Geschäft: VIII. Nachtrag zur Besoldungsverordnung (Genehmigung)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer25.06.01
TitelVIII. Nachtrag zur Besoldungsverordnung (Genehmigung)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung3.10.2006
Abschluss28.11.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.11.2006Genehmigung123Zustimmung1Ablehnung56
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2006Wortmeldung

Der Kanton St.Gallen wird in Zukunft für die Familienzulagen nicht mehr 5,4 Mio. Franken ausgeben, sondern nur noch 1 Mio. Franken. Es bleiben 4,4 Mio. Franken Ersparnisse. Diese 4,4 Mio. Franken, die der Kanton nicht mehr braucht für die Familienzulagen, müssten unseres Erachtens wieder investiert werden ins Personal in Form von Lohnanteilen. Denn die Regierung will 3,1 Prozent Verbesserungen insgesamt erreichen. Das unterstützt auch die Finanzkommission. Wenn wir nun aber diese 4,4 Mio. Franken Ersparnisse betrachten, so gibt es unter dem Strich eben nicht eine Verbesserung von 3,1 Prozent, sondern nur eine von 2,8 Prozent. Denn diese 4,4 Mio. Franken entsprechen 0,3 Prozenten in der Lohnaufbesserung. Das würde bedeuten, dass die generelle Lohnerhöhung nicht 1,7 Prozent, sondern 2 Prozent ausmachen würde. Im interkantonalen Vergleich sind diese 1,4 Prozent ein hoher Wert für individuelle Lohnerhöhungen. Die Familienzulagen hingegen sind für viele Staatsangestellte, nicht nur für die untersten, sondern auch für die mittleren Einkommen, eine lohnmässige Einbusse bei Wegfall. Ein Zahlenvergleich: Diese 1,7 Prozent generelle Lohnerhöhung wiegen die Fr. 210.- Familienzulage nur bei einem Monatsgehalt von Fr. 12'000.- auf. Es beziehen nicht alle Staatsangestellten ein Gehalt von Fr. 12'000.-, also haben diese in der Tat auch nach der generellen Lohnerhöhung von 1,7 Prozent weniger in der Lohntüte.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Die Familienzulage wurde mit dem Massnahmenpaket 1996 abgeschafft. Es gab keinen anderen Grund, als dass man Einsparungen machen wollte. Die Einsparungen konnten damals nicht per 1. Januar 1997 realisiert werden wegen der Besitzstandswahrung für eine Übergangszeit von 10 Jahren. So hat der Kantonsrat beschlossen. Es ist eine Massnahme aus einem Massnahmenpaket zur Verbesserung der Staatsfinanzen. Die Einsparungen steigen dann noch einmal um etwa 1 Mio. Franken, nämlich dann, wenn die Härtefallausgleichsregelung ausläuft.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Finanzkommission hat den VIII. Nachtrag zur Besoldungsverordnung vom 3. Oktober 2006 mit 14:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit genehmigt.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006