Geschäft: Revision der Feuerschutzgesetzgebung; in Postulat 43.07.05 umgewandelt

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.06.31
TitelRevision der Feuerschutzgesetzgebung; in Postulat 43.07.05 umgewandelt
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung29.11.2006
Abschluss20.2.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag Widmer / Sturzenegger / Denoth / Hermann / Jud vom 20. Februar 2007
VorstossWortlaut vom 29. November 2006
AntragAntrag der Regierung vom 23. Januar 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person6.8.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.2.2007Gutheissung149Zustimmung2Ablehnung29
20.2.2007Geänderter Wortlaut92Antrag Regierung58Antrag Widmer-Wil / Sturzenegger-Flums / Denoth-St.Gallen / Hermann-Rebstein / Jud-Schmerikon30
20.2.2007Umwandlung in ein Postulat138Zustimmung0Ablehnung42
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2007Wortmeldung

beantragt im Namen der Motionäre Umwandlung in ein Postulat mit folgendem Wortlaut:

«Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat innert eines halben Jahres Bericht zu erstatten und gegebenenfalls Antrag zu stellen über:

a) den Stand des Feuerwehrwesens im Kanton St.Gallen;

b) die aktuellen und zukünftigen Anforderungen an die Feuerwehr, insbesondere auch im Lichte der Zusammenarbeit mit den übrigen Partnern des Bevölkerungsschutzes;

c) die zweckmässige Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden im Bereich des Feuerschutzes und des Feuerwehrwesens, einschliesslich Finanzierung;

d) den allfälligen Anpassungsbedarf in der Feuerschutzgesetzgebung.

Die Departementszuteilung der Gebäudeversicherungsanstalt und des Amtes für Feuerschutz soll durch die Regierung nochmals überprüft werden, und der Postulatsbericht soll darüber Auskunft geben.

Die Zusammenführung bzw. Bearbeitung mit dem Postulat 43.06.13 soll mitberücksichtigt werden.»

Im Jahr 1997 hat sich der Kantonsrat letztmals mit dem Feuerwehrwesen auseinandergesetzt. Das Feuerwehrwesen muss einer grundlegenden Neubeurteilung unterzogen werden. Das Amt für Feuerschutz arbeitet schon seit längerer Zeit an einer Neukonzeption, welche unter dem Begriff «Feuerwehr 2010» steht, und den betroffenen Feuerwehrkommandanten ansatzweise auch schon vorgestellt wurde. Die Regierung hat im August 2006 den Gemeinden schriftlich mitgeteilt, dass auch in juristischer Hinsicht ein umfassender Reformbedarf, der eine Totalrevision der entsprechenden Verordnungen verlangt, vonnöten ist. Wenn man die neuen Verordnungen genauer untersucht, so gelangt man zum Schluss, dass es sich dabei nicht nur um untergeordnete und formale Anpassungen handelt. Damit wird eine völlige Neuausrichtung des Feuerwehrwesens angestrebt. Es geht dabei um sehr wichtige Organisationsanpassungen, wie die Änderung des Stützpunktkonzeptes oder die Subventionspraxis.

Nach Ansicht der Motionäre sollte auf dem Verordnungsweg eine Gesetzesänderung vorgenommen werden, was staatspolitisch sehr bedenklich ist. Dies lässt sich am Beispiel der vorgeschlagenen Anpassungen bei der Feuerwehrabgabe belegen. Nach geltendem Recht legt die Gemeinde den Tarif für die Feuerwehrabgabe fest. Man wollte diese festgeschriebene Kompetenz der Gemeinde auf Verordnungsstufe ändern. Die Regierung war sich offenbar ihrer Sache über den Verordnungsweg nicht ganz sicher und hat diese Verordnungen in die Vernehmlassung geschickt. Das Resultat dieser Vernehmlassung ist, zumindest aus Feuerwehrkreisen zu hören, ziemlich vernichtend ausgefallen. Diese breite Ablehnung verwundert nicht, denn in der Summe gehen diese kleinen Anpassungen dahin, dass man dem Amt für Feuerschutz bzw. der Gebäudeversicherungsanstalt durch die Revision mehr Kompetenzen zuordnen will oder den Gemeinden und Feuerwehren entsprechende wegnehmen. In keiner Weise ist von einer Unterstützung durch das Amt für Feuerschutz die Rede, sondern es soll von oben bestimmt werden.

Die Regierung schreibt in ihrer Antragsbegründung, die Reaktionen auf die Verordnungsänderungen würden ausschliesslich auf Missverständnissen beruhen, die in einem klärenden Gespräch auszuräumen sind. Wenn so viele Leute diese Revisionsentwürfe falsch interpretieren und ein grosser Wirbel bis in den Rat hinein entsteht, deutet das darauf hin, dass es sehr wohl richtig verstanden wurde. Einige weitere Pannen runden dieses Geschäft ab:

  1. Zuerst wurde den Gemeinden die Inkraftsetzung der neuen Verordnungen auf den 1. Januar 2008 mitgeteilt. Diese Frist wurde kurzfristig verkürzt auf den 1. Januar 2007.

  2. Seit der Verabschiedung der Verordnungstexte durch die Regierung im November 2006 sind diese Texte den Betroffenen immer noch nicht zur Kenntnis gebracht worden. Weder im Amtsblatt liegt eine Publikation vor, noch sind die Texte auf Gallex publiziert bzw. es erfolgte eine Publikation derjenigen Verordnung, in welcher lediglich ein formeller Begriff änderte. Die Anpassungen mit inhaltlichem Charakter sind immer noch nicht publiziert.

  3. Die Verordnung über «Beiträge aus dem Feuerschutzfonds», also über das Subventionswesen der Gebäudeversicherungsanstalt, wurde bereits im Jahr 2006 vor dem effektiven Inkrafttreten angewendet.

Meine Frage an Regierungsrat Schönenberger: Können Sie mir sagen, wieso die Gebäudeversicherung eine Verordnung im Jahr 2006 anwendet, obwohl das Inkrafttreten auf das Jahr 2007 bestimmt wurde?

Die Regierung schreibt, dass diese Missverständnisse in klärenden Gesprächen behoben werden sollten. Solche Gespräche sind wirklich sehr dringend nötig. Vielleicht wäre es geschickter gewesen, diese vor den Revisionen durchzuführen. Wir haben bisher keine Kenntnis von derartigen Gesprächsbemühungen, und das zeigt auf, dass die Kommunikationskultur bei der Gebäudeversicherungsanstalt und beim Amt für Feuerschutz schleunigst verbessert werden muss. Dies ist einer der Hauptgründe, weshalb wir auf eine rasche Bereinigung und einen raschen Bericht drängen.

In der Einladung zur Vernehmlassung bezüglich Feuerschutzverordnungsänderungen wurde nirgends auf die mit der Neuausrichtung des Bevölkerungsschutzes wichtiger werdende Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen hingewiesen. Wir schliessen daraus, dass die geplante Neuausrichtung des Feuerwehrwesens auf einen Feuerwehr-Alleingang ausgerichtet sein könnte. Das erachten wir als nicht sinnvoll. Die Regierung hat in ihrem Antrag die Sache etwas korrigiert.

Der von der Regierung in Aussicht gestellt Bericht soll aufzeigen, weshalb die Gebäudeversicherungsanstalt nicht in das Sicherheitsdepartement integriert werden soll. Die Regierung möchte den Entscheid nicht mehr hinterfragen, sondern nur begründen. Die Motionäre sind aber ganz klar der Auffassung, dass es zur Erreichung eines schlagkräftigen Verbundes der verschiedenen Sicherheitsbereiche eben wichtig wäre, diese Bereiche in einem Departement zusammenzufassen. Die allermeisten Deutschschweizer Kantone haben die Bereiche Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz, Militär und Gebäudeversicherung in einem Departement zusammengefasst. In der Mehrheit der Deutschschweizer Kantone wird in der Zuordnung von Gebäudeversicherung und Feuerwehrwesen den Aspekten Sicherheit und Synergienutzung grössere Bedeutung beigemessen als dem Aspekt der Finanzen. Der Entscheid in diesem Bereich liegt nach Verwaltungsorganisationsgesetz in der Kompetenz der Regierung. Wir möchten die Regierung auffordern, die Sache zu überprüfen und nicht nur zu begründen. Immerhin bietet sich mit der Departementsreform per 1. Januar 2008 eine ausgezeichnete Gelegenheit, einen solchen Wechsel zu vollziehen.

Den Motionären ist ein gut funktionierendes Feuerwehrwesen, welches in unserem Kanton durch die Milizfeuerwehren getragen wird, ein sehr grosses Anliegen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Die Regierung beantragt Umwandlung in ein Postulat.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ein gut funktionierendes Feuerwehrwesen liegt auch im Interesse der Regierung. Ich bin der Meinung, wir haben das in den letzten Jahren und Jahrzehnten auch bewiesen. Wir haben im Feuerwehrwesen in unserem Kanton einen Stand erreicht, der den interkantonalen Vergleich in keiner Art und Weise zu scheuen braucht. Es trifft aber zu, dass wir seit etwa zehn Jahren in diesem Rat über das Feuerwehrwesen nicht mehr diskutiert haben. Wir haben damals einen einlässlichen Bericht erstattet. Er wurde in diesem Rat auch entsprechend unterstützt, und die Massnahmen wurden noch verschärft. Die Regierung wollte in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen Ortsfeuerwehren etwas moderater vorgehen, als das damals der Grosse Rat im Auge hatte. Er hatte auch einen Malus eingeführt für Projekte, die das Ziel der Zusammenarbeit nicht verfolgten. Wir haben in diesem Zusammenhang mit diesen Massnahmen sehr viel in unserem Kanton bewirkt. Im Bereich des Bevölkerungsschutzes haben wir auf Gesetzesebene kantonal alles geregelt, was geregelt werden konnte und musste. Dies unter Miteinbezug aller Betroffenen im Bereich des Bevölkerungsschutzes. Dazu gehört nebst Polizei, Feuerwehr und Werken insbesondere auch das Rettungswesen, das bei den Spitalverbunden angesiedelt ist.

Was hat nun die Regierung gemacht? Sie wollte zwei Verordnungen teilweise und die Feuerschutzverordnung total revidieren. Es ist nicht unüblich, dass man bei solchen Verordnungen, bei denen die Gemeinden direkt betroffen sind, Vernehmlassungsverfahren durchführt. Wir haben deshalb das Vernehmlassungsverfahren auch auf die Gemeinden und die Direktbetroffenen beschränkt. Nun wird das als Schwächezeichen oder Unsicherheitszeichen der Regierung ausgelegt, wenn sie eine Vernehmlassung über eine Totalrevision einer Verordnung durchführt. Das ist aber nicht so. Es trifft zu, dass auf die Revision der Feuerschutzverordnung negative Reaktionen eingegangen sind. Von insgesamt 60 Gemeinden haben sich 20 eher kritisch bis negativ geäussert. Auffallend war allerdings, dass diese 20 Vernehmlassungen praktisch alle den gleichen Wortlaut aufgewiesen haben. Es ist uns klar, dass wir in diesem Bereich der Gemeindeautonomie und -kompetenz auf die Einwände eingehen sollten. Wir werden das auch tun. Die beiden anderen Verordnungen, die untergeordneter Natur sind, sind nicht Verordnungen der Gebäudeversicherung. Sie sind Verordnungen der Regierung. Wenn Sie jetzt die Beitragsverordnung nehmen, hat man im Jahr 2006 schon einen höheren Subventionsbetrag ausbezahlt, als dies nach bisherigem Recht der Fall war. Wir haben uns die Überlegungen gemacht, den Subventionsbetrag für die Gemeinden zu erhöhen schon im Jahre 2006, ohne dass nach unserm Dafürhalten rechtliche Probleme damit verbunden sein würden.

Diese zwei untergeordneten Verordnungsrevisionen sind beschlossen, und die Inkraftsetzung erfolgte auf Anfang 2007, wobei die Publikation in den Gesetzessammlungen Anfang nächsten Monates erfolgen wird. Die Totalrevision der Verordnung über den Feuerschutz haben wir zurückbehalten, weil ein Postulat eingereicht wurde. Dieses gibt uns eine gute Gelegenheit, eine Gesamtschau aufzuzeigen und dann die Verordnung definitiv auszugestalten, wenn der Bericht im Kantonsrat beraten wird. Ich bin nach wie vor überzeugt, es sind grösstenteils Missverständnisse. Es war nie die Absicht, die Kompetenzbereiche der Gemeinden einzuschränken. Es war nie die Absicht, über den Verordnungsweg Gesetze zu ändern. Wir sind aber zum Schluss gelangt, dass die gesetzlichen Grundlagen ausreichend sind für die Verordnung.

Zu den drei Bedingungen für Ihre Zustimmung Folgendes: Es ist nicht üblich, dass der Kantonsrat zwar einen umfassenden Bericht verlangt und eine Terminierung auf sechs Monate anbringt. Es ist ein sehr ehrgeiziges Ziel, einen solchen umfassenden Bericht in dieser kurzen Zeit zu erstellen. Zur Frage der Departementszuteilung bzw. zur Departementsreform weisen Sie zu Recht darauf hin, dass es in der Organisationshoheit der Regierung steht, die Departemente zu formen und die Ämter den einzelnen Departementen zuzuordnen. Bereits im Verlauf des Jahres 2006 haben wir mitgeteilt, wie wir die Departementsreform durchführen wollen. Es ist in der Kompetenz und im Pflichtenheft der Regierung, die Organisation zu bewerkstelligen. Wenn die Regierung von sich aus zum Schluss gelangen würde, dass hier ein Fehlentscheid vorliegt, wird sie das selbstverständlich überprüfen. Aber wir wollen auch darüber in diesem Bericht Auskunft erteilen. Wenn Sie übrigens die Deutschschweizer Kantone zum Vergleich beiziehen, dann darf ich Sie darauf hinweisen, dass die meisten oder fast alle dieser Kantone, die Sie erwähnen, lediglich fünf Regierungsmitglieder haben. Der Kantonsrat war bis jetzt nie der Meinung, die Regierung solle auf fünf Mitglieder reduziert werden. Die Totalrevision der Verordnung zum Feuerschutzgesetz werden wir aufschieben bis nach der Diskussion des Postulatsberichtes in diesem Rat.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion) Stimmt der Kantonsrat dem Antrag der Regierung zu, wird die CVP-Fraktion ihr Postulat 43.06.13 «Teilrevision Feuerschutzgesetz» zurückziehen.

Zum grauen Blatt möchte ich nur das unterstützen, was Regierungsrat Schönenberger gesagt hat. Die Bedingungen wurden in Aussicht gestellt. Zur ersten Bedingung von Widmer-Wil, der eine Frist verlangt, der wäre wohl der Erste in Wil, der als Exekutivmitglied beanstanden würde, wenn das Parlament in Wil ihm eine Frist setzen würde für einen Postulatsbericht. Es ist tatsächlich unüblich. Wir haben gestern gehört von Ihrer Fraktion, als wir einen Strategiebericht verlangt haben, den das Parlament verabschiedet hat im November 2006. Wir sollen zeitlich nicht stürmen. Das brauche seine Zeit. Hier wird offensichtlich mit anderen Ellen gemessen. Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass es nicht um die Sache geht, sondern vielmehr um die Person.

Die Bedingung: Wir haben gefragt und die Regierung um Auskunft gebeten, wieso sie die Schaffung dieses Sicherheitsdepartementes abgelehnt hat. Dass wir diese Antwort in Aussicht gestellt bekommen, genügt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007