Geschäft: Einführungsgesetz zur eidgenössischen Chemikaliengesetzgebung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.06.13
TitelEinführungsgesetz zur eidgenössischen Chemikaliengesetzgebung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung5.12.2006
Abschluss31.7.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 5. März 2007
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 12. Dezember 2006
ErlassReferendumsvorlage vom 5. Juni 2007
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2008
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ProtokollauszugPA Referendumsvorlagen aus der Junisession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
5.6.2007Schlussabstimmung143Zustimmung0Ablehnung37
Statements
DatumTypWortlautSession
4.6.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
4.6.2007Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 4. und 5. Juni 2007
24.4.2007Wortmeldung

Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatende Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Anlass für die zu behandelnde Vorlage gab der Bund der seine Chemikaliengesetzgebung umfassend überarbeitet hat. Das frühere Giftgesetz ist durch das Chemikaliengesetz ersetzt worden. In der Folge hat der Bund auf sein Verordnungsrecht überarbeitet und bei den Ausführungserlassen nicht nur wie bis anhin den Gesundheitsschutz sondern den Arbeitnehmer und den Umweltschutz integral geregelt. Gesetzliche Grundlage für die neuen Bestimmungen bilden neben dem Chemikaliengesetz das Umweltschutzgesetz und das Landwirtschaftsgesetz. Bis anhin ist der Vollzug des Bundesrechts im Grossratsbeschluss über umweltgefährdende Stoffe und Anlagen geregelt. Erfasst sind neben den Bereichen Gifte und umweltgefährdende Stoffe der Umgang mit Sonderabfällen sowie der Bodenschutz. Die Zuständigkeit für den Vollzug liegt grundsätzlich beim Kanton. Die Gemeinden haben ausgewählte Aufgaben zu vollziehen. Mit dem Einführungsgesetz zur eidgenössischen Chemikaliengesetzgebung soll der Vollzug dieser Gesetzgebung einheitlich in einem Erlass geregelt werden. Der Grossratsbeschluss über umweltgefährdende Stöffe und Anlagen bleibt für die Regelung gewisse umweltschutzrechtlicher Zuständigkeiten erhalten und soll dereinst in das geplante Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetz überführt werden. Die vorberatende Kommission hat an ihrer Sitzung vom 5. März 2007 die Vorlage der Regierung beraten. Sie liess sich dabei durch Hans-Rudolf Hunziker, Leiter des Amtes für Lebensmittelkontrolle und Michael Bührer, Leiter Rechtsdienst des Gesundheitsdepartementes, sowie durch Martin Anderegg, vom Amt für Umweltschutz, näher informieren. Eintreten war seitens aller Fraktionen unbestritten. Fragen gestellt und näher diskutiert wurde unter anderem das Verhältnis zu den entsprechenden Bestimmungen der EU, welche für den Grenzkanton St.Gallen von Bedeutung sind. Hier liegen die massgeblichen Entscheide beim Bund. Aufgegriffen wurde auch das Problem der Klassierung von sauberen Aushub als Abfall sowie der Vorschriften über den Bodenschutz insbesondere die Bekämpfung der Bodenverdichtung und der Erosion. Da sich diese Probleme in erster Linie im Zusammenhang mit Bauarbeiten stellen, sollen die Gemeinden diese Bestimmungen vollziehen. Dies blieb unbestritten. Eingegangen wurde auch auf die Bemerkung in der Botschaft zum nicht vollumfänglich befriedigenden Vollzug der Vorschriften betreffend Dünger. Gemäss Botschaft handelten die für den Vollzug zuständigen Gemeinden oft erst aufgrund von Reaktionen aus der Bevölkerung und selbst dann nur zögerlich. Da die örtliche Nähe ein wichtiges Kriterium für die erfolgreiche Überwachung darstellt sah die vorberatende Kommission sowie die Regierung keine andere Möglichkeit als für den Vollzug durch die Gemeinden, plädierte aber für zusätzliche Information und Ausbildung der Gemeindebehörden. Die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) wurde im Jahr 2006 durch die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VEVA) ersetzt. Die VEVA regelt wie vorher den Umgang mit Sonderabfällen. Im Unterschied zu vorher hat sich der Bund aber aus dem Vollzug zurückgezogen. Deshalb muss neu der Kanton die Stoffströme von den etwa 400 bis 500 Abgebern und zu den rund 40 Empfängern von Sonderabfällen im Kanton erfassen. Neue Vollzugsaufgaben ergeben sich auch bei problematischen Massenabfällen wie Altholz, Altreifen oder Autofraks. Für den Vollzug dieser Aufgaben braucht es eine zusätzliche 50 Prozent Stelle im Amt für Umweltschutz. Anlass zu kritischen Bemerkungen gab der Umstand, dass die erforderlichen Stellenprozente bereits in das letztjährige Budget eingestellt und damit bewilligt wurden. Es wurde bemängelt, dass damit nicht im Zusammenhang mit dem Erlass der neuen Vorschriften über den damit verbundenen Personalbedarf diskutiert werden könne. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 15:0 Stimmen ohne Änderungen gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Der Kantonsrat tritt auf das Einführungsgesetz zur eidgenössischen Chemikaliengesetzgebung ein.

Spezialdiskussion

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Art. 2 (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung): Spricht zu den Vollzugsaufgaben des Kantons und möchte das Unbehagen der Kommissionsmitglieder der SP-Fraktion deponieren.

Nicht gegen die Vorlage sprechen. Dies zum Bereich generell, dies aber insbesondere zum Bereich Bodenschutz. Der Zustand unserer Böden verschlechtert sich schleichend. Gerade darum verheerend. Eine langfrist Katastrophe um Roger Biedermann zu zitieren ist im Gang. Biozide z.B. zerstören weltweit unsere Grundlage. Die Situation vergleichbar mit dem Klimawandel fordert uns auf zu handeln. Das Einführungsgesetz zur eidgenössischen Chemikaliengesetzgebung ist eine Art Sparrumpfgesetz regelt nur das notwendigste. Der Kanton mit seinem Personalbestand überlässt im Bodenschutz die Kontrolle den Gemeinden. Gerade da zeigt der Bericht aber auch einen Notstand. Ob die Gemeinden nun inskünftig ihre Kontrollaufgaben z.B. im Düngemittelbereich kompetent und verantwortungsvoll durchziehen können bleibt zumindest fraglich. Dass wir so einen Bereich indem heute Handlungsbedarf besteht und Handlungsbereitschaft wichtig ist nicht optimal angegangen werden können - zumindest nicht überall - besorgt uns sehr. Denn es werden wiederum unsere Nachkommen sein die zu zahlen haben. Die Langfristkatastrophe die sich nachweisbar anbahnt, haben wir zu verantworten, Leben werden mit ihr unsere Kinder, Enkel und Urenkel. Die Kommissionsmitglieder haben bei der Behandlung dieses Gesetzes die Kommissionsmitglieder der SP-Fraktion keine Anträge gestellt. Stellen auch jetzt keinen. Es ist klar, dass mit den vorhandenen Ressourcen nichts zusätzlich ausgerichtet werden kann. Ihre Bedenken zur Personalsituation hat sie aber formuliert und wichtig ist ihr, dass die Situation im Bereich Boden dies von der Erosion bis zu den Biozideinsätzen zur Kenntnis genommen wird. Es ist klar, es liegt am Kantonsrat diese Situation in absehbarer Zeit anzugehen und zu verbessern.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007