Geschäft: Standesinitiative zur Harmonisierung der Stipendien

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.06.22
TitelStandesinitiative zur Harmonisierung der Stipendien
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung26.9.2006
Abschluss29.11.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 31. Oktober 2006
VorstossWortlaut vom 26. September 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2006Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Ich bin aus einem persönlichen Grund erstaunt darüber, dass die Regierung Nichteintreten vorschlägt. Ich habe bei der Beratung zum Amtsbericht 2005 die Frage gestellt, wie sich St.Gallen zum Stipendienhaus in der Schweiz und der kürzlichen Forderung der Jugendverbände bei der Abstimmung zum Bildungsartikel zum Stipendienwesen äussere und ob die Bemühungen unterstützt würden, schweizweit zu harmonisieren. Der Vorsteher des Erziehungsdepartementes hat mir damals gesagt, dass die EDK beim Bund vorstellig geworden sei. Ich dankte ihm dafür. Jetzt sind diese Bemühungen in Flims die Bäche hinuntergegangen. Das tut mir leid, aber das soll uns doch nicht daran hindern, beim Bund noch mehr Druck aufzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Ratspräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die Unterschiede bei den Stipendien zwischen den einzelnen Kantonen sind gross, sehr gross. Vielleicht haben Sie im heutigen «Tagblatt» die Grafik beachtet, die das sehr anschaulich aufzeigt. Über den Rang, den der Kanton St.Gallen da einnimmt, will ich jetzt nichts sagen, das wird Gegenstand einer späteren Diskussion sein. Die Unterschiede aber sind massiv. Obwohl in den Hochschul- und Fachhochschulstädten das Leben für alle gleich teuer ist, egal, aus welchem Kanton sie kommen. Der Bund hat es leider wiederholt verpasst, diese föderalistische Ungerechtigkeit zu beseitigen. Zuletzt wäre dies bei der Neugestaltung des Finanzausgleichs möglich gewesen. Das heisst aber keinesfalls, dass man eine Harmonisierung der Stipendien als überflüssig erachtet. Der Bundesrat ist bereit, eine Motion «Harmonisierung bei den Ausbildungsbeihilfen» entgegenzunehmen. In dieser Motion wird er ersucht, dem Parlament innert nützlicher Frist eine Vorlage betreffend Ausbildungsbeihilfen zu unterbreiten. Auch die schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren hat sich anlässlich einer Anhörung in der vorberatenden Kommission des Nationalrates ausdrücklich für ein weiter gehendes Bundesgesetz ausgesprochen. Gemeinsames Ziel von Kantonen und Bund müsse es sein, ein gesamtschweizerisch möglichst leistungsstarkes, interkantonal harmonisiertes und damit zukunftsträchtiges System von Ausbildungsbeihilfen zu schaffen. Nur so könnten echte Bildungschancen für alle verwirklicht werden. Der Studentendachverband VSS drängt auf eine baldige Harmonisierung der kantonalen Stipendien. Die Bologna-Studienreform vergrössere sonst die soziale Chancenungleichheit. Im Mai hat das Schweizer Volk die neue Bildungsverfassung angenommen. Diese gibt dem Bund die Kompetenz, die interkantonale Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge zu fördern und für deren Ausrichtung Grundsätze festzulegen. Der Bund soll koordinieren. Das hat das Volk beschlossen. Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat am 25. Oktober 2006 dem Antrag auf Einreichung einer Standesinitiative zur Harmonisierung der Stipendien mit grossem Mehr gegen 31 Stimmen zugestimmt. Es handelt sich um den praktisch gleichen Initiativtext, wie ihn die SP-Fraktion der Regierung des Kantons St.Gallen eingereicht hat.

Die St.Galler Regierung will allerdings nicht darauf eintreten, mit einer widersprüchlichen Begründung: Die eidgenössischen Räte hätten es abgelehnt, weiter gehende materielle Mindeststandards zur Harmonisierung in die Bundesgesetzgebung aufzunehmen. Ja und? Ist die Sache damit vom Tisch? Auf die Dauer werden sich die eidgenössischen Räte der Forderung nach einer Harmonisierung nicht verschliessen können. Die Überweisung der Standesinitiative des Kantons St.Gallen könnte sie darin bestärken, es sei an der Zeit, nochmals über die Bücher zu gehen. Die Harmonisierung müsse, so die St.Galler Regierung, im Zuge von interkantonalen Vereinbarungen stattfinden. Auch das ist ein zielführender, wenn auch sehr zeitraubender Weg, wenn man an die enormen Unterschiede zwischen den Kantonen denkt. Die Kinderzulagen sind ja ein analoger Fall. Wenn wir da gewartet hätten, bis die Kantone mittels interkantonaler Vereinbarungen eine harmonisierte Lösung gefunden hätten - ich bin überzeugt, wir hätten sie noch längst nicht. Und doch ist die EDK an der Arbeit. Auch sie hat sich nicht ins Bockshorn jagen lassen von diesem Negativbescheid, weil die eidgenössischen Räte noch nicht ganz so weit sind. Das eine zu tun heisst nicht, das andere zu lassen. Machen wir in Bern klar: Auch dem Kanton St.Gallen ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Stipendien landesweit harmonisiert werden. St.Gallen kann auch das.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Ich bin in einer etwas komischen Situation. Ich habe als EDK-Präsident die Vorstösse unterschrieben, man soll auf Bundesebene gewisse Harmonisierungsgrundsätze festlegen. Das Bundesparlament hat das abgelehnt. Und wenn ich heute gegen eine Standesinitiative eintrete, nur deshalb, weil ich der Meinung bin, das wir das Instrument der Standesinitiative als sinnvolles Instrument benützen sollten.

Sie müssen sich einmal vorstellen: Was bringt es, wenn zwei Monate, nachdem in diesem Rat eine Vorlage abgelehnt wird, wieder eine Motion eingereicht wird, man soll diese Vorlage wieder aufgreifen? Grosses Gelächter, kein Mensch nähme einen solchen Vorstoss ernst. Das ist meine Sorge. Ich bin eigentlich der Meinung, die Standesinitiative sollte für Themen verwendet werden, in denen man auch etwas bewirken kann. Das Bundesparlament hat einen klaren Entscheid gefällt. Ich bedaure dies und bin der Meinung, dass wir jetzt auf dem Weg des Konkordats weitergehen müssen. Ein Konkordat dauert in diesem Land etwa halb so lang, bis es zustande kommt, wie ein Bundesgesetz. Wenn der Wille besteht, es zu machen - das ist die Frage -, dann ist der Konkordatsweg angezeigt.

Wenn jetzt viele Kantone kommen, dann wird das nur eine Folge haben, nämlich dass die Anstrengungen, am Konkordat weiterzuarbeiten, eingestellt werden. Ich kann mich doch nicht glaubhaft einsetzen bei der EDK für ein Konkordat, wenn gleichzeitig unser Kantonsrat sagt, er wolle diesen Weg nicht. Es gibt nicht beide Wege, es gibt nur den einen. Und für mich ist im Moment - nach dem Entscheid des Parlamentes, den ich bedaure - der Weg des Konkordats der bessere Weg. Und deshalb bitte ich Sie, das Instrument der Standesinitiative nicht abzuwerten, indem Sie einen Vorstoss machen zu einem Anliegen, das vor zwei Monaten abgelehnt worden ist. Das ist der einzige Grund, weshalb wir dagegen sind. Nicht, weil ich meine Meinung geändert habe. Wenn dann in einem halben Jahr oder in einem Jahr das Konkordat keine Fortschritte macht, dann werde ich Ihnen beantragen, eine Standesinitiative zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

zieht die Motion zurück.

Ich werde in meiner Agenda eintragen, Sie in spätestens neun Monaten daran zu erinnern. Dann werden wir das gemeinsam machen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006