Geschäft: IX. Nachtrag zum Kantonsratsreglement (siehe auch 27.06.01)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer27.06.01A
TitelIX. Nachtrag zum Kantonsratsreglement (siehe auch 27.06.01)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung28.6.2006
Abschluss26.9.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag GRÜ-Fraktion vom 25. September 2006
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium3.8.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.9.2006Gesamtabstimmung128Zustimmung30Ablehnung22
26.9.2006Antrag FDP-Fraktion zu Art. 158o34Zustimmung119Ablehnung27
26.9.2006Antrag FDP-Fraktion zu Art. 15834Zustimmung124Ablehnung22
26.9.2006Antrag FDP-Fraktion zu Art. 15631Zustimmung126Ablehnung23
26.9.2006Antrag FDP-Fraktion zu Art. 150bis32Zustimmung125Ablehnung23
26.9.2006Antrag GRÜ-Fraktion zu Art. 108 Abs. 1 Satz 246Zustimmung111Ablehnung23
Statements
DatumTypWortlautSession
26.9.2006Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Eine Erhöhung der Taggelder und der Repräsentationsentschädigungen sowie die Neueinführung eines Infrastrukturbeitrages liegen für die FDP-Fraktion quer in der politischen Landschaft. Unser Kantonsrat hat mit dem Massnahmenpaket vor zwei Jahren einschneidende Kürzungen der Staatsausgaben beschlossen. Manche Bereiche und Interessen mussten damals Einschränkungen, oft harte Einschränkungen, in Kauf nehmen. Nun kommt der gleiche Rat und will für sich eine deutliche Erhöhung seiner Entschädigungen. Mit der Vorgabe für das Budget 2007 hat der Kantonsrat der Regierung die Auflage gemacht, dass das bereinigte Ausgabenwachstum das Wirtschaftswachstum nicht überschreiten darf. Was beantragt nun der gleiche Rat? Eine Erhöhung seines eigenen Budgets weit über diese Vorgabe hinaus. Das ist keine kohärente Politik. Die FDP-Fraktion setzt sich für einen schlanken Staat ein, auch dann, wenn es ihre eigenen Vertreter betrifft. Wir sind deshalb gegen die Erhöhung der Entschädigungen und der Sitzungsgelder. Wir werden gegen den IV. Nachtrag des Entschädigungsreglements stimmen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Den Anträgen des Präsidiums ist zuzustimmen.

In eigener Sache über Entschädigungen zu beschliessen, ist immer sehr schwierig und heikel. Wir können uns aber nicht von dieser Aufgabe dispensieren. Nach dem Souverän ist nun mal der Kantonsrat das oberste Organ in diesem Staat. Wir beschliessen über Entschädigungen, Teuerungszulagen, Treueprämien usw. der Staatsangestellten. Wir beschliessen über Entschädigungen der Regierung, der Richter und somit zwingend eben auch über unsere Entschädigung. Für die CVP-Fraktion ist eine Anpassung nach über zehn Jahren ausgewiesen, zumal auch die neuen Ansätze in ihrer absoluten Höhe sehr moderat sind. St.Gallen ist immer noch, auch nach dieser Teilrevision, eines der günstigsten Parlamente in diesem Land. Der Zeitpunkt für einen solchen Beschluss ist immer ungünstig. Ein solcher Beschluss liegt immer quer in der Landschaft. Entweder sind es Sparpakete, die wir im Kopf haben, oder es sind Verfassungsrevisionen oder es sind Initiativen, die im Raum stehen. Es gibt immer ein Argument gegen einen solchen Beschluss, was den Zeitpunkt anbelangt. Darum meinen wir, es gehört jetzt auch zur politischen Transparenz, dass wir hier und heute nun hinstehen und diese Anpassung vornehmen und auch kommunizieren. Manchmal hat man den Eindruck, wenn man draussen mit den Leuten redet, viele Bürgerinnen und Bürger haben den Eindruck, man verdiene sich hier wirklich ein grosses Zubrot mit 20'000 bis 40'000 Franken. Man muss unserer Bevölkerung auch sagen, was dieses Amt wert ist, dass es auch nach dieser Anpassung ein Ehrenamt ist. Güntzel-St.Gallen hat von einer besseren Spesenentschädigung geredet. Wir wollen nicht grosszügige Entschädigungen, wir wollen sachgerechte Entschädigungen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 150bis bis 158o zu streichen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Wir haben hier eine relativ zurückhaltende Beurteilung gegenüber der Idee einer massiven Ausweitung der ständigen Kommissionen. Nur weil in anderen Kantonen oder beim Bund etwas trendig ist, heisst dies noch lange nicht, dass dies auch eine gute Entwicklung sein soll. Natürlich führt ein Ausbau der ständigen Kommissionen zu einem gewissen Pool von Fachkompetenz. Dies ist einzuräumen. Gerade dies führt aber auch zu gewissen Gefahren der Parlamentsarbeit. Gerade der Kantonsrat ist als gesetzgebendes Organ verpflichtet, ganzheitlich vernetzt zu denken. Flankieren ständige Kommission die einzelnen Departemente, z.B. in den Bereichen Bildung oder Gesundheit, so besteht doch eine gewisse Gefahr, dass zunehmend nur noch sektoriell gedacht und gehandelt wird, auch die Erfahrungen andernorts bestätigen dies. Zusätzliche ständige Kommissionen können zu Schnittstellenproblemen führen mit den heutigen ständigen Kommissionen oder z.B. zur in Aussicht stehenden ständigen Kommission für Aussenbeziehungen. Wenn ich gerade an den Bildungsbereich denke, in dem verschiedene Konkordate auf uns zukommen werden: Wer macht dann das? Ist das die aussenpolitische Kommission? Ist das die Bildungskommission? Da werden sich verschiedene Fragen stellen, die man sehr einlässlich klären muss, wo man die Zuständigkeiten sehr sauber definieren muss, ansonsten hier Zuständigkeitskonflikte vorprogrammiert sind. Es besteht auch eine gewisse Gefahr der Herausbildung von verschiedenen Klassen von Parlamentariern. Nämlich die einen, die in diesen ständigen Kommissionen sind, und die andern, die nicht die Ehre haben, in eine solche ständige Kommission zu gehen. Schliesslich muss die Frage der Miliztauglichkeit sehr genau angeschaut werden. Das ist uns ein demokratiepolitisches Anliegen. Eine ausgewogene Zusammensetzung des Kantonsrates ist aus staatspolitischen Überlegungen von grundsätzlicher Bedeutung. Insgesamt können wir uns einen Ausbau von ständigen Kommissionen im Bereich der Querschnittaufgaben tendenziell besser vorstellen. Ich denke, wie bereits erwähnt, an den Bereich Aussenbeziehungen. Es wäre auch denkbar, den Bereich Infrastruktur zusammenzufassen. Das betrifft auch alle sieben Departemente. Auf jeden Fall muss der ganze Themenkomplex sehr sorgfältig studiert werden und die grundsätzliche Haltung des Präsidiums, nämlich, dass man an diesem Dualismus von ständigen und nichtständigen Kommissionen festhalten will, den unterstützen wir voll und ganz und laden das Präsidium ein, diese kritischen Punkte bei der Bearbeitung dieses Auftrags sehr genau zu studieren und entsprechend wieder Bericht und Antrag zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Erlauben Sie mir eine persönliche Erklärung zu diesem Abschnitt, die sich nicht unbedingt mit der Meinung der SVP-Fraktion decken muss, die sich aber auch vom Votum Hartmann-Flawil unterscheidet. Im Wissen, dass es speziell bei diesem Thema nie den richtigen Zeitpunkt gibt, bin ich über den Antrag enttäuscht. Entweder machen wir einen grossen mutigen Schritt in die richtige Richtung mit einer Vervielfachung der heutigen Entschädigung. Oder wir bekennen uns heute zu der sogenannten Ehrenamtlichkeit, wobei die meisten von uns wissen, dass die Ehre klein und das Amt aufwendig ist. Weil beides wohl kaum Aussicht hat, verzichte ich vorläufig auf Anträge und enthalte mich der Stimme bei der Abstimmung, gebe Ihnen aber einige Überlegungen mit.

Zur Belastung eines st.gallischen Kantonsrates: Gehen Sie nur vom Basismandat aus ohne jegliche Kommissionssitzungen, dann haben wir aufgrund der heutigen Struktur, wenn diese Tage auch ausgenützt werden, fünf Sessionen à drei Tage, das sind 15 Arbeitstage. Ich glaube, alle Fraktionen haben noch einen Vorbereitungstag, den Fraktionstag. Dann sind wir bei 20 Arbeitstagen, was nach schweizerischem Verständnis, ohne gleich die Gewerkschaften zu zitieren, etwa einem Arbeitsmonat entspricht. Mit der vorberatenden Kommission wird es selbstverständlich mehr, und vor wenigen Minuten hat der Sprecher des Präsidiums von etwa 6000 Franken gesprochen. Das sind, wenn Sie diese 20 Tage mit dem heutigen Ansatz umrechnen, etwa 4000 Franken für einen Arbeitsmonat oder, anders gesagt, beim durchschnittlichen Mittel unseres Rates mit 6000 Franken wendet er eineinhalb Arbeitsmonate für Sitzungen auf. Nicht berücksichtigt sind die individuellen Vorbereitungen, die zugegebenermassen beim einen oder anderen - ich schliesse mich nicht aus - je nach Geschäft unterschiedlich ausfallen. Es kann wahrscheinlich keiner behaupten, er ginge über Jahre unvorbereitet an Fraktions- und Kantonsratssitzungen, ohne Unterlagen studiert, gesichtet, bewertet oder prioritätenmässig behandelt zu haben. Effektiv dürfte man - das ist jetzt eine Schätzung von mir - in etwa vom doppelten Arbeitsaufwand ausgehen, als wir Sitzungstage einsetzen. Erlaubt sei auch eine Klammerbemerkung, und selbstverständlich ist es nicht meine Erfindung: Ich nehme an, die meisten von uns leisten oder werden noch gewisse Parteiarbeit leisten, ohne die man in der Regel nicht in ein Parlament gewählt wird, und diese Arbeit ist selbstverständlich in diesen zeitlichen Überlegungen nicht inbegriffen. Wir sind konkret pro Arbeitsmonat bei einem Durchschnitt von Fr. 4'000.- und wären mit der Erhöhung um 25 Prozent bei Fr. 5'000.- - wahrlich nicht eine berauschende Entschädigung, wenn wir die noch nicht abgedeckte Arbeit berücksichtigen. Eigentlich müssten wir irgendwo in die Lohnklassen 30 und darüber angleichen und nicht in die Lohnklassen 5 bis 9. Wenn wir nämlich die heutigen und die neuen Ansätze nehmen, dann sind wir beim aktuellen Besoldungsreglement heute bei Lohnklasse 5 und neu bei Lohnklasse 9. Ich möchte nicht Arbeiten vergleichen, aber um Lohn kann es sich hier nicht handeln. Es handelt sich heute schon um eine bessere Spesenentschädigung. Ich bin mir bewusst, dass eben diese Erhöhung von heute 200 auf 800 oder 1'000 Franken politisch keine Chance hat, obwohl es hier um ein strukturelles Problem unseres Rates geht, gleichzeitig das Präsidium sich den Auftrag geben lassen will, den ich sehr unterstütze, auch die Bedeutung, die Position des Parlamentes in der heutigen Zeit, im heutigen Demokratieverständnis, zu überprüfen und zu festigen. Wir haben nur eine Chance, uns zu festigen als Rat, wenn wir unsere eigene Arbeit schätzen, und dazu gehört auch eine adäquate Entschädigung. Nebenleistung, weitere Anpassung, es ist eigentlich fast traurig, dass man deshalb überhaupt eine Botschaft braucht, aber sie hat Platz in diesem Bericht. Für mich eine Selbstverständlichkeit, dass die andern Beschlüsse, die in der Kompetenz des Präsidiums liegen, vorgenommen werden. Ich meine sogar, wenn man ehrlich wäre, müsste man der Präsidentin oder dem Präsidenten unseres Parlamentes während eines Jahres einen echten Lohn auszahlen, wenn man die Menge der Repräsentationen, die sie als höchste St.Gallerin oder er als höchster St.Galler wahrnimmt, auch angemessen würdigt.

Ein Satz zum Infrastrukturbeitrag: Es kommt mir etwa so vor, nachdem ich jetzt auch eine Session das neue Modell üben konnte, dass das Präsidium uns das Papier bezahlen will, das wir benötigen, um die Botschaft und alles auszudrucken, für viel mehr genügen diese 1'000 Franken auch nicht, wobei ich keinen Antrag stelle, alle 180 seien mit dem gleichen PC auszurüsten.

Erlauben Sie mir zum Schluss zwei Bemerkungen zur Verhältnismässigkeit: Selbstverständlich sind das nur Totalzahlen und sagen nicht allzu viel aus. Trotzdem, wenn in der letzten Rechnung der Gesamtaufwand für den Kantonsrat mit 2,2 Mio. Franken ausgewiesen ist und der Gesamtaufwand für die Regierung mit 7 Personen 3,3 Mio. Franken ausmacht, dann ist es eine Aussage über den eigenen Wert unserer Arbeit. Zu berücksichtigen ist auch das interessante Verhältnis zum Aufwand unseres Kantons, der einen Umsatz von etwa 3,5 Mrd. Franken ausweist oder anders gesagt, wir sprechen bei uns heute von weniger als 1 Promille des gesamten Umsatzes. Ich glaube, da darf man durchaus, wenn man den entscheidenden Schritt macht, den sogar um ein Mehrfaches überschreiten als die Budgetvorgabe, die man sonst macht. Es geht mir nicht um Neid. Ich habe eine interessante Bestimmung im Grossratsbeschluss über die Besoldung der Magistratspersonen gefunden. Da kann man auch nachrechnen, auf welchem Niveau die Regierung lohnmässig ist, weil sie in Abhängigkeit zu den höchsten Entschädigungen im Kanton ist. Das ist nicht das Thema. Im Bereich Nebenentschädigung in Art. 4 steht in Abs. 3. «Taggeldentschädigungen werden Entschädigungen aus Verwaltungsratsmandaten nach Abs. 1 dieser Bestimmung gleichgestellt, soweit sie Fr. 200.- je Tag übersteigen». D.h. mit anderen Worten, ein Taschengeld von Fr. 200.- für einen Sitzungstag wird überhaupt nicht berücksichtigt, wenn ein Regierungsrat an einer fremden Sitzung teilnimmt. Für uns ist es eine Tagesentschädigung. Deshalb meine ich: Wenn wir schon das Risiko der Diskussion im Volk auf uns nehmen, müssten wir einen mutigen Schritt machen mit einer Vervielfachung unserer heutigen Ansätze, und deshalb enthalte ich mich der Stimme.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Sie sehen unter Ziff. 8.2., wie das Präsidium gedenkt diesen Auftrag umzusetzen. Wir versprechen Ihnen in diesem Bericht nicht, dass und welche Kommissionen geschaffen werden. Wir werden auch Bezug nehmen auf das Votum Würth-Jona. Wir werden diese neuen Fachbereichskommissionen sehr sorgfältig prüfen, auch die Frage der Miliztauglichkeit. Deshalb haben wir auch den Zeitpunkt Ende des Jahres 2007 in Aussicht genommen, um die Strukturreform der Regierung zu berücksichtigen und das Ergebnis der Volksabstimmung der Initiative zur Verkleinerung des Kantonsrates.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Sprecher des Präsidiums: Das Präsidium ist der Ansicht, dass eine kurz gefasste Anrede im Trend der Zeit liegt und dem Ratsbetrieb insgesamt zugute kommt. Damit finden wir uns bereits inmitten dessen, was an Beratung vor uns steht und liegt. Es ist nämlich das Hauptgeschäft dieser Session.

Ich komme zunächst zu einigen grundsätzlichen Erwägungen, zur Problematik des Parlamentes im Wandel. Erlauben Sie mir einen gerafften Rückblick: Unser heutiges Kantonsratsreglement datiert vom 24. Oktober 1979 und wird ab 1. Mai 1980 angewendet. Gemäss diesem aktuellen Reglement ist das Präsidium verpflichtet, dem Kantonsrat jeweils auf die Mitte der vierjährigen Amtsdauer einen Bericht über die Tätigkeit des Parlamentes zu unterbreiten und ihm gegebenenfalls Verbesserungen von Organisation und Verfahren vorzuschlagen. Bis etwa ins Jahr 2000 genügte dieser Berichterstattungs- und Revisionsrhythmus von vier Jahren, danach aber nicht mehr. Wir haben Ende des Jahres 2001 über das elektronische Abstimmen im Kantonsrat befunden. In der ersten Hälfte des Jahres 2002 beschloss der Kantonsrat über Organisation und Verfahren der WoV-Kommission und in der zweiten Jahreshälfte 2003 über die Aufhebung. In der zweiten Jahreshälfte 2004 legte er den Sessionsrhythmus neu fest und konstituierte seine Vertretungen in interkantonalen und internationalen parlamentarischen Versammlungen und Kommissionen, bisher Delegationen genannt, neu. Und erst in der zweiten Jahreshälfte 2005 bzw. in der ersten Jahreshälfte 2006 führte der Kantonsrat das Ratsinformationssystem ein. Das waren alles gesonderte Vorlagen des Präsidiums an den Kantonsrat. Daraus lässt sich unschwer erkennen: Auch unser Parlament steht im Wandel der Zeit. In einem Wandel, der dieses Parlament offenbar in kürzer werdenden Abständen tendenziell intensiver erfasst. In dieser Entwicklung liegt auch die jüngste, jetzt zu beratende Vorlage mit ihrer Vielgestaltigkeit einerseits und konsequenterweise auch mit ihrem Umfang. Ich möchte auf drei Aspekte zu sprechen kommen.

Aussenbeziehungen: Parlamente nach schweizerischem Muster und kantonalem Zuschnitt bewegen sich in stark strukturierten, in fein austarierten und in zeitaufwendigen Verfahren. Das erleben wir auch in der aktuellen Session. Es sind Verfahren, die alle auf eine optimale Meinungsbildung und Entscheidung ausgerichtet und dem Mehrheitsprinzip verpflichtet sind. Jetzt stellt sich die Frage, ob sich solche Parlamente überhaupt für die Pflege der Aussenbeziehungen eignen. Der st.gallische Verfassungsgeber - namentlich die seinerzeitige Verfassungskommission und die seinerzeitigen Stimmberechtigten des Kantons St.Gallen - regelten die Aussenbeziehungen des Kantons St.Gallen bereits auf Verfassungsstufe und auf dieser Stufe vergleichsweise einlässlich. Zusammengefasst sieht diese Regelung so aus: Die Regierung führt die Aussenbeziehungen unseres Kantons St.Gallen und der Kantonsrat wirkt mit. Der Wandel der Zeit bestätigt sich nun konkret bei den interkantonalen Vereinbarungen. Früher gelegentlich ein zu traktandierendes Geschäft, nahm und nimmt die Zahl der interkantonalen Vereinbarungen, die auch die Zuständigkeit des Kantonsrates erreichen, fortlaufend zu. Das Präsidium hat Ihnen im Bericht die jüngeren interkantonalen Vereinbarungen aufgelistet. Ganz konkret haben wir heute Morgen den Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich genehmigt. Es besteht Handlungsbedarf des Kantonsrates in der Wahrnehmung seiner Rolle bei der Aussenbeziehung. Will er seine Aufgabe wirklich wahrnehmen, muss der Kantonsrat diese bewusster als bisher angehen, so durch Bezeichnen oder Bestellen spezifischer parlamentarischer Organe, seien es bestehende oder seien es neue. Auch bedarf der Kantonsrat des geeigneten Verfahrens, um die ihm zugeschiedene Rolle wirkungsvoll wahrnehmen zu können. Wir erwarten vom Kantonsrat den Auftrag, Ihnen die Möglichkeiten der Mitwirkung des Kantonsrates in diesem Bereich per Ende des Jahres 2007 aufzuzeigen.

Kommissionen: Auch unser Kommissionssystem scheint in die Jahre gekommen zu sein. Nach diesem System beraten nichtständige, d.h. stets wieder neu bestellte parlamentarische Kommissionen die Vorlagen der Regierung vor und bereiten damit die Vorlage im Plenum vor. Nur spezifische Geschäfte sind den ständigen Kommissionen vorbehalten. Sie kennen das: Finanzkommission, Staatswirtschaftliche Kommission und Rechtspflegekommission. Das Präsidium empfiehlt Ihnen, am heutigen System des Nebeneinanders von ständigen und nichtständigen Kommissionen im Grundsatz festzuhalten, den Kreis der ständigen Kommissionen aber um Sach- bzw. Fachbereichskommissionen zu erweitern. Folgen Sie diesem Vorschlag, führt die Erweiterung des Kreises ständiger Kommissionen zu einer Parlaments-Teilrevision und somit zu einer Revision des Kantonsratsreglementes. Diese Teilrevision konkretisiert die neuen Kommissionen, klärt die Verhältnisse im neuen Kreis der ständigen und nichtständigen Kommissionen und nimmt sich insbesondere der Koordination an und begegnet den Gefahren, die einem System mit Dominanz der ständigen Kommissionen zu schaffen machen können. Auch diesbezüglich erwarten wir einen Auftrag an das Präsidium.

Entschädigungen: Was das Ratsinformationssystem, seit der Junisession 2006 voll in Betrieb, für Sie, Kantonsrätinnen und Kantonsräte zu Hause oder am Arbeitsplatz, bedeuten und bewirken kann, erlebten Sie eigentlich das erste Mal auf diese Session, die Septembersession 2006, hin bzw. hätten Sie es erleben können. Informatikmittel müssen zur Verfügung stehen, um das RIS nutzen zu können. Das Präsidium möchte aber darauf verzichten, Ihnen solche Informatikmittel zu beschaffen und zur Verfügung zu stellen – wie z.B. der Bund –, sondern das Präsidium schlägt Ihnen vor, an Beschaffung und Betrieb der persönlichen Informatikinfrastruktur einen pauschalen Infrastrukturbeitrag je Jahr auszurichten.

Der Umfang der Repräsentationen des Ratspräsidenten und des Vizepräsidenten bzw. aktuell der Vizepräsidentin haben in jüngerer Zeit nachweislich markant zugenommen. Deswegen macht Ihnen Ihr Präsidium abgestufte Repräsentationsentschädigungen beliebt. In vergleichbarer Weise hat sich auch der Aufwand für weitere präsidiale Funktionen im Kantonsrat intensiviert, nämlich für die Präsidentinnen und Präsidenten der ständigen Kommissionen, aber auch für die Fraktionspräsidenten. Wie Sie dem Bericht entnehmen konnten, schlagen wir keine grundlegende Änderung des Systems der Entschädigungsansätze bzw. des Taggeldsystems vor. Das Präsidium hält aber eine massvolle Erhöhung der bestehenden Entschädigungen seit dem Jahr 1992 bzw. 1993 stagnierend gestützt auf interkantonale Vergleiche und die aktuelle Situation des Staatshaushaltes für gerechtfertigt. Die neu vorgesehenen Entschädigungen honorieren besondere Dienstleistungen, Repräsentation und Präsidialaufwand bescheiden, jedenfalls sehr massvoll im Verhältnis zum Zeitaufwand. Bei dieser Beurteilung bleibt das Präsidium auch in Kenntnis der korrigierten Zahlen. Sie haben eine Berichtigung seitens der Staatskanzlei erhalten. Ich danke bei dieser Gelegenheit der Staatskanzlei für die schnelle und kompetente Nachbearbeitung. Auch mit den erhöhten Taggeldern wird in unserem Rat niemand reich. Ich denke, es ist auch für die Öffentlichkeit interessant. Es ist Tatsache, dass ein «gewöhnlicher Kantonsrat» - ausgenommen Kommissionspräsidenten, Fraktionspräsidenten oder Mitglieder des Präsidiums - im Durchschnitt - das liessen wir uns errechnen durch die Staatskanzlei - eine Jahresentschädigung von rund 6'000 Franken erhält. Wir sind weit beispielsweise von Nationalratsgehältern von mehreren 10'000 Franken entfernt.

Zur Vorlage des Präsidiums: Bevor das Präsidium die Ausarbeitung der heutigen Vorlage anging, unterbreitete ihm die Staatskanzlei die gesammelten Themen und Berichtspunkte der vergangenen vier Jahre. Zur Disposition äusserten sich alle Mitglieder des Präsidiums, und damit stand im Wesentlichen der Inhalt dieses vor Ihnen liegenden Berichtes fest. Im Oktober 2005 studierte das Präsidium die Entschädigungen der Mitglieder, desgleichen auch das System der parlamentarischen Kommissionen. Im Januar 2006 legte das Präsidium die Stossrichtung seines Berichtes fest. Es konnten sich auch sämtliche Fraktionspräsidenten hierzu äussern. Ende Juni 2006 beriet das Präsidium den Berichtsentwurf, erarbeitet durch die Staatskanzlei, zunächst in erster Lesung, und zwar sehr einlässlich. Wir führten dann im Präsidium eine zweite Lesung im August, und diese im Übrigen noch einlässlicher als die erste. Es führte auch dazu, dass das Präsidium eine Aussprache mit der vollständigen Regierung führte. Die Regierung verzichtete auf Anträge zu unserem Bericht, auch wenn sie im Rahmen der Aussprache mit uns, die u.a. den Berichtsentwurf zum Gegenstand hatte, in einigen Punkten durchaus eine andere Meinung bzw. Haltung vertrat. Es gibt aber keine Anträge, und das Präsidium weiss diese Zurückhaltung sehr zu schätzen.

Anträge des Präsidiums: Ich darf Sie bitten, vom Bericht Kenntnis zu nehmen, auf die Ihnen vorliegenden Nachträge zum Kantonsratsreglement, den IX. und den IV. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates einzutreten und letztlich das Präsidium einzuladen, das Kommissionssystem unter dem Gesichtspunkt der Erweiterung des Kreises der ständigen Kommissionen sowie die Mitwirkung des Kantonsrates in den Aussenbeziehungen des Kantons zu prüfen und Ihnen auf Ende des Jahres 2007 eine Vorlage zu unterbreiten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Wir begrüssen es, dass das Präsidium auf die Novembersession 2007 die Revision des Kantonsratsreglements betreffend Erweiterung der ständigen Kommissionen unterbreiten wird. Insbesondere im Bereich der Gesundheit ist es dringend erforderlich, weil der heutige Zustand unbefriedigend ist. Eine Subkommission der Finanzkommission hat nicht die Kapazität, die Spitalregionen auch nur ansatzweise in die erforderliche Tiefe zu überprüfen. Dabei geht es mir nicht nur um die Spitäler. Es geht auch um die Krankenversicherungsangelegenheit, ein ziemlich grosses Gebiet. Für die GRÜ-Fraktion ist es ebenso klar, dass für die Kontrolle von über 34 Konkordaten und interkantonalen Vereinbarungen im Kantonsrat zwingend eine interparlamentarische Geschäftsprüfungskommission zu installieren ist. In dieser Frage ist das Präsidium gefordert. Im Übrigen teile ich auch die Ansicht meines Vorredners Würth-Jona: Man muss bei der Installierung zusätzlicher ständiger Kommissionen genau darauf achten, welche Themenbereiche abgedeckt werden müssen, und übrigens ist für mich auch ein wichtiges Anliegen, dass der Ratsbetrieb miliztauglich bleibt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Die Anträge sind abzulehnen.

Ich spreche hier als Selbständigerwerbender, dessen Ausfall an Verdienst um einiges höher ist als die heutige Tagespauschale. Daran würde die beantragte Erhöhung auch nichts ändern, ausser, dass ich allenfalls noch mehr Steuern, vor allem beim Bund, zahlen müsste. Das Kantonsratsmandat ist nach meiner Auffassung, im Gegensatz zu der vielleicht nicht ganz klaren Meinung von Güntzel-St.Gallen, ein Ehrenamt, und es soll auch ein Ehrenamt bleiben. Die Entschädigung soll die Auslagen decken, aber nicht Verdienstausfall oder Erwerbsersatz sein. Die Auslagen decken die heutigen Entschädigungen, und sie sind demnach auch sachgerecht. Bedenken wir doch, dass viele Mitglieder dieses Rates während der Sessionen und auch während den Kommissionstagen den Lohn, sei es von der Gemeinde, vom Staat oder von privaten Arbeitgebern, beziehen, und es kann wohl nicht das Ziel sein, das Kantonsratsmandat als Zusatzverdienst auszubauen. Die heutige Entschädigung ist angemessen. Lassen wir es also beim Ehrenamt bleiben. Verzichten wir im Interesse unserer Wählerschaft und des Kantons auf höhere Entschädigungen. Unsere Wählerinnen und Wähler würden es meines Erachtens nicht begreifen, wenn sich der Kantonsrat, sobald wieder eine etwas bessere Finanzsituation in Sicht ist, seine eigene Entschädigung erhöhen würde.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Der Erhöhung der Entschädigung ist zuzustimmen.

Mir kommen fast die Tränen, wenn ich höre, wie sich die FDP-Fraktion Sorgen macht um diese paar zehn- oder hunderttausend Franken, die wir im Kantonsrat kosten, und dass sie denkt, wir brauchen das Geld nicht. Ich kann mir gut vorstellen, dass die meisten Ratsmitglieder der FDP-Fraktion dieses Geld nicht brauchen, aber von der anderen Seite, der weniger begüterten Seite, gibt es sicher viele Leute, die froh sind, wenn sie noch ein bisschen Spesenentschädigung für den ganzen Zeitaufwand bekommen. Wie wir schon gehört haben, sind wir eines der kostengünstigsten Parlamente in der ganzen Schweiz, und darum lässt es sich sehr wohl vertreten, dass wir jetzt eine moderate Anpassung vornehmen. Ich kann mir gut vorstellen, dass es der FDP-Fraktion am wohlsten wäre, wenn wir hier nur ein Parlament der Reichen und Superreichen wären, damit die Anliegen der ärmeren Bevölkerungsschicht, der Natur, die sich nicht wehren kann, noch viel weniger vertreten werden in diesem Rat. Ich nehme auch an, dass sehr viele Mitglieder der FDP-Fraktion dieses Rates Firmeninhaber sind, die Leute haben, die Ihnen helfen, das Geld zu verdienen. Unsere Leute müssen das Geld selber verdienen. Uns hilft niemand, das Einkommen zu erzielen. Sie können sagen, wir sind eben so dumm, dass wir es nicht zu grossem Reichtum gebracht haben, aber für viele unserer Leute ist es nicht das Ziel, möglichst reich zu werden.

Ich möchte auch noch zu bedenken geben: Wenn es darum geht, die Reichen und Superreichen zu entlasten, z.B. bei den Steuern, dann ist die FDP-Fraktion immer an vorderster Front dabei, und das kostet den Staat Kanton St.Gallen Millionen. Da meldet sich das Gewissen der FDP-Fraktion nicht. Darum möchte ich Ihnen beliebt machen, dieser moderaten Entschädigungserhöhung, wie Sie das Präsidium nach reiflicher Überlegung vorgeschlagen hat, zuzustimmen. Ich möchte der FDP-Fraktion sagen, wenn Sie das Geld nicht brauchen, warum spenden Sie dann nicht Ihr Sitzungsgeld für einen guten Zweck. Das wäre doch eine gute Tat und käme in der Öffentlichkeit sicher besser an als der billige Populismus, den Sie sich mit Ihrem Vorschlag verschaffen wollen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

In dieser Form ist der Antrag nicht gestellt worden im Präsidium. Sie haben unsere Vorlage in der Botschaft S. 82. Neu wird verlangt, dass der Vorstoss innert zweier Stunden nach Sitzungsbeginn gestellt wird. Ich gehe davon aus, dass, wenn etwas dringlich ist, dies vorbereitet wird, und dann sind Sie auch in der Lage, die entsprechenden Unterschriften innerhalb dieser zwei Stunden - bis 16.00 Uhr am ersten Sessionstag - beizubringen. Ich meine, es sei überflüssig, noch weitere zwei Stunden zu gewähren, um möglichst viele Unterschriften zu sammeln.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Jetzt habe ich ein Verständnisproblem. Bis jetzt habe ich gemeint, die Dringlichkeit wird abschliessend vom Parlament entweder beschlossen oder nicht. Das hat nichts zu tun mit der Stimmenzahl auf dem Blatt. Im Prinzip kann ich meine Interpellation als dringlich einreichen, aber das Parlament beschliesst dann die Dringlichkeit. Bin ich da richtig, dass die Wichtigkeit der Dringlichkeit gar nichts mit der Unterschriftenzahl zu tun hat? Ich möchte die Frage in den Raum stellen, vielleicht kann sie mir der Kommissionspräsident beantworten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Das ist so. Es hat nichts zu tun mit der Anzahl der Unterschriften. Wir müssen eines auseinanderhalten. Es geht bei der neu vorgeschlagenen Regelung darum, dass, wenn ein Vorstoss dringlich eingereicht werden will, das möglichst schnell geschehen soll innerhalb dieser Frist von zwei Stunden nach Sitzungsbeginn. Ob die Dringlichkeit beschlossen wird, das sagt das Parlament am Folgetag, nämlich als Erstes jeweils am zweiten Tag. Und um das geht es bzw. wir führen diese Regelung aus diesem Grund ein, weil wir im Jahr 2005 eine Session mit nur einem Tag hatten, dass man auch bei einer eintägigen Session einen dringlichen Vorstoss noch behandeln kann. Es hat nichts mit der Anzahl Unterschriften zu tun. Damit will man zeigen, dass es dann besonders dringlich sei.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Es geht nicht darum, wie es der Kommissionspräsident jetzt gerade gesagt hat, dass ein Vorstoss besonders dringlich sei. Es geht darum - das ist ein Anliegen unserer eher kleinen Fraktion -, dass es für uns natürlich schwieriger ist, in einer Fraktionssitzung mehrere Unterschriften zusammenzubringen, als dies bei den grossen - und das ist die Mehrheit - der Fall ist. D.h., dass unter anderem sie sich nichts vergeben, wenn der Vorstoss bereits zwei Stunden nach Sessionsbeginn eingereicht ist. Die Verwaltung kann mit der Arbeit beginnen. Es geht lediglich darum, dass man auch weitere Unterschriften anderer Fraktionen allenfalls nachreichen kann.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Art. 108 [b) Dringlichkeit]. beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion bei Art. 108 Abs. 1 Satz 2 neu: «In weiteren zwei Stunden können zusätzliche Unterschriften nachgereicht werden.»

Bisher war das so geregelt, dass man die dringlichen Vorstösse am ersten Sessionstag einreichen musste. Das ist ungünstig, weil dann, wenn die Dringlichkeit bejaht ist, die Regierung und auch die Verwaltung schnell arbeiten müssen. Deshalb die Abänderung, dass man jetzt innert zwei Stunden nach Sessionsbeginn dieses Dringlichkeitsbegehren einreichen muss. Ich bin aber der Meinung mit der GRÜ-Fraktion, dass diese Zeit für die Sammlung der Unterschriften kurz ist. Das hat jeder vielleicht schon selber erfahren müssen. Deshalb die Anpassung und Ergänzung, dass man in weiteren zwei Stunden Unterschriften nachliefern kann.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006