Geschäft: Finanzausgleichsgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.06.11
TitelFinanzausgleichsgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung18.10.2006
Abschluss27.11.2008
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 20. Februar 2007
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 45bis vom 19. Februar 2007
BotschaftBericht der vorberatenden Kommission vom 22. Januar 2007
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 18. Dezember 2006
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Art. 38 vom 19. Februar 2007
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 9. März 2007
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 22. Januar 2007
AntragAntrag Müller-Waldkirch / Riederer-Valens zu Art. 45 vom 23. April 2007
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 24. und 31. Oktober 2006
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2008
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 23bis vom 19. Februar 2007
AntragAntrag Möckli-Rorschach / Roth-Amden / Riederer-Valens / Schnider-Wangs vom 19. Februar 2007
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 23. April 2007
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 9. März 2008
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 10. Januar 2007
AntragAntrag GRÜ-Fraktion zu Art. 45bis vom 20. Februar 2007
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 53 vom 19. Februar 2007
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 43bis vom 19. Februar 2007
ErlassErgebnis der 2. Lesung vom 24. April 2007
AntragAntrag Kendlbacher-Gams zu Art. 3 vom 19. Februar 2007
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 20 vom 19. Februar 2007
AntragAntrag Müller-Waldkirch / Riederer-Valens zu Art. 45 vom 19. Februar 2007
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 23. September 2007
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 22. Januar 2007
AntragAntrag Roth-Amden vom 19. Februar 2007
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 24 vom 19. Februar 2007
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 38 vom 19. Februar 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.2.2007Antrag Möckli-Rorschach und weitere auf Abklärung der Verfassungskonformität52Zustimmung99Ablehnung29
20.2.2007Antrag SP-Fraktion zu Art. 53 Abs. 2 auf Rückweisung119Zustimmung25Ablehnung36
20.2.2007Antrag GRÜ-Fraktion zu Art. 45bis30Zustimmung118Ablehnung32
20.2.2007Antrag SP-Fraktion zu Art. 45bis44Zustimmung109Ablehnung27
20.2.2007Antrag Müller-Waldkirch / Riederer-Valens zu Art. 4591Zustimmung46Ablehnung43
20.2.2007Antrag SP-Fraktion zu Art. 4335Zustimmung102Ablehnung43
20.2.2007Antrag SP- und FDP-Fraktion zu Art. 38 Abs. 2 Satz 29Ablehnung136Zustimmung35
20.2.2007Antrag SP-Fraktion zu Art. 24 Abs. 2 und Art. 30bis39Zustimmung107Ablehnung34
20.2.2007Antrag SP-Fraktion zu Art. 23bis34Zustimmung102Ablehnung44
20.2.2007Antrag SP-Fraktion zu Art. 20 Bst. d32Zustimmung117Ablehnung31
20.2.2007Antrag Kendlbacher-Gams zu Art. 3 Bst. d und Art. 49 ff.72Zustimmung71Ablehnung37
20.2.2007Eintreten150Zustimmung12Ablehnung18
20.2.2007Antrag Roth-Amden auf Rückweisung an die vorberatende Kommission46Zustimmung114Ablehnung20
24.4.2007Schlussabstimmung113Zustimmung33Ablehnung34
24.4.2007Art. 45 Abs. 296Antrag vorberatende Kommission68Antrag Müller-Waldkirch / Riederer-Valens16
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Es wird immer der Eindruck zu erwecken versucht, der vorberatenden Kommission sei das Schicksal jener Gemeinden egal, welche hohe Steuerfüsse haben. Die Mittel, welche die Mehrheit der vorberatenden Kommission zur Anwendung bringen möchte, und die Mittel, die uns mit dem Antrag der SP-Fraktion vorgeschlagen werden, sind verschieden. Maximalsteuerfuss heisst einfach, dass man einer Gemeinde Geld einschiesst, wenn sie einen gewissen Steuerfuss überschreitet. Das ist aus meiner Sicht und aus Sicht der Mehrheit der vorberatenden Kommission eine fantasielose Lösung. Vielmehr ist es die Absicht, dass man bei jenen Gemeinden, die eben steigende Steuerfüsse über die Interventionsgrenze hinaus haben, individuell schaut, welches die Ursachen dieser steigenden Steuerfüsse sind, und dass man da nicht einfach Geld bringt, sondern individuell nach Lösungen sucht. In der vorberatenden Kommission haben wir Regierungsrat Schönenberger deutlich gefragt, ob auch effektiv etwas unternommen wird und ob auch Mittel und Lösungen aufgezeigt werden. Für Gemeinden mit Problemen ist die Geldspritze einfach der fantasieloseste und auch unzweckmässigste Weg.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Abgesehen von der Höhe des Vorschlags ist eine solche Begrenzung systemwidrig und kann im bestehenden Finanzausgleich nicht eingebaut werden. In Art. 45 Abs. 1 wird die Interventionsgrenze erwähnt. Gemäss Vorschlag der vorberatenden Kommission wird diese Grenze bei 7 Prozent liegen. Der Gemeindesteuerfuss von 168 Prozent würde aktuell die Interventionsgrenze bilden. Diese Grenze liegt ganze 6 Steuerprozent über dem heutigen Maximalsteuerfuss von 162. Die Steuerfüsse der Gemeinden mit Übergangsausgleich werden frühestens ab drittem Jahr Richtung Interventionsgrenze angepasst. Es ist aber anzunehmen, dass infolge sinkender Steuerfüsse in verschiedenen Gemeinden der durchschnittliche, kantonale Steuerfuss und somit auch die Interventionsgrenze sinken wird. Optimistisch gesehen erleben wir vielleicht sogar die Situation, dass die Interventionsgrenze gar nie über 162 Prozent zu liegen kommen wird. In diesem Sinn haben die finanzschwächeren Gemeinden eine Sicherheit. Wir haben es in der Eintretensdiskussion bereits gehört. Sollte diese Limite nicht genügen, haben wir den individuellen Sonderlastenausgleich.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Ich möchte den Kommissionspräsidenten nur darauf hinweisen, dass mein Antrag nur Art. 45 umfasst. Die beiden anderen Anträge werden vermutlich noch separat gestellt werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Art. 45 [b) Besondere Anforderungen]. Die Interpellanten beantragen, Art. 45 Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Beträgt der Unterschied zwischen dem höchsten und dem tiefsten Steuerfuss der Gemeinden mehr als 62 Prozent, zeigt der Wirksamkeitsbericht zusätzlich auf:

a) welches die Gründe für die Unterschiede sind;

b) mit welchen Massnahmen die Unterschiede verringert werden können.»

Ich denke, es wird nicht so sein, dass in wenigen Jahren nur noch sechs bis sieben Gemeinden im Härtefallausgleich sind. Wenn dem so wäre, müssen wir überhaupt nicht allzu lange über das Finanzausgleichsgesetz diskutieren. Die Tatsache wird sein, dass mehr Gemeinden - von dem gehe ich aus - nach vier Jahren noch im Härtefallausgleich sind. Sie wissen, gemäss den Unterlagen und der Botschaft sind insgesamt 32 Gemeinden als Härtefallausgleichsgemeinde bezeichnet worden. Ich gehe natürlich recht in der Annahme und hoffe da auch, dass einige davon bereits mit dem Inkrafttreten des neuen Finanzausgleichsgesetzes nicht mehr als sogenannte Übergangsgemeinde bezeichnet werden, sondern wirklich in diesem Sinn entlassen werden können.

Ich möchte weder eine Systemänderung vornehmen noch einen Minimalsteuerfuss einführen, ich möchte auch keinen Maximalsteuerfuss haben. Mir geht es einzig und allein darum, dass die Steuerfussunterschiede zwischen den Gemeinden ein erträgliches Mass nicht überschreiten. Was ist erträglich? Es ist sehr schwierig, diesen Begriff konkret zu formulieren. Aber Tatsache ist, dass die grosse Befürchtung vieler Gemeinden und ihrer Einwohner vorhanden ist, dass die Steuerfussunterschiede die bisherige Bandbreite übersteigen. Die bisherige Bandbreite ist immerhin 62 Steuerfussprozente. Wenn ich die Ausführungen höre zwischen den finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden und dann auch sehe, wie gross die Steuerbelastungsunterschiede sind, sind meines Erachtens heute 62 Steuerprozente auch das Mass aller Gefühle. Eine Vergrösserung dieser Bandbreite ist meines Erachtens in keiner Art und Weise solidarisch und führt darüber hinaus zu grossen Gefahren für abgelegene oder wirtschaftlich ohnehin schon benachteiligte Gebiete. Insbesondere wenn ich an das Toggenburg oder an das Oberland denke. Wirtschaftliche Stagnation, sogar Rückschritt, Abwanderung, vielleicht Verarmung und vieles mehr sind die Folge. Kann und will sich dies der Kanton tatsächlich leisten? Nein, das darf und kann nicht der Fall sein. Mit anfänglich maximal rund 10 Mio. Franken je Jahr und nachher mit abnehmender Grösse werden die Voraussetzungen geschaffen, dass der Steuerfuss nicht nach oben abdriftet. Ich habe es bereits angetönt. Dieser Antrag bezweckt keine Änderung des Systems, sondern soll Massnahmen durch die Regierung vorschlagen lassen, wenn die Steuerfussdifferenz grösser wird.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Wir haben drei Anträge zu Art. 45bis. Beim ersten geht es darum, dass der Gesamtsteuerfuss einer Gemeinde maximal dem kantonalen Durchschnittssteuerfuss plus 7 Prozent entspricht. Das ist eine Limitierung gegen oben. Dieser Antrag wurde diskutiert und mit 4:15 Stimmen abgelehnt. Der Antrag von Müller-Waldkirch / Riederer-Valens mit dem Unterschied von 62 Steuerfussprozenten sowie der Antrag der GRÜ-Fraktion mit einer Differenz von 80 Prozentpunkten wurde so in der vorberatenden Kommission nicht diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Wie schon im Eintretensvotum und von Mächler-Zuzwil gesagt wurde: Die vorberatende Kommission hat diesen Antrag diskutiert und hat ihn mit 4:16 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat ausgiebig über die Komponenten des Ressourcenausgleichs der technischen Steuerkraft diskutiert. Es war für die vorberatende Kommission unbestritten, dass tatsächlich alle massgeblichen Erträge einbezogen werden in diese Berechnungen. Dazu gehören auch die Einkünfte der Gewinn- und Kapitalsteuer der juristischen Personen. Als einzige Ausnahme wurden übrigens die Erträge aus dem Wasserzins als nicht massgebend betrachtet. Es blieb auch unbestritten, dass die angesiedelten Unternehmen an sich nicht eine Belastung wären, sondern eben eine grosse Chance, auch mit den Dazuzügen von den Personen, die dort arbeiten. Die vorberatende Kommission hat mit 3:15 Stimmen den Antrag auf den Einbezug der halben Gewinn- und Kapitalsteuer abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Art. 38 (Voraussetzungen). beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 38 Abs. 2 Satz 2 wie folgt zu formulieren: «Vorhandenes Eigenkapital, das den Ertrag von 20 Prozent der einfachen Steuer natürlicher Personen übersteigt, ist zu einem Fünftel einzubringen.»

Bereits beim Eintreten habe ich gesagt, die vorberatende Kommission hat sich hier in eine richtige Richtung bewegt, indem sie Gemeinden, die im partiellen Steuerfussausgleich sind, erlaubt, ein gewisses Niveau an Eigenkapital zu halten. Sie schlägt mehrheitlich 10 Prozent der Einnahmen der natürlichen Personen vor. Wir sind der Überzeugung, dass diese 10 Prozent etwas knausrig sind. Damit haben diese Gemeinden, die von der zweiten Stufe Geld benötigen, etwas mehr Luft oder mehr Reserven für Unvorhergesehenes. Dies macht aus unserer Sicht Sinn. Es macht aber auch Sinn aus Sicht des Kantons, dass diese Gemeinden nicht auf dem Zahnfleisch laufen, sondern dass sie sich selber für Unvorhergesehenes vorbereitet haben, indem sie entsprechendes Eigenkapital halten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die Idee eines Soziallastenausgleichs ist effektiv prüfenswert. Man muss schauen, ob man diese Disparitäten ausgleichen muss. Wir von der FDP-Fraktion haben diese Anregung auch in der Vernehmlassung angebracht. Da darf man aber mit den Aufgaben nicht aufhören, sondern muss dann die Analyse machen. In der vorberatenden Kommission wurden die Unterlagen abgegeben. Es wurde gesagt, wie hier die Unterschiede sind, nämlich je Einwohner. Das ist dann das Entscheidende. Was gibt die Gemeinde je Einwohner aus für Soziallasten. Diese Zahlen muss man natürlich jetzt untersuchen. Wenn man diese Zahlen anschaut, dann ist es leider so, Erat-Rheineck, da gibt es einen riesigen Ausreisser. Das ist die Stadt St.Gallen. Die Stadt St.Gallen braucht für ihre Soziallasten, die nicht nur überdurchschnittlich, sondern ausreisserisch hoch sind, eine Abgeltung. Das machen wir auch. Dazu stehen wir. Bei den anderen Gemeinde sind aber die Unterschiede - ich bitte, das einfach zur Kenntnis zu nehmen - gering.

Zu Gysi-Wil: Sie von der Stadt Wil kennen diese Zahlen viel besser als ich. Wenn man diese Zahlen aber anschaut: Dann geben Sie in Wil je Kopf in etwa gleich viel aus - gemäss Angaben, die wir haben, sind es Fr. 113.-., wie etwa Niederhelfenschwil, die Fr. 97.- ausgeben. Sie befinden sich in Wil in etwa im ähnlichen Bereich. Sie haben mehr Einwohnerinnen und Einwohner, d.h. in absoluten Zahlen geben Sie mehr aus. Aber ich bitte auch die SP-Fraktion, diese Zahlen zur Kenntnis zu nehmen. Die Unterschiede sind zum Glück nicht so riesig, wie Sie jetzt da darlegen. Es gibt einen Ausreisser, und den korrigieren wir. Ich könnte jetzt den Antrag stellen und sagen, Ressourcenausgleich sei umzubenennen in Soziallastenausgleich. Er käme noch relativ nahe dahin. Denn der Ressourcenausgleich macht nichts anderes, als die unterschiedliche Steuerkraft der einzelnen Gemeinden auszugleichen. Dort, wo Sie viel Soziallasten haben, haben Sie in der Regel auch tiefe Steuerkraft. Es gibt auch hier wieder Ausnahmen. Das ist mir auch klar. Ich stelle diesen Antrag nicht, dass wir auch hier nicht den Namen wieder ändern müssen. Das macht meines Erachtens wenig Sinn. Ich bin ganz klar der Meinung, Ihre Frage, Soziallasten da einzuführen, ist prüfenswert. Die FDP-Fraktion kommt zur Auffassung aufgrund der Faktenlage ist es nicht notwendig mit einem Fall. Den machen wir.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Frage der Abschöpfung muss und soll im Rahmen dieser Debatte diskutiert werden. Wir müssen uns fragen, welches Ziel wir mit einer Abschöpfung bei den Gemeinden mit den niedrigsten Steuerfüssen verfolgen möchten. Sollen wir einen reinen Verfassungsauftrag erfüllen und dafür sorgen, dass die Steuerfüsse in einer theoretischen Bandbreite sind? Sollen wir mit einer Abschöpfung zusätzliche Mittel für die Staatskasse generieren? Sollen wir jene Gemeinden bestrafen, die aufgrund einer positiven Entwicklung und ihrer prädestinierten geographischen Lage heute einen tiefen Gemeindesteuerfuss aufweisen? Sollen wir mit einer reinen Abschöpfung bei den reichsten und mit der Umlegung der Mittel auf die finanzschwächsten Gemeinden einen Beitrag für den Ausgleich leisten? Der letztgenannte Punkt wäre wohl eine Möglichkeit, passt jedoch nicht in das neue Finanzausgleichssystem. Wir haben Steuerwettbewerb, innerkantonal und interkantonal. Diesem können wir uns nicht ganz verschliessen. Prioritäres Ziel für den Kanton ist nicht eine Gleichmacherei bei den Gemeindesteuerfüssen, sondern ein gerechter und einheitlicher Staatssteuerfuss. Wir wissen, dass gerade in den Gemeinden mit den niedrigen Steuerfüssen die Steuerkraft je Kopf sehr hoch ist. Der Kanton und schliesslich auch alle anderen Gemeinden profitieren sehr direkt davon. Die Senkung der Gemeindesteuerfüsse in finanzstarken Gemeinden hat im neuen Finanzausgleichssystem zudem positive Auswirkungen auf alle anderen Gemeinden. Die Interventionsgrenze beim Härtefallausgleich verschiebt sich ebenfalls nach unten. Bei einem offenen Steuerwettbewerb ist zu erwarten, dass in vielen Gemeinden die technische Steuerkraft steigt. Finanzschwache Gemeinden können so mit einem höheren Ressourcenausgleich rechnen. Ebenfalls ist davon auszugehen, dass die Ausgleichsgrenze für den partiellen Steuerfussausgleich sinken wird. Von tieferen Steuerfüssen in den finanzstarken Gemeinden profitieren somit auch die finanzschwachen Gemeinden sehr direkt. Die Idee der SP-Fraktion und auch die Berechnung für eine Abschöpfung ist gut gemeint und weckt gewisse Sympathien. Wir sehen jedoch einen anderen Ansatzpunkt. Die Kommissionsmotion mit dem horizontalen Lastenausgleich schafft Grundlagen. Gerade hier im Raum der Stadt St.Gallen mit seinen angrenzenden finanzstarken Gemeinden können so mit einem horizontalen Ausgleich Mittel von den finanzstarken Gemeinden Richtung Stadt transferiert werden. So ist auch gewährleistet, dass der Sonderlastenausgleich Stadt mittelfristig entlastet wird und diese Mittel frei werden für den Staatshaushalt oder allenfalls für andere Ausgleichsmittel. Die CVP-Fraktion stellt sich gegen eine Abschöpfung bei den Gemeinden mit tiefen Steuerfüssen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Auf den ersten Blick waren wir sehr skeptisch, weil wir gedacht hatten, dieser Antrag ziele in dieselbe Richtung, wie bereits diskutiert wurde. Es wurde aber vom Antragsteller klar erwähnt, dass es lediglich um einen Bericht geht und die Regierung hier aufgefordert wird, Vorschläge zu unterbreiten. Vorschläge sind an und für sich nie schlecht. Aus der heutigen Sicht und mit der Kenntnisnahme der Besprechung in der vorberatenden Kommission sehen wir aber nicht die grossen Möglichkeiten, was wann passieren könnte. Aber da die Regierung mehr Kenntnis hat, kann es sein, dass da gute Vorschläge kommen. Aus diesem Grund sind wir für die Anträge. Wir möchten hier nochmals betonen, es geht um den Bericht und um Vorschläge. Die Auswirkungen, die werden wir sehr kritisch und sehr genau miteinander diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der FDP- und der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Auch die SVP-Fraktion kann mit diesem Antrag gut leben, und zwar mit den Begründungen, die wir bereits gehört haben. Es ist nicht überall der Fall, dass, wie in der Stadt St.Gallen, das eine Steuerprozent 1,4 - oder wie viel das immer sind - Millionen beträgt. Wenn ich hier für eine kleine Gemeinde spreche, welcher ich vorstehe, spreche ich von 25'000 Franken bzw. 1 Steuerprozent. Schwankungen könnten so sicherlich sinnvoll ausgeglichen werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

hat eine Frage an den Vorsteher des Finanzdepartementes: Werden mit dem neuen Finanzausgleich die Mittel des Strassenverkehrs neu einfach dem allgemeinen Staatshaushalt zugeführt und damit neu zweckentfremdet? Unter Art. 46 Abs. 2 steht, dass Mittel für den Strassenverkehr in einem Umfang beigezogen werden, die zur Deckung des Aufwandes für den Sonderlastenausgleich weiter notwendig sind. In der Botschaft ist unter «Zusammenfassung» zu lesen, dass die Zweckfreiheit der Ausgleichsmittel als wesentlicher Vorteil angepriesen wird. Die Botschaft gibt Auskunft über die jährlichen finanziellen Mehrbelastungen des Kantons. Wir alle haben den Marathon erlebt mit den vielfachen Faktoren und Berechnungsarten für den Ressourcenausgleich, für den Sonderausgleich Weite, für den Sonderausgleich Schule. Der NFA ist das eine, die Umsetzung ist das andere. Können Sie mir vielleicht schon sagen, mit was für Folgekosten die Umsetzungsphase zu rechnen hat?

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bei der Erarbeitung der Gesetzesvorlage waren die Gemeinden miteinbezogen. Die um die Anträge der vorberatenden Kommission bereinigte Gesetzesvorlage ist aus der Sicht der Gemeinden mehrheitsfähig und berücksichtigt auch die vielfältigen Anliegen der einzelnen Gemeinden. So ist die Verlängerung der Übergangsfrist für die Ausrichtung des Härtefalls zu begrüssen, ebenso die Möglichkeit, Eigenkapital zu behalten, wenn Mittel aus dem partiellen Steuerfussausgleich bezogen werden. Hier unterstützt die VSGP die Variante «20 Prozent Eigenkapital». Das Herabsetzen der Interventionsgrenze konnte auch bei den finanzschwachen Gemeinden Vertrauen schaffen. Ein zentrales Anliegen der Gemeinden besteht darin, dass sich die Bonität der Gemeinden trotz Gesetzesanpassung nicht verschlechtert und die Gemeinden somit höhere Zinsen auf dem Kapitalmarkt zu bezahlen hätten. Die Vertretung der Regierung stellte klar, dass die Staatsgarantie für die Gemeinden auch weiterhin besteht.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich habe das schon im Eintreten für die SVP-Fraktion erwähnt. Die vorberatende Kommission hat nicht umsonst diese Motion eingereicht und die Regierung diese Motion gutgeheissen. In der vorberatenden Kommission wurde dieses Thema schon zu Genüge diskutiert, und es ist wahrscheinlich nicht ganz einfach, auf die Schnelle die richtige Lösung zu finden. Wir erleben es auch hier in den Diskussionen, die Schere geht sehr weit von gar nichts geben bis zu einem ähnlichen Modell, wie wir es für die Stadt St.Gallen gewählt haben. Die SVP-Fraktion möchte Ihnen aus diesem Grund beliebt machen, diese Problematik der zentralörtlichen Leistung mit dieser Motion bzw. mit der daraus entstehenden Botschaft zu regeln und dass dort mit einer vorberatenden Kommission intensiv zu diskutieren und somit für alle oder vielleicht für fast alle eine faire Lösung zu präsentieren und das Gesetz jetzt so stehenzulassen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): legt ihre Interessen als Bewohnerin einer Randregion und dazu noch einer Ausgleichsgemeinde offen. Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich bin keine Finanzspezialistin wie Spiess-Jona. Aber ich habe grundsätzliche Bedenken gegenüber diesem Steuerwettbewerb. Ich erinnere an Art. 2 dieser Vorlage, er wurde bereits mehrmals erwähnt. Es geht um die Verringerung der finanziellen Unterschiede zwischen Gemeinden. Nach der jetzigen Vorlage profitieren meines Erachtens die reichen Gemeinden immer noch zu stark. Wohlhabende, d.h. gute Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, sollten in unserem Kanton eigentlich besser verteilt sein in den verschiedenen Gemeinden. Für meine Wohngemeinde z.B. zählen vor allem weiche Faktoren, wenn wir schon von Wettbewerb sprechen wollen oder sprechen müssen. Aber leider ist es immer noch so, dass gerade die guten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sich wohl überlegen, ob sie eine Wohngemeinde mit den weichen Faktoren wählen, aber mit dem höchsten Steuerfuss. Den Antrag der SP-Fraktion, der Ihnen vorliegt, finde ich moderat. Er ist auch moderat für eine reiche Gemeinde.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Zu Huber-Rorschach: Es ist nicht wahr, wenn Sie behaupten, diese Faktoren werden nicht ausgeglichen. Sie müssen sich vielleicht einmal überlegen, wofür eigentlich der Ressourcenausgleich steht. Ich glaube, gerade im Ressourcenausgleich werden Leute mit tiefem Einkommen abgebildet. Da zähle ich z.B. Arbeitslose dazu. Da könnten auch Ausländerinnen und Ausländer darunterfallen. Aber all diese Faktoren sind über den Ressourcenausgleich - weil sie damit eine technisch tiefe Steuerkraft haben - ausgeglichen. Jetzt kann man hier nicht sagen, das werde nicht ausgeglichen. Sie wollen sie doppelt ausgleichen. Das will die Mehrheit nicht. Wir haben diese Diskussion in der vorberatenden Kommission geführt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Dem neuen Finanzausgleich des Bundes nachempfunden hat die Regierung gesamthaft betrachtet eine gute und fundierte Vorlage präsentiert. Im Weiteren wurden die betroffenen Partner - ich denke hierbei an die Gemeinden, vertreten durch die Vereinigung der Gemeindepräsidenten des Kantons St.Gallen, die Stadt St.Gallen und weitere Gruppen - in die Ausarbeitung der heute zu beratenden Vorlage einbezogen. Eine grosse Mehrheit der SVP-Fraktion schliesst sich den Kernaussagen der vorberatenden Kommission an, dass dieses Gesetz in den Grundsätzen zu unterstützen ist. Wir möchten hierbei noch einmal klar unterstreichen, dass wir hier ein kantonales Gesetz für 88 Gemeinden auszuarbeiten haben. Das ist den meisten ziemlich einleuchtend, dass es unmöglich ist, für alle Gemeinden mit ihren verschiedenen vielfältigen Interessen ein absolut gerechtes Gesetz zu schaffen. Somit können leider nicht 88 Sieger dem neuen Finanzausgleich entgegenjubeln. Uns ist deshalb ein Anliegen, die Betrachtung ganzheitlich, und zwar von Amden und Krinau bis hin zu Mörschwil, zu tätigen. Diese Gemeinden habe ich absichtlich nach der Steuerkraft gewählt. Wir möchten Sie ermuntern, nicht auf Leserbriefe und Voten in letzter Zeit einzelner Direktbetroffener zu tief einzugehen und die ganze Vorlage ins Schwanken zu brigen.

Nach unserer Auffassung bringt eine Verschiebung oder gar Rückweisung überhaupt keinen Vorteil. Denn es muss möglich sein, dass dieses Gesetz per 1. Januar 2008 in Kraft tritt. Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wird nämlich der Sparwillen einzelner Gemeinden gefördert. Dieser Anreiz zum Sparen fehlt nach unserer Auffassung teilweise bei der heutigen Gesetzgebung. Im Weiteren bedingt das heutige Finanzausgleichssystem nicht nur einen unverhältnismässigen administrativen und Kontrollaufwand, sondern beschneidet ebenso die Gemeindeautonomie stark. Ich erlaube mir noch einige Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln, welche intensiv diskutiert wurden, auszuführen. Dass die Stadt St.Gallen in der Gesetzesvorlage anders behandelt wird, ist nach unserer Ansicht keine Besserstellung, sondern ein Teil des neuen Systems. Ohne diesen entscheidenden Bestandteil der Vorlage, der Sonderlastenausgleich der Stadt St.Gallen, würde die ganze Berechnung nicht mehr funktionieren. Wir stellten uns aber die Frage, ob und wie der haushälterische Umgang mit den zugesicherten Pauschalbeträgen zu kontrollieren ist.

Mit einer Ergänzung eines allfälligen Maximalsteuerfusses müsse das Gesetz nicht überarbeitet werden. Denn dies macht genau den Charakter dieser neuen Vorlage aus. Wir sind der Überzeugung, dass durch die Vorschläge der vorberatenden Kommission wie z.B. die Verlängerung des Härtefallausgleiches der Erhöhung der Eigenkapitalreserven auch ärmeren und mittelständigen Gemeinden Rechnung getragen wurde. Ob es nun richtig ist, dass weitere Städte und Gemeinden mit Beträgen für zentralörtliche Leistungen zu unterstützen sind, soll separat betrachtet werden. Aus diesem Grund wird die SVP-Fraktion mehrheitlich die Gutheissung der Motion, die von der vorberatenden Kommission vorgeschlagen wurde, zustimmen. Sollte es zu dieser von unserer Seite her zu befürwortenden Botschaft kommen, so hoffen wir, dass bei diesen zusätzlichen Ausgaben ein horizontaler und kein zusätzlicher vertikaler Ausgleich stattfinden würde. Die Abgeltung der zentralörtlichen Leistungen muss aber so oder so auf einem Minimum begrenzt bleiben. Es darf nicht jede Turnhalle, die von mehr als einer Gemeinde genutzt wird, mit diesen Mitteln entschädigt werden. Die Änderungsanträge der vorberatenden Kommission sind innerhalb der Fraktion auf eine mehrheitliche zustimmende Haltung gestossen. Wir werden uns aber vorbehalten, uns in den Detaildiskussionen zu einzelnen Artikeln zu melden. Die Kommissionsanträge werden gutgeheissen und der Kommissionsmotion zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Art. 45bis. beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 45bis wie folgt zu formulieren: «Der Gesamtsteuerfuss einer Gemeinde entspricht maximal dem kantonalen Durchschnittssteuerfuss plus 7 Prozent.»

Das wären heute rund 168 Punkte Gemeindesteuerfuss. Die Steuerfussschere darf nicht allzu weit aufgehen, denn es wird Gemeinden geben, die ihren Steuerfuss deutlich senken können. Das haben wir bereits zur Kenntnis nehmen können in den diversen Tabellen. Auch die Randregion-Gemeinden müssen einigermassen attraktiv bleiben, was ihren Steuerfuss anbelangt, damit auch noch finanzkräftigere Leute dort wohnen und nicht nur Leute, die keine andere Wahl haben. Es drohen sonst grosse Entleerungsgebiete im Toggenburg und im Oberland. Das kann nicht im Interesse des Kantons St.Gallen und auch nicht in unserem Interesse sein. Sonst müssen wir womöglich Mittel unter einem anderen Titel in diese Regionen geben, z.B. zur Sicherstellung von Landschaftsschutz oder Ähnlichem. Das Gemeindevereinigungsgesetz bietet zwar gewisse Möglichkeiten, wenn sich finanzschwache Gemeinden zusammentun. Doch ob dies ausreicht, bleibt heute dahingestellt. Wenn mehrere Kranke zusammenfinden, werden sie nicht automatisch gesund. Die Verfassungsmässigkeit des Finanzausgleichsgesetzes muss garantiert sein. Die SP-Fraktion hat, wie auch schon gesagt, grosse Bedenken, ob dies ohne diesen neuen Artikel auch so ist.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von finanzschwächeren Gemeinden sollen nicht deutlich mehr Steuern zahlen müssen und einen deutlich höheren Steuerfuss haben als andere Bewohnerinnen und Bewohner unseres Kantons. Das ist sonst eine Ungleichbehandlung. Mit dem Einbau einer Sicherung am oberen Rand, also bei den finanzschwachen Gemeinden, wird niemandem etwas weggenommen. Die finanzstarken Gemeinden sind damit nicht tangiert und können weiterhin dem Steuerwettbewerb frönen. Es wird lediglich eine Massnahme angeordnet, um das soziale Gleichgewicht unseres Kantons zu wahren. Das ist schlussendlich auch eine der Hauptaufgaben dieses Gesetzes. Selbst aus der FDP-Fraktion - Spiess-Jona - wurde vorhin bemerkt, dass es am oberen Rand Massnahmen zu ergreifen gebe. Ich denke, das ist wichtig, und das wollen wir jetzt auch tun. Wir werden einmal mehr das Argument zu hören bekommen, eine Begrenzung am oberen Rand - eben bei der Interventionsgrenze - sei systemwidrig. Es ist uns bewusst, dass in den Augen des Vorstehers des Finanzdepartementes dieser Antrag systemwidrig ist. Das ist uns aber egal. Wir wollen diese obere Begrenzung, weil wir denken, es ist notwendig, dass in diesen Gemeinden auch noch Leute wohnen können und nicht unmöglich viel Steuern bezahlen müssen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Art. 8 (Technische Steuerkraft). Gemäss Botschaft und Entwurf der Regierung zum neuen Finanzausgleichsgesetz vom 24. und 31. Oktober 2006 wurde in Art. 8 entgegen der ursprünglichen Absicht beim Ressourcenausgleich die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuerkraft verbreitet. Statt eine Einschränkung auf die Einkommens- und Vermögenssteuer sowie die Quellensteuern werden gemäss Vorschlag der Regierung, gestützt auf die Vernehmlassungsresultate, nun alle wichtigen Einnahmen berücksichtigt. Als Vertreter einer Gemeinde mit Industriearbeitsplätzen und des Wahlkreises Rheintal mit bedeutendem Wirtschaftsanteil - wir haben das heute Morgen bereits gehört - am Gesamteinnahmentopf der Gewinn- und Kapitalsteuer im Kanton St.Gallen, spreche ich im Namen der Rheintaler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten zum Einbezug der Steuern juristischer Personen bei der Bemessung des Ressourcenausgleichs. Es liegt in der Natur der Sache, dass es beim Finanzausgleich so oder so immer um gewisse Verteilkämpfe geht. Aber es ist auffallend, dass Gemeinden mit wenig oder keiner Industrie die Sachlage mit dem Anteil und dem Einbezug der Gewinn- und Kapitalsteuer nicht gleich gewichten. Ohne jetzt die Industriebetriebe in unseren Gemeinden nur als Last zu bezeichnen, ist es in der Praxis aber Tatsache, dass es für Wirtschaftsansiedlungen und auch Wirtschaftbestandespflege nicht nur aktive Unterstützung braucht, sondern eben auch Kosten für Infrastruktur, Erschliessungen, Ausweitung des öffentlichen Verkehrs usw. von den jeweiligen Gemeindehaushalten getragen werden müssten. So scheint es, dass die vorberatende Kommission diese Begründung der industriestarken Gemeinden im Rahmen der Beratungen nicht überzeugten. Jedenfalls wurde die Thematisierung unter dem Lastenaspekt nicht aufgenommen. Die Darlegung, Steuern der Unternehmen sind nicht einfach Nettoeinnahmen, konnten in der Abstimmung eines Antrages in der Berechnung der technischen Steuerkräfte, nämlich nur die Hälfte der Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen, keine Kommissionsmehrheit finden.

Die Rheintaler Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten haben in der Botschaft zur Erarbeitung Regierungsrat Schönenberger dargelegt, welche wirtschafts- und industriepolitischen Konsequenzen eine einseitige Betrachtung beim Einbezug der Steuern juristischer Personen ohne Anrechnung der Kosten und Lasten der Industrie erzielen könnte. Entsprechend hat die Regierung letztlich auch in den Vernehmlassungsunterlagen vom August 2005 im Hintergrund wirtschaftspolitischer unerwünschter Nebenwirkungen auf den Einbezug der Steuern juristischer Personen verzichtet. Als Kompromiss wurden dann die Quellensteuern miteinbezogen. Nun hat sich in der Vernehmlassung eine Mehrheit der St.Galler Gemeinden für den Einbezug ausgesprochen. Es wird jetzt auch argumentiert, dass ein Teileinbezug der Steuern juristischer Personen, so wie er in der vorberatenden Kommission behandelt wurde, von 50 Prozent für acht Gemeinden (vor allem im Rheintal) - es ist aber auch auffallend, weil hier die meisten Industrien stehen - eine positive Auswirkung mit etwa 3,5 Steuerfussprozenten spürbar wäre. 20 Gemeinden würden «etwas schlechter» fahren. So muss festgehalten werden, dass mit der Anpassung eines reduzierten Anteiles der Steuern juristischer Personen keine nachhaltige Verbesserung der Finanzsituationen dieser Empfängergemeinden erreicht würde. Nach sachlicher Beurteilung wird aber mit Belassung des Art. 8 ein Grundsatz des neuen Finanzausgleichs nicht konsequent angewendet. Das neue Finanzausgleichsmodell beruht darauf, der Finanzkraft einer Gemeinde die strukturellen Lasten gegenüberzustellen. Dies wird aber nun bei den Steuern juristischer Personen nicht gemacht. Nachdem unser Anliegen mit einer teilweisen Berücksichtigung der Gewinn- und Kapitalsteuern juristischer Personen im Ressourcenausgleich des neuen Finanzausgleichs umstritten ist und wir aber den Reformbedarf ganz klar unterstützen, verzichte ich heute auf einen entsprechenden Antrag an diesen Rat. Vielmehr erwarte ich von der Regierung und auch von diesem Kantonsrat, dass in einer kommenden Debatte um eine Veränderung des Gemeindeanteils an den Gewinn- und Kapitalsteuern die vorerwähnten Überlegungen und vor allem die äquivalente und standortbezogene Verteilung beachtet und auch berücksichtigt werden. Ich danke Regierungsrat Schönenberger für eine Stellungnahme.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Abschnitt 3 (Sonderlastenausgleich Stadt). beantragt im Namen der SP-Fraktion:

  • die Überschrift vor Art. 24 wie folgt zu formulieren: «3. Sonderlastenausgleich Stadt»;

  • Art. 24 Abs. 2 (neu) wie folgt zu formulieren: «Der Sonderlastenausgleich Stadt kann auf weitere Kernstädte oder -gemeinden, die gemäss Richtplan als Regionalzentren eingestuft werden, ausgeweitet werden. Bedingung ist, dass das Ausmass der zentralörtlichen Leistungen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde durch anerkannte wissenschaftliche Methoden (Fallstudien) hinreichend genau beziffert wird.»;

  • Art. 30bis (neu) wie folgt zu formulieren: «Für Kernstädte oder -gemeinden, welche die in Art. 24 Abs. 2 genannten Voraussetzungen erfüllen, werden Art. 25 bis 30 sachgemäss angewendet.»

Das Finanzausgleichsgesetz soll ermöglichen bzw. nicht ausschliessen, dass nebst der Hauptstadt weitere Kernstädte bzw. Kerngemeinden von Agglomerationen in unserem Kanton auch im Sonderlastenausgleich berücksichtigt werden können. Darum schlagen wir Ihnen einen zweiten Absatz in Art. 24 vor. Zwei Vorbemerkungen zu unserem Antrag: Die SP-Fraktion steht voll und ganz hinter dem Sonderlastenausgleich für die Stadt St.Gallen. Wir unterstützen auch die Kommissionsmotion zu diesem Thema. Wir sehen unseren Antrag hier als Ergänzung zu diesem Thema der Kommissionsmotion. Es geht uns um eine faire Gesamtsicht für den ganzen Kanton bezüglich des Themas Sonderlasten Städte bzw. Sonderlasten von Zentren in Regionen. Die Stadt St.Gallen trägt ohne Zweifel mit Abstand die grössten Zentrumslasten. In den anderen, kleineren Agglomerationen des Kantons entstehen aber auch Zentrumslasten, welche die Kerngemeinden im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden doch erheblich belasten. Es ist eben nicht so, wie vorhin Mächler-Zuzwil gesagt hat, es gibt da wesentliche Belastungsunterschiede. Ich komme in meinem Votum darauf zurück.

In der vorberatenden Kommission wurden dazu zwei Vorschläge eingebracht. Ein Vorschlag von der Stadt Wil und ein anderer Vorschlag von der Stadt Gossau, unterstützt von Wattwil, da nicht alle in der vorberatenden Kommission vertreten waren. Die Stadt Wil orientierte sich an den vom Bund definierten Agglomerationen. Der Bund unterscheidet in unserem Land 50 Agglomerationen. Sechs dieser Agglomerationen liegen zumindest teilweise oder auch ganz in unserem Kanton. Es sind dies nebst der Stadt St.Gallen Rorschach, Mittelrheintal, Buchs, Rapperswil-Jona und Wil. Es sollen also die Zentren dieser fünf Agglomerationen zusätzlich in einer Kann-Formulierung zum Zuge kommen, wenn es um Sonderlastenausgleich geht. Der zweite Vorschlag der Stadt Gossau orientiert sich nicht an den Agglomerationen gemäss Bund, sondern am Richtplan unseres Kantons. Unser Richtplan definiert Regionalzentren. Regionalzentren gibt es in unserem Kanton gemäss Richtplan deren zwölf. Die sechs Agglomerationszentren sind da natürlich auch dabei. Zusätzlich kommen noch die Regionszentren Altstätten, Sargans-Mels, Uznach, Uzwil, Gossau und Wattwil dazu. Wir sprechen also von zwölf regionalen Zentren. Um diese geht es nun.

Unser Vorschlag möchte, dass diese zwölf regionalen Zentren, die Stadt St.Gallen und elf weitere von einem Sonderlastenausgleich Städte oder Kerngemeinden allenfalls profitieren könnten. Diese zwei Vorschläge, die in der vorberatenden Kommission diskutiert wurden, haben wir zu einem neuen Vorschlag zusammengefasst. Es ist also weder der eine noch der andere. Es ist eine Zusammenführung oder Kombination dieser zwei Vorschläge, die der vorberatenden Kommission vorlagen. Von Zentrumslastenausgleich wird aber nur gesprochen, wenn das Ausmass der zentralörtlichen Leistungen der jeweiligen Gemeinde oder der jeweiligen Stadt durch anerkannte wissenschaftliche Methoden, wie z.B. Fallstudien, hinreichend genau beziffert wird. Deshalb die Formulierung auf dem grauen Blatt. Die bekommen das nicht einfach so. Für die Stadt St.Gallen beschliessen wir das heute, für die übrigen elf regionalen Zentren müssten wir das in der Gesetzesvorlage vorsehen. Ob es dann dazu kommt oder nicht, das ist jetzt noch offen. Das hängt davon ab, ob diese Zentren das auch wirklich glaubhaft ausweisen können. Nur dann haben Sie etwas zugute aus diesem Sonderlastenausgleich.

Werfen wir einen Blick auf die hier zur Diskussion stehenden Zentrumslasten. Es ist uns allen klar, die soziale Wohlfahrt verursacht nicht nur in der Stadt St.Gallen, sondern auch in den anderen regionalen Zentren überdurchschnittlich hohe Kosten. Denken Sie z.B. an den hohen Anteil von älteren und kranken Leuten in diesen Zentren, an den hohen Anteil von Arbeitslosen, Ausländern, Abhängigen von Drogen oder Alkohol usw. Das Gleiche gilt für die Gesundheitskosten. Das Gleiche gilt für die öffentliche Sicherheit. Die Aufwendungen für die öffentliche Sicherheit sind in den Zentren nicht nur in Franken, sondern auch prozentual wesentlich höher als in anderen Gemeinden. Die Untersuchungen der Stadt Wil, die den Kommissionsmitgliedern und auch anderen Ratsmitgliedern bekannt sind, zeigen auf, dass bei all diesen Kosten die Stadt Wil nicht - wie vorhin Mächler-Zuzwil gesagt hat - ein bisschen höhere Kosten hat, sondern in den Bereichen Soziale Wohlfahrt, Gesundheit, öffentliche Sicherheit sind das zwei- bis viermal höhere Kosten, als das die umliegenden Gemeinden haben, und zwar im Durchschnitt je Kopf der Bevölkerung. Das Gleiche gilt für die zentralörtlichen Leistungen. Diese Kernstädte und Gemeinden stellen einige zentralörtliche Leistungen zur Verfügung, z.B. Sportanlagen, Kultureinrichtungen oder Verkehrsinfrastrukturen. Hier gilt das Gleiche - am Beispiel der Stadt Wil aufgezeigt: Die Kosten für diese Leistungen liegen je Kopf im Durschnitt zwei- bis viermal höher als in den umliegenden Gemeinden. Wir müssen hier eine Gesamtsicht für unseren Kanton pflegen. Diese Gesamtsicht, die gebietet uns im neuen Gesetz vorzusehen, dass nebst der Stadt St.Gallen bei weiteren Kernstädten oder Gemeinden im Sonderlastenausgleich Zentrumslasten und zentralörtliche Leistungen berücksichtigt werden können. Dass im Bereich Sonderlastenausgleich Stadt noch nicht zu Ende gedacht ist, zeigt die Kommissionsmotion 42.07.01 «Regionaler Sonderlastenausgleich». Wir möchten Ihnen zusätzlich zu dieser Motion der vorberatenden Kommission beliebt machen, bereits jetzt eine Kann-Formulierung, wie Sie sie auf dem grauen Blatt nachlesen können, ins neue Gesetz aufzunehmen, die das Thema der zentralörtlichen Sonderlasten und Sonderleistungen aufnimmt. Wir beweisen damit Weitblick, Realitätssinn und erreichen dadurch eine Verbesserung dieses Gesetzes.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die CVP-Fraktion ist ebenfalls gegen die Integration des Sozialindexes im Sonderlastenausgleich Schule. Einerseits ist die Qualität der für die Erhebung notwendigen Daten zum Teil schlecht. So sind die Mietquote und die Sesshaften-Quote nur alle zehn Jahre verfügbar. Andererseits können relative und nicht absolute Belastungsunterschiede abgebildet werden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass von 18 Gemeinden mit übermässigem Sozialindex 11 Gemeinden auch bei einem Einbezug des Sozialindexes kaum Sonderlastenausgleich Schule erhalten, weil sie zu tiefe Schülerzahlen haben.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Ich bin mir bewusst, dass es nicht einfach sein wird zu quantifizieren, wie die Ziele zu beurteilen sind oder die Zielerreichung zu beurteilen ist. Aber die Ziele selber finden Sie in Art. 2 des Gesetzes unter dem Randtitel «Ziele». Sie sind dort aufgeführt. Für mich ist das wichtigste Ziel die Stärkung der Autonomie der Gemeinden. Jetzt werden Sie mir sagen, aber wie quantifiziert man die Stärkung der Autonomie der Gemeinden? Die Autonomie der Gemeinden ist dann am besten ausgestaltet, wenn sie - selbstverantwortlich ohne Dreinreden einer anderen Instanz - ihre eigenen Aufgaben selber erfüllen kann. D.h., sobald eine Gemeinde in der Lage ist, die ihr übertragenen Aufgaben - entweder vom Gesetz oder von ihren Bürgern - so zu machen, dass kein Instrument mehr angewendet werden muss, bei dem eine Einflussnahme seitens einer kantonalen Behörde notwendig ist. Jetzt können Sie schauen, bei welchen Instrumenten noch eine Einflussnahme seitens des Kantons notwendig ist. Sobald wir die grösstmögliche Anzahl von Gemeinden ausserhalb dieses Einflussbereiches des Kantons haben, ist das Ziel am besten erreicht. Wenn wir keine Härtefallausgleichsgemeinde mehr hätten, woran ich realistischerweise nicht glaube, dann sind die Ziele aus der Sicht der Regierung erreicht.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Finanzausgleichsgesetz legt die innerkantonalen Finanzausgleichsströme fest. Für die Berechnungen wurde das Jahr 2005 herbeigezogen. Die Unsicherheit in den Parametern führte in der Kommunikation gegenüber den Gemeinden und der interessierten Öffentlichkeit mit der Publikation von Zahlen zu Verwirrung und vor allem auch zu teilweise falschen Erwartungen. Da helfen im Nachhinein keine Erklärungen, die diese Berechnungen relativieren. Die Öffentlichkeit wurde in den letzten Jahren schrittweise und aus politischen Gründen auch bewusst an die vermeintlich überragende Bedeutung des Steuerfusses bei Kanton und Gemeinden gewöhnt. Wir können deshalb nicht erwarten, dass diese Öffentlichkeit jetzt plötzlich die Berechnungen mit konkreten Zahlen zu Steuerfüssen nicht mehr ernst nehmen soll. Die Komplexität der Materie macht es erforderlich, dass sich die vorberatende Kommission zu drei ganztägigen Sitzungen traf und die Vorlage intensiv diskutierte. Es ist auch nicht verwunderlich, dass bereits in der Nachbearbeitung zusätzliche offene Punkte oder unbeabsichtigte Ergebnisse aufgetaucht sind, die einer Erklärung bedürfen. Die vorberatende Kommission lud verschiedene Anspruchsgruppen ein, ihre Vorschläge, Vorstellungen und Änderungswünsche direkt einzubringen. Mit dieser Vorgehensweise wollte sie sicherstellen, dass alle offenen Punkte in der vorberatenden Kommission diskutiert werden. Namens der Schulgemeinden nahm der Präsident des Verbands St.Galler Volksschulträger Stellung zur Vorlage. Da die bisherigen Beiträge an die Amortisationslasten und insbesondere an die Löhne der Volksschullehrpersonen wegfallen und alle Finanzflüsse direkt an die politischen Gemeinden gehen, sind die Schulgemeinden ganz direkt und stark tangiert. Die Härtefallausgleichsgemeinden forderten eindringlich auch für sie verträgliche Lösungen im neuen Finanzausgleichsgesetz. Dabei ging es unter anderem um bessere Lösungen beim Härtefallausgleich, der Begrenzung der Steuerbelastung und einen besseren Einbezug ihrer Sonderlasten. Sie stellten auch die Verfassungsmässigkeit des Finanzausgleichsgesetzes infrage. Dann reichten verschiedene interessierte Kreise Begehren ein.

Fehlplanungen im Personalmanagement des Finanzdepartements führten zur unerfreulichen Situation, dass den Kommissionsmitgliedern die Protokolle zum Zeitpunkt der Fraktionssitzungen nicht vorlagen. In der Eintretensdiskussion wurde von drei Delegationen die Verfassungsmässigkeit der Vorlage zur Diskussion oder gar infrage gestellt. Art. 85 der Verfassung sieht vor, dass der Finanzausgleich den Gemeinden die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, finanzielle Unterschiede zwischen den Gemeinden verringern und übermässige Belastungen der Gemeinden ausgleichen soll. Dazu wurde in der Diskussion festgestellt, dass sich mit dem neuen Finanzausgleich die Schere der Steuerbelastung zwischen den Gemeinden gegenüber heute verstärkt öffnen könnte. Die Frage der Verfassungsmässigkeit wollte anschliessend vor der Schlussabstimmung nicht mehr diskutiert werden. Ebenso angesprochen und bedauert wurden in den Eintretensvoten die fehlenden Klärungen bei der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, wie dies z.B. der Finanzausgleich auf der Stufe Bund und Kantone vorsieht. Die vorberatende Kommission lehnt in der Folge einen Rückweisungsantrag mit 17:4 Stimmen ab und trat mit 17:4 Stimmen auf die Vorlage ein. In der Diskussion des Berichts wurden offene Fragen und die Wünsche nach zusätzlichen Unterlagen oder Berechnungen gesammelt. Vor der Detailberatung des Gesetzes wurden grundsätzliche Weichenstellungen und Änderungen diskutiert und entschieden. So lehnte die vorberatende Kommission einen Antrag zur Einführung eines Soziallastenausgleichs ab. Die Forderung nach einem horizontalen Ausgleich zwischen den finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden mittels Abschöpfung wurde ebenso verworfen, auch die Forderung nach einer Begrenzung des Steuerfusses mittels der Interventionsgrenze. Dies mit der Begründung, dass ein Auseinanderdriften der Belastungen zwischen starken und schwachen Gemeinden zu verhindern sei. Die Bonität der Gemeinden gab zur Diskussion Anlass. Die Kreditgeber stufen Körperschaften nach ihrer Kreditwürdigkeit ein. Der Vorsteher des Finanzdepartementes sicherte zu, dass die Entwicklung verfolgt wird. Ergäbe sich Handlungsbedarf, so würde interveniert. Mit dieser Zusicherung konnte sich die vorberatende Kommission einverstanden erklären, und sie verzichtete auf konkrete Anträge.

Die anschliessende Detailberatung brachte verschiedene Änderungen, die aber insgesamt nicht am Aufbau und der Systematik des Finanzausgleichsgesetzes rütteln. Die Ausgleichsinstrumente der ersten Stufe, der Ressourcenausgleich sowie der Sonderlastenausgleich wurden mit geringfügigen Änderungen akzeptiert. Weiter gehende Anträge in der Detailberatung zur Verfeinerung des Ausgleichinstruments Weite, durch den Einbezug der Einwohnerdichte und des Sonderlastenausgleichs Schule durch den Einbezug des Sozialindexes wurden abgelehnt. Erfreulich breit abgestützt war der Ausgleich der Sonderlasten und Sonderleistungen der Stadt St.Gallen. Damit konnte ein jahrelanger Kampf für eine gerechtfertigte Abgeltung an die Stadt erfolgreich abgeschlossen werden. Der Antrag auf die Ausweitung dieser Regelungen auf wissenschaftlich erwiesene Sonderlasten und Sonderleistungen der regionalen Zentren wurde abgelehnt und auf den Weg der Zusatzgesetzgebung via Kommissionsmotion verwiesen. Hier stellt sich die Frage, ob damit ein nächster jahrelanger Kampf eingeläutet wurde.

Die Beratung der zweiten Stufe des neuen Finanzausgleichs brachte eine Lockerung der restriktiven Regelungen beim partiellen Steuerfussausgleich. Die vorberatende Kommission befand, dass der Entzug des gesamten Eigenkapitals und die Verhinderung der Äufnung von Eigenkapital aus eigenen Verbesserungen bei den Gemeinden nicht im Interesse des Kantons sein kann. Dabei herrschte in der vorberatenden Kommission aber auch Einigkeit, dass diese Äufnung von Eigenkapital nur aus eigenen Verbesserungen und nicht mit kantonalen Mitteln aus dem partiellen Steuerfussausgleich erfolgen darf. Die vorberatende Kommission beschloss folgerichtig eine Eigenkapitalgrenze von 10 Prozent der einfachen Steuer der jeweiligen Gemeinde. Dieser Vorschlag setzt sich in der Ausmachung knapp gegen den Antrag, die Grenze bei 20 Prozent der einfachen Steuer zu setzen, durch. Besteht eine höhere Eigenkapitalbasis, so wird die Differenz jeweils jährlich um 20 Prozent reduziert. Von den Restriktionen ausgenommen sind ausdrücklich bestehende Vorfinanzierungen. In der Detailberatung zur dritten Stufe baute die vorberatende Kommission die Sicherungen für die finanz- und strukturschwächeren Gemeinden im Bereich der Härtefallregelungen aus. Die Dauer des Härtefallausgleichs wurde von 10 auf 15 Jahre verlängert. Die Interventionsgrenze, die den Härtefallausgleich - Steuerfuss festlegt, wurde von 10 auf 7 Prozent des Gesamtsteuerfusses reduziert. Somit wurde die Interventionsgrenze von 174 Steuerfussprozenten auf etwa 168 Steuerfussprozente gesenkt. Alle Beschlüsse der vorberatenden Kommission finden Sie auf dem gelben Blatt. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden den Mitgliedern des Kantonsrats und der Öffentlichkeit in einem Bericht dargelegt. Zusätzlich dazu wurden die neuen Berechnungen der Auswirkungen auf der Grundlage der Zahlen 2005 veröffentlicht. Aus der Sicht der vorberatenden Kommission ist es erfreulich, dass die Anträge von der Regierung nicht bestritten werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Art. 55 (Änderung des Gemeindegesetzes). Sie haben festgestellt, dass wir seitens der Regierung den Anträgen insgesamt nicht opponiert haben. Auch bei diesem Art. 55 nicht und beim Art. 44 des Gemeindegesetzes nicht. Wir sind der Auffassung, dieses Problem in Bezug auf die Frage, wann in den Gemeinden die Budgets beraten und beschlossen werden sollen, müsste einmal sauber gelöst werden. Wir werden Ihnen aber die entsprechenden Anträge im Zusammenhang mit der allfälligen Teilrevision des Gemeindegesetzes unterbreiten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

beantragt im eigenen Namen sowie im Namen von Roth-Amden, Riederer-Valens und Schnider-Wangs, die vorberatende Kommission einzuladen (Auftrag nach Art. 95 Kantonsratsreglement), die Verfassungskonformität des Gesetzesentwurfes abzuklären.

Die Vorlage ist jetzt mehrheitsfähig, und das erreicht man in der Politik meist dann, wenn sie mehr Akteure besser stellen. Die Frage ist jetzt, ist sie auch verfassungskonform? Überfährt man hier nicht die Schwächsten? Es sind zahlreiche Voten gefallen, was die Verfassungskonformität angeht. Aber ich muss sagen, meine Bedenken wurden nicht ausgeräumt und der Kommissionspräsident hat auch ausgeführt, dass sich die vorberatende Kommission nicht einlässlich befasst hat mit der Verfassungskonformität. Ich denke, die vorberatende Kommission sollte das tun, und es ist auch besser, wenn wir es tun und nicht das Bundesgericht. Die vorberatende Kommission muss nicht Gutachten erstellen lassen für mehrere 100'000 Franken. Ich denke, das könnte auf die 2. Lesung hin geschehen in Form eines Hearings. Regierungsrat Schönenberger hat noch ausgedeutscht, was finanzielle Unterschiede, geringe Steuerkraft und übermässige Belastung heisst. Wenn jetzt «finanzielle Unterschiede» eine übermässige Belastung einschliesst, wieso sagt dann Art. 85 der Verfassung, dass finanzielle Unterschiede unter den Gemeinden zu verringern seien und «übermässige Belastungen» auszugleichen, wenn übermässige Belastung schon inbegriffen ist in den finanziellen Unterschieden? Das müsste man erklären.

Dann bin ich auch nicht der Meinung, dass in den Materialien nichts zu lesen ist darüber, man müsse Steuerfüsse ausgleichen. Aus dem Kommentar der Verfassungskommission geht hervor, dass auch Unterschiede in den Steuerbelastungen für Steuerpflichtige gemeint sind, und es wird ausdrücklich hingewiesen auf Art. 3 des geltenden Finanzausgleichsgesetzes. Eine hübsche Interpretation von Art. 85 habe ich gestern noch gehört. Man dürfe eben bei Art. 85 nicht vom Istzustand ausgehen, sondern müsse das so betrachten, als ob es kein Gesetz gäbe. Der Gesetzgeber müsse einfach finanzielle Unterschiede verringern. Woher weiss aber dann der Verfassungsgeber, dass es finanzielle Unterschiede gibt und dass diese Unterschiede sogar so gross sind, dass man sie verringern muss? Wenn ich einfach finanzielle Unterschiede verringern müsste, dann könnte ich der ärmsten Gemeinde einen Franken geben und dann behaupten, ich hätte die finanziellen Unterschiede damit ausgeglichen. Es geht aus den Materialien hervor, und Regierungsrat Schönenberger hat es auch gesagt, Art. 85 lehnt sich an Art. 135 des Bundesbeschlusses zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung des Bundes (NFA). Dort ist die Rede, dass die Unterschiede in den finanziellen Leistungsfähigkeiten der Kantone verringert werden sollen. Allerdings ist die Situation nicht die gleiche wie bei den Gemeinden, die keine Steuergesetze erlassen können und über keine Steuerhoheit verfügen. Wie kann man die finanziellen Leistungsfähigkeiten verringern, wenn man nicht abstellt auf bestehende Unterschiede? Und gerade deswegen bekommt jetzt der Kanton St.Gallen mehr Geld. Ich denke, es lohnt sich hier, eine seriöse Prüfung vorzunehmen. Das ergibt keinen Zeitverlust und kostet auch nicht zu viel. Ich denke, es wäre auch eine noble Geste an jene Finanzgemeinden, die jetzt grosse Bedenken haben.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Rückweisungsantrag Roth-Amden ist zuzustimmen.

Die SP-Fraktion beurteilt das neue Finanzausgleichsgesetz als unvollständig, teilweise ungerecht, unsozial und unsolidarisch. Es benötigt deshalb noch dringend notwendige Verbesserungen. Einziger Lichtblick ist der Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen. Das neue Finanzausgleichsgesetz verstärkt den Wettbewerb unter den Gemeinden und höhlt die Solidarität aus. Statt Absicherung für die Schwachen zu sein, stärkt es die Starken. Das Finanzausgleichsgesetz muss bei den Schwächeren ansetzen und einen Ausgleich schaffen. Wir haben einen Verfassungsauftrag, der lautet: «finanzielle Unterschiede unter den Gemeinden zu verringern». Dieses Gesetz bewirkt gerade das Gegenteil. Die Unterschiede werden grösser. Die Steuerfussschere wird grösser. Das kann niemand ernsthaft in Abrede stellen. Wir beraten ein Gesetz für die nächsten 20 bis 30 Jahre. Dies muss uns bewusst sein. So rasch werden keine Korrekturen gemacht werden. Lange war die Vorlaufzeit mit einer umfassenden Vernehmlassung, die im zweiten Entwurf tüchtig zerzaust wurde. Die SP-Fraktion anerkennt, dass diverse Verbesserungen in die Vorlage eingeflossen sind. Die SP-Fraktion anerkennt auch die geleistete Arbeit im Finanzdepartement, fragt sich aber schon, ob der Spardruck derart gross ist, dass in einem so wichtigen Geschäft die Hauptlast gerade mal von einer Person in der Verwaltung getragen werden muss.

Das neue Finanzausgleichsgesetz hat eine grosse Errungenschaft, nämlich die, dass endlich die Sonderlasten der Stadt St.Gallen abgegolten werden sollen. Die Gesamtarchitektur des Finanzausgleichsgesetzes ist gut. Doch müssten mehr Mittel in den Ressourcenausgleich gehen und weniger in Spezialmassnahmen. Insgesamt sind auch zu viele Gemeinden im Härtefallausgleich. Wenn mit der Vorlage nicht eine grössere Freiheit der Gemeinden verbunden wäre, wie die Mittel eingesetzt werden können, wäre nicht viel Positives zu vermerken. Auch der grössere Mitteleinsatz, wie er bereits gelobt wurde von der FDP-Fraktion, ist vielleicht eben kein grösserer Einsatz. Wenn man die Restriktionen ansieht bei der Eigenkapitalklausel im partiellen Steuerfussausgleich, dann wird möglicherweise eben gar nicht mehr ausgeschüttet.

Die Grundkonzeption ist unvollständig. Das Finanzausgleichsgesetz wurde der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen nachgeschaltet. Das ist richtig. Dennoch finden wichtige Bereiche keinen Eingang in das kantonale Gesetz oder stehen gar im Widerspruch zur Haltung der Regierung im interkantonalen Steuerwettbewerb und zum Ergebnis der NFA. Der Kanton St.Gallen als einer der grossen Profiteure des horizontalen Ausgleichs der NFA führt selber keinen horizontalen Lastenausgleich ein. Es gilt da zu erwähnen, dass ein Drittel der Ausgleichsgelder in der NFA als horizontaler Ausgleich ausgestaltet ist. In der NFA wird nicht nur der Finanzausgleich geregelt, sondern im gleichen Zug die Aufgabenteilung definiert. In unserer Vorlage fehlt die Aufgabenteilung gänzlich, insbesondere im Schulbereich. Die SP-Fraktion hat bereits in der Vernehmlassung eine Aufgabenteilung gefordert und hält diese Forderung aufrecht. Wir werden auch eine Motion zur Aufgabenerfüllung im Schulbereich einreichen. Die Härtefallabfederung ist mangelhaft. Der Bund seinerseits sieht 28 Jahre vor, die St.Galler Regierung gerade mal 10 Jahre. Die vorberatende Kommission will auf 15 Jahre verlängern. Das Finanzausgleichsgesetz fördert den Steuerwettbewerb unter den Gemeinden. Die Zusammenarbeit unter den Gemeinden soll gefördert werden und nicht die Konkurrenz.

Gemeinden, die ihren Finanzhaushalt in der Vergangenheit im Griff hatten und ein Eigenkapital aufgebaut haben, werden im partiellen Steuerfussausgleich bestraft, weil sie dieses Eigenkapital abbauen müssen. Betroffen davon sind insbesondere mittelstarke Gemeinden. Die SP-Fraktion anerkennt die Verbesserungen, die aufgrund der vernichtenden Vernehmlassung erfolgt sind. Die Anträge der vorberatenden Kommission gehen in die richtige Richtung und werden von der SP-Fraktion unterstützt, doch sie vermögen nur bedingt zu korrigieren. Leider wurden mit der veröffentlichten Tabelle falsche Signale betreffend Auswirkungen auf die Steuerfussentwicklung gesetzt, weil diverse Aspekte nicht berücksichtigt wurden, so etwa der Eigenkapitalverzehr im partiellen Steuerfussausgleich und die Schullasten, wenn Schulgemeinden sich über mehrere politische Gemeinden legen.

Das Gesetz gibt einseitig den finanzstarken Gemeinden mit tiefem Steuerfuss nach und ermöglicht diesen, teilweise sogar dank Mitteln aus dem Ressourcenausgleich, ihre Steuerfüsse weiter zu senken, dies unter dem Stichwort, dass sonst wichtige Steuerzahlerinnen und -zahler abwandern würden. Die SP-Fraktion ist klar der Meinung, dass die finanzstarken Gemeinden eine Solidarität mit finanzschwachen Gemeinden zeigen müssen und es eine teilweise Abschöpfung der Mittel braucht. Sonst drohen uns grosse Differenzen im Kanton sowie eine Entleerung unserer Randregionen. Es braucht diesen teilweisen horizontalen Ausgleich unter den Gemeinden, so wie es der Bund ebenfalls vorsieht. Das Finanzausgleichsgesetz muss im ganzen Kanton St.Gallen mehrheitsfähig werden und nicht nur in den starken Gemeinden.

Soziallasten stellen einen wesentlichen Kostenfaktor für die Gemeinden dar, heute und auch in der Zukunft. Einzig im Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen werden Soziallasten ausgewiesen und abgegolten. Für alle anderen Gemeinden ist dies nicht vorgesehen, obwohl auch sie wesentliche Kostenfaktoren zu tragen haben. Bereits werden soziale Risiken zwischen den Gemeinden umhergeschoben. Ohne Soziallastenausgleich wird dies zunehmen. Gerade weil die Sozialhilfe Gemeindeaufgabe ist, soll dies im Finanzausgleich berücksichtigt werden. Gleiches gilt für den Sonderlastenausgleich Schule. Hier soll der Sozialindex, wie er beim Pensenpool angewendet wird auch im Finanzausgleichsgesetz einfliessen. Ebenfalls werden die Lasten von Regionalzentren nicht berücksichtigt. Die SP-Fraktion unterstützt die Ergänzung des Sonderlastenausgleichs Stadt und wird Antrag stellen. Die SP-Fraktion wird auch die Motion der vorberatenden Kommission unterstützen.

Stichwort «unsolidarisch»: Mit dem Finanzausgleichsgesetz werden die Probleme des Toggenburgs und des Oberlandes verschärft. Endlich haben sich auch die finanzschwachen Gemeinden öffentlich gewehrt. Der Härtefallausgleich muss verlängert werden, und es ist zwingend eine Obergrenze des Steuerfusses festzulegen. Wir werden einen entsprechenden Antrag stellen. Denn ohne eine Obergrenze geht die Steuerfussschere massiv auseinander. Finanzschwache Landgemeinden werden unattraktiver, Fusionen, erzwungen, machen die Landgemeinden aber nicht wirklich finanzkräftiger. Die Zwei-Klassen-Gemeindelandschaft droht mit Härtefallpatientinnen und -patienten und Superleague-Stars. Das kann es nicht sein. Es fehlt ein Bodymassindex für Gemeinden, damit weder Speckgürtel noch Magersüchtigkeit die Zukunft unseres Kantons sind. Hier stellt sich genau auch die Frage der Verfassungsmässigkeit der Vorlage, welche zu Recht auch von den Härtefallausgleichsgemeinden in Frage gestellt wird und eben auch von der SP-Fraktion. Für uns ist klar, dass die Verfassungsmässigkeit geprüft werden muss. Sollte der Rat auf dieses Geschäft eintreten, so werden wir einen entsprechenden Antrag stellen mit anderen zusammen, dass das Ergebnis der 1. Lesung auf seine Verfassungsmässigkeit geprüft werden soll.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das neue FAG weist gegenüber der zweiten Vernehmlassungsvorlage vom August 2005 wesentliche Verbesserungen und Änderungen auf. Dies im Bereich der 1. Ausgleichsstufe, dem Ressourcenausgleich, der nach der Steuerkraft einer Gemeinde berechnet wird, mit dem allgemeinen Sonderlastenausgleich Weite, Schule und Stadt St.Gallen, sowie in der 2. Ausgleichsstufe mit dem frei wählbaren partiellen Steuerfussausgleich oder dem individuellen Sonderlastenausgleich. Als 3. Stufe wird ein auf 15 Jahre wirksamer Härtefallausgleich für teilweise Entlastung sorgen. Auch bei einem gut austarierten Finanzausgleich können die allgemeinen Ausgleichsinstrumente wohl nicht in jedem Einzelfall eine vollständig befriedigende Ausgleichswirkung entfalten. Je grösser der Kanton und je mannigfacher die Verhältnisse, desto eher sind «Verwerfungen» oder «Lücken» im System denkbar. Damit der Finanzausgleich nicht nur von der Stossrichtung her, sondern auch im Einzelfall einen sachgerechten Ausgleich ermöglicht, sieht das neue Finanzausgleichsgesetz den individuellen Sonderlastenausgleich vor. Das neue Finanzausgleichsgesetz stellt damit eine Rechtsgrundlage zur Verfügung, um massgebliche exogene Sonderlasten auch dann ausgleichen zu können, wenn sie nur eine einzige Gemeinde betreffen.

Entgegen unseren Anträgen in der Vernehmlassung wurde auf eine gleichzeitige Überprüfung der Aufgabenteilung aus verwaltungsökonomischen Gründen vorerst verzichtet. Eine allgemeine Überprüfung wird erst nach Einführung des neuen Finanzausgleichs erfolgen. Wir sind darüber zwar nicht begeistert, können aber die Begründung durchaus nachvollziehen.

Wie gross dürfen die Steuerfussunterschiede denn sein, um sowohl der Bundesverfassung als auch der Kantonsverfassung gerecht zu werden? Dies ist eine der wichtigen Fragen, die sich dieser Rat stellen muss.

Bei Einführung des neuen Finanzausgleichs beträgt der Unterschied zwischen der Gemeinde mit dem kleinsten und dem zu Beginn noch massgebenden höchsten kalkulierten Steuerfuss von 161 schon 65 Prozentpunkte. Wenn auch die Mittel des «Partiellen Steuerfussausgleichs» nicht mehr genügen und die Gesamtsteuerbelastung einzelner Gemeinden um mehr als 7 Prozent über dem kantonalen Durchschnitt der Gesamtsteuerbelastung steigt, das wären heute 281 Steuerfusspunkte, so hat die Regierung im Wirksamkeitsbericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Steuerfüsse der betreffenden Gemeinden gesenkt werden können. Ob die Steuerfussunterschiede langfristig noch weiter auseinanderdriften, als dies heute der Fall ist, wird sich in einigen Jahren zeigen. Es stellt sich die Frage nach dem staatspolitisch vertretbaren und verfassungsmässig zulässigen Steuerfussunterschied. Es ist dies eine Frage des Masses und der steuerlichen Belastung eines Steuersubjekts gemäss seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wie dies die Bundesverfassung verlangt. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Kommissionsprotokolle, die wir erst am vergangenen Freitag erhalten haben, teilweise unvollständig sind. Das ist äusserst bedauerlich.

Auch wenn verschiedene Fragen in der vorberatenden Kommission nicht abschliessend beantwortet worden sind, konnten doch ernst zu nehmende Anliegen mit den beschlossenen Änderungen oder Verbesserungen:

  • bei den massgebenden ausgleichsberichtigten Kosten je Schülerin bzw. Schüler;

  • beim Eigenkapitalverzehr, bei der Höchstdauer des Härtefallausgleichs (15 statt 10 Jahre);

  • den vorgezogenen Wirksamkeitsbericht;

  • ein um rund 27 Mio. Franken höheres Ausgleichsvolumen als heute;

  • den zusätzlichen Korrekturen in der Modellrechnung

wesentlich entschärft werden. Dabei ist zu beachten, dass die Modellrechnung lediglich eine Vergangenheitsbetrachtung darstellt, welche unter Zuhilfenahme verschiedener Annahmen abbildet, welche finanziellen Auswirkungen der neue Finanzausgleich im Referenzjahr 2005 gehabt hätte, wäre er damals in Vollzug gewesen. Schon der Rechnungsabschluss 2006 wird für viele Gemeinden ein anderes, meist besseres Bild abgeben. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass alle Gemeinden bei den Ergänzungsleistungsbeiträgen in Zukunft zulasten des Kantons massgeblich entlastet werden. Dieser letztgenannte Punkt ist in der Modellrechnung nicht berücksichtigt.

Zugegebenermassen ist das Verdauen des neuen Finanzausgleichs eine schwere Kost. Die GRÜ-Fraktion hat deshalb Verständnis, dass die abstrakte und komplexe Materie Ängste auslösen kann, weil man von Bekanntem zugunsten von Neuem Abschied nehmen muss. Zudem ist das neue Finanzausgleichssystem viel dynamischer als das alte. Es werden keine Objektbeiträge mehr gesprochen, sondern über die Ausgleichsbeiträge können die Gemeinden inskünftig frei verfügen. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zu heute. Dies bedingt indes auch, dass diese Mittel – mehr als früher - vorausschauend nach Prioritäten eingesetzt werden können. Der Denk- und Verhaltensansatz des neuen Finanzausgleichs unterscheidet sich wesentlich von der früheren Denkweise.

Die GRÜ-Fraktion begrüsst ausserdem ausdrücklich den Sonderlastenausgleich für die Kantonshauptstadt zur teilweisen Abgeltung von ausgewiesenen Zentrumslasten z.B. für Angebote, die auch von den umliegenden Gemeinden und Kantonen in Anspruch genommen werden. Nach wie vor ist St.Gallen eine der solidarischsten Gemeinden der Ostschweiz, zahlen doch 16 Prozent der Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohner rund einen Viertel aller kantonalen Steuerausgleichsgelder. Die Stadt St.Gallen ist heute die einzige Gemeinde, die netto über Fr. 400.- je Kopf an den Finanzausgleich abliefert und gleichzeitig einen sehr hohen Steuerfuss aufweist. Andere Gemeinden mit einer ähnlichen oder höheren Nettozahlung je Einwohner haben in der Regel erheblich tiefere Steuerfüsse. Mit der vorgesehenen Abgeltung gemäss neuem Finanzausgleichsgesetz würde sich dieser Nettobetrag um Fr. 160.- vermindern. Die Stadt würde damit je Kopf etwa gleich viel abliefern wie Gemeinden mit einem vergleichbaren Steuerfuss.

Aus all diesen Gründen trägt die GRÜ-Fraktion die von der vorberatenden Kommission beschlossenen Anträge. Auch die Kommissionsmotion wird von der GRÜ-Fraktion unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die CVP-Fraktion anerkennt, dass es neben der Stadt St.Gallen auch andere regionale Zentren bzw. Kleinstädte gibt, welche zufolge ihrer Zentrumsfunktion besondere Lasten zu tragen haben, wie z.B. Rapperswil-Jona, Wil und Buchs. Die Forderung nach einem Ausgleich dieser Zentrumslasten ist deshalb dem Grundsatz nach klar berechtigt. Mehrere Überlegungen, welche zum Sonderlastenausgleich der Stadt St.Gallen geführt haben oder führen werden, gelten mutatis mutandis auch für die regionalen Zentren. Trittbrettfahrergemeinden sollen mit geeigneten Mitteln dazu bewegt werden, sich an den zentralörtlichen Lasten von regionalen Zentren angemessen zu beteiligen. Klarzustellen sind dabei aber zwei wichtige Punkte. Erstens lehnt die CVP-Fraktion einen allgemeinen vertikalen Zentrumslastenausgleich auf kantonaler Ebene ab. Der Ausgleich der zentralörtlichen Lasten für regionale Zentren bzw. Kleinstädte soll horizontal auf kommunaler Ebene stattfinden. Zweitens bei der Bemessung von horizontalen Abgeltungen sind nicht nur die zentralörtlichen Lasten zu berücksichtigen, sondern auch die zentralörtlichen Vorteile. Solche gibt es nicht nur in der Stadt St.Gallen, sondern auch bei den regionalen Kleinzentren. Die Ablehnung eines vertikalen Ausgleichs der Zentrumslasten von Kleinstädten ergibt sich vor allem aus folgenden Gründen:

a) Die Belastung der Kleinzentren ist im Vergleich mit der Stadt St.Gallen massiv geringer, und zwar sowohl im Bereich der zentralörtlichen Leistungen als auch im Bereich der Soziallasten. Ein allgemeiner Ausgleich würde damit im Verhältnis zum Resultat übertriebenen Verwaltungsaufwand bringen, er wäre nicht effizient.

b) Die potenziellen Empfänger eines allgemeinen Zentrumslastenausgleichs wie z.B. Rapperswil-Jona und Wil haben eine sehr hohe Steuerkraft. Ein allfälliger Ausgleich müsste also analog der Stadt St.Gallen wieder gekürzt werden, weil diese Zentrumsgemeinden finanziell in der Lage wären, den Mehraufwand weitgehend oder gänzlich selber zu tragen.

c) Der Sonderlastenausgleich der Stadt St.Gallen soll nach der Regel in Art. 25 Abs. 3 teilweise durch einen horizontalen Ausgleich abgelöst werden. Der vertikale Ausgleich für die Stadt in diesem Bereich ist also nur eine Übergangslösung.

Der Ausgleich der Sonderlasten der regionalen Kleinzentren soll deshalb nicht über den kantonalen Finanzausgleich gesucht werden, sondern über einen Ausgleich auf kommunaler bzw. regionaler Ebene. Es soll eine Regelung geschaffen werden, welche die Rahmenbedingungen für die regionale Zusammenarbeit und den horizontalen Lastenausgleich festlegt. Diese Regelung bedarf aber noch eingehender politischer Diskussion. Die CVP-Fraktion unterstützt deshalb die Kommissionsmotion 42.07.01 «Regionaler Sonderlastenausgleich». Die Überweisung der Motion soll einen Bericht und Anträge veranlassen über die Grundsätze der regionalen Zusammenarbeit und über den horizontalen Lastenausgleich innerhalb des Kantons. Diese Grundsätze sollen die interkantonalen Regeln ergänzen, welche im Rahmen der Umsetzung des NFA für den regionalen Lastenausgleich über die Kantonsgrenze hinaus geschaffen werden sollen. Im Vergleich zum Weg über die Kommissionsmotion ist der Antrag der SP-Fraktion bezüglich Art. 24 Abs. 2 ein klassischer Schnellschuss. Zu vieles ist noch unklar. Namentlich ist offen, welche Gemeinden im Einzelnen als regionale Zentren zu gelten haben und mit welchen Mitteln der Ausgleich erfolgen soll.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-Fraktion ist von der vorgeschlagenen Reform überzeugt. Damit können die anvisierten Ziele im Sinne gut-st.gallischer Ausgewogenheit erreicht werden, nämlich die Ausstattung der Gemeinden mit genügend Mitteln zur erforderlichen Aufgabenerfüllung, der Ausgleich übermässiger Belastungen von Gemeinden und nicht zuletzt die Förderung der Gemeindeautonomie. Die CVP-Fraktion erachtet den neuen Finanzausgleich auch als verfassungskonform. Dabei ist die Ausgangslage für die Beurteilung nicht in erster Linie die heutige Situation mit den Bremselementen nach unten wie nach oben, sondern aufgrund der Situation, wenn kein Finanzausgleich in diesem Kanton wirken würde. Die Steuerfussunterschiede würden in diesem Fall bis 800 Prozent betragen. Zukünftige prognostizierte Steuerfussunterschiede im Bereich von 80 Prozentpunkten sind daher durchaus verfassungskonform. Dies insbesondere auch mit Blick auf die heutigen Unterschiede, aber auch auf die nationalen Unterschiede in der Steuerbelastung. Die Angst, dass mit dem neuen Finanzausgleich nur noch ein Wettbewerb unter den 30 bestsituierten Gemeinden möglich sei, ist unbegründet. Die CVP-Fraktion sieht die Wettbewerbsfähigkeit unter den Gemeinden nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Steuerfusses, sondern auch in vielen weiteren Elementen, deren Verwirklichung mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz durch die Gemeinden eben unabhängiger und wirkungsvoller angegangen werden können.

Der Antrag auf Rückweisung an die vorberatende Kommission von Möckli-Rorschach und Roth-Amden kann nicht mit der Verfassungskonformität begründet werden, ebenso wenig die diesbezüglichen Anträge der SP-Fraktion, welche einen Abschöpfungsmechanismus und obere Steuerfussgrenzen zum Ziel haben. Diese Anträge würden das Konzept und die Philosophie des neuen Finanzausgleichs zunichte machen. Richtigerweise müssten diese Anträge auf Nichteintreten lauten. Damit wäre das Geschäft vom Tisch. Dass mit der Reform nicht alle Bedürfnisse im vielschichtigen heterogenen und wirtschaftlich unterschiedlich strukturierten Kanton vollständig abgedeckt werden können, liegt in der Natur der Sache. Umso erfreulicher ist der Umstand, dass mit der geplanten Reform doch eine deutliche Mehrheit der Gemeinden profitieren kann. Letztlich wird es auch mit dem neuen Finanzausgleich Gemeinden geben, die trotz allen Bemühungen langfristig die Unterstützung des Kantons brauchen. Andere Gemeinden werden in den nächsten Jahren dank dem neuen Finanzausgleich eine weitere Entwicklung durchlaufen müssen. Keine Gemeinde wird aufgrund des neuen Finanzausgleichs ins Bodenlose fallen. Dazu sind die Auffangmechanismen im Rahmen des Gesetzes und des geplanten Wirksamkeitsberichts subtil gestaltet.

Es ist aber auch deutlich darauf hinzuweisen, dass nicht nur die Solidarität zwischen den finanzstarken zu den schwächeren Gemeinden zählt, sondern auch die Gefahr der Überstrapazierung der Solidarität bessergestellter Gemeinden beachtet werden muss. Wir stehen hinter den Kommissionsanträgen, erachten mehrheitlich aber die Ermöglichung der Eigenkapitalbasis von 20 Prozent bei Bezügergemeinden aus der zweiten Ausgleichsstufe als richtig. Grundsätzlichen Änderungen am Konzept, wie sie auf den grauen Blättern teilweise vorliegen, können wir nicht zustimmen.

Die CVP-Fraktion unterstützt die Absicht, entgegen allen ursprünglichen Beteuerungen bezüglich der Finanzneutralität, dass zusätzlich rund 25 Mio. Franken mehr in den Finanzausgleich investiert werden sollen. Wir tragen diese Absicht auch im Lichte der Solidarität mit den finanzschwächeren Gemeinden mit, damit der Kanton nach der Volksabstimmung ein zukunftsorientiertes Finanzausgleichsinstrument in der Hand hat. Die jährliche Alimentierung des Finanzausgleichstopfs im Rahmen des Budgets ermöglicht dem Kantonsrat zudem, rasch auf allfällige Veränderungen zu reagieren.

Der Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen in der vorgeschlagenen Form löst in der CVP-Fraktion keine Euphorie aus, zumal in der Botschaft der Regierung die Begründungen doch von erheblichen Pauschalannahmen ausgehen. Wir anerkennen dieses Instrument aber ausdrücklich und würden uns darüber freuen, insbesondere die Vertreter aus den Landgemeinden, wenn in der ganzen politischen Diskussion bzw. durch die Organe der Stadt St.Gallen auch einmal die Vorteile bzw. die Nutzen der zentralörtlichen Stellung der Stadt zum Ausdruck gebracht würden. Die verhaltene Freude am Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen währt allerdings nur bei gleichzeitiger Gutheissung der Kommissionsmotion.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

legt seine Interessen als Bewohner von Mörschwil offen. Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich werde den Verdacht nicht los, dass es bei diesem Antrag der SP-Fraktion wieder um die alte Leier geht, Eindämmung von Steuerwettbewerb. Ich staune jedes Mal, wenn die SP-Fraktion gegen Steuerwettbewerb kämpft. Es ist nämlich so, dass bei Konsumenten- und Wirtschaftsfragen die SP-Fraktion sehr wohl und immer zuvorderst den Wettbewerb fordert, gleichzeitig aber, wenn es um Steuerwettbewerb geht, will sie davon nichts mehr wissen. Das müssen Sie mir vielleicht einmal bei einem bilateralen Gespräch erklären. Die Gleichmacherei, die Sie hier anstreben, das ist schlecht, weil Wettbewerb ist nicht nur in der Wirtschaft wichtig, sondern eben auch bei den Steuern. Gerade die finanzstarken und damit steuergünstigen Orte im Kanton sind wichtig, um gute Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in unseren Kanton zu bringen. Wenn der Name Mörschwil so oft fällt, dann muss ich Ihnen einfach sagen, wenn ich meine Steuerdaten im Internet berechnen lasse: In der Stadt Zürich zahle ich weniger Steuern als in Mörschwil. Das ist eine Tatsache. Wenn ich im Hauptort Schwyz, wo ich noch Bürger bin, die Steuerdaten eingebe, dann zahle ich 61 Prozent weniger Steuern. Ich weiss vom Fürstentum Liechtenstein, da ist die Steuerbelastung zwischen 6 und 8 Prozent. Das sind Fakten. Mit der Gleichmacherei schwächen Sie den ganzen Kanton. Gerade den Kanton vertreten Sie hier. Ich bitte Sie, den Neid zu vergessen und diese Gleichmacherei einzudämmen und den gesunden Wettbewerb spielen zu lassen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Art. 3 (Instrumente). beantragt, Art. 3 Bst. d wie folgt zu formulieren: «der Übergangsausgleich während der Übergangszeit.» und in Art. 49 ff. die nötigen Folgekorrekturen vorzunehmen.

Ich möchte Ihnen mit meinem Antrag eine Wortkorrektur im gesamten Gesetz empfehlen. Das Wort «Härtefallausgleich» soll durch «Übergangsausgleich» ersetzt werden. Sind die Gemeinden, die es betrifft, sowieso schon bei den Verlierern, sollten sie nicht noch zusätzlich einen Nachteil durch die Wortwahl «Härtefallausgleichsgemeinden» erfahren müssen. Stellen Sie sich vor, ein Investor, Unternehmer oder ein guter privater Steuerzahler möchte sich in einer solchen Gemeinde ansiedeln - eine Chance für diese Gemeinde - und muss schon bei der ersten Kontaktnahme mit den Gemeindebehörden erfahren, dass es sich hier um eine Härtefallausgleichsgemeinde handelt. Dieses Wort ist abschreckend und hemmt den Standortwettbewerb erheblich. Im Bewusstsein, dass wir an der finanziellen Lage dieser Gemeinden damit nichts verändern können, bin ich jedoch überzeugt, dass wir mit dem Wort «Übergangsausgleich» eine humanere Ausdrucksweise wählen können.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

beantragt Rückweisung an die vorberatende Kommission mit dem Auftrag, eine maximal zulässige Differenz zwischen dem tiefsten und dem höchsten Steuerfuss in die Vorlage aufzunehmen.

Das geltende Finanzausgleichsgesetz muss sich den Vorwurf gefallen lassen, es biete zu wenig Anreize zum Sparen. Die Gemeinden, die vom Finanzausgleich profitieren, würden das Geld mit vollen Händen ausgeben, wenn nicht gar zum Fenster hinauswerfen. Zudem müsste jede Ausgabe vom Kanton abgesegnet sein. Man kann sich fragen, welches System besser ist: Ein eigentliches Hol-System, wie es derzeit noch gilt, bei dem die Gemeinden jenen Finanzbedarf beim Kanton abholen können, den sie nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, oder das Bring-System, bei welchem nicht darauf geschaut wird, wie gross der tatsächliche Finanzbedarf der einzelnen Gemeinde ist. Von einer gerechten Lösung kann meines Erachtens nicht die Rede sein, wenn ich die Vorlage anschaue.

Die bisherige Lösung hat immerhin bewirkt, dass ein gewisser Unterschied der Steuerfüsse nicht überschritten wird. Für die armen Gemeinden gibt es den Maximalsteuerfuss, den keine Gemeinde überschreiten muss. Was sie darüber hinaus ausgeben muss, ist durch den Finanzausgleich gedeckt, sofern die Ausgabe vom Kanton genehmigt ist. Nach der neuen Lösung wird es eine garantierte Bandbreite bei den Gemeindesteuern nicht mehr geben. Eine arme Gemeinde wird zu einem Härtefall. Sie wird noch wenige Jahre gleich wie bisher unterstützt, muss dann aber ihren Steuerfuss anpassen ohne die Begrenzung nach oben. Andere Gemeinden, die bessere Voraussetzungen haben, können ihre Steuerfüsse nach unten anpassen, ebenfalls ohne Begrenzung. Es gibt Gemeinden, die aufgrund der vorgeschlagenen Verteilung der zur Verfügung stehenden Gelder Millionen von Franken aus dem Finanzausgleich erhalten werden und so ihre Steuerfüsse stark reduzieren können. Gemäss Modellrechnung (Basis 2005) erhält z.B. eine Gemeinde, die ich hier nicht nennen will, über 6 Mio. Franken. Somit könnte sie ihren Steuerfuss auf 127 Prozent senken. Eine andere erhält 1,8 Mio. Franken und kommt somit auf einen Steuerfuss von 116 Prozent. Die armen Gemeinden, die weniger vom neuen Finanzausgleich profitieren werden, haben vorläufig noch einen Steuerfuss von 162 Prozent.

Für finanzschwache Gemeinden wird es unter diesen Umständen künftig darum gehen, Ausgaben zu senken. Neue Investitionen werden kaum mehr möglich sein beim Steuerwettbewerb mit Gemeinden, die ihre Steuern dermassen senken können. Über mögliche wirtschaftliche Folgen - auch heutige Ausgleichsgemeinden sind doch recht gute Auftraggeber - will ich hier nicht reden. Vor diesem Hintergrund klingen für mich gewisse Passagen in der Pressemitteilung über die Arbeit der vorberatenden Kommission wie ein Hohn. Da wird mit dem Titel «Mehr Sicherheit für finanzschwache Gemeinden» etwas suggeriert, was ganz einfach nicht stimmt. Ich zitiere: «Gemeinden mit hohem Steuerfuss sollen noch mehr Sicherheit erhalten, dass dieser ein vertretbares Niveau nicht übersteigt.» Diese Sicherheit ist für mich nicht greifbar. Wo genau liegt dieses vertretbare Niveau?

Art. 85 der Kantonsverfassung sagt, dass der Finanzausgleich zum Ziel hat, den politischen Gemeinden die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, finanzielle Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern und übermässige Belastungen der Gemeinden auszugleichen. Verringern heisst für mich nichts anderes, als dass der Unterschied zwischen dem höchsten und dem tiefsten Steuerfuss nicht grösser werden darf als jetzt. Ausgangslage ist die aktuell geltende Situation. Die sehe ich anders als meine Fraktion. Das Ziel der Verringerung des Steuerfussunterschiedes erreicht die Vorlage nicht. Der Frage der Verfassungsmässigkeit widmet die Regierung in der Botschaft lediglich vier kurze Absätze und verweist auf die Art. 82, 96 und 99 der Kantonsverfassung. Eine vertiefte Diskussion über maximal zulässige Steuerfussunterschiede ist nie geführt worden. Die Verfassung verlangt, die finanziellen Unterschiede seien zu verringern. Die Frage, wie gross die Unterschiede sein dürfen, um noch verfassungskonform zu sein, ist nicht beantwortet. Eine solche Massnahme zerstört nicht die Philosophie des neuen Gesetzes, sondern sie steht in Übereinstimmung mit der Kantonsverfassung.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der Härtefall-Gemeinden): Die Patientin oder der Patient wurde in den letzten Jahren erfolgreich behandelt, einige Vitamine verabreicht, und die Wirkung war unübersehbar. Kontinuierlich wurden über längere Zeit erfolgreich Medikamente und Vitamine verabreicht. Dies natürlich in Begleitung von Fachspezialisten, und das Zentrum hat mit jährlichen Kontrollen die Dosis und die Wirksamkeit stets genauestens überprüft. Ein übergeordnetes Gremium kommt jetzt aber zum Schluss, man solle künftig die Finanzvitamine so nicht mehr verteilen, will sie das System also ändern. Einsparungen seien durchaus möglich, auch bei Verringerung der Dosis. Im Weiteren werden die Patientinnen und Patienten dringend zur Selbsttherapie angehalten, diese wird vom Zentrum begleitet oder allenfalls angeordnet. Bei Nichterfüllen der Kontrollen wird innert zweier Jahre ein Zuschlag auf die verordneten Medikamente überprüft und angeordnet. Denkbar, dass der eine oder andere Patient auf der Intensivstation landet und diese auch nicht wieder gesund verlassen wird. Über alles gesehen stimmt die Kostenrechnung. Dies wird wie folgt begründet: Angeschlagene, kränkelnde und ältere Patientinnen und Patienten bedeuten immer ein Risiko und sind volkswirtschaftlich gesehen nicht mehr förderungswürdig. Angesichts dieser Tatsache kommt man zum Schluss, dass es längerfristig besser sei, die Kraft und auch die Mittel konzentriert dort einzusetzen, wo die Aussichten auf 100-prozentige Genesung von vornherein gegeben erscheint. Da man auch die Zusammenlegung und Bildung von Zentren stark fördert, ist es durchaus möglich, dass der eine oder andere Patient Aufnahme auf der Intensivstation des Nachbarn finden könnte, sofern das Zentrum die Kosten für ausstehende Schulden übernehmen würde.

Mit diesem System werden Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation landen, und ich frage Sie nun als Bürgerinnen und Bürger dieses Kantons: Wer wird ihnen helfen? Sie und ich wissen genau, einige von ihnen werden es ohne Hilfe nicht schaffen. Ich höre immer wieder - auch in den letzten Tagen und seit der Kommissionssitzung - die Diskussionen von links bis rechts, man müsse etwas machen, um eine Regelung für diese Gemeinden zu finden. Aber die Lösung habe ich bis jetzt noch nirgends in Erfahrung bringen können. Ich möchte festhalten, auch im Namen dieser Härtefallgemeinden: Es ist Verständnis da, dass man das System ändern möchte. Die vorberatende Kommission hat versucht, einige Punkte aufzunehmen, und auch bei der Anhörung wurden die vorgebrachten Punkte teilweise aufgenommen. Dass uns natürlich der Härtefall Kopfschmerzen bereitet, dürfte kaum überraschen. Die Kriterien jedoch, die Anreiz bieten, dass man einen Härtefall eben auch verlassen kann, sind richtig und werden nicht bestritten. Jede betroffene Gemeinde aber hat ihre eigene Geschichte, und die gilt es auch zu respektieren oder eben auch anzuhören. Wenn der Härtefall so angewendet wird, wie eben jetzt geregelt, so wird man in einigen Gemeinden Unterstützung finden, Unterstützung wird aber auch fehlen.

Zur Verfassungsmässigkeit von Art. 85 haben Sie auch schon Einiges gehört. Sie müssen Verständnis haben, dass eben genau diese schwachen Gemeinden sich Sorge machen, und diese Schere, die auseinandergehen kann, die sie im Hintergrund sehen, macht uns Sorge. Sollte eine Verschlechterung für einige Gemeinden eintreten, dann frage ich Sie, kann sich unser Kanton das leisten? Auch unsere ärmsten Bürgerinnen und Bürger gehören doch zu diesem wohlhabenden Kanton. Sie sind uns in Bezug auf Einstellung, Lebenskraft und auch Lebensfreude, aber auch im Bezug auf Bescheidenheit - jetzt spreche ich von der Bevölkerung - in den Bergregionen, in den Alpen in vielem etwas voraus. Leider nicht in Franken. Gerade einige dieser im Härtefall verbleibenden Gemeinden bieten allen der Region, aber auch vielen Bürgerinnen und Bürgern aus dem ganzen Kanton sehr viel, das leider nicht bezahlbar ist, aber trotzdem sehr wertvoll ist. Diese Leistungen sollten in einem Kanton, dem es gut geht, doch auch ein paar Franken wert sein. Wir haben nicht nur die Aufgabe, die Finanzen zu regeln. Nein, ich meine, wir haben auch eine staatspolitische Aufgabe, und die hat auch etwas mit unserem Gewissen zu tun. Fast könnte man sich fragen, wo liegt die Armutsgrenze zwischen armen und reichen Gemeinden. Sie haben einige Anträge jetzt auf dem Tisch für die Detailberatungen. Ich möchte nicht einzeln auf sie eingehen. Ich wollte Ihnen einiges aufzeigen und wollte zum vornherein nicht von meiner Gemeinde allein sprechen. Weil ich aber festgestellt habe, dass sich viele, auch Mitglieder dieses Rates, eigentlich nicht ganz bewusst sind, was für Leistungen in verschiedensten Gemeinden und Regionen für die Allgemeinheit geleistet werden, darum komme ich nicht darum herum, Ihnen in einigen Beispielen doch aufzuzeigen, dass Leistungen erbracht werden, die schwer zu beziffern sind und die so in keinen Kontext passen.

Ich möchte nicht eine «Lex Pfäfers». Ich möchte nur eine gerechte Verteilung der Gelder für all die Gemeinden, die es aus den verschiedensten Gründen schon jetzt schwer genug haben und es nicht schaffen werden, sich diesem Härtefallausgleich zu entziehen. Stellvertretend für diese Gemeinden nenne ich jetzt einige Beispiele aus der Gemeinde Pfäfers. Ich spreche von der Terme Pfäfers: Die Konzession wird vom Kanton vermarktet, die Gelder gehen dahin. Was wäre Bad Ragaz ohne das Wasser aus der Terme Pfäfers geworden? Zum Glück geht es ihnen gut, sind sie steuergünstig. Aber der Gemeinde Pfäfers bringt es nichts in die Kasse. Die Strasse ins Alte Bad Pfäfers belastet eine Gemeinde. Befahren darf sie ein Bürger unserer Gemeinde. Dies mit Ausnahmebewilligung. Sie wissen vermutlich, wer das ist. Aber solidarisch haben wir mitzubezahlen. Das Naturschutzgebiet Calfeisental, Anziehungspunkt für viele Wanderer, Geniesser für Natur, Bürgerinnen und Bürger aller Gemeinden, die sich erfreuen an einer intakten Landschaft. Das Jagdbanngebiet «Graue Hörner» mit dem Wildasyl, vielzitiert in Medien, in Berichten. Der Gemeinde Pfäfers bringen die schönsten Bilder vom Steinbock nichts in die Kasse. Die Jagdreviere, ein wichtiges Hobby: Viele Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Kanton erfreuen sich da. Die Wasserkraftwerke, die KSL, die dem Kanton einiges in die Kasse spülen, erst noch mit sauberem Wasser. Zugegeben, die Gemeinde erhält auch etwas. Aber wären wir auf der anderen Seite des Kantons, Sie wissen, was ich meine, Graubünden. Dann würde es unserer Gemeinde noch sehr viel besser gehen. Trinkwasser für die Nachbargemeinde und Ländereien aus der Klosterzeit seit dem Jahr 1838. Vermutlich ist der Kanton in unserer Gemeinde der grösste und vermutlich auch der reichste Grundbesitzer. Wunderbare Ländereien, wurden übernommen vom Kanton im Jahr 1838. Schade nur, dass das Strassennetz - vermutlich war es noch sehr klein, dannzumal -, dass das nicht übernommen wurde. Ich erinnere an die beiden wunderbaren Kliniken. Die Rheuma- und Rehabilitationsklinik und die Psychiatrie Sektor Süd mit hervorragenden Leistungen mit positiven Schlagzeilen, Aushängeschild des Gesundheitsdepartementes, Vorzeigeobjekte.

Aber die Bestverdienenden sind auch nicht in unserer Gemeinde. Steuern für juristische Personen wurden in diesem Kantonsrat vor ein paar Jahren zugunsten der Kantonalisierung der Berufsschulen von den Gemeinden weggenommen oder stark reduziert. Unsere Gemeinde hat es fast am stärksten getroffen, am zweitmeisten in einer anderen Gemeinde. Dass wunderbar gepflegte Landschaften, Wiesen und Wälder etwas kosten muss ich Ihnen nicht näher erläutern. Wenn Sie über alles schauen und man jetzt von dem Härtefallpatienten oder den Härtefallgemeinden spricht, so habe ich immer die Zahl 5 bis 10 Mio. Franken gehört, die das eben ausmacht. Ich frage Sie, selbst die Schwächsten müssten und könnten mit dem überleben, und da wäre es eigentlich angezeigt, dass dieser Kantonsrat und die Regierung eine verbindliche Zusage machen würde. Selbst mit aller Härte kann man den sogenannten Härtefallgemeinden in diesem Sinn nicht helfen. Zudem ist für mich und für viele Bürgerinnen und Bürger die Bezeichnung «Härtefall» fast erniedrigend und schon fast diskriminierend. Wir hören jetzt schon die Diskussionen: «Ach Härtefall, wer geht denn schon in einen Härtefall, um da Wohnsitz zu nehmen.» Ich zähle auf Sie. Ich bin überzeugt, dass der Kantonsrat es auch in der Hand hat und dass er auch Lösungen findet, die eben diesen Beispielen, wie ich sie stellvertretend aus meiner Gemeinde erzählt habe, ich weiss aber, dass die anderen Gemeinden die gleichen Probleme haben, uns allen auch etwas bieten. Ich erwarte eigentlich von diesem Kantonsrat, dass er fähig ist und eine Lösung auf den Tisch bringt, die konkret ist. Denn alles, was wir bis jetzt haben, sind Mutmassungen und sind Andeutungen, dass man uns dann schon helfen wird. Ich verstehe das. Man hat uns bis jetzt geholfen. Sie und ich sind vermutlich in den Jahren, wo dieses Thema zur Sprache kommen wird, nicht mehr da. Da bitte ich Sie um Vernunft.

Unter diesem Aspekt ist natürlich auch der Antrag Rückweisung von Roth-Amden entstanden. Dieser Antrag ist ein Ausdruck der Angst und Besorgnis der Gemeinden, die eben befürchten, dass sie in den Härtefallausgleich kommen. Sie versuchen, dass man eben jetzt diese Mittel aufzeigt. Darum unterstütze ich den Antrag von Möckli-Rorschach, Roth-Amden und Schnider-Wangs, um zu klären, ob dies wirklich verfassungskonform ist.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der finanzschwachen st.gallischen Gemeinden): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das geltende Finanzausgleichsgesetz ist seit dem Jahr 1986 in Vollzug. Der Erlass wurde damals von verschiedenen Seiten gelobt. Allerdings ging ein hartes Tauziehen auch zwischen den Gemeinden voraus. Grundsätzlich hat sich das Gesetz allen Unkenrufen zum Trotz auch bewährt. Konnten doch die Steuerfussunterschiede zwischen den reichsten und ärmsten Gemeinden mit den beiden Mechanismen, dem Maximalsteuerfuss und der Abschöpfungsmöglichkeit, in einem noch vertretbaren Rahmen gehalten werden. Zudem führte es zu einer Verbesserung der Ausgleichswirkung und zu einer Vereinfachung des Finanzausgleichs. Gerade für den Kanton St.Gallen mit seiner geschichtlichen, geografischen, kulturellen, wirtschaftlichen und kommunalen Vielfältigkeit eine wichtige Voraussetzung für eine konstruktive Zusammenarbeit auf allen Ebenen. Die Zeiten ändern. Mit der Neugestaltung der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen mit den geänderten Ausgleichsbedürfnissen und mit dem Ruf nach vermehrtem Steuerwettbewerb wurde in verschiedenen Vorstössen innerhalb dieses Rates eine Änderung der heutigen Ausgleichsgesetzgebung verlangt. Dabei wurde teilweise immer wieder darauf hingewiesen, dass der geltende Finanzausgleich auch falsche Anreize für die Gemeinden im Bereich der Ausgabenpolitik geschaffen habe, da er sich zu stark an den effektiven Ausgaben orientierte.

Das neue Finanzausgleichsgesetz soll es nun richten. Alle Fehler werden nun ausgeräumt. Es gibt keine Ungerechtigkeiten mehr, die Steuerfüsse sind beweglich und harmonisch aufeinander abgestimmt, die Bürger aller Gemeinden sind nun in etwa gleichgestellt, alle Gemeinden haben genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, sie können nicht nur ihre Pflichtaufgaben in befriedigender Weise lösen, nein, sie können sogar darüber hinaus einen gewissen Wunschbedarf abdecken, die Gemeinden sind autonomer. Die Verfassungsmässigkeit ist garantiert. Die Stadt kann sich auf einen grossartigen Zustupf freuen. Alle Stadtvertreter haben darüber hinaus grosses Verständnis für die Anliegen der armen Landgemeinden. Die reichen Gemeinden senken ihren Steuerfuss. Ob Stadt oder Land. Es sind alle zufrieden. St.Gallen kann es. Ist es tatsächlich so? Nicht ganz! In verschiedenen Bereichen klaffen auch mit dem vorliegenden neuen Finanzausgleichsgesetz noch grosse Unterschiede. Allerdings darf ich anerkennend festhalten, dass im Vorfeld der Beratungen zum neuen Finanzausgleichsgesetz auch den Anliegen der finanzschwachen Gemeinden Verständnis entgegengebracht wurde, und dies letztlich auch von der Regierung. Wenn vielleicht auch die enge Mehrheit der finanzschwachen Gemeinden mit dem nun Erreichten leben kann, so sind sie doch nicht begeistert. Es ist auch bekannt, dass Härtefall-Ausgleichsgemeinden in dieser Beziehung eine andere Auffassung haben. Immerhin etwa 32 Gemeinden wären nach dem vorliegenden Modell kurz- oder langfristig im Härtefallausgleich. Ich gebe zu, das vorliegende Gesetz bildet eine taugliche Grundlage für eine neue Regelung. Der Systemwechsel ist zu begrüssen. In einzelnen Bereichen sehe ich allerdings noch Bedarf für eine weitere Anpassung, die über die Anträge der Regierung und der vorberatenden Kommission hinausgeht. Damit würden auch die meinerseits bestehenden Bedenken über die Verfassungsmässigkeit der Vorlage grösstenteils ausgeräumt. Ich werde in der Spezialdiskussion insbesondere den individuellen Sonderlastenausgleich noch näher beleuchten und auch auf die Steuerfussunterschiede hinweisen und verweise in diesem Zusammenhang auch auf das graue Blatt. Den verschiedenen Anträgen, soweit es sich um eine Entlastung der finanzschwachen Gemeinden handelt, ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

spricht als Bürger einer Ausgleichsgemeinde. Dem Rückweisungsantrag ist zuzustimmen.

Im Art. 2 des Finanzausgleichsgesetzes heisst es, dieses Gesetz bezweckt die Verringerung der finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden, die auf eine geringe Steuerkraft oder auf übermässige Belastungen zurückzuführen sind. Er wird so ausgestattet, dass er die Handlungsfähigkeit und Autonomie der Gemeinde stärkt. Das tönt gut. Ein Gemeindepräsident sagte kürzlich, das heutige System, das eine gewisse Bevormundung beinhaltet, und das neue Gesetz mit dem Härtefallausgleich rücken in greifbare Nähe. Gemeinden wie z.B. Eschenbach mit über 5'000 Einwohnerinnen und Einwohnern, gerade aus dem Ausgleich gefallen, wird zum grössten Härtefall aller bisherigen Seebezirksgemeinden. Da soll mir noch einer erklären, wie eine vom Kanton begleitete Strukturbereinigung und eine eventuelle Fusion mit Goldingen und St.Gallenkappel aussehen soll. Man kann natürlich vieles machen. Aber dann stimmt meines Erachtens der Art. 2 dieses Gesetzes nicht mehr. Mir kommt manchmal vor, es gibt Kreise in unserem Kanton, die es fertigbringen, den reichen Onkel noch als arme Grossmutter zu verkaufen. Hier geht es um eine Geldverteilung. Das Geld wird anders verteilt, nicht aber die Aufgaben. Die Stadt St.Gallen bekommt schon heute, wahrscheinlich zu Recht, einen Sonderlastenausgleich. Jetzt fordert eine Motion, jede grössere Agglomeration soll ebenfalls zusätzliche Mittel erhalten. Ich bin der Meinung, wenn irgendein Postulat mit einem geforderten Bericht zur Kenntnisnahme angebracht wäre, so würde es sich gerade hier aufdrängen. Es stellt sich die Frage, bekommen dann unsere Berggemeinden als Naherholungsgebiete der Städte für das Zurverfügungstellen einer kostspieligen Infrastruktur, z.B. Strassen, Lawinenverbauung, unverbaute Natur anstatt Bauzonen usw. auch einen Ausgleich? 15 Jahre sind schnell vorbei, und nachher die Sintflut? Als ehemaliger Gemeinderat einer Ausgleichsgemeinde muss ich sagen, lassen wir uns besser von einem Amt für Gemeinden betreffend Ausgaben dreinreden, als von einer sehr hohen Steuerlast erdrückt zu werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wenn der Rückweisungsantrag angenommen würde, müssten wir die Beratungen an diesem Punkt aussetzen, an die vorberatende Kommission zurückgeben, und dann könnten wir materiell über die Vorlage heute nicht mehr sprechen. Ich habe aber in keinem Eintretensvotum der Fraktionen ein Votum auf Nichteintreten gehört. Ich bitte Sie, den Rückweisungsantrag abzulehnen, damit materiell in dieser Vorlage weiterdiskutiert werden kann. Die Anliegen, die Roth-Amden anführt, betreffen in der Regel die Art. 43 des neuen Finanzausgleichsgesetzes, und ich habe beim Eintreten klar gesagt, dass ich gewisse Ängste der Gemeinden, die da besonders betroffen sind, ernst nehme. Ich habe auch hingewiesen, dass bei solchen Gemeinden dann der individuelle Sonderlastenausgleich auf der zweiten Stufe dann an diese Stelle tritt, damit auch im Einzelfall solchen Gemeinden unter die Arme gegriffen werden kann. Der Härtefallausgleich ist nur zeitlich beschränkt, um die Übergangszeit abfedern zu können. Im Übrigen sind mir wahrscheinlich wie fast keinem Zweiten in diesem Rat die Verhältnisse in der Gemeinde Pfäfers bekannt. Ich weiss, was in dieser Gemeinde gemacht wird und mit welchen Verhältnissen sie arbeiten müssen. Es ist mir auch als Vertreter der GRÜ-Fraktion völlig fremd, Rand- oder Berggemeinden vom Kanton abzukoppeln. Das wäre politisch und staatspolitisch völlig falsch.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Vorab kann ich mich der Meinung von Müller-Waldkirch anschliessen, dass, was die technischen Änderungen betrifft - den Systemwechsel -, sicher dieses Gesetz einen erheblichen Fortschritt bringt. Das weg von beeinflussbaren Grössen betreffend Bemessung des Ausgleichs zu nichtbeeinflussbaren ist sicher richtig. Technisch bietet das Gesetz bzw. diese Vorlage eine Verbesserung. Nun aber denke ich, dass wir hier an einem ganz wesentlichen Punkt stehen, indem wir eben nicht nur finanzpolitische Antworten geben müssen für die Zukunft, sondern insbesondere, ich meine sogar in erster Priorität, auch staatspolitische. In dieser Beziehung ist es von ganz links bis ganz rechts nicht bestritten, dass sich die Schere tendenziell schlicht weiter öffnet oder mindestens öffnen kann, und dies finde ich ganz klar fraglich und bedenklich. Auch wenn das dem heutigen Zeitgeist weit auch über die Politik hinaus durchaus entspricht. Man lässt diejenigen, die ambulant behandelt werden mussten oder mindestens behandelt werden müssen, relativ locker in die Pflegestation laufen. Nach einigen Jahren will man dann zwar feststellen, will man eine Lagebeurteilung, eine Bestandesaufnahme vornehmen und dann feststellen, was die Todkranken falsch gemacht haben und was sie hätten tun sollen oder was sie dann noch machen könnten.

Es wurde schon an einer Stelle kurz angedeutet: Letztlich geht es hier insbesondere auch um die Frage des Steuersubstrats. Ein unmöglicher Begriff, aber er ist einfach synonym für die ganze Situation. Sie wissen genau, alle diese Gemeinden potenziell gefährdet sind, ihre Steuern weiter erhöhen zu müssen, wenigstens die, die auf hohem Niveau sind. Dorthin zu ziehen wird sich auf alle Zeiten niemand mehr überlegen. Auch diejenigen, die dort wohnen und einigermassen Steuersubstrat haben, haben jetzt Zeit während dieser Härtefallfrist, um sich zu überlegen, was sie nachher tun sollen. Indirekt treiben wir, wenn wir nicht mehr etwas unternehmen an einer Verbesserung in diesem Gesetz, die strukturell benachteiligten Gemeinden dazu, sich Richtigung Elend zu bewegen. Wir treiben sie zwar nicht, aber sie haben gar keine Alternative. Natürlich sagt man jetzt, insbesondere auch in unseren Lagern, wir haben mildernde Komponenten und die vorberatende Kommission hätte diese noch verstärkt. Die Schere gehe nicht mehr allzu weit auf, aber das nützt diesen nichts. Das ist doch ein ausserordentlich schwacher Trost für die Schwachen in einem Gesetz, das aus meiner Sicht ganz klar primär für die Schwachen da sein sollte. Die Schwachen werden die Steuern weiter erhöhen müssen, und ich finde es zynisch, wenn man auf S. 25 der Botschaft schreibt, man verschaffe diesen Gemeinden immerhin Zeit, um sich auf neue Modelle einzustellen. Wenn Sie von Mathematik etwas verstehen, wissen Sie, wenn ich jetzt sage, der Spielraum dieser Gemeinden strebt doch praktisch gegen null. Nun kommt natürlich der Hintergedanke einiger dazu, diese Kommunen in dieser Art und Weise schneller zu Zusammenschlüssen zu bewegen bzw. zu zwingen. Ganz abgesehen davon, dass zwei oder drei Kranke noch keinen Gesunden ergeben, ist für mich auch diese Mentalität fraglich. Obwohl auch diese dem heutigen Zeitgeist entspricht. Nach meinem Verständnis haben wir ein föderalistisches System, das auf den Gemeinden basiert. Die Gemeinden sind die Basis unseres Staates. Nicht das Land oder die Kantone. Ich weiss, dass auch unsere Kantonsregierung sich manchmal mit dieser Überlegung schwer tut. Aber es ist trotzdem so. Deshalb kritisiere ich diesbezüglich die Geisteshaltung.

Die Entscheidung, ob man sich zusammentun will, soll oder kann, muss primär und sekundär auf der untersten Ebene auf der Gemeindeebene gefällt werden können, und zwar aus freien Stücken. Der Einfluss der Obrigkeit soll tunlichst unterbleiben. Deshalb kritisiere ich an dieser Vorlage tatsächlich die Geisteshaltung, die da zugrunde liegt. Ich bin der Letzte - das können Sie mir glauben -, der aus Prinzip gegen Wettbewerb ist. Aber wir haben bisher und wir werden in Zukunft wahrscheinlich noch viel schmerzlicher feststellen müssen, dass bei ausgesprochen ungleichen Ausgangslagen der verschiedenen Wettbewerbsteilnehmer sorgfältig und mehr als früher über gewisse Leitplanken gesprochen werden muss. Leider insbesondere auch nicht zuletzt deshalb, weil die Selbstbeschränkung auf vernünftige Masse leider an vielen Orten und in vielen Bereichen nicht funktioniert (Gehälterdiskussionen in Grosskonzernen lassen grüssen). Mir ist klar, dass dieses Geschäft aus dem Zeitgeist heraus und dank den Starken - und den Reichen - möglicherweise hier trotzdem eine Mehrheit findet. Ich werde jedenfalls die Rückweisungsanträge unterstützen. Konkret habe ich noch nichts Ideales gesehen, was da formuliert wurde in diesen Anträgen. Aber ich meine, es muss uns gelingen - wir sind hier an einem entscheidenden Punkt - für diese Kanton für die nächsten 20 bis 30 Jahre eine insbesondere für die Schwächeren verlässlichere, verbindlichere und auch verantwortungsbewusstere Lösung zu finden. Für mich ist es interessant, in diesen Tagen zur Kenntnis zu nehmen, dass die kantonalen Finanzdirektoren vom Bund eine Limitierung des internationalen Steuerwettbewerbs im Unternehmenssteuerrecht verlangen. Wir delegieren einen gewichtigen Vertreter in die Finanzdirektorenkonferenz. Dort, wo uns der Wettbewerb selber treffen könnte potenziell, dort wollen wir Leitplanken. Aber dort, wo es uns direkt nicht betrifft, dort geben wir «Feuer frei». Ich finde das fragwürdig. Ich bitte Sie, diese Aufgabe der vorberatenden Kommission zurückzugeben. Hier muss insbesondere für die Schwächeren noch etwas Verlässlicheres, Vertrauenswürdigeres und Verbindlicheres erarbeitet werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung ist der festen Überzeugung, dass dank der Gnade der Stunde, in der wir uns befinden im Zusammenhang mit der Stärkung der Position der Gemeinden als wichtigste staatspolitische Ebene mit dieser Vorlage zusammen mit der Umsetzung der NFA innerhalb unseres Kantons die Chance gegeben ist, dieses Ziel zu erreichen. Ich bitte Sie zu beachten, welche Anträge die Regierung im Zusammenhang mit der Umsetzung NFA Ihnen jetzt in den letzten Tage unterbreitet hat. Ich bin vollends überzeugt, dass die Kombination dieser beiden Vorlagen, die, wenn es auch in zeitlicher Hinsicht etwa nach unserem Fahrplan geht, am gleichen Sonntag unserer Bürgerschaft zur Abstimmung unterbreitet wird. Hauptziel dieser Vorlage ist die Stärkung der Gemeinden. Auch wenn Sie sagen, das ist zu wenig gesichert.

Ich bitte all jene, die den Systemwechsel, den wir Ihnen vorschlagen, nicht vollziehen wollen, dass Sie nicht Rückweisung beschliessen, sondern Nichteintreten. Die vorberatende Kommission - ich möchte niemandem zu nahe treten - wird nicht in der Lage sein, innerhalb des Systems das zu bewerkstelligen, was einige von den Vorrednern und eine Vorrednerin verlangt haben. Sie können nur noch vom System abweichen, Systemwidriges beschliessen. Dann muss ich Ihnen sagen, wäre es besser, Sie würden nicht eintreten und beim geltenden Finanzausgleichsgesetz nach Möglichkeiten von sogenannten Verbesserungen suchen. Was heisst der Systemwechsel? Ein Vorredner hat bereits den Art. 2 erwähnt. Ich bitte Sie, die Formulierung nochmals zu betrachten. Hat auch sehr viel mit der Frage der Verfassungsmässigkeit zu tun.

Was will das Gesetz mit dem neuen System? Es will die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden reduzieren, die auf eine geringe Steuerkraft und/oder auf eine übermässige Belastung zurückzuführen sind. Das ist auf der Aussage, weshalb kein Zweifel daran bestehen kann, dass diese Vorlage verfassungskonform ist. Es steht nämlich nirgends geschrieben - und es wäre auch absurd -, dass man unter finanziellen Unterschieden die unterschiedlichen Steuerfüsse verstehen würde. Die finanziellen Unterschiede sind gegeben, entweder durch die geringe Steuerkraft oder durch übermässige Belastung, sogenannte Sonderlasten. Genau bei diesen beiden Fragestellungen setzt das neue System an. Kommen wir zur geringen Steuerkraft. Wie kann man eine geringe Steuerkraft, die Differenz in der Steuerkraft, ausgleichen? Indem man in diese Gemeinden einen weiteren Steuerzahler schickt, der so viel Steuern bezahlt, dass man zumindest auf einen kantonalen Durchschnitt gelangt mit den Steuereinnahmen. Entweder sind das mehrere zusätzliche Steuerzahler, oder es kann eben nur ein einziger sein. Ein potenter, neuer Steuerzahler. Unser System basiert darauf, dass der Kanton diesen Steuerzahler «spielt». Er geht zu jeder Gemeinde und sagt, wie viel an Steuereinnahmen fehlen, damit der Unterschied nicht mehr unzumutbar ist in der Steuerkraft. Wann ist er das? Wenn er im kantonalen Mittel liegt. Dieses Instrument nennen wir Ressourcenausgleich. Dieses Instrument wurde auch nicht kritisiert. Bis jetzt. Im Gegenteil. Es wurde gesagt, das Instrument des Ressourcenausgleichs sei gut. Irgendjemand hat sogar gesagt, man müsse dort noch mehr Mittel hineinstecken. Was heisst das, mehr? Soll man über das kantonale Mittel gehen, das wäre mehr. Das kann man diskutieren. Man kann sagen, denen gibt man so viel, dass sie über dem kantonalen Durchschnitt sind. Es wäre nicht gerade zweckmässig, aber man könnte das tun, ohne das System zu verletzen. Sie sind mit mir sicher einig, dass dieses Instrument wirkungsvoll ist, um die finanziellen Unterschiede, soweit sie auf mangelhafte Steuerkraft zurückzuführen sind, gelöst sind.

Bleiben die Sonderlasten. Die finanziellen Unterschiede können dadurch entstehen, dass gewisse Gemeinden Lasten zu tragen haben in einem Übermass gegenüber den anderen Gemeinden. Da haben wir jetzt zu unterscheiden: Es gibt Sonderlasten, die zahlreiche Gemeinden treffen. Typisierte, z.B. die Gemeinden in höheren Lagen, im Gebirge mit weitem Gemeindegebiet und wenig Einwohnern. Die Strukturen hier werden dadurch grösser und teurer, weil pro Kopf der Bevölkerung z.B. mehr Strassen gebaut werden müssen, mehr Erschliessungsrohre gelegt werden müssen usw. Die «Sonderlast der Weite», kann man es nennen, da haben wir den Sonderlastenausgleich «Strasse». Ich komme nochmals darauf zurück. Hier gibt es verschiedene Varianten, die wir alle geprüft haben. Gemessen an den Aufgaben in unserem Kanton spielen bekanntlich die Schulenlasten eine grosse Rolle. In Zielgemeinden ist das die Hälfte des gesamten Aufwandes. Man hat sich gesagt, dass dies auch eine Sonderlast ist, im uneigentlichen Sinn. Es ist natürlich keine Last, wenn man mehr Kinder hat als die anderen. Mittel- und langfristig sicher positiv, aber es wird oft im Moment als Sonderlast empfunden. Man hat überdurchschnittlich viele Schüler zu beschulen. Deshalb hat man den Ausgleich «Sonderlast Schulen» geschaffen. Jetzt können Sie Ihre Fantasie walten lassen und können sagen, welche typischen Gemeindegruppen haben wir jetzt noch, die Sonderlasten tragen. Man könnte sagen, diejenigen z.B., die viele Gewässer haben. Das haben wir geprüft. Wenn Sie da korrigieren, erreichen Sie wenig. Sie können sagen, die vielen älteren Mitbewohnerinnen und -bewohner, wenn Sie noch glauben, dass alt gleich arm heisst. Die hat man übrigens bei der NFA auf Bundesebene geprüft, also alle diese A-Problematiken. Die Anzahl Alkoholiker oder die Anzahl Drogenabhängige. Wenn Sie all diese Kirterien nehmen, dann stellen Sie schnell fest, dass diese nicht viele Gemeinden gleichermassen befriedigen. Im überdurchschnittlichen Mass. Also bleiben offensichtlich noch Sonderlasten, die individuell sind, die nur in ein oder zwei Gemeinden eine überdurchschnittliche Belastung bringen. Wenn der Gemeindepräsident von Pfäfers unter diesem Stichwort die Therme erwähnt und das tatsächlich eine Sonderlast wäre, dann gibt es nur eine Gemeinde im Kanton mit einer Therme. Das wäre dann eine individuelle Sonderlast. Es gäbe keinen Sinn, ein Ausgleichsinstrument zu schaffen, wenn davon nur eine einzige Gemeinde betroffen ist.

Zu Lüdi-Flawil: Wenn Sie es in einer Gemeinde fertigbringen, durch eine Neuansiedlung so viele neue Steuerzahler anzusiedeln, dass Sie auf den kantonalen Durchschnitt gelangen mit den Steuereinnahmen ... Wenn Sie es jetzt noch fertigbringen, dass Sie dieser Gemeinden die Sonderlast der Weite abgelten, wenn es eine Gebirgsgemeinde ist, oder die Sonderlast überdurchschnittlicher Schülerinnen und Schüler gegenüber dem kantonalen Mittel ... Was passiert dann, wenn diese Gemeinde doch noch einen übermässigen Steuerfuss erheben muss oder erhebt? Dann ist eben allenfalls eine individuelle Sonderlast gegeben. Jetzt haben wir das Instrument, oder es gibt weder eine Sonderlast, noch gibt es zu wenig Steuerzahlerinnen und -zahler in dieser Gemeinde - eine andere Schlussfolgerung können Sie nicht ziehen. Es gibt nichts Drittes. Dieses Grundsystem - da bin ich sehr enttäuscht von den Äusserungen der Sprecherin der SP-Fraktion - haben wir übernommen von der NFA, und auch schon zahlreiche andere Kantone haben dieses Grundmuster realisiert. Mit Abweichungen. Wir können darüber noch diskutieren, ob diese Abweichungen sinnvoll sind oder nicht. Sie haben praktisch heute gesagt, wenn ich Sie richtig verstanden habe, man hätte sich eben in all diesen Punkten an die NFA halten sollen. Nur so kurz ist mein Gedächtnis nicht. Sowohl die SP Schweiz wie die SP St.Gallen hat bei der NFA die Nein-Parole ausgegeben.

Jetzt ist es plötzlich gut, weil man gesehen hat, der Kanton St.Gallen gehört zu den Gewinnern. Das Bild ist jetzt völlig anders, wenn man es innerkantonal anwendet: Da gibt es auch sogenannte Gewinner und sogenannte Verlierer. Sogenannte, weil Gewinner nämlich alle sind aus diesem Systemwechsel. Alle sind Gewinner. Aber im Übergang von einem System zum anderen gibt es solche, die meinen, das alte System sei das bessere gewesen. Das ist ihr gutes Recht. Nur soll man so ehrlich sein und sagen, dann wollen wir es auch behalten, und nicht an die vorberatende Kommission zurückweisen, damit sie prüfen soll, wie gross in Zukunft der Abstand der Steuerfüsse sein dürfe. Wenn schon, dann wäre zu prüfen, wie gross die Differenz der Steuerkraft sein dürfe. Und wie gross die Differenz der Sonderlasten sein dürfe. Aber doch nicht die Steuerfüsse. Ich hoffe, es ist mir gelungen, Ihnen zu sagen, was das eine System ist und was das andere System ist. Das bisherige System braucht nicht Rücksicht zu nehmen auf die Steuerkraft und auf die Sonderlasten, sondern das bisherige System sagt, du kannst entscheiden, was du machst, mir das unterbreiten, ob ich es auch gut finde, und wenn ich es auch gut finde, dann zahlt der Kanton einfach das, was fehlt, um das zu machen, was man will. Nur bezogen auf die Ausgaben und die Belastung. Aber das ist ein anderes System. Ich trete niemanden zu nahe, der sagt, das bisherige System ist besser. Ich trete auch der SP-Fraktion nicht zu nahe, wenn sie sagt, wir wollen keinen Wettbewerb zwischen den Gemeinden. Nur lassen Sie sich nicht in die Irre führen. Denn das effizienteste Mittel, um keinen Wettbewerb zwischen den Gemeinden zu haben, ist deren Abschaffung. Der Kanton übernimmt sämtliche Aufgaben. Dann sind die Belastungen in allen Gemeinden gleich. Dann ist auch kein Wettbewerb.

An der Verfassungsmässigkeit kann kein Zweifel bestehen. Unsere Verfassung ist ein Grundgesetz, das sagt, was auf Gesetzesebene zu normieren sein wird. Es sagt, die finanziellen Unterschiede seien auszugleichen, versteht darunter aber keineswegs die Steuerfüsse. Sie finden kein Wort in den Materialien zur Verfassung, wo es heisst, man müsse die Steuerfüsse ausgleichen. Das neue System ist effizient. Das neue System ist gerecht und nicht ungerecht. Das neue System ist solidarisch und nicht unsolidarisch, weil dieser stille Steuerzahler Kanton kommt und sagt, ich gebe dir so viel, dass du gleich viel hast wie der Durchschnitt. Zahlen tun es die anderen; bezahlt wird im Kanton. Der Finanzausgleich durch die Steuerzahlerinnen und -zahler in den steuerkräftigen Gemeinden. Dass man beim Bund einen horizontalen Ausgleich einführen muss, hängt damit zusammen, dass der Bund eben nur zu einem kleinen Teil über direkte Steuern seine Ausgaben finanziert. Wenn der Bund keine Mehrwertsteuer hätte, sondern nur eine direkte Bundessteuer, bräuchte es keinen horizontalen Ausgleich, weil dann auch die Zuger und Zürcher Steuerzahler im Wesentlichen den Finanzausgleich finanzieren würden, über die direkte Bundessteuer. Jetzt machen sie es aber zum grossen Teil auf dem indirekten Weg. Dort zahlen bekanntlich alle gleich viel. Das ist der Grund, weshalb wir keinen horizontalen Mechanismus brauchen, weil sowieso die Steuerzahler aus den bestsituierten Gemeinden das finanzieren.

Zu Riederer-Valens: Die Gemeinden, die wahrscheinlich, wenn man eben nichts macht im Bereich des Individuellen Sonderlastenausgleichs, kaum aus dem Härtefallausgleich kommen würden - das sind etwa sechs bis sieben -, die sind uns mehr als einige Franken wert. Wenn Sie die letzte Seite des Berichts anschauen der vorberatenden Kommission, dann sehen Sie, wie viel Franken uns Ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger in Pfäfers wert sind. Das ist ein Werk der Solidarität, das wir hier betreiben, und nicht eines der Unsolidarität. Es ist sozial und nicht unsozial. Ich bitte Sie, auf jeden Fall auf eine Rückweisung der Vorlage zu verzichten, und wenn Sie nicht zufrieden sind mit der Arbeit der vorberatenden Kommission und der Regierung, auf das Geschäft nicht einzutreten. Das wäre offen und ehrlich. Es wäre eine Situation, die auch stattfinden wird in der Volksabstimmung. Dort wird dann die Nagelprobe zu nehmen sein, ob dieses System nun schlechter sein soll als das alte. Dann hat es keinen Sinn, ein neues zu machen, wenn man dieser Auffassung ist. Ich bitte Sie, den übereinstimmenden Anträgen von Regierung und vorberatender Kommission zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Der Kantonsrat lehnt den Antrag Roth-Amden mit 114:46 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Nur eine Erklärung dazu. Es hat schon auch etwas zu tun mit dem Verständnis. Ich habe vorhin versucht darzulegen, dass der Härtefall nicht per se gegeben ist, sondern durch den Übergang. Der Härtefall ergibt sich aus dem Systemwechsel, nicht aus der Natur der Gemeinde, die davon betroffen ist. Wir haben einfach diesen Begriff übernommen an sich aus der NFA, weil er mehr oder weniger in diesem Land bereits eingebürgert ist.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Mit der Motion 42.07.01 «Regionaler Sonderlastenausgleich» wird dieses Problem aufgenommen, die Auslegeordnung ist gefordert. Blumer-Gossau, Ihre Forderungen sind mit dieser Motion bereits erfüllt. Ich sehe keinen Grund, im jetzigen Zeitpunkt eine Änderung vorzunehmen oder etwas für die Zukunft zu verbauen. Mit der Motion geben wir der Regierung und dem Kantonsrat die Gelegenheit, das Problem kantonsweit aufzunehmen und damit auch die Gelegenheit, eine gute und korrekte Lösung zu erarbeiten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Ich kann natürlich jetzt nicht im Namen der Regierung eine Stellungnahme abgeben zu dieser Frage. Ich kann einfach grundsätzlich auf die bestehende Problematik hinweisen. Wir haben immer nach Wegen gesucht, wenn wir im Verhältnis Kanton/Gemeinden zu einem finanziellen Ausgleich kommen mussten. Da gibt es verschiedene Instrumente, um dies zu machen. Sie wissen, dass wir im Hinblick z.B. auf die Umsetzung der NFA innerhalb des Kantons beantragen, dass die Gemeinden bei den Ergänzungsleistungen entlastet werden und der Kanton mehr belastet wird. Ein ähnlicher Mechanismus aber trifft dann andere Gemeinden. Dies ist denkbar, wenn man die Anteile der Gemeinden an den juristischen Personen Steuern erhöht oder reduziert. Das sind die beiden wesentlichen Instrumente, die wir zur Verfügung hätten. Ob man bei einer künftigen, der NFA-Umsetzung nachgelagerten Aufgabenteilungsdiskussion wieder ins Auge fassen würde, die Anteile der Gemeinden an juristischen Personen zu erhöen, muss ich offenlassen. Das muss dann zu gegebener Zeit diskutiert werden. Ich verweise die Gemeinden einfach auf die bestehende Problematik der Unternehmenssteuer insgesamt. Die sind nämlich im Unterschied zu den Steuern der natürlichen Personen sehr wohl agil. Es schlägt relativ schnell durch bei einer wirtschaftlichen Verschlechterung. Das kann der Kanton in der Regel noch ausgleichend über den ganzen Kanton betrachten. In einer einzelnen Gemeinde kann es aber sehr schnell beträchtliche Ausfälle bringen, wenn sich in einer Branche die wirtschaftliche Situation verändert. Diese Volatilität spricht an sich dafür, dass sich die Gemeinden nicht allzu stark auf die Einnahmen aus den Steuern der juristischen Personen verlassen sollten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Die CVP-Fraktion steht hinter dem Soziallastenausgleich Schule mit der von der vorberatenden Kommission vorgeschlagenen Änderung von Art. 21. Die CVP-Fraktion bedauert jedoch, dass aus dem Erziehungsdepartement für die Berechnung des Sonderlastenausgleich Schule keine präzisen Angaben zu den Schülerzahlen geliefert werden konnten, was dann in einzelnen Gemeinden auch zu grösseren Diskussionen führte. Daher fordern wir nochmals mit Nachdruck, dass für die Erarbeitung der Abstimmungsunterlagen und der Verordnung präzise, zuverlässige und aktuelle Schülerzahlen aus dem Erziehungsdepartement vorliegen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Ich nehme den Wunsch entgegen. Ich mache einfach darauf aufmerksam, dass die Regierung normalerweise beim Voranschlag nicht Varianten vorzulegen pflegt. Aber was wir tun können, ist Ihnen etwas beantragen und aufzeigen, was es ausmachen würde, wenn Sie anders entscheiden würden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Art. 20 [Ausgleichsbeitrag a) Bestimmungsfaktoren]. beantragt, im Namen der SP-Fraktion Art. 20 Bst. d wie folgt zu formulieren: «vom Sozialindex.»

Den Bestimmungsfaktoren in Art. 20 liegen nur sogenannte objektive Faktoren zugrunde. Andere Faktoren, die die zusätzlichen Belastungen einer Schulgemeinde widerspiegeln, fehlen. Allein die Einwohnerzahl, die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde und die pauschalen Ausgleichsbeträge je Schülerin und Schüler zählen als Bestimmungsfaktoren. Die Faktoren jedoch, die eine Gemeinde zusätzlich belasten, wie die Zahl der Arbeitslosen, der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer, werden nicht berücksichtigt. Der Sozialindex berücksichtigt nicht nur diese beiden Faktoren, sondern auch die Quote der Wohnungen, die nicht im Besitz der Bewohnerinnen und Bewohner sind, und der Anteil der Personen, die länger als fünf Jahre in einer Gemeinde wohnen, die sogenannte Sesshaften-Quote, nicht. Der Sozialindex nimmt nicht nur Rücksicht auf die Grösse der Gemeinde, sondern auch auf die effektiven sozialen Belastungen einer Gemeinde. Die Mehrausgaben einer Schule werden nicht nur von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler bestimmt. Die sozialen Faktoren tragen wesentlich zu den Mehrausgaben einer Schule bei und sind deshalb angemessen zu berücksichtigen. Abschliessend möchte ich hier noch vermerken, dass der Sozialindex für die Berechnung des Pensenpools für sonderpädagogische Massnahmen in der Schule bereits erfolgreich angewendet wird.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Abschnitt 2bis (Sonderlastenausgleich Soziales). legt ihre Interessen als Stadträtin offen und beantragt im Namen der SP-Fraktion einen neuen Abschnitt mit der Überschrift «2bis. Sonderlastenausgleich Soziales» und folgenden neuen Bestimmungen:

  • «Art. 23bis. Der Sonderlastenausgleich Soziales gleicht übermässige Belastungen der Gemeinden im Sozialbereich aus. (Randtitel: Grundsatz)

  • Art. 23ter. Anspruch auf einen Sonderlastenausgleich Soziales haben die Gemeinden mit überdurchschnittlichem Nettoaufwand bei der finanziellen Sozialhilfe und der Alimentenbevorschussung. (Randtitel: Beitragsberechtigung)

  • Art. 23quater. Die Höhe des Ausgleichsbeitrags ist abhängig:

    a) von der Einwohnerzahl der beitragsberechtigten Gemeinde

    b) vom Nettoaufwand der finanziellen Sozialhilfe und Alimentenbevorschussung

    [Randtitel: Ausgleichsbetrag a) Bestimmungsfaktoren]

  • Art. 23quinquies. Den Gemeinden, deren Nettoaufwand der finanziellen Sozialhilfe und Alimentenbevorschussung 25 Prozent über den durchschnittlichen Aufwendungen aller Gemeinden anfällt, wird der Betrag, welcher über dieser Grenze liegt, zu drei Vierteln ausgeglichen.

    Der Betrag wird jährlich angepasst. [Randtitel: b) Ausgleichsbetrag]

  • Art. 23sexies. Der Ausgleichsbetrag wird ohne Kürzung ausgerichtet, wenn die technische Steuerkraft der Gemeinde tiefer ist als der kantonale Durchschnitt der technischen Steuerkraft.

    Ist die technische Steuerkraft der Gemeinde höher als der kantonale Durchschnitt der technischen Steuerkraft, wird der Ausgleichsbeitrag nach der Regel im Anhang 5 zu diesem Erlass gekürzt. [Randtitel: c) Kürzung]»

Die SP-Fraktion möchte einen zusätzlichen Sonderlastenausgleich in dieses Gesetz aufnehmen. Sozialhilfe ist Gemeindeaufgabe. Die Sozialkosten gehören zu den grösseren Ausgabenposten im Gemeindebudget. Auch in Zukunft werden die Sozialkosten zu den grösseren Ausgabenposten gehören. Sie fallen unterschiedlich an, sind oft auch schwer zu budgetieren und schon gar nicht wesentlich zu steuern, auch wenn das gerne behauptet wird. Nicht nur grosse Städte sind von hohen Soziallasten betroffen, auch mittlere Zentren und je nachdem auch kleine und Landgemeinden. Auch für kleinere Gemeinden kann ein oder mehrere Fälle zu einer übermässigen Belastung führen und somit auch wegen der Kleinheit zu einem sozialen Druck, wenn womöglich wegen einer Familie der Steuerfuss erhöht werden müsste. Gerade bei Platzierungen von Kindern kann oftmals nicht darauf geschaut werden, ob jetzt ein Heim der Heimvereinbarung untersteht oder nicht. Wenn es die Indikation erfordert, muss eine Unterbringung gemacht werden. Man kann nicht immer ganz genau schauen, wo dann wirklich die Platzierung am kostengünstigsten gemacht werden kann.

Diese, aber auch andere Gründe sprechen dafür, dass eben die Soziallasten nur schwer steuerbar sind. Sie führen aber zu grossen Belastungen für die Gemeinden. Wenn es keinen Soziallastenausgleich gibt, führt das dazu, dass sogenannt soziale Probleme umhergeschoben werden. Leute werden genötigt, in eine andere Gemeinde zu ziehen, werden weggemobbt. Das kommt nicht selten vor. So etwas ist unsinnig und unwürdig. Es kann nicht sein, dass wir uns einerseits um die guten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bemühen und die weniger guten eben dann lieber nicht in unseren Gemeinden hätten. Es gibt verlässliche Daten: Die Sozialstatistiken, die wir dem Bund oder auch der KOS gegenüber abliefern müssen. Es ist allerdings richtig, wenn im Sonderlastenausgleich die Nettoaufwendungen der finanziellen Sozialhilfe und der Alimentenbevorschussung ausgeglichen würden. Das Argument, die Soziallasten könnten von der Gemeinde gesteuert und damit in der Höhe wesentlich beeinflusst werden, ist unsinnig. Vorgaben zur Höhe der Verpflichtung der Gefährdung einzugreifen, kann man wenig beeinflussen. Es gibt auch die Vorgaben, wie die Sozialhilfeansätze angewendet werden sollen. Es ist auch wichtig, in diesem Bereich zwar kostengünstig zu arbeiten, aber nicht auf Kosten der Personen zu sparen. Um gegenüber den Argumenten vorzubeugen, es würden zu viele Anreize geschaffen, dass die Gemeinden zu wenig gegen hohe Sozialausgaben tun würden, schlagen wir vor, den Sonderlastenausgleich Soziales so auszugestalten, wie er auch für die Stadt St.Gallen ist, dass nämlich nicht alle Ausgaben abgegolten werden, sondern lediglich, was über 25 Prozent über dem Durchschnitt liegt und auch diesen Teil nur zu drei Vierteln. Es geht nicht nur um das Geld. In der Sozialhilfe geht es dann eben auch um das Alter, um das Kindswohl und um den Kinder- und Jugendschutz, der finanziert werden muss.

Die Schaffung eines Sonderlastenausgleiches Soziales oder eines Soziallastenausgleichs ist ein altes Postulat. Bei der Beratung des Sozialhilfegesetzes wurde explizit ein Soziallastenausgleich gefordert und auch versprochen, in diesem Gesetz damals. Es wurde aber von einem horizontalen Lastenausgleich gesprochen, und wir schlagen nun mit diesem Sonderlastenausgleich Soziales einen vertikalen Sonderlastenausgleich vor.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die vorberatende Kommission hat sich auch intensiv mit dieser Frage befasst und hat entsprechende Abklärungen vornehmen lassen. Diese Abklärungen haben ergeben, dass sehr hohe Sozialausgaben in erster Linie ein Problem der Stadt St.Gallen sind und dass diesem Problem durch den Sonderlastenausgleich Stadt wirksam begegnet wird. Würde man denn auch einen Sonderlastenausgleich Soziales einführen, so würde das dazu führen, dass die Leistungen eben in erster Linie dieser Stadt St.Gallen zugute kommen. Die übermässigen Ausgaben im Bereich Soziales bei der Stadt St.Gallen sind aber bereits berücksichtigt. Dazu kommt, dass der Sonderlastenausgleich Soziales sich auch systemfremd auswirken würde, weil man eben bei den effektiven Ausgaben und nicht bei fehlenden Ressourcen anknüpfen müsste. Im Gegensatz zu meiner Vorrednerin bin ich sehr wohl der Auffassung, dass auch im Bereich der Sozialausgaben Anreize bestehen müssen, diese Ausgaben möglichst tief zu halten. Zwar nicht dadurch, dass man eben Sozialfälle aus der Gemeinde vertreibt, sondern dadurch, dass man versucht, Leute, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, wieder auf eigene Füsse zu stellen. Aus meinen eigenen beruflichen Erfahrungen weiss ich, dass das zurzeit nicht in allen Gemeinden geschieht und zum Teil sehr mühsam ist.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bitte Sie bereits jetzt, der späteren Kommissionsmotion zuzustimmen. Ich möchte vorerst klären, dass ich ein grosser Befürworter der regionalen Zusammenarbeit bin, auch davon überzeugt bin, dass eine gute regionale Zusammenarbeit in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen wird. Als Vertreter einer Umlandgemeinde in Nachbarschaft zum Regionalzentrum Wil bin ich in Bezug auf diese Thematik natürlich besonders sensibilisiert und weiss auch um die damit verbundenen Schwierigkeiten. So stellen sich mir im Zusammenhang mit dem Sonderlastenausgleich Stadt noch heute zahllose ungelöste Fragen, z.B. wann sprechen wir überhaupt von einer Last? Ist eine Aufgabe, die das Zentrum einmal zu einem früheren Zeitpunkt autonom, freiwillig und ohne Mitwirkung der Umlandgemeinden gewählt hat, eine Last?

Zum Thema Sozialkosten: Es ist unbestritten, dass Sozialkosten im Zentrum höher sind. Aber gerade die gesetzliche Heimatregelung im Fürsorgewesen führt dazu, dass auch verschiedene Landgemeinden überdurchschnittlich hohe Soziallasten zu tragen haben. Eine weitere ungelöste Frage ist, welche Gemeinden überhaupt an die Abgeltung zentralörtlicher Leistungen beitragen müssen. Hier stellt sich die Frage der Umgrenzung bzw. des Beizugsgebietes. Sie wird noch komplizierter durch die Frage der Interkantonalität. Ein weiteres Beispiel im Fall der Stadt Wil sind die klassischen zentralörtlichen Funktionen. Ich denke an das Spital, an die Mittelschule, an die gewerbliche Berufsschule usw. Die Stadt Wil hat aber das Glück, dass viele Berufsleute, die in diesen zentralörtlichen Institutionen tätig sind, auch Wohnsitz in der Stadt Wil haben, und solche Berufsleute gehören bekanntlich nicht gerade zu den Schlechtestverdienenden. Sie generieren Steuerkraft.

Da sind wir bereits auch beim Nutzen eines Zentrums angelangt. Das ist etwas, was mich immer etwas stört. Es wird immer nur vom Sonderlastenausgleich gesprochen und von der Abgeltung zentralörtlicher Funktionen. Dabei vergessen wir sehr rasch und gerne, dass ein Regionalzentrum vom Umland und aus seiner Funktionalität als Zentrum einen nicht unerheblichen Nutzen zieht. Jedes Zentrum ist darum Zentrum weil es gleichzeitig eine Wirtschaftsregion bildet. Das Umland stellt zusammen mit der Stadt jenes Wirtschaftspotenzial dar, das Finanzkraft generiert. Steuertechnisch interessante Dienstleistungsunternehmen siedeln sich vorzugsweise in Zentren an und nicht im Umland. Oder glauben Sie z.B., dass sich eine UBS oder eine Credit Suisse in Jonschwil oder Bronschhofen oder in Kirchberg ansiedeln wird? Wir sind uns alle bewusst, dass es sich bei solchen Dienstleistungsunternehmen nicht um bescheidene Institutionen in steuerlicher Hinsicht handelt. Vor diesem Hintergrund all dieser noch offenen Fragestellungen halte ich den Antrag der SP-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt für einen Schnellschuss.

Die komplexe Thematik im Rahmen der Kommissionsmotion vertieft zu beurteilen und zu bearbeiten, halte ich für den einzig richtigen Weg. Dabei habe ich klare Erwartungen und Forderungen an die Motionsbearbeitung. Sie muss die Frage, wann ist eine Last wirklich eine Last, differenziert beurteilen und vor allem auch den Zentrumsnutzen und die Wechselwirkungen Stadt-Land in die Gesamtüberlegungen miteinbeziehen. In jedem Fall wird am Schluss eine Saldobilanz resultieren, die je nach Zentrumsstruktur unterschiedlich ausfallen kann. Da kann es sogar sein, dass nicht für sämtliche nach der Richtplanung bezeichneten Regionalzentren ein genereller Anspruch resultiert, wie dies die SP-Fraktion mit ihrem Antrag stipuliert. Der Kommissionsmotion ist später zuzustimmen. Sie allein wird eine differenzierte Beurteilung der komplexen Fragen ermöglichen und die Grundlage für eine gezieltere und zufriedenstellendere Gesetzesformulierung liefern.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

legt seine Interessen als Stadtrat von Wil offen. Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Als Wiler Stadtrat kenne ich die Zentrumsleistungen und die Zentrumslasten in den verschiedensten Bereichen. Ich kenne aber auch die Leistungen, die, wie Häne-Kirchberg sagt, das Umland für das Zentrum erbringt. Es gilt genau das gleiche Prinzip, wenn auch nicht im gleichen Umfang, wie für die Stadt St.Gallen. Den Lastenausgleich für die Stadt St.Gallen unterstütze, ich selbstverständlich. Er ist notwendig. Wenn ich nun diesen Antrag unterstütze so deshalb, weil der Antrag eine Kann-Formulierung enthält. Eine Kann-Formulierung, die im Gesetz bereits die Möglichkeit schafft für einen Sonderlastenausgleich Stadt und auch für die Regionsgemeinden und Regionalzentren. Eigentlich bestreitet fast niemand, dass auch die Regionalzentren Zentrumslasten zu tragen haben. Diskutiert wird hingegen, wie hoch diese Zentrumslasten sind, wie sie berechnet werden sollen, wie sie allenfalls abgegolten werden sollen. Als Vertreter eines Regionalzentrums erwarte ich deshalb nur zwei Sachen: Dass das Anliegen der Regionalzentren ernsthaft und nach klar vorgegebenen Kriterien ebenfalls geprüft wird und dass im Gesetz diese Möglichkeit auch geschaffen wird. Mit diesem Antrag tun wir das aufgrund der Kann-Formulierung, ohne einen Entscheid schon vorwegzunehmen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 38 Abs. 2 Satz 2 wie folgt zu formulieren: «Vorhandenes Eigenkapital, das den Ertrag von 20 Prozent der einfachen Steuer natürlicher Personen übersteigt, ist zu einem Fünftel einzubringen.»

Tatsächlich haben wir hier ausnahmsweise den gleichen Antrag wie die FDP-Fraktion. Ich kann die Argumentation von Mächler-Zuzwil auch weitgehend mittragen und unterstützen. Wir sind auch der Meinung, dass ein Eigenkapital von nur 10 Prozent der einfachen Steuer immer noch eine zu restriktive Vorgabe ist. Es ist wichtig, dass die Gemeinden über eine genügend grosse Ausgleichsreserve verfügen, um z.B. Schwankungen bei den Steuereinnahmen oder unvorhergesehene kostenintensive Ereignisse selbst auffangen zu können. Dies ist nicht zuletzt auch im Interesse des Kantons.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der Mehrheit der CVP-Fraktion): Dem Antrag der FDP- und der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Es ist wunderbar, wie die Zusammenarbeit zwischen FDP- und SP-Fraktion funktioniert, es ist eine Fortsetzung von gestern. Wir nehmen das gerne zur Kenntnis. Die CVP-Fraktion steht mehrheitlich ebenfalls hinter der Erhöhung. Ich möchte an dieser Stelle einfach darauf hinweisen, dass der Vergleich, wie er seitens der FDP-Fraktion angeführt worden ist, nicht einfach ohne Weiteres stehengelassen werden kann. Es gibt Unterschiede zwischen dem Kanton und einer Gemeinde bezüglich der Bildung von Eigenkapital. Auf kantonaler Ebene sind es 20 Steuerfussprozente, bevor Bewegung in die Steuerfüsse kommen kann - bei einem Volumen von immerhin etwa 3,5 Mrd. Franken Umsatz jährlich gegenüber einer Gemeinde, wo dies sicher nicht in dieser Art und Weise zutrifft. Zudem ist zu beachten, dass es Gemeinden gibt, die Mittel aus der zweiten Stufe beziehen können, in der Vergangenheit aber keine Möglichkeit gehabt haben, Eigenkapital zu bilden, weil dies die Finanzkraft nicht zuliess. Wir werden eine relativ markante Eigenkapitaldifferenz haben zwischen diesen gleichen Typen Gemeinden, was den Finanzausgleich anbetrifft. Das ist jener Punkt, der mich veranlasst, bei 10 Prozent zulässiger Eigenkapital-Stock zu bleiben.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Abschnitt IVbis (Ausgleich von Gemeinden mit tiefem Steuerfuss). beantragt im Namen der SP-Fraktion einen neuen Abschnitt «IVbis. Ausgleich von Gemeinden mit tiefem Steuerfuss» mit folgenden neuen Bestimmungen:

  • «Art. 43bis. Unterschreitet die Gesamtsteuerbelastung einer Gemeinde die Ausgleichsgrenze zuzüglich Staatssteuerfuss um mehr als 10 Prozent, muss die Gemeinde einen Teil der Einnahmen aus der Einkommens- und Vermögenssteuer dem Kanton abliefern. (Randtitel: Grundsatz)

  • Art. 43ter. Die Höhe des Ausgleichsbetrags ist abhängig von:

    a) dem Steuerfuss der betroffenen Gemeinde;

    b) der Ausgleichsgrenze;

    c) der Steuerkraft je Einwohnerin und Einwohner der betroffenen Gemeinde;

    d) der Einwohnerzahl der betroffenen Gemeinde. (Randtitel: Bestimmungsfaktoren)

  • Art. 43quater. Die Höhe des Ausgleichsbetrags einer Gemeinde wird nach der Formel im Anhang 6 zu diesem Erlass berechnet. (Randtitel: Höhe des Ausgleichsbetrags)

  • Anhang 6. Berechnung des Partiellen Steuerfussausgleichs für Gemeinden mit tiefem Steuerfuss

    SFAGemeinde = (SF2/3 - (SF2/3 + SFKanton) x 0.1 – SFVGemeinde) x 0.5 x BEVGemeinde x STKGemeinde».

Die SP-Fraktion erachtet es als unabdingbar, dass weiterhin eine Abschöpfung und somit ein horizontaler Ausgleich im Finanzausgleichsgesetz vorgesehen wird. Im Kanton St.Gallen sind heute schon die grössten Steuerfussunterschiede ermittelbar. Mit dem derzeit gültigen Finanzausgleich beträgt die Steuerfussabweichung in Bezug auf die Gesamtsteuerbelastung der tiefsten Gemeinde Mörschwil mit 215 Steuerprozenten ganze 28,8 Prozent. Die entsprechenden Werte liegen im Kanton Appenzell A.Rh. bei 21,2 Prozent, im Thurgau bei 24,6 Prozent und im Kanton Zürich bei 23,9 Prozent. Würde das neue Finanzausgleichsgesetz so wie vorliegend in Kraft treten, würde die Steuerfussdisparität mittelfristig auf 35 Prozent und darüber steigen. Dies kann nur verhindert werden, wenn auch weiterhin eine Abschöpfung bei Gemeinden mit tiefem Steuerfuss und somit ein horizontaler Ausgleich erfolgt. Als Lösung für diese Abschöpfung machen wir den Vorschlag, den partiellen Steuerfussausgleich auch für Gemeinden mit tiefem Steuerfuss zu erweitern. Dieser ist in den Art. 43bis ff. ausformuliert und funktioniert im Prinzip gleich wie der partielle Ausgleich für Gemeinden mit hohem Steuerfuss, einfach mit umgekehrten Vorzeichen. Hat eine Gemeinde einen 10 Prozent tieferen Steuerfuss als die Ausgleichsgrenze - das wäre gemäss Zahlen im Jahr 2005 ein Steuerfuss von 122 Prozent -, so muss sie dem Kanton einen Betrag abliefern, und zwar das Produkt aus Steuerkraft, Steuerfussdifferenz und Einwohnerzahl. Die Abschöpfung setzt dabei bewusst beim Steuerfuss an, da der Steuerfuss für den Steuerzahler relevant ist und nicht die Finanzkraft.

Die grosse Differenz der Steuerfüsse ist auch die Ursache der unerwünschten Folgeerscheinungen, wie es im Kommentar zur neuen Verfassung erwähnt ist. Auf dem Antrag sind die entsprechenden Auswirkungen auf der Basis der Zahlen 2005 ersichtlich. Der partielle Steuerfussausgleich wirkt zielrichtig, insbesondere bei den Gemeinden mit den tiefsten Steuerfüssen, und führt wieder zu Steuerfüssen im Bereich des Mindeststeuerfusses gemäss dem alten Finanzausgleichsgesetz. Ausserdem bewirkt er dort auch ein gewisses Korrektiv, wo die Ausgleichsinstrumente der ersten Stufe zu viele Mittel auslösen. Der Vorschlag verkleinert die Steuerfussdisparitäten zwar deutlich, es wird damit aber kein Minimalsteuerfuss eingeführt. Die Gemeinden sind weiterhin frei in ihrer Finanz- und Steuerpolitik und können sich dem Steuerwettbewerb stellen. Je tiefer sie allerdings den Steuerfuss festsetzen, desto solidarischer müssen sie sich finanziell zeigen. Damit ist dieser Vorschlag absolut systemkonform mit dem neuen Konzept des Finanzausgleichs. Ich bitte Sie, dem Antrag bezüglich Einführung eines partiellen Steuerfussausgleiches für Gemeinden mit tiefem Steuerfuss zuzustimmen. Nur so kann das neue Finanzausgleichsgesetz den Bestimmungen in der Kantonsverfassung gerecht werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Diskussion tendiert nun deutlich Richtung Minimalsteuerfuss direkt oder indirekt. Ich sehe mich aus zwei Gründen veranlasst, hier etwas zu sagen: Einerseits aus Sicht des Linthgebiets, vor allem der neuen Stadt Rapperswil-Jona. Ich sehe mich zudem veranlasst, weil ich vor genau sechs Jahren ein Postulat eingereicht habe - das überwiesen wurde von diesem Rat - zum Thema «Abschaffung des Minimalsteuerfusses». Dieses Postulat hat bis heute geruht oder, um es positiv auszudrücken, für etwas Unruhe in der Verwaltung oder der Regierung gesorgt und immerhin in der heutigen Vorlage etwas Niederschlag gefunden. Der innerkantonale Finanzausgleich ist eben nicht nur eine innerkantonale Nabelschau. Der Kanton St.Gallen muss sich im Umfeld mit den Nachbarkantonen sehen. Das gilt vor allem auch für Randregionen wie z.B. Rapperswil.

Ich bin der Auffassung, dass die Steuerbelastungsunterschiede begrenzt werden müssen. Es geht vor allem darum, dass wir die Steuerbelastung nach oben für die finanzschwachen Gemeinden irgendwie abregeln. Aber dazu brauchen wir Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die das auch bezahlen, und diese finden wir vor allem in den finanzstarken Gemeinden. Diese bringen dem Kanton die dafür erforderlichen Einnahmen. Wir müssen daher die steuerliche Konkurrenzfähigkeit unserer finanzstarken Gemeinden im Vergleich mit ausserkantonalen Gemeinden erhalten und womöglich verbessern. Es geht mir hier überhaupt nicht um irgendeinen Vergleich mit den Gemeinden Wollerau und Freienbach. Mit diesen Gemeinden können wir uns schlicht nicht mehr vergleichen. Es geht mir aber um den Vergleich mit angrenzenden Gemeinden z.B. im Kanton Zürich. Wenn wir dort vergleichen, sind die steuergünstigsten st.gallischen Gemeinden im besten Fall gleich gut oder für zürcherische Verhältnisse gleich schlecht wie die Stadt Zürich, Winterthur oder die Berggemeinde Sternenberg.

Es geht auch um die Autonomie der Gemeinden. Sowohl die finanzschwachen als auch die finanzstarken Gemeinden sollen eine gewisse Autonomie geniessen. Das heute gültige Finanzausgleichsgesetz und vor allem der Art. 28bis gibt nun völlig falsche Anreize. Liegt der Gemeindesteuerfuss heute unter 75 Prozent des Maximalsteuerfusses, werden Gemeindeanteile z.B. an Erbschafts- und Schenkungssteuern oder Grundstückgewinnsteuern gekürzt. Damit fällt der Anreiz für diese Gemeinden, die Steuern unter dem Minimalsteuerfuss noch weiter zu senken.

Die nun fusionierte Stadt Rapperswil-Jona, die ehemaligen Gemeinden Jona und Rapperswil, können hierfür als illustres Beispiel dienen. Es wäre kaum möglich gewesen, den Bürgerinnen und Bürgern an der Bürgerversammlung eine weitere Steuerfussreduktion zu verkaufen. So haben diese beiden Gemeinden in den letzten Jahren rund etwa 100 Mio. Franken in Wünschbares investiert. Durchaus Gutes aus Sicht dieser Bürgerinnen und Bürger. Aber für den Kanton mit dem Effekt, dass eben keine zusätzlichen Gelder nach St.Gallen geflossen sind. Diese nun schönen Sachen bringen natürlich wieder Abschreibungen und Unterhaltsbetriebskosten mit sich und werden in den nächsten Jahren die Haushalte der neuen Stadt erheblich belasten.

Wenn diese Entwicklung andauert, werden auch die steuergünstigen Gemeinden bald wieder mehr Steuern brauchen, ihre Steuerfüsse erhöhen und die Konkurrenzfähigkeit mit ausserkantonalen Gemeinden verlieren. Wenn man nun aber statt eines Minimalsteuerfusses die Steuern oder die Finanzen dieser Gemeinden direkt abschöpfen will, wie es die SP-Fraktion offenbar zu tun gedenkt, dann sollen sich diese Vertreterinnen und Vertreter der SP-Fraktion einmal am zürcherischen Finanzausgleichgesetz orientieren. Das führte nämlich dazu, dass Zürichseeufer-Gemeinden sehr finanzstarke Gemeinden keine Interessen mehr haben finanzstarke Steuerzahler anzuziehen. Sie weisen solche Steuerzahler lieber nach Wollerau. Denn jede Steuerzahlerin bzw. jeder Steuerzahler bringt ihnen per saldo einen negativen Einfluss im Finanzausgleich.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Es geht hier grundsätzlich, wie schon gehört, um die Wiedereinführung des Minimalsteuerfusses. Mit diesem Antrag will die SP-Fraktion das System oder den guten Ansatz des Systems aus dem Gesetz tilgen. Es muss unser Ziel sein, guten Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern die Möglichkeit zu bieten, auch in unserem Kanton zu bleiben. Wir müssen alles daran setzen, dass sie bei uns weiterhin wohnen und neue dazukommen. In welcher Gemeinde diese guten Steuerzahler wohnen, ist an sich egal. Bleiben gute Steuerzahler weiterhin in unserem Kanton oder kommen neue dazu, profitieren alle Kantonsbürgerinnen und Kantonsbürger sowie Steuerzahlerinnnen und Steuerzahler. Nur ein finanziell gesunder Kanton kann das Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger sichern.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn Sie den Text in Art. 43bis lesen und wenn ich diesen auch richtig interpretiere, dann ist er entgegen den Ausführungen der Begründung, wie wir sie gehört haben, klar systemwidrig. Wenn ich das richtig interpretiere, geht es hier zwar nicht um einen Minimalsteuerfuss, sondern es geht darum, eine horizontale Abschöpfung vorzunehmen, wenn ein bestimmter Sachverhalt eintritt. Es geht darum, durch die Hintertür in bestimmten Fällen ein horizontales Element einzuführen, das man aber sonst als generelles Mittel ablehnt. Das widerspricht völlig der Systematik des neuen Finanzausgleichssystems. Wenn gesagt wird von Ackermann-Fontnas, sie habe Bedenken gegen den Steuerwettbewerb, dann kann sie diese Bedenken selbstverständlich haben, nur bitte ich Sie zu bedenken, dass er so oder so stattfindet, mit oder ohne diese Massnahme. Jetzt bitte ich Sie zu bedenken, was es bedeutet, wenn der Steuerwettbewerb mit dieser Massnahme stattfindet zwischen Niederteufen und einer st.gallischen Gemeinde. Dann muss ich sagen, wenn Sie durchkommen mit dem Antrag, haben Sie Anspruch auf das Ehrenbürgerrecht in Niederteufen. Das Gleiche gilt natürlich im Verhältnis im Raum Jona-Rapperswil. Der Steuerwettbewerb wird stattfinden, und es ist natürlich wesentlich einfacher, gute Steuerzahlerinnen und -zahler nach Niederteufen zu bringen oder in den Kanton Zürich, wenn wir diese Massnahme betreiben. Sie schneiden sich damit ins eigene Fleisch.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Art. 44 [Wirksamkeitsbericht a) Grundsatz]. In Art. 44 geht es um den sogenannten Wirksamkeitsbericht. Ich muss sagen, ich bin von diesem Artikel begeistert, was allerdings für die gesamte Vorlage nicht gilt. Nach diesem Artikel soll alle vier Jahre ein Bericht über die Wirksamkeit des Gesetzes vorgelegt werden, und die vorberatende Kommission möchte schon nach zwei Jahren einen Bericht. In diesem Zusammenhang habe ich an den Vorsteher des Finanzdepartementes eine Frage: Nach Abs. 2 sollen nicht nur die Auswirkungen überprüft werden, sondern es soll die Zielerreichung geprüft werden. Ziel ist ein Soll. Dieses Soll soll alle Jahre verglichen werden mit dem dannzumaligen Istzustand. Die Differenz zwischen Soll und Ist ergibt dann den Zielerreichungsgrad. Die Wirksamkeit kann man also nur bestimmen, wenn man das Ziel genau definiert hat. Das Ziel ist gemäss Verfassung und gemäss Art. 2 die Verringerung der finanziellen Unterschiede. Wie wurde oder wird das Ziel quantitativ formuliert, oder hat die Regierung hier eine Art Blindlandesystem?

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wenn Sie im Bericht der vorberatenden Kommission auf S. 14 schauen, werden rund die Hälfte der Toggenburger Gemeinden Mittel aus dem Härtefallausgleich beziehen müssen. Darum ist es für uns zwingend nötig, eine Obergrenze einzufügen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Ich spreche für die Gemeinden des Sarganserlandes wie Flums, Vilters, Wangs oder Pfäfers; wahrlich keine SP-Hochburgen, und trotzdem liegen sie mir sehr am Herzen. Sie haben weniger Ressourcen als andere. Riederer-Pfäfers hat viele Vorteile und Leistungen unserer Region schon erwähnt, die sich nicht ohne Aufwand in bare Münzen verwandeln lassen. Bei den Individuen wollen wir immer mehr nivellieren. Aus Dicken und Untergewichtigen wollen wir Normalgewichtige machen. Warum wollen wir es bei den Gemeinden anders handhaben? Hier wollen wir Dicke noch dicker und Magere noch magerer werden lassen. Das kann es wohl nicht sein. Die gegenseitige Anerkennung unterschiedlicher Gegebenheiten, Ausgeglichenheit und Solidarität sind eine Notwendigkeit für einen gut funktionierenden Kanton. Wie bei den Individuen sollten wir bei diesem Geschäft für Ausgleich sorgen und beim Steuerfuss Grenzen setzen. Wie auch immer dieses Geschäft für die finanzschwachen Gemeinden ausgeht, kann ich diese nur ermuntern, sich regional gut zu vernetzen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Ich frage mich wirklich, ob dieser Antrag das bringt, was wir gerne hätten. Für mich ist er eigentlich ein bisschen wie ein Placebo: Etwas tun, aber nicht wirklich eine Massnahme haben. Wenn man den Antrag genau liest, diesen Unterschied von mehr als 62 Prozent: Wir haben das heute schon. Wir haben Gemeinden mit 100 Gemeindesteuerfuss und Gemeinden mit 162 Gemeindesteuerfuss. Das wird auch in der Zukunft auseinandergehen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Dieser Antrag zielt auf die Wiedereinführung des Maximalsteuerfusses hin. Auch wenn dieser Antrag für gewisse Gemeinden in Randregionen eine Sicherheit wäre, weichen wir vom Gedanken der Eigenverantwortung und von der grösseren Gemeindeautonomie ab. Zudem haben wir mit der Abstimmung von vorher eine Hürde eingebaut. Auch hier wird der Systemwechsel torpediert. Der Wirkungsbericht, welcher von der vorberatenden Kommission angepasst wurde, soll und muss die Situation aufzeigen. Somit werden die Probleme der schwächeren Gemeinden, welche keine Chance haben, ihre Finanzen auf Vordermann zu bringen, sofort erkannt. Durch den Wirkungsbericht hat die Regierung die Möglichkeit und die Pflicht zu reagieren. Ebenso hat der Kantonsrat im Budgetprozess die nötigen Weichen zu stellen. Der Vorschlag der vorberatenden Kommission hat den Prozentsatz von 10 auf 7 reduziert. Indem die reichen Gemeinden ihre Steuern senken können, sinkt auch der Durchschnitt und hat damit auch eine Auswirkung im Wirkungsbericht. Ich bitte Sie, die Gemeindeautonomie hoch zu halten. Geben Sie den Gemeinden den nötigen Spielraum. Glauben Sie an die guten Führungskräfte in den Gemeinden und lehnen Sie die Zusätze ab und unterstützen Sie die Anträge der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Der Antrag der SP-Fraktion enthält eine Systemwidrigkeit. Der Antrag ist begrifflich und textlich sehr unausgegoren. In Art. 45 ist die Rede von einer Gesamtsteuerbelastung. In Art. 45 Abs. 3 wird definiert, dass die Gesamtsteuerbelastung die Summe des Steuerfusses der Gemeinde zuzüglich der Steuerfuss des Kantons sei. Sie verwenden hier den Begriff Gesamtsteuerfuss. Was ist das? Was ist der kantonale Durchschnittssteuerfuss? Meinen Sie den Durchschnitt der Gemeindesteuerfüsse oder meinen Sie den Durchschnitt der Gesamtsteuerbelastung des Kantons? Da braucht es dann noch einige Fantasie, wie man das nun zu interpretieren hat. Hier wird gefordert, einen Maximalsteuerfuss wieder einzuführen mit der Folge, dass wir das alles über den direkten Steuerausgleich, wie wir ihn heute haben, fortführen, wenn der maximale Steuerfuss erreicht wird. Das ist nicht nur fantasielos, sondern auch systemwidrig.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Art. 45bis. beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Art. 45bis wie folgt zu formulieren: (Abs. 1) «Übersteigt die Differenz zwischen dem tiefsten und höchsten Gemeindesteuerfuss 80 Prozentpunkte, hat jenes Drittel der Gemeinden mit den tiefsten Steuerfüssen eine Solidaritätssteuer in der Höhe von höchstens 2 Steuerprozenten zu erheben, die in einen Ausgleichsfonds einzulegen ist.»

(Abs. 2) «Aus dem Ausgleichsfonds erhalten diejenigen Gemeinden mit den höchsten Steuerfüssen Solidaritätsbeiträge, die es erlauben, dass die Steuerbelastung in jenen Gemeinden so gesenkt werden kann, dass die Steuerfussdifferenz nach Abs. 1 nicht überschritten wird.»

Bei der GRÜ-Fraktion geht es um einen Auffangtatbestand. Wir haben jetzt über die Vor- und Nachteile einer solchen Regelung gehört. Es geht um die obere Sicherung, um die berechtigten Befürchtungen derjenigen Gemeinden, die einen hohen Steuerfuss haben. Dieser Mechanismus tritt aber nur dann in Kraft, wenn der Kantonsrat für den individuellen Sonderlastenausgleich nicht genügend Geld sprechen würde.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Bis diese Differenz von 80 Prozentpunkten erreicht ist, sollte der Wirksamkeitsbericht schon längstens Massnahmen vorschlagen und auch umsetzen. Müller-Waldkirch hat einen Antrag eingebracht, der bei 62 Prozent einen solchen Bericht bereits verlangt. Zudem ist die undifferenzierte Lösung der Solidaritätsabgabe ebenfalls sehr problematisch, dass ein Drittel aller Gemeinden zwei Prozent abliefern soll. Das ist nicht einsichtig, sondern es sollte auch differenziert werden. Wenn wir davon ausgehen, dass 80 Prozent Differenz besteht, dann dürften die tiefsten Steuerfüsse ungefährt bei 80 Prozent liegen. Es ist gerecht, dass dann diejenigen, die 130 Prozentpunkte verlangen müssen, genau gleich behandelt werden wie die Gemeinden, die 80 Prozent Steuerfuss erheben. Dieser Antrag scheint uns sehr schlecht ausgegoren zu sein.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Der Antrag Müller-Waldkirch und Riederer-Valens verlangt lediglich im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes, Massnahmen aufzuzeigen für Gemeinden, die eine Steuerfussdifferenz von 62 Prozentpunkten aufweisen. Dies heisst aber noch lange nicht, dass wir die 62 Prozentpunkte halten können für diese Gemeinden. Diese Gemeinden können in der Steuerbelastung trotzdem höher liegen als nur bei diesen 62 Prozentpunkten. Diesbezüglich bin ich nicht ganz sicher, ob alle diejenigen, die dem Antrag Müller-Waldkirch / Riederer-Valens zugestimmt haben, auch wissen, was das bedeutet. Es heisst nämlich im ersten Zwischenbericht summarisch zusammengefasst, dass wir bei 20 bis 30 Gemeinden Massnahmen aufzeigen müssen. Wenn Mörschwil oder Jona mit ihrem Steuerfuss 7 Prozent hinunterfahren, liegt die Grenze dann bei 157 oder 155 Prozent, und dann liegen zwischen 20 und 30 Gemeinden im Rahmen dieser Grösse. Ich bin der Meinung, dass zehn Jahre bei weitem genügen, wenn wir unsere Aufgabe ernst nehmen. Der Antrag Denoth-St.Gallen ist eine Kombination aller Anträge, die wir bis anhin abgelehnt haben, nämlich die Abschöpfung nach unten, aber auch die Begrenzung nach oben. Ich bitte Sie, diese Mittelverschiebungen im Rahmen dieses Antrags abzulehnen. Bleiben wir nun in der letzten Phase der Beratungen dieses Gesetzes dem System treu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Zu Steiner-Kaltbrunn: Ich hoffe, ich habe die Frage richtig verstanden. Art. 46 Abs. 2 sichert den Istzustand in Bezug auf die Finanzierung des heutigen Finanzausgleichs im Verhältnis zwischen Kanton und Gemeinden. Sie wissen, dass heute nebst dem indirekten Ausgleich bei den Schulen auch ein indirekter Ausgleich erfolgt im Bereich der Strassen. Das sind beim Kanton zweckgebundene Mittel. Die bleiben auch zweckgebunden. Die Verwendung bei den Gemeinden ist aber zweckfrei; schon heute. Die Beiträge, die die Gemeinden heute unter dem Titel Strassenausgleich im indirekten Ausgleich erhalten, muss die Gemeinde nicht für Strassenbau verwenden. Bei uns auf kantonaler Ebene sind das zweckgebundene Mittel, die Anteile der Gemeinden werden unter anderem zum Finanzausgleich benutzt. Dieses Finanzierungssystem soll beibehalten werden, aber begrenzt auf diese 33 Prozent, wie das eben heute auch der Fall ist. Damit ist sichergestellt, dass die zweckgebundenen Strassengelder auch künftig nicht mehr in den Finanzausgleich fliessen. Das ist die Bedeutung dieses Abs. 2.

Der zweite Teil der Frage, was das kostet, die Umsetzung. Eigentlich nichts. Das ist nur eine Finanzierungsfrage, aus welchem Topf wie viele Gelder in den Finanzausgleich hineingegeben werden. Es braucht nicht mehr Personal und es braucht nicht mehr Geld. Es ist das gleiche Geld, das heute schon für diesen Zweck verwendet wird.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Das sind Gelder von der LSVA, die vom Bund rückvergütet werden an die Kantone, welche mit diesem Verteilschlüssel an die Gemeinden verteilt werden. Es sind also nicht Steuergelder von Fahrzeugen, sondern das sind LSVA-Gelder vom Bund.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

präzisiert die Ausführungen von Zahner-Uznach: Das ist ein Topf, in dem sowohl LSVA-Gelder hineinfliessen wie auch der Nettoertrag aus den kantonalen Motorfahrzeugsteuern, aber auch die Zollzuschläge auf Benzin zum Beispiel. Wir sprechen jetzt vom Gesamttopf.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Art. 53 [Härtefallausgleich e) Höhe des Ausgleichsbeitrags]. beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 53 Abs. 2 an die vorberatende Kommission zurückzuweisen.

Diese Bestimmung verlangt, dass der Härtefallausgleich nicht den durchschnittlichen Betrag der letzten drei Jahre im Finanzausgleich überschreiten darf. Diese Regelung hätte je nach Entwicklung der Gemeindefinanzen gravierende Auswirkungen. Aufgrund der aktuellen Berechnungen, welche erst im Nachhinein gemacht wurden, müssten sieben Gemeinden einen Steuerfuss über der definierten Interventionsgrenze erheben. Fünf Gemeinden bis Maximum 5 Steuerprozente, eine gar mit 7 Steuerprozenten. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass diese Folgen vertieft diskutiert werden sollten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Die von Gemperle-Goldach angeführte Überlegung hat einiges an sich, ist aber nach meiner Beurteilung nur ein Problem des Übergangs. Ich wehre mich nicht gegen eine Rückweisung an die vorberatende Kommission. Die andere Möglichkeit wäre die, dass man in Art. 53 Abs. 2 das einfügt, dass es sich nur um ein Übergangsproblem handelt. Es würde etwa lauten, der Beitrag entspricht ab dem vierten Jahr nach Vollzugsbeginn dieses Erlasses höchstens dem Durchschnitt der Härtefallausgleichsbeträge usw. Wie gesagt, man kann das auch in die vorberatende Kommission zurücknehmen, sofern der Präsident dafür bereit ist.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Dieses Anliegen von Gemperle-Goldach scheint mir berechtigt zu sein. In der vorberatenden Kommission wurde dies im Detail nicht besprochen. Es ist ein Übergangsproblem, und auch der skizzierte Vorschlag von Regierungsrat Schönenberger bedarf noch einer Diskussion in der vorberatenden Kommission. Ich würde mich dafür stark machen, dass man diesen Artikel zurücknimmt und sich die ganze Problematik in diesem Übergangsbereich nochmals zu Herzen nimmt und einen fundierten Entscheid im Hinblick auf die 2. Lesung fällen könnte.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Der Antrag Möckli-Rorschach / Roth-Amden / Riederer-Valens / Schnider-Wangs ist abzulehnen.

Der Antrag ist nicht zweckmässig und ist unnötig. Nicht zweckmässig ist der Antrag deshalb, weil die vorberatende Kommission nach meiner Einschätzung ein ungeeignetes Mittel ist, diesen Antrag auszuführen. Es sind drei Möglichkeiten denkbar, wie man diesem Antrag entsprechen könnte:

  1. Die vorberatende Kommission diskutiert mit 21 Kommissionsmitgliedern und Regierungsrat Schönenberger mit administrativem Zugemüse diesen Vorschlag in einem kollektiven juristischen Brainstorming. Sie können sich ungefähr vorstellen, wie das herauskommt. Insbesondere weil sich die Zahl der Juristen in dieser vorberatenden Kommission meines Wissens mit Regierungsrat Schönenberger auf etwa zwei bis drei beschränkt, die alle die gleiche Meinung haben.

  2. Man könnte die Verwaltung, also den Rechtsdienst des Finanzdepartements, mit den entsprechenden verfassungsrechtlichen Abklärungen beauftragen. Eher würde ich meine Kaninchen im Garten lassen und die Rüben pflegen lassen, als diesen Auftrag dem Rechtsdienst des Finanzdepartementes erteilen.

  3. Man könnte Professoren und Rechtskundige aller Art in der Form eines Gutachtens oder in der Form eines Hearings beauftragen.

Ich habe auch schon als Assistent an der Universität und später bei Gutachten mitgearbeitet. Bei allem Respekt vor der juristischen Wissenschaft, bei dieser Ausgangslage gilt der Grundsatz: «Wes Brot ich ess, des Lied ich sing». Hier habe ich meine ganz entschiedenen Zweifel, ob das funktionieren würde. Es ist unnötig, und zwar deshalb, weil wir die st.gallische Kantonsverfassung haben. Hier haben wir den Art. 85 heute schon mehrfach zitiert. Das Gesetz regelt den Finanzausgleich. Der Wortlaut ist immer der Ausgangspunkt einer Interpretation eines Rechtssatzes. Dieser hat zum Ziel, den politischen Gemeinden die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dafür haben wir den Ressourcenausgleich. Es werden alle Gemeinden mehr oder weniger auf die gleiche Ebene gestellt. Übermässige Belastungen der Gemeinden sollen ausgeglichen werden.

Dann haben wir das zweite Auslegungselement, die Systematik. Die st.gallische Kantonsverfassung steht auf der Basis, dass notwendige Strukturanpassungen vorgenommen werden sollen und dass der Finanzausgleich diesen fördern und nicht verhindern soll. Das können Sie nachlesen. Auch dieser Anforderung kommt das Gesetz nach.

Dann haben wir die Entstehungsgeschichte. Hier ist das Problem ein hermeneutisches, indem eben Möckli-Rorschach / Roth-Amden / Riederer-Valens / Schnider-Wangs sehr selektiv gelesen haben und nur das, was sie aus diesem Verfassungskommentar herauslesen wollten. Sonst hätten sie z.B. auch folgenden Abschnitt entdeckt: «Im Weiteren wollte man in Art. 85 nur die Ziele des Finanzausgleichs umschreiben, nicht aber die Instrumente zu deren Erfüllung.» Der Gesetzgeber hat im Jahr 2007 zu entscheiden, wie die Ausgleichsziele am besten erreicht werden. Aus diesem Grund wird keine Verpflichtung zu nicht zweckgebundenen Leistungen an die Gemeinden statuiert. Das gegenwärtige Finanzausgleichsgesetz und das, was nachher zitiert wurde, das ist einfach eine Referierung des Istzustandes bei Abfassung des entsprechenden Kommentars. Jetzt hat Möckli-Rorschach die Gefahr heraufbeschworen, dass das zu völlig unsinnigen Rechtserlassen führen könnte. Aber Art. 85 der Kantonsverfassung muss immer zusammen mit Art. 8 der Bundesverfassung gelesen werden. Dort ist die Rechtsgleichheit festgelegt, und die schreibt eben auch vor, dass unzweckmässige Lösungen verfassungswidrig sind. Jetzt meine ich aber, dass das Parlament hier und heute zum Schluss gekommen ist, dass die Lösungen im Gesetz zweckmässig sind, sonst hätten Sie ihnen nicht immer wieder grossmehrheitlich zugestimmt.

Das letzte Auslegungselement ist Sinn und Zweck des Gesetzes, nämlich die Vermeidung überhoher Steuerfüsse und übergrosser Belastungen. Sie sind ebenfalls zum Schluss gekommen, dass Sinn und Zweck des Gesetzes erreicht werden. Aufgrund dieser Überlegungen bin ich der Auffassung, dass die Verfassungsmässigkeit gegeben ist.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Art. 9. Die Bestimmung legt den Ausgleichsfaktor fest zwischen 90 und 100 Prozent. Ich nehme an, das wird im Herbst 2007 mit dem Budget geschehen. Ich bitte die Regierung, den vorgeschlagenen Satz beim Budget in Varianten vorzulegen, damit man allenfalls den heutigen Bedenken, welche geäussert worden sind, Rechnung tragen kann und die entsprechenden Auswirkungen sieht. Heute wird der Ausgleichssatz mit dem Faktor 96 berechnet. Da sähe ich Varianten +/- 2 Prozent. Dann könnte sich dieser Rat allenfalls auch für die Ausgleichsgemeinden entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Sie haben die verschiedenen Interpretationen und Ansätze zu einer Lösung gehört. Ich glaube, es ist richtig, wenn die vorberatende Kommission das noch einmal kurz anschaut und vertieft diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Es ist viel diskutiert worden. Es ging meistens um Details, weniger um das Grundsätzliche. Einen Satz habe ich mir gemerkt, der stammt aus der SP-Fraktion. Gysi-Wil hat wortwörtlich gesagt: «Der Wettbewerb nützt immer nur den Stärkeren.» «Immer» und «nur», ausschliesslicher kann man es nicht sagen. Ich habe 13 graue Blätter mit Anträgen gezählt. 7 davon kommen von der SP-Fraktion. Jede und jeder in diesem Saal, der meine Auffassung teilt, dass Wettbewerb nicht immer und ausschliesslich des Teufels ist, muss bei diesen Anträgen zu Art. 23 Nein sagen. Ich sage das jetzt, dann muss ich es bei den kommenden fünf Anträgen der SP-Fraktion nicht immer wiederholen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir erkennen klar den Handlungsbedarf für eine Neuordnung des innerkantonalen Finanzausgleichs, da das heutige System in vielen Bereichen Mängel aufweist. Zu erinnern ist z.B., dass mehr als ein Drittel der st.gallischen Gemeinden im direkten Finanzausgleich sind und damit in ihrer Autonomie sehr stark beschnitten werden. Oder z.B., dass im indirekten Finanzausgleich die Anreize für einen effizienten und sparsamen Mitteleinsatz bescheiden sind. Dies stellt selbst die Regierung in ihrer entsprechenden Botschaft dar. Was soll nun aus Sicht der FDP-Fraktion mit einem neuen Modell primär verbessert werden?

  1. Die Autonomie der Gemeinden, welche vom Kanton Geld erhalten, soll wieder gestärkt werden.

  2. Der Ausgleich soll nach objektiven, exogenen Faktoren erfolgen.

  3. Die bestehenden Fehlanreize sollen wenn immer möglich eliminiert werden und logischerweise nicht neue dazuerfunden werden.

Das nun vorliegende Modell hat eine sehr lange Geschichte hinter sich. So konnten sich die Gemeinden, die Parteien in verschiedenen Phasen einbringen. Mit Genugtuung hat die FDP-Fraktion festgestellt, dass einige ihrer zentralen Forderungen berücksichtigt worden sind. So unter anderem die Schaffung eines Sonderlastenausgleichs Schule und eine breitere Berechnung der Steuerkraft, indem neu auch die Einnahmen von juristischen Personen mitberücksichtigt werden. Diese beiden Massnahmen haben unseres Erachtens mitgeholfen, dass nun das vorliegende Modell auf einen breiten Konsens stösst. Die von uns postulierten Parameter - ich wiederhole -, die Stärkung der Gemeindeautonomie, Ausgleich nach objektiven Kriterien und Eliminierung von Fehlanreizen, sind unseres Erachtens mit dem neuen Modell eindeutig besser erfüllt. Aufgrund der aktuellen Finanzlage des Kantons und auch im Hinblick auf den Nettogewinn aus dem neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kanton begrüssen wir es, dass die Regierung zumindest während einer Übergangszeit gewillt ist, mehr Mittel in den interkantonalen Finanzausgleich zu investieren. Dies hilft, den notwendigen, teilweise sicherlich auch schmerzhaften Anpassungsbedarf in den Gemeinden zu mildern und ihnen auch gleichzeitig die Chance zu geben, sich in der erforderlichen Zeit auf die neuen Rahmenbedingungen vorbereiten zu können. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es zentral, dass der Kanton mit den Gemeinden ein fairer Partner ist. Aus diesem Grund haben wir in der vorberatenden Kommission mit Erfolg gefordert, dass der Härtefallausgleich um fünf Jahre verlängert werden muss. Dies ist notwendig, weil insbesondere im Schulbereich die Gemeinden Amortisationslasten zu tragen haben, die weit länger sind als zehn Jahre. Der Kanton hat einmal zugesagt, hier mitzuinvestieren, und es kann doch nicht sein, wenn die Spielregeln geändert werden, dass er sich aus dieser Verpflichtung davonschleicht. Die von der vorberatenden Kommission vorgenommene Änderung des Art. 38 - sie wurde auch vom Präsidenten der vorberatenden Kommission erwähnt - im Bereich des partiellen Steuerfussausgleichs ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung. Es geht unseres Erachtens nicht an, dass Gemeinden, welche von diesem zweiten Topf Gelder benötigen, zuerst noch ihr Eigenkapital aufbrauchen müssen. Es ist sowohl im Interesse des Kantons. Wir brauchen die entsprechenden Gemeinden, dass sie über ausreichend Reserven verfügen. (Dies war auch immer ein Anliegen der Regierung für die eigene Staatsrechnung ausreichend Reserven zu haben.) Es ist schon etwas irritierend, dass dieser Grundsatz für die Gemeinden, die in den partiellen Steuerfussausgleich kommen sollen, nicht mehr gelten soll. Da haben wir wenig Verständnis. Damit die Gemeinden, auch wenn sie im partiellen Steuerfussausgleich sind, nicht zu stark – ich nenne das mal Ausgeblutetwerden – verlangen wir, dass sich 20 Prozent der einfachen Steuer natürlicher Personen behalten können und nicht nur wie die vorberatende Kommission bei 10 Prozent. Sie haben gehört, das Resultat fiel damals sehr knapp aus. Wir haben auch ein entsprechendes graues Blatt formuliert. Die FDP-Fraktion wird mit einer einzigen Ausnahme, die ich erwähnt habe, die Anträge der vorberatenden Kommission unterstützen. Zudem unterstützt die FDP-Fraktion auch die Kommissionsmotion «Regionaler Sonderausgleich».

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Wenn die Interventionsgrenze sinkt und mehrere Gemeinden ihren Steuerfuss senken, hat es überhaupt keinen Einfluss auf finanzschwache Gemeinden, dass deren Steuerfuss nicht trotzdem über diese Grenze steigen könnte. Auch wenn wir die Interventionsgrenze bei 7 Prozent über dem Durchschnitt jetzt festgelegt haben, heisst das nicht, dass nicht trotzdem der Steuerfuss für Gemeinden höher sein kann. Ich bitte Sie, diese Interventionsgrenze wirklich als Obergrenze festzulegen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die vorgeschlagene gesetzliche Verankerung des Sonderlastenausgleichs Soziales ist trotz des Vorgängervotums notwendig oder gerade deswegen. Allein schon deshalb ist sie notwendig, weil der Steuerwettbewerb zunehmend einen zweiten Wettkampf generiert, und dieses Spiel läuft bereits. Jenes nämlich, als Gemeinde möglichst unattraktiv zu sein für Menschen, denen es schlechter geht als anderen. Unattraktiv insbesondere für jene, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Dadurch werden Massnahmen, die zur Missbrauchsbekämpfungsvorkehrung ergriffen werden, unverhältnismässig verschärft. Gefordert wird dadurch z.B. eine Triage nach dem Hauptkriterium, möglichst geringe Kosten zu verursachen. So können z.B. schon wichtige sachkompetente Beratungen wegfallen. Auf diese Art wird Nachhaltigkeit im Sozialbereich zu einem Nebenkriterium. Das ist eine höchst ungute Tendenz. Denn sie fördert das Problem, statt es zu bekämpfen. Insgesamt setzt diese Tendenz Gemeinden mit Nachteilen, die sich durch die Lage und die Geschichte ergeben haben, unter Druck. Dazu gehört nicht nur die Stadt St.Gallen. Wo die Arbeitsplätze im Billiglohnsektor häufig sind, zahlreiche schlecht situierte Rentnerinnen und Rentner leben, Lärmbelastungen usw. die Wohnlage unattraktiv machen, werden sich die Probleme häufen. Denn solchen Gemeinden drohen ohne Sonderlastenausgleich Soziales Nachteile.

  1. Der Verlust von Nachhaltigkeit im Sozialbereich und damit eine Zunahme von Sozialfällen.

  2. Nachteile im Wettbewerb unter den Gemeinden. Dies gerade für jene, die schon benachteiligt sind.

  3. Eine Migration von finanzschwachen Menschen, ausgelöst durch den zunehmenden Druck auf die Behörden und von diesen auf die Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger.

Probleme werden so verstärkt von einer Gemeinde zur nächsten geschoben statt gelöst. Darum ginge es, um Instrumente, die den Gemeinden erlauben, ihre Probleme nachhaltig zu lösen. Der Sonderlastenausgleich Soziales wäre eines. Stimmen Sie ihm im Sinne der Solidarität mit Gemeinden, die hier eine grosse Last zu tragen haben und diese angemessen bewältigen müssen, dem SP-Antrag zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der VSGP): Dem Antrag der vorberatenden Kommission zuzustimmen.

Es wurde in der Kommissionssitzung seitens der Regierung mehrmals betont. Ich kann Ihnen auch versichern, dass sich auch die VSGP für die finanzschwachen Gemeinden einsetzen wird. Die Gemeinden werden sicher nicht im Regen stehen gelassen. Ich erinnere da an die verschiedenen Ausgleichsinstrumente, sei es den individuellen Sonderlastenausgleich oder den Härtefallausgleich der auf 15 Jahre ausgedehnt worden ist. Ich bin auch überzeugt, dass wenn man am Art. 45 Abs. 2 festhält, dies wahrscheinlich ein Schuss in das eigene Bein darstellt, weil bevor Wirksamkeitsberichte erstellt werden auch die Verwaltung oder das Amt für Gemeinden aktiv werden wird und nochmals eine stärkere Einflussnahme auf gerade die ärmsten Gemeinden vornehmen müsste. Ich glaube das ist nicht im Sinn dieser Gemeinden.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

beantragt Ablehnung und Rückweisung an die Regierung.

Die Schere zwischen armen und reichen Gemeinden öffnet sich weiter und wird mit Art. 85 der Kantonsverfassung meines Erachtens nicht gerecht. Insbesondere beim Sonderlastenausgleich Schule bestehen weiterhin grosse Fragezeichen. Gerade die Debatte von gestern Volksschulgesetz und zusätzliche Zulagen für Klassenlehrer haben aufgezeigt wie der Hase laufen soll. Immer mehr finanzielle Lasten kommen auf die Gemeinde zu und ein Referendum soll nicht ergriffen werden können. Der Wegfall des indirekten Finanzausgleiches für die Schulen kann erhebliche Auswirkungen auf den Steuerfuss haben. Aufgrund politischer Zugeständnisse erhält die Stadt St.Gallen rund 7,5 Mio. Franken mehr Finanzausgleichsmittel. Nach dem neuen NFA auf Bundesebene müssen zwar der Regionsgemeinden eine gewisse Zentrumslastenausgleich bezahlen. Ob dies im Fall von St.Gallen umgesetzt wird muss bezweifelt werden. Ich bin mir bewusst, Regierung und Verwaltung, vorberatende Kommission haben grosse Arbeit geleistet. Was folgt nach einer Ablehnung? Ich bin auch ein Vertreter jener Gemeinden die diese Vorlage im wesentlichen Teilen nicht gerecht wird.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
23.4.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission traf sich nochmals zu einer Sitzung und bereitete dabei den vom Kantonsrat an die vorberatende Kommission zurückgewiesenen Art. 53 Abs. 2 vor. Sie schlägt Ihnen vor, wie Sie dem gelben Blatt entnehmen können, dass die Berechnung der Leistungen aus dem Übergangsausgleich ab dem vierten Jahr nach Vollzugsbeginn des Erlasses beginnt. Die Höchstgrenze wird anschliessend mit dem Durchschnitt der drei letzten Jahre festgelegt. Mit dieser Änderung wird verhindert, dass bereits zu Beginn der Übergangszeit die der Kantonsrat bekanntlich auslaufend auf 15 Jahre festgelegt hat, verschiedene Gemeinden weniger Ausgleichsbeiträge als notwendig erhalten. Die Berechnungen auf der Basis 2005 zeigten nämlich, dass auf der Grundlage der regierungsrätlichen Vorlage bereits sieben Gemeinden mit einem höheren Steuerfuss zu rechnen hätten. Mit dem Kommissionsvorschlag ist jetzt sichergestellt, dass auch für die Einwohnerinnen und Einwohner der Übergangsausgleichsgemeinden die Übergangszeit in den ersten drei Jahren berechenbar wird und der Steuerfuss nicht zusätzlich angehoben werden muss. Die vorberatende Kommission beschloss mit 15:2 Stimmen. Ich bitte Sie, um Unterstützung des Antrag.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die SVP-Fraktion hat sich intensiv nochmals mit der Thematik des neuen Finanzausgleiches auseinandergesetzt. Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir an den Resultaten der 1. Lesung wie an den entsprechenden Ergänzungen durch die vorberatende Kommission festhalten und grösstenteils weitere Anträge und Anpassungen ablehnen werden. Die Begründung hierzu ist jene - wir sind uns dessen bewusst - wir können nicht für 88 Gemeinden eine optimale Lösung erarbeiten. Wir sind überzeugt, dass die Vorarbeit in welcher sämtliche Gemeinden durch den Verband in Einzelabsprachen sämtliche weiter betroffene Gruppierungen in die Ausarbeitung dieses Gesetzes einbezogen wurden und dies vorbildlich und jetzt zu diesem Zeitpunkt wo wir kurz vor Abschluss sind kommen aus diversen Ecken des Kantons nochmals Anpassungen und Änderungen. Und um hier nicht einen Wildwuchs entstehen zu lassen wird sich die SVP-Fraktion an die grundentscheiden der 1. Lesung an die Anpassungen der vorberatenden Kommission halten und entsprechend abstimmen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Dem Antrag Müller-Waldkirch / Riederer-Valens ist zuzustimmen.

Die effektiven Auswirkungen und vom neuen Finanzausgleich kennt niemand bis in das Detail. Man muss den vorliegenden Berechnungen und Annahmen vertrauen. Aus meiner Sicht sind die Zukunftsaussichten für die finanzschwachen Gemeinden nicht rosig. Offenbar lassen sich aber in diesem Rat zurzeit keine Mehrheiten mehr finden um Änderungen sprich Verbesserungen für die finanzschwachen Gemeinden zu erreichen. Ich hoffe sehr, dass die Regierung und dieser Rat nach Erkennung von allfälligen Schwachstellen entsprechend schnell bereit ist Anpassungen vorzunehmen. Art. 45 Abs. 2 ist ein zweiter Barometer, welcher zu grosse Steuerfussunterschiede innerhalb der St.Galler Gemeinden verhindern würde.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission, beantragt, Art. 45 Abs. 1 Ingress wie folgt zu formulieren: «Übersteigt die Gesamtssteuerbelastung einer oder mehrerer Gemeinden den kantonalen Durchschnitt der Gesamtsteuerbelastung um mehr als 6 Prozent, zeigt der Wirksamkeitsbericht zusätzlich auf:», Abs. 2 zu streichen und Art. 53 Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Der Beitrag entspricht ab dem vierten Jahr nach Vollzugsbeginn dieses Erlasses höchstens dem Durchschnitt der Übergangsausgleichsbeiträge, die in den vorausgehenden drei Jahren ausgerichtet worden sind.»

Wie Sie Ihren Unterlagen ersehen, hat die vorberatende Kommission auf die 2. Lesung zu Art. 45 zwei Anträge gestellt. Ich begründe das gelbe Blatt und die Anträge der vorberatenden Kommission die sich bekanntlich noch einmal zu einer Sitzung getroffen hat. Ich begründe sie zusammen weil sie miteinander verknüpft sind. In der 1. Lesung unterstützte bekanntlich der Kantonsrat den Antrag Müller-Waldkirch/Riederer-Valens zu Art. 45 Abs. 2 mit zwei Drittelsmehrheit. Dieser Antrag sah vor, dass bei einem Unterschied zwischen dem höchsten und tiefsten Steuerfuss von mehr als 62 Steuerfussprozenten ein Wirksamkeitsbericht zu erstellen sei. Dieser sollte die Gründe sowie Massnahmen zur Verringerung der Steuerfussdifferenz aufzeigen. In der vorberatenden Kommission führte vor allem der Bereich Massnahmen zur Verringerung der Steuerfussdifferenz zu Diskussionen. Die vorberatende Kommission beschloss mit 12:7 Stimmen Rückkommen. Das Rückkommen wurde damit begründet, dass der eingefügte Absatz unklar sei und die Massnahme praktisch nur in der Einführung eines Mechanismus zur Abschöpfung bei den Steuerkraft starken Gemeinden bestehen könne. Die Streichung von Art. 45 Abs. 2 beschloss die vorberatende Kommission in der Folge mit 11:8 Stimmen. Als der Kantonsrat dem Antrag Müller-Waldkirch/Riederer-Valens zustimmte, liess er sich von der Überlegung leiten, dass die Steuerfussdifferenzen nicht weiter oder nicht zu weit auseinander driften sollten. Dies auch vor dem Hintergrund der Diskussion über die Verfassungsmässigkeit der Vorlage. Die vorberatende Kommission nahm diesen grundsätzlichen Auftrag auf und möchte den berechtigten Anliegen der Steuerkraft schwachen Gemeinden entgegen kommen. Sie schlägt im Gegenzug zur Streichung von Art. 45 Abs. 2 die Senkung der Interventionsgrenze vor. Diese soll neu bei 6 Prozent des kantonalen Durchschnitts der Gesamtsteuerbelastung anstatt bei 7 Prozent liegen wie in der 1. Lesung beschlossen wurde. Diesem Antrag nach der Streichung von Abs. 2 wurde in der vorberatenden Kommission mit 12:5 Stimmen zugestimmt. Ich bitte Sie, in der gleichen Reihenfolge den beiden Anträgen der vorberatenden Kommission zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Ich habe Verständnis für Ihre Argumente und dafür, dass Sie das Ergebnis der 1. Lesung so nicht haben möchten. Wozu ich aber kein Verständnis habe ist, dass hier neue Zahlen präsentieren die es in der vorberatenden Kommission nicht präsentiert haben. Wir hatten immer Zahlen zur Verfügung die Vergangenheitsbetrachtung waren. Das wurde auch immer betont. Es war nicht möglich in der vorberatenden Kommission Zahlen zu erhalten, die z.B. auch die Anrechnung des Eigenkapitalverzerrs der Gemeinden berücksichtigt. Diese Zahlen wurden uns nicht abgegeben. Die mussten wir uns selber zusammenschrauben. Ich finde es nicht richtig wenn Sie jetzt Auswirkung NFA und FHG zusammen nehmen und die Auswirkungen auf das Jahr 2008 so präsentieren. Sicher es wird so sein, dass verschiedene Gemeinden auch angesichts der sehr guten wirtschaftlichen Lage aus dem Übergangsausgleich hinausfallen. Sie würden auch aus dem regulären Finanzausgleich wie er heute besteht hinausfallen und können ihren Steuerfuss senken. Ich denke, es ist wirklich nicht ganz fair jetzt diese Zahlen jetzt zu bringen auch wenn das Auswirkungen sind. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie diese Zahlen in der vorberatenden Kommission Finanzausgleich oder auch in der vorberatenden Kommission NFA präsentiert hätten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

legt ihre Interessen als Gemeindepräsidentin einer Gemeinde die mit einem berechneten Steuerfuss von 209 Steuerprozent vor Übergangsausgleich um die Zukunft bangen muss offen. Ich bin enttäuscht, dass es nicht möglich war klare Aussagen zuhanden der finanzschwachen Gemeinden abzugeben. Das Beharren der Regierung und er vorberatenden Kommission auf den Wegfall des Maximalsteuerfusses bringt grosse Unsicherheiten. Wo wird unser Steuerfuss dereinst einmal landen. Sicher gibt es einen Übergangsausgleich. Der Steuerfuss von diesem wird aber nach drei Jahren das erste mal ansteigen und steigen. In der gleichen Zeit werden viele andere Gemeinden ihre Reserven auslösen und ihre Steuerfüsse senken. Die Steuerschere wird massiv auseinander driften und kein Instrument wird das stoppen. Daran ändern weder Interventionsgrenze noch Wirksamkeitsbericht etwas. Die Interventionsgrenze ist nicht eine Art Maximalsteuerfuss sondern auch in diesen Gemeinden, die diese Interventionsgrenze erreicht haben wird der Steuerfuss steigen wenn die Massnahmen nicht sofort greifen. Meine Gemeinde kann diesem nichts entgegensetzen. Eine Steuerkraft die etwa einem Drittel der von Mörschwil entspricht und eine hohe Verschuldung im Bereich der Schulbauten wird uns sicher die nächsten 10 Jahre daran hindern, jemals auf einen grünen Zweig zu kommen. Eine Einheitsgemeinde wird nicht so schnell zu verwirklichen sein, da eine unserer Schulgemeinden sogar über die Kantonsgrenze hinweg organisiert ist und wie schon mehrmals erwähnt, geniessen diese Schulgemeinden Autonomie und ihre Ausgaben sind gebundene Ausgaben. Die Gemeinde hat dann nicht sehr viel zu melden und muss einfach zahlen. Regionale Anliegen und Projekte werden nicht mehr im gleichen Mass unterstützt werden können. Die Solidarität zwischen den Gemeinden und den Regionen wird massiv abnehmen. Jeder schaut in erster Linie nur noch für sich. Ich bin grundsätzlich überzeugt, dass ein paar wenige Steuerprozente mehr oder weniger nicht eine grosse Zu- oder Abwanderungswelle auslösen. Sollten die Differenzen aber zu gross werden und darüber hinaus auch noch die Bürgerfreundlichkeit z.B. mit Schulschliessungen, Reduktionen im Öffentlichen Verkehr, Winterdienst, durch massive Sparaktionen abnehmen werden wir Leute verlieren. Es kann durchaus eine Strategie der Regierung sein mit diesem Finanzausgleich auch einen gewissen Strukturwandel herbeizuführen. Das wird aber nicht überall funktionieren und müsste dann ehrlicherweise auch so deklariert werden. Drei Gemeinden im Neckertal haben bereits seit längerem ihre Hausaufgabe gemacht und wollen aus wirtschaftlichen und verwaltungstechnischen Gründen zusammenschliessen. Eine unglückliche Kommunikation der fusionierten Schulgemeinde zu zweit Schulhausschliessungen und weitere Hürden behördlicher Art lassen den Ausgang der Abstimmung vom ersten Juli immer fraglicher werden. Was dann? Das neue Modell wird sicher für viele Gemeinden positive Auswirkungen haben. In der Gesamtoptik kann ich daher hinter dem neuen Finanzausgleich stehen. Für meine Gemeinde und auch für ein paar andere bringt er eine Verschlechterung und uns bleibt in erster Linie nur das Vertrauen in die Regierung und in den Kantonsrat, dass der Finanzausgleich nicht nur der Stadt St.Gallen und den reichen Gemeinden etwas bringen soll sondern, dass auch die ärmsten Gemeinden nicht ganz von der Landkarte verschwinden werden. Wenn dieser Rat seine Verantwortung allen Gemeinden gegenüber wahrnehmen will, muss der Art. 45 Abs. 2 in der vorgeschlagenen Form beibehalten werden. Nur dann steht Gewähr, dass innert nützlicher Frist reagiert werden kann wenn die Differenzen zu gross werden. Ich bitte Sie, um Beibehaltung des Artikels.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Ich habe doch ausdrücklich gesagt ich bringe diesen Vergleich um aufzuzeigen wie die Dynamik wirkt. Es wäre missverständlich, wenn Sie jetzt meinen, das sei so. Auf eidgenössischer Ebene ist nach wie vor das dritte Paket NFA in Diskussion. Ich habe gestern die Medienmitteilung bekommen, dass die nationalrätliche Kommission im Wesentlichen dem Ständerat folgt aber in einem wichtigen Punkt nicht, nämlich bei der Abgeltung der Übergangsproblematik der Invalidenversicherung. Wenn sich dort der Nationalrat durchsetzen sollte gegenüber dem Ständerat belastet das die Kantone mit 500 Mio. Franken. Wir haben diese Unsicherheit. Aber ich wollte zeigen, wenn es eintritt, nämlich dass aus dem NFA Umsetzung 52 Mio. Franken an die Gemeinden gingen. Wenn es eintritt dass dieser Rat eine fünfprozentige Staatssteuerfusssenkung beschliessen wird eine mindestens fünfprozentige glaube in der Vorgabe, dann trete das ein nach den Berechnungen. Das war mein Anliegen. Ich kann Ihnen aber nicht mit Bestimmtheit sagen, dass das im Jahr 2008 so sein wird. Weil die Beschlüsse auf eidgenössischer Ebene ausstehend sind. Ich muss Sie in einem Punkt korrigieren. Im Protokoll zur Sitzung der vorberatenden Kommission NFA-Umsetzung wurde Ihnen auf Ihr verlangen hin je Gemeinde aufgezeigt welche Beträge in die Gemeinden fliessen und was das in Steuerprozenten je Gemeinde ausmacht. Dann ist es wirklich ein kleiner Schritt zu sagen, was bedeutet das jetzt für die einzelnen Gemeinden. Das ist wirklich kein Geheimnis, das man Ihnen vorenthalten hat.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Man könnte ansich zum Schluss gelangen, dass wir hier eine Diskussion in Kaisers Bart führen aber ich glaube, es geht doch etwas tiefer. Die grosse Differenz zwischen den Meinungen, die heute geäussert worden sind orte ich im Grundverständnis des neuen Systems. Es ist für mich auch sehr interessant wie fast euphorisch die Politik dieses Kantons in der Philosophie des neuen Finanzausgleiches auf Bundesebene folgt und sagt das ist ein notwendiger Wechsel des Systems und des Denkansatzes und wenn man natürlich auf die Resultate schaut, dann sieht man der Kanton St.Gallen profitiert. Ich hoffe aber schon, dass wer sich mit der Sache etwas intensiver beschäftigt auch dann mit dem neuen NFA auf Bundesebene zustimmen würde weil er insich ein überzeugendes System ist und insich hoarent ist. Ich orte nach wie vor in diesem Rat und auch unter den Gemeindepräsidenten eine völlig unterschiedliche Wahrnehmung des Systemwechsels. Auf Schlagworte reduziert würde ich sagen, es gibt nach wie vor die Anhänger eines staatischen Systems und es gibt eben die Anhänger eines dynamischen Systems und das was Ihnen die Regierung und die vorberatende Kommission vorschlägt ist ein dynamisches System. Es reagiert sofort auf veränderte Verhältnisse. Ich werde dann versuchen das auzuzeigen. Es gibt in diesem Kanton Politikerinnen und Politiker die dem Steuerfuss - den orte ich jetzt nicht nur links, bei anderen Gelegenheiten rechts -, dass der Steuerfuss etwas ist, das in der heiligen Schrift schon vorgeschrieben worden ist. Ich bitte Sie einfach einmal zu überlegen was denn die Bürgerin oder den Bürger bewegt wenn er Steuern bezahlt. Den Bürger bewegt weder der Gemeindesteuerfuss noch der Kantonssteuerfuss, noch der Satz der direkten Bundessteuer sondern ihn bewegt der Frankenbetrag den er diesen drei staatlichen Ebenen bezahlen muss. Das nennen wir die Steuerbelastung, die der einzelne Bürger zu tragen hat, den er dem Staat für die Leistungen die er dort bestellt, bezahlen muss. Ich bitte Sie, dieses tabuiesieren des Steuerfusses doch einmal beiseite zu legen. Der Verfassungsgeber dieses Kantons hat das gemacht in der neuen Verfassung wo es heisst unter dem Randtitel Finanzausgleich, das Gesetz regelt den Finanzausgleich. Dieser hat zum Ziel den politischen Gemeinden die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, finanzielle Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern und übermässige Belastungen der Gemeinden auszugleichen. Sie finden hier der Begriff des Steuerfusses nirgends. Drei Aufgaben hat der Finanzausgleich. Die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dafür haben wir das Instrument des Ressourcenausgleiches vorgeschlagen und Sie haben zugestimmt, d.h. jeder Gemeinde müssen soviele finanzielle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, die notwendig sind ihre Aufgaben zu erfüllen. Diese Forderung der Verfassung erfüllt das neue System klar indem wir sagen beim Ressourcenausgleich sollen alle Gemeinde auf das kantonale Mittel angehoben werden. Es sollen die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden verringert werden. Die Belastungen der Gemeinden sind unterschiedlich. Es gibt Sonderlasten, die mehr oder weniger alle Gemeinden oder eine vielzahl von Gemeinden treffen. Sonderlasten, d.h. überdurchschnittliche Belastungen. Die haben pauschaliert in zwei Bereichen. Nämlich im Bereich der Schullasten mit dem Sonderlastenausgleich Schule und im Bereich der Topografie mit dem Sonderlastenausgleich ???. Auch das haben wir befolgt was die Verfassung sagt. Jetzt kommt das dritte, eben die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern. Da haben wir verschiedene Instrumente und ich glaube diese Instrumente sind derart effizient weil sie eben auf die individuelle Situation einer Gemeinde eingehen können. Denn nicht alle Sonderlasten können wir pauschalieren wie die Schule und die Topografie. Deshalb haben wir noch den individuellen Sonderlastenausgleich geschaffen. Hierzu werden jetzt Fragen gestellt, vorallem von Ammann-Rüthi. Ich werde darauf nochmals zurückkommen. Dann haben wir den Steuerfussausgleich haben wir in diesem Bereich eingesetz ebenfalls und dann letztendlich noch den sogenannten Übergangsausgleich. Ich bin felsenfest überzeugt, dass wir dem Auftrag des Verfassungsgebers mit diesem Finanzausgleich in grösstmöglicher Art und Weise entsprochen haben.

Zur Dynamik: Die Berechnungen auf der Basis der Zahlen 2005, die finden Sie in der Botschaft, haben ergeben, dass rund noch 29 Gemeinden im Übergangsausgleich gewesen wären wenn im Jahr 2005 das neue System bereits eingeführt wäre. Wir haben jetzt Berechnungen gemacht im Hinblick auf das Jahr 2008 und Gysi-Wil ich erwähne das nur deshalb um die Dynamik aufzuzeigen. Sie haben vorhin kritisiert, man soll jetzt nicht kommen mit dem was neu in der NFA-Umsetzung passiere. Ich möchte aber an diesem Beispiel zeigen wie die Dynamik wirkt. Immer vorausgesetzt Sie stimmen auch der NFA-Umsetzung in der vorgeschlagenen Art und Weise zu, dann werden die Gemeinden um 52 Mio. Franken entlastet per 1. Januar 2008. Ich nehme an, dass die Mehrheit dieses Rates auch bei der Budgetvorgabe für den Kanton bleibt. Für das Jahr 2008 nämlich eine Steuerfussreduktion beim Kanton und mindestens 5 Steuerprozente. Das war die Vorgabe. Sie können sich erinnern. Angenommen dieser Rat bleibt sich treu und setzt das durch. In beiden Bereichen. Dann ergibt die Überprüfung, dass von diesen 29 Gemeinden noch 11 überhaupt aus dem Übergangsausgleich herausfallen ohne, dass sie selber etwas tun. 11 weitere Gemeinden bei einem Steuerfuss haben unter 4 Prozent. Wenn Sie nur 4 Prozent senken sind Sie nicht mehr im Übergangsausgleich. Es verbleiben noch ganze sieben Gemeinden im Übergangsausgleich. Für diese sieben Gemeinden bringt der Abs. 2 von Art. 45 schlichtweg nichts. Es sei denn Sie wollen wieder zurück und das ist mein Verdacht. Entweder unten oder oben zum alten System. Es wird nett gesagt, man verlange in 45 zwei nur Massnahmen. Man sage noch nicht welche. Ich hätte einfach gerne gehört welche man sich denkt. Man sagt, wir wollen nicht die Einführung wieder eines Maximalsteuerfusses. Das habe ich gehört. Man sagt, man wolle keine Abschöpfung unten. Das habe ich auch gehört. Jetzt soll man mir doch sagen welche Massnahmen zwischen diesen beiden extremen noch möglich sind. Nur zusätzliche Mittel in irgendein Instrument hineinzustossen haben alle Berechnungen ergeben, die Ihnen zwar den mittelstarken aber nicht diesen 7. Weshalb eigentlich die Grenze bei 62 Steuerprozenten ansetzen. Das basiert auf der Berechnung. Denoth-St.Gallen hat es aufgezeigt. Auf die Zahlen 2005. Aber diese Zahl 62 ist eine irationale Zahl im Jahr 2008. Es sei denn man sagt eben wir wollen nichts verändern. Diese 62 ist möglicherweise zu gross. Möglicherweise zu klein. Wir wissen jetzt aufgrund der gleichen Berechnungen für das Jahr 2008 unter diesen Annahmen die ich gesagt habe. NFA-Umsetzung, Entlastung der Gemeinden mit 52 Mio. Franken, Staatssteuerfuss bei 110 Prozent liegt die Eingriffsgrenze - Gysi-Wil ich möchte Sie bitten zuzuhören - dann im Jahr 2008 bereits bei 153 bis 155 Gemeindesteuerfuss liegen. Wir sind bereits um rund 7 Steuerprozenten tiefer. Das sind eigentlich die Überlegungen die mich auch dazu führen, Sie zu bitten auf diesen Abs. 2, der ist ein Fremdkörper im System, zu verzichten. Es sei denn, er übt das aus was Brühwiler-Oberbüren gesagt hat. Letztendlich einen unheimlichen Druck auf die sogenannten armen Gemeinden. Wenn Wild-Wald sagt, sie habe den Verdacht, dass man mit dem Finanzausgleich da auch noch Strukturveränderungen erzwingen will. Es ist ein Auftrag dieses Rates und der Verfassung die Strukturveränderungen zu fördern. Das machen wir mit dem Instrument des Gemeindefusionsgesetzes. Es ist höchst ineffizient ein System dann anders als zu belasten, dass Strukturänderungen gar verhindert oder behindert wie das heutige Finanzausgleichssystem. Da geben Sie mir wahrscheinlich recht. Wer muss heute schon über Strukturreformen nachdenken wenn alles was über 162 Steuerfuss liegt der Kanton bezahlen. Die Förderungsidee von Strukturförderung gibt doch erst einen Sinn wenn man Negativanreize gleichzeitig beseitigt. Deshalb ist das nicht so etwas schlechtes.

Zu den Fragen von Ammann-Rüthi: Ich bin einfach etwas erstaunt, dass man immer wieder das gleiche fragt. Man sagt immer wieder das gleiche. Es steht schon in der Botschaft aber man hat kein Vertrauen. Ich weiss nicht, ob ich es jetzt nocheinmal sage, ob dann das Vertrauen steigt oder verschwindet. Da ja jemand gesagt, es sei möglich, dass wir nicht mehr hier sind. Der individuelle Sonderlastenausgleich ist dazu da, exogene Sonderlasten einer Gemeinde abzugelten um es ihr zu ermöglichen diese Sonderlasten die eben nur sie oder ganz wenige Gemeinden trifft, individuell in diesem Umfang als sie besteht zu tragen. Das ist die Aufgabe des individuellen Sonderlastenausgleich. Dazu gibt es mehrere denkbare Anwendungsfälle. Man hat im Zusammenhang mit der Gemeinde Pfäfers über solche Anwendungsfälle gesprochen. Es ist auch ein Anwendungsfall wenn eine Gemeinde bzw. Schulgemeinde aufgrund von Investitionsentscheiden die in der Vergangenheit unter altem Recht mit Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde getätigt worden sind und diese Sonderlast, nämlich die Abschreibungslast während 25 Jahren auf Schulinfrastrukturinvestitionen basiert, dass das dazu gehört zum individuellen Sonderlastenausgleich. Das ist auch in anderen Bereichen denkbar. Aber Sie können nicht mehr von mir verlangen als ich sage, exogen bestimmte Sonderlasten, d.h. wenn man sie selber regeln kann dann ist es keine individuelle Sonderlast im Sinn des Gesetzes. Wenn natürlich in der Vergangenheit solche Entscheide mit Zustimmung der entsprechenden kantonalen Behörden gefällt worden sind und dieses im Vergleich zu übrigen Gemeinden eben eine Sonderlast ist, dann gehört sie mit Bestimmtheit auch dazu.

Zur Aufgabenteilung: Die Regierung hat sich kürzlich mit dem Vorstand des VSGP getroffen um auch über das Projekt Aufgabenteilung im Nachgang zur NFA-Umsetzung zu diskutieren. Dort wurde von Seiten des Vorstandes klar signalisiert, dass diese Aufgabenteilung der Schulbereich erste Priorität haben soll. Das hat die Regierung zur Kenntis genommen und hat auch gar nichts dagegen einzuwenden diese Frage priorität zu beurteilen. Ich mache einfach einen kleinen Hinweis dazu. Das ist der Sinn einer Aufgabenteilungsdiskussion, dass sie eben über die Politikbereiche hinausgehen muss und einen Ausgleich an einem anderen Ort zu finden ist. Ich glaube das ist eine Selbstverständlichkeit. Aber auch aus der Sicht der Regierung ist dem nichts entgegenzusetzen, dass diese Frage priorität behandelt wird. Ob sie Resultat bringt, die politisch eine Mehrheit finden, das kann ich Ihnen heute in keiner Art und Weise vorhersagen. Ich bitte Sie daher, Vertrauen zu haben in ein System, dass in der Tat dynamisch ist. Aber dieses Vertrauen ist auch gerechtfertigt weil wir aufzeigen können, dass jede Veränderung im Umfeld die richtige Reaktion innerhalb des Systems auslöst, so dass sie in der Tat Vertrauen haben können. Ich weise Sie nochmals darauf hin, der Abs. 1 diese Reduktion auf 6 Prozent und der Abs. 2 haben natürlich aus der Sicht der vorberatenden Kommission einen inneren Zusammenhang. Eigenartig wäre, wenn man dem Abs. 1 zwar die Reduktion vornehmen würde aber den Abs. 2 auch noch in das Gesetz hineinschreiben würde. Das wäre wohl nicht im Sinn des Erfinders.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

beantragt, in Art. 45 Abs. 2 am Ergebnis der 1. Lesung festzuhalten.

Nach den Ausführungen des Kommissionspräsidenten besteht ein innerer Zusammenhang. Ich nehme an, dass dies mir auch gestattet wird. Sie haben die Ausführungen unseres Kommissionspräsidenten zu Art. 45 Abs. 1 und Abs. 2 gehört. Er hat dabei auch darauf hingewiesen, dass der Grund für den seinerzeitigen Antrag den Riederer-Valens und ich eingebracht haben und von Ihnen auch mit grosser Mehrheit unterstützt wurde vor allem darin lag, die Steuerfussunterschiede innerhalb des Kantons St.Gallen zwischen den politischen Gemeinden nicht grösser werden zu lassen als sie bereits heute sind. Wir schützen uns dabei auf Art. 85 der Kantonsverfassung wonach der Finanzausgleich unter anderem zum Ziel hat die finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden zu verringern. Art. 45 Abs. 1 richtet den Fokus auf die Gemeinden deren Steuerbelastung über dem kantonalen Durchschnitt liegt. Senken einige Gemeinden ihren Steuerfuss deutlich und dies darf aufgrund der heutigen Erkenntnisse angenommen werden, reduziert sich zwar der kantonale Durchschnitt. Dies aber nur marginal. Diese Bestimmung ist deshalb nicht derart geeignet, Massnahmen gegen grosse Differenzen zu treffen. Ich anerkenne allerdings den Beschluss und die Bemühungen der vorberatenden Kommission mit der Anpassung von Art. 45 Abs. 1 gewisse Verbesserungen gegenüber den finanzschwachen Gemeinden vorzunehmen. Ich denke, es ist nach wie vor störend wenn politische Gemeinden im Kanton St.Gallen aufgrund besonderer Konstellationen einen Steuerfussunterschied von mehr als 62 Steuerfussprozenten haben. Also mehr als die heutige Differenz. Dies kann sowohl bei finanzstarken als auch bei finanzschwachen Gemeinden zu unerwünschten regionalen Entwicklungen und Wanderungen führen. Auch wenn der Steuerfuss nicht alleiniges Kriterium für eine Standortwahl ist, so haben doch zu grosse Differenzen übermässige Signalwirkung. Die Wirkung des neuen Modells ist noch nicht in allen Teilen vorhersehbar. Insbesondere lässt sich nicht klar prognostizieren wie sich die Steuerlandschaft entwickelt, da auch die Gemeinden ihrerseits mit dem Vermögensverkehr, mit dem Eigenkapital wesentlichen Einfluss auch auf diese Entwicklung nehmen können. Ich beantrage Ihnen daher, Art. 45 Abs. 2 unverändert zu belassen wie sie dem entsprechenden Antrag im Rahmen der 1. Lesung zugestimmt haben.

Es ist richtig, dass der Antrag vor allem im Kontext zum Wirksamkeitsbericht gesehen werden muss. Es geht nicht darum, dass ein zwingendes Handeln bezüglich Korrektur des Steuerfusses im Gesetz vorgeschrieben wird. Vielmehr lautete der Antrag dahingehend, dass im Wirksamkeitsbericht die Gründe aufgezeigt werden sollen warum eine grosse Steuerfussdifferenz besteht und andererseits auch Massnahmen aufgelistet werden sollen mit welchen die Unterschiede verringert werden können. Über die konkreten Massnahmen entscheidet dann der Kantonsrat im Rahmen des Budgets. Dies ist Sinn und Zweck des Wirksamkeitsberichtet mit dem noch weitere Massnahmen erreicht werden sollen. Was spricht nun tatsächlich dagegen, dass im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes entsprechende Abklärungen getroffen und mögliche Massnahmen vorgeschlagen werden sollen. Es geht auch nicht darum auf kaltem Weg einen Maximalsteuerfuss beizubehalten oder weiterzuführen. Es ist mit keinem Wort von einem Maximalsteuerfuss die Rede sondern vielmehr eben davon, dass zu grosse Steuerfussunterschiede vermieden werden soll. Im Weiteren, es geht auch nicht darum, dies wird immer wieder von den Kritikern von Art. 45 Abs. 2 betont bei den finanzstarken Gemeinden eine Abschöpfung vorzunehmen. Eine Abschöpfung wäre wohl auch eine Massnahme, aber diese wollen gerade auch die finanzschwachen Gemeinden nicht. Es gibt andere Möglichkeiten die Differenzen auszuegalisieren, allerdings würden solche Aufwendung zulasten des Kantons gehen. Der Finanzausgleichsbetrag müsste entsprechend erhöht werden. Aber wir haben in den Vorabklärungen auch gesehen, dass mit relativ wenig Mitteln sehr viel erreicht werden kann wenn Sie bedenken, dass die Zahl der Übergangsausgleichsgemeinden eher klein ist oder sich dabei auch zum grossen Teil eher kleinere Gemeinden handelt deren Budget nicht vergleichbar ist mit grösseren Gemeinden oder Städten.

Ich möchte darauf hinweisen, dass mit Art. 45 Abs. 2 kein Systemwechsel verbunden ist. Das Finanzausgleichsgesetz wie es vorliegt, funktioniert genau gleich, aber wir möchten den finanzschwächsten Gemeinden doch eine Möglichkeit für die Verringerung der Steuerfussunterschiede geben bzw. doch auch klar erkennbar machen, dass wir am Steuerfuss Interesse zeigen und dass nicht gerade kleine Gemeinden - vor allem auch im Toggenburg - einen zu hohen Steuerfuss aufweisen oder eben die Steuerfussunterschiede zu hoch sind.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Ich schliesse mich der Argumentation von Müller-Waldkirch an und möchte diese nicht wiederholen. Habe aber einige kurze grundsätzliche Bemerkungen. Aus Sicht der finanzschwachen Gemeinden sind die Sorgen und Ängste in keiner Art und Weise kleiner geworden. Gerne nehmen wir aber die Bemühungen der vorberatenden Kommission zur Kenntnis. Trotzdem und nach wie vor ist es möglich, dass nach Ausschöpfung des Härtefalls der Steuerfuss erhöht werden muss. Was dies bedeutet brauche ich Ihnen nicht näher zu erklären. Abwanderung und Völkerung, Schwächung der Schwächsten auf der einen Seite, Stärkung der Stärksten auf der anderen Seite. Was passiert denn dort wo alle jetzt in diesem Gesetz vorgesehenen Massnahmen ausgeschöpft sind. Ich habe noch nichts anderes gehört. Sie kommen nicht darum, Sie haben den Steuerfuss zu erhöhen. Es ist in diesem Kantonsrat nicht gelungen Lösungen aufzuzeigen wie es eben möglich wäre. Dort wo alle Massnahmen ausgeschöpft sind Lösungen aufzuzeigen, dass der Steuerfuss nicht erhöht werden muss. Obwohl ich von allen Seiten Beteuerungen gehört habe, bei diesen wenigen Gemeinden muss man schauen, dass man eine Lösung findet. Im Gesetz steht es nicht. Was heisst es in 10 bis 15 Jahren. Sie sind nicht dabei. Ich gehe davon aus, auch nicht mehr alle Herren und Damen auf der Regierungsbank werden dann noch da sein und wissen wie die Argumentation war. Es stellt sich auch die Frage, wie erklären Sie der einfachen Bürgerin auf der Strasse wenn Sie auf der einen Seite 175 Steuerprozent haben und auf der anderen Seite 95. Wie erklären Sie denn das, es sei eine Verringerung? Unsere Demokratie hat es eigentlich immer zugelassen, dass man gerade Minderheiten schützt und sozialverträgliche Lösungen ausgearbeitet hat und ausarbeiten kann. Ich hoffe auch, dass es in diesem Fall so sein wird. Zuhanden der Regierung habe ich aber trotzdem noch zwei Fragen: Welche konkreten Massnahmen zeigen Sie uns auf? Wie ich eben schon angetönt habe um eine Steuererhöhung allenfalls abzuwenden? Falls nach Ausschöpfung aller dieser Massnahmen Sonderlastenausgleich, Ressourcenausgleich, Härtefallausgleich der Steuerfuss trotzdem erhöht werden muss, frage ich Sie noch konkret, es ist auch wichtig, dass wir das unseren Bürgerinnen und Bürgern auch sagen können vor der Abstimmung wie viel dann an Steuerprozent zu erwarten ist. Das ist meine Frage, wie hoch schlussendlich und wo die Grenze sein wird. Was ist zumutbar, wie viel erwarten wir? Dürfen wir mit 170 oder mit 180 oder sogar mit mehr Steuerprozenten rechnen in den wenigen härteren Gemeinden? Sie bleiben dann nach wie vor ein Härtefall.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Der Antrag Müller-Waldkirch/Riederer-Valens ist abzulehnen.

Ein Grund für den Antrag Müller-Waldkirch/Riederer-Valens ist wohl die Befürchtung, dass bei einer Senkung der Steuerfüsse die Interventionsgrenze nur unterproportional angepasst wird. Rechnungen zeigen aber, dass bei einer Senkung des Durchschnittssteuerfusses oder des Kantonssteuerfusses die absolute Differenz der Interventionsgrenze zum Durchschnitt ziemlich stabil bleibt. Damit die Hauptzielsetzung des neuen Finanzausgleichsgesetzes, die Verminderung der finanziellen Unterschiede zwischen den Gemeinden auf ein verfassungskonformes Mass erreicht werden kann, gibt es das Instrument der zweiten Ausgleichsstufe mit dem frei wählbaren partiellem Steuerfussausgleich oder dem individuellen Sonderlastenausgleich.

Auch bei einem gut austarierten Finanzausgleich, können die allgemeinen Ausgleichsinstrumente wohl nicht in jedem Einzelfall eine vollständig befriedigende Ausgleichswirkung entfalten. Je grösser der Kanton und je mannigfacher die Verhältnisse, desto eher sind «Verwerfungen» oder «Lücken» im System denkbar. Damit der Finanzausgleich nicht nur von der Stossrichtung her, sondern auch im Einzelfall seinen sachgerechten Ausgleich ermöglicht, sieht das neue Finanzausgleichsgesetz den individuellen Sonderlastenausgleich vor. Das neue Finanzausgleichsgesetz stellt damit eine Rechtsgrundlage zur Verfügung, um massgebliche exogene Sonderlasten auch dann ausgleichen zu können, wenn sie nur eine einzige Gemeinde betreffen.

Es geht um die Frage: Wie gross dürfen die Steuerfussunterschiede denn sein, um sowohl der Bundesverfassung als auch der Kantonsverfassung gerecht zu werden? Bei Einführung des neuen Finanzausgleichsgesetzes beträgt der Unterschied zwischen der Gemeinde mit dem kleinsten und dem zu Beginn noch massgebenden, höchsten, kalkulierten Steuerfuss von 161 Steuerfusspunkte bereits schon 65 Prozentpunkte. Wenn auch die Mittel des «Partiellen Steuerfussausgleichs» nicht mehr genügen sollten und die Gesamtsteuerbelastung einzelner Gemeinden neu mehr als 6 Prozent über dem kantonalen Durchschnitt der Gesamtsteuerbelastung steigt (das wären heute 281 Steuerfusspunkte), so hat die Regierung im Wirksamkeitsbericht aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die Steuerfüsse der betreffenden Gemeinden gesenkt werden können. Der Abs. 1 gibt zusätzlich den Gemeinden mit hohem Steuerfuss mit einer hohen Verbindlichkeit eine Sicherheit, dass Massnahmen aufgezeigt werden. Abs. 1 bindet auch den Kantonsrat. Der Wirksamkeitsbericht muss dabei ganz generell die Wirksamkeit als auch die Verfassungsmässigkeit beurteilen. Es stellt sich dabei ganz allgemein die Frage nach dem staatspolitisch vertretbaren und verfassungsmässig zulässigen Steuerfussunterschied. Es ist dies eine Frage des Masses und der steuerlichen Belastung eines Steuersubjektes gemäss seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, wie dies die Bundesverfassung verlangt.

In der vorberatenden Kommissionssitzung vom 18. Dezember 2006 wurde diese Frage erörtert. Dazu gab ich folgendes Votum ab: «Wie im Eintretensvotum erwähnt, ist die Frage der Verfassungsmässigkeit ein zentraler Punkt. Die zulässigen Steuerfussunterschiede sind eine Frage des Masses. Sie können vielleicht bei 30, 40 oder 50 liegen, sicher aber nicht bei 100 Steuerfussprozentpunkten. Dies widerspräche der rechtsgleichen Behandlung der Bürger. Es ist nicht zulässig, dass in der Gemeinde A wesentlich mehr gezahlt wird als in der Gemeinde B bei gleichem Einkommen. Es müsste eine zulässige Differenz von z.B. 60 Steuerfussprozenten definiert werden und bei Überschreiten müssen Massnahmen getroffen werden.»

Dabei ist zu beachten, dass die Modellrechnung lediglich eine Vergangenheitsbetrachtung darstellt, welche unter Zuhilfenahme verschiedener Annahmen abbildet, welche finanziellen Auswirkungen der neue Finanzausgleich im Referenzjahr 2005 gehabt hätte, wäre er damals in Vollzug gewesen. Schon der Rechnungsabschluss 2006 wird für viele Gemeinden ein anderes, meist deutlich besseres Bild abgeben. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass alle Gemeinden bei den Ergänzungsleistungsbeiträgen in Zukunft zu Lasten des Kantons massgeblich zwischen 5 bis 12 Steuerfussprozente entlastet werden. Dieser letztgenannte Punkt ist in den Modellrechnungen nicht berücksichtigt.

Noch zu den beiden Vorrednern: Ich bitte Sie, bei Ihren Ausführungen nicht zu übersehen, dass z.B. im Referenzjahr 2004 66 Steuerfussprozenten mit dem Mittel aus der Stadt stammen in der Gemeinde Pfäfers und in der Gemeinde Waldkirch 22 Steuerfussprozente Mitteln aus der Stadt St.Gallen stammen. Dies beweist, dass sich auch als Städtler durchaus zu einem gerechten Steuerausgleich stehe. Da können Sie mich später auch behaften.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Der Antrag Müller-Waldkirch / Riederer-Valens ist abzulehnen.

Die Kommissionsarbeit die geleistet wurde während dreieinhalber Tage fokussierte sich mehrheitlich darauf, die Auswirkung des neuen Finanzausgleichsgesetzes für die finanzschwachen Gemeinden erträglich und berechenbar zu machen. Der Abs. 2 des Art. 45 ist nun aber letztlich einfach systemwidrig und erweist eine absolut statische Komponente auf. Der Vorschlag des Finanzausgleichsgesetzes aber ist eine dynamische Lösung, die aufgrund kantonaler Durchschnittswerte letztendlich Ausschläge nach oben abzufedern im Stande ist.

Abs. 2 wie er nun nach der 1. Lesung in der Gesetzesvorlage steht eliminiert ganz konkret Abs. 1. Er wird immer vorher greifen. Der Kanton wird mit dieser Lösung letztlich abhängig von der Handlung einzelner steuergünstiger Gemeinden. Das Beispiel Mörschwil möchte ich an dieser Stelle anfügen. Wenn Mörschwil im Jahr 2008 seinen Steuerfuss um 1 Prozent senkt, werden ein Drittel der st.gallischen Gemeinden im Rahmen des ersten Wirksamkeitsberichtes bereits unter die Massnahmen ??? des Amtes für Gemeinden oder allenfalls des Kantonsrats geraten. Tinner-Azmoos hat die Konsequenz angetönt und ich bin felsenfest überzeugt, dass dies die Mehrheit dieser 35 oder 40 Gemeinden nicht wollen. Ich bitte Sie, und es ist darauf hingewiesen worden, den Zusammenhang zwischen Abs. 1 und Abs. 2 zu sehen. Die vorberatende Kommission ist den Anliegen der finanzschwachen Gemeinden nochmals entgegengekommen indem, dass die Interventionsgrenze von 7 auf 6 Prozent hinunter reduziert wurde. Denken Sie daran, der Vorschlag der Regierung ging einmal von 10 Prozent aus. Wir haben insgesamt beinahe 50 Prozent reduziert um den Befürchtungen der finanzschwachen Gemeinden entgegen zu kommen. Deshalb bitte ich Sie, bleiben Sie systemgerecht.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

legt seine Interessen als Gemeindepräsident von Rüthi offen. Bevor wir zur Abstimmung über den Art. 45 Abs. 2 schreiten habe ich an Regierungsrat Schönenberger konkrete Fragen, die einer Klärung bedürfen, die vielleicht einzelnen Kolleginnen und Kollegen in diesem Rat auf gewisse Klärung in der Entscheidungsfindung geben, die vorallem, wenn ich das Votum von Wild-Wald nehme, ein wenig Hoffnung in der Situation geben, dass dies Art. 45 Abs. 2 vermutlich dann nicht in das Gesetz aufgenommen wird. Zwar gehen meine Fragen dahin und wir haben das in verschiedenen Voten auch gehört, dass viele Gemeinden finanzielle Sorgen wegen dem Bildungsbereich haben, dass in vielen Gemeinden der Bereich Bildung 60 bis 70 Prozent des Steuerbedarfes aufmachen und sehr viele Kosten nicht durch die Gemeinden direkt verursacht werden können und dass auch sehr viele Gemeinden in ihren Strukturen nicht gleich gelagert sind und eben diese Aufwendungen nicht gleich abfangen können. Meine Frage richtet sich ganz konkret, obwohl dieser Artikel jetzt nicht zur Diskussion steht, um den individuellen Sonderlastenausgleich. Wir wissen, dass viele Gemeinden jetzt sehr rasch sich mit einem neuen Finanzausgleich vermutlich ab 1. Januar 2008 gewöhnen müssen, dass wir praktisch keine Übergangsfrist haben um diesen Hausaufgaben, die noch zu lösen wären, dass dies nicht möglich ist. Ich nehme da den Bereich von Gemeinden die teilweise heute nicht im Ausgleich sind, nachher aber mit dem neuen Gesetz in den Überausgleichs fallen und zwar deshalb weil sie vor kurzer Vergangenheit Schulbauten realisiert haben deren Amortisationen noch nicht vollständig eben getilgt werden könnten. Zwar ist es so, dass bisher die Amortisationslasten für Schulbauten im erheblichen Mass durch den indirekten Finanzausgleich mitfinanziert wurden. Es haben sehr viele Gemeinden ihre Finanzpläne danach gerichtet. Schliesslich - und das muss auch hier gesagt werden - wurden diese Schulbauten auch vom Kanton bewilligt. Da hat die Gemeinde nicht alleine entschieden, und diese belasten jetzt die Gemeinden in den meisten Fällen während 25 Jahren. Da nützt auch die Verlängerung des Übergangausgleiches auf 15 Jahre wo sachlich richtig ist nicht und es hilft diesen Gemeinden auch nicht, hier die notwendigen Strukturanpassungen eben durchzuführen oder aufzufangen. Deshalb richtet sich meine konkrete Frage an Regierungsrat Schönenberger wie es hier steht mit den Amortisationslasten für Schulbauten, ob diese Faktoren im sogenannten individuellen Sonderlastenausgleich angerechnet werden oder nicht. Die Aussagen sind sehr unterschiedlich und ich denke mir sehr wichtig, dass hier an die Adresse des Kantonsrates klärende Worte gemacht werden. Die zweite Frage richtet sich an die Aufgabenteilung, die im Rahmen des neuen Finanzausgleiches in der Beratung auch mehrmals gefallen worden ist. Es ist auch so mehrmals von verschiedenen Parteien auch gesagt worden, dass die Aufgabenteilung ein zentrales Thema werde. Wir machen jetzt zuerst einen Finanzausgleich und nachher kommt die Aufgabenteilung. Wir haben gehört, dass nach der NFA-Umsetzung die Regierung bereit ist, auch diese Pendenz an die Hand zu nehmen. Ich richte hier die Frage, wie es im Schulbereich steht, wie es in der Prioritätenliste der Regierung aussieht? Ich kann hier als Vertreter der Vereinigung st.gallischen Gemeindepräsidenten sagen, dass hier auch von den Gemeinden her ganz klar der Auftrag gekommen ist diesen Bereich anzuschauen und die notwendige Aufgabenteilung in die Wege zu leiten. Ich denke mir, es ist sehr wichtig wenn wir die Belastungen auch die Unsicherheiten die viele finanzschwachen Gemeinden haben. Wenn diese zwei Fragen geklärt werden können. Ich habe auch volles Verständnis für die finanzschwachen Gemeinden, dass sie mit diesem Art. 45 Abs. 2 eine gewisse Hoffnung gesehen haben, dass eben wirklich die Schere nicht zu weit auseinander geht. Ich habe meine Entscheidung in dieser Frage noch nicht gefallen. Je nachdem wie die Antwort der Regierung ausfällt werde ich dafür oder dagegen stimmen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag Müller-Waldkirch / Riederer-Valens ist zuzustimmen.

Die SP-Fraktion hat in der 1. Lesung deutlich gemacht und auch diverse Anträge gestellt, dass wir Massnahmen fordern, dass es allzu grosse Steuerfussunterschiede geben darf. Leider ist der Rat unseren Anträgen nicht gefolgt. Mit dem Abs. 2 in Art. 45 wird wenigstens ein Instrument geschaffen diese Differenz zu betrachten. Deshalb ist es sicher richtig, wenn an diesem Absatz 2 festgehalten wird. Es ist wichtig und richtig nicht nur bei den finanzschwachen sondern auch bei den finanzstarken Gemeinden hinzuschauen und die Gründe für allzu grosse Steuerfussdifferenzen zu analysieren. Die Beibehaltung dieses Absatzes trägt dazu bei, dass die Verfassungsmässigkeit - und auch das wurde schon angesprochen - des Finanzausgleichsgesetzes eher erreicht wird. Wir machen dazu immer noch grosse Fragezeichen. Als Massnahmen zur Verringerung der Steuerfussunterschiede zwischen den Gemeinden sind verschiedene Anpassungen. Bei den Gemeinden mit tiefen Steuerfüssen allenfalls möglich. Es sind nicht nur Korrekturen bei den unteren Gemeinden sondern allgemeinen bestehenden Instrumenten möglich. So könnten Anpassung beim Schullastenausgleich angestrebt werden oder auch beim partiellen Steuerfussausgleich indem die durchschnittliche Kraft der Gemeinden herangezogen wird und nicht der eigenen. Es gäbe Möglichkeiten und Massnahmen ohne bei den Gemeinden mit dem tiefen Steuerfuss direkt anzusetzen. Aber auch das wäre möglich. Die Gegner dieses Abs. 2 machen es sich sehr einfach und zeigen sich einfallslos wenn sie einfach damit argumentieren, die einzige Möglichkeit wäre eine Abschöpfung bei den Gemeinden mit tiefem Steuerfuss. Es ist eine Möglichkeit aber sicher nicht die einzige Massnahme die aufgrund dieses Art. 45 Abs. 2 getroffen werden kann. Wir finden dieser Absatz ist sachgerecht und richtig und dient dazu, dass Gleichgewicht unter den Gemeinden eher zu erhalten. Der Änderung Art. 45 Abs. 1 mit der Festlegung der Interventionsgrenze bei 6 Prozent und im Wirksamkeitsbericht dem stimmt die SP-Fraktion zu.

Noch ein Wort zu gemachten Aussagen von Vorrednerinnen und Vorrednern. Ich finde es problematisch wenn im Finanzausgleichgesetz mit Beiträgen die über den NFA Mantelerlass in die Gemeinden fliessen, argumentiert wird. Es ist Augenwischerei wenn Denoth-St.Gallen sagt, die Gemeinden würden zusätzlich dann entlastet werden über Beiträge bei den Ergänzungsleistungen bzw. Minderaufwendungen im Bereich der Ergänzungsleistungen den Gemeinden wie sie eben geschildert wurden von Wild-Wald, die vor dem Ausgleich einen Steuerfuss von 200 und mehr Prozent hätten vor dem Übergangsausgleich wenn sie bei der Ergänzungsleistung mit 12 Steuerprozenten entlastet würden, dann ist das nichts. Das ist immer noch weit über dem heutigen Maximalsteuerfuss. Es bringt einzig dem Kanton eine Entlastung weil er weniger Übergangsausgleich bezahlen muss. Das nützt überhaupt nichts mit der Belastung der Finanzschwachen. Ich finde es auch etwas einfach, wenn man jeden Artikel der einem nicht passt mit Systemwidrigkeit bewertet wie das einmal mehr gemacht wurde von Brühwiler-Oberbüren. Weil wir wissen es auch, wie gross die Steuerfussdifferenz dann effektiv ist nicht nur mit dem Steuerfuss der tiefsten Gemeinden zu tun sondern eben auch mit dem Durchschnittssteuerfuss aller Gemeinden. Und wenn alle Steuerfüsse sinken grundsätzlich, dann kann auch Mörschwil um ein Prozentpunkt heruntergehen ohne, dass irgendwelche Massnahmen drohen. Ich bitte Sie, den Art. 45 Abs. 2 nicht zu streichen. Denn es ist immerhin ein kleines Instrument, dass den finanzschwachen Gemeinden sicherstellt, dass eben auch die Differenz angeschaut wird.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Dieses Votum von Gysi-Wil fordert mich schon noch heraus. Die Kommission hat ausdrücklich gewünscht, dass im Vorfeld der Volksabstimmung die Regierung aktuelle Zahlen präsentiert damit wir nicht auf Zahlen beruhen müssen und beurteilen müssen, die Schnee von gestern sind. Das ist der ausdrückliche Wille der vorberatenden Kommission. Es ist jetzt schon komisch, wenn die Regierung uns mit aktuellen Zahlen auf dem laufenden halten will. Ich habe dies ausdrücklich begrüsst, dass Regierungsrat Schönenberger uns mit aktuellen Zahlen beglückt. Ich glaube, wir sind durchaus in der Lage so wie er es präsentiert hat diese auch zu verstehen ohne, dass wir noch eine separate Kommissionssitzung abhalten müssen. Ich danke dem Finanzchef für die Offenheit und bitte Gysi-Wil diese Zahlen zur Kenntnis zu nehmen und zu verarbeiten und abzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass die mangelnde Solidarität zwischen arm und reich leider in der heutigen Gesellschaft nicht oder eben nur mangelhaft spielt. Man hat uns ärmere Gemeinden daran beschwichtigt und wiederholt gesagt auf Seiten der Regierung bei diesem Gemeinden, vor allem was Pfäfers betrifft werde dann schon geholfen wenn es darauf ankäme. Ich anerkenne die Massnahme der vorberatenden Kommission die den Wert heruntergesetzt hat wie es mit einem Wirkungsbericht dargelegt wird was die Gründe für zu hohe steuermässige Unterschiede sind. Ich hoffe eigentlich eines, dass mit diesem Wirkungsbericht nicht nur das gemacht wird was im Gesetz in Art. 45 steht, nämlich nicht nur dargelegt wird was die Gründe für die höheren Steuerfüsse der betreffenden Gemeinde sind und mit welchen Massnahmen diese Steuerfüsse reduziert werden können sondern, dass in diesem Wirkungsbericht die Regierung diesen Gemeinden die eben die hohen Steuerfüsse haben auch eine wirkliche Hilfe bringen und eine Hilfe anbieten. Das ist meine Hoffnung und ich sage es nochmals, ich anerkenne die Bemühungen und die Bestrebungen der vorberatenden Kommission hier eine Verbesserung für die steuerbelasteten Gemeinden bewirkt haben.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007
24.4.2007Wortmeldung

Die SP-Fraktion wird bei dieser Vorlage nicht einheitlich abstimmen. Wir befinden uns gewissermassen in einem Dilemma und ich möchte dieses Dilemma ganz freimütig hier aufzeigen. Gerade unsere Wählerbasis - das ist bekannt - befindet sich in den städtischen Agglomerationen. Gerade diese bekommen durch dieses Gesetz und die Kommissionsmotion den von uns immer geforderten Ausgleich für die zentralörtliche Leistungen insbesondere die Stadt St.Gallen. Schon vor 20 Jahren hatte die SP-Fraktion die Abgeltung der zentralörtlichen Leistungen gefordert und diese Forderung und die Vertretung dieser Forderung ist auch verbunden mit einem Namen mit dem ehemaligen Stadtpräsidenten Heinz Christen. Insbesondere begrüssenswert ist der horizontale Lastenausgleich von 9 Mio. Franken für die Stadt St.Gallen durch die Gemeinden des Kantons und hoffentlich auch durch Gemeinden von ausserhalb des Kantons St.Gallen. Dies verringert die Steuerbelastungsunterschiede innerhalb der Region St.Gallen, stärkt die Stadt St.Gallen als attraktives Zentrum wodurch der ganze Kanton und alle Regionen des Kantons Nutzen ziehen, der ganze Kanton braucht eine starke Stadt St.Gallen. Das Gesetz bringt überdies einen zukunftsweisenden Systemwechsel, die Gemeinden sind nicht mehr schneller im Einzelfall. Der Ausgleich erfolgt vielmehr entsprechend den Ressourcen automatisch. Nun zu unserem Dilemma. Wähleranteil der SP-Fraktion in der Stadt St.Gallen bei den letzten Kantonsratswahlen 24,8 Prozent, 177'905 Listenstimmen. Wähleranteil der SP-Fraktion in Pfäfers 17,6 Prozent 1'087 Listenstimmen. 163 mal weniger. Würden wir nun nach dem «Rational-Juice-Ansatz» handeln wäre unsere Entscheidung eigentlich klar. Aber dieser Ansatz hat seine Grenzen. Wieso stimmen wir nicht alle zu obwohl es nicht um unsere Kundschaft geht. Es widerstrebt unserem Gerechtigkeitsgefühl zutiefst wenn mit diesem Gesetz zugelassen wird, dass die stärksten mit ihren Steuerfüssen quasi mit dem Lift weiter nach unten befördert werden und damit noch stärker werden und die Schwächsten am Bettelstab hinterherhinken. Gerade unsere Wählerschaft wird diese Überlegung verstehen. Dies widerspricht im übrigen - und ich halte daran fest - auch der Verfassung welche eine Verringerung der finanziellen Unterschiede fordert und damit sind durchaus die Steuerfussunterschiede gemeint. Es widerspricht auch dem Gebot der Solidarität und der Zusammenarbeit in unserem Kanton. Es ist eine Kehrwendung weg vom Kooperativen zum Kompetitiven Föderalismus von denen im übrigen in unserer Verfassung nicht die Rede ist. Sehen Sie mal nach oben. Sie finden hier oben die Wappen der historischen Landschaft des Kantons St.Gallen. Hier z.B. das Fürstenland, hinter mir die Toggenburger Dogge und schön über Ritter-Hinterforst der Rheintaler Bock. Diese Wappen sind als Sigel dargestellt. Wie ist das gemeint? Es ist gemeint, dass diese Landschaften einen Bund schliessen. Einen Bund getragen von Einigkeit, gegenseitigem Beistand und Solidarität. Dieses Gesetz ist eine ausgesprochen schwache staatsmännische Leistung. In absoluten Beiträgen hätte es nämlich nicht viel gebraucht um auf die maximale Steuerbelastung einen Deckel zu setzen. Der Kanton pfeift finanziell nicht aus dem letzten Loch sondern hat dicke Polster. Die Vorlage ist mehrheitsfähig. Im Kantonsrat wie beim Elektorat. Es werden mehr Akteure begünstigt als benachteiligt. Die Minderheiten indessen wurden überfahren. Was heute gesät wird mag an einigen Stellen des Kantons Blüten treiben und Früchten tragen. An anderen hingegen wird die Vorlage dunkle Schatten werfen, bittere Früchte hervorbringen und insgesamt das politische Klima verschlechtern. Vielleicht brauchen wir bald auch eine Sondersession zum politischen Klima in unserem Kanton. Schade, man hätte das vermeiden können.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2007