Geschäft: Umfassende und wirksame Sucht-Prävention

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.12.05
TitelUmfassende und wirksame Sucht-Prävention
ArtKR Berichterstattung
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung11.12.2006
Abschluss26.2.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht der Regierung vom 14. August 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 25. Februar 2013
AntragKommissionsbestellung vom 26. November 2012
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 10. Dezember 2012
AntragAntrag der vorberatenden Kommission vom 19. Dezember 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.2.2013Auftrag SVP-Fraktion nach Art. 95 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates35Zustimmung76Ablehnung9
Statements
DatumTypWortlautSession
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

In der Novembersession 2007 hat der Kantonsrat das Postulat 40.07.05 «Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs Jugendlicher und Erwachsener» beraten. Wenn man die Zahlen des damaligen Berichts mit denjenigen von heute vergleicht, lässt sich feststellen, dass sich der Konsum von reinem Alkohol nicht massgebend reduziert hat. Hingegen ist festzustellen, dass die Alkoholintoxikationen zugenommen haben, von 16 Jugendlichen im 2005 auf 30 Jugendliche im Jahre 2010. Aus Sicht der FDP-Fraktion fehlen im vorliegenden Bericht Themen wie die suchtmittelunabhängigen Suchtkrankheiten, beispielsweise die Magersucht, das Übergewicht, die Medikamenten-, Internet-, Computerspiel-, Kauf-, Spielsucht usw. Damit verbunden fehlen auch die notwendigen Schlussfolgerungen. Es fehlt auch der Ansatz einer kantonsübergreifenden Zusammenarbeit. Aus diesen Gründen unterstützt die FDP-Fraktion den Antrag der vorberatenden Kommission, der auch die Thematik der substanzunabhängigen Süchte berücksichtigt. Des Weiteren ist für die FDP-Fraktion aber auch wichtig und dringend - das sage ich jetzt auch aus dem Blickwinkel der Staatswirtschaftlichen Kommission -, dass das Gesundheitsgesetz überarbeitet und das Suchtgesetz in dieses integriert wird.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der vorliegende Bericht der Regierung zeigt auf, wie der Kanton St.Gallen in Anlehnung an das «Vier-Säulen-Modell» des Bundes und ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen seine Suchtprävention koordinieren will. Er zeigt die Komplexität der Suchtprävention auf und macht deutlich, dass eine umfassende Prävention sowohl die Zusammenarbeit aller Akteure - Bund, Kanton und Gemeinden - als auch genügend Ressourcen und finanzielle Mittel erfordert. Der Bericht zeigt aber auch auf, dass die Suchtprävention im Kanton St.Gallen eine tiefe Priorität geniesst. Nach der Kürzung der Beiträge fürs Zepra, der Abschaffung des Alkoholpräventionsprogramms «smartconnection» und der Übertragung der Zuständigkeit der Suchtprävention auf die Gemeinden bleibt nicht mehr viel übrig. Die regionalen Suchtberatungsstellen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Prävention, doch der Kanton stiehlt sich aus der Verantwortung. Mit 1,2 Stellen je 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner verfügt der Kanton über klar weniger Ressourcen als Vergleichskantone, und das, obwohl es in der Schweiz 300'000 Alkoholkranke und eine Million stark rauchende Personen gibt. Prävention kostet, doch sind die Investitionen hoch rentabel. Bei der Tabakprävention wird für jeden eingesetzten Franken ein Return on lnvestment von 28 bis 48 Franken erzielt, bei der Alkoholprävention sind es zwischen 11 und 29 Franken.

Aus Sicht der SP-GRÜ-Fraktion kommt im Bericht die bisherige Arbeit sowie deren Ergebnisse zu kurz. Aus Kapazitätsgründen konzentriert sich der Kanton auf die Bereiche Tabak und Alkohol. Die substanzungebundenen Süchte, beispielsweise Workaholic oder Medienkonsum sowie die Problembereiche Migration und Alter hätten mehr Aufmerksamkeit verdient. Im Bericht werden Massnahmen aufgeführt, die nun in einem Konzept konkretisiert werden sollen. Die SP-GRÜ-Fraktion unterstützt den Antrag der vorberatenden Kommission und erwartet, dass die Konzepte keine leere Übung bleiben.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Regierungsrätin: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Auch wenn das Gesundheitsdepartement noch so gerne zaubern würde, aber ohne zusätzliche Personalressourcen kann es kein wirksames Suchtpräventionskonzept für den Kanton St.Gallen erarbeiten.

Ich versichere, dass wir sehr haushälterisch mit den Ressourcen umgehen bzw. umgehen werden und dass die Massnahmen diskutiert werden können. Das bietet dann die Möglichkeit, sich zu positionieren. Natürlich werden wir nicht nur die Zusammenarbeit mit dem Bildungsdepartement, sondern auch mit andern Stellen näher beschreiben. Dann können wir auch besser beziffern, was das Suchtpräventionskonzept bezüglich Personalressourcen bedeutet. Das Gesundheitsdepartement ist sportlich und beweglich, aber ohne zusätzliche Ressourcen etwas Neues auf die Beine zu stellen, übersteigt selbst die sportlichsten Kräfte.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion folgenden Auftrag nach Art. 95 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates: «Die Regierung wird eingeladen, das Suchtpräventionskonzept so auszugestalten, dass die angeordneten Massnahmen mit den aktuell vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen geleistet werden können. Eine verstärkte Koordination zwischen dem Bildungsdepartement und dem Gesundheitsdepartement im Bereich der Suchtprävention soll im auszuarbeitenden Konzept klar ersichtlich sein. Das Konzept ist wiederum dem Parlament zu unterbreiten.»

Die SVP-Fraktion will Prioritäten setzen. Ihres Erachtens erlaubt es die aktuelle finanzielle Situation nicht, die momentanen personellen und finanziellen Rahmenbedingungen auszuweiten. Der Auftrag zielt darauf ab, ein Konzept auszuarbeiten, in dem die aktuell vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen nicht überstiegen werden. Geschieht die Planung und Ausarbeitung aufgrund unbegrenzter finanzieller Möglichkeiten, dann wird die SVP-Fraktion dem Konzept mit einiger Sicherheit nicht zustimmen können.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ziff. 5.3.3 (Suchtprävention und Migrationsbevölkerung, Tabelle 2: Elternbildung in Fragen der Suchtprävention). Es geht hier darum, dass Angebote und Informationsmaterial für Eltern mit Migrationshintergrund zur Verfügung gestellt werden, beispielsweise Elternabende. Das ist ein Vorgehen, das in die falsche Richtung läuft. Hier wird von sprach- und kulturspezifischen Präventionsangeboten gesprochen. Wenn man aber im Hinterkopf behält, dass Integration in erster Linie über die Sprache funktioniert, geht das geplante Vorhaben meines Erachtens in eine völlig falsche Richtung. Man sollte nicht Informationsmaterialien, deren Aufbereitung sehr kostenaufwendig ist, in Fremdsprachen übersetzen, sondern die Leute dazu animieren, die hier gesprochene Sprache zu lernen. Man mag allenfalls kulturspezifisch Veranstaltungen anbieten, die dann in der jeweiligen Muttersprache erfolgen können.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Für die CVP-EVP-Fraktion ist der Antrag der SVP-Fraktion zu eng formuliert, damit würde ein sehr enges Korsett gelegt. Wasserfallen-Goldach hat von Rahmenbedingungen gesprochen, die von vornherein auf die aktuelle personelle und finanzielle Ressourcensituation Bezug nehmen.

Die CVP-EVP-Fraktion ist der Meinung, dass aus dem Auftrag der vorberatenden Kommission eine Priorisierung hervorgeht. Auch die vorberatende Kommission verlangt, dass aufgezeigt wird, was und wie viel mit den aktuellen Ressourcen gemacht werden kann und wofür es allenfalls zusätzliche Ressourcen braucht. Anschliessend entscheidet der Kantonsrat, welche Massnahmen mit welchen Ressourcen umgesetzt werden. Wenn der Kantonsrat heute dem Antrag der SVP-Fraktion stattgibt, dann ist er nachher nicht mehr frei zu entscheiden, welche Massnahmen umzusetzen sind und welche nicht. Die im Auftrag erwähnte verstärkte Koordination zwischen Gesundheitsdepartement und Bildungsdepartement ist schon heute eine gut funktionierende Selbstverständlichkeit. Umso besser, wenn sie noch verstärkt werden kann, aber sie braucht in diesem Auftrag keine Erwähnung.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der vorliegende Bericht zeigt anschaulich auf, welche Faktoren für eine wirksame Suchtprävention zu beachten sind, welche Strategien verfolgt werden können, wo die Risikofaktoren lauern und wie das Kosten-Nutzen-Verhältnis aufgrund von Studien beurteilt wird. Zu diesem letzten Punkt hätte sich die CVP-EVP-Fraktion noch weiter gehende Ausführungen gewünscht. Es ist zwar erfreulich zu lesen, dass mit Investitionen in Präventionsmassnahmen ein hoher Nutzen erzielt werde, ja dass diese sogar mehr Vorteile bringen, als sie die Steuerzahler kosten. Da die Kosten-Nutzen-Frage immer entscheidend sein wird, wäre es gerade mit Blick auf den formulierten Handlungsbedarf nützlich, dass solche Studienergebnisse detaillierter und nachvollziehbar dargestellt würden. Dass beim Handlungsbedarf darauf hingewiesen wird, die Suchtprävention von älteren Personen oder Personen mit Migrationshintergrund vermehrt zu beachten, ist nachvollziehbar. Dabei dürfen aber die beiden Hauptproblemfelder «Tabak- und Alkoholmissbrauch» sowie «Drogen» nicht vernachlässigt werden. Auch eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten auf allen Ebenen ist anzustreben. Dabei ist zu beachten, dass für Vernetzung und Koordination - so richtig und unabdingbar diese sind - nicht zu viele Ressourcen gebunden werden, welche dann in der eigentlichen Präventionsarbeit fehlen.

Aus Sicht der CVP-EVP-Fraktion sind die aufgezeigten Massnahmen mit dem jeweils dazu erklärten Status und dem jeweils daraus folgenden Fazit nachvollziehbar. Allerdings wäre es - wiederum mit Blick auf die Kostenfrage - durchaus nützlich, wenn wenigstens ansatzweise aufgezeigt worden wäre, was jeweils quantitativ unter «Verstärkung personeller und finanzieller Ressourcen» verstanden werden kann. Zumindest die Angabe einer Grössenordnung wäre hilfreich, auch wenn bei der aktuellen Finanzlage kurzfristig keine zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen auf kantonaler Ebene zur Verfügung stehen. Aber gerade mit Blick auf «bessere Zeiten», welche ja hoffentlich wieder einmal kommen, sollten Ressourcenverstärkungen quantitativ vorstellbar sein. Insgesamt nimmt die CVP-EVP-Fraktion zustimmend Kenntnis vom Bericht und unterstützt auch den Antrag der vorberatenden Kommission, insbesondere auch den substanzungebundenen Süchten die gebotene Beachtung zu schenken.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion hat den von der Regierung vorgelegten Bericht mit grossem Interesse zur Kenntnis genommen und ihn eingehend diskutiert. Sie geht mit den Verfassern des Berichts einig, dass zur umfassenden und wirksamen Bekämpfung von Suchtproblemen auch angemessene Massnahmen erforderlich sind. Das «Vier-Säulen-Modell» des Bundes mit den Handlungsebenen Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression ist für die SVP-Fraktion nachvollziehbar und in sich stimmig. Des Weiteren unterstützt sie den Ansatz, dass der Umgang mit legalen Suchtmitteln bei Erwachsenen grundsätzlich selbstverantwortlich geregelt und weiter gehende, spezifische Massnahmen an der Gefährlichkeit und der gesellschaftlichen Bedeutung des Konsums einzelner psychoaktiver Substanzen gemessen werden soll. In Kapitel 3 des Berichts wird auf den Suchtmittelkonsum im Kanton St.Gallen eingegangen. Hier steht, dass der Tabak- sowie der Alkoholkonsum in den vergangenen zehn Jahren leicht gesunken ist; ebenso ist der Konsum von Cannabis leicht rückläufig. Anlass zu Besorgnis gibt aber der Anstieg des Rauschtrinkens und das immer tiefer liegende Alter von bereits betrunkenen Jugendlichen. Damit nehmen die Einlieferungen wegen Alkoholvergiftungen ins Ostschweizer Kinderspital zu. Auch die Tatsache, dass sich der Erstkonsum von Cannabis deutlich nach unten verschoben und der Kokain- und Ecstasykonsum zugenommen hat, ist für die SVP-Fraktion besorgniserregend.

Im Präventionsprogramm des Kantons soll also insbesondere diesen Tendenzen ein Augenmerk geschenkt werden. Damit das Ziel einer umfassenden und wirksamen Suchtprävention im Kanton St.Gallen erreicht werden kann, soll die Zusammenarbeit der vorhandenen Fachstellen und Akteure optimiert werden. Wünschenswert wäre nach Meinung der SVP-Fraktion auch das Aufzeigen von verstärkter Koordination und Zusammenarbeit von Gesundheits- und Bildungsdepartement. So könnten Doppelspurigkeiten vermieden und die Suchtproblematik ganzheitlicher angegangen werden. Dieser Aspekt kommt im Bericht deutlich zu kurz, und auch die interkantonale Zusammenarbeit wird vernachlässigt. Allenfalls wäre es sogar möglich, auf die Kompetenzen und Vorarbeiten anderer Kantone zurückzugreifen. Dem Text zum Postulat 43.06.17 «Umfassende und wirksame Sucht-Prävention» ist zu entnehmen, dass auch Kostenüberlegungen mit in die Prüfung der Präventionsmassnahmen einzubeziehen sind. Von solchen konkreten Überlegungen steht jedoch nichts im Bericht. Bei den verschiedenen Massnahmen sind lediglich diverse Punkte aufgelistet, bei denen verstärkte und erweiterte personelle Ressourcen gefordert werden. Auf dem Hintergrund der finanziellen Situation des Kantons St.Gallen sieht die SVP-Fraktion keine Möglichkeit für einen weiteren Ausbau des Personalbestandes und für mehr finanzielle Mittel im Bereich der Suchtprävention. Der Antrag der vorberatenden Kommission beinhaltet die Forderung, dass die Kostenfolgen der im Konzept noch zu priorisierenden Massnahmen aufzuzeigen sind, und die SVP-Fraktion stellt noch einen zusätzlichen Antrag. Darin fordert sie, dass das Suchtpräventionskonzept so auszugestalten sei, dass die angeordneten Massnahmen mit den aktuell vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen bestritten werden können. Des Weiteren soll das noch auszuarbeitende Konzept eine verstärkte Koordination zwischen dem Bildungs- und dem Gesundheitsdepartement im Bereich der Suchtprävention aufzeigen. Das Konzept ist dem Kantonsrat zu unterbreiten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ziff. 3.2 (Alkohol). Im Bericht wird die Anzahl der Alkohol konsumierenden Personen aufgezeigt. Im letzten Abschnitt des Kapitels wird auch die Anzahl der Teenager, die mit Alkoholvergiftung im Ostschweizer Kinderspital behandelt worden sind, erwähnt. Ich gehe davon aus, dass die anderen Spitäler im Kanton ebenfalls solche Fälle behandelt haben. Auf nationaler Ebene wird diskutiert, dass Jugendliche, die mit einer Alkoholvergiftung in ein Spital eingeliefert werden, die Behandlung selber bzw. deren Eltern bezahlen müssen. Diese Kosten werden nicht mehr über die Krankenkasse abgewickelt. Meine Frage ist, ob diese Massnahme bereits umgesetzt oder ob ein Entscheid noch hängig ist.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Zu Wasserfallen-Goldach: Darüber haben wir schon in der vorberatenden Kommission gesprochen. Deshalb bin ich erstaunt, dass die Thematik nun nochmals aufgegriffen wird. Diese Informationsmaterialien sollen vor allem und insbesondere als Hilfestellung für die Eltern dienen. Es ist durchaus denkbar, dass es Eltern gibt, deren Kinder bereits sehr gut integriert sind, dass aber diese Eltern ihrerseits noch Schwierigkeiten mit der deutschen Sprache haben. Für solche Eltern ist das Informationsmaterial gedacht. Familien aus anderen Kulturkreisen haben manchmal einen ganz anderen Umgang mit Sucht. Da kann es schon ein kleiner Weltuntergang sein, wenn der 15-jährige Sohn ein einziges Mal beim Kiffen erwischt wird oder die 14-jährige Tochter ein Bier getrunken hat. Dass solche Vorfälle nicht gleich Weltuntergangsstimmung auslösen, ist Sinn und Ziel des Informationsmaterials.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Zusammenfassung. Die FDP-Fraktion unterstützt die Priorisierung von Massnahmen. Aus diesem Grund erlaube ich mir einen Hinweis betreffend Suchtverhalten im Alter anzubringen. Ich kann mir vorstellen, dass im höheren Alter, beispielsweise bei einem Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim, regelmässiger Alkohol- oder Nikotinkonsum auch eine Form von Lebensqualität bedeuten kann. Deshalb kann aus meiner Sicht im höheren Alter durchaus auf eine Suchtprävention verzichtet werden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission hat am 19. Dezember 2012 den Bericht der Regierung «Umfassende und wirksame Sucht-Prävention» behandelt. Die Zusammensetzung der Kommission hat sich seit ihrer Bestellung wie folgt geändert: Für die SP-GRÜ-Fraktion nimmt neu Hasler-St.Gallen anstelle Haag-St.Gallen Einsitz, für die FDP-Fraktion Tinner-Wartau anstelle Ammann-Waldkirch, für die SVP-Fraktion Freund-Eichberg anstelle Rossi-Sevelen sowie Meile-Bronschhofen anstelle Rüegg-Niederhelfenschwil. Das Gesundheitsdepartement war durch seine Vorsteherin sowie Roman Wüst, Generalsekretär, vertreten. Für fachliche Fragen standen seitens des Gesundheitsdepartementes folgende Personen zur Verfügung: Dr. Gaudenz Bachmann, Leiter Amt für Gesundheitsvorsorge, Herbert Bamert, Beauftragter für Suchtfragen, und Stefan Christen, Leiter des Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung (abgekürzt Zepra), St.Gallen. Das Protokoll wurde von Simone Gruber, Sekretariat Gesundheitsvorsorge, verfasst. Als Grundlage für die Behandlung der Vorlage standen zur Verfügung: der Bericht der Regierung vom 14. August 2012, ausgehend vom Postulat 43.06.17 «Umfassende und wirksame Sucht-Prävention». Der Postulatsauftrag lautete wie folgt: «Die Regierung wird eingeladen zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten, mit welchen Massnahmen eine wirksame und nachhaltige Suchtprävention gewährleistet werden kann. Mit in die Prüfung einzubeziehen sind auch Kostenüberlegungen.»

Martin Hafen vom Kompetenzzentrum Prävention und Gesundheitsförderung der Hochschule Luzern hielt das Einstiegsreferat «Suchtprävention - Auf der Suche nach wirksamen Lösungen». Fazit seiner Präsentation ist, dass Sucht als hyperkomplexes Phänomen zwischen Normalität und Krankheit gilt. Wirkungsvolle Suchtprävention ist möglich, wie diverse Studien belegen. Suchtprävention kann nicht an Individuen und an deren Eigenverantwortung delegiert werden. Das Individuum muss mit sozialen Systemen, im Bemühen um die eigene Gesundheit, unterstützt werden. Botschaften im Rahmen von isolierten Einzelprojekten reichen nicht. Es braucht dazu eine Strategie, Beständigkeit und eine politische Einheit, um Risikofaktoren ab- und Schutzfaktoren aufzubauen. Politische Behörden haben die Möglichkeit, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass das gesellschaftliche Problem «Sucht» einigermassen in Grenzen zu halten ist.

Die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes gab einen Überblick über den Bericht der Regierung. Dieser soll aufzeigen, wie eine wirksame und umfassende Prävention im Kanton St.Gallen umgesetzt werden könnte. Sie wies darauf hin, dass vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Situation des Kantons die verschiedenen Massnahmen bewusst noch nicht mit direkten Kosten versehen worden sind. Der Kanton St.Gallen bewegt sich in Bezug auf das Konsumverhalten schweizweit im Mittelfeld. Sorgen bereitet das gesunkene Einstiegsalter bei Alkohol und Tabak. Die jüngste Patientin, die nach Alkoholmissbrauch ins Ostschweizer Kinderspital eingeliefert wurde, war 11-jährig. Der höchste gemessene Alkoholwert im Blut eines Jugendlichen lag bei 3,1 Promille. Als Präventionsziel ist anzustreben, dass das Konsumeinstiegsalter so hoch wie möglich sein soll. Die Suchtpolitik im Kanton St.Gallen verfolgt klare Zielsetzungen. Die Priorität wird vor allem auf die Jugendlichen und auf die Substanzen Tabak und Alkohol gelegt. Auch wird der Grundsatz verfolgt, dass die persönliche Freiheit von Erwachsenen lediglich dort eingeschränkt wird, wo der Suchtmittelkonsum Dritte gefährdet. Speziell erwähnt die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes auch die Verbindung zum Bildungsdepartement. Die Suchtprävention für Jugendliche stellt einen wichtigen Bildungsauftrag dar und ist im Lehrplan verankert. Die Zusammenarbeit von Bildungs- und Gesundheitsdepartement wurde in den letzten Jahren verstärkt.

In der allgemeinen Diskussion wurde verschiedentlich auf die lange, rund sechsjährige Bearbeitungsdauer der Vorlage sowie das Fehlen von weiteren Suchtkrankheiten wie Essstörungen, Medikamenten-, Internet-, Computerspiel-, Kauf-, Spielsucht usw. hingewiesen. Die vorberatende Kommission nahm Abstand davon, den Bericht zur Ablehnung zu empfehlen. Sie erachtet es als wichtiger, ein Suchtpräventionskonzept gemäss Bericht zu konkretisieren und dabei auch den substanzunabhängigen Süchten die gebotene Beachtung zu schenken. Ebenso sind die Kostenfolgen der im Konzept noch zu priorisierenden Massnahmen aufzuzeigen. Den Kommissionsmitgliedern wurden zusammen mit dem Protokoll noch weitere Unterlagen zugestellt: Kosten und Nutzen von Präventionsmassnahmen des Institut de recherches économiques, Université de Neuchâtel; Protokoll der Regierung vom 20. März 2012 über die Verwendung des Alkoholzehntels aus der Betriebsperiode 2011; Ressourcenvergleich der Stellenprozente im Bereich Prävention von der Gesundheitsdirektorenkonferenz (abgekürzt GDK) der Ostschweizer Kantone. Die vorberatende Kommission stimmt mit 14:1 Stimme bei 1 Abwesenheit ihrem Antrag vom 19. Dezember 2012 zu.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ziff. 5.3.1a (Massnahmen Schule). Hier sind Massnahmen aufgeführt, zu denen ich schon in der vorberatenden Kommission Fragen gestellt habe. Leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten, was damit angedacht ist und wie die Lehrpersonen auf die Präventionsaufgabe in der Schule vorbereitet werden. In der Botschaft kommt gut zum Ausdruck, dass die Beziehung zwischen Lehrperson und Schülerinnen und Schülern eine wichtige Voraussetzung und Hilfe für das Wahrnehmen von Präventionsaufgaben ist. Ich möchte gerne wissen, wie das Ausbildungsprogramm für Lehrpersonen in der pädagogischen Hochschule angedacht ist und welche Aufgaben den Lehrpersonen bei der Suchtprävention zukommen. Im Bericht steht, dass es ausser der Schule keinen gesellschaftlichen Bereich gibt, in dem so gezielt auf das Suchtverhalten von Jugendlichen eingewirkt werden kann. Dies ist doch eine sehr grosse Verantwortung für die Lehrpersonen. Was wird für deren Ausbildung getan?

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf den Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Regierungsrätin: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist eine Tatsache, dass der Kanton St.Gallen seine Ressourcen bündeln muss und dass deswegen die Regierung nicht allen Wünschen nachkommen kann. Sie wird gerne ein kantonales Suchtpräventionsprojekt erarbeiten, wenn der Kantonsrat gewillt ist, dafür die personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die Mittel, mit denen wir unterwegs sind, sind dürftig, und aus den vorangegangenen Voten höre ich, dass sie noch weiter nach unten gedrückt werden sollen. Ich muss einfach sagen, dass eine umfassende Suchtprävention - wie sie ja auch von Mitgliedern des Rates gefordert wird - ohne zusätzliche Mittel nicht bestritten werden kann. Wenn darauf hingewiesen wird, dass die Ressourcen besser genutzt werden sollten, dann möchte ich dazu anfügen, dass die Regierung nur schon froh wäre, die einmal gehabten Mittel wieder zu haben. Im Vergleich zu andern Kantonen muss der Kanton St.Gallen mit sehr wenig finanziellen Mitteln auskommen. Zur Forderung von Wasserfallen-Goldach kommt mir folgendes Bild in den Sinn: «Die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes geht mit einem Führer und einem Liter Wasser in die Wüste. Treffen wir nun auf Leute, die kein Wasser haben, dann teilen wir diesen Liter. Am Schluss ist aber wichtig, dass die Vorsteherin trotzdem diesen Liter Wasser getrunken hat und die andern auch nicht leer ausgegangen sind.» Das geht irgendwie nicht auf, man kann nicht mit immer weniger Mitteln immer mehr leisten. Bereits in der letzten Sparrunde wurde im Suchtbereich abgebaut.

Gerade deshalb ist der Bericht noch wenig konkret, damit der Kantonsrat aufzeigen kann, welche Bereiche er bereit ist zu unterstützen. Diese wird die Regierung anschliessend präzisieren und weiter bearbeiten. Hinweise sind willkommen und werden ernst genommen. Der Hinweis, dass substanzungebundene Süchte bisher zu wenig thematisiert worden sind, hängt ebenfalls mit der Priorisierung dieses Berichtes zusammen. In Tat und Wahrheit ist die Regierung bei dieser Thematik ebenfalls unterwegs, beispielsweise mit dem jährlich in der Stadt St.Gallen stattfindenden Jugendtag. Rund tausend Jugendliche besuchen diesen Tag und erhalten in Workshops Informationen zu Cybermobbing und all den vielen Themen, die mit den neuen Medien verbunden sind.

Dass die Regierung keine genauen Angaben zu den Kosten gemacht hat, hängt mit der schwierigen Finanzlage des Kantons zusammen. Ich habe an der Sitzung der vorberatenden Kommission ausgeführt, dass ein umfassendes, wirksames Suchtpräventionsprojekt personelle Ressourcen braucht und dafür je Stelle rund 80'000 bis 110'000 Franken aufzuwenden sind. Wären diese Zahlen im Bericht aufgeführt gewesen, hätten sie wohl nichts an der grundsätzlichen Einstellung geändert. In einem detailliert ausgearbeiteten Präventionsprojekt werden sie selbstverständlich differenziert aufgezeigt. Anschliessend wird dann der Kantonsrat wieder über die Vorlage zu befinden haben. Dann hat aber das Projekt nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine fachliche Seite. Es ist wichtig, dass für ein wirksames Suchtpräventionsprojekt Fachleute beigezogen werden und deren Ansichten einfliessen müssen. Dieser Aspekt muss vom Kantonsrat auch mitgetragen werden. Mit den heutigen personellen Ressourcen ist es schlichtweg unmöglich, eine umfassende, fachlich fundierte Suchtprävention, wie sie andere Kantone kennen, anzubieten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auch für die SP-GRÜ-Fraktion wäre es interessant zu wissen, wie viel denn die einzelnen, im Bericht unter dem Begriff Handlungsbedarf aufgeführten Massnahmen kosten. Viele dieser Massnahmen erachtet sie als sehr sinnvoll. Sie würden nämlich bezüglich Prävention die schlechte Position des Kantons St.Gallen im schweizerischen Vergleich verbessern. Doch dieser Bericht macht nur Sinn, wenn für die Prävention auch die nötigen Gelder gesprochen werden. Der Antrag der SVP-Fraktion, Präventionsmassnahmen zum Nulltarif zu verlangen, zeugt von wenig Kenntnis der Materie. Es stimmt zwar, dass man mit Präventionsmassnahmen Geld sparen kann, aber dies erfordert Weitsicht und eine umfassende Sichtweise. Primär muss investiert werden. Der Antrag der SVP-Fraktion geht davon aus, dass Präventionsmassnahmen nur für Kinder und Jugendliche erforderlich sind. Jedoch sind auch Erwachsene von Sucht betroffen, und Präventionsmassnahmen lohnen sich auch hier, aber solche Massnahmen kosten. Ohne die Absichtserklärung «Finanzen für zusätzliche Massnahmen zu sprechen» macht es keinen Sinn, einen weiteren Bericht zu verlangen. Aufträge zu erteilen, bei denen schon im Voraus klar ist, dass man sie nicht umsetzen will oder kann, ist ineffizient.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Die vorberatende Kommission hat zum Bericht einen parteiübergreifenden Antrag nach Art. 95 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates formuliert und diesem mit 14:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Dem Antrag der vorberatenden Kommission erwächst keine Opposition. Somit haben Sie diesem zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Bei einer Zustimmung würde im schweizweiten Vergleich der Kanton St.Gallen vom zweitletzten auf den letzten Rang abrutschen. Im Bericht steht, dass gerade auch sehr viele junge Menschen von der Suchtmittelproblematik betroffen sind. Deshalb muss auch der Kantonsrat seine Verantwortung wahrnehmen und darf nicht einfach die Ressourcen für die Suchtprävention auf dem absoluten Minimum einfrieren.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Regierungsrätin: Zu Rossi-Sevelen: Im Moment ist die Diskussion auf eidgenössischer Ebene lediglich eine Forderung. Umgesetzt ist noch gar nichts, ja es ist sogar noch völlig offen, ob die Thematik überhaupt weiterverfolgt wird.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
26.2.2013Wortmeldung

Regierungsrätin: Hier ist die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Bildungsdepartement gefragt. Es gibt diesbezüglich eine Vereinbarung mit dem Erziehungsrat, die dazu auffordert, dass die Lehrkräfte mit dem Sammelordner «Sicher gesund» arbeiten und diese Thematik auch umsetzen. Des Weiteren kriegen die Lehrpersonen am bereits erwähnten Jugendtag handfestes Material, aufgrund dessen sie dann Sonderwochen organisieren. Suchtprävention ist nicht einfach ein Unterrichtsfach, sondern eine Philosophie, die in den gesamten Schulunterricht einfliessen soll. Dem gemäss werden die Lehrkräfte auch von externen Fachleuten darauf vorbereitet.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013