ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
Wir haben im letzten September ein neues Asylgesetz und ein neues Ausländerrecht angenommen. Diese beiden Gesetze enthalten neue Bestimmungen über die sogenannten humanitären Aufenthaltsbewilligungen und auch zur finanziellen Sozialhilfe und auch zum Ausschluss von dieser finanziellen Sozialhilfe. Unserer Ansicht nach wäre es angezeigt gewesen, hier eine spezielle Kommission einzusetzen, in welche neben den Sozial- und Fürsorgebehörden auch die Hilfswerke und die Asylorganisationen, aber auch die Vertreter des Ausländeramtes Einsitz genommen hätten, um damit sicherzustellen, dass die versprochene humanitäre Praxis tatsächlich umgesetzt wird und allen Aspekten auch umfassend Rechnung getragen wird. Das hätte auch sicherstellen können, dass diese zum Teil schwierigen Entscheidungen eben breit abgestützt und damit nicht immer in der öffentlichen Diskussion gewesen wären. Die Regierung lehnt unsere Idee ab, verweist darauf, dass andere Kantone das auch nicht eingeführt haben. Immerhin Basel-Stadt hat eine solche Kommission eingeführt. Zürich hatte zumindest früher einmal eine solche Kommission.