Geschäft: Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit E-Government (Titel der Botschaft: E-Government im Kanton St.Gallen) [siehe auch 40.06.03]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.06.05
TitelKantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit E-Government (Titel der Botschaft: E-Government im Kanton St.Gallen) [siehe auch 40.06.03]
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung4.10.2006
Abschluss19.6.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
ProtokollauszugReferendumsvorlagen aus der Frühjahrssession 2007, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegung
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 8. Januar 2007
ErlassReferendumsvorlage vom 24. April 2007
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.2.2007Eintreten115Zustimmung1Ablehnung64
24.4.2007Schlussabstimmung148Zustimmung2Ablehnung30
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2007Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission diskutierte an der Sitzung vom 8. Januar 2007 den Bericht und den Entwurf über einen Sonderkredit zur Umsetzung der E-Government-Strategie des Kantons St.Gallen und der St.Galler Gemeinden. Mit der Vorlage erfüllt die Regierung auch die Aufträge der Postulate 43.06.04 «Entwicklung und Auswirkungen von E-Government» und 43.06.05 «E-Government-Umsetzung im Kanton St.Gallen», die in der Frühjahrssession 2006 gutgeheissen wurden. In seinem Eintretensreferat weist Regierungsrat Schönenberger darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger sowie auch Unternehmen zunehmend von der Verwaltung erwarten, dass möglichst viele Geschäfte online über das Internet abgewickelt werden können. Aber auch die Behörden und die Verwaltung möchten zunehmend elektronisch medienbruchfrei und durchgängig miteinander kommunizieren sowie Daten und Informationen austauschen können. Im Kanton St.Gallen bringen der Kanton sowie die Gemeinden die Bereitschaft zur übergreifenden und koordinierten Zusammenarbeit mit. Alle 88 Gemeinden haben die entsprechende Rahmenvereinbarung unterzeichnet.

Die Eintretensdiskussion zeigte, dass unterschiedliche Meinungen zu E-Government bestehen. Teilweise sind auch Missverständnisse erkennbar, welche es zu klären gilt. Mit dem vorliegenden Geschäft wird die politische Debatte zur E-Government-Strategie ermöglicht, und speziell wichtig ist jetzt vor allem, dass die Priorität diskutiert und bestimmt wird. Der Masterplan wurde in enger Zusammenarbeit mit Gemeindevertretern und Vertretern der kantonalen Verwaltung verabschiedet. Die vorberatende Kommission hat mit 18:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit Eintreten auf die Vorlage beschlossen.

In der Spezialdiskussion wurden Fragen betreffend Rahmenvereinbarung mit den Gemeinden, Datenherrschaft, Datenschutz, Datensicherheit und Wirkungskontrolle geklärt. Die daraus resultierende Ergänzung zu den Anträgen der Regierung unter Ziff. 7.1 sehen Sie auf dem gelben Blatt. Die vorberatende Kommission hat dieser Ergänzung mit 18:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt. Der Antrag auf eine Kommissionsmotion betreffend die Information über die Anpassung des kantonalen Rechts wurde mit 7:9 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 1 Abwesenheit abgelehnt. Dem Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit E-Government stimmt die vorberatende Kommission mit 13:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen und 1 Abwesenheit zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Einsatz der elektronischen Kommunikations- und Internettechnologie in der Verwaltung zwischen den Staatsebenen Gemeinden-Kanton-Bund und innerhalb der Staatsgewalten ist nicht mehr wegzudenken. Die Zusammenarbeit der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmungen mit Hilfe der elektronischen Mittel entspricht einem wachsenden Bedürfnis. Wir anerkennen die erreichten Resultate um E-Government im Kanton St.Gallen. Verglichen zum Ausland allerdings tun sich offensichtlich alle Schweizer E-Government-Treiber etwas schwer. Innerhalb der Schweiz darf sich der Kanton St.Gallen zu diesem Thema bei den führenden Kantonen wähnen. Besonders zu erwähnen ist die Steuerlösung E-Taxes, welche bei den Benutzern und Fachleuten als schweizweit führend gilt, sowie die prämierten Anwendungen, wie Internet der Staatsverwaltung und Ratsinformationssystem.

Wir begrüsssen die vom Kanton St.Gallen zusammen mit den Gemeinden formulierte Vision einer E-Government-Strategie und ihren Ansatz, schweizweit einen Spitzenraum anzustreben. Deshalb stimmen wir den festgelegten Zielsetzungen bis zum Jahr 2012 für die Umsetzung von E-Government zu. Als wichtige Voraussetzung zur Erreichung der festgelegten Ziele sehen wir die Vereinbarung mit den 88 Gemeinden über das gemeinsame und koordinierte Vorgehen. Ein Kooperationsgremium und eine gemeinsame Geschäftsstelle sollen eine zielgerichtete E-Government-Umsetzung ohne Aufgabe der Gemeindeautonomie gewährleisten. Damit sollen auch Projektrisiken minimiert werden können, die wegen unterschiedlichen Zuständigkeiten und fehlenden Standards entstehen können. Auf der Stufe der Gemeinden sind damit Vorkehrungen getroffen, um Wildwuchs und auch Fehlinvestitionen zu vermeiden. Unserer Meinung nach sollte ein Anreizsystem dafür sorgen, dass sich möglichst viele Gemeinden schon zu Beginn am Projekt beteiligen. Damit könnten ungerechte finanzielle Verteiler und Trittbrettfahrer praktisch ausgeschlossen werden. Mit der vorhandenen Rahmenvereinbarung ist die Organisation und Zusammenarbeit so weit geregelt, dass es auch nicht mehr notwendig ist, ein separates E-Government-Gesetz zu schaffen.

Wir unterstützen die vorgeschlagene Vorgehensweise, bei jedem zu realisierenden Projekt die Auswirkungen auf die betroffenen Spezialgesetze zu analysieren und allfällig notwendige Anpassungen diesem Rat vorzulegen. Wir erachten es als nicht zweckmässig, vor der Umsetzung der geplanten Projekte sämtliche Gesetze zu durchforsten und mögliche Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung von E-Government zu eruieren. Ein solches Vorgehen würde den Beginn der Umsetzung der vorgeschlagenen Projekte verzögern.

Die Zusammenarbeit des Kantons St.Gallen mit dem Bund in E-Government-Fragen soll weiterhin aktiv betrieben werden. Damit besteht eine Chance, dass die kantonalen Ansätze und Standards auch auf Bundesebene weitergeführt werden können und später, wenn schon kantonale Lösungen vorhanden sind, nicht kostspielige Anpassungen vorgenommen werden müssen. Die Vorlage E-Government aus Sicht der KMU ist wichtig. Die Bedürfnisse der Wirtschaft, erarbeitet und formuliert in den Empfehlungen der Studie der Universität St.Gallen mit dem Titel «Bedürfnisanalyse Government to Business-Prozesse für KMU» sind in den Masterplan und in die Projektpriorisierung eingeflossen. Die Kosten der Nutzenüberlegungen der im Masterplan aufgelisteten Projekte können mit heutigem Kenntnisstand nicht im Detail quantifiziert werden. Die Kosten- Nutzen-Rechnung muss vor der Projektrealisierung vorgenommen werden, wenn der Projektumfang und das Vorgehen präzise bekannt sind.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdebatte für beide Geschäfte vor.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem vorliegenden Bericht zur E-Government-Strategie des Kantons St.Gallen zeigt die Regierung den Weg auf, den sie zukünftig gehen möchte oder auch weiterhin gehen will. Der Kanton St.Gallen hat mit den bereits erfolgreich umgesetzten Projekten elektronische Steuererklärung und Ratsinformationssystem seine Stärke bewiesen. Auf Bundesebene ist ebenfalls einiges im Aufbau, wie das Portal www.ch.ch. Es macht für uns durchaus Sinn, dass in diesem Bereich in den nächsten fünf Jahren rund 11 Mio. Franken in zukunftsorientierte Projekte investiert werden. Auf den Kanton St.Gallen entfallen 6,6 Mio. Franken und 4,4 Mio. Franken auf die beteiligten Gemeinden. Es war deshalb sehr wichtig, dass alle Gemeinden mit der Rahmenvereinbarung die Zusammenarbeit mit dem Kanton beschlossen haben, um Insellösungen zu vermeiden.

Deshalb ist auch ein E-Government-Gesetz überflüssig. Die allenfalls nötigen gesetzlichen Anpassungen können bei jedem Projekt vorgenommen werden. Die Finanzierung mit dem Sonderkredit scheint für uns die richtige Lösung zu sein. Mit dem E-Government-Kooperationsgremium ist die Führung in den einzelnen Projekten gewährleistet. Was für uns noch zu wenig beleuchtet wurde, aber uns besonders wichtig erscheint, ist die Datensicherheit und der Datenschutz. Die Sicherheit muss zwingend mitberücksichtigt werden. Auch die verschiedenen Zugriffsberechtigungen müssen klar definiert sein. Zudem ist noch zu klären, welche Konsequenzen für Personen entstehen, die das Internet nicht nützen können oder wollen. Darum muss es auch weiterhin den Papierweg oder einen anderen geeigneten Weg geben.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Weg, den die Regierung eingeschlagen hat, um möglichst grossen Nutzen aus der Technologie zu ziehen und dabei Probleme zu vermeiden, scheint uns gut gewählt. Namentlich die gelungene Einfädelung der systematischen Kooperation mit den Gemeinden. Der aktuelle Stand der komplexen laufenden Entwicklung ist im Bericht ausführlich dargestellt. Wo er Fragen offenliess, konnten diese im Rahmen der Verhandlungen der vorberatenden Kommission weitgehend befriedigend beantwortet werden. Meines Erachtens verdient der Leiter der Geschäftsstelle E-Government, Christian Dolf, Erwähnung für seine sehr kompetenten Auskünfte. Offen bleibt die Frage, wo zur Verwirklichung der geplanten IT-Lösungen Gesetzesanpassungen notwendig sind. Wir erwarten von der Regierung, dass diesem Bereich höchste Aufmerksamkeit geschenkt wird. Eigentlich müssten bereits jetzt einschlägige Gesetzgebungsfelder bekannt sein bezüglich Datenherrschaft, Validität elektronischer Unterschriften, Umgang mit elektronischen Datenträgern als Archivmaterial.

Offen blieben im Bericht auch Fragen nach den zu erwartenden Auswirkungen der Dualität von elektronischen Verwaltungslösungen neben den konventionellen Lösungen für Bürgerinnen und Bürger, die Letztere vorziehen oder auf diese angewiesen sind. Es ist anzunehmen, dass sich hier in der Begegnung von Verwaltung und Bürger pragmatische Formen durchsetzen werden. Offen bleibt die Frage, wie die Kostenfrage am Ende, nach Einführung der geplanten Lösungen, aussieht. Die allzu konkreten Zahlen im Bericht dürfen bestimmt nicht für bare Münze genommen werden. Diese Unsicherheit darf uns aber nicht daran hindern, den Sonderkredit als flexiblen Rahmenkredit zu sprechen. Für ein so vielfältiges Entwicklungsprojekt bedarf es eines flexiblen Finanzierungsmodells. Die jährliche Rechenschaftsablegung muss als Kontrollinstrument genügen.

Nach Regierungsrat Schönenberger sind es ausschliesslich die Bedürfnisse der Bürger, welche für die Auswahl und Priorisierung der Projekte verantwortlich waren. In der Tat sind im Bericht oft neben den geschätzten Einsparungen für die Verwaltung die geschätzten Einsparungen für Kunden aufgeführt, mit einigen wenigen, aber bezeichnenden Ausnahmen. Zu diesen Ausnahmen gehört das Projekt zur Ermöglichung der elektronischen Abstimmung. In den Vereinigten Staaten, auf die der englische Begriff E-Voting verweist, hat man Erfahrungen mit maschinellen sowohl mechanischen als auch elektronischen Wahlsystemen gemacht. Trotzdem muss die Bürgerin oder der Bürger zur Wahrnehmung seines Wahlrechts persönlich erscheinen. In jüngster Zeit erhebt sich angesichts knapper Wahlausgänge mit Macht die Forderung, dass von jedem individuellen Wahlakt ein «paper trail» vorhanden sein muss. Diese elementarste Form des demokratischen Lebens darf keinen Zweifeln unterworfen sein. Wahlbetrug ist in jeder Form der Wahldurchführung möglich. Wenn bei einer elektronischen Wahlabwicklung auch nur durch einen Teil der Wähler der Verdacht von Manipulation aufkommt, und dieser ist nicht auszuschliessen, ist ein Lebensprinzip der Demokratie in Frage gestellt. Dies darf wegen einer geschätzten Einsparung von Fr. 600'000.-- im Jahr nicht in Kauf genommen werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die EDV ist in unserer technisierten Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Die Anforderungen an die Vertraulichkeit und Verbindlichkeit müssen hoch sein, so dass sich die Bürgerin oder der Bürger darauf in jeder Hinsicht verlassen kann. Deshalb spielt eine einfach anzuwendende und fälschungssichere Verschlüsselung eine entscheidende Rolle. Dem Grundsatz des Legalitätsprinzips, namentlich im Verkehr zwischen Staat und Bürger, ist gerecht zu werden. Die Wirtschaftlichkeit von EDV-Lösungen ist laufend zu prüfen. Der erforderliche Handlungsspielraum auf Stufe der Gemeinden zur Prüfung eigener Lösungen muss gegeben sein, wo es sinnvoll scheint.

Der Bericht der Regierung befasst sich nicht sehr eingehend mit den vorgenannten grundsätzlichen Bedingungen, welche eine zielgerichtete E-Government-Umsetzung gewährleistet. Wichtige Probleme, die bei der täglichen Anwendung auftreten können, sind nicht genau definiert. Ebenso wenig die allenfalls vorzunehmenden gesetzlichen Anpassungen. Mehrere Fragen auf die beiden Postulate der FDP- und der CVP-Fraktion sind beantwortet. Auf die folgenden Punkte wird im Bericht allerdings nicht detailliert eingetreten. Wie ist die Kosten- und Wirkungskontrolle geregelt? Wie sind die Zuständigkeiten auf die verschiedenen Staatsebenen abgestimmt? In welchen Bereichen und wie ist die Mitsprache des Kantonsrates beim E-Government gewährleistet? Welche Kosteneinsparungen im Personal- und Sachbereich sind beim zukünftigen Einsatz der Informationstechnologie zu erwarten? Wir unterstützen deshalb den in der vorberatenden Kommission beschlossenen Antrag, wonach die Regierung dem Kantonsrat über den Stand der Umsetzung der E-Government-Strategie jährlich Bericht zu erstatten hat. Im Weiteren unterstützt auch die SVP-Fraktion eine klare Gesetzgebung, wie in der separaten Motion der FDP-Fraktion verlangt wird.

Wir unterstützen selbstverständlich die Ziele der Regierung mit Hilfe von massgeschneiderten EDV-Lösungen, Privatpersonen und Unternehmen einen schnelleren, unkomplizierten und kostengünstigeren Zugang zu Dienstleistungen der Verwaltung zu ermöglichen. Der Bericht der Regierung lässt aber noch einige Fragen offen, namentlich in Bezug auf die praktische Anwendung, die gesetzliche Abstützung und die Kostentransparenz. Wir vermissen eine konkrete Aufstellung der Kosten. Der Kredit von 6,6 Mio. Franken ist lediglich für Investitionen. Der beträchtliche Teil, wie wir schon gehört haben, betrifft die Betriebsausgaben. Somit beschliessen wir heute einen wesentlich höheren Betrag als die 6,6 Mio. Franken. Im Weiteren vermissen wir Vergleiche mit anderen Kantonen oder die Teilnahme an Bundeslösungen. Wie wird das Verhältnis zum NFA geregelt? Ich frage die Gemeindevertreter, ob sie sich mit der Rahmenvereinbarung nicht benachteiligt fühlen. Wissen sie, welche Kosten auf sie zukommen werden? Schliesslich gestatten Sie mir noch den Hinweis, wonach die SVP-Fraktion keine Ausweitung des Stellenplans akzeptiert.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bis heute ist es nicht gelungen, auf der gesetzlichen Ebene Vorgänge zu erfassen, die noch in der Projektphase stehen. Ich bin nicht ganz einverstanden damit, wenn Locher-St.Gallen sagt, die Regierung habe in diesem Bereich keine Strategie und keine strategischen Überlegungen angestellt. Ich weise darauf hin, dass der Kanton St.Gallen im Jahr 2002 eine E-Government-Strategie erarbeitet hat und diese jetzt im Jahr 2006 den Trends und Entwicklungen angepasst wurde. Es ist mir klar, dass bei der Prioritätensetzung unterschiedliche Auffassungen bestehen, vor allem, was E-Voting anbelangt. Wir werden mit Sorgfalt all diese aufgeworfenen Fragen in diesem Zusammenhang prüfen. Ich teile die Auffassung von Müller-St.Gallen, dass es wenig Sinn macht, in diesem heiklen Bereich Schritte zu unternehmen, die die Grundsätze der Demokratie tangieren, einschränken oder in Gefahr bringen würden. Wir haben bei der Erarbeitung dieses Berichtes in den entsprechenden Arbeitsgruppen zusammen mit den Gemeinden in einem Priorisierungsverfahren die einzelnen Projekte unter die Lupe genommen. Mit der jährlichen Berichterstattung über den Stand der Umsetzung und die finanziellen Auswirkungen wird der Kantonsrat miteinbezogen. Wir sind auch der Meinung, dass man auf jene Mitbürgerinnen und Mitbürger, die nicht in der Lage sind, mit den neuen Instrumenten umzugehen, Rücksicht nimmt. Auch hier gilt der Grundsatz der Kundenfreundlichkeit.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Der Kantonsrat nimmt vom Bericht «E-Government im Kanton St.Gallen» Kenntnis.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nehmen Bürgerin oder Bürger und Staat auf elektronischem Weg miteinander Kontakt auf, so sind die Anforderungen an die Vertraulichkeit und die Verbindlichkeit viel höher als beim privaten Mailen oder Chatten. Die Bürgerin oder der Bürger möchte sich auf Informationen, die auf einer Homepage erhältlich sind oder welche die Behörde per E-Mail zusendet, absolut verlassen können. Dass diese Grundsätze in unserem Kanton nicht selbstverständlich sind, sei mit drei Hinweisen erläutert:

  1. Die Stadt St.Gallen hat bei der umstrittenen Abstimmung über die Schulorganisation Ende Novemeber 2006 die massgeblichen Texte der Schulordnung, auf die in den offiziellen Abstimmungsunterlagen verwiesen wurde, in einer alten, nicht massgeblichen Fassung verwendet.

  2. Die Zonenpläne der Gemeinden werden zwar bürgerfreundlich auf dem Internet zur Einsicht präsentiert. Sie sind aber oftmals veraltet. Wer haftet bei Dispositionen Privater, welche auf die Zonenpläne im Internet vertrauen?

  3. Die massgeblichen Prüfungsreglemente einzelner Schulen sind nach Aussage der Schulleitung, z.B. der Landmittelschule, nur über Internet verfügbar. Wenn man sie abrufen will, sind sie nicht aktualisiert.

Die FDP-Fraktion begrüsst grundsätzlich die Anwendung von E-Government in der Staatsverwaltung. Sie fordert aber klare Randbedingungen. Die Regierung verlangt einen Sonderkredit von 6,6 Mio. Franken für Investitionen in diesem Bereich. Wir wissen, dass nur 15 Prozent der Informatikausgaben Investitionskosten sind. Somit stehen den heute zu beschliessenden Investitionen von 6,6 Mio. Franken wohl weitere rund 37 bis 38 Mio. Franken an Betriebsausgaben, entsprechend 85 Prozent, gegenüber. Wir beschliessen somit über rund 45 Mio. Franken, ohne Personalausgaben. Wir unterstützen daher den in der vorberatenden Kommission beschlossenen Antrag, dass dem Kantonsrat angesichts dieser Zahlen über den Stand der Umsetzung von E-Government einschliesslich Kosten- und Wirkungskontrolle jährlich Bericht zu erstatten ist.

Ein verbindlicher Einsatz von E-Government muss insbesondere regeln, wer welche Daten sammelt, welche Daten gesammelt werden, wer Datenherr ist, was für Grundsätze für die Nachführung gelten, wie die Langzeitarchivierung sichergestellt ist und wer Zugang zu den einzelnen Daten hat. Die FDP-Fraktion hat daher gestern eine Motion eingereicht. Der Bericht der Regierung enthält keine klare Strategie. Es handelt sich nach unserer Auffassung eher um eine Aufzählung verschiedener wünschbarer Projekte. Die FDP-Fraktion sieht folgende notwendige Priorisierung.

Erste Priorität hat die Abwicklung von Massengeschäften, damit eine Entlastung der Verwaltung und eine Kosteneinsparung erfolgen kann. Der elektronische Zugang muss für die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger einfach und klar sein. Das ist er nur dann, wenn das Geschäft direkt abgewickelt werden kann und nicht beispielsweise ein Mail mit den umschriebenen Anliegen der Behörde gesendet wird. Das führt zu neuen Rückfragen und Verzögerungen. Die Sicht der Informatiker hat zurückzutreten hinter die Kunden- und Nutzeranliegen. Vordringlich sind klare gesetzliche Grundlagen für Datensammlung, Datenherrschaft und Datenarchivierung. Die Prüfung und Sammlung von Erfahrungen mit dem Projekt E-Voting erachten wir ebenfalls als wichtiges und zu priorisierendes Anliegen. Der einfache Abruf der massgeblichen kantonalen und kommunalen rechtssetzenden Erlasse muss auf dem Internet raschmöglichst umgesetzt werden. Im Bereich des kantonalen Rechts haben wir mit dem Gallex eine hervorragende Plattform. Die Vereinfachung der Abwicklung von Geschäften im Bereich des Bewilligungsverfahrens, des Ausländeramtes sowie der Berufsbildung sind für uns ebenfalls prioritär.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
23.4.2007Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Der Kantonsrat tritt auf den Kantonsratsbeschluss über einen Sonderkredit E-Government ein.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Präsident der Redaktionskommission: Die Redaktionskommission verzichtete aus Effizienzgründen darauf, den einzigen Antrag schriftlich ausfertigen zu lassen, den sie zu dieser Vorlage stellt. Sie beantragt Ihnen, in Ziff. 2 des Kantonsratsbeschlusses «Beschluss» durch «Erlass» zu ersetzen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007