Absatz 3. Vorbehalten bleiben die Bau- und die Gewässernutzungsgesetzgebung. Aufgrund dieses Vorbehalts und in Verbindung mit den Ausführungen, die in den Materialien gemacht werden - und die auch Regierungsrat Keller in der ersten Lesung dargelegt hat - versteht es sich von selbst, dass wir hier nicht ein ergänzendes Baubewilligungsverfahren haben. Für die Bewilligung von Bauten und Anlagen im Bereich von Gewässern sind das Baugesetz und das Wasserbaugesetz massgeblich. Art. 4sexies beschränkt sich auf Gegenstände, welche nicht Bauten oder Anlagen sind. Das ergibt sich aus dem Wortlaut, aus der Systematik, aus den Materialien und aus dem Sinn und Zweck des Gesetzes. Es ist nicht nachvollziehbar, welches andere Auslegungselement zu einem gegenteiligen Schluss führen soll. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen. Ich habe mich, als ich die Begründung auf dem grauen Blatt las, sofort bei Tinner-Azmoos erkundigt, woher diese Auskunft stamme und ihm gesagt, dass das, was hier stehe juristisch falsch sei. Laut seiner Antwort wurde in der Staatsverwaltung so argumentiert. Jedenfalls ist es nicht der Rechtsdienst des Volkswirtschafts- oder Finanzdepartementes, denn diese hatten ja früher den Gesetzgebungsteil über Fischerei zu bearbeiten. Ich schliesse mich voll und ganz der Auffassung von Herrn Ritter an. Er hat das korrekt wiedergegeben. Sämtliche Anlagen und Bauten, die baubewilligungspflichtig sind oder sämtliche Wassernutzungen, die gemäss dem Gewässernutzungsgesetz bewilligungspflichtig sind, fallen nicht unter diese Bestimmungen hier. Ändern wir kein Jota am geltenden Rechtszustand. Was wir ändern betrifft Gegenstände wie beispielsweise solche Bänder, die über ein Ufer gespannt werden. Das kommt nicht häufig, aber doch hin und wieder, vor und ein Rekursfall verursachte hier im Kantonsrat schon einmal eine Diskussion, wie die Angelegenheit juristisch sauber abzuklären sei, damit solche Gegenstände verhindert werden können. Es geht ja letztlich darum, Behinderungen der Fischerei aus sachfremden Motiven abzulehnen und zu verhindern. Das ist der Sinn dieser Bestimmung ausserhalb des Baurechts, ausserhalb des Fischereirechts, ausserhalb des Gewässernutzungsrechts. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
14.4.2008 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. April 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | Den Antrag Friedl-St.Gallen ist abzulehnen. Es gibt bei der Gesetzgebung objektiv wichtige Probleme und subjektiv wichtige Probleme. Der Antrag von Friedl-St.Gallen fällt eindeutig in den Bereich der subjektiv wichtigen Probleme indem sie einfach das Wort Renaturierung noch irgendwo im Fischereigesetz wiederfinden möchte. Ich meine aber, dass es nicht zweckmässig ist, eine Bestimmung die den reinen administrativen Vollzug regelt und die im besten Fall wenn überhaupt in eine Vollzugsverordnung der Regierung gehören würde ins Fischereigesetz aufzunehmen. Weil wer was macht beim Vollzug eines Gesetzes das muss mit Bezug auf die Frage der diesen Bericht oder diese Grundlage erarbeitet nicht ins Gesetz geschrieben werden. Wenn Sie wirklich jetzt einmal ein Zeichen setzen wollen indem Sie nie eine unnötige Bestimmung nicht in ein Gesetz aufnehmen, dann tun Sie das. Es wird auf die Renaturierungen und auf die Fischerei keinen Einfluss haben, aber es macht das Gesetz immerhin um einen Absatz schlanker. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Es ist eigentlich unproblematisch. Wir hatten schon in der vorberatenden Kommission diverse Diskussionen wegen der Formulierung. Ich glaube, es ist eine Verbesserung des ganzen Gesetzes. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | Ich möchte korrigieren was Regierungsrat Keller gesprochen hat. Ich bin nicht für Wasserverschmutzung. Absolut nicht. Ich bin glücklich, dass wir sauberes Wasser haben aber man kann auf natürliche Art den Fischen Nahrung zukommen lassen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission hat am 18. Januar 2008 von 8.30 bis 15.50 Uhr in St.Gallen getagt. Die in der letzten Session bestellte Kommission hatte keine personellen Änderungen zu verzeichnen. Es waren alle gewählten Kommissionsmitglieder anwesend. Seitens der Regierung und der Staatsverwaltung waren folgende Personen anwesend: Regierungsrat Keller, Guido Ackermann, Leiter Amt für Natur, Jagd und Fischerei aus dem Volkswirtschaftsdepartement, Ralf Dischler, Leiter Rechtsdienst des Finanzdepartementes, Urs Pfister, Stabsmitarbeiter des Baudepartementes sowie Claudia Gamma vom Rechtsdienst. Als Grundlage für die Beratung des Fischereigesetzes diente die Botschaft und der Entwurf der Regierung vom 9. Oktober 2007. Regierungsrat Keller schilderte uns in seinem Eintretensvotum die Gründe für die Notwendigkeit der Gesetzesanpassung. Gerne nehme ich auf ein paar spezielle Punkte Bezug. Das Fischereigesetz hat eine längere Vorbereitungszeit hinter sich. Die Zuständigkeit dafür lag bis Ende des Jahres 2007 beim Finanzdepartement und ist jetzt im Rahmen der Departementsreform in das Volkswirtschaftsdepartement überführt worden. Die Vorbereitungen des Gesetzes sind dementsprechend noch durch das Finanzdepartement erfolgt. Im Jahr 2006 ist eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt worden auf deren Grundlage der jetzt vorgeschlagene Gesetzestext basierte. Schwerpunkt des Gesetzes sind fischereirechtliche Belange. Diskussion gab es insbesondere zur Aufwertung und Renaturierung der Gewässerlebensräume sowie zur Abgrenzung zum Wasserbaugesetz. Zum Wasserbaugesetz gibt es natürlich unbestrittenermassen Überschneidung. Diese sind bei der Überarbeitung des Gesetzesentwurfes geklärt worden in dem man einerseits den ganzen Bereich Finanzierung und Durchführung von Renaturierung in das Wasserbaugesetz verlagert und andererseits in Bezug auf den Lebensraumschutz klare Abgrenzungen zwischen Fischerei- und Wasserbaugesetz vorgenommen hat. Zudem sind verschiedene Bewilligungs??? koordiniert worden. Das bisherige Fischereigesetz besteht aus nur vier Artikeln und stammt aus dem Jahr 1927. Der Inhalt des Gesetzesentwurfes konzentriert sich auf den fischereilichen Teil. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten und die vorberatende Kommission ist einstimmig mit 17:0 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. In der Spezialdiskussion wurde dann das Gesetz durch mehrere Änderungsanträge intensiv bearbeitet, ich möchte fast sagen im Sinn der ganzen vorberatenden Kommission verbessert. Wie Sie unschwer am gelben Blatt erkennen können wurden einige Änderungen angebracht. Die vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen die vorliegende Gesetzesvorlage mit den Änderungsanträgen auf dem gelben Blatt zu unterstützen. Die vorberatende Kommission beschloss bei der Schlussabstimmung mit 16:1 Stimme dem Kantonsrat Zustimmung auf das Fischereigesetz zu beantragen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Wie ich schon in meinem Eintretensvotum erklärt habe wurde Renaturierungen eindeutig ins Wasserbaugesetz verschoben. Dieser Antrag wurde auch in unserer vorberatenden Kommission gestellt. Er wurde dort mit 9:6 Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | Zu Art. 47: Art. 47 wird beschlossen, dass der Fonds für fischereiliche Verbesserungen aufgelöst wird. Das tut uns natürlich weh. Das ist ein Fonds der zweckgebunden ist für fischereiliche Aufgaben. Es ist genau der Fonds, den man die Finanzierung von Renaturierungsprogrammen jetzt auch auf nationaler Ebene von den Umweltverbänden fordert. Aber in Federführung der Fischereiverbände wird der auf nationaler Ebene gefordert. Es tut weh, dass wir den hier streichen wenn wir ihn schon hätten. Es ist ein zweckgebundener Fonds aus zweckgebunden Gebühren. Zwar sind es Sonderabgaben oder Abgaben an der Sondernutzung des Allgemeinguts Wasser. Ich sehe aber, dass es hier formal der richtige Ort ist ihn aufzuheben weil dieser Fonds basiert nur auf einer Verordnung und nicht auf ein Gesetz. Wir akzeptieren nun das. Es ist weil es Sinn macht ihn hier zu streichen. Wir werden aber schauen, dass im Wasserbaugesetz dafür gesorgt wird, dass dort ein Fonds eingebaut wird der für die Renaturierungen herangezogen werden kann. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Inhaltlich möchte ich mich nicht äussern, zu dem - ich muss es leider sagen - Schwachsinn, der hier gesprochen wurde. Die SP-Fraktion bedauert es sehr, dass die Renaturierungsmassnahmen aus dem Fischereigesetz genommen wurden, wie das im Vernehmlassungsentwurf noch drin war. Wir sind der Meinung, dass das Fischereigesetz als Lebensraumgesetz eigentlich der richtige Ort wäre und die Renaturierungen zu regeln. Wir wissen aber, dass das jetzt ins Wasserbaugesetz aufgenommen wurde und wir sagen Ihnen wir werden einfach darauf achten, dass es dort wirklich so übernommen wird, wie es aus dem Fischereigesetz herausgenommen wurde. Im Kanton St.Gallen gibt es 40 Prozent der Gewässer, die renaturierungsbedürftig sind. Wenn man rechnet, dass etwa 300 bis 1000 Franken je Laufmeter dafür aufgewendet werden müssen sind es ein Projekt, dass uns noch ein Jahrhundert lang beschäftigen wird. Wir sind aufgefordert unsere Gewässer wieder lebensfähig zu machen für die Fische, Wassertiere und Wasserpflanzen. Das ist unser Auftrag, den wir haben. Wir bedauern es, dass das nicht mehr im Fischereigesetz drin ist werden aber schauen, dass wenigstens eine Bestimmung hinein kommt, die das Amt für Fischerei verpflichten wird gut mitzuarbeiten wenn es darum geht, die Renaturierungsprogramme im Wasserbaugesetz zu regeln. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Einwohner von Altenrhein, wo die Berufsfischerei eine wesentliche Rolle spielt, offen. (im Namen der CVP-Fraktion): Die CVP-Fraktion erachtet es als richtig und insbesondere als Notwendigkeit, dass das alte Fischereiregal, welches mit den vier Artikeln schlank war, aber sicher nicht mehr zeitgemäss, durch das neue Fischereigesetz abgelöst wird. Insbesondere erachtet es die CVP-Fraktion für richtig, dass das Renaturierungsprogramm nun im Wasserbaugesetz zu regeln ist und nicht in das Fischereigesetz eingeführt wird, welches nun zur Beratung heute vorliegt. Dieser wichtige Bestandteil, das Renaturierungsprogramm im Wasserbau zu regeln war auch ein wesentlicher Punkt unserer CVP-Vernehmlassungsantwort zum Entwurf über das Fischereigesetz. Die heutige Botschaft zum Fischereigesetz enthält dennoch Aussagen zum Schutz des Lebensraumes, zur Förderung der Artenvielfalt sowie auf eine nachhaltige Nutzung ausgerichtete Bewirtschaftung der Fischgewässer was unserer Meinung ein wesentlicher Bestandteil dieses neuen Fischereigesetzes darstellt. Das Gesetz ist aus Sicht der CVP-Fraktion wirklich etwas ausgiebig geraten, da es aufgrund unserer Gewässer viele interkantonale wie internationale Gesetze und Vereinbarungen benötigt. Zu der Frage der SVP-Fraktion Nährstoffe weniger Fische: Ich denke, dies muss im Einklang mit den Berufsfischern, die zur Population und zur nachhaltigen Förderung und Bewirtschaftung der Seen und Gewässer genutzt wird in diesem Kontext gesehen werden und daher sehen wir es richtig, dass dies nicht hier explizit ausgeführt wird. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | Art. 4undecies Abs. 3 [neu] (in Botschaft und Entwurf der Regierung Art. 33) mit folgendem Wortlaut: «Sie erstellt die fischereilichen Grundlagen für die Erarbeitung von Renaturierungsprogrammen.» Im Artikel wird beschrieben, was das Amt für Natur, Fischerei und Jagd, was sie mit den Daten, die sie erhebt machen soll. Wir haben das in der vorberatenden Kommission auch besprochen. Ich hatte dort diesen Antrag auch schon gestellt. Es ist mir sehr wichtig, dass die Informationen des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei bei der Erstellung der Renaturierungsprogramme, dass die Informationen aus diesem Amt sicher einfliessen können. Ich weiss, die Amtsstellen arbeiten schon zusammen. Das haben Sie per Auftrag so zu tun. Aber ich glaube, wenn wir dem Amt den Auftrag geben Statistiken auszuwerten können wir dem Amt auch den Auftrag geben fischereiliche Grundlagen für die Erarbeitung von Renaturierungsprogrammen zur Verfügung zu stellen. Bischofberger-Altenrhein hat gesagt, das Gesetz sei schon lang und gross. Das wäre nur ein Absatz, den man hier einfügen müsste. Aber ich glaube, er würde doch das Zeichen setzen, dass das Amt für Natur, Jagd und Fischerei da gut mitarbeiten soll. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | Der Antrag Freidl-St.Gallen ist abzulehnen. Der Grundsatzentscheid ist doch klar gefallen, dass die Renaturierung ins Wasserbaugesetz einfliessen werden. Das begrüsst die SVP-Fraktion. Es geht nicht an, dass man jetzt wieder im Fischereigesetz der Renaturierungsartikel einfliessen oder festlegen will. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | Gesetzgebung sollte immer die Antwort auf sich stellende Probleme sein. Gesetzgebung sollte nie erfolgen, einfach damit etwas geschrieben ist bzw. sozusagen als Selbstzweck wie das im Theaterstück «Warten auf Godot» praktiziert wird. Das ist kein Vorbild für eine gute Gesetzgebung. Wenn wir diesen Art. 4sexies anschauen, so stellt sich mir nach wie vor die Frage - die konnte in der vorberatenden Kommission noch nicht befriedigend geklärt werden, aber vielleicht schafft es Regierungsrat Keller heute - auf welches Problem dieser Art. 4sexies eine Antwort gibt. Es ist unbestrittenermassen so, dass die meisten dieser denkmöglichen störenden Einrichtungen, Vorrichtungen usw. entweder Bauten oder Anlagen im Sinn des Baugesetzes darstellen, damit bewilligungspflichtig sind und bei der Erteilung der Bewilligung die Interessen der Fischerei berücksichtigt werden müssen oder aber, dass es sich um Vorrichtungen im Sinn des Wasserbaugesetzes handelt. Es wurden jene gelbe Vogelschreckbänder erwähnt, die man über einen Karpfenteich gespannt hat und weitere Anwendungsfälle sind bis jetzt nicht bekannt. Ich persönlich kann dem Artikel nur dann zustimmen, wenn ich hier und heute klipp und klar höre, auf welches Problem dieser Artikel eine Antwort gibt bzw. eine Lösung präsentiert. Wenn diese Probleme auch heute nicht dargelegt werden können, dann bitte ich Sie, den Antrag Bürgi-St.Gallen zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde schon in der vorberatenden Kommission gestellt und wurde dann mit 13:3 Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Es ist mir ein wichtiges Anliegen darauf hinzuweisen und zu betonen, dass die Renaturierung ebenfalls für uns ein sehr wichtiges Anliegen ist. Wir haben zwar ebenfalls dafür plädiert, dass es im Wasserbaugesetz aufgenommen werden soll, dass aber nicht heisst, dass es nicht von äusserste Wichtigkeit ist. Wenn man den mangelnden Fischbestand beklagt müsste man unwillkürlich den erweiterten Lebensraum der Fische bejahen, fordern und fördern. Man kann nicht das eine tun und das andere nicht lassen. Das ist ein totaler Zusammenhang und zum sauberen Wasser, darf ich das auch noch sagen. Wir trinken jeden Tag Grundwasser aus dem Linthgebiet. Die Linth ist z.B. verbunden mit den Grundwasserströmen und es kann wohl nicht sein, dass wir wegen Weissfischen z.B. das Grundwasser verunreinigen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | Ich war bei dieser Ausarbeitung dieses neuen Artikels dabei. Sie können dem ohne Probleme zustimmen weil er eine gewisse Klärung bringt obwohl auch die ursprüngliche Fassung nicht so schlecht war. Aber es ist gut so. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | Nur kurz zur Frage der Renaturierung: Es ist Absicht der Regierung Renaturierungsprogramme zu erstellen. Hier besteht überhaupt keine Meinungsdifferenz, dass der ganze Inhalt des Wasserbaugesetzes geregelt worden ist hat die juristische verfahrenstechnische Gründe. Weil das Zusammenspiel von Wasserbaugesetz und Fischereigesetz war nicht optimal geregelt und darum haben wir uns auch aus Sicht der Fischerei damit einverstanden erklärt, dass das ganze Thema, das mit dem Wasserbau immer etwas zu tun hat dort geregelt werden soll. In der Sache besteht hier keine Differenz. Zu Steiner-Kaltbrunn: Ich möchte mich hier nicht lange äussern. Ich habe Ihr Votum beinahe verstanden als ein Projekt zur zunehmenden Gewässerverunreinigung. Das ist offenbar Ihre Absicht. Das kann es wohl nicht sein. Hier gibt es natürlich gewisse Interessenabwägungen, die man machen muss. Aber so kann es sehr wohl nicht sein. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | beantragt, Art. 4quater (in Botschaft und Entwurf der Regierung Art. 26) wie folgt zu formulieren: «(Abs. 1) Die für die Fischerei zuständige Stelle des Kantons stellt den Schutz von Lebensraum und Lebensgemeinschaft sicher durch: a) Erteilung der Bewilligung für technische Eingriffe sowie für Massnahmen bei neuen und bestehenden Anlagen; b) örtlich und zeitlich begrenzte Verbote von Freizeitbetätigungen, einschliesslich der Fischerei, im oder am Wasser, wenn diese erheblich störende oder schädigende Auswirkungen auf Lebensraum oder Lebensgemeinschaft haben; c) örtlich und zeitlich begrenzte Ausscheidung von Schongebieten; d) Regelung der Fischerei in Schutzgebieten. (Abs. 2) Andere Behörden stellen unter Vorbehalt von Abs. 1 dieser Bestimmung in ihrem Zuständigkeitsbereich den Schutz von Lebensraum und Lebensgemeinschaft sicher, insbesondere durch: 1. Berücksichtigung in Richt-, Regional- und Ortsplanung sowie in anderen Planungen; 2. Bedingungen und Auflagen in Bewilligungen für Eingriffe in den Lebensraum; 3. Beschränkung von Nutzungen des Lebensraums, wenn diese die Wassertiere erheblich stören oder Pflanzen erheblich schädigen; 4. Schutzmassnahmen nach dem Baugesetz vom 6. Juni 1972. Soweit diese die Fischerei betreffen, bedürfen sie zur Gültigkeit der Zustimmung der für die Fischerei zuständigen Stelle des Kantons.» Es geht hier um Massnahmen betreffend Schutz und Förderung des Lebensraumes, die einen wichtigen Teil des Gesetzes bilden. Die Zuständigkeit für den Vollzug wird nun in diesem Art. 4quater geregelt. Gemäss Botschaft verpflichtet die Bestimmung alle kantonalen oder kommunalen Behörden, die in irgendeiner Form im Rahmen ihrer Tätigkeit mit den Gewässern und deren Ufern in Berührung kommen Sinn und Zweck des Fischereigesetzes zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere bei allen Planungen oder Bewilligungen, die den Lebensraum von Wassertieren beschlagen können oder Nutzungen die kantonale oder kummunale Behörden zulassen können. Das Konzept hinter diese Bestimmung ist also, dass alle jederzeit alles machen. Das ist zwar gut gemeint, die Kompetenzausscheidung zwischen den verschiedenen Behörden bleibt mit diesem Ansatz aber völlig unklar. In dem die für die einzelnen Aufgaben zuständigen kantonalen oder kommunalen Behörden den Schutz von Lebensraum und Lebensgemeinschaft sicherzustellen haben, gleichzeitig aber auch die für die Fischerei zuständige Behörde des Kantons diese Aufgabe wahrzunehmen hat. Die einzelnen Aufgaben der unterschiedlichen Behörden werden jeweils in einer nicht abschliessenden Aufzählung erwähnt. Damit sind schwerwiegende Kompetenzkonflikte und widersprüchliche Entscheide vorprogrammiert. Der Konflikt wird dabei nicht nur zwischen Kanton und Gemeinde entstehen sondern auch zwischen kantonalen Stellen. Zu denken ist an das Amt für Natur, Jagd und Fischerei welches eben als Fischereigesetz zu vollziehen hat. Daneben auch das Tiefbauamt, welches beim Vollzug des Wasserbaugesetzes und des Gewässernutzungsgesetzes dann auch das Fischerei mitzuvollziehen hat. Es stellt sich hier sofort die Frage, welche Stelle hat den Vorrang wenn hier Konflikte entstehen. Es ist aus meiner Sicht unumgänglich, dass eine klare Kompetenzverteilung vorgenommen wird, wie sie auch beim Vollzug anderer Bundeserlasse z.B. dem Umweltschutzgesetz oder dem Gewässerschutzgesetz erlassen wurde. Das Schwergewicht des Vollzugs muss beim Amt für Natur, Jagd und Fischerei liegen, welches ja über die entsprechende Sachkunde verfügt. Mein Antrag ist verhältnismässig umfangreich. Das ist aber auch die ursprüngliche Bestimmung. Ich habe zunächst einen schlankeren Antrag ausgearbeitet. In einer engagierten Diskussion mit Regierungsrat Keller ist dann diese Kompromissversion daraus resultiert. Dieser Antrag enthält auch den seinerzeitigen bestehenden Kommissionsantrag welcher nur eine Streichung beinhaltet hat. Ich ersuche Sie, diesem gut eidgenössischen Kompromiss zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | Art. 4bis (neu). (im Namen der SVP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission und Bürgi-St.Gallen sind zuzustimmen. Die SVP-Fraktion anerkennt die Anpassung an die Bundesgesetzgebung und die grunsätzlichen Regelungen im Bereich der Fischerei. Insbesondere begrüsst sie, dass aufgrund der Vernehmlassung die Aufwertung und Renaturierung dem Wasserbaugesetz zugewiesen worden ist. Sie stimmt den vorgesehenen Neuerungen und den Anträgen der vorberatenden Kommission zu. Der in Art. 24 folgende, der jetzt neu in Art. 4 geregelt wird, sieht Massnahmen zum Schutz und Förderung der Fischerei vor. In Ziff. 2.2.2. auf S. 6 der Botschaft suggeriert die Regierung immer wieder, dass unter anderem wasserbauliche Eingriffe wie z.B. Kanalisierungen, Verbauungen, Eindolungen oder Gewässerverschmutzungen dafür verantwortlich seien. Dementsprechend kommt die nimmersatte SP-Fraktion immer wieder auf ihre Forderung zur Renaturieurung zurück. Mit der Aussage der Regierung sind wir überhaupt nicht einverstanden. Gewässerverschmutzungen, wo sind wir denn? Unsere Seen und Bäche sind so sauber wie noch nie. Wir haben Trinkwasserqualität. Das ist gut, aber man muss sich bewusst sein, dass damit die Fische nicht leben können. Sie brauchen wie wir Menschen Nahrung. Saubere Gewässer sind tote Gewässer weil kein Lebewesen mehr existieren kann. Vor 20 Jahren möchte ich ein Beispiel bringen, waren wir in den Ferien in Südfrankreich. Wir sind beim Lac Tanzi vorbeigekommen und damals schon konnte man bis auf den tiefen Grund durchblicken. Die Bewohnerinnen und Bewohner haben uns gesagt, sie haben den saubersten See von ganz Europa aber sie haben das Problem, sie haben keine Fische mehr drin. Sie haben das so gelöst, dass wieder Nahrung zugeführt worden ist und dass jetzt den Fischen wieder hervorragend geht. Weniger Nährstoffe, weniger Fische. So hat es kürzlich der Fischereiverband an der Behördentagung auf den Punkt gebracht. Auch anfangs Woche konnte man aus den Medien entnehmen, dass die Fische besorgt sind, seit dem Jahr 1980 sind in der Schweiz rund zwei Drittel weniger Forellen gefangen worden. Diese Entwicklung wird von Vertretern des Bundesamtes für Umwelt, kantonaler Verwaltungen und Fischereiorganisationen als besorgniserregend bezeichnet. Es ist eine Tatsache, dass die Fischbestände zurückgegangen sind. Das Problem ist also erkannt. Die SVP-Fraktion stellt zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der Fischbestände. Wir wollen auch in Zukunft einheimischen Fisch servieren und geniessen können und nicht vom Ausland abhängig sein. Die Selbstversorgung muss wie bei der Landwirtschaft auch bei den Fischen aus einheimischen Gewässern gesichert werden. Leider fehlt eine entsprechende Massnahme. Auch in der vorberatenden Kommission konnte uns keine Lösung präsentiert werden. Wir werden mittels Vorstoss entsprechende Gegenmassnahmen fordern. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | beantragt, Art. 4sexies (in Botschaft und Entwurf der Regierung Art. 28) zu streichen. Problematisch ist aus meiner Sicht auch diese Bestimmung Art. 4sexies. Das ist der ursprüngliche Art. 28. Mein Antrag ist auch so überschrieben von der Staatskanzlei mit Art. 28. Zunächst ist festzuhalten, dass die Systematik hier nicht korrekt ist, weil bei dieser Bestimmung geht es nicht um den Schutz des Lebensraumes sondern diese zielt allein auf die Ausübung der Fischerei ab. Die in der Botschaft gegebene Begründung für den Regelungsbedarf vermag nicht zu überzeugen. Das Problem von Entenhäuschen kann ohne weiteres über Art. 8 des Bundesgesetzes über die Fischerei im Rahmen der Bewilligung für technische Eingriffe gelöst werden. Nötigenfalls auch über das Wasserbaugesetzgesetz, das Gewässernutzungsgesetz oder das Baugesetz. Wie die Beratungen der Diskussion in der vorberatenden Kommission gezeigt hat, gab Anlass für diese Bestimmung denn auch nicht diese Entenhäuschen, sondern es hat sich einmal ein Grundeigentümer erfrecht einen Fischteich mit gelben Plastikbändern abzusperren. Wenn man jetzt diesen Fall nimmt, dann muss man einfach sagen, hier geht es eigentlich bei diesem Problem um das Zutrittsrecht der Fischer zu den Gewässern. Das ist in Art. 18 des Gesetzes besonders geregelt. Fischereiberechtigte sind befugt Grundeigentum zu betreten, Ufer zu begehen sowie Anlagen am Ufer zu benutzen. Dieser Fall ist abgedeckt. Es ist auch so, dass andere Kantone, wie Zürich oder Thurgau, die an gemeinsame Seen anstossen keine vergleichbare Regelung kennen. Über die stellt sich bei einer eigenen kantonalen Regelung auch noch das Problem des Vorranges von Bundesrecht. Zudem ist die Bestimmung zu absolut formuliert. Es werden alle Gegenstände in, am oder über einem Gewässer erfasst. Auch Bauten und Anlagen sind natürlich Gegenstände. Es ist so, dass jede Brücke oder jeder Steg, der neu gebaut werden will, unter diese Bestimmung fällt. Es scheint mir eben wesentlich zu sein. Es gibt hier keine Interessenabwägung sondern es gibt einfach ein absolutes Verbot. Was mir auch wichtig zu sein scheint, die Interessen der Fischer und die Interessen des Lebensraumes sind natürlich nicht immer deckungsgleich. Nicht jeder Fisch ist daran interessiert gebraten in einer Pfanne zu landen. Es trifft mich besonders, weil ich im Sternzeichen Fisch bin. Wir haben hier keinerlei Interessenerwägung, aber einen absoluten Schutz. Jeder Gegenstand in/am oder über dem Gewässer muss verschwinden wenn ein Fischer dies verlangt. Das geht aus meiner Sicht einfach viel zu weit. Der Anlass für diese Regelung scheint mir auch zu wenig schwergewichtig zu sein. Nach meinem Dafürhalten soll der Gesetzgeber nur dann aktiv werden wenn ein Handlungsbedarf ausgewiesen ist. Wir sind weder in Entenhausen, noch sollte mit Kanonen auf Enten oder Spatzen geschossen werden. Die Bestimmung ist unklar und unnötig und ich ersuche Sie meinem Antrag auf Streichen dieser Bestimmung zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | Ich bin jetzt seit wenigen Wochen zuständig für die Fischerei aber ich habe mich selbstverständlich klug gemacht, welches der Anlass war für diese Bestimmung. Es trifft zu was Bürgi-St.Gallen und was Ritter-Hinterforst gesagt hat, dass es gewisse Fälle gibt. Für die braucht es diese Bestimmung nicht. Die sind auch nicht mit dieser Bestimmung erwähnt. Es gibt Dinge, die sind baubewilligungspflichtig, die sind nach dem Fischereigesetz nicht zulässig und bewilligungspflichtig oder sie sind nach dem Gewässernutzungsgesetz nicht bewilligungspflichtig und somit besteht auch in diesen Fällen die Abwägungsmöglichkeiten. Was hier der Anlass gewesen ist war ein Fall, der von Bürgi-St.Gallen erwähnt worden ist, aber falsch erwähnt worden ist. Es waren tatsächlich Bänder, die jemand aus völlig sachfremden Gründen über ein Fischereigewässer gespannt hat. Über ein Gewässer gespannt hat, nur um den Fischern mit dem er nicht gerade ein gutes Einvernehmen hatte, dies zu verhindern und die Fischerei zu verhindern. Das war der Anlass. Das war ein Rekursfall. Da mussten juristisch, weil es keine gesetzliche Grundlage gab juristische Klimmzüge gefunden werden im damaligen Finanzdepartement. Das ist ein Anlass - vielleicht gibt es noch andere inskünftig, das ist durchaus möglich - gewesen, dass man gesagt hat, in einem solchen Fall soll man auf einfache Art und Weise die Fischerei schützen weil das macht nun wirklich keinen Sinn, dass wir dann noch juristische Thesen und juristische Disartationen schreiben. Der Artikel hat vermutlich keinen grossen Anwendungsbereich. Er ist aber präventiv wirksam. Da bin ich natürlich überzeugt. Darum schadet es nicht wenn er drin ist. Wenn wir immer fragen, wenn wir irgendwelche Verbotsnormen aufstellen, wie viele Fälle sind es dann tatsächlich. Es braucht 1'000 oder es braucht 500. Das ist nicht der richtige Ansatz. Es gibt hier Anwendungsfälle, die möglicherweise dann eben im Interesse der Fischerei wirklich auf einfache und klare gesetzlich abgestützte Art geregelt werden. In diesem Sinn, bis hierher würde jetzt für mich kein Anwendungsfall für eine Kompromissbereitschaft. Ich bitte Sie, dem Artikel so zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |
20.2.2008 | Wortmeldung | Es ist tatsächlich eine rein interne Bestimmung. Ich kann Ihnen sagen, was Sie jetzt hier vorschreiben würden ist das normalste der Welt. Renaturierungsprogramme sind fischereilich bedeutsam. Es ist ganz klar, dass die Fischerei das Amt für Natur, Jagd und Fischerei hier den Anstoss gibt hier in diese Vorbereitungen und die Ausarbeitung solcher Programme dabei ist. Genauso wie das Amt für Wirtschaft ohne dass das in einem Gesetz steht für das Standortförderungsprogramm ist und dieses vorbereitet. Der Vergleich mit der Statistik hinkt insofern eine Bestimmung über die Statistik ist darum notwendig, weil damit eben eine Aussenwirkung bezweckt ist. Es sind dann die Fischer verpflichtet statistische Unterlagen abzugeben. Das ist eine rein interne Bestimmung, eine rein verwaltungsorganisatorische Bestimmung, die wie Ritter-Hinterforst gesagt hat höchstens auf Verordnungsstufe geregelt werden muss. In der Sache haben wir keine Differenz. Aber es soll einfach im Interesse eines schlankeren Gesetzes nicht noch geregelt werden. | Session des Kantonsrates vom 18. bis 20. Februar 2008 |