Geschäft: Initiative "Steuergerechtigkeit für Familien!"

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer29.06.02
TitelInitiative "Steuergerechtigkeit für Familien!"
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung27.9.2006
Abschluss23.9.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 23. September 2007
BotschaftBericht und Antrag der Regierung vom 3. Oktober 2006
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.2.2007Gesamtabstimmung108Zustimmung38Ablehnung34
Statements
DatumTypWortlautSession
20.2.2007Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die Initiative ist abzulehnen und auf einen Gegenvorschlag zu verzichten.

Die Initiative will den Kinderabzug vom Reineinkommen durch einen Kinderabzug vom Steuerbetrag ersetzen, wobei die Höhe dieses Abzugs im Gesetz abgestuft festgelegt wird und die Familien im Vergleich zu heute insgesamt stärker entlastet werden sollen. Die Beratungen in der vorberatenden Kommission lassen sich wie folgt zusammenfassen, wobei die meisten Argumente in der Botschaft zu finden sind. Die Beurteilung der Regierung, dass die Volksinitiative trotz gewisser Bedenken rechtmässig sein soll, wurde ohne vertiefte Diskussion zur Kenntnis genommen. Für die Kommissionsmehrheit geht es bei der SP-Initiative nicht um Steuergerechtigkeit für Familien, sondern um einen falschen Eingriff in die Steuersystematik, welche heute einzig im Kanton Genf bekannt ist. Auch das geltende System könne familiengerecht ausgestaltet werden. Eine deutliche Verbesserung bringe bereits die Steuergesetzrevision 2006. Sollten die Erfahrungen damit nicht befriedigen, müssten die Kinder- und Ausbildungsabzüge vom Reineinkommen erhöht werden. Unterschiedlich beurteilt werden die Auswirkungen der Initiative auf die wieder eingeführten Ausbildungskostenabzüge. Während die Befürworter der Initiative diese Ausbildungskostenabzüge zusätzlich zum Kindergeld als weiterhin zulässig beurteilen, sehen ihn die Gegner, wie in der Botschaft ausgeführt, gefährdet. Es wurde aber keine vertiefte Diskussion darüber geführt. Die Steuerausfälle hätte einmal mehr der Mittelstand zu tragen. Die Initiative sei in sich unsozial und verstosse gegen das Gleichbehandlungsgebot, schliesse sie doch ausdrücklich diejenigen vom Kindergeld aus, die aufgrund tiefer Einkommen keine Einkommenssteuern bezahlen müssen. Eine Korrektur durch Gerichtsentscheid könne nicht ausgeschlossen werden, was zu zusätzlichen Mehrausgaben für Kanton und Gemeinden führen würde. Ein Gegenvorschlag wurde weder diskutiert noch gestellt. Wie einleitend bereits erwähnt, beantragt die vorberatende Kommission den Anträgen der Regierung zu folgen:

  1. mit 13:4 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit, die Initiative «Steuergerechtigkeit für Familien!» sei abzulehnen;

  2. mit 16:2 Stimmen bei 1 Abwesenheit, auf einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative sei zu verzichten.

Das Eintreten auf die Vorlage ist verpflichtend, handelt es sich doch um eine Volksinitiative, welche rechtmässig zustande gekommen ist.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der guten Form halber möchte ich hier nochmals auf die Abstimmungen in der vorberatenden Kommission hinweisen. Es wurde aus der Kommissionsmitte zunächst ein Antrag gestellt, dass Ziff. 1 abzuändern sei in dem Sinn, dass die Initiative dem Volk zur Annahme zu empfehlen sei. Dieser Antrag wurde mit 4:13 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit abgelehnt. Nicht überraschenderweise gab es dann die gleiche Zustimmung im umgekehrten Verhältnis zum Antrag der Regierung, so wie Sie Ziff. 1 auf dem Blatt haben, nämlich mit 13:4 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Ziff. 2 wurde wie gesagt mit 16:2 Stimmen und 1 Abwesenheit unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Nach Art. 93 Abs. 4 des Kantonsratsreglementes weise ich darauf hin, dass der Kantonsrat gesetzlich verpflichtet ist, auf die Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die Initiative ist abzulehnen.

Im Grunde genommen handelt es sich nicht um einen faktischen Steuerabzug, sondern um ein staatliches Kindergeld. Gemäss den Initianten sollen aber keine Negativbeiträge ausbezahlt werden. Somit erachten wir es als fraglich, ob dies überhaupt verfassungskonform ist, weil nicht alle Leute davon profitieren können und es sich daher um eine Rechtsungleichheit handelt. Besonders für Leute mit sehr niedrigem Einkommen, wie z.B. Alleinerziehende ist diese Initiative darum sehr ungerecht. Wir begrüssen zwar die Verbesserungen im letzten Nachtrag zum Steuergesetz. Wenn wir aber wirklich für alle Familien etwas Gutes tun möchten, dann wäre allenfalls eher zu überlegen, ob sich das mit einer weiteren Erhöhung der Kinderabzüge vom steuerbaren Einkommen bis zum Ende der Ausbildung machen liesse. Dies käme dann allen Steuerpflichtigen zugute. Ebenfalls gäbe es noch etliche andere tarifarische Bereiche, wie z.B. die Gesundheitskosten, die auch nicht zu unterschätzen sind, und die angepasst werden könnten. Einmal mehr wäre der Mittelstand Verlierer dieser Initiative, denn dieser hätte mit Annahme der Initiative bis zu 3,6 Steuerprozente mehr zu bezahlen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Die Initiative ist abzulehnen.

Im schweizerischen Steuersystem werden Kinderlasten grundsätzlich über Sozialabzüge, sogenannte Freibeträge, vom Reineinkommen berücksichtigt. Zusätzlich sind weitere allgemeine Abzüge vorgesehen, welche teilweise auch die Kinderkosten angemessen berücksichtigen, so etwa Abzüge für Versicherungsprämien und Krankheits- und Kinderbetreuungskosten. Die Ausgestaltung der Kinderabzüge liegt grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone. Die Kantone haben dabei den verfassungsmässigen Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten, wonach nur besteuert werden darf, was dem Steuerpflichtigen wirklich zur Verfügung steht. Nach dem II. Nachtrag zum Steuergesetz wird ab 1. Januar 2007 der Kinderabzug als Abzug vom Reineinkommen gewährt. Das Gleiche gilt für die allgemeinen Abzüge. Ab der Steuerperiode 2007 wird der Kinderabzug neu zweistufig ausgestaltet, und zwar Fr. 4'800.- für jedes noch schulpflichtige Kind und Fr. 6'800.- für jedes Kind, das in der schulischen oder beruflichen Ausbildung steht. Die zweite Stufe (Kind in Ausbildung) wird ergänzt mit einem Ausbildungskostenabzug von höchstens Fr. 13'000.- je Kind. Kinder werden dabei mit einem einheitlichen Pauschalbetrag berücksichtigt. Allen Kindern wird somit mit gleich hohen Sozialabzügen Rechnung getragen.

Der von den Initianten angestrebte Systemwechsel, d.h. die Einführung eines Kinderabzugs vom Steuerbetrag statt vom Reineinkommen, würde das geltende System grundlegend verändern. Gegen einen solchen Systemwechsel können auch verfassungsrechtliche Gründe ins Feld geführt werden. Faktisch wird mit dem vorgesehenen Kinderabzug eine Umverteilung von einkommensstärkeren, insbesondere vom sogenannten Mittelstand, zu einkommensschwächeren Eltern vorgenommen. Umverteilung darf indes nicht Aufgabe eines Kinderabzugs sein.

Die GRÜ-Fraktion erachtet es aus verschiedenen Gründen als äusserst problematisch, dass der gewohnte Kinderlastenabzug in ein Kindergeld umfunktioniert wird und wie eine Kinderzulage ausbezahlt werden soll. Der Unterschied ist nur, dass es gerade den finanzschwächsten Eltern, nämlich denen, die keine Steuern bezahlen müssen, gerade nicht ausbezahlt würde. Dies ist alles andere als mehr «Steuergerechtigkeit für Familien», wie die Initianten es vorgeben. Die GRÜ-Fraktion hat mehrmals unter Beweis gestellt, dass sie die einkommensschwächsten Familien unterstützen will. Dies soll aber mit andern, sachgerechteren Instrumenten, wie beispielsweise Kinder-Ergänzungsleistungen, geschehen, die über den allgemeinen Haushalt zu finanzieren wären.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Die Initiative ist abzulehnen.

Vor nicht einmal fünf Monaten, am 24. September 2006, hat das St.Galler Stimmvolk mit grossem Mehr der Steuergesetzrevision zugestimmt. Die CVP-Fraktion kämpfte mit den anderen bürgerlichen Parteien für diese Vorlage. Überzeugend für uns waren die klaren Verbesserungen für Familien, nämlich die Erhöhung der Kinderabzüge, die Erhöhung der Kinderbetreuungsabzüge und die Wiedereinführung der Ausbildungskostenabzüge. Zudem wurde der Einstiegssteuersatz nach oben verschoben. Die SP-Fraktion konnte sich nicht durchringen, ebenfalls diesem II. Nachtrag zum Steuergesetz zuzustimmen. Zur gleichen Zeit, als die Gesetzesrevision im Kantonsrat in der Beratung war, sammelten sie Unterschriften für ihre Initiative. Dass mit diesem Systemwechsel die vielbeschworene Steuergerechtigkeit eingeführt werden soll, bezweifeln wir ernsthaft. Ist es denn gerecht, wenn Familien mit mittleren Einkommen diese Umverteilung unter Familien berappen? Ist es denn gerecht, wenn keine Steuergutschriften ausbezahlt werden, und ist es gerecht, wenn keine Ausbildungsabzüge mehr möglich sind? Die CVP-Fraktion ist überzeugt, mit der Steuergesetzrevision, die seit zwei Monaten in Kraft ist, einen Schritt in die richtige Richtung gemacht zu haben. Wir wollen jetzt die Auswirkung dieser Revision abwarten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die Initiative ist abzulehnen.

Das System vom Kinderabzug vom Steuerbetrag ist in verschiedenster Hinsicht ungenügend. Derzeit kennt nur der Kanton Genf den Kinderabzug vom Steuerbetrag. Die Initiative ist zu verwerfen, weil denjenigen, die es am nötigsten hätten, kein Betrag ausbezahlt wird, weil es keine Negativsteuern gibt. Verfassungsrechtliche, systematische und steuerpolitische Bedenken sprechen zusätzlich für eine Ablehnung der Initiative. Im zweiten Nachtrag zum Steuergesetz, das seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, wurden die Beiträge für den Kinderabzug sowie der Beitrag für schulische und berufliche Ausbildung erhöht bzw. neu geschaffen. Mit der Anpassung der Nullgrenze im soeben revidierten Steuergesetz nach oben erhöht sich die Zahl der Steuerpflichtigen, die keine Steuern bezahlen, von 15 auf 19 Prozent.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Die Initiative ist abzulehnen.

Sie haben die Argumente der Regierung jetzt zusammengefasst gehört. Fässler-St.Gallen hat sie richtig dargestellt, allerdings zum Teil falsch interpretiert. Es ist nicht so, dass sich die Regierung in einem Argumentationsnotstand befindet. Wir verfügen über zahlreiche, ernst zu nehmende Argumente, die gegen diese Initiative sprechen. Ich möchte wiederholen, dass das verfassungsrechtliche Argument, das vorgetragen wird seitens der Regierung, nämlich die Gleichbehandlung im Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, ein unumstössliches Prinzip darstellt. Wenn Sie dieser Initiative zustimmen würden, wären in Bezug auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit die Relationen zwischen Paaren mit Kindern und solchen ohne Kindern nicht mehr gewahrt. Das ist die Problematik. Im Zusammenhang mit dem steuerpolitischen Argument haben wir nie gesagt, ein Kind sei wie ein Auto zu behandeln. Sondern wir haben darauf hingewiesen, dass es doch nicht angeht, in einem progressiven System die Abzüge nicht degressiv wirken zu lassen, weil sonst all diejenigen, die heute vor allem die Last dieses Staates tragen, nicht mehr nach dem besteuert würden, was ihnen vom Einkommen verfügbar verbleibt. Das ist die steuerpolitische Überlegung. Mit dem von Fässler-St.Gallen anbegehrten Systemwechsel gehen Sie von einer steuerrechtlichen Systematik in ein Sozialsystem mit Kindergeldern über. Ähnlich wie bei den Kinderzulagen, nur mit dem grossen Mangel, dass die Ärmsten der Armen das nicht erhalten oder nicht vollständig erhalten. Es sind diejenigen, die weniger Steuerschulden haben, als sie an Kindergeldern zugute hätten. Das ist doch ein stossender Mangel, und es liegt natürlich nicht am Rat, diesen Mangel zu beseitigen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
20.2.2007Wortmeldung

Der Initiative ist zuzustimmen.

In der vorberatenden Kommission wurde argumentiert, es gehöre begriffsnotwendig zu einem Steuersystem mit progressivem Satz, dass Abzüge ebenfalls vom massgebenden Einkommen gemacht werden. Es wurde gesagt, auch die Autospesen, soweit sie abzugsfähig sind, können vom massgebenden Einkommen in Abzug gebracht werden. Gleiches müsse auch für Kinder gelten. Da muss ich Ihnen einfach sagen, unsere Kinder sind keine Autos. Weil unsere Kinder keine Autos sind, dürfen sie auch steuerlich anders behandelt werden. Unser Steuergesetz kennt Kinderabzüge. Die Höhe ist jetzt bereits mehrfach erwähnt worden. Diese Kinderabzüge werden steuersystematisch als Sozialabzüge bezeichnet. Wenn man jetzt von Sozialabzügen spricht, so wird damit suggeriert, sie hätten eine soziale, also eine ausgleichende Wirkung. Solange nun aber Kinderabzüge als Abzüge vom Einkommen ausgestaltet sind, profitieren hohe Einkommen aufgrund der Steuerprogression wesentlich mehr als tiefe Einkommen. Die heutigen Sozialabzüge sind also in Tat und Wahrheit unsoziale Abzüge. Wenn künftig die Kinderabzüge als Abzüge vom Steuerbetrag ausgestaltet werden, fällt diese stossende Ungerechtigkeit weg. Jede Person mit Kindern hat künftig dieselbe steuerliche Entlastung. Unabhängig davon, ob er oder sie über ein tiefes oder ein hohes Einkommen verfügt, und auch unabhängig davon, ob sie oder er alleinerziehend ist oder in einer Partnerschaft lebt. Wenn Steuersysteme gerechter oder sozialer ausgestaltet werden sollen, ist es üblich, dass bei den bürgerlichen Parteien sich Widerstand regt. Das ist auch im Kanton St.Gallen so.

Die SP-Fraktion versucht seit etwa zehn Jahren, diese neuen Sozialabzüge als Abzüge vom Steuerbetrag auszugestalten. Die Argumente haben sich in den letzten zehn Jahren allerdings etwas verändert. Zunächst wurden harmonisierungsrechtliche Bedenken gegen derartige Abzüge ins Feld geführt. Wir versuchten bereits anlässlich der Totalrevision des Steuergesetzes, Kinderabzüge so auszugestalten, und damals wurde uns dann vorgehalten, das verstosse gegen übergeordnetes Bundesrecht, derartige Abzüge seien harmonisierungswidrig. In der Zwischenzeit wurde von der Bundesverwaltung dieser Einwand korrigiert. Es wurde nun gesagt, dass derartige Abzüge grundsätzlich harmonisierungskonform seien, und in dieser Situation war es natürlich naheliegend, wenn man den Widerstand grundsätzlich aufrechterhalten wollte, nach neuen Argumenten zu suchen.

Neu wird nun argumentiert, diese Abzüge würden gegen die Verfassung verstossen. Auch die Regierung übernimmt nun diese Bedenken, indem sie ausführt, mit der von uns vorgeschlagenen Ausgestaltung der Kinderabzüge werde der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt. Wir sind der Auffassung, dass es alleine schon der politische Anstand der heutigen Regierung verbieten sollte, das Gebot der Verletzung der Besteuerung nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gegen unsere Initiative ins Feld zu führen. Diese Regierung hat mit der Totalrevision des Steuergesetzes die hohen Einkommen um mehr als 100 Mio. Franken entlastet. Es ist dieselbe Regierung, die auch letztes Jahr vergleichbare Entlastungen für hohe Einkommen und für Unternehmen vorgelegt hat. Diese Regierung hat auch nicht davor zurückgeschreckt, zumindest in einem Vorentwurf anzuregen, auch degressive Steuern für sehr hohe Einkommen einzuführen.

Ich mache mir keine Illusionen. Sie werden sich wahrscheinlich eher auf die Seite der Regierung schlagen, wenn es um die Frage der Verfassungsmässigkeit geht. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Ständerat Eugen David, Mitglied der CVP-Fraktion, im Rahmen der Diskussionen um die Familienbesteuerung und die Abschaffung der Ehegatten-Nachteile selber einen Vorschlag eingebracht hat, eben diesen Nachteil so zu korrigieren, dass einen Abzug vom Steuerbetrag eingeführt wird. Derart abwegig wie das nun dargestellt wird, ist diese Idee offensichtlich auch in CVP-Kreisen nicht. Weiter werden dann noch steuersystematische Bedenken gegen unsere Initiative vorgebracht. Auch dieses Argument verstehen wir nicht so recht. Die Regierung räumt ein, dass wir das System ändern möchten, und wenn nun ein System gewechselt oder geändert wird, so entspricht es natürlich nicht mehr in allen Punkten dem alten System. Wenn nun die Regierung auch noch dieses unsinnige Argument als Argument gegen unsere Initiative vorbringt, so sieht man daran zumindest den Argumentationsnotstand der Regierung. Unsere Initiative ist kein Allerweltsheilmittel für eine ausreichende und gute Familienpolitik.

Es wird argumentiert, unsere Initiative sei vor allem darum stossend, weil tiefe Einkommen wie solche, die heute keine Steuern bezahlen, mit dieser Initiative keine Vorteile haben. Dieses Argument ist zutreffend. Wenn Sie allerdings dieses Argument aufrechterhalten möchten, so rufe ich Sie auf, stellen Sie doch einen Antrag auf einen Gegenvorschlag, der eine negative Einkommenssteuer vorsieht, wenn Sie das wirklich wollen. Wir werden Sie dabei gerne unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007