ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
Die Gemeinden entschädigen den Kanton für die polizeilichen Dienstleistungen, weil die gemeindepolizeilichen Aufgaben durch den Kanton wahrgenommen werden. Trotz guter Bezahlung durch die Gemeinden wird mancherorts die mangelnde Präsenz der Polizei, die sogenannte Bürgernähe beklagt. Es wäre ureigenste Aufgabe des Kantons, die Polizisten für die Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Stattdessen arbeiten nahezu 50 Prozent der Kantonspolizisten grösstenteils im administrativen Bereich und sind somit nicht direkt für die Innere Sicherheit im Einsatz. Insofern ist das Leasing-System, also das zur Verfügung stellen von Polizisten an die Gemeinden, zu begrüssen, weil die Beamten auf diese Art wieder ihrer Hauptaufgabe zugeführt werden. Ich werde den Eindruck aber nicht ganz los, dass zu viele Polizisten administrative Diener des Polizeikommandos und vor allem der Justiz sind. Mit dem bestehenden Personalbestand müsste die Kantonspolizei eigentlich in der Lage sein, zusätzliche Sicherheitsbedürfnisse in den Gemeinden abzudecken und so dem Sieben-Punkte-Programm innere Sicherheit des Justiz- und Polizeidepartementes gerecht zu werden. Ich bin der Auffassung der Regierung, wonach sicherheitspolizeiliche Aufgaben grundsätzlich Sache des Staates sind. Mit bereits über 70 privaten Sicherheitsfirmen im Kanton St.Gallen besteht aber die Gefahr der Durchlöcherung. Die Mitarbeiter privater Firmen werden oft mit minimalsten Ausbildungen in die Einsätze geschickt. Aufgrund der hohen Präsenz der Privatfirmen wiegt sich der Bürger zusehends in falscher Sicherheit. Trotz Respektierung der kantonalen Polizeihoheit müsste für den immer häufiger eintretenden Fall von grossen nationalen Ereignissen ein institutionalisierter Sicherheitsverbund, bestehend aus Polizei, Armee, Grenzwachtkorps, Bahnpolizei, Fedpol und Privatfirmen, Platz greifen. Denn aufgrund der veränderten Bedrohungslage rücken die Aufgabenfelder immer näher zusammen. Nur so können verheerende Ausschreitungen wie beim Fussballspiel in Basel vor einem Jahr verhindert werden. Zudem können Doppelspurigkeiten abgebaut, Kosten eingespart und vor allem Unklarheiten in den Führungskompetenzen eingeschränkt werden. Nicht zuletzt geht es aber darum, einen höheren Sicherheitsgewinn zu erzielen. Es trifft zu, wie von der Regierung dargelegt, dass im Rahmen der Polizeikonkordate eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Kantonen besteht. Sie beschränkt sich aber vor allem auf den informellen Bereich wie gemeinsame Ausbildung, Kompetenzzentren und Materialbeschaffung. Hingegen bestehen nach wie vor grosse Hindernisse in der praktischen Zusammenarbeit auf der strategischen, operativen und taktischen Ebene. Der Erfolg in der Bewältigung grösserer Ereignisse hängt von diesen Faktoren ab. Grossereignisse wie die Euro 08 erfordern zusehends eine umfassende Sicherheitskooperation, wie sie nur bei nationaler Sicherheit vom Bund gewährleistet werden kann. Ich bin zusammenfassend der Ansicht, dass weitere und neue Schritte in der interkantonalen Sicherheitskooperation mit Blick auf einen nationalen Sicherheitsverbund angezeigt sind. Zum gleichen Schluss übrigens kommt der Kommandant der Stadtpolizei Winterthur in seiner viel beachteten Schrift «Polizeikompass».