Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit für bauliche Massnahmen an den Gebäuden der Pädagogischen Hochschule in St.Gallen und Gossau

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.06.03
TitelKantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit für bauliche Massnahmen an den Gebäuden der Pädagogischen Hochschule in St.Gallen und Gossau
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung31.8.2006
Abschluss19.2.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 5. September 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.2.2007Gesamtabstimmung104Zustimmung0Ablehnung76
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2007Wortmeldung

Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. Die Spezialdiskussion wird nicht benützt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007
19.2.2007Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat an ihrer Sitzung vom 24. Januar 2007 diesen Nachtragskredit im Betrag von Fr. 597'436.35 auftragsgemäss geprüft und ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Am 25. Januar 2005 bewilligte der Kantonsrat das Projekt für bauliche Massnahmen an den Gebäuden der Pädagogischen Hochschule in St.Gallen und Gossau im Gesamtbetrag von 7,22 Mio. Franken. Vermindert um einen voraussichtlichen, allerdings unverbindlichen Bundesbeitrag von Fr. 900'0000.- mit netto 6,32 Mio. Franken. Infolge einer Gesetzesänderung beträgt nun der Bundesbeitrag anstatt Fr. 900'000.- noch lediglich Fr. 74'469.-. Der vom Bundesamt für Bildung unverbindlich in Aussicht gestellte Bundesbeitrag basiert auf dem Universitätsförderungsgesetz, da die PHS eine universitäre Institution war. Mittlerweile ist die PHS aber Teil einer kantonalen Fachhochschule, und die Finanzierung richtet sich nach der interkantonalen Fachhochschulvereinbarung. Dank Unterschreitung des Kostenvoranschlages und damit einer tieferen Kreditbeanspruchung von Fr. 228'094.55 reduziert sich das notwendige Nachtragskreditgesuch allerdings wie bereits eingangs erwähnt auf Fr. 597'436.35. Nach eingehender Detailberatung und Orientierung stimmte die Finanzkommission diesem Nachtragskredit ohne Gegenstimme zu mit der Empfehlung an den Kantonsrat, dies ebenfalls zu tun.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2007