Geschäft: Förderung neuer erneuerbarer Energien: Bewilligungsgebühren abschaffen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.07.06
TitelFörderung neuer erneuerbarer Energien: Bewilligungsgebühren abschaffen
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung19.2.2007
Abschluss6.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 27. März 2007
VorstossWortlaut vom 19. Februar 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
6.6.2007Gutheissung67Zustimmung56Ablehnung57
6.6.2007Eintreten67Zustimmung56Ablehnung57
Statements
DatumTypWortlautSession
6.6.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Ergänzend zur CVP-Motion vom 19. Februar 2007 möchte ich noch nachfolgende Überlegungen Ihnen abgeben, die für eine Abschaffung der Bewilligungsgebühren sprechen. Viele kleine Schritte geben auch etwas grosses. Wenn die Regierung einen sehr geringen Anteil der gesamten Investitionskosten betreffend der Bewilligungsgebühren spricht, dann möchte ich doch darauf hinweisen - das ist auch bekannt -, dass ohne finanziellen Anreiz sich in diesem Bereich leider private Bereich leider eher wenig bewegt. Ich denke, da vor allem auch an unsere Nachbarländer Lichtenstein, Österreich und Deutschland, die zeigen was mit materiellen Anreizen und auch in diese Richtung der Markt gefördert werden kann. St.Gallen kann es, St.Gallen macht es. In vielen Bereichen steht unser Kanton räumlicherweise im Benchmark eine Spitzenposition an. Obwohl wir bezüglich der Abschaffung der Bewilligungsgebühren national nicht der erste Kanton wären, immerhin wir wären bei rasch möglichster Umsetzung in den Medaillenrängen. Ich denke, da vor allem an den Kanton Wallis. Dieser kennt schon längere Zeit die Bewilligungsgebühren reduziert, gesenkt oder teilweise auch aufgehoben. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das Bundesamt für Energie in einem Bericht Marktordnung, Markttransparenz und Marktregelung zugunsten der Durchsetzung erneuerbarer effizienter Lösungen am Markt und zwar ist es ein Bericht auf den Dezember 2004 eine Anregung im Sinn der CVP-Motion abgibt. Der Verzicht der Gebührenerhebung, der Hinweis der Regierung oder der Vorwurf führe zu Intransparenz. Die Einhaltung der Gebührenhöhefestlegung für gebührenpflichtige Amtshandlung werde erschwert. Da möchte ich schon darauf hinweisen, dass wir auch in anderen Bereichen gebührenfrei Amtshandlung kenn und auch in diesem Bereich nach aussen kommunizieren könnte.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Aus der Praxis fällt die Frage sehr oft und sehr früh mit Höhe, dass eine neue Heizanlage zu stehen kommt. Das sind eben auch diese Gebühren immer wieder auch ein Thema und die werden oft stossend empfunden. Daher rate ich dringend, dass wir in diesem Bereich diese Bewilligungsgebühren abschaffen können. Es sind oft nicht nur die Bewilligungsgebühren stossen zum Teil auch bei. Grundwasserwärmepumpen auch die Wasserzinsen, die hier aber nicht thematisiert sind. Am Walensee wird eine Ferienhaussiedlung gebaut die mit Grundwasser Wärme erzeugt wird. Da sagt die Contructing-Firma, dass im Kanton Zürich die vier mal tieferen Wasserzinsen erhoben werden als bei uns im Kanton St.Gallen. Es ist also dringend notwendig, dass wir in unserem Kanton auch diese Gebühren und Wasserzinsen überprüfen.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich glaube, heute ist Klimasession. Heute wollen wir Zeichen setzen, heute bewilligen wir alles. Es geht nicht darum jetzt den Kopf zu verlieren. Andere haben es anders gesagt. Es geht nicht darum jetzt aus Tagesaktualität etwas herauszubrechen. Ich erinnere Sie daran, dass es auf verschiedensten Gebieten Gebühren gibt wo eben via Staat für eine Leistung eine Gebühr erhebt. Auf allen Stufen. Das ist so. Zwar spricht man immer wieder dem Grundsatz das Wort der verursachergerechten Gebühr. Ich rede nicht von den Steuern sondern von den Gebühren. Ich glaube, man geht auch davon aus, dass Bürger die die Dienste des Staates, auf welcher Ebene auch, immer mehr belasten auch entsprechend etwas zahlen müssen. Weil sonst diese Leistung ganz einfach über die Steuern bezogen werden können. Sie wissen alle auch in den Gemeinden, dass eben die Gebühren ein Teil der Einnahmen ausmachen und von denen bezahlt werden sollen, die im Prinzip die Dienstleistung beanspruchen. Ich habe hier Verständnis. Ich muss Ihnen zu bedenken geben, wir müssen aufpassen, dass wir keine Massnahmen beschliessen wo wir unsere Verwaltung wieder therapieren, verunsichern und Unklarheiten schaffen. Es ist hier in einem ganz klaren Fall einfach zu lösen. Wenn aber einer verschiedenes eingibt, ein Teil ist etwas anderes, dann kommt schon der Mitarbeiter, muss ich jetzt die halbe Gebühr berechnen. Wir machen das oder wird das anders. Ich meine, es wäre ein Grundsatzentscheid. Wir zahlen Steuern und alles was das Herz begehrt wird im Staat gratis geliefert. Das ist ein Grundsatzentscheid über Gebühren. Hier meine ich, wäre es doch eine wunderbare Chance der Gemeindeautonomie - entscheiden Sie auf Gemeindestufe - wenn Sie so etwas vorübergehend machen. Dann können Sie, wenn das wieder nicht mehr etwas spezielles sondern täglich ist, dass man eben so baut, können Sie die Gebühren auch wieder einführen für etwas anderes. Ich finde, hier machen Sie einen Systembruch der enorm verunsichert, die Verwaltung belastet und letztendlich nichts bringt in der Gesamtbeurteilung. Ich bitte Sie, lassen wir den Gemeinden diese Kompetenzen, treten Sie nicht ein, und mischen Sie nicht Effizienz. Es gibt viel wichtigeres, das Sie noch beschliessen können als hier an diesem Detail, die die Verwaltung belasten und verunsichern, zu üben.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Die Motion ist erheblich zu erklären.

Es gibt bereits heute Gemeinden, die auf Bewilligungsgebühren für Baugesuche im Zusammenhang mit erneuerbaren Energie verzichten und damit guten Erfolg haben. Dies ist eine Massnahme welche die Gemeinden nicht entscheidend belastet. Es ist aber ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Denn die Regierung in ihrer Begründung ihres Nichteintretensantrages schreibt: Es sei nur ein geringer Teil der gesamten Kosten oder anders ausgedrückt, es mache lediglich etwa 1,5 Prozent der Gesamtkosten aus, was hier miteingespart werde so ist es mir doch lieber wir machen einige rasch umsetzbare unbürokratische Schritte in dieser Richtung als wir es versuchen mit einem oder zwei grossen Schritten und scheitern dabei. Machen wir also diesen ersten kleinen Schritt in dieser Debatte. Ich möchte aber die Gemeinden gleichzeitig auch auffordern weiterzugehen und nicht nur auf Gebühren zu verzichten sondern in Ergänzung zu den kantonalen Förderprogrammen die nächstes Jahr zu erwarten sind eigene Programme ebenfalls zu lancieren und in diesem Sinn zur Förderung erneuerbarer Energie mitzuhelfen.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session
6.6.2007Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung zuzustimmen.

Aus Sicht der Gemeinden ist festzuhalten, dass die Erhebung von Bewilligungsgebühren auch in diesen Geschäften in die Kompetenz der Gemeinden fällt und möchte dabei auch auf das Äquivalenzprinzip hinweisen. Ich schliesse jedoch nicht aus, dass einzelne Gemeinden die Gebührenreduktion oder die Abschaffung der dieser zugunsten der Förderung der erneuerbaren Energie vorleben. Ich denke, die Gemeinden werden das Thema rund um die Klimasession ebenfalls diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 6. Juni 2007, ausserordentliche Klima-Session