Geschäft: Perspektiven der Waldwirtschaft im Kanton St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.18.06 |
Titel | Perspektiven der Waldwirtschaft im Kanton St.Gallen |
Art | KR Bericht |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 19.9.2016 |
Abschluss | 18.2.2019 |
Letze Änderung | 28.8.2024 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 40.18.06 Perspektiven der Waldwirtschaft im Kanton St.Gallen | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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18.2.2019 | Wortmeldung | spricht zu Abschnitt 4.2.5 «Fazit zu den Szenarien und den Handlungsfeldern» und gleichzeitig auch zu Abschnitt 5 «Antrag»: Wie man dem Bericht entnehmen kann, steht die Waldwirtschaft vor drei grossen wirtschaftlichen Herausforderungen. Einerseits sind die Erlöse aus dem Holzverkauf für die Waldeigentümer die wichtigste Einnahmequelle. Andererseits besteht in der Waldwirtschaft Potential die Kosten weiter zu senken. Letztlich wird es aber zunehmend wichtiger, Lösungen für eine bessere Inwertsetzung der vom Wald und von der Waldwirtschaft erbrachten Leistungen zu finden, um auch auf der Einnahmeseite Verbesserungen zu erreichen. In den beiden Handlungsfeldern Schutzwald und Waldbiodiversität sieht die Regierung einen punktuellen Ausbau des Engagements des Kantons in Betracht. Gut so. Eines möchte ich der Regierung bereits heute auf den Weg geben: Ihre wiederholten Bekundungen in unzähligen AFP, wonach die Gesamtausgaben des Kantons so gesteuert werden, dass die Staatsquote nicht weiter ansteigt. Deshalb sind bei neuen Aufgaben deren finanziellen Auswirkungen abzuklären und mögliche Kompensationen der Mehrausgaben für neue Aufgaben durch Einsparungen bei bisherigen Aufgaben zu prüfen. Konkret: Ohne die Sinnhaftigkeit des zusätzlichen Mitteleinsatzes in Frage zu stellen, möchte ich die Regierung dazu anhalten, bei der Umsetzung des geplanten punktuellen Ausbaus im Bereich Schutzwald und Waldbiodiversität, die Kompensationen der Mehrausgaben und sohin die Einsparungen bei bisherigen Aufgaben nicht nur zu prüfen, sondern auch konkret zu benennen. Selbstverständlich gilt dies auch für die in Aussicht gestellte Kommissionsmotion. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
18.2.2019 | Wortmeldung | Ich lese sie grundsätzlich als Bestätigung des Fazits von Ziffer 4.2.5. Ich möchte Sie einfach bitten, Ihren Mitarbeitenden im Kantonsforstamt nicht nur den Spielraum zu geben, dass sie sagen, warum etwas nicht möglich ist, sondern dass diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch berücksichtigen, wie viele positive Voten zum Wald hier gefallen sind und Vorschläge zu machen, wie sich die Regierung in einem gewissen Sinn in unsere Richtung bewegen kann. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
18.2.2019 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Am 19. Dezember 2018 beriet die vorberatende Kommission das Geschäft 40.18.06 «Perspektiven der Waldwirtschaft im Kanton St.Gallen». In ländlicher Umgebung von St.Gallen, im Naturschulhaus an der Spieltrücklistrasse 19a durchforsteten wir den Bericht. Regierungsrat Bruno Damann und Kantonsoberförster August Ammann stellten den Bericht vor und gaben uns Auskunft über die Ausgangslage der Analyse und die weiteren Schritte in der Waldwirtschaft. Für eine Aussenansicht wurden Michael Reinhard, Abteilungschef Wald, Bundesamt für Umwelt, Achim Schäfer, Sektion Holzwirtschaft und Waldwirtschaft, Abteilung Wald vom Bundesamt für Umwelt, sowie der Erwin Rebmann, Vorstand der Lignum Holzkette St.Gallen und David Walker, Mitglied der Geschäftsleitung Interface, Politikstudien Forschung Beratung GmbH eingeladen. Der Kantonsrat hiess im September 2016 das Postulat 43.16.04 «Perspektiven der Waldwirtschaft im Kanton St.Gallen» gut und lud die Regierung ein, Bericht über die Perspektive der Waldwirtschaft im Kanton St.Gallen zu erstatten und allfällige Massnahmen vorzuschlagen. Die Waldwirtschaft gehört zu den Branchen, die besonders unter Preis- und Margendruck leidet. Die Holzpreise sind seit der Aufhebung des Franken-Euro-Mindestkurses gesunken und die Anbieter von Schnittholz aus dem Euroraum drängen in den Schweizer Holzmarkt. Der Bericht zeigt sehr gut auf, wie es um die Waldwirtschaft steht. Eine sehr gute Analyse, die für das weitere Vorgehen und die Zielsetzungen sehr wichtig sind. Zuerst informierten uns die Referenten die Aussenansicht der Waldwirtschaft. Wie sind die gesetzlichen Grundlagen auf Bundesebene, was für Fördermöglichkeiten gibt es. Zu den aktuellen Teilprogrammen gehören der Schutzwald, die Waldbewirtschaftung und die im Waldbiodiversität. Die Förderung von Schweizer Holz ist ein zentrales Thema dieser Diskussion und es sind Hilfeleistungen dazugegeben worden. Die Inwertsetzung, wie erholen usw., wurden eingehend besprochen. Die Sicherheit im Wald und der Trinkwasserspeicher und -Filter warfen Fragen auf, die diskutiert wurden. Nach den Referaten nutzten wir die Nähe des Waldes und besichtigten den Falkenwald. Urban Hettich, Forstverwalter der Ortsbürgergemeinde St.Gallen, sowie Patrick Hollenstein, Revierförster, führten die vorberatende Kommission durch den Falkenwald von St.Georgen St.Gallen. Besichtigt wurden eine Feuerstelle, ein Waldspielplatz sowie ein Biketrail. Anhand von Beispielen konnte man die Schwierigkeiten erkennen, wie der Wald allgemein zugänglich ist. Dass es dazu Regelungen braucht, waren wir uns einig. Auch die Waldbewirtschaftung konnte besichtigt werden. Ein Foto von einem Waldkindergarten mit Regierungsrat Bruno Damann und der Kommission durfte natürlich nicht fehlen. In der Spezialdiskussion beriet die vorberatende Kommission den Bericht. Sie setzte sich mit den Erkenntnissen zum Zustand der St.Galler Waldwirtschaft auseinander und diskutierte über die Bedeutung der Waldpflege durch die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, die Erholungsfunktion des Waldes sowie mögliche Förderungen von regionalem Holz. Beim Schutzwald und der Biodiversität im Wald sieht die Regierung einen punktuellen Ausbau des Engagements des Kantons. Bei der Waldbewirtschaftung, Freizeit und Erholung ist die Förderung wie bisher weiterzuführen. Die Mehrheit der Kommission stimmte nicht gänzlich mit den im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen überein und fordert weitergehende Fördermassnahmen. Deshalb unterbreitete sie dem Kantonsrat eine Motion, welche die Regierung dazu einlädt, weitere Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des Schweizer Waldes zu ergreifen. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 14:0 und Stimmen bei 1 Abwesenheit auf den vorliegenden Bericht einzutreten und die Motion 42.18.24 «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes» zur gegeben Zeit einzutreten und zuzustimmen. Um die Besprechung noch etwas zu versüssen überreichte ich den Kommissionsmitgliedern Guetzlisäckli zur bevorstehenden Weihnachtszeit. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
18.2.2019 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist einzutreten. Ich spreche ebenfalls als Erstunterzeichner des Postulats und natürlich muss der Revierförster zum Wald auch ein paar Worte sagen. Damit habe ich auch meinem Bezug und mein Interesse zum Wald bekannt gegeben. Ich bin es sehr erfreut über die Aussagen aller vier Fraktionen zum Wald, die positive Einstellung zum Wald und auch zum Bezeugnis, dass der Wald mehr Unterstützung braucht. Ich ergänze das gerne durch ein paar praktische Beispiele, meine Vorredner haben sich sehr viel auf die Theorie bezogen und Noger-St.Gallen hatte eigentlich alle Aussagen, die relevant sind zum Wald und zum Bericht perfekt erwähnt. Aber ich möchte trotzdem an ein paar praktischen Beispielen kurz aufzeigen, wie es wirklich funktioniert. Wenn ich zurückerinnere, wie ich vor 30 Jahren als Förster in den St.Galler Wald kam und wir damals einen Holzschlag hatten, da waren wir alleine im Wald. Das heisst, das Sicherheitsdispositiv um den Holzschlag war sehr einfach. Eine Tafel «Hier wird geholzt» war ausreichend. Heute müssen wir für den gleichen Holzschlag Wege sperren mit Tafeln und Bändern, wir müssen zwei Mann zusätzlich dazunehmen, welche die Strassen trotzdem sperren, weil wenn die Motorsäge läuft es für Spaziergänger interessant ist und so kommen sie schauen und sie stehen uns unter die Bäume. Es ist wirklich ein Mehraufwand und dieser Mehraufwand bezahlt der Waldbesitzer vollumfänglich und niemand anders. Es ist ein Mehraufwand, der unserer Ansicht nach klar durch die Erholungsfunktion stark gefördert wurde. Ein zweites Beispiel: Wir sprechen immer nur vom Holzschlag und den Kosten des Holzschlags. Wenn der Baum 100 Jahre alt ist, kann man mit Mechanisierung Effizienzsteigerung heranbringen. Aber was ist mit den neuen 99 Jahren vorher? Die Handpflege bei der Jungwaldpflege kann man nicht mechanisieren und die Lohnentwicklung in den letzten 20 Jahren kennen Sie selber. Es wurde zur genüge ausgeführt, dass gerade der Jungwald sehr wichtig ist, um dem Klimawandel entgegentreten zu können und CO2 binden zu können. Diese Jungwaldpflege kostet immer mehr Geld, weil die Lohnentwicklung auch bei den Forstwarten ähnlich läuft wie bei anderen Berufsgattungen. Ein drittes Beispiel: Quell- und Grundwasserschutzgebiete treffen den Wald und auch die Landwirtschaftszone. In landwirtschaftlichen Gebieten wird der Mehraufwand den Landwirten zu Recht vergütet. Im Wald gibt es für diesen Mehraufwand nichts, das kann es doch einfach nicht sein. Hier müsste auch ein Verursacherprinzip gelten, wie es anderswo in der Wirtschaft immer wieder gezeigt, wichtig und richtig ist. Ich möchte nicht noch länger zum praktischen Beispiel Wald sprechen, aber Sie sehen daran, der Waldbesitzer ist bereit Mehraufwände zu zahlen, aber irgendwo sind Grenzen und diese Grenzen sind jetzt einfach erreicht. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
18.2.2019 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Aufgrund meiner Vorredner, dies schon vieles gesagt haben, verzichte ich auf ein Teil meines Berichts. Ich nehme die wichtigsten Punkte heraus. Der Bericht spiegelt die Situation sehr gut ab, die der Wald im Moment hat. Durch die tiefen Holzpreise wurde in den letzten Jahren zu wenig Holz geerntet und deswegen sind die St.Galler Wälder etwas überaltert. In einem Drittel des Schutzwaldes ist die Pflege dringend. Zur Analyse: Die Forstorganisation «Wald SG» bewährte sich und benötigt nur punktuelle Anpassungen. Auch die Forstbetriebe schreiben trotz schwierigem Umfeld, dank Optimierung und Effizienz im Durchschnitt positive Ergebnisse. Eher stark leidet die Holzverarbeitungsbranche unter dem Preisdruck aufgrund der Grenznähe. Dies führte zum Rückgang des Anteils Stammholz. Demgegenüber nahm die Nutzung von Energieholz stark zu. Einiges Erstaunen und Selbstkritik löste die Feststellung in der Kommission aus, dass die Sparpakete bei den Waldpflegeleistungen auch ein Grund für die Mindereinnahmen der Waldbesitzer sind. Die wichtigste Erkenntnis der Ausführung der Bundesvertreter war: Im Submissionsgesetz ist es doch möglich ist, die Ausschreibung so zu gestalten, wie ist der Kanton es gerne möchte. Zum Beispiel einen Holzbau aus nachhaltiger einheimischen Nutzung. Dies wird hoffentlich im Baudepartement gehört und in Zukunft aktiv umgesetzt. Leider ist der Chef nicht da. Die Waldwirtschaft hat drei grosse Herausforderungen:
Beim Schutzwald sieht die Regierung Bedarf und die Waldbiodiversität benötigt auch einen punktuellen Ausbau des Engagements. Bei der Waldbewirtschaftung sollen die Beiträge gleich bleiben gemäss Finanzplan 20192021 (AFP) und die Aufwände für die Allgemeinheit sollen auf lokaler Ebene, mit den Nutzniessenden und Gemeinden, ausgehandelt werden. Diese zwei letzten Punkte wurden bei uns eher kontrovers diskutiert und da sehen wir Handlungsbedarf.Aus der Kommission wurde die Motion 42.18.24 «Massnahmen zur zielgerichteten und nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes» parteiübergreifend ausgearbeitet. Da sie jedoch erst in der Aprilsession behandelt wird, gehen wir noch nicht auf sie ein. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
18.2.2019 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die FDP begrüsst im Grundsatz den Bericht. Die Aussagen und die aufgezeigten Defizite sowie die darauf basierenden Erkenntnisse sind umfassend aufgeführt. Aber, es fehlen in einem letzten Teil des Berichts die Konsequenzen, welche aus diesen Erkenntnissen gezogen werden müssen. Der Wald erfüllt vielfältige Funktionen. Diese erfüllt er, auch gemäss dem vorliegenden Bericht, dann am besten, wenn er fachgerecht bewirtschaftet und gepflegt wird. Wie gesagt, der Bericht beleuchtet zahlreiche Defizite, insbesondere in den Bereichen Wirtschaftlichkeit und Holzproduktion, sowie im Bereich, Wald als Gebiet der Erholung und Freizeit. Jedoch schlägt der Bericht aus unserer Sicht wenig bis keine griffigen Instrumente um Massnahmen vor und erwähnt auch keine Anreize, welche dazu geeignet wären, die Waldbesitzer zu motivieren, die genannten Defizite konstruktiv anzugehen. Nur im Bereich Schutzwald, Schutzbauten und Biodiversität ist die Regierung gemäss dem Bericht bereit, Anpassungen vorzunehmen. Aber auch dies, aus unserer Sicht, leider nur in kleinen Schritten. Der seit über 100 Jahren doch die Gesetzgebung anerkannte grosse Nutzen des Waldes für die Allgemeinheit, wird zurecht unterstrichen. Wir vermissen aber die notwendigen Konsequenzen, die der Bericht aus dem heutigen zusätzlichen gemeinwirtschaftlichen Nutzen des Waldes einerseits und der stark reduzierten Eigenwirtschaftlichkeit des Waldes andererseits ziehen müsste. Im Bericht werden keine klaren Massnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Struktur des Waldbestands im Kanton St.Gallen aufgezeigt, obwohl die Gründe und die Folgen der Defizite aufgezeigt werden. Aus unserer Sicht wird damit weder der gesamtschweizerisch anerkannten Entwicklung Rechnung getragen, noch werden Lösungen für die heutigen Bedürfnisse rund um die relevanten Themen wie Klimawandel, Waldstabilität und Erholungsnutzung aufgezeigt. Wir, als FDP-Fraktion, sind der Meinung: Zur Erreichung der heutigen notwendigen Ziele brauch es ein auf die Waldbesitzer ausgerichtetes Anreizsystem. Der Wald, im Eigentum von unterschiedlichsten Besitzern, entwickelte sich in den letzten Jahren immer noch stärker als früher zu einem öffentlichen Gut. Warum? Ein Thema ist der Klimawandel. Der Wald leistet rund um die Themen CO2-Haushalt, Schutzfunktionen und Naturkatastrophen einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit. Ein weiteres Thema ist die Wohlfahrtsfunktion des Waldes. Der Wald wird immer mehr zum Erholungs- und Freizeitgebiet, gerade nahe an dicht besiedelten Regionen. Die Nutzung des Waldes als Erholungs- und Freizeitgebiet verlangt eine konsequente Bewirtschaftung und Pflege. Zum Beispiel in Bezug auf Wege, Trails oder Feuerstellen. Aber warum wird die Bewirtschaftung von den Waldbesitzern nicht ohnehin ausreichend gemacht? Die Wald- und Holzbewirtschaftungen rentieren heute nicht mehr und es ist nicht absehbar, dass dies sich verändern könnte. Dies liegt sicher auch an den Besitzstrukturen, beziehungsweise an den Strukturen der Holzwirtschaft. Aber dennoch bestehen die wichtigen traditionellen und vor allem auch neueren Aufgaben des Waldes für die Allgemeinheit und diese beanspruchen den Wald immer noch stärker. Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb im Grundsatz die Motion, die von der vorberatenden Kommission eingereicht worden ist. Sie zielt bekanntlich darauf ab, dass Anreize zur gezielten Bewirtschaftung des Waldes geschaffen werden, die der Allgemeinheit zugute kommen. Aber es geht uns als FDP-Fraktion natürlich nicht um eine gedankenlose Anhebung der Staatsquote. Nein, es geht vielmehr darum, dass durch die Schaffung von Anreizen auch die Eigenverantwortung der Waldbesitzer angeregt wird. Es sollen keinesfalls im Giesskannenprinzip neue Subventionen geschaffen werden. Es sollen aber z.B. durch finanzielle Anreize, Sensibilisierungsmassnahmen oder auch Anreize zu Strukturanpassungen, sowohl die Bewirtschaftung des Waldes zugunsten der Allgemeinheit, wie auch die Verbesserung der Rentabilität der Holzwirtschaft angeregt werden. Selbstverständlich werden auch die Waldeigentümer einen massgeblichen Beitrag leisten müssen. Als Vorbild können z.B. Regelungen bei der Denkmalpflege, bei gewissen Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz oder bei ähnlichen Fördermechanismen dienen. Damit, es ist mir wichtig, es geht uns mit der Unterstützung der Motion um eine gesetzliche Grundlage zur Schaffung von Anreizen. Jetzt bereits überhaupt im Umfang solche Anreize zu diskutieren, wäre aber verfrüht. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
18.2.2019 | Wortmeldung | Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
18.2.2019 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
18.2.2019 | Wortmeldung | Auf die Vorlage einzutreten. Ich lege meine Interessen offen. Ich spreche auch als Präsident des Waldrats der Wald Region 1, welcher ich auftragsgemäss mit allen strategischen Fragen des Waldes zwischen Rorschach und Kirchberg betraut ist. Ich spreche zudem als Vizepräsident des Verbands der St.Galler Ortsgemeinden und Kooperationen. Die Ortsgemeinden und Kooperationen spielen als Grundeigentümerinnen eine besonders bedeutende Rolle im Wald und zuletzt spreche ich auch als Vertreter des viertgrössten Waldeigentümers im Kanton St.Gallen, der einen eigenen Forstbetrieb mit eigenem Forstingenieur, zwei Revierförstern und einem halben Dutzend Forstwarten unterhält. Natürlich habe ich den Bericht der Regierung gut gelesen. Der Bericht stellt eine umfassende Analyse dar und bietet eine Fülle von Erkenntnissen zum Stand des St.Galler Waldes und der Waldwirtschaft. Der Bericht der Regierung basiert auf umfangreichem, aktuellen Zahlenmaterial. Regierung und Kantonsforstamt gebührt darum ein Dank für die sorgfältige Darstellung. Die Regierung benennt offen zahlreiche Defizite, insbesondere in den Wäldern mit der Funktion Holzproduktion und Wohlfahrt sprich Erholung. Sie verschweigt nicht, die seit Jahren schwierigere Situation der Waldeigentümer. Leider, und das wurde schon gesagt, ich wiederhole, zieht die Regierung jedoch nicht in Betracht, griffige Instrumente zu schaffen, um die genannten Defizite zu beheben. Lediglich in den Bereichen Schutzwald, Schutzbauten und Biodiversität ist die Regierung bereit, kleine Schritte zu gehen. Lassen Sie mich bitte das ins Detail gehen. Der Bericht Perspektiven der Waldwirtschaft im Kanton St.Gallen hält fest, dass der Anteil des mittleren Baumholzes, Bäume mit einen Durchmesser von 40 bis 50cm sehr hoch ist. Für einen nachhaltigeren Altersaufbau des Waldes, respektive zur Vermeidung einer weiteren Überalterung des Waldes, sollte in diesen Beständen verstärkt Holz geerntet werden. Auf diese Weise sollte eine Erhöhung des Anteils ungleichaltriger, stufiger und somit stabilerer Wälder erzielt werden. Die Weltwaldbestände sollten stärker gepflegt, beziehungsweise verjüngt werden. Der zu hohe Holzvorrat führt zu Wäldern, die höhere Risiken gegenüber Sturmereignissen oder Befall durch Schädlinge aufweisen. Zudem ist die CO2-Senkungsleistungen in nicht bewirtschafteten Wäldern deutlich tiefer, als in jenen von nachhaltig genutzten Wäldern. Bäume sollten in der besten Wachstumsphase sein. Da binden sie mehr CO2 als alte Bäume. Das sollte eigentlich allen einleuchten. Ich binde in meinem Alter auch weniger Bier als noch vor 40 Jahren. Auch für einen erheblichen Teil der Unterstützung der Biodiversität im Wald, ist eine aktive Bewirtschaftung nötig. Die natürliche Sukzession des Waldes kann mit den Tempo des Klimawandels nicht Schritt halten. Die Waldpflege und Massnahmen zur Änderung der Zusammensetzung der Wälder mit zukunftsfähigen Baumarten und ist essentiell für die rasche Anpassung an den Klimawandel. Neben vielen drängenden Problemen der heutigen Zeit: Alters- und Gesundheitsfragen, Siedlung und Verkehr, Steuern- und Finanzwirtschaft, Sicherheit und Soziales, Landwirtschaft und Ernährung ist der Wald, so scheint es mir, kaum beachtet worden. Er ist schon vorhanden und teilweise werden benannte Probleme mit dem Spruch abgetan: «Die Waldfläche in der Schweiz nimmt zu.» Aber bitte sehr. Das gilt kaum für unsere Wälder hier in Siedlungsnähe, sondern es gilt für kaum bewirtschaftete Alpweiden. Irgendwie hält sich der Satz aus dem Volksmund, ich zitiere: «Gar lustig hats die Forstpartie, es wächst der Wald auch ohne sie.» Damit wird darauf hingewiesen, dass der Wald nicht so anspruchsvoll ist wie ein Gemüseacker oder ein Getreidefeld. Der Schluss, das Waldpflege nicht nötig sei oder besten Falls ein Nice-to-have, ist falsch. Die vorherigen Beispiele aus dem Bericht belegen dies. Die logische Form der Waldpflege ist die Waldbewirtschaftung. Verglichen mit der durchschnittlichen Nutzungsmenge, wird der nutzbare Nettozuwachs im Kanton St.Gallen um 30 Prozent nicht abgeschöpft. Voraussetzung für die Holznutzung durch Waldeigentümer ist aber in der Regel, dass sie gewinnbringend oder zumindest kostendeckend erfolgen kann. Die Erträge aus dem Holzverkauf bestimmen überwiegend das wirtschaftliche Ergebnis und somit die Entscheide der Waldeigentümer. Ein besonderer Punkt betrifft den Wald in Siedlungsnähe mit Vorrangfunktion Erholung. Einen solchen Wald betrachtete die Kommission. Die Waldbewirtschaftung im Erholungswald ist bedeutend aufwendiger als im Normalwald. Die Regierung anerkennt das zwar, berücksichtigt, aber die eidgenössische Strategie «Freizeit und Erholung im Wald» aus dem Jahr 2018, nur ungenügend. Auch Wälder mit Trinkwassergewinnung sind in der Pflege aufwendiger. Ich erspare Ihnen die Details. Der Holzpreis verharrt seit Jahren auf tiefen Niveau. Vielerorts ist es nicht möglich, die Holzernte kostendeckend zu gestalten. Eine Stützung des Holzpreises kommt aus marktpolitischen Gründen nicht in Frage, auch weil am Schluss wohl nicht die Waldeigentümer selbst profitieren würden. Allerdings könnte die Holznutzung durch die Steigerung der Nachfrage angekurbelt werden. Holz ist einer der wenigen natürlichen Rohstoffe, die der Kanton besitzt. Die Förderung des Holzabsatzes macht nicht nur ökologisch, sondern auch volkswirtschaftlich Sinn. Der Bericht erwähnt, dass seit Inkraftsetzung des Neugestalteten Finanzausgleichs (NFA) die Beiträge des Bundes an die Kantone Mittel vierjährigen Programmvereinbarungen ausbezahlt werden. Es bestehen vier Programme: Schutzwald, Waldbiodiversität, Waldbewirtschaftung und Schutzbauten Wald. Der Bericht bestätigt, dass die Waldbewirtschaftung als einziges der vier Programme mit rückläufigen Beträgen auskommen muss. Das ist der erwähnte Abbau, den Schmid-St.Gallen erwähnte. Er betrifft bei der Waldbewirtschaftung 19 Prozent Reduktion. In Summe ist es zwar erfreulich, dass für die Programme Schutzwald, Waldbiodiversität und Schutzbauten, in Aussicht genommen wird, mehr Beihilfen zur Verfügung zu stellen. Es ist jedoch ein Fehler, bei der Waldbewirtschaftung zu sparen, wie das im Sparpaket gestartet worden war. Das Szenario weiter wie bisher ist nicht akzeptabel. Es widerspricht der von der Regierung selbst festgehaltenen Beschreibung der Perspektiven der Waldwirtschaft und der Waldbewirtschaftung. Es ist auch ein Fehler, die besonderen Aufwände der Waldeigentümer bei den Themen Trinkwasser- und Erholungsnutzung damit ab zu tun, dass ein Waldeigentümer seinen Wald auch verkaufen könne, wenn ihm die Lasten zu gross sind. Es muss erkannt werden, dass ein Waldeigentümer Leistungen im Interesse der Öffentlichkeit erbringt und gewissen Eigentumseinschränkungen unterliegt. So kann die zuständige Stelle des Kantons, gestützt auf Art. 24 des Einführungsgesetzes zur eidgenössischen Waldgesetzgebung (sGs 651.1) sogar Pflegeeingriffe anordnen. In konsequenter Fortführung der eigenen Argumentation der Regierung muss sie die Waldbewirtschaftung allgemein losgelöst von Schutzwald und Biodiversitätsprogrammen fördern. Dies kann grundsätzlich durch Erhöhung der kantonalen Mittel zur Unterstützung der Waldpflege erfolgen. Gerade im Jungwald werden die Weichen für die zukünftige Waldentwicklung gestellt. Die Umwandlung der Wälder in Richtung stabiler, reich strukturierter Waldbestände mit genügend Verjüngung, ist vor dem Hintergrund der klimatischen Veränderungen, ein Muss. In Wäldern mit besonders hohen Kosten für die Waldpflege, im Erholungswald, ist zusätzlich eine Inwertsetzung der Erholungsleistung des Waldes sicherzustellen. Zumal sich die Erholungsaktivitäten im Wald zunehmender Beliebtheit erfreuen und sich für das Wohlbefinden der Bevölkerung erwiesenermassen positiv auswirken. Dafür sind aber nicht primär kantonale Fördermittel nötig, es ist aber eine kantonale Gesetzesgrundlage zu schaffen, auf der Lösungen der Gemeinden basieren können. Ohne einen kantonalen Konsens mit entsprechender Grundlage ist es illusorisch anzunehmen, es könnten flächendeckend zwischen über 5'000 Waldeigentümern und 77 Gemeinden lokale Lösungen sinnvoll ausgehandelt werden. Es gehört gerade zum Auftrag des Kantons, die Schaffung von optimalen Rahmenbedingungen für die Waldbewirtschaftung, das ist ein Waldziel der Regierung entsprechend aktiv zu werden. Im Kanton St.Gallen bestehen fünf Waldregionen. Sie werden von Waldräten geleitet, die mit einer Art Globalbudget versehen die Leistungsaufträge der Regierung umsetzen. Zwei Waldratspräsidenten sitzen hier im Rat. Zu den Aufgaben der Waldräte gehört neben der Erfüllung der Leistungsaufträge auch Anspruch, Ansprechpartner der Interessengruppen im Thema Wald zu sein. Die Waldräte nehmen diese Aufgabe ernst. Sie stehen darum ein für griffige Massnahmen zur Verbesserung der nachhaltigen Entwicklung des St.Galler Waldes, aber sie wurden von der Regierung nicht um ihre Meinung gefragt. Kein Wunder, dass auch die Waldräte mit den von der Regierung in diesem Bericht vorgeschlagenen Massnahmen nicht zufrieden sind. Fazit: Der Bericht der Regierung lässt griffige Massnahmen vermissen. Damit wird weder der gesamtschweizerisch erkannten Entwicklung Rechnung getragen, noch eine Lösung für die prioritären Bedürfnisse im Bereich Klimawandel, Waldstabilität und Erholungsnutzung aufgezeigt. Es sind Nachbesserungen durch den Kantonsrat nötig. Ein Vorschlag liegt in Form einer Kommissionsmotion auf dem Tisch der Regierung. Die Beratung dieser Motion ist für die nächste Sessionen angekündigt. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
18.2.2019 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage einzutreten. Der Wald hat sehr viele Funktionen und die rein forstwirtschaftlichen Aspekte sind eigentlich nur ein kleiner Teil ein. Auch lehrt uns der Wald, das schnelle Veränderungen nicht möglich sind. Wir bestimmen heute, wie der Wald in 100 Jahren aussehen wird. Das Kantonsforstamt muss vermutlich vielmehr wie andere Ämter, immer die Langfristigkeit im Auge behalten. Ökonomisch gesehen kam es in den 1980er-Jahren zu einer Trendwende. Die Holzproduktion war nicht mehr die Schatzkammer der grossen öffentlichen Waldeigentümern, sondern wurde zu einem Defizitposten. Gleichzeitig gewannen die sogenannten Wohlfahrtsfunktionen an Bedeutung. Heute wird für Erholung und Schutz von Naturgewalten ein monetärer Wert in der Grössenordnung von mehreren Milliarden, Sie haben richtig gehört, geschätzt. Dazu kommt die Bedeutung des Waldes für die CO2-Speicherung. Für die Erhaltung der Biodiversität und für die Landschaftsqualität. Der Wald ist sozusagen unsere grüne Lunge. Er produziert mehr Sauerstoff als alle Einwohner und Einwohnerinnen einatmen. Auch als Staubfilter ist der Wald wichtig. Eine Eiche beispielsweise filtert im Jahr etwa eine Tonne Stau und Schadstoffe als der Luft. Damit enthält die Luft im Wald rund 100 Mal weniger Staub als die Luft in der Stadt. Im Bericht wird die Bedeutung des Waldes als CO2-Senke dargestellt. Das heisst, dass der Wald auch eine wichtige Funktion bei der CO2-Reduktion haben könnte, sofern er entsprechend bewirtschaftet wird. In der heutigen wichtigen Klimadebatte kann der Wald seinen Beitrag zur Lösung der Klimaproblematik leisten. Aber, ich habe es schon gesagt, der Wald muss entsprechend bewirtschaftet werden. Denn nur ein wachsender Wald kann die CO2-Senke sein und dazu braucht es viele junge Bäume. Die heutigen, meist überalterten Waldbestände können keinen Beitrag leisten zur Reduktion des CO2. Es braucht also auch aus Klimasicht dringend Massnahmen zur Verjüngung unserer Wälder. Auch braucht es vermehrt Bäume, die sich trotz Klimaerwärmung gut entwickeln können und dies ist vor allem bei Schutzwäldern eminent wichtig. Nur ein Gesunder Wald kann vor Murggängen und Lawinen schützen. Wir begrüssen es, dass es bei der Schutzwaldpflege und bei der Biodiversität einen punktuellen Ausbau geben soll. Wir meinen aber auch, dass das Engagement des Kantons gerade in diesen zwei wichtigen Bereichen noch weiter gehen sollte. Der Anteil an aufgewerteten Waldrändern sollte erhöht werden, denn dies ist ein sehr wirkungsvolles Mittel zur Steigerung der Biodiversität. Wie auch die Landwirtschaft braucht der Wald die Unterstützung der öffentlichen Hand. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Waldes sollen von der Gesellschaft auch abgegolten werden, wenigstens zu einem kleinen Teil, sodass sich die Pflege des Waldes wieder rechnet. Die SP-GRÜ-Fraktion wird die Kommissionsmotion dann überweisen, wenn sie einmal kommt. Die Beiträge zu Waldbewirtschaftung wurden in den Sparpaketen reduziert. Jetzt zeigt sich, dass die heutigen Beiträge nicht reichen und es braucht eine Erhöhung. Ganz klar ist aber auch, dass es ist nur Geld geben wird für ausgewiesene Leistungen und Projekte und nicht nur einfach Geld je Hektare Wald. Wie bereits Schorer-St.Gallen sagte, ist der Bericht sehr ausführlich und in allen Punkten zu begrüssen. Leider fehlen aber die konkreten Massnahmen und dazu wird diese Motion hoffentlich helfen. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
18.2.2019 | Wortmeldung | Regierungsrat: Zuerst möchte ich mich herzlich für die doch in weiten Strecken gute Aufnahme des Postulatberichts bedanken. Erlauben Sie mir aber den kritischen Stellungnahmen noch einige Bemerkungen. Der Regierung ist ein stabiler und gesunder Wald mit fachgerechter Pflege wichtig, dies wird mit den bestehenden gesetzlichen Grundlagen und den aktuellen Beiträgen von Bund und Kanton sichergestellt. Aktuell gibt der Kanton Beiträge von über 10 Mio. Franken jährlich für Schutzwald, Biodiversität, Schutzbauten und Walderhaltungsmassnahmen aus. Für den Wunsch der Waldeigentümer, mehr Ertrag aus ihrem Wald zu erzielen, habe ich volles Verständnis. Das ist der Antrieb für jedes wirtschaftliche Handeln und von daher zu begrüssen. In der Regel mündet dieser Wunsch in irgendeiner Form von Eigeninitiative und eigenverantwortlichem Handeln. Etwas Mühe habe ich dann, wenn der Wunsch nach mehr Ertrag über eine gesetzliche Regelung sichergestellt werden soll, wie das hier ein Teil der Waldeigentümer offenbar möchten. Gesetzliche Regelungen sind dazu da, öffentliche Interessen zu schützen und ihnen zum Durchbruch zu verhelfen. Auf welcher Stufe eine gesetzliche Regelung erfolgen soll, richtet sich nach dem Subsidiaritätsprinzip. Die Regierung legte im vorliegenden Postulatbericht klar dar, weshalb es keinen Rechtsetzungbedarf braucht. Daran hatte sich auch in der Diskussion des Berichts nichts geändert. Ich werde aus diesem Grund der Regierung beantragen, nicht auf die Kommissionsmotion einzutreten. Verstehen Sie mich nicht falsch. Die Regierung stellt die Inwertsetzung der Wohlfahrtsleistungen nicht per se infrage, sondern stellt sich vor allem auf den Standpunkt, dass eine gesetzliche Grundlage im kantonalen Gesetz nicht erforderlich ist. Es mag stimmen, dass in Wäldern, die insbesondere für die Erholung genutzt werden, höhere Anforderungen an den Holzschlag oder an den Unterhalt von Wegen gestellt werden. Die Waldentwicklungspläne wurden unter namhafter Beteiligung der jeweiligen Gemeinden und der betroffenen Waldeigentümer erarbeitet. Dieser Umstand spricht dafür, dass eine allfällige Abgeltung der Wohlfahrtsleistungen auf Ebene der Gemeinde erfolgen kann. Es kommt hinzu, dass die Gebiete, in denen die Wohlfahrtsfunktion Vorrang hat, relativ klein sind. Es ist aber auch so, dass die Wohlfahrtsleistungen des Waldes im Kanton nicht über einen Leisten geschlagen werden können und deshalb eine kantonale Lösung keinen Sinn macht. Ausser man will eine Art Waldsteuer einführen. Das ist aber genau nicht Ihre die Absicht, deshalb soll nach Auffassung der Regierung das Subsidiaritätsprinzip zum Tragen kommen und eine allfällige Abgeltung auf der kommunalen Ebene vereinbart werden. Im Rahmen der vorberatenden Kommission wurden am Beispiel des Waldkindergartens in Notkersegg und dem Biketrail im Waldeggwald dargelegt, wie eine solche Entschädigung erfolgen kann. Diese Beispiele zeigen, dass eine Abgeltung für solche Zusatznutzungen heute schon möglich sind. In der vorberatenden Kommission wurde gewünscht, dass der Kanton hier Leitlinien schafft. Ich habe zugesagt dieses Anliegen zu prüfen. Die zuständigen Mitarbeiter des Kantonsforstamt stehen in jedem Fall beratend zur Verfügung, etwa wenn es um die Schätzung der abzugeltenden Mehrleistung geht. Was die Inwertsetzung im Zusammenhang mit dem Schutz des Grundwassers angeht, ist aus Sicht der Regierung ebenfalls keine kantonale gesetzliche Grundlage im Waldgesetz erforderlich. Rund 3'300 Hektaren sind der Grundwasserschutzzone zugeordnet, also nur 5,3 Prozent der Waldfläche. Auch der Vergleich mit der Landwirtschaft hilft nicht wirklich weiter, wenn Sie eine gesetzliche Grundlage für eine Entschädigung der Waldleistung in diesem Zusammenhang wollen. In der Landwirtschaft beruht die Entschädigung auf Freiwilligkeit im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Landwirtschaft und der Wasserversorgung. Eine gesetzliche Entschädigungspflicht besteht nicht. Im Gegenteil, Einschränkungen der Nutzung zum Schutz des Grundwassers werden in der Regel nicht entschädigungspflichtig, es sei denn, sie erfüllen den Tatbestand der materiellen Enteignung. Im Wald ist das kaum vorstellbar. Analog zur Landwirtschaft ist eine allfällige Entschädigung also Verhandlungssache. Die Regierung ist der Auffassung, dass die Fragen im Zusammenhang mit dem Klimawandel gesamthaft betrachtet, angegangen werden müssen. Eine kantonale Klimapolitik ist nicht zielführend. Es braucht einen gesamtschweizerischen Ansatz. Sodann ist es so, dass eine forcierte Anpassung des Waldes an den Klimawandel entsprechend priorisiert werden muss um die verfügbaren Mittel nicht zu verzetteln. Die Regierung setzte klare Schwerpunkte beim Schutzwald und bei der Biodiversität. In beiden Bereichen sieht die Regierung einen punktuellen Ausbau der kantonalen Leistung vor. Die Aspekte des Klimawandels fliessen in die Schutzwaldpflege und in die Waldbiodiversität ein. Damit wird ein grosser Teil der kantonalen Waldfläche abgedeckt. Im Bereich Schutzwald 62 Prozent der kantonalen Waldfläche plus weitere Flächen unter dem Aspekt der Biodiversität. Bei den übrigen Waldflächen ist auf die Eigenverantwortung der Waldeigentümer gefragt. Vorausschauende Waldeigentümer, die auch an einem wirtschaftlichen Nutzen ihres Wahl des interessiert sind, werden Massnahmen in diese Richtung ergreifen. Für die übrigen Waldeigentümer wäre es ein reiner Mitnahmeeffekt ohne grosse Erfolgsaussichten. Ich möchte auch daran erinnern, dass der Kantonsrat mit der neuen Forstorganisation den Waldregionen die notwendige Handlungsfreiheit gegeben hatte, sich wirtschaftlich besser aufzustellen und entsprechend am Markt zu positionieren. Mit der neuen Waldorganisation «Wald SG» ist klar auch der Anreiz verbunden, sich in den Waldregionen möglichst effizient und kostengünstig zu organisieren und finanzielle und personelle Kapazitäten möglichst wirtschaftlich einzusetzen. Wir weisen im Bericht aus, dass hier noch Optimierungspotenzial besteht. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, wenn die Regierung vor diesem Hintergrund etwas zurückhaltend ist, mit der Schaffung von neuen Fördertatbeständen, bevor nicht die privatwirtschaftlichen Hausaufgaben gemacht werden. Das tönt vielleicht etwas hart, aber fragen Sie einmal nach bei den Holzabnehmern. Unsere Wahrnehmung ist, dass hier durchaus die Bereitschaft besteht, einheimisches Holz zu kaufen. Es mag sein, dass es am Preis liegt oder dass das nachgefragte Holz nicht zur rechten Zeit verfügbar ist. Aber mit diesen Herausforderungen steht die Waldwirtschaft nicht allein da. Ich kann Ihnen abschliessend versichern, dass für die Regierung die im Bericht dargelegten Stossrichtungen in den skizzierten Handlungsfeldern selbstverständlich bindend sind. Das betrifft insbesondere die Bereiche Schutzwald und Biodiversität. Letztlich liegt es dann aber wieder bei Ihnen, im Rahmen der Finanzplanung und der Genehmigung des Budgets, die von der Regierung beantragten Mittel zu sprechen. Gelegenheit dazu bietet sich also schon morgen Dienstag, wenn Sie den AFP behandeln. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |
18.2.2019 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dieser zeigt in einer verträglichen Länge die gesamte Situation und die verschiedenen Herausforderungen aller Akteure gut auf. Für die SVP hat der Wald, wie auch die Waldbewirtschaftung, einen grossen Stellenwert. Der Wald ist mit seinen vielen positiven Eigenschaften, zentral für eine intakte Natur und das ganze Umfeld. Saubere Luft, die wir täglich einatmen und klares gesundes Trinkwasser sind ein Teil davon. Der Wald übernimmt in verschiedener Hinsicht eine Art Schwamm- und Schutzfunktion. Weiter ist der Wald mit seinem Rohstoff Holz wirtschaftlich von grosser Bedeutung. Viele Betriebe sind auf eine funktionierende Holzkette direkt oder indirekt angewiesen. Für viele Landwirtschaftsbetriebe ist der Wald nach wie vor ein wichtiger Bestandteil. Der Bericht zeigt gut auf, dass es sicherlich alles Andere als einfach ist, alle Interessen rund um den Wald und unter einen Hut zu bringen. Für die SVP-Fraktion sind vier Dinge zentral:
Wir sind überzeugt, dass die öffentliche Hand vorab eine Dienstleistungsrolle innehaben sollte. Denn dadurch könnten die vielen Waldeigentümer gezielter und auch wirtschaftlicher ihre Aufgaben im Wald ausführen und erfüllen. Viertens: Freizeit und Erholung im Wald wird immer mehr zum Thema. Seien es Wanderer, Pilzer, Biker, Reiter oder Jäger, alle zieht es in den Wald. Wann ist ein Wald ein Erholungswald? Wie viel Pflege und Unterhalt braucht ein Erholungswald? Wer ist verantwortlich bei Unfällen? Bei all diesen Fragen erachten wir es als sehr wichtig, dass die Eigenverantwortung gestärkt wird. Ganz nach dem Grundsatz: Wer den Wald betritt, begibt sich in die Natur und in diesem Umfeld muss man sich dementsprechend verhalten.Fazit: Wir von der SVP-Fraktion befinden die Ausführungen im Bericht als umfassend. In den einzelnen Szenarien zeigt die Regierung ihre eigene Stossrichtungen auf. Wie aber die Situation für die Waldbesitzer oder die Förderung von einheimischen Holz verbessert werden kann, solche Fragen bleiben unbeantwortet. Ich nehme vorweg, um eine Verbesserung in allen Bereichen zu halten, wird die SVP mehrheitlich die mit Motion unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019 |