Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2006 [II] (Titel der Botschaft: Beiträge aus dem Lotteriefonds 2006 [II])

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.06.02
TitelKantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2006 [II] (Titel der Botschaft: Beiträge aus dem Lotteriefonds 2006 [II])
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung27.9.2006
Abschluss28.11.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 3. Oktober 2006
BeilageLotteriefonds-Botschaft
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 28. November 2006
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.11.2006Gesamtabstimmung158Zustimmung2Ablehnung20
28.11.2006Ziff. 06.2.43139Antrag Widmer-Mühlrüti11Antrag Pfäffli-Rheineck30
28.11.2006Antrag Büchel-Oberriet zu Ziff. 06.2.1232Zustimmung89Ablehnung59
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2006Wortmeldung

Ich wäre wohl der letzte, der einer Sanierung des Löwenhofes einen Stein in den Weg legen wollte, ist es doch wahrscheinlich das prächtigste Gebäude, das im Rheintal steht. Aber wovor ich sehr grosse Angst habe, ist, dass wir, wenn wir jetzt diesen Lotteriefondsbeitrag bewilligen und ihn nicht verschieben, wie das Widmer-Mühlrüti und die Vorsteherin des Departementes des Innern beantragt haben, ein gefährliches Präjudiz schaffen. Weil wenn die Beitragsverweigerung durch das zuständige Organ der Gemeinde inskünftig ein Rechtsgrund wäre, um die paritätische Finanzierung von solchen Projekten zu verweigern, dann könnte in jedem Fall, wenn der Lotteriefondsbeitrag gesprochen worden wäre, das zuständige Gemeindeorgan sagen, und jetzt zahlen wir euch nichts, weil der Kanton trotzdem bezahlt. Ich meine, diese Frage muss vertieft geprüft werden. Ich meine auch, dass die Gemeinde Rheineck bezüglich dieser Frage sich nicht einfach hinter dem Volksentscheid verschanzen darf, sondern nochmals in sich gehen sollte. Das Komische sind die sehr überzeugenden Argumente von Pfäffli-Rheineck für die Sanierung des Löwenhofs, die habe ich als eifriger Zeitungsleser im Rheintal und Verfolger der regionalen Szene heute zum ersten Mal gehört. Ich könnte mir vorstellen, wenn man das im Abstimmungskampf so vorgetragen hätte, vor allem mit der selben Überzeugung, dass sich die Bevölkerung von Rheineck vielleicht anders entschieden hätte, als es eben geschehen ist. Ich möchte Sie darum dringend bitten, den Beitrag zu verschieben, und zwar nicht im Sinne, dass der Löwenhof nicht saniert werden soll, sondern dass diese Frage geklärt werden muss und dass die Rheinecker auch nochmals Gelegenheit haben, sich zu überlegen, was sie mit diesem Wohnhaus ihrer bedeutendsten Bürger - es hat auch der beste Gemeindepräsident, den Rheineck je hatte, Jakob Laurenz Guster, darin gewohnt - wollen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

beantragt, den Beitrag L.06.2.12 (Buchprojekt «Zeit zum Va-tersein») zu streichen.

Im Titel steht «Väter gewinnen». Es geht offenbar um die Vernetzung und das Coaching von Männern in der Haus- und Familienarbeit. So etwas wie eine staatlich gestützte Gewerkschaft light für Hausmänner. Die Arbeit stützt sich auf die Erkenntnis, dass vielfältige Rollenkonzeptionen von Männern klar gesundheitsförderlich sein sollen. Hier kann ich nur sagen, allzu viel ist ungesund. Zwar für diejenigen, die bezahlen müssen. Ich zitiere aus der Vorlage: «Das Projekt steht in der Tradition der politischen Gleichstellungsarbeit, indem die Vereinbarkeit von Beruf und Familie aus Männer- bzw. Vätersicht thematisiert wird.» Das steht wortwörtlich auf S. 14. Es hat zwar schon immer geklappt, aber jetzt wird es sogar noch via öffentliche Gelder thematisiert. Dieses Projekt geniesst die Unterstützung des eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Mann und Frau und hat eine Laufzeit bis Ende 2006. Einen Monat noch, dann haben wir auch das überstanden. Schön wäre es. Der Kanton hat aus irgendeinem Projektbudget weitere 15'000 Franken eingeschossen. Jetzt sollen wir aus dem Lotteriefonds nochmals 15'000 Franken nachlegen, weil ein Auswertungsbericht erstellt werden soll. Grundsätzlich spricht natürlich nichts gegen die Publikation. Grundsätzlich spricht die Publikation durch ihre Gestaltung und Zusatzinformation ein grosses Publikum an, sagen die Vertreter der Hausmänner-Lobby. Jetzt haben wir endgültig Glück gehabt und können den Antrag ohne schlechtes Gewissen streichen. Wenn die Welt tatsächlich auf dieses Buch gewartet hat, dann machen Sie es wie jeder, der eine Buchidee hat: Finden Sie einen Verlag, das wird beim offenbar grossen Publikumsinteresse kein Problem sein. Handeln Sie beste Konditionen aus, verdienen Sie sich reich. Ich hoffe, dass viele Mitglieder dieses Rates den Hausmännern helfen werden, möglichst gewinnbringend und frei von politischer Einflussnahme in Buchform zu reflektieren.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

legt seine Interessen als Gemeindepräsident von Rheineck offen. Der Antrag Widmer-Mühlrüti ist abzulehnen.

Die Bürgerschaft von Rheineck hat am vergangenen Sonntag knapp 340'000 Franken Beitrag an die Sanierung des Schutzobjektes Löwenhof abgelehnt. Das ist kein glücklicher Entscheid, aber er ist demokratisch zustande gekommen, und so haben wir ihn letztendlich auch zu respektieren. Der Gemeinderat hatte der Bürgerschaft überzeugt beantragt, den Gemeindebeitrag zu leisten, aber eben, der Bürger hat letztlich hierzu das letzte Wort gehabt. Grund für die Ablehnung dürfte eine Kumulation von verschiedenen Argumentationen gewesen sein. So jedenfalls war es aus der Bürgerschaft zu vernehmen. Da spielte bestimmt auch die finanzielle Lage eine Rolle, die knapp ist in Rheineck. Dann hat es aber auch andere Motive gegeben. Die Bedeutung des Löwenhofs ist bestimmt unumstritten. Es handelt sich zweifellos um ein überaus wichtiges und auch bedeutendes Schutzobjekt. Der Löwenhof ist baugeschichtlich von sehr grosser Bedeutung. Darüber hinaus ist er nebst dem, dass er ein wichtiger Zeitzeuge ist, auch ein imposantes Gebäude mit einer ganz besonderen Ausstrahlung. Der Löwenhof ist ein Kultur- bzw. ein Schutzobjekt von nationaler, kantonaler wie auch von kommunaler Bedeutung. Für den Ausfall des Gemeindebeitrages muss nun wohl die Eigentümerschaft aufkommen. Würde nun aber der Kantons- und in der Folge sogar auch der Bundesbeitrag ausfallen, so würde dies wohl die weitere Sanierung des Löwenhofs in Frage stellen. Das hätte fatale Folgen. Die Sanierung ist notwendig, damit die Gebäudesubstanz nicht Schaden nimmt. Eine Sanierung ist unumgänglich.

Die gesetzliche Grundlage besagt, dass in der Regel Kanton und Gemeinde einen Denkmalpflegebeitrag in gleicher Höhe leisten. In der Praxis wird das auch so gelebt, so auch in Rheineck. Rheineck hat in den vergangenen Jahren wiederholt Beiträge an Sanierungen des Löwenhofs bezahlt. Im vorliegenden Fall ist es nun jedoch angezeigt, von diesem gesetzlichen Spielraum Gebrauch zu machen, dass man hier trotz des Wegfalls des Gemeindebeitrags den Kantonsbeitrag aus dem Lotteriefonds leistet, damit nicht auch der Bundesbeitrag gefährdet und letztlich die Sanierung gefährdet wird.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

beantragt, den Beitrag L.06.2.43 (Löwenhof, Rheineck: Aussenrestaurierung) zu verschieben.

Wie wir alle wissen, hat die Bürgerschaft von Rheineck am vergangenen Wochenende den Denkmalpflegebeitrag von 338'000 Franken abgelehnt. Der Beitrag der Gemeinde ist ein Teil der Finanzierung dieser Objekte, bei denen der Kanton bzw. über den Lotteriefonds ebenfalls 337'800 Franken beigetragen werden sollen. Zusätzlich sollte der Bund einen Beitrag leisten. Dies jedoch unter der Bedingung, dass die Finanzierung zwischen Gemeinde und Kanton zustande kommt.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Der Antrag Büchel-Oberriet ist abzulehnen.

Büchel-Oberriet hat zu diesem Text einige Bemerkungen abgeleitet, aber er hat nicht gesagt, dass es hier um eine Materialiensammlung geht, um dieses Thema der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen in diesem speziellen Fokus für Männer aufzuarbeiten, so dass es ein Thema in der Erwachsenenbildung und in der Elternschulung sein kann. Für dieses Gesuch ist nur der Beitrag von Fr. 15'000.- vorgesehen. Das ganze Projekt kostet Fr. 45'000.-. Fr. 15'000.- ist die Eigenleistung dieses Vereines, der dieses Projekt eingereicht hat, und Fr. 15'000.- müssen durch andere, Sponsoring und Stiftungen, aufgebracht werden. Es geht hier lediglich um Fr. 15'000.-. Lotteriefonds, das sind Gelder, die genutzt werden können, um kleine oder grössere Impulse zu setzen im Bereich des Sozialen, im Bereich der gesellschaftlichen Entwicklung oder im Bereich der Kultur. Die Regierung unterstützt solche Vorhaben. Bis jetzt war das auch im Kantonsrat unbestritten, dass man sehr oft durch einen relativ kleinen Betrag sehr grosse Aktivitäten umsetzen kann. Zugegeben, die Wirtschaft spricht immer von diesem Thema, dass Männer und Frauen in der Wirtschaft gebraucht würden, dass das Rollenverständnis stark entwickelt werden muss, und von daher müsste es eigentlich möglichst vielen Menschen hier in diesem Saal ein Anliegen sein, dass auch dieses Thema der Männer- oder Väterperspektive bearbeitet wird. Es gibt eben auch Männer, die an diesem Thema interessiert sind, aber in der Alltagssituation sehr viel schwierige Situationen zu bewältigen haben. Es geht um strukturelle Fragen, um Fragen des Selbstverständnisses. Dazu möchte dieser Beitrag eine Unterstützung leisten und diese Fragen mit dieser Grundlagenarbeit einbringen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Der Antrag von Widmer-Mühlrüti deckt sich mit dem Antrag der Regierung unter dem Vorschlag, dass wir diesen Beitrag zurückziehen und weitere Abklärungen machen. Es war in der Zwischenzeit nicht möglich, dass wir auch eine gesicherte Aussage vom Bund erhalten, wie das mit seinem bereits gesprochenen Beitrag aussieht. Ich hoffe, dass wir eine Lösung finden. Denkmalpflege ist eine typische Verbundaufgabe und vor allem dieses Objekt, das eine nationale Wichtigkeit hat und in Rheineck einen wichtigen Platz einnimmt. Da müssen wir eine Lösung finden, wie dieses Kulturobjekt gesichert werden kann. Dazu braucht es aber Gespräche mit den Besitzern, aber auch mit der Gemeinde und mit dem Bund, und wir werden das Geschäft zu einem späteren Zeitpunkt bringen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Ich unterstütze Pfäffli-Rheineck, was die rechtliche Situation anbetrifft. Ich bin der Meinung, dass der Betrag gesprochen werden kann. Die Koppelung besteht nach dem Bundesrecht Art. 13 des Natur- und Heimatschutzgesetzes darin, dass wenn der Bund Beiträge leistet, auch der Kanton diesen leisten muss, bzw. wenn der Kanton dies nicht tut, dann fällt auch der Bundesbetrag aus. Kantonal ist in der Verordnung über Staatsbeiträge an Massnahmen der Denkmalpflege in Art. 4 festgehalten, dass Staatsbeiträge in der Regel nur ausgerichtet werden, wenn sich auch die politische Gemeinde - wir haben gehört, da wurde offensichtlich dagegengestimmt, die Gründe sind mir nicht bekannt - beteiligt. Grundsätzlich ist es möglich, dass der Staatsbeitrag dennoch gesprochen wird. Weil, wenn der nicht gesprochen wird, dann fällt der Bundesbeitrag aus. Der Kanton schreibt in der Botschaft selber, das sei ein herausragendes Gesamtkunstwerk. Ich fände es schade.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat anlässlich ihrer Novembersitzung 2006 das vorliegende Geschäft auftragsgemäss geprüft und ist ohne Gegenstimme darauf eingetreten. Als Mitträger der Schweizerischen Landeslotterie partizipiert der Kanton St.Gallen am durchschnittlichen Überschuss der vergangenen fünf Jahre von 237 Mio. Franken mit rund 18 Mio. Franken. 20 Prozent davon fliessen in den Sport-Toto-Fonds und 80 Prozent in den Lotteriefonds. Diese Mittel stehen für gemeinnützige Vorhaben in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. Der Stand des Lotteriefonds des Kantons St.Gallen betrug per Ende 2006 13 Mio. Franken und erreicht mit der Gewinnausschüttung der Landeslotterie von 18,25 Mio. Franken nun 31,25 Mio. Franken. Nach Abzug der für 2006 budgetierten regelmässigen Jahresbeiträge an die Kulturinstitutionen von 11,2 Mio. Franken der in der Frühjahrssession vom Kantonsrat bewilligten Lotteriefondsbeiträge von 5,6 Mio. Franken sowie der vorliegenden Nachtragskredite von 4,4 Mio. Franken stehen vor der nächsten Gewinnausschüttung der Landeslotterie somit immer noch rund 10,05 Mio. Franken zur weiteren Verfügung.

Die vorliegenden 73 Beitragsgesuche dieser Nachtragskreditvorlage setzen sich wie folgt zusammen:

  • Programme 1,22 Mio. Franken;

  • Soziales, Bildung und Gesundheit 392'500 Franken;

  • Natur-, Umwelt- und Entwicklungszusammenarbeit 385'000 Franken;

  • Musik, Theater, Tanz und Literatur 415'000 Franken;

  • Bildende Kunst, Design, Film und Architektur 65'000 Franken;

  • Geschichte und Gedächtnis 1'111'000 Franken;

  • Vermittlung, Austausch, Integration und Auszeichnung 60'000 Franken;

  • Denkmalpflege 710'100 Franken.

Wegen Nichterfüllung der allgemeinen Kriterien und/oder der besonderen Kriterien für bestimmte Projekttypen mussten vom Amt für Kultur etwa 40 Beitragsgesuche abgelehnt werden. Diese wurden von der Finanzkommission nicht beanstandet. Sie finden übrigens die gültigen Richtlinien für Beitragsgesuche aus dem Lotteriefonds auf S. 44 bis 48 in der repräsentativen Broschüre. In der Finanzkommission wurden verschiedene Kreditgesuche eingehend diskutiert, Streichungsanträge jedoch keine gestellt. Die Mitglieder der Finanzkommission genehmigten den vorliegenden Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2006 (II) von insgesamt 4,4186 Mio. Franken ohne Gegenstimme.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Zu Ritter-Hinterforst: Genau gleich wie die Gemeinde Altstätten begründen wir einen Antrag zu einer Abstimmung in einem Gutachten und dort drin haben wir diese Gründe genau so dargelegt, im Übrigen auch im gemeindeinternen Blatt. Dort haben wir dies ebenfalls so dargelegt. Wir machen keine Gutachten über die Zeitung. Das hat jede Stimmbürgerin bzw. Stimmbürger persönlich erhalten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Ich möchte nur klarstellen: Ich habe nicht gesagt, dass man diesen Beitrag jetzt ablehnen soll, sondern dass man das Geschäft zurücknimmt und die Gespräche führt. Mit den Bundesstellen hat man Kontakt aufgenommen. Dieser Beitrag geht nicht verloren, aber er ist geknüpft an den Beitrag des Kantons und auch der Gemeinde. Ritter-Hinterforst hat schon recht. Es kann natürlich nicht sein, dass nachher der Kanton und der Bund übernehmen, was die Gemeinde nicht bereit ist zu bezahlen. Das ist eine typische Verbundaufgabe, und die Verbundaufgabe hat auch ihren Sinn. Ein solches Kulturobjekt in einer Gemeinde ist auch ein Mehrwert. Das gibt eine kulturelle Ambiance und es gibt viele Möglichkeiten, in diesem Kulturgut auch kulturelles Leben zu gestalten. Von daher muss die Gemeinde eingebunden sein. Es ist denkbar, Pfäffli-Rheineck, dass Sie diesen Beitrag privat organisieren und damit die Gemeinde einen Beitrag so einbringen kann. Es gibt verschiedene Varianten. Das Gespräch müssten wir führen, und ich denke, der Gemeindepräsident hat das Objekt selbst sehr hoch bewertet, dass Sie sich bestimmt auch Gedanken machen, wie die Gemeinde diesen Beitrag einbringen kann. Dann werden wir möglichst bald - hoffentlich mit der nächsten Botschaft - diesen Beitrag wieder bringen. Mehr ist dazu nicht zu sagen. Der Löwenhof muss saniert werden; das ist unbestritten. Aber wir müssen die Verbundaufgabe durchsetzen. Wenn wir hier ein Präjudiz schaffen, dann können sich alle Gemeindepräsidenten, die andere Prioritäten setzen, zurücklehnen, und dann werden wir uns bald keine solche wichtige Kultur mehr leisten können.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

legt ihre Interessen als im Löwenhof wohnhafte Mieterin offen. Es ist in der Tat so: Die Abstimmung in Rheineck hat eine schwierige Situation geschaffen. Es ist eine prekäre Situation für die Investitionen, die in diesem Löwenhof getätigt werden müssen und die einzig und allein auch garantieren, dass dieser Löwenhof langfristig unterhalten und erhalten werden kann. Ein grosser Teil wird mit privaten Mitteln finanziert - das wissen Sie selbst -, und es wäre wichtig, dass wir dafür Kantonsbeiträge und Bundesbeiträge bekämen oder dass die gesprochen werden könnten. Für mich stellt sich trotzdem die Frage: Wenn wir das jetzt zurückstellen würden, was passiert im schlechtesten Fall oder im schlimmsten Fall? Wäre es nicht angezeigt, jetzt in diesem Moment der Vorsteherin des Departementes des Innern zu folgen und ein ordentliches Verfahren laufen zu lassen, anstatt hauruck etwas zu beschliessen, was unter Umständen Konsequenzen hätte, die wir vielleicht nicht haben wollen? Es ist eine Anfrage von meiner Seite her. Ich unterstütze sehr, dass der Kanton und der Bund die Mittel sprechen. Ich wäre froh gewesen, Rheineck hätte der Vorlage zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006