Geschäft: Voranschlag 2007 und Finanzplan 2008 bis 2010
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 33.06.03 |
Titel | Voranschlag 2007 und Finanzplan 2008 bis 2010 |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Finanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz |
Federführung | Finanzdepartement |
Eröffnung | 31.8.2006 |
Abschluss | 28.11.2006 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | VA 2007 03 Beilage 1 Leistungsaufträge, 2 Personalrechtliche Erlasse, 3 Finanzplan 2008 bis 2010 | |
2.8.2019 | Botschaft | VA 2007 06 Anhang 2 Begründungen und Erläuterungen, Investitionsrechnung | |
2.8.2019 | Botschaft | VA 2007 08 Entwurf der Regierung vom 3. Oktober 2006 | |
2.8.2019 | Botschaft | VA 2007 04 Anhang 1 Statistiken | |
2.8.2019 | Botschaft | VA 2007 09 I. Finanzierungsausweis und II. Laufende Rechnung | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zum Konto 7300.315 vom 28. November 2006 | |
2.8.2019 | Botschaft | VA 2007 01 Deckblatt Botschaft der Regierung mit Beilagen | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zum Konto 5600.308 vom 27. November 2006 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Finanzkommission vom 9./10. November 2006 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Würth-Goldach Blum-Mörschwil Würth-Rorschacherberg zum Konto 6100.318 vom 28. November 2006 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der einzigen Lesung vom 28. November 2006 | |
2.8.2019 | Botschaft | VA 2007 02 Botschaft der Regierung vom 3. Oktober 2006 | |
2.8.2019 | Botschaft | VA 2007 05 Anhang 2 Begründungen und Erläuterungen, Laufende Rechnung | |
2.8.2019 | Allgemein | Beratungsschema zum Voranschlag 2007 mit Finanzplan 2008 - 2010 | |
2.8.2019 | Botschaft | VA 2007 07 Deckblatt Entwurf der Regierung | |
2.8.2019 | Botschaft | VA 2007 10 III. Investitionsrechnung | |
2.8.2019 | Botschaft | VA 2007 11 nach Beschluss des Kantonsrates vom 28. November 2006 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2004/2008 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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28.11.2006 | Wortmeldung | Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Ich wehre mich gegen die Behauptung der SP-Fraktion, diese Auslagerungen seien in der Vergangenheit bumerangig gewesen. Das haben Sie wahrscheinlich gar nicht richtig überprüft, aber es tönt noch relativ gut. Ich bin ganz sicher - und Sie können mir wahrscheinlich keinen Fall sagen, wo man wirklich sauber das Rechnungswesen überprüft und mit Kostenträgerarten arbeitet -, dass Auslagern günstiger ist. Es sind mir in der Privatwirtschaft keine Fälle bekannt, wo man dann wieder Insourcing gemacht hat, weil eben die Privatwirtschaft - wahrscheinlich, weil sie im Wettbewerb steht - sauber rechnen muss und besser weiss, was sich am Ende lohnt. Es ist auch so, dass wir in gewissen Bereichen im Staat nicht eine vollständige Kostenträgerrechnung haben. Ich weiss, wie das in den Spitälern ist. Wir haben das schon öfters diskutiert. Man ist darum bemüht, dieses Rechnungswesen aufzubessern, aber das braucht sehr lange. Ich bezweifle auch, ob das im Spital Rorschach am Schluss wirklich günstiger ist. Da werde ich schon den Finger darauf haben und Sie müssen mir das dann auch noch belegen, wie das günstiger werden soll mit Insourcing. In diesem Fall des Strassenverkehrsamts kommt man anscheinend zur Auffassung - und das wurde intern auch richtig berechnet -, dass es günstiger werden soll. Das ist für mich komisch, dass es auf der einen Seite günstiger und auf der anderen Seite teurer werden soll. Wahrscheinlich ist hier das Rechnungswesen im Staat nicht so transparent, wie das in der Privatwirtschaft ist, deshalb kommt man zu unterschiedlichen Schlüssen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Konto 5600.308 (Allgemeiner Personalaufwand / Pauschale Besoldungskorrekturen): Wir haben im Jahr 1996 tatsächlich beschlossen, die Familienzulagen abzuschaffen. Dieser Beschluss gilt natürlich. Die zehnjährige Übergangsfrist läuft jetzt aus. Für die unteren Einkommen gibt es Härteklauseln. Die monatliche Familienzulage von Fr. 210.- fällt jetzt weg. So kann es vorkommen, dass es Staatsangestellte gibt, die ab 1. Januar 2007 tatsächlich weniger in der Lohntüte haben trotz genereller Lohnerhöhung und Stufenanstieg. Wir könnten auch sagen: St.Gallen kann mehr. St.Gallen kann auch hier ein Zeichen setzen. Ein positives Zeichen eben für die Mitarbeitenden beim Staat. Dieses positive Zeichen würde heissen, wir sind diesmal grosszügig, wir erhöhen die Gehälter nicht um 1,7 Prozent, sondern um 2 Prozent. Wir sind dann vielleicht einmal ein bisschen besser als die Vergleichskantone oder vielleicht der eine oder andere Industriebetrieb. Es gibt doch auch in der Wirtschaft Unternehmungen, die setzen bewusst ein Zeichen. Es gibt Unternehmungen, die geben bis 4 Prozent. Das haben wir in der Finanzkommission im Detail angeschaut. Es gibt solche, die geben nur 1 Prozent. Wir haben jetzt die Kraft und die Möglichkeit, um hier ein positives Zeichen gegenüber den Mitarbeitenden zu setzen. Eine Wertschätzung, die die Leute verdient haben, und in diesem Sinn möchte ich das Parlament ermuntern, hier doch für einmal nicht das Ersparte nur einzustreichen, sondern es sinnvoll wieder zu investieren, indem wir eben bei den Gehältern nicht 1,7 Prozent, sondern 2 Prozent generell für nächstes Jahr erhöhen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | zum Abschnitt Informatik: Dieser Rat hat am 26. April 2005 ein Postulat der FDP-Fraktion einstimmig überwiesen, welches mehr Transparenz im Informatikbereich verlangte. In diesem Postulat wurde unter anderem festgeschrieben, dass im Zusammenhang mit dem Voranschlag 2006 verschiedene Fragen zu beantworten seien. Insbesondere wurde verlangt, dass die Regierung aufzeigen müsse, wie die Transparenz und die Kontrolle gegenüber dem Parlament im Informatikbereich künftig erfolgen könne. Praktisch auf den Tag genau vor einem Jahr hat die Regierung im Zusammenhang mit dem Voranschlag 2006 erklärt, sie werde inskünftig im Hinblick auf weitere Transparenz im Informatikbereich in der jeweiligen Voranschlagsbotschaft unter dem Titel Finanzplan zur IT-Strategie und zur IT-Planung Stellung nehmen. Die Kostenplanung für die Jahre 2006 bis 2009 wurde ebenfalls dargelegt. Damals sah die Regierung für das Jahr 2006 54,8 Mio. Franken, für das Jahr 2007 56,75 Mio. Franken, für das Jahr 2008 57,3 Mio. Franken und für das Jahr 2009 54,6 Mio. Franken vor. Betrachten wir nun den Voranschlag 2007, so müssen wir leider feststellen, dass die Kostenplanung bereits wieder aus dem Ruder ist. Statt der in Aussicht gestellten 56,5 Mio. Franken werden 61,1 Mio. Franken budgetiert. Das sind 7,7 Prozent mehr. Im Voranschlag habe ich keine Begründungen gefunden, wieso die Kostenplanung bereits wieder nicht eingehalten ist. Zwar gibt es Hinweise auf die Zusammensetzung der Kosten. Wieso aber bereits wieder 4,37 Mio. Franken mehr gebraucht werden, findet sich nirgends. Es muss damit festgestellt werden, dass die versprochene Transparenz gegenüber unserem Rat nicht vorhanden ist. Es ist zu kritisieren, dass die Regierung zwar in Aussicht stellte, sie mache nun in der jährlichen Voranschlagsbotschaft Ausführungen zur IT-Strategie und zur IT-Planung. Diese Ausführungen fehlen aber. Damit besteht weiterhin Intransparenz. Weit gravierender ist, dass jegliche Hinweise zum Projekt- und Betriebscontrolling fehlen. Wir ersuchen die Regierung eindringlich, dass sie ihre eigenen Zusagen befolgt. Wenn Überschreitungen notwendig sind, dann sind sie zu begründen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Dem Antrag Würth-Goldach / Blum-Mörschwil / Würth-Rorschacherberg ist zuzustimmen. Wir sind schon mitten in einer Standortdiskussion. Nach meiner Ansicht können wir diese heute aber nicht führen. Die Interpellanten haben einen Kredit beantragt von Fr. 150'000.-, um Facts auf den Tisch zu bringen und dann die Standortdiskussion führen zu können. Wir haben viele Vorteile von Rorschach und St.Gallen gehört. Viele haben mit einigen von Rorschach begonnen und dann mit einer Mehrheit von St.Gallen aufgehört. Obwohl ich aus der Region Rorschach stamme und mich dieses Projekt sehr stark interessiert, kann ich noch nicht sagen, wo der bessere Standort ist. Rein äusserlich gesehen ist klar, dass St.Gallen mit der Lage usw. klar überzeugt. Rorschach bringt aber auch seine Vorteile mit und vor allem einen nicht ganz wegzuschiebenden Vorteil, das sind die 30 Mio. Franken. Für mich ist nun die Frage: Wie viel sind uns 30 Mio. Franken wert, wenn es um den Standort geht? Das Wichtigste ist für mich, dass wir eine Fachhochschule bekommen, und zwar eine, mit der wir uns in der ganzen Schweiz zeigen können und mit der wir auch Studenten anziehen und nicht nach Winterthur abziehen lassen. Für das brauchen wir diese Abklärung. Aus diesem Grund bitte ich Sie, dem entsprechenden Antrag für die Fr. 150'000.- zuzustimmen. Wir können sonst die Diskussion nie führen oder wir beginnen erst darüber zu diskutieren, wenn die Botschaft vorliegt. Wir wissen, die Botschaft ist schon längstens vorbereitet und könnte auch schon auf dem Tisch sein. Man hat aber aus verschiedenen Gründen etwas abgewartet, u.a. weil wir erst vor kurzer Zeit ein Grossprojekt an der Uni hatten. Wir möchten nicht mit einem Projekt das andere verhindern. Wir brauchen eine starke Bildung in unserem Kanton. Das ist eines unserer grössten Images, die wir hier haben, ein Geschäft, das wir auch beherrschen. Es wurde noch gesagt, dass Rorschach gar nicht möglich ist, dass es eine Zumutung ist für Studenten. Ich bin froh, haben wir das Seminar heute in Rorschach. Der Vorsteher des Erziehungsdepartementes hat gesagt, die Lehrerfabrik ist in Rorschach. Da sind wir in der Region auch sehr froh, dass wir da etwas haben. Für das Argument, dass es nicht zumutbar ist, in Rorschach Ausbildung zu betreiben, habe ich kein Verständnis. Es wurde auch gesagt, die Investoren könnten die beiden Projekte miteinander vergleichen. Die Investoren haben schon eine erhebliche Leistung - bis jetzt für den ganzen Kanton gratis - erbracht. Wir haben nicht nichts. Aber es ist mir klar, es ist noch nicht genug, um damit alle Eventualitäten und Tatsachen auf dem Tisch zu haben. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Ziff. 2 (Staatssteuerfuss) (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Wir haben es bereits im Eintreten gesagt, aus Sicht der FDP-Fraktion wäre sachlich eine Staatssteuerfusssenkung richtig gewesen. Wir haben aus diesem Grund auch beim Finanzdepartement prüfen lassen, ob es nicht Möglichkeiten gibt, das besondere Eigenkapital für eine Senkung des Staatssteuerfusses einzusetzen. Es ist uns wohlbewusst, dass die 20 Steuerprozente derzeit nicht ausreichend sind, weil wir nur etwa 176 Mio. Franken normales Eigenkapital haben. Aus unserer Sicht hätte man jedoch eine Tranche des besonderen Eigenkapitals dem ordentlichen Eigenkapital zuweisen und im Jahr 2007 dann den Staatssteuerfuss senken können. Das Finanzdepartement kommt aber aus rechtlichen Überlegungen zur Auffassung, dass dies nicht möglich ist. Aus Sicht der FDP-Fraktion bedauern wir dies, weil wir sicher sind, dass man auch eine andere Interpretation hätte finden können, aber wir haben darauf verzichtet, ein Gegengutachten erstellen zu lassen. Das hätte man gekriegt; auch bei den Juristen gibt es durchaus unterschiedliche Interpretationen. Auch das Finanzdepartement konnte bei seiner Argumentation nicht nur auf den Gesetzestext abstellen, sondern musste auch in die Materialien gehen. Wir sind ganz klar überzeugt, dass es sachlich richtig gewesen wäre, wenn man den Staatssteuerfuss gesenkt hätte. Umso wichtiger ist es aber für die FDP-Fraktion - wir freuen uns auch, dass die Regierung dem zustimmt -, dass im Jahr 2008 in diesem Bereich etwas passieren muss. Deshalb unterstützen wir selbstverständlich auch den Antrag der Finanzkommission. Sie sagt, es sei mit einer Staatssteuerfusssenkung von wenigstens 5 Prozent zu rechnen. Falls die wirtschaftliche Situation so weitergeht, so kann man davon ausgehen, dass selbst 5 eher am mickrigen Ende sein werden, zumal aufgrund der NFA vom Bund mit Nettoentlastungen von gegen 100 Mio. Franken zu rechnen ist. Mehr wäre sicher auch richtig, und deshalb ist die Vorgabe der Finanzkommission aus Sicht der FDP-Fraktion ganz entscheidend. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Ziff. 14 (Auftrag der Finanzkommission) [im Namen der SP-Fraktion]: Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen. Ich habe es im Eintretensvotum schon gesagt: Die SP-Fraktion erachtet es als eine Untugend, wenn die Finanzkommission der Regierung Vorgaben macht, wie sie im übernächsten Budget sich verhalten soll. Unseres Erachtens ist das nicht die Aufgabe der Finanzkommission. Es ist schon gar nicht die Aufgabe der Finanzkommission, den Steuerfuss schon im vorneherein festzulegen. Wir wissen heute nicht, wie es um unsere Finanzen und unsere Konjunktur in einem Jahr steht. Also ist es auch zu früh, jetzt schon verbindliche Vorgaben zu machen. Mündliche Überlegungen kann man selbstverständlich anstellen. Es ist Mächler-Zuzwil unbenommen, hier zu phantasieren, dass es noch viel besser kommt. Wenn es noch viel besser kommt, so ist das richtig. Aber ob es wirklich so herauskommt, das wissen wir nicht. Darum können wir nicht jetzt schon festschreiben, was im Budget 2008 mit dem Staatssteuerfuss geschehen soll. Wir haben als ordentliches Frühwarnsystem nämlich nur den Finanzplan. Dieser aber spricht nicht für eine voreilige zwingende Festlegung des Staatssteuerfusses für das Jahr 2008. Er sieht vor, dass der Aufwandüberschuss in allen drei Jahren etwa 45 Mio. Franken betragen wird, und wenn man bedenkt, dass da bereits die 30 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital berücksichtigt sind, müsste man korrekterweise sagen, es ist mit einem Fehlbetrag von 75 Mio. Franken zu rechnen - aus heutiger Sicht, wie das der Finanzplan festhält. Es gibt keinen Grund dafür, jetzt schon diese 5 Prozent zwingend festzulegen, um die der Staatssteuerfuss im Jahr 2008 sinken soll. Konsequenterweise hätte unserer Ansicht nach die Regierung hier ein rotes Blatt bringen müssen. Regierungsrat Schönenberger hat im Eintreten auch gesagt, er hätte keine Freude an dieser Vorgabe der Finanzkommission. Wenn das rote Blatt von der Regierung nicht kommt, so machen wir eben diese Arbeit und beantragen, Ziff. 14 ersatzlos zu streichen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Konto 7300 (Strassenverkehr). beantragt im Namen der SP-Fraktion, im Konto:
Verschiedene Auslagerungen, insbesondere bei den Reinigungsdiensten, haben sich in Vergangenheit als Bumerang erwiesen. Die angestrebten Einsparungen konnten nicht erfüllt werden. Im Gegenteil, es entstanden Mehrkosten. Ich verweise diesbezüglich auf das Spital Uznach. Hier wurde vor einigen Jahren der Reinigungsdienst an eine private Firma vergeben. In der Zwischenzeit wird die Reinigung wieder durch das Spitalpersonal ausgeführt und die Reinigungskosten konnten, wie wir gestern gehört haben, um etwa 130'000 Franken im Jahr gesenkt werden. Beim Spital Rorschach rechnet man mit Minderkosten von etwa 100'000 Franken. Das Gleiche ist mit der Auslagerung des Reinigungsdienstes bei den Prüfhallen zu erwarten. Die Arbeitsbedingungen bei den privaten Anbietern sind wesentlich schlechter. Als Beispiel führe ich die Prüfhalle Kaltbrunn auf. Hier versah eine Anwohnerin seit der Eröffnung der Prüfhalle im Jahr 1983 den Reinigungsdienst zur Zufriedenheit aller. Nach 23 Jahren Teilzeitanstellung beim Kanton wurde ihr gekündigt. Sie erhielt von der privaten Reinigungsfirma das Angebot, weiterzuarbeiten zu einem Stundenlohn von Brutto Fr. 19.70. Beim Kanton verdiente sie zuletzt Fr. 27.- einschliesslich Ferienanteil und 13. Monatslohn. Hier kann mit Sicherheit nicht von einer sozialverträglichen Lösung gesprochen werden. Wieder einmal trifft es die, die am wenigsten verdienen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Konto 5150.460 (Amt für Jagd und Fischerei/Beiträge für eigene Rechnung): Ist das richtig, dass der Bund wie angekündigt aus dem Projekt Luchs per 2006 ausgestiegen ist und zur Kompensation die Pachtzinserträge erhöht wurden? Wie hoch sind die Pachtzinserhöhungen und unter welchem Konto finde ich diese? | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir heissen die Anträge der Finanzkommission gut und begrüssen insbesondere die Vorgaben für den nächstjährigen Budgetprozess. Mit einem Aufwandüberschuss von rund 3 Mio. Franken entspricht der Voranschlag 2007 den Vorgaben des Kantonsrates. Die Auswirkungen des Massnahmenpakets 2004 und die erfreulichen Konjunkturentwicklungen haben es ermöglicht, dass das Budget trotz erheblicher Entlastung der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler praktisch ausgeglichen ist. Dass die Regierung die Balance zwischen Aufwand und Ertrag gefunden hat, mag angesichts der doch merklich veränderten Rahmenbedingungen ein reiner Zufall sein. Vielleicht ist es aber auch Ausdruck einer souveränen Steuerung des Budgetprozesses. Die angestrebte Senkung des Staatssteuerfusses um mindestens 5 Prozentpunkte verbessert die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons St.Gallen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Mit dem NFA und dessen Umsetzung wird der Staatsstrassenbau neu geregelt. Der Bund übernimmt die Nationalstrassen in sein Eigentum und entschädigt die Kantone mit Globalbeiträgen. Nun bestehen nach wie vor im Finanzplan bei den Investitionen zum Staatsstrassenplan Zahlen zu Investitionsbeiträgen. Ich möchte an dieser Stelle zu diesen Investitionsbeiträgen klar festhalten, dass genügend Investitionsbeiträge für den Staatsstrassenbau nach Umsetzung des NFA, aber auch nach Umsetzung des innerkantonalen Finanzausgleichs zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Baudepartement hat zugesichert, dass eine neue gesetzliche Grundlage in Bearbeitung ist. Für mich stellt sich die Frage, auf welchen Zeitpunkt eine neue gesetzliche Grundlage für die Strassenrechnung erstellt wird und wann sie in Kraft tritt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Mir war die Ausgangslage des Wettbewerbes Fachhochschule Ostschweiz bis vor etwa zwei Monaten klar, die Regierung hat sich nämlich für den Standort St.Gallen entschieden. Ich meine, auch die Toggenburger Kantonsräte haben das akzeptiert. Grundsätzlich und primär muss der Standort der Fachhochschule im Kanton St.Gallen angesiedelt sein. Wenn nun aber die Standortdiskussion, die mit diesem Kredit von Fr. 150'000.- jetzt entbrannt ist, geführt wird, muss sie auch innerkantonal umfassend geführt werden, und zwar abgestimmt auf alle Regionen, selbstverständlich auch die beiden erwähnten Standorte. Die Signale der Regierung, dass man mit der Botschaft auch den Standort noch bestimmen und endgültig festlegen müsse, hat mich etwas irritiert. Ich denke, dass man dabei insbesondere alle Regionen des Kantons nochmals genau unter die Lupe nehmen muss. Im Toggenburg präsentiert sich insbesondere Wattwil - Standort der Kantonsschule, der Gewerbeschule, Textilfachschule usw. - als zentraler Standort. Mit diesen Schulen können ebenfalls Synergien erzielt werden. Wenn wir die Standortdiskussion hier führen, dann erwarte ich von der Regierung eine Standortdiskussion, die überregional geführt wird und insbesondere den Standort Toggenburg in Wattwil nochmals einlässlich prüft. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Zu Antenen-St.Gallen: Ich habe Ihnen in der Frühjahrssession 2006 bereits die Antwort dazu gegeben, wann der Bericht tatsächlich kommen wird. Ich habe Ihnen damals erklärt, dass im Rahmen einer MBA-Ausbildung ein Mitarbeiter von uns die Chance hat, dieses Geschäft als Diplomarbeit zu bearbeiten und eine wissenschaftliche Begleitung dazu zu geniessen, und dass wir eigentlich diesem Wunsch auch nachgekommen sind, weil es für uns auch eine Chance ist. Mit der Subkommission der Finanzkommission haben wir das besprochen, und das wurde dort auch gutgeheissen. Mit dem Zeitplan sieht es etwa so aus, dass die Regierung etwa im Frühling 2007 diesen Bericht verabschieden kann, damit könnten Sie wohl im September 2007 die Kommissionsbestellung vornehmen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Zu Spiess-Jona: Mauscheleien, die befürworten wir nicht; in diesem Punkt gebe ich Ihnen recht und kann ich Sie vollumfänglich beruhigen. Selbstverständlich haben wir Preisvergleiche angestellt. Es ist unsere Aufgabe, wie heute der Finanzchef auch schon votiert hat, die Angebote zu vergleichen und dann zu entscheiden, wo welches Angebot günstig und mit hoher Qualität auch geliefert werden kann. Das haben wir in diesem Bereich selbstverständlich ebenfalls getan. Zu jenem Zeitpunkt waren die Berechnungen noch nicht klar. Die liefen auf andere Zahlen hinaus, als dass man die Informationen von heute von der Erneuerung des Maschinenparks gehabt hätte. Diesbezüglich lag es auf der Hand, dass wir die Wäsche nicht ausserkantonal vergeben, sondern innerkantonal eben weiterhin diesen Betrieb in Wil benutzen würden, um die Wäsche so, wie es auch verlangt wurde, bewältigen zu können. Dies, warum wir innerkantonal gehandelt haben. Im Übrigen haben wir uns an die WTO-Richtlinien zu halten wie alle anderen auch. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Konto 6153.351 (Kantonsstrassen / Entschädigungen an Kantone) und Konto 6153.435 (Kantonsstrassen / Verkaufserlöse): Mich interessiert der Mehraufwand des Kantons Zürich für den betrieblichen Unterhalt an der A53. Auf der folgenden Seite findet sich beim Ertrag aus Treibstoffverkäufen eine Erhöhung um 141'000 auf 520'000 Franken. Ich frage mich, führt der Kanton eine Tankstelle? | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Die Mitglieder der Finanzkommission haben der Festlegung der Dotationskapitalien der Spitalverbunde 1 und 4 mit 14:0 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Ich habe eine Frage zum Leistungsauftrag der Spitalregionen. Ich vermisse im Versorgungsauftrag die Erwähnung der neu geschaffenen, ethischen Beratungsgremien, wie z.B. das ethische Konsil. In der Februarsession 2006 hat sich dieser Rat mit 115:33 Stimmen hinter den Bericht der Regierung gestellt und die Einrichtung ethischer Beratungsgremien klar bejaht. Dies im Bestreben, die Qualität in den st.gallischen Spitälern zu sichern und zu fördern. Unsere ethischen Beratungsgremien sind meines Erachtens ein bedeutendes Qualitätsmerkmal und verdienten daher eine Erwähnung im Versorgungsauftrag. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Zu Huber-Rorschach: Wir haben einen externen Gutachter damit beauftragt, Möglichkeiten aufzuzeigen, die gestellte Rechtssituation zu überwinden. Inzwischen hat das Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen entschieden, dass keine ausser- oder überrechtlichen Revisionsgründe bestehen und dass deshalb eine Revision auf dem normalen Weg ausgeschlossen ist. Das ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes, das vor einigen Wochen gefällt worden ist. Hingegen liegt die Berichterstattung des Gutachters für die Lösung des Problems, das Sie der Regierung bereitet haben mit dem Stichentscheid des Präsidenten, noch nicht vor. Je nachdem, wie Sie dann legiferieren werden und das Volk allenfalls in einer Referendumsvorlage entscheiden wird, bin ich der Auffassung, dass die allfällige Gegenfinanzierung zulasten des freien Eigenkapitals gehen müsste. Weil dann erhärtet wäre, dass man in den Vorjahren zu Unrecht Überschüsse erzielt hat und diese in Eigenkapital umgewandelt wurden jeweils mit den Rechnungsabschlüssen. Aber darüber können Sie auch diskutieren. Für mich wäre das die logische Folge, weil das Eigenkapital auf diese Art und Weise um mehr geäufnet werden konnte, als das sonst der Fall gewesen wäre. Der Entscheid liegt aber bei Ihnen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Konto 2303 (Einsatzprogramme / Bildung und Coaching): Die Zahl jener Personen, die in unserem Kanton arbeitslos sind, sinkt. Das ist erfreulich. Vergleiche ich nun bei der Position Einsatzprogramme/Bildung und Coaching den Aufwand des Jahres 2006 mit jenem des kommenden Jahres, so stelle ich fest, dass nicht weniger, sondern mehr Ausgaben budgetiert sind. Allein mit der Erhöhung der Löhne lässt sich das nicht erklären. Kann der zuständige Departementschef mir erklären, weshalb in diesem Bereich trotz weniger Stellensuchender mehr Ausgaben budgetiert sind? | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Die gleiche Frage haben wir departementsintern auch gestellt und auch beantwortet. Es ist so, dass es richtig ist, dass die Zahl der Arbeitslosen zurückgeht, aber der Sockel derjenigen, die auf solche Programme speziell angewiesen sind, der bleibt gleich bzw. nimmt eher zu. Genau für diese Leute brauchen wir die erwähnten Programme. Wir fahren hingegen zurück beim allgemeinen Personalaufwand bei den RAV. Dort besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Zahl der Arbeitslosen und dem Beschäftigungsaufwand. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Zu Mächler-Zuzwil: Der Bumerang ist sehr wohl da. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es auch in der Privatindustrie Unternehmen gibt, die ihre Informatikbetriebe wieder insourcen, weil es zu teuer war im Outsourcing. Die Privatindustrie als Beispiel zu nehmen hinkt genauso hintennach, wie Sie uns das vorwerfen. Wir haben mehrere Male die Beispiele gehört in diesem Rat, haben immer wieder dieses Thema aufgegriffen. Es trifft stets diejenigen Personen, die in der Lohnliste zuunterst stehen. Es sind nie diejenigen, die zuoberst stehen. Ich bitte Sie, diesen Reinigungsdienst nicht auszulagern, sondern diese Personen weiterhin beim Staat zu beschäftigen zu annehmbaren Löhnen. Mit Fr. 19.70 kann man keine Existenz sichern. Das ist der Grund, wieso wir hier immer wieder dieses Thema aufgreifen. Es ist unsere soziale Pflicht, da den Finger draufzuhalten. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Voranschlag 2007 gilt gemäss Staatsverwaltungsgesetz als weit besser als nur ausgeglichen. Der Aufwand wächst um 92 Mio. Franken oder gut 3 Prozent. Das entspricht etwa der Grössenordnung des Wirtschaftswachstums. Für den gewissenhaften und sehr haushälterischen Budgetierungsprozess haben Verwaltung und Regierung ein Kompliment verdient. Es werden insgesamt 16 zusätzliche Ausbildungsstellen geschaffen. Eine leichte Verbesserung ist bei den Stipendien erreicht worden. Die Regierung macht klar, dass eine Steuerfusssenkung nicht in Frage kommt, erstens aus rechtlichen Gründen und zweitens, weil der II. Nachtrag zum Steuergesetz den Unternehmungen und den Eigenheimbesitzern bereits wesentliche Erleichterungen bringt. Die Rechnung 2006 wird voraussichtlich etwa um 100 Mio. Franken besser abschliessen als budgetiert. Die Steuererträge werden im nächsten Jahr trotz der Erleichterungen durch den Nachtrag zum Steuergesetz annähernd gleich hoch ausfallen wie im laufenden Jahr. Wir beantragen in der Detailberatung eine generelle Besoldungserhöhung von 2 Prozent. Die Löhne sollen immerhin 1,7 Prozent wachsen, obschon ein Rückstand auf den Kaufkraftindex von etwa 0,6 Prozent aufzuholen ist. Es ist das erklärte Ziel der Regierung, das nun wirklich aufzuholen. Die Teuerung wird ungefähr 1 Prozent ausmachen. Von diesen 1,7 Prozent bleibt unter dem Strich beinahe nichts mehr übrig. Die Regierung will für Stufenanstieg, Beförderungsquote und Leistungsprämien noch 1,4 Prozent einsetzen. Wir müssen auch an die Mitarbeitenden denken, die von diesen individuellen Verbesserungen nicht profitieren können. Viele Staatsangestellte verlieren im kommenden Jahr ihre Familienzulage, weil die zehnjährige Übergangsfrist Ende Jahr ausläuft. Für viele Staatsangestellte beinhaltete die Familienzulage von Fr. 2'500.- jährlich oder Fr. 210.- pro Monat einen Lohnbestandteil. Dieser Verlust wird durch die 1,7 Prozent Lohnaufbesserung in den meisten Fällen bei weitem nicht ausgeglichen. Die SP-Fraktion anerkennt die grossen Anstrengungen des Gesundheitsdepartementes, bei den Chefarztgehältern für mehr Transparenz zu sorgen. Wir begrüssen es ausdrücklich, dass für Jahresbesoldung, Erfolgsbeteiligung sowie Umsatzbeteiligung und somit auch für die maximale Besoldung im Rahmen der Verordnung Maximalwerte festgelegt werden. Die Maximalgehälter in den Land- und im Zentrumsspital sind aber aus unserer Sicht zu hoch angesetzt. Dass gemäss Art. 6 der Verordnung in Ausnahmefällen diese Löhne noch erhöht werden können, die Obergrenzen also übersprungen oder überboten werden können, erachten wir als falsch. Dass die Kaderärztinnen und -ärzte bei der beruflichen Vorsorge noch spezielle Konditionen geniessen sollen, können wir ebenfalls nicht unterstützen. Die SP-Fraktion unterstützt das Postulat der Finanzkommission betreffend Investitionsplanung für die Spitäler. Solche Investitionsplanungen müssen auch für Bauten in anderen Departementen, insbesondere im Erziehungsdepartement, vorgenommen werden. Um alle Arbeiten fristgerecht und in der nötigen Qualität ausführen zu können, bedarf es im Baudepartement wohl demnächst zusätzlicher Stellen. Die SP-Fraktion erachtet es als eine Untugend der Finanzkommission, der Regierung im Rahmen der Budgetberatung bereits Vorgaben für das Budget 2008 zu machen. Das ist unnötig und in einem frühen Zeitpunkt finanzpolitisch unseriös. Wir lehnen es strikt ab, der Regierung jetzt schon vorzuschreiben, sie müsse den Staatssteuerfuss für das Jahr 2008 um mindestens 5 Prozent senken. Der Finanzplan 2008 bis 2010 sieht für diese Jahre nämlich Fehlbeträge von 45 Mio. Franken vor. Ohne den Bezug der 30 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital sind es sogar Fehlbeträge von 75 Mio. Franken. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Finanzkommission hat an ihrer November-Plenarsitzung und vorgängig in den Subkommissionen der einzelnen Departemente den Voranschlag 2007 mit Finanzplan 2008 bis 2010 geprüft und ist mit 14:0 Stimmen auf diesen eingetreten. Die Regierung präsentiert einen Voranschlag 2007 mit einem Gesamtaufwand von Fr. 3'745'900'000.- und einem Ertrag von Fr. 3'742'600'000.-. Es resultiert somit ein Ausgabenüberschuss von Fr. 3'300'000.-. Die Finanzkommission bedauert, dass es die Regierung verpasst hat, aufgrund der ausgezeichneten finanziellen Verhältnisse des Kantons St.Gallen gegenüber der Bürgerschaft einen Voranschlag 2007 mit schwarzen Zahlen vorzulegen. Dies umso mehr, als für dieses ausgezeichnete Ergebnis nicht einmal ein möglicher Bezug aus dem speziellen Eigenkapital der Goldreserven benötigt wurde. Bekanntlich ist ein Maximalbezug von zwei Tranchen à 30,6 Mio. Franken möglich. Das spezielle Eigenkapital beträgt somit nach wie vor 612 Mio. Franken und kann zur Finanzierung von steuerlichen Entlastungen oder zur Förderung von Gemeindevereinigungen und kommunaler Zusammenarbeit verwendet werden. Die Auswirkungen aus der Steuergesetzrevision mit Einnahmenausfällen von 84 Mio. Franken sind bereits im Voranschlag 2007 verkraftet. Die zu erwartenden Steuereinnahmen mit 1'317'600'000.- Franken sind eher zu pessimistisch budgetiert. Für diesen ausgeglichenen Voranschlag 2007 wurde somit weder eine Entnahme aus dem freien Eigenkapital noch eine solche aus dem besonderen Eigenkapital budgetiert. Trotzdem erhalten auch die Gemeinden höhere Anteile an der Besteuerung der juristischen Personen, und die Gemeindebeiträge an die Ergänzungsleistungen wurden herabgesetzt. Die Nettoinvestitionen des Kantons St.Gallen werden für das Jahr 2007 mit 108,8 Mio. Franken veranschlagt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Sachaufwand für das kommende Jahr zusätzliche Ausgaben unter 3 Mio. Franken mit Investitionscharakter von insgesamt 135 Mio. Franken enthalten sind, die gemäss Staatsverwaltungsgesetz direkt über die laufende Rechnung abgeschrieben werden. Um einen nach den geltenden finanzrechtlichen Bestimmungen gemäss Staatsverwaltungsgesetz Art. 61 Abs. 1 ausgeglichenen Voranschlag zu präsentieren, wäre gar ein Budgetdefizit von 3 Steuerfussprozenten oder etwa 30 Mio. Franken möglich gewesen. Warum ist eine Steuerfussreduktion für das Jahr 2007 aus rechtlichen Gründen nicht möglich? Das Staatsverwaltungsgesetz verlangt für eine Steuerfussreduktion per Stichtag 31. Dezember 2005 ein ausgewiesenes Eigenkapital von 20 Steuerfussprozenten bzw. 196 Mio. Franken. Mit einem freien Eigenkapital von 176 Mio. Franken ist die gesetzliche Vorschrift per Stichtag nicht erfüllt. Im Wissen, dass das Jahresergebnis 2006 wahrscheinlich mit einer dreistelligen Millionenzahl positiv ausfallen wird, hat die Finanzkommission die Regierung in einer Vorgabe eingeladen, für das Jahr 2008 einen Voranschlag mit einer Steuerfussreduktion von mindestens 5 Prozent auszuarbeiten. Das Ausgabenwachstum soll dabei das Wirtschaftswachstum nicht übersteigen. Es ist erfreulich, dass die Regierung gegen den Antrag 14 der Finanzkommission auf dem gelben Blatt keine Einwendungen erhebt. Grundlage für den Voranschlag 2007 sind ein Kantonssteuerfuss von 115 Prozent, ein Maximalsteuerfuss für Gemeinden von 162 Prozent und ein Motorfahrzeugsteuerfuss von 100 Prozent. Das prognostizierte Wirtschaftswachstum beträgt 2,8 Prozent. Der Sachaufwand wird in der Rechnung 2005 noch mit 375,7 Mio. Franken ausgewiesen. Im Voranschlag 2007 sind es bereits 407,8 Mio. Franken. Das Ziel, das bereinigte Ausgabenwachstum auf das prognostizierte Wirtschaftswachstum zu begrenzen, wird im Voranschlag 2007 nicht ganz erreicht. Der Ausgabenanstieg beträgt gegenüber dem Voranschlag 2006 3,8 Prozent oder 92 Mio. Franken. Der Personalaufwand erreicht 707,5 Mio. Franken, und die generelle Lohnerhöhung beträgt 1,7 Prozent. Hinzu kommen der Stufenanstieg von 1 Prozent, die Beförderungsquote von 0,3 Prozent sowie die ausserordentliche Leistungsprämie von 0,1 Prozent, was total 3,1 Prozent ergibt. Infolge Korrektur durch Personalmutationen steigen die effektiven Personalkosten gegenüber dem Voranschlag 2006 aber nur mit 8,8 Mio. Franken bzw. 1,3 Prozent. Mit dieser Lohnanpassung wird den Vorschriften der Besoldungsverordnung Folge geleistet, nach denen die Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage sowie die Kaufkraftentwicklung zu berücksichtigen sind. Ebenso möchte man den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übermitteln, dass ihre geleistete Arbeit hochgeschätzt wird. Der Stellenplan sieht eine Erhöhung von 71,8 Stelleneinheiten vor. Finanzwirksam sind aber lediglich 18,8 Stellen, welche grösstenteils vom Bund finanziert werden. Die budgetierten Abschreibungen reduzieren sich gegenüber dem Voranschlag 2006 insgesamt um 5,9 Mio. Franken von 96,4 Mio. auf 90,5 Mio. Franken. Insgesamt ergeben sich gegenüber dem Voranschlag 2006 Mehrbelastungen von 90,9 Mio. Franken und Entlastungen von 111,4 Mio. Franken. Der indirekte Finanzausgleich der Schulgemeinden beträgt 162,7 Mio. Franken, der Finanzausgleich Strassen 40,5 Mio. Franken und der indirekte Finanzausgleich 42,8 Mio. Franken. Insgesamt leistet der Kanton St.Gallen 246 Mio. Franken Finanzausgleichszahlungen. Der Strassenfonds wird im Jahr 2007 über 174,6 Mio. Franken verfügen können. 20,9 Mio. Franken kommen dabei aus dem Kantonsanteil LSVA und 153,7 Mio. Franken von den Motorfahrzeugsteuern. Die Prämienverbilligung nach KVG belastet den Kanton bei einem Ausschöpfungsgrad von 65 Prozent netto mit 55,7 Mio. Franken. Der Globalkredit für die vier Spitalregionen steigt von 242,3 Mio. Franken um 9,2 Mio. Franken auf 251,5 Mio. Franken. Gemäss dem Finanzplan 2008 soll sich die Verschuldung bzw. das abzuschreibende Verwaltungsvermögen wieder stark entwickeln. Für das Jahr 2007 sind es 10,5 Steuerprozente oder 104 Mio. Franken. Im Jahr 2008 sollen es 17,4 Steuerprozente oder 171 Mio. Franken sein, im Jahr 2009 bereits 29,9 Steuerfussprozente oder 300 Mio. Franken und für das Jahr 2010 40,6 Steuerfussprozente oder 419 Mio. Franken. Diese Zahlen ergeben sich hauptsächlich aus Investitionen für unsere Spitäler, die bekanntlich in maximal zehn Jahren über die laufende Rechnung abzuschreiben sind. Gemäss Finanzplan sollen die Abschreibungen deshalb im Jahr 2008 bereits wieder 100 Mio. Franken, im Jahr 2009 109 Mio. Franken und im Jahr 2010 132 Mio. Franken erreichen. Die Finanzkommission hat aus diesem Grund das Postulat 43.06.16 «Strategische Investitionsplanung für st.gallische Spitäler und Kliniken» eingereicht, welches die Regierung einlädt, einen Bericht über die strategische Investitionsplanung für st.gallische Spitäler und Kliniken in den nächsten acht bis zehn Jahren zu erstellen. Die Regierung hat mit ihrem roten Blatt bereits Gutheissung signalisiert. Die Steuerquote (Verhältnis Bruttosteuerertrag zum kantonalen Volkseinkommen) beträgt im Voranschlag 2007 7,89 Prozent und soll sich bis zum Jahr 2010 gemäss Finanzplan auf 7,43 Prozent reduzieren. Die Staatsquote (Verhältnis effektive Ausgaben der laufenden Rechnung zum kantonalen Volkseinkommen) beträgt im Voranschlag 2007 13,82 Prozent und soll sich gemäss Finanzplan auf 13,28 Prozent reduzieren. Trotzdem soll die Budgetvorgabe des Kantonsrates, nämlich die Begrenzung des bereinigten Ausgabenwachstums auf das Wirtschaftswachstum, verfehlt werden. Verschiedene Vorhaben, die zu einer Mehrbelastung des Haushalts führen, sind in den Planzahlen noch nicht enthalten. Aufgrund des NFA ist aber im Jahr 2008 eine deutliche Entlastung des Staatshaushaltes zu erwarten. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die FDP-Fraktion hat diverse Varianten unter Einbezug des besonderen Eigenkapitals rechtlich prüfen lassen, ob eine Staatssteuerfusssenkung möglich ist. Diese Varianten wurden vom Finanzdepartement als rechtlich nicht zulässig qualifiziert. Wir akzeptieren dies und haben auf ein Gegengutachten verzichtet. Schaut man hingegen auf das mutmassliche Ergebnis des laufenden Rechnungsjahres, welches wahrscheinlich mit einem dreistelligen Millionenbetrag abschliessen wird, zeigt sich, dass eine Steuerfusssenkung von 3 Steuerprozenten auch mit der Steuergesetzrevision verkraftbar und angebracht wäre. Wir nehmen die Absicht der Regierung, eine Steuerfusssenkung für das Budgetjahr 2008 in Aussicht zu stellen, mit Befriedigung zur Kenntnis und werden zu gegebener Zeit daran erinnern. Bei gleichbleibender Wirtschaftslage erachten wir eine Reduktion um 5 Prozent als zwingend. Im Personalbereich ist mit einem Anstieg der Besoldung von insgesamt 3,1 Prozent ein grosszügiger Schritt geplant worden. Die FDP-Fraktion stützt diese Erhöhung. Wir halten aber auch fest, dass mit den vorgesehenen Lohnmassnahmen bestehende Lohndiskrepanzen gegenüber der Privatwirtschaft mehr als ausgeglichen sind. Eine über die veranschlagten 3,1 Prozent hinausgehende Erhöhung wird die FDP-Fraktion nicht akzeptieren. Im Finanzplan sind für die Jahre 2009 und 2010 grosse Investitionsbeträge eingestellt. Die FDP-Fraktion wird sehr genau und sehr kritisch verfolgen, wie das Investitionsvolumen vor allem im Spital- und Klinikbereich bewältigt werden soll. Bei der Informatik bzw. deren intransparenten Strategie stellt die FDP-Fraktion nach wie vor Handlungsbedarf fest. Hier sind die budgetierten Kosten höher als im Postulat 40.06.03 ursprünglich in Aussicht gestellt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die SVP-Fraktion stimmt dem Voranschlag 2007 zu, wird alle Anträge der Finanzkommission unterstützen und begrüsst das politische Signal sowie den Antrag der Finanzkommission, wonach die Regierung den Staatssteuerfuss um mindestens 5 Prozent im Jahr 2008 senken soll. Die Forderungen zum Voranschlag 2007 wurden nur teilweise erfüllt. Mehr als drei Viertel des Ausgabenzuwachses entfallen auf die Prämienverbilligungen, die Sozialwerke, Mittel- und Hochschulen sowie Spitäler und Kliniken. Diese Bereiche sowie die Ausgaben im Kulturbereich und Lotteriefonds werden wir in den nächsten Jahren besonders kritisch verfolgen. Das Defizit im Voranschlag 2007 beträgt 3,3 Mio. Franken, was gemäss Staatsverwaltungsgesetz als ausgeglichen gilt. Auch dieses Jahr stellen wir fest, dass es sich bei der Abweichung nur um etwa ein Promille des Gesamtaufwandes handelt. Es ist der SVP-Fraktion nun klar, dass lediglich fehlender Wille seitens der Regierung dafür verantwortlich ist, nicht mit einer schwarzen Null zu budgetieren. Wir bedauern den Entscheid der Finanzkommission, die erste Tranche von 30,6 Mio. Franken aus dem besonderen Eigenkapital nicht schon dieses Jahr für die dringend notwendige Steuerfusssenkung einsetzen zu wollen. Mit der sofortigen Überführung ins freie Eigenkapital wäre eine Steuerfusssenkung von 3 Prozent möglich gewesen. Das Mehrheitsverhältnis im Kantonsrat will es anders. Der Kanton St.Gallen hat damit die Chance verpasst, seine Attraktivität als Wohn- und Wirtschaftskanton schon dieses Jahr zu verbessern. Das Budget 2007 sieht noch ein Defizit von 3,3 Mio. Franken vor. Auch wenn dem Budget 2007 ein Wirtschaftswachstum von real 1,5 Prozent bzw. nominell 2,8 Prozent zugrunde liegt, werden die im Jahr 2006 gestiegenen Einkommen und Unternehmenserträge zu wesentlich höheren Einnahmen im Jahr 2007 führen. Wir können in dieser Situation nicht genug darauf hinweisen, dass die Umverteilungs- und Gleichmacherpolitik der Linken längerfristig den Wohlstand und die Arbeitsplätze im Kanton St.Gallen zerstören. Der Finanzplan 2008 bis 2010 zeigt, dass im Jahr 2008 umfangreiche ausserordentliche Ausgaben anfallen. Zudem ist bekannt, dass sich am Rand der Staatsrechnung weitere Millionenlöcher öffnen. Gemeint sind diverse Bauvorhaben, deren Finanzierung in den nächsten Jahren 1 Mrd. Franken kosten wird. Die Ausgaben des Staates dürfen nicht rascher wachsen als die Wirtschaft. Im Gegenteil, im Interesse des Standorts muss die Steuerbelastung gesenkt werden. Wir stehen ein für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik, die den Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt. Alle Anträge von der linken Seite sind abzulehnen. Die SVP-Fraktion kämpft seit Jahren für eine Steuerfusssenkung im Kanton St.Gallen. Allein der politische Wille der Regierung fehlt, Ausgaben- und Aufgabenwachstum einzudämmen sowie entsprechende Rechnungen und Voranschläge vorzulegen, damit der Staatssteuerfuss im Kanton endlich reduziert werden kann. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die GRÜ-Fraktion freut sich über das Ergebnis des Budgetprozesses 2007. Auch über die rote Null freuen wir uns, führt sie uns doch nicht in Versuchung, gleichzeitig mit der Umsetzung der Steuergesetzrevision den Steuerfuss zu senken oder vorzeitig von den verlockenden Tranchen der Goldmillionen Gebrauch zu machen. Die GRÜ-Fraktion kann sich eine Steuerfussreduktion im nächsten Jahr durchaus vorstellen. Über den Zeitpunkt und das Ausmass dieser Steuerfussreduktion können wir später entscheiden, wenn verlässlicheres Zahlenmaterial vorliegt. Dies wird frühestens in einem Jahr der Fall sein. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Sprecher der SVP-Fraktion sagt, dass sie es waren, die die Sanierung der desolaten Staatsfinanzen in die Wege geleitet haben. Das stimmt so nicht. Es gab Zeiten, in denen der Staatssteuerfuss tiefer war als jetzt und die SVP-Fraktion noch keine Rolle spielte. Für die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes und der steuerlichen Aspekte ist die Steuerbelastung massgebend und nicht der Steuerfuss. Es ist auch interessant, dass andere Kantone sagen, bis ins Jahr 2010 gibt es eine Entlastung von 700 Mio. Franken, wie das der Kanton Aargau kommuniziert. Wir machen es jährlich mit 150 Mio. Franken auch. Da können Sie sagen, bis ins Jahr 2020 haben wir eine Steuerentlastung von 1,5 Mrd. Franken. Das ist Augenwischerei. Die Regierung hat erklärt, dass im Budget 2008 eine Steuerfussreduktion vorgenommen werden kann, wenn die entsprechenden finanzpolitischen Rahmenbedingungen erfüllt sind. Diesen Vorbehalt muss ich auch gegenüber der Ziff. 14 machen. Diese Steuerfussreduktion ist dann möglich und auch notwendig, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sich so entwickeln, wie wir das heute hoffen und erwarten. Wir gehen davon aus, dass im Jahr 2008 die NFA tatsächlich umgesetzt wird. Das sind Rahmenbedingungen, die gegeben sein müssen, um massgebliche Steuerfussreduktionen zu beantragen. Wir sind der Auffassung, dass wir mit unseren Anträgen im Lohnbereich den Erwartungen des Personals entsprechen. Die Verhandlungsdelegation hat uns signalisiert, dass sie das Angebot von 1,7 Prozent durchaus schätzt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Zu Locher-St.Gallen: Ich kann Ihnen nicht sagen, wie sich die Abweichung von 7 Prozent im Detail zusammensetzt. Wir haben uns dennoch bemüht, zusammen mit der Finanzkommission und der zuständigen Subkommission, die Positionen einzeln zu prüfen. Sie werden dann zur Vorlage E-Government Gelegenheit haben, volle Transparenz zu verlangen und über die Informatikstrategie zu diskutieren. Dabei hege ich die Hoffnung, dass dieser Rat auch einmal über strategische Fragen den Mut hat, eine Diskussion zu lancieren. Bei der Beratung des Postulatsberichts war Locher-St.Gallen der Einzige, der konkrete Fragen zur Strategie gestellt hat. Der Rat bedauert jedes Jahr, dass keine Strategie vorhanden sei und keine Überprüfung stattfinde. Das Gegenteil wurde damals dargelegt. Wir kennen auch eine Kostenkontrolle. Also das Parlament soll sich outen in der Frage, welchen Stellenwert es der Informatik bei der Erfüllung der Staatsaufgaben beimisst. Zu Widmer-Mühlrüti kann ich nur so viel sagen: Die NFA wird auch im Bereich der Staatsstrassen umgesetzt. Die ganze Klassifizierung erfährt durch die neue Finanzordnung Änderungen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Über das Ausmass der generellen Lohnerhöhung führten wir innerhalb der Regierung und der Finanzkommission eine Diskussion. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir mit unseren Anträgen als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber an der Spitze stehen, auch im Vergleich zur Privatwirtschaft. Was mich mehr stört an dieser Diskussion, ist die Begründung. Wenn ich das richtig verstehe, erleiden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Kanton durch den Wegfall der Familienzulage einen Einbruch, auch wenn jetzt generell die Löhne um 1,7 Prozent erhöht werden. Deshalb müssen wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in diesem Kanton so viel mehr generelle Lohnerhöhung geben, damit diese einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Einbusse erleiden. Das ist unter dem Aspekt der Effizienz einer Massnahme, bezogen auf das Ziel, eine ziemlich absurde Sache. Nach unseren Berechnungen werden etwa 20 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in dieses Problem hineinkommen. Etwa 5 Prozent werden mit der Härtefallregelung abgedeckt. Verbleiben also 15 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen dieses Problem überhaupt auftaucht. Um 15 Prozent der Staatsangestellten vor diesem unangenehmen Ergebnis zu bewahren, wollen Sie 85 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine zusätzliche Lohnerhöhung um 0,3 Prozent geben. Das ist unverhältnismässig. Ich bin deshalb enttäuscht. Wenn Sie das Ziel erreichen wollen, sollten Sie Ihren Antrag ganz anders formulieren. Ich lege meine Interessen offen; wenn Sie Hartmann-Flawil zustimmen, erhalte ich zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen Fr. 750.- mehr Lohn, als es der Antrag der Finanzkommission vorsieht. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Als Präsidentin eines Vereins, der solche Einsatzprogramme anbietet, bin ich sehr dafür, dass wir Menschen fördern, die ohne Stelle sind. Im gleichen Atemzug muss man erwähnen, dass es nun einmal Menschen gibt, die bildungswillig sind, aber nicht bildungsfähig. Den nicht bildungsfähigen Menschen wollen wir auch helfen. Wir wissen alle, dass es darunter auch solche gibt, die wollen nicht, dass wir mehr mit ihnen machen. Die müssen aber diese Kurse belegen und ich denke, für diese Kategorie Menschen sollten die Beiträge gekürzt werden, weil es nichts bringt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Konto 3250 (Amt für Kultur): Im Amt für Kultur stellen wir erneut eine grosszügig gehandhabte Vergabungspraxis fest. Dazu wird das Amt ohne ersichtlichen Grund laufend ausgebaut. Wir begrüssen zwar die von der Amtsleitung geplante und erreichte Verbesserung der Transparenz bei den Gesuchen und der Botschaft, plädieren aber für einen Marschhalt und keine weitere Ausweitung für das Jahr 2008. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Die Besoldung steigt bekanntlich um 3,1 Prozent an und setzt sich aus der generellen Lohnerhöhung von 1,7 Prozent, dem Stufenanstieg von 1 Prozent, der Beförderungsquote von 0,3 Prozent und der ausserordentlichen Leistungsprämie von 0,1 Prozent zusammen. Diese Erhöhung ist gesamtschweizerisch gesehen an vorderster Front und gleicht bestehende Unterschiede gegenüber der Privatwirtschaft mehr als nur aus. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Konto 6100.318 (Amtsleitung / Dienstleistungen und Honorare): beantragt in seinem, im Namen von Blum-Mörschwil und Würth-Rorschacherberg, das Konto 6100.318 um Fr. 150'000. auf Fr. 8'960'000. zu erhöhen. Die Regierung plant den Bau der Fachhochschule Ostschweiz auf dem Areal Bahnhof Nord in St.Gallen. Die Kosten für dieses Bauwerk sind mit rund 90 Mio. Franken veranschlagt. Mit dem Alcan-Areal in Rorschach steht eine echte Alternative für dieses Vorhaben zur Verfügung. Ein Vorprojekt liegt vor, das aufzeigt, dass Einsparungen von gegen 30 Mio. Franken möglich wären. Kosteneinsparungen sind insbesondere deshalb möglich - das an die Adresse von Brander-Lichtensteig -, weil heute auf dem Alcan-Areal bereits eine Fachhochschule besteht. Gegen 40 Prozent des gesamten Bauvolumens bestehen bereits und können weiter genutzt werden. Es kann bestehende Bausubstanz der Industrieliegenschaften umgenutzt werden. Dass dies hervorragend gelingen kann, zeigen die bereits bestehenden Schulräume. Das öffentliche Beschaffungswesen steht der Alternative Alcan-Areal nicht entgegen. Der Kanton kann das Areal miet- oder kaufweise übernehmen und alle künftigen Planungen gemäss Submissionsrecht ausschreiben. In Rorschach ist insbesondere auch eine Mietlösung möglich. Dies gibt allen beteiligten Kantonen mehr Handlungsfreiheit in der sich laufend verändernden Bildungslandschaft. Die beiden Projekte Bahnhof Nord in St.Gallen und Alcan in Rorschach sind objektiv und neutral zu vergleichen. Dafür braucht es Mittel. Der Vergleich muss uns als Entscheidungsgrundlage dienen und in die Baubotschaft der Regierung einfliessen. Erst in Kenntnis dieses Vergleiches ist ein Standortentscheid möglich. Die Aussicht auf Einsparungen in Millionenhöhe muss uns gegenüber den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern Verpflichtung sein, die Alternative auf dem Alcan-Areal objektiv zu prüfen. Wenn Sie dem Antrag zustimmen, geben wir der Regierung einen ordentlichen Auftrag, die beiden Projekte und die beiden Standorte objektiv und neutral zu vergleichen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Wenn wir heute in der Budgetdebatte die Diskussion über den Standort der Fachhochschule St.Gallen Bahnhof Nord oder Rorschach Alcan führen, ist das gut. Der Rat soll dann aber auch entscheiden, damit die Situation geklärt und das weitere Vorgehen bestimmt ist. Für beide Standorte sprechen Argumente. Aber zuerst noch einmal eine Aufzählung der Fakten: In St.Gallen besteht ein weit fortgeschrittenes Projekt. Es wurde ein Wettbewerb durchgeführt. Der Standort ist einerseits in der Stadt St.Gallen und andererseits in der Nähe eines Hauptbahnhofes. Da sind die Kosten auch ziemlich genau ermittelt, nämlich auf 90 Mio. Franken. In Rorschach, auf dem ehemaligen Industriegebiet der Alcan, wurden für die Fachhochschule Soziales bereits Schulungsräume gebaut, und die bestechen durch ihre Grosszügigkeit. Das wird überhaupt nicht in Abrede gestellt. Ein Projekt mit einer Kostenschätzung liegt vor und weit unter den geschätzten 90 Mio. Franken in St.Gallen. Aber der Zeitpunkt für das Vorbringen dieser Alternative, der erstaunt doch. Ich habe schon vorher gesagt, das in St.Gallen ist viel weiter fortgeschritten, d.h. das Projekt in Rorschach wäre wesentlich günstiger realisierbar, so der jetzige Wissensstand. Auch würde der Schulstandort dort zur Standortförderung von Rorschach beitragen. Das wäre Rorschach zu gönnen. Aber die zentrale Lage des St.Galler Standortes mit der unmittelbaren Lage zum Hauptbahnhof und der Nähe zu Bibliotheken und Universität ist ein grosser und nicht zu unterschätzender Vorteil. Ich glaube, wir diskutieren nicht darüber, wie man einen neutralen Vergleich der beiden Bauprojekte vornehmen soll, sondern der neutrale Vergleich muss gerade auch die Standortfrage genügend gewichten. Es geht nicht nur um die geografische Lage innerhalb unseres Kantons im nordöstlichen Teil, sondern um die geografische Lage und Erreichbarkeit für die ganze Ostschweiz. Der Wechsel des Standortes wäre ein schlechtes Signal an die Nachbarkantone. Letztlich geht es um die Positionierung der Fachhochschule in bildungspolitischer Hinsicht. Dabei ist der Standort ein wichtiger Faktor. Die Idee Rorschach ist zu spät eingegangen; der Wettbewerb war zu jenem Zeitpunkt abgeschlossen. Das Rad jetzt wieder auf null zurückzudrehen kostet Zeit und birgt Risiken. Die Problematik im Ausschreibungsverfahren sowie die Gestaltung der Eigentums- und Mietverhältnisse bleiben auch bestehen. In Anbetracht dieser Ausgangslage mit den bekannten Vor- und Nachteilen für beide Standorte kann und soll der Rat heute entscheiden. Ein Ja zum Fachhochschulzentrum Hauptbahnhof Nord, d.h. ein Nein zur Erhöhung des um Fr. 150'000.- im Konto 6100.318, schafft Klarheit. Damit können auch die Investoren in Rorschach die angedachten Alternativprojekte weiter bearbeiten. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Die Finanzkommission hat einen Antrag zur Erhöhung der generellen Lohnanpassung von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent bzw. 11,75 Mio. Franken mit 11:3 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Der Antrag Würth-Goldach / Blum-Mörschwil / Würth-Rorschacherberg ist abzulehnen. Die vorangegangenen Voten zeigen, dass offensichtlich die Absicht besteht, mit diesen Fr. 150'000.- heute ausschliesslich eine Standortdiskussion für die Fachhochschule Ostschweiz zu führen. Offenbar ist man bereit und gewillt, diese Standortdiskussion aus dem hohlen Bauch heraus, ohne irgendwelche Entscheidungsgrundlagen seitens der Regierung, ohne ein Eintretensvotum des zuständigen Departementsvorstehers zu führen und heute über die Standortfrage zu entscheiden. Wenn dies tatsächlich der Fall sein soll, dass wir mit dem Ja oder Nein zu diesen Fr. 150'000.- über den Standort entscheiden, brauchen wir keine Erhöhung dieses Kontos. Wir brauchen höchstens Fr. 2'000.- bis 3'000.-, nämlich der Minutensatz mal 180 Mitglieder, basierend auf dem Taggeld von Fr. 200.-. Ich bin der Meinung, dieser Antrag braucht die Budgetdiskussion ungerechtfertigt. Wenn aber dieser Antrag das Ziel verfolgt, zwei vergleichbare Projekte, St.Gallen und Rorschach, zu provozieren, dann bitte ich höflich, diese Kreditaufstockung auf rund 1 Mio. Franken vorzunehmen. In etwa diesen Betrag beansprucht ein Vorprojekt - als Planer würde ich dies nicht als Vorprojekt bezeichnen, sondern als Studie mit aproximativen Kosten -, damit tatsächlich ein Vergleich möglich ist. Was bedeutet das Abstimmungsresultat? Wenn wir heute den Antrag ablehnen, heisst das, der Kantonsrat will den Standort St.Gallen. Diese Interpretation ist mir zu gefährlich. Umgekehrt aber, wenn wir Ja sagen zu dieser Kreditaufstockung, heisst das, dass der Kantonsrat den Standort Rorschach favorisiert? Wahrscheinlich auch nicht. Es gibt zwei Betrachtungsfelder, die beleuchtet werden müssen in diesem Zusammenhang. Zum einen die ordnungspolitische Sicht: Die Wahl eines Standortes für eine kantonale oder interkantonale Institution ist meines Erachtens ureigenste Aufgabe der Regierung. Soviel ich weiss, hat die Regierung vor rund sechs Jahren diesen Standortentscheid sorgfältig gefällt, in Abwägung der Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten in diesem Kanton. Es ist eine operative Aufgabe und nicht eine strategische Aufgabe. Die liegt nun schlichtweg bei der Regierung. Wohin kämen wir, wenn das Parlament im Rahmen jeder Baubotschaft die Standortfrage an den Anfang der Beratung stellen könnte? Folge davon wäre, dass die Regierung immer mindestens zwei, drei oder vier vollständige Bauprojekte ausarbeiten müsste, die letztlich dem Kantonsrat für die Entscheidfindung vorgelegt würden. Das kann es nicht sein. Resultat davon wäre, wenn wir über diese Auswahlsendung an Bauprojekten zu entscheiden hätten, dass ein Projekt mit relativ knapper Mehrheit in diesem Rat obsiegen würde. Mit dieser knappen Mehrheit müssten wir jeweils vor das Volk treten und sagen, das ist das beste Projekt. Das ist eine unmögliche Situation, um 80-Millionen-Projekte dem Volk vorzulegen. Im Fall der FHS ist es mir persönlich zuwider, wenn der Kanton private Investitionsprojekte bis auf eine vergleichbare Ebene zu seinen Lasten prüfen muss. Allenfalls wäre es Sache der Investoren, uns die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen. Zum andern die bildungspolitische Sicht der inter- und innerkantonalen Zusammenarbeit: Da heute durch die Ablehnung des Antrags offensichtlich ein Standortentscheid erwartet wird, sind dazu folgende Bemerkungen zu machen: Die Hochschullandschaft Schweiz ist im Begriff, sich neu zu formieren. Für die Ostschweiz öffnet sich die Gelegenheit, mit dem Standort St.Gallen zusammen mit der Universität ein Bildungszentrum von grosser Bedeutung anzubieten. An der interkantonalen Fachhochschule St.Gallen sind nebst dem Kanton St.Gallen auch die beiden Kantone Appenzell und der Thurgau beteiligt. Die Stadt St.Gallen liegt nun einmal für diese Trägerkantone zentral. Ein zentraler Standort ist für unsere Fachhochschule letztlich überlebenswichtig. Denn sonst besteht die Gefahr einer Abwanderung von Studierenden nach Winterthur, das für viele aus dem westlichen Trägergebiet der FHS schneller zu erreichen wäre. Zudem geniesst die Stadt St.Gallen eine internationale Ausstrahlungskraft als Bildungsstandort. Gleichzeitig ist St.Gallen als Kantonshauptstadt auch Zentrum mit überregionaler Ausstrahlung. Den Standort aufgrund von Investitionsvergleichen oder Regionalförderungsinteressen zentrumsfern auf das Land zu verlegen, ist meines Erachtens nicht der richtige Weg. Die FHS gehört für mich als einen vom Lande in die Stadt. Lehnen Sie deshalb diesen Kreditantrag ab. Gleichzeitig bitte ich aber die Regierung, im Rahmen der Botschaft für die FHS St.Gallen die Gründe für den Standort St.Gallen umfassend darzulegen. Ebenso bitte ich die Regierung zu erläutern, wie sich die beteiligten Kantone zu einem Standort Rorschach geäussert haben werden, bis die Botschaft uns zugeleitet wird. Im Zeitpunkt des Vorliegens der Botschaft kann dieser Rat aufgrund der Ausführungen der Regierung sagen, der Standortentscheid der Regierung von 2000 überzeugt uns, wir stimmen dem Projekt FHS St.Gallen zu, oder wir sind nicht überzeugt vom Standort St.Gallen, Botschaft zurück an die Regierung. Wenn wir aber das wollen mit diesen Aussichten auf eine Fachhochschule Ostschweiz in St.Gallen, dann kann ich das Parlament schlichtweg nicht verstehen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Der Antrag Würth-Goldach / Blum-Mörschwil / Würth-Rorschacherberg ist abzulehnen. Ich wurde in Rorschach geboren und habe 18 Jahre dort gelebt. Was machen wir hier? Wir benutzen die Budgetdebatte, wie schon oft darauf hingewiesen, für eine bildungspolitische Standortdiskussion. Das ist für mich ein Missbrauch der Budgetdebatte. Dieser Kredit von Fr. 150'000.- wird vorgeschoben. Ich habe gestern bei gewissen Kantonsratskolleginnen und -kollegen, die Mitunterzeichner sind, nachgefragt: Was bedeutet das, wenn wir diese Fr. 150'000.- sprechen? Es bedeutet für sie, wie man mir versichert hat, ein Votum für Rorschach. Das kann es wirklich nicht sein. Die Standortdiskussion wurde vor gut sechseinhalb Jahren in der Regierung geführt. Man hat evaluiert - damals noch unter einem Bauchef vom Rorschacherberg - und kam zur Lösung St.Gallen. Jetzt führen wir die Diskussion sechs Jahre zu spät. Dass von Seiten des Parlamentes und auch von der Bevölkerung das Bedürfnis nach Information besteht, ist sonnenklar. Ich gehe davon aus, dass das spätestens in der Botschaft befriedigt wird. Was nun aber mit diesem Antrag gemacht wird, ist eine Mischung zwischen Regionalpolitik und Exekutivaufgabe. Das ist ungefähr das Gleiche, wie wenn Sie ein Pferd und einen Esel kreuzen, dann kommt ein Maulesel raus, und das ist auch nichts Gescheites. Der Antrag steht quer in der Landschaft, und es bleibt uns letztlich nichts anderes übrig, als diese bildungspolitische Diskussion hier zu führen, einen Entscheid zu fällen auf den Grundlagen, die wir haben. Die Leute, die sich mit Bildungspolitik befassen, die haben ein paar Informationen mehr. Aber dieser Rat muss hier und heute entscheiden. Bildungspolitisch ist es für mich glasklar, dass diese Fachhochschule - es ist keine kantonale Schule - ins Zentrum der Ostschweiz gehört, und das kann aus bildungspolitischen Überlegungen nur St.Gallen sein. Sie kennen die Argumente, Synergien mit der Universität, Konkurrenzfähigkeit der FHS gegenüber der übrigen Ostschweiz, es müssen auch Studenten hierher kommen. Aus all diesen Überlegungen heraus bleibt uns nichts anderes übrig, als diesen Antrag abzulehnen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Stadtrat von Rorschach offen. Dem Antrag Würth-Goldach / Blum-Mörschwil / Würth-Rorschacherberg ist zuzustimmen. Ich habe schon nach dem ersten Votanten gespürt, dass ich hier kein Heimspiel habe. Bei diesem Antrag geht es nicht nur um regionalpolitische Anliegen. Vielmehr geht es hier um eine Sache, die den ganzen Kanton betrifft. Es geht um eine erkleckliche Summe, um einige Millionen Franken, und die müssen alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler vom Oberland bis zum Bodensee und vom Rheintal bis ins Fürstenland mittragen. Ich denke, es geht hier um zwei gleichwertige Produkte. Oder wenigstens ist jetzt festzustellen, ob die beiden Produkte gleichwertig sind. Das eine ist auf jeden Fall wesentlich günstiger. Eine solche wichtige Sache bedarf einer neutralen und sachlichen Abklärung. Wir wollen schauen, was für und gegen einen Standort spricht. Es sind jetzt bereits schon einige Argumente erwähnt worden, die gegen Rorschach sprechen sollen, z.B. die Verkehrsanbindung: zwölf Minuten mit dem Zug nach Rorschach. Es gibt in der Schweiz kaum eine Universitätsstadt oder eine Hochschulstadt, wo man direkt vom Hauptbahnhof in die Bildungsstädte gehen kann. Man muss auch dort die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, und in Zürich haben Sie länger als zwölf Minuten. Dann die Zentralisierung, alles an einem Ort, in der Nähe der Bibliotheken, in der Nähe der Universität, der Empa und was auch immer gesagt worden ist. Wenn die gleichen Leute und die Regierung so argumentiert hätten seinerzeit beim Standortwettbewerb um das Bundesgericht, dann hätten wir das Bundesverwaltungsgericht nicht in der Stadt St.Gallen, sondern in Lausanne. In der Zeit der elektronischen Vernetzung ist der Standort nicht mehr von sehr grosser Bedeutung. Schliesslich die Kosten: die kann man selbstverständlich anzweifeln. Kosten sind immer hypothetisch, bis der Bau fertig ist und die Abrechnung da ist. Da stehe ich dazu. Wir wissen, dass es billiger wird in Rorschach. Denn der Bau in St.Gallen ist sehr teuer: Der Kubikmeterpreis in St.Gallen ist rund 50 Prozent höher als bei Vergleichsobjekten, die schweizweit gerühmt werden, z.B. die Empa in Dübendorf, l'Ecole de Commerce in Lausanne. Das sind grosse Geldbeträge; darüber muss man sich Gedanken machen. Zur Interpellation von Brander-Wattwil. Es ist heute meine letzte Session, aber solche Interpellationen kann ich nicht ernst nehmen. Die gehören bei mir in die Kategorie der politischen Ränkespiele. Es ist auch nicht seine Absicht, diese Fachhochschule nach Wattwil zu holen oder wohin auch immer. Es geht nur darum, dieses Projekt sterben zu lassen auf eine sehr einfache Art und Weise, wie mir scheint etwas unseriös. Wir sprechen heute grundsätzlich nicht über den Standort. Wir sprechen über die Bereitschaft, einen neutralen Vergleich zuzulassen. Es wurde gesagt, diese Standortabklärung habe einmal stattgefunden. In der Zwischenzeit hat sich in Rorschach einiges verändert. Nicht nur politisch, sondern auch bezüglich des Besitzstandes im Alcan-Areal. Dort haben wir jetzt einen neuen Investor, der mitzumachen bereit wäre. Ich meine, dass man diesem Vergleich eine Chance geben sollte. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Der Antrag Würth-Goldach / Blum-Mörschwil / Würth-Rorschacherberg ist abzulehnen. Zum Standort: Als Einwohner der Stadt St.Gallen möchte ich trotzdem sagen, dass es mein Anliegen ist, alle Regionen gerecht zu vertreten und zu schauen, was wo am nützlichsten und am kostengünstigsten ist. Zu dieser Diskussion kann man vernünftigerweise zu keinem anderen Schluss kommen, als dass diese Fachhochschule eben hier in St.Gallen neben dem Hauptbahnhof gebaut werden soll. Es gäbe gar keinen besseren Standort. Die Schülerinnen und Schüler aus grossen Teilen der Ostschweiz müssen möglichst schnell und unkompliziert den Schulort erreichen können. Glauben Sie denn im Ernst, dass das in Rorschach, Bahnhof Hafen, gewährleistet ist, wo je Stunde gerade mal vier Züge halten und die Leute auf einem schmalen Trottoir aussteigen müssen? Hier im Hauptbahnhof St.Gallen verkehren Dutzende von Zügen je Stunde aus und in alle Richtungen der Ostschweiz. Ich habe sie nicht genau nachgezählt, aber die Zweifler können das ja selber tun. Zum Vorgehen: Wo kämen wir hin, wenn wir ein Projekt, das schon etwa zehn Jahre bearbeitet wird und jetzt kurz vor der Ziellinie ist - d.h. Botschaft an uns, Verabschiedung und dann Volksabstimmung -, wenn wir da auf den letzten paar Metern nochmals alles stoppen, die ganze Diskussion neu anfangen mit der Begründung, dass der Standort Alcan in Rorschach dem Kanton 30 Mio. Franken Einsparungen bringen soll? Das ist eine durch nichts bewiesene Behauptung. Niemand hat auch davon gesprochen, was vielleicht noch für Altlasten auf diesem Alcan-Areal lauern, die man dann entdecken und entsprechend kostspielig sanieren muss. Ich glaube, wir sollten in dieser Angelegenheit vorwärts machen, damit die Regierung weiss, der klare Wille des Kantonsrates ist, dieses Projekt beim Hauptbahnhof weiterzubearbeiten und nicht noch andere Projekte zu evaluieren. Es ist zu Recht gesagt worden von meinen Vorrednern: Wenn wir jetzt noch den Standort Rorschach evaluieren, wenn der Verkehrsstandort keine Rolle spielt, warum gehen wir nicht nach Sargans oder nach Wattwil? Das sind auch Regionen, die froh wären um Investitionen. Aber an diesen Orten müssen andere Sachen passieren als im schönen Rorschach am Bodensee. Die haben grosse Industriebrachen und auch Wohnflächen. Aber dafür muss man andere Nutzungen finden und nicht irgendwie zwangsmässig die Fachhochschule dorthin verpflanzen. Wir werden sehr darauf angewiesen sein, dass wir bald einmal mit dieser Schule auf dem Markt sind und dass auch Schülerinnen und Schüler aus der ganzen Region kommen, aus den restlichen Kantonsteilen, aus dem Thurgau. Glauben Sie im Ernst, dass diese Leute nach Rorschach fahren würden? | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Fachhochschulrat offen und spricht im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion. Der Antrag Würth-Goldach / Blum-Mörschwil / Würth-Rorschacherberg ist abzulehnen. Mit diesen 150'000 Franken wird versucht, eine unredliche Summe aufs Tapet zu bringen, die keinesfalls ausreicht, um ein neues Projekt ins Auge zu fassen. Diese 150'000 Franken werden lediglich benützt, um sich politisches Gehör zu verschaffen. Mit diesem Antrag und der Diskussion über den Standort der Fachhochschule gefährden Sie insgesamt unsere Fachhochschule Ostschweiz, die sich durch Innovationen mit neuen Lehrgängen und Forschung auszeichnet. So werden neue Studienlehrgänge im Gesundheitswesen angeboten, die auf eine enge Zusammenarbeit mit unserem Zentrumsspital angewiesen sind. Gerade unser Zentrumsspital, das räumlich eine wichtige Substanz bietet, um im Bereich Forschung wichtige Beiträge zu leisten, ist nicht zu verkennen. Mit dem vorgesehenen neuen Innovationszentrum ist es auch im Zusammenhang mit unserer Industrie und Wirtschaft wichtig, dass wir einen Standpunkt wählen, bei dem Infrastruktur stimmt. In St.Gallen haben wir das Zentrumsspital, die Empa, die Hochschule, die Bibliotheken, die im Zusammenhang mit unseren Bauvorhaben eine wichtige Rolle spielen, den öffentlichen Verkehr, eine allgemeine Infrastruktur zur Verfügung. Die Fachhochschulen zeichnen sich heute dadurch aus, dass sie wirklich auch in Zentren sind, wo diese Gegebenheiten vorhanden sind. Wenn wir heute hören, dass unsere Konkordatspartner, sprich Thurgau, sich schon laut Gedanken machen, allenfalls aus dem Konkordat auszutreten und auch noch eine Möglichkeit anbieten könnten, die Fachhochschule anzusiedeln, würden wir politisch ein falsches Signal setzen. Im Endeffekt müssen wir aufpassen, dass der Standort in unserem Kanton verbleibt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | beantragt Schluss der Diskussion. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Ich habe mit Interesse dieser Diskussion zugehört. Aber nicht nur ich, sondern auch andere Leute. Die Fachhochschule St.Gallen ist ein Gemeinschaftswerk der Kantone Appenzell A.Rh. und I.Rh., Thurgau und hoffentlich künftig der Kantone Graubünden, Glarus und Schwyz sowie des Fürstentums Liechtenstein. Diese hören auch zu. Ich habe bisher in diesen Verhandlungen über das Zustandekommen des neuen Konkordats mir alle Mühe geben müssen, dass die Fachhochschule Buchs den entsprechenden Platz in diesem neuen Gebilde hat, weil ich der Meinung bin, Buchs ist für diesen Kanton von ganz grosser Bedeutung. Alle sagen mir, ihr könnt Buchs schliessen - mit Ausnahme von Graubünden und Liechtenstein -, uns genügen Rapperswil und St.Gallen. In der Standortevaluation wurde vom Kanton Thurgau natürlich auch der Standort Arbon eingebracht. Arbon hätte bezüglich Bauten die gleiche Situation wie Rorschach und erst noch viel mehr Raum, weil in Arbon ebenfalls Industriebrachen zur Verfügung stehen würden. Wir haben den Thurgau überzeugt, in diesem Geschäft zu bleiben mit der Qualität des Standortes St.Gallen. Ich bin überzeugt, dass die anderen Kantone nicht mitmachen, wenn wir nach Rorschach gehen. Rorschach hat im interkantonalen Wettbewerb gegenüber St.Gallen bei dieser Fachhochschule ganz wesentliche Nachteile. Ich brauche meine Sympathie für Rorschach nicht zu betonen, habe ich mich doch dafür eingesetzt, dass wir Stella Maris erworben haben, dass wir Mariaberg umgebaut haben, dass wir die Pädagogische Hochschule in Rorschach belassen, obwohl wir eine Fusion mit der Pädagogischen Hochschule St.Gallen machen. Aber die Pädagogische Hochschule hat primär eine regionale Bedeutung. Ich hoffe, sie werden in vielen Bereichen auch schweizerische Bedeutung haben, aber das Netz der Pädagogischen Hochschule ist, solange die kantonale Bildungshoheit besteht, eher regional ausgerichtet. Die Fachhochschulen stehen in einem gewaltigen schweizerischen Wettbewerb. Es ist kein Zufall, dass Buchs, obwohl in allen Ratings in Bezug auf Technologietransfer eine der besten Fachhochschulen der Schweiz und mit den meisten Projekten bei der KTI, nur 300 Studentinnen und Studenten hat. Das ist an sich zu wenig, aber aus regionalpolitischen Gründen ist Buchs ausserordentlich wichtig. Aber es fährt niemand an Rapperswil oder an St.Gallen vorbei nach Buchs. Wenn wir nach Rorschach gehen, sind wir noch näher bei Buchs, und das Einzugsgebiet von Buchs wird noch kleiner. Die Schule hat alle Anstrengungen unternommen. Es ist immer so, wenn in Buchs etwas Neues gemacht wird, haben wir eine Chance, einige Studenten aus einem weiteren Einzugsgebiet anzuziehen. Sobald die anderen Fachhochschulen nachziehen, reduziert sich das Einzugsgebiet von Buchs wieder auf das Rheintal. St.Gallen hat den grossen Vorteil, dass es an der grossen Transversalen angeschlossen ist. Das ist der Stadtbahnhof Rorschach nicht. Die zwölf Minuten wären an sich nicht ausschlaggebend. Aber Sie müssen eben in St.Gallen umsteigen, wenn Sie in Rorschach-Stadt aussteigen wollen. Die Situation ist wesentlich schlechter. Winterthur ist unsere grosse Konkurrenz. Die bieten in etwa das gleiche Spektrum an. Es ist völlig klar, dass der Standort Rorschach gegenüber dem Standort St.Gallen im gesamtschweizerischen Wettbewerb wesentliche Nachteile hat. Ich bitte Sie, heute ein deutliches Signal zuhanden unserer Partner abzugeben, dass wir am Standort St.Gallen festhalten. Es ist für mich selbstverständlich, dass in der Botschaft - und dazu wird Regierungsrat Haag noch etwas sagen -, eine Abwägung bildungspolitisch aber auch baulich stattfinden muss. Wir bauen eine Fachhochschule nicht einfach, damit wir ein Gebäude in die Welt stellen, sondern damit die den Bildungsstandort St.Gallen verbessert. Das gelingt uns in diesem Wettbewerb - der übrigens noch härter werden wird in Zukunft - nur in St.Gallen. Wir haben hier natürlich noch die sagenhaft gute Gelegenheit, wie übrigens Luzern, dass wir praktisch im Hauptbahnhof eine Fachhochschule anbieten können. Sie wissen, dass nach dem Bundesgesetz die Fachhochschulen einen dreifachen Leistungsauftrag haben: die Grundausbildung, Weiterbildung sowie Technologietransfer und Dienstleistung. Bei der Weiterbildung haben wir schon an der Universität St.Gallen gewisse Probleme mit kurzfristigen Kursen. Wenn der gleiche Kurs in Zürich durchgeführt wird, haben wir wesentlich mehr Teilnehmende. Wir setzen uns dafür ein, dass das in St.Gallen passiert. Wenn wir aber noch eine halbe Stunde länger fahren, dann sind wir auch auf diesem Markt wesentlich schlechter gestellt. Wenn ich zum Bahnhof Rorschach-Hafen fahre und dann zum Alcan-Areal laufe, sind es eben nicht zwölf Minuten, dann ist es eine halbe Stunde mehr. Es ist schon klar, die Budgetdebatte ist nicht die Standortdebatte, aber ich muss in den nächsten Wochen die Verhandlungen mit unseren Partnern weiterführen. Sie wissen, dass Zürich ausgestiegen ist, dass uns das erhebliche finanzielle Probleme macht. Bisher habe ich durchaus Signale von allen Kantonen mit Ausnahme von Zürich, dass sie im Schiff bleiben, aber ein Teil sagt klar, nur wenn wir dafür sorgen, dass auch der Standort der Fachhochschule St.Gallen saniert wird. Es wurde gesagt, wir wollen nicht, dass die Abteilung Sozialarbeit von Rorschach weggeht. Diese Schule war in St.Gallen, ist dann provisorisch kurze Zeit im Stella Maris untergebracht gewesen, und mit der Fusion Fachhochschule St.Gallen wollten wir die Sozialarbeit wieder integrieren und haben dann das Provisorium gefunden. Ich kann Ihnen selber sagen, der Fachhochschulrat musste in diesem Provisorium schon zweimal Sitzungen verschieben, weil eben die Infrastruktur nur provisorisch instand gestellt wurde. Es war beispielsweise nicht mehr möglich, die Fenster zu bedienen. Ich sage das nicht als Kritik; wir haben das ungebaut, um während der Übergangszeit bis zum Bau der Fachhochschule etwas zu haben. Das heisst nicht, dass wir nicht in der Botschaft darlegen, warum wir nach St.Gallen gehen, wie wir das übrigens in jeder Botschaft tun. Sie können mir glauben, dass mir sowohl das Geld als auch der Erfolg dieser Vorlage am Herzen liegt. Wir haben jetzt für die Universität gebaut, eine Vorlage mit einem grossen Finanzaufwand glücklich durch die Volksabstimmung gebracht. Ich bin der Meinung, dass wir jetzt die Hochschule der Berufsbildung ebenfalls erfolgreich zur Verwirklichung bringen und optimale Voraussetzungen schaffen müssen. Das tun wir mit dem Standort St.Gallen, mit der Weiterführung des Gemeinschaftswerks der ostschweizerischen Kantone. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Grundsätzlich muss ein Bauchef immer Freude haben, wenn er zusätzliche Kredite erhält. Aber der Auftrag, den Sie mir hier geben wollen, der ist sehr schwer. Sie wollen, dass wir für Fr. 150'000.- ein Vorprojekt mit einem eigentlich parlamentsreifen Bauprojekt vergleichen und feststellen, ob 30 Mio. Franken eingespart werden können. Diese Erwartung, wie sie Götte-Tübach formuliert hat, ist sehr schwierig zu erfüllen. Was wir mit diesem Geld machen können, ist ein Plausibilitätsvergleich. Wir können die Grössenordnung annehmen, wo es wäre. Was mich aber stört ist, dass das ganze Projekt nicht fertig gedacht ist. Wir treffen uns zu den genau gleichen Fragen, einfach ein halbes Jahr später im Zusammenhang mit der ausgearbeiteten Botschaft über die Fachhochschule St.Gallen wieder und werden dann vergleichen. Da gibt es drei Varianten: Entweder die 30 Mio. stimmen, sie stimmen gar nicht oder der Betrag liegt irgendwo dazwischen. Dann sind Sie genau gleich weit. Dann diskutieren Sie, wie viel der Standort St.Gallen mehr wert ist. Sie wissen genau, dass bei Schulgebäuden und Spitälern die einmalige Investition eine Zahl ist, die man kennt. Die ist schnell vergessen, wenn die jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten überwiegen und der Betrieb nicht richtig funktioniert. Deshalb ist auch das zu relativieren. Wir haben es gehört, wir stehen hier im interkantonalen Vergleich für eine Fachhochschule. Grundsätzlich haben wir dieses Projekt, das uns im Juni abgegeben wurde mit der Interpellation, über die Sommerferien im Baudepartement mit viel Aufwand geprüft und den Initianten präsentiert. Die Präsentation hat ergeben, dass die Initianten sagten, es stimme nicht. Sie haben noch im September bestätigt, die 30 Mio. Franken seien realistisch. Unsere Leute sagten gestützt auf ihre Erfahrung mit vergleichbaren Projekten, dass es nicht möglich ist. Deshalb haben wir uns geeinigt, dass wir, wenn Sie diesem Kredit zustimmen, einen unabhängigen Dritten beauftragen müssen, der dann beide Projekte plausibilitätsmässig überprüft, ob sie möglich sind oder nicht. Dann sind wir noch nicht fertig. Wenn Sie sich auch in der nächsten Runde für die weitere Prüfung entscheiden würden, dann müsste ich zwei Bedingungen stellen. Sie müssten mir die Bewilligung geben, meinen Auftrag, das Projekt St.Gallen vorzubereiten, zu sistieren, einen Planungskredit sprechen, um das Projekt Rorschach auf den gleichen Planungsstand zu bringen. Jetzt müssen Sie mir erklären, wie wir das im gleichen Zeitrahmen fertig bringen, ohne die ganze Fachhochschule zu verzögern. Was noch nicht angesprochen wurde, ist die ganze Problematik des Submissionswesens. Zum Standort ganz grundsätzlich: Es ist für mich das allererste Mal, dass das Parlament über einen Standort einer Infrastrukturbaute entscheiden soll. Eine Infrastrukturbaute muss doch dort stehen, wo sie den Zweck am besten erfüllt und wo sie den grössten Nutzen erbringen kann. In diesem Sinn hat sich die Regierung im Juni 2000 für das Areal Bahnhof Nord entschieden. Dann wurde das Baudepartement beauftragt, Wettbewerb und Projekt vorzubereiten, was eine komplexe Sache war, das gebe ich zu. Jetzt ist es mehr oder weniger reif für das Parlament. Aus diesem Grund kann für mich dieser Betrag von Fr. 150'000.- nicht zur Lösung beitragen. Entweder gehen wir den Weg weiter und arbeiten konsequent ein zweites Projekt aus, damit Sie wirklich vergleichen können, oder wir brechen die Übung ab. Deshalb geht es für mich, ob man das gerne hört oder nicht, heute nicht um diese Fr. 150'000.- im Rahmen des Voranschlags, sondern darum, ob wir den Standort St.Gallen oder den Standort Rorschach weiterbearbeiten wollen. Ich bitte Sie, sich zu entscheiden. Ich danke Ihnen für ein klares Signal. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Ich kann Ihnen die Frage jetzt nicht beantworten, kläre sie aber genau ab und werde Ihnen Bericht geben. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Dem Antrag Würth-Goldach / Blum-Mörschwil / Würth-Rorschacherberg ist zuzustimmen. Die Zukunft für Rorschach heisst die Potenziale gezielt zu nutzen. Die Wirtschafts- und Gesellschaftsstrukturen müssen sich ändern. Diese Sätze sind nicht von mir; sie stammen aus dem Volkswirtschaftsdepartement zum Thema Standortförderung der Region Rorschach. Diese Sätze waren aber für uns Politiker aus der Region eine Herausforderung, denn wir nehmen unsere Sache ernst. Wir setzen uns für das Wohlergehen und den Fortschritt in unserer Region ein. Das ist auch der Grund dafür, dass wir nicht einfach zusehen können, wie die Schule für Soziales von Rorschach weggeht. Wir haben also intensiv abgeklärt, ob es möglich wäre, die ganze Fachhochschule mit den Teilen Wirtschaft und Technik in Rorschach zu integrieren. Das Resultat war: Die Fachhochschule wäre sogar 30 Mio. Franken günstiger als in St.Gallen. Weil eben schon 40 Prozent der Gebäulichkeiten dort stehen und diese auch schon genutzt werden. Es ist sogar so, dass diese Schule erweitert wurde, weil es einen grossen Studentenzuwachs gab. Im Sommer 2006 wurde der Erweiterungsbau eröffnet. Die Rorschacher Campus-Lösung erfüllt die Anforderungen, welche die Fachhochschule in St.Gallen bietet, eindeutig auch. Für uns ist klar, dass mit dieser Option der Standort in Rorschach eingehend geprüft werden muss, und zwar hinsichtlich der Bauprojekte, des Standortvorteils, der Verkehrserschliessung, bildungspolitischer Überlegungen und mit den Konkordatskantonen. Ich komme nochmals auf meinen ersten Satz zurück: Rorschach braucht wirtschaftliche und gesellschaftliche Strukturveränderungen. Sie ist eine Stadt mit typischen Zentrumskosten und -lasten. Sie hat aber auch eine alte Tradition als Handels-, Industrie- und Schulstadt. Damit Rorschach den Teufelskreis von hoher Steuerbelastung, Abwanderung von Leistungsträgern und Zuwanderung von Sozialfällen überwinden kann, braucht es Massnahmen zur Standortaufwertung. Eine Schule mit 1'800 Studentinnen und Studenten und 800 Dozenten würde da bestimmt mithelfen. Wäre es nicht ein Akt staats- und regionalpolitischer Klugheit, Rorschach als Fachhochschulstandort zu wählen? Wir könnten hier ein Signal setzen. Schliesslich profitiert auch der Kanton davon, würde er doch zukünftig bestimmt auch im Finanzausgleich entlastet. Zudem liegt Rorschach nicht im Ausland, wie ich manchmal das Gefühl bekomme hier zu hören. Es liegt zwar an der Grenze von Österreich und Deutschland, was ich als Stärke empfinde. Wir betrachten Rorschach als Agglomeration von St.Gallen. Mit der Fachhochschule bekäme die Stadt eine neue Ausstrahlung für Unternehmungen, die auf eine Zusammenarbeit mit der Hochschule setzen. Das würde sich auch auf St.Gallen und die Umgebung auswirken. Wenn wir vom Flughafen Zürich reden, steigen wir auch in Kloten ins Flugzeug. Niemanden stört es, dass er von Zürich noch nach Kloten fahren muss. Ich bin überzeugt, dass dies ebenso problemlos mit der Fachhochschule St.Gallen Rorschach funktionieren würde. Zudem möchten wir heute nicht über den Standort entscheiden, sondern über den Antrag, dass man einen neutralen Vergleich macht. Ich glaube, das sind wir der Bevölkerung schuldig. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Dieses Thema wurde in der Subkommission Justiz- und Polizeidepartement angesprochen. Ich bin überzeugt, dass dieses Mal die Auslagerung des Reinigungsdienstes die richtige Lösung ist. Ich wehre mich grundsätzlich auch gegen die ratenweise Aufhebung unserer Massnahmenpakete, sofern es nicht zwingend nötig ist. Wenn die Regierung feststellt, dass im Rahmen der Massnahmenpakete Fehlentscheide getroffen worden sind und günstigere Lösungen durch Insourcing tatsächlich sind, haben wir nichts dagegen. Das ist die Pflicht unserer Regierung, dies zu tun. In diesem Fall bin ich überzeugt, dass diese Änderungsanträge bei diesem Konto relativ beliebig sind. Sie gehen erstaunlicherweise rundum auf. Man kürzt am einen Ort, am anderen Ort beigt man das hinzu. Das wird in dieser Art in drei Prüfhallen kaum machbar sein. Es sind drei Teilzeitstellen, die geschaffen werden müssen, es sind drei Infrastrukturen, die zur Verfügung gestellt werden müssen, und es sind dreimal Verbrauchsmaterialien, die anfallen. Ich bin überzeugt, und es konnte uns auch plausibel so weit dargelegt werden, dass diesmal die Lösung des Reinigungsdienstes der richtige Weg ist. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Konto 820 (Spitäler und Kliniken): Das Thema der Aufträge an Dritte wird auch in der Botschaft erläutert, z.B. die Wäschereiverarbeitung durch Dritte. Da hat mich die Gratiszeitung der Partei der Gesundheitschefin doch zu einer Frage bewogen. «Links» schreibt nämlich von einer schleichenden Privatisierung. Ich habe an und für sich nichts gegen Privatisierungen. Wenn sie aber schleichend daherkommen und ich nicht weiss, was sie für Budgetauswirkungen haben, dann interessieren sie mich besonders. «Links» stellt fest, dass die Wäscherei der Psychiatrischen Klinik Wil ausgelagert wird, das habe die Regierung so beschlossen. Der Grund seien ein veralteter Maschinenpark und Kapazitätsengpässe. Durch die Übernahme der Wäsche der Spitalregion Linth genüge die Kapazität in Wil nicht mehr, und zusammen mit dem veralteten Maschinenpark habe man sich zur Auslagerung entschliessen müssen. Zwar habe das Spital Linth aus ökologischen und ökonomischen Überlegungen eine nähere Lösung gehabt und diese hätte Sinn gemacht, nämlich die Wäsche im Spital Lachen zu waschen. «Links» schreibt weiter, diese Firma, die in Wil nun den privaten Auftrag bekomme, lebe von öffentlichen Institutionen und vom Outsourcing und es liege auf der Hand, dass genau diese Firma profitieren werde, falls die Privatisierungspläne in Wil Tatsache würden. Es scheine sich um eine von langer Hand vorbereitete Sache zu handeln. Also Filz, Mauscheleien und so etwas können wir im Kanton nicht dulden. Nun aber hat die «Südostschweiz» am 23. Oktober 2006 unter dem Titel «Wäscht das Spital am falschen Ort?» ausserkantonale Quellen zitiert, die offenbar genau im Bild waren, dass das Spital Linth die Wäsche zwar nicht im Lachen, aber im benachbarten Spital Glarus waschen lassen wollte. Aber das sei durch St.Gallen verhindert worden, und zwar auf zentrales Geheiss aus St.Gallen. Meine Frage an Regierungsrätin Hanselmann: Ist das wirklich so? Wollte das Spital Linth in der Nähe in Glarus die Wäsche waschen lassen? Muss man auf zentrales Geheiss des Gesundheitsdepartements die Wäsche nun in Wil waschen lassen? Führt das nun zur schleichenden Privatisierung? | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Das Thema Reinigung wurde in der Finanzkommission eingehend diskutiert. Im vorliegenden Fall ist jedoch kein Antrag gestellt worden. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | äussert sich nicht zum Steuerfuss, sondern stellt dem Vorsteher des Finanzdepartementes eine Frage: Zwar geht es um die Motion 42.06.02 «Rückzahlung der Steuern für Einelternfamilien». Ich habe gedacht, dies sei dann vielleicht bei den Kostenrückerstattungen budgetiert. Wie weit ist die Umsetzung der Motion? Wo wird das Geld budgetiert für die Rückerstattung? | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Wenn Blumer-Gossau von einer Untugend der Finanzkommission spricht, ist das natürlich nicht ganz zutreffend. Diese Vorgaben wurden in den vergangenen Jahren jeweils vom Kantonsrat gemacht, wenigstens von seiner Mehrheit. Wenn das eine Untugend wäre, dann wäre es eine des Plenums. Das zum formellen Bereich. Zum materiellen Bereich habe ich bereits beim Eintreten auf die Darlegungen der Regierung in der Botschaft hingewiesen. Es liegt mir daran, der guten Ordnung halber das zu wiederholen, was wir dort schon gesagt haben. Ich habe auch den Eindruck gehabt in der Finanzkommission, dass man von den gleichen Überlegungen ausgeht und dass eine solche Vorgabe nicht etwas ist, das in Stein gemeisselt ist, sondern auch der Beurteilung der dannzumaligen Situation unterliegt. Wir haben ausgeführt, dass sich die Regierung einer späteren Herabsetzung des Steuerfusses auf das Jahr 2008 nicht widersetzen wird bzw. bereit ist, eine solche ausdrücklich in Aussicht zu nehmen, falls dannzumal die Voraussetzungen gegeben sind. Dies ist dann der Fall, wenn die gute Wirtschaftsverfassung anhält und die NFA planmässig und mit den erwarteten Auswirkungen für den Kanton St.Gallen auf das Jahr 2008 hin umgesetzt werden kann. Wobei ich jetzt eigentlich noch einen weiteren Vorbehalt anbringen müsste. Dieser setzt an beim Votum von Huber-Rorschach: «und die rechtlichen Voraussetzungen des genügenden Eigenkapitals gegeben sein werden». | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Die Mitglieder der Finanzkommission haben der Festsetzung des Staatssteuerfusses für das Jahr 2007 auf 115 Prozent mit 11:3 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Ziff. 3 (Maximalsteuerfuss): Die Finanzkommission hat der Festsetzung des Maximalsteuerfusses für das Jahr 2007 auf 162 Prozent mit 14:0 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Ziff. 4 (Motorfahrzeugsteuerfuss). Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten der Festsetzung des Motorfahrzeugsteuerfusses für das Jahr 2007 auf 100 Prozent mit 13:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Es ist nicht richtig, dass der Bund ausgestiegen ist. Wir haben eine Fortsetzung vereinbart. Hingegen zahlt der Bund die Ausfallentschädigung von Fr. 40'000.-, die er bis jetzt bezahlt hat, nach dem Jahr 2008 nicht mehr. Für das Jahr 2007 wird sie noch bezahlt. Deshalb hat in der Finanzkommission schon eine Debatte stattfinden können über dieses Problem, und die Finanzkommission hat signalisiert, dass sie bereit wäre, nächstes Jahr beim Budget 2008 diese Fr. 40'000.- zulasten des allgemeinen Haushaltes zu übernehmen. Das ist aber noch keine beschlossene Sache. Die Finanzkommission wollte ein Zeichen setzen und hat die Regierung ermuntert, nächstes Jahr Fr. 40'000.- aus dem allgemeinen Haushalt in die Jagdrechnung zu überführen, damit eben nicht künftig die Pächter anderer Reviere den Ausfall jener Reviere bezahlen müssen, die ein Luchsvorkommen haben. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Konto 7250 (Kantonspolizei): Sie konnten den Medien entnehmen, dass die Polizeidirektorenkonferenz, in der Folge dann auch unsere Polizeidirektorin, beschlossen hat, unsere Kantonspolizei mit sogenannter Deformationsmunition auszurüsten. Diese neue Munition ist in diesem Rat schon einige Male thematisiert worden. Bisher war es so, dass der Bundesrat sich auf den Standpunkt gestellt hat, diese Deformationsmunition verstosse gegen internationale Vereinbarungen, insbesondere gegen das Übereinkommen über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermässige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können. Das ist eine UNO-Vereinbarung aus dem Jahr 1980. Nach dieser Vereinbarung ist Munition verboten, die aufsplittert, deformiert oder wegen fehlender Drangstabilität zu besonders schweren Verletzungen führt. Diese Vereinbarung des Kriegsvölkerrechts oder des humanitären Völkerrechts beschreibt also Umstände in kriegerischen Situationen und verbietet den Einsatz dieser Munition in Kriegssituationen. Dieser Rat hat sich das letzte Mal im Jahr 2001 mit dieser Deformationsmunition beschäftigt. Auch damals lag eine Stellungnahme des Bundesrates vor. Der Bundesrat hat den kantonalen Behörden geraten, von der Anschaffung dieser Munition abzusehen, und die Regierung hat damals in einer Interpellation eine doppelte Begründung abgegeben, um im jetzigen Zeitpunkt doch verzichten zu wollen. Zum einen hat sie sich darüber beschwert, dass sie vom Bundesrat übergangen wurde, dass der eine Auskunft erteilt habe, ohne die Polizeidirektoren anzuhören. Zum anderen ist damals ausgeführt worden, es würden zwei Sachen miteinander verglichen, die man nicht vergleichen könne. Im Krieg sei diese Deformationsmunition verboten. Das sei auch richtig so. Im Krieg gehe es ums Töten, weshalb man beim Einsatz der Munition etwas sorgfältiger sein müsse, als wenn es nicht ums Töten gehe, sondern um den Schutz und die Einsatzmöglichkeiten der Polizei. Dann soll es möglich sein, gröberes Geschütz einzusetzen, und dann sei es auch zulässig, schwerere Verletzungen in Kauf zu nehmen. Ich kann mit dieser Argumentation auch heute noch nichts anfangen. Ich verstehe schlichtweg nicht, wieso etwas, das im Krieg verboten ist, im zivilen Leben erlaubt sein soll. Ich habe ein gewisses Verständnis für die Anliegen der Polizei. Aber die polizeilichen Anliegen sind nicht die einzigen. Ich meine, dass die Schweiz in diesem Thema relativ viel zu verlieren hat. Die Schweiz ist immer noch Signatarstaat der Genfer Konventionen, der Grundlage des humanitären Völkerrechts. Ich bin der Meinung, wir müssen alles unterlassen, das uns auch nur in den Geruch bringen könnte, innerstaatlich irgendetwas zu tolerieren, das in kriegerischen Situationen nicht toleriert werden kann. Wenn die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit in diesem Bereich bewahren will - und das ist ein sehr hoher Wert -, muss meines Erachtens sehr sorgfältig geklärt werden, ob nun diese Deformationsmunition zulässig ist oder nicht. Bis jetzt haben sich die gesetzlichen Grundlagen nicht geändert. Der Bundesrat hat nun zwar eine Motion entgegengenommen und damit signalisiert, dass da möglicherweise ein gewisses Umdenken möglich ist. Aber ich meine, wir sollten hier nicht übereilt handeln, sondern zunächst die rechtliche Situation sehr sorgfältig klären. Den Schaden, den die Schweiz und auch das humanitäre Völkerrecht sich einhandeln könnte, ist beträchtlich. Der Bund sieht neu vor, Spezialtruppen mit dieser Munition bei Spezialeinsätzen auszurüsten. Der Bund wird also nicht flächendeckend alle Polizisten und Grenzwächter mit der neuen Munition ausrüsten. Da sind offensichtlich immer noch gewisse Vorbehalte vorhanden. Ich möchte daher die Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartementes anfragen, wie es denn nun ausschaut. Was hat sich seit den letzten Stellungnahmen des Bundesrates verändert? Wieso soll das nun auf einmal rechtlich zulässig sein? Es geht mir nicht darum, der Polizei die nötige Munition vorzuenthalten. Ich werde daher auch keinen Antrag stellen, aber ich bin der Meinung, dass doch ein gewisser Aufklärungsbedarf besteht. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Konto 8154 (Institut für klinische Mikrobiologie und Immunologie): Insbesondere die älteren Parlamentarierinnen und Parlamentarier wissen, dass früher diese Rechnung und auch dieses Budget sehr schlecht aussahen. Wir haben 1 bis 2 Mio. Franken Minus gehabt. Seit einiger Zeit ist das im Lot. Im Jahr 2005 haben wir einen Ertragsüberschuss von knapp 1 Mio. Franken, im Jahr 2006 im Budget ist es wieder ungefähr null und auch für das Budget 2007 ist es eine schwarze Null. Ich möchte die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes fragen, wann wir in dieser Entwicklung wieder auf ein Plus von 1 Mio. Franken kommen. In diesem Zusammenhang hat der Rat auch einen Vorstoss gegen den Willen der Regierung gutgeheissen. Wann kommt dieser Bericht? Ich möchte das noch erleben, solange ich in diesem Parlament sitze. Sie haben versprochen, er kommt dieses Jahr, dann haben Sie gesagt, Sie hätten Wichtigeres zu tun. Ich fände es schön, wenn Sie das noch in dieser Legislaturperiode beantworten könnten. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission hat dieser Vorlage mit 12:0 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Die Mitglieder der Finanzkommission haben den Leistungsaufträgen der Spitalverbunde mit 14:0 Stimmen zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Die Mitglieder der Finanzkommission haben dem Sonderkredit für die Erneuerung des Informationssystems der kantonalen Notrufzentrale in der Höhe von 11,86 Mio. Franken mit 12:0 Stimmen bei 3 Abwesenheiten zugestimmt. Insbesondere werden die Anstrengungen des Kantons St.Gallen zur Ermöglichung der technischen Fusion der beiden Zentralen begrüsst. Eine über die technische Fusion hinausgehende weitere Zusammenarbeit zwischen Kantonspolizei und Stadtpolizei wird erwartet. Die Regierung des Kantons soll bereits vor der nächsten Ablösung der technischen Infrastruktur Klarheit über die Möglichkeit einer Zusammenlegung der beiden Zentralen an einem Standort schaffen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Die Finanzkommission stimmte den Vorgaben für das Budget 2008 in Art. 14 mit 9:4 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
28.11.2006 | Wortmeldung | Ich nehme diesen Hinweis gerne entgegen. Die Struktur wird erst gelegt. Wir sind noch in der Konzeptionsphase. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |