Geschäft: Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.06.09 |
Titel | Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 28.6.2006 |
Abschluss | 11.3.2007 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Botschaft | Erläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 11. März 2007 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juni 2007 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 15. August 2006 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 14 Abs. 2 vom 27. November 2006 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Kantonale Volksabstimmung vom 11. März 2007: Ergebnis, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn | |
2.8.2019 | Erlass | Abstimmungsvorlage vom 29. November 2006 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.06.09 voKo N G Krankenversicherung | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
29.11.2006 | Schlussabstimmung | 147 | Zustimmung | 16 | Ablehnung | 17 | |
27.11.2006 | Antrag SP-Fraktion zu Art. 14 Abs. 2 | 36 | Zustimmung | 107 | Ablehnung | 37 | |
27.11.2006 | Eintreten | 120 | Zustimmung | 36 | Ablehnung | 24 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.11.2006 | Wortmeldung | Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Das Gejammer über die Erhöhung der Prämien seitens der SP-Fraktion ist nicht neu. Wir haben es von Fässler-St.Gallen gehört. Warum ist das so? Ihre Bundesrätin Dreifuss hat das ganze Desaster verursacht, indem sie den Grundversicherungstopf mit enorm viel Leistungen gefüllt hat, und statt dass die Prämien gesenkt werden könnten, sind die Prämien erhöht worden. Jetzt wollen Sie die Prämien subventionieren und sagen den Bürgerinnen und Bürgern, das sei eine gute Sache. Nein, das ist keine gute Sache. Die SVP-Fraktion steht ein für die Familien und deren Entlastung. Es ist aber eine falsche Politik, wenn Sie zuerst für die Prämienverbilligung den gleichen Leuten das Geld aus der Tasche nehmen, damit Sie verbilligen können. Diese Subventionspolitik ist auf dem falschen Kurs. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
27.11.2006 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission befürwortet die Erhöhung der Mittel für die Prämienverbilligung für das Jahr 2007. Sie folgte damit dem Antrag der Regierung. Mit der Finanzierung der vom Bund nicht subventionierten Ersatzleistungen ausserhalb des Prämienverbilligungskredits und der Erhöhung der maximalen Ausschöpfungsquote von 62,5 Prozent auf 65 Prozent erreicht das verfügbare Beitragsvolumen im Jahr 2007 167,7 Mio. Franken. Damit stehen für die Prämienverbilligung 2007 gegenüber dem Vorjahr 21,6 Mio. Franken mehr zur Verfügung. Die Mehrbelastung für den Kantonshaushalt beträgt 6,8 Mio. Franken. Am 2. November 2006 tagte die vorberatende Kommission zum Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung. Anstelle von Falk-St.Gallen nahm Fässler-St.Gallen Einsitz in der vorberatenden Kommission. Die vorberatende Kommission war vollständig anwesend. Zur Beratungsvorbereitung wurden Stadtrat Hubert Schlegel, Dr. Rolf Weiss, Leiter Spitalamt, und Bruno Leutenegger, Leiter der Ausgleichskasse der Sozialversicherungsanstalt, als Fachpersonen eingeladen. Die Auswahl der Referenten konzentrierte sich auf Kenner der Problemfelder, der Bedarfssteller und der administrativen Organisation sowie der Mechanismen und deren Auswirkungen. Die vorberatende Kommission trat mit 21:0 Stimmen auf die Vorlage ein. In der Spezialdiskussion gab es einen Antrag über die Durchführung von weiteren Abklärungen, welcher mit 13:8 Stimmen abgelehnt wurde, und zwei Anträge zur Abänderung der Art. 12 und 14, welche beide mit 13:6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt wurden. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage mit 13:0 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Die vorberatende Kommission befürwortet diese moderate Vorlage und sieht den sofortigen Handlungsbedarf. Zusatzanträge, welche gegenüber der Vorlage zu Mehrkosten führen würden, hatten aber in der vorberatenden Kommission keine Chance. In der Presse konnte man lesen, dass der Prozentsatz der Sozialfälle in unserem Kanton zunimmt. Die Prämienerhöhungen für das Jahr 2007 sind bekannt gegeben worden. Wir müssen leider feststellen, dass immer mehr Personen Mühe haben, ihre eigenen Krankenkassenprämien zu bezahlen. Im Jahr 2000 und 2004 stimmten wir über Erhöhungen der Ausschöpfungsquoten ab, wobei der Souverän beide Male Nein dazu sagte. Der vorliegende Nachtrag untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum. Die Abstimmung soll im März 2007 stattfinden. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
27.11.2006 | Wortmeldung | Ich entnehme den Voten, dass es eine ungleichmässige Zufriedenheit oder Unzufriedenheit gibt. Den einen geht die Vorlage zu weit, den anderen zu wenig weit, und die nächsten finden es gerade richtig. Für eine politische Umsetzbarkeit ist dies eine gute Basis und ich bin guter Hoffnung. Ich bin ein bisschen erstaunt über die SVP-Fraktion, nachdem in der vorberatenden Kommission zustimmend - zwar mit Zähneknirschen - beschlossen wurde. Das habe ich wohl zur Kenntnis genommen, war aber froh, dass da sich niemand einen Zahn ausbeissen musste. Denn zusätzliche Kosten möchte ich Ihnen als Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes natürlich nicht zumuten. Spass beiseite. Es ist nicht eine Luxusvariante, die wir hier vorschlagen, sondern es ist eine moderate und wirklich wichtige Veränderung, die eben jetzt auch mit der Zeit eingetroffen ist, und deshalb kann man die Situation natürlich nicht mehr mit der vor drei bis fünf Jahren vergleichen. Warum? Wir haben einen Prämienverbilligungskuchen, und diese finanziellen Mittel, die können wir verteilen. Zwei Kuchenstücke sind vom Bund bestimmt. Sie sind aber auch durch die Gesetzgebung der Sozialhilfe, im Rahmen der Ersatzleistungen und der unerhebbaren Prämien bestimmt, und wir als Regierung haben dann noch ein Stück zur Verfügung, das wir dann tatsächlich aufteilen können, und wir werden versuchen, dieses möglichst fair auf die ordentlichen Beziehenden aufzuteilen. Sie wissen, diese ordentlichen Beziehenden, das sind auch keine Grossverdienerinnen und -verdiener, sondern das sind Menschen, die angewiesen sind auf diese Hilfeleistung. Da haben wir als Kanton und als Regierung Backinstrumente, nämlich dieses Kuchenstück verschieden zu verteilen. Wir haben verschiedene Parameter, das ist der Kinderabzug - wir haben es von der CVP-Fraktion gehört -, wir haben die Belastungsgrenze und Referenzprämien, die wir verändern können. Neu ab 1. Januar 2007 - das verändert die Situation entsprechend drastisch, gerade der SVP-Fraktion, die auch für Familien mit geringem Einkommen da sein möchte, sollten da die Alarmglocken läuten - ist festgelegt, dass Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung mindestens zu 50 Prozent Prämienverbilligung erhalten sollen. Es braucht nicht viel Fantasie: Wenn für diesen Prämienverbilligungskuchen nicht mehr Milch und Mehl zur Verfügung steht, dann bleibt der Kuchen eben gleich gross, aber die Kuchenstücke für Ergänzungsleistungen und Ersatzleistungen werden immer grösser. Fazit: Das Kuchenstück für die ordentlichen Verbilligungen wird immer kleiner. Dazu ein Beispiel: Während das Kuchenstück für die individuelle Verbilligung im Jahr 1997 noch 72 Prozent ausmachte, macht es heute im Jahr 2006 gerade noch 45,9 Prozent aus. Das Stück für die Ersatzleistungen ist von 8 Prozent auf 20,6 Prozent gewachsen, ohne dass der Kanton oder die Regierung dabei hätte Einfluss nehmen können. Auch bei den Ergänzungsleistungen sieht es so aus. Im Jahr 1997 war das Kuchenstück 20 Prozent und im Jahr 2006 33,6 Prozent. Der Grosskonditor Bund legt die Prozentzahlen fest, und die Regierung hat dann den Rest dieses schmalen Kuchenstücks - das immer kleiner wird - noch zu verteilen. Die neusten Simulationsläufe haben das auch ergeben. Wenn wir keine Massnahmen ergreifen, dann werden weitere drastische Massnahmen notwendig sein, also weitere Verschlechterungen den ordentlichen Prämienbezügerinnen und -bezügern zugemutet werden müssen. Es wurde gesagt: Bereits jetzt hatten Sie mit den Massnahmen, die wir im Jahr 2006 ergriffen hatten, Verschlechterungen erzielt von 4,2 Prozent bis 25,5 Prozent. Sie können sich vielleicht vorstellen, wie bei uns die Telefone heiss gelaufen sind von Anrufen der Betroffenen, die nicht nachvollziehen konnten - gerade vor dem Hintergrund der Schlagzeilen, dass es unserem Staatshaushalt sehr gut gehe -, dass wir genau bei denjenigen, die es benötigen, Massnahmen zur Verschlechterung der Prämienverbilligung beschliessen. Ich lade Sie gerne ein, bei diesen Telefongesprächen mitzuhören und versuchen zu erklären, warum dies so ist. Zu Baer-Oberuzwil: Warum haben wir nicht früher Massnahmen ergriffen. Ich versuchte auch aufzuzeigen, wie schwierig die Budgetierung ist. Die Budgetierung beruht auf Schätzungen. Ich kann Ihnen sagen - ich habe das in der vorberatenden Kommission etwas volkstümlich ausgedrückt -, die Budgetierung ist nicht schwierig. Ich mache es hier noch einmal volkstümlich: sie ist «sauschwierig». Diese Schätzungen, die sind auf die Vorvorjahre abgestellt, und die Veränderungen bei den Ersatzleistungen und bei den Ergänzungsleistungsbeziehenden haben überproportional zugenommen, so dass auch mit einer Knautschzone, so wie wir gerechnet haben, diese Budgetierungen eben schlichtweg das Ziel verfehlt haben. Wir haben sofort Massnahmen ergriffen. Ich habe auch sofort in Kantonsparlament und Regierung informiert, und die Regierung ist Ihrer Aufforderung gefolgt. Die Regierung folgt dem Parlament, wenn sie Aufträge erhält und hat Massnahmen ergriffen, um diese 62,5 Prozent einzuhalten. Das ist uns gelungen, aber, ich verhehle nicht, mit drastischen Massnahmen für die Betroffenen. Ich würde noch gerne einen Satz verlieren zur Einkommensgrenze: Das Steueramt hat Berechnungen gemacht und geschaut, wie das etwa mit dem Medianeinkommen aussieht, und wir können als Kanton St.Gallen sagen, dass wir in den Mittelstand hinein verbilligen. Auch wenn es bei der Obergrenze natürlich betragsmässig immer mehr abnimmt. Aber das ist das System, das ist auch so gewollt. Wir erreichen den Median bei Alleinstehenden mit zwei bis drei Kindern, seien sie verheiratet oder allein stehend. Wo wir einen kleinen Unterschied feststellen und Nachholbedarf hätten, wäre bei Alleinstehenden mit einem Kind, auch wenn sie verheiratet sind. Aber es kann gesagt werden, dass da kein riesiger Unterschied besteht. Auch hier ist es wichtig zu wissen, dass die Berechnung für die Haushalte mit Kindern zuerst einmal ganz normal verläuft, dass nämlich das System angewendet wird. Dort, wo die Summe der Referenzprämien und der Selbstbehalt überstiegen wird, wird dieser Differenzbetrag selbstverständlich ausbezahlt. Wenn dann die Kinderverbilligungsprämien noch nicht auf 50 Prozent sinken, dann kommt erst diese neue Einkommensgrenze zum Tragen. Wie das aussehen wird, darüber wird sich die Regierung in einer der nächsten Sitzungen unterhalten und darüber diskutieren. Ich danke Ihnen für das Eintreten und danke Ihnen auch für die Einsicht, dass es in der jetzigen Situation wichtig und richtig ist, etwas mehr Freiraum und Handlungsspielraum für die Festsetzung der Prämien zugunsten der Betroffenen zu haben. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
27.11.2006 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Sollte Eintreten beschlossen werden, so werden wir dem Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung ebenfalls grossmehrheitlich nicht zustimmen. Warum? Es geht nicht, dass klare Volksentscheide gegen die Erhöhung der Ausschöpfungsquote durch die Hintertüre wieder gekippt werden. Diese klaren Volksentscheide wurden im Jahr 2000 und 2004 getroffen. Der Präsident hat es erwähnt und verschiedene Vorredner auch. Wenn wir heute Ja sagen, dann sind wir faktisch nicht bei 65 Prozent - wie es so schön dargestellt wird -, nein, weil die nicht anrechenbaren Ersatzleistungen von etwa 8 Mio. Franken schon für das Jahr 2007 einfach ausgeklammert werden, werden wir aufgrund dieser Vorlage faktisch bei einer Ausschöpfungsquote von über 68 Prozent sein. Es ist nicht so, dass wir «nur» um Nettomehrkosten von 6,8 Mio. Franken für das nächste Jahr verhandeln. Zusätzlich müssen wir uns mit fast 15 Mio. Franken vom Bund subventionieren lassen. Aber es geht noch um viel mehr. Wenn wir heute Ja sagen und allenfalls das Volk der Vorlage auch zustimmen sollte, dann spuren wir für die Zukunft vor. Die Zukunft heisst, mit dem neuen Finanzausgleich werden wir die Kosten im Kanton mit mehr Eigenverantwortung tragen. Das ist gut so. Von nun an gilt der Spruch, dass man das Geld in Bern noch irgendwo abholen müsse, nicht mehr. Es ist klar, dass nach Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in einem nächsten Schritt die innerkantonale Aufgabenteilung umfassend überprüft werden muss. Das schreibt auch die Regierung in ihrer Botschaft. Aber eben, in einem nächsten Schritt. Die grosse Mehrheit der Mitglieder der SVP-Fraktion betrachtet es als falsch, diese Änderung jetzt noch schnell hineinzudrücken, um anschliessend der notwendigen Handlungsfreiheit beraubt zu werden. Wir vertreten die Auffassung, dass wir mit dieser Art von «Pflästerli-Politik» nicht weiterkommen. Das massive strukturelle Problem, das wir bei den Gesundheitskosten haben, muss an der Wurzel gepackt werden. Die SVP-Fraktion hat sich dieser Aufgabe angenommen und mit der Prämiensenkungsinitiative ein klares Zeichen gesetzt. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
27.11.2006 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die schweizerische Gesundheitspolitik ist laut WHO die teuerste auf der ganzen Welt, aber nicht die effizienteste. Für unseren Kanton können wir mindestens beanspruchen, dass wir innerhalb der Schweiz einen vorderen Rang bei der Kosteneffizienz einnehmen. Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass wir die Kosten auch im kantonalen Gesundheitswesen kritisch im Auge behalten und nicht ins Unendliche ansteigen lassen. Denn die Prämienbelastungen hängen direkt mit den kantonalen Kosten im Gesundheitswesen zusammen. Vor drei Jahren ist die SP-Initiative für bezahlbare Krankenkassenprämien vom Volk und der Gegenvorschlag der Regierung vom Parlament abgelehnt worden. Vor zwei Jahren, anlässlich der Budgetdebatte ist es der CVP-Fraktion gelungen, eine Mehrheit im Kantonsrat zu überzeugen, die Kinderabzüge im Rahmen der Prämienverbilligung auf Fr. 10'000.- zu erhöhen. Damit konnte ein wichtiges Sozialziel erreicht werden, nämlich Familien mit Kindern zu entlasten. Die Steigerung der Prämienbelastung der Haushalte und die zunehmende Tendenz bei den Aufwendungen für Ersatzleistungen und EL-Bezüger aus dem Gesamtvolumen der Prämienverbilligung ist aber eine Entwicklung, die vor drei Jahren, als die SP-Initiative und der Gegenvorschlag beraten wurden, noch niemand in diesem Ausmass voraussehen konnte. Der Anteil der ordentlichen IPV-Bezüger wird tatsächlich immer kleiner. Dies auch im Hinblick auf die im Jahr 2007 einzuführende Massnahme, die Prämien der Kinder und jungen Erwachsenen bei mittleren und tiefen Einkommen um mindestens 50 Prozent zu verbilligen. Darum begrüsst die CVP-Fraktion die rasche Reaktion der Regierung, eine Lösung für diese Problematik zu finden. Für das Jahr 2006 mussten, damit das Prämienverbilligungsvolumen ausreicht, die Parameter für die ordentliche individuelle Prämienverbilligung gesenkt werden, das bedeutete für einige eine Verschlechterung. Mit Blick auf die stetig steigenden Prämien ist die CVP-Fraktion interessiert an einer massvollen, aber wirkungsvollen Lösung, die unsere sozialpolitischen Ziele, d.h. die Entlastung von Familien und Personen mit tiefem Einkommen, erreicht und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger miteinbezieht. Dass die gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die nicht anrechenbaren Ersatzleistungen ausserhalb des Prämienverbilligungsvolumens zu finanzieren, ist eine sinnvolle Massnahme. Die Erhöhung der Ausschöpfungsquote auf 65 Prozent ist angesichts der weiter steigenden Prämien eine weitere Massnahme, um die Verschlechterung bei den Bezügern im ordentlichen Verfahren aufzufangen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
27.11.2006 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Zwei Volksinitiativen der SP-Fraktion und zwei Volksabstimmungen mit hohen Ja-Stimmen-Anteilen zur Verbesserung der Prämienverbilligung und die aktuelle Problematik, wie sie bereits von den Vorrednerinnen und Vorrednern erwähnt wurde, mussten Druck machen, bis es auch die St.Galler Regierung begriffen hat. Denn in Sachen Prämienverbilligung war St.Gallen bisher nicht «gross und zügig», und «St.Gallen kann es» war hier bisher auch nicht gültig. Die SP-Fraktion ist erfreut, dass sich die Regierung in Sachen Prämienverbilligung nun endlich bewegt hat. Ganz sicher mit Hilfe der neuen Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes und doch auch nicht allzu stark, weil es scheint, dass man mit fortgeschrittenem Alter zu Unbeweglichkeit neigt. Doch hört unsere Freude rasch auf. Dieses Nachtragsgesetz wird der Problematik nur in Ansätzen gerecht, und die st.gallische Rappenspalterei zieht sich durch die Vorlage wie ein roter Faden. Angesichts der wachsenden Ausgaben bei den Ersatzleistung für die Gemeinden und die Zunahme der Prämienverbilligung bei den Ergänzungsleistungsbezügerinnen und -bezügern musste die Regierung handeln. Es bleibt immer weniger Geld für die individuelle Prämienverbilligung übrig. Waren es im Jahr 1997 noch rund 75 Prozent des Verbilligungsvolumens, bleiben heute lediglich 40 Prozent für die ordentliche IPV übrig. Das ist viel zu wenig. Denn wir alle wissen, die Prämien sind massiv angestiegen und steigen weiter jährlich an. Um dies aufzufangen, hat die Regierung über Jahre die Parameter ständig verschlechtert und verschärft. Die massgebliche Referenzprämie, die verbilligt wird, beträgt heute gerade noch 68 Prozent der Durchschnittsprämien. Die günstigste Kasse liegt 15 Prozent darüber, d.h. auch mit Prämienverbilligung bekommt man nicht so viel, um die Prämie effektiv damit decken zu können, auch wenn man zur günstigsten Kasse wechseln will. Das Instrument der Prämienverbilligung hat seine Wirkung zu wenig entfaltet. Es hat die Ziele nicht erreicht, die in der Vorlage aus dem Jahr 1995 formuliert worden sind. Die Leute bekommen heute einen weit geringeren Anteil ihrer Prämien verbilligt als bei der Einführung des KVG vor zehn Jahren. Die Prämien sind seither jährlich massiv angestiegen. Wir wissen, die hohen Krankenkassenprämien sind für ganz viele Familien und auch Einzelpersonen ein grosses Problem. Die Regierung schlägt nun vor, das Ausschöpfungsvolumen von 62,5 auf maximal 65 Prozent zu erhöhen und den Teil der Ersatzleistungen an die Gemeinden, die vom Bund nicht angerechnet werden, zusätzlich zu budgetieren. Insgesamt sind somit 21 Mio. Franken zusätzlich für die Prämienverbilligung verfügbar. Das ist gut und tönt auf den ersten Blick nach ganz viel. Diese Zahl relativiert sich aber rasch, wenn man sieht, was wir durch die Neuerung bei den Kinderprämien benötigen. Der Bund schreibt den Kantonen ab nächstem Jahr vor, die Prämien für Kinder in Familien mit unteren und mittleren Einkommen um mindestens 50 Prozent zu verbilligen. Gemäss Vorlage braucht es dazu 9 bis 15 Mio. Franken. Nach Abzug dieses Betrags bleibt also nicht mehr sehr viel übrig für den Rest, z.B. die dringend nötige Erhöhung der Referenzprämie. Dass die Regierung aber auch bei den Kinderprämien knauserig ist und sich trotz Leistungserhöhung des Ausschöpfungsvolumens bereits wieder Fesseln anlegen muss, zeigt, wo und wie sie das mittlere Einkommen einsetzt. In dieser Vorlage bedeuten SL A, SL B und SL C nicht schnittige Mercedes-Luxuskarossen, sondern sie sind der regierungsrätliche Versuch, die mittleren Einkommen so zu definieren, dass das Geld wegen des engen Korsetts für die Verbilligung doch ausreicht. So wird einmal mehr nicht der Bedarf angeschaut, sondern die eigene Kasse geschont. Es ist ein Hohn, wie tief die Regierung das mittlere Einkommen ansetzt. Eine allein erziehende Person mit einem Kind gehört mit rund 40'000 bis 45'000 Franken Nettoeinkommen für die Regierung bereits zu den mittleren Einkommen. Für Verheiratete mit einem Kind liegt das bei rund 90'000 Franken. Hier misst die Regierung nicht mit gleichen Ellen. Dass die Regierung auch nicht im Ernst meinen kann, diese Einkommen seien mittlere Einkommen, zeigt die Härtefallregelung. Bei den Familienzulagen will die Regierung bis 50'000 Franken steuerbares Einkommen gewähren. Der Vorsteher des Finanzdepartementes hat bei der Beratung des Nachtrags zur Besoldungsverordnung auf meine Rückfrage hin ausdrücklich bestätigt, dass diese Einkommen untere Einkommen seien. Hier wird bei der Prämienverbilligung mit anderen Ellen gemessen. Trotzdem, das vorliegende Nachtragsgesetz ist dringend notwendig. Das zeigen auch die ausführlichen und informativen Ausführungen in der Botschaft auf. Es bringt etwas Linderung, nützt aber trotzdem zu wenig. Im Hinblick auf den NFA ist es problematisch, wenn wir das Prämienverbilligungsvolumen auf diesem tiefen Niveau einfrieren wollen, denn wir wissen nicht, wie sich die Krankenkassenprämien zukünftig entwickeln. Die Regierung muss das Prämienverbilligungsvolumen erhöhen können, wenn die Prämien weiter massiv ansteigen. Die SP-Fraktion wird deshalb in der Spezialdiskussion einen Antrag stellen, um das Ausschöpfungsvolumen auf mehr als 65 Prozent anzuheben. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
27.11.2006 | Wortmeldung | Art. 14 (Finanzierung). Beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 14 Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Der Kantonsrat kann zusätzliche Mittel im Umfang von höchstens 40 Prozent der vom Bund vorgeschriebenen Mindestleistungen des Kantons beschliessen, wenn es die Sicherstellung der Prämienverbilligung erfordert.» Das ist bereits eine erste Hauptüberlegung, die uns dazu führt diesen Antrag zu stellen. Es ist ausserordentlich schwierig, das notwendige Verbilligungsvolumen vernünftig und verlässlich planen zu können. Das hat in anderen Jahren schon dazu geführt, dass wir die gesetzlichen Vorgaben überschritten haben. Das darf unserer Meinung nach so nicht sein. Die kantonalen Durchschnittsprämien sind in den letzten 10 Jahren von Fr. 1'874.- auf Fr. 3'048.- je Jahr gestiegen. Das ist ein Zuwachs von Fr. 1'174.- oder von Fr. 100.- je Monat oder wenn Sie es in Prozenten hören wollen von 62 Prozent. Wir sind der Meinung, dass dieses massive Anwachsen der Prämien unzureichend beantwortet wird mit einer sehr minimen Erhöhung des Volumens von 62,5 auf 65 Prozent. Wir sind der Meinung, dass die St.Galler Bevölkerung es verdient, in diesem Bereich wesentlicher entlastet zu werden. Wir sehen auch gewisse Probleme auf uns zukommen, möglicherweise, muss man ehrlicherweise sagen im Bereich der Verbilligung der Kinderprämien, die vom Bund nun auf den 1. Januar 2007 verpflichtend vorgeschrieben wird. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass neu Kinder in Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen Anspruch auf Verbilligung ihrer Prämien um wenigstens 50 Prozent haben. Was ein mittleres Einkommen ist, das hier vor allem interessiert, ist nirgends definiert. Es ist in der vorberatenden Kommission gesagt worden, Bundesbern habe das explizit den Kantonen überlassen, die Kantone seien frei, ab welcher Grenze sie diese mittleren Einkommen definieren wollen. Ich habe da eine andere Auffassung. Wenn man von tiefen und mittleren Einkommen spricht, so ist der Kanton eben nicht mehr frei bei der Definition. Wir haben im Bereich der Krankenkassenprämienverbilligung eine Vergleichsgrösse. Bei der ordentlichen Krankenkassenprämienverbilligung sollen Personen in bescheidenen Verhältnissen berücksichtigt werden, und Sie werden mir wohl alle recht geben, dass mittlere Einkommen wohl über bescheidenen Einkommen liegen. Ich habe den Unterlagen entnehmen müssen, dass die Vergleichsrechnungen davon ausgehen - je nachdem, wie viel Geld dann zur Verfügung steht -, dass eben die mittleren Einkommen unter dem liegen, was bescheidene Einkommen sind. Wenn das der Kanton tatsächlich macht, dann hat er möglicherweise ein Problem, und zwar ein vergleichbares Problem wie bei den Alleinlebenden bei diesen Steuerabzügen. Der Kanton ist hier nicht frei, und wenn jetzt tatsächlich mittlere Einkommen unter dem definiert werden, was bis heute bescheiden war, so würde mich auf jeden Fall nicht überraschen, wenn ein Gericht hier eingreifen würde und sagen würde, das ist bundesrechtswidrig, eine solche Definition. Wir haben in der vorberatenden Kommission Unterlagen erhalten, die darauf hinweisen, dass höchstwahrscheinlich eben die mittleren Einkommen unter jenem Niveau liegen werden, die heute bereits Prämienverbilligung erhalten. Wir sind daher der Auffassung, dass der Spielraum grösser gemacht werden muss. Wenn die Regierung dann der Meinung ist, es sei nicht notwendig, diesen vollständig auszuschöpfen, so können wir damit leben, aber es ist notwendig, jetzt den Spielraum so grosszügig zu fassen, dass eben auch dieser gesetzliche Auftrag einigermassen konform umgesetzt werden kann. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
27.11.2006 | Wortmeldung | Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Einmal mehr wird versucht, entgegen der Vorlage durch die Hintertüre zusätzliche Kosten für den Kanton zu produzieren. Es ist weit vernünftiger, die machbaren Schritte zu vollziehen, als sich längerfristig in ein finanzielles Abenteuer zu begeben. Alle diejenigen, welche die Massnahmenpakete mitgemacht und durchberaten haben, sollten wissen, wovon ich rede. Ist es tatsächlich nötig, diese ausgeglichene Vorlage zu überladen? | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
27.11.2006 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Angesichts der Tatsache, dass die Krankenversicherungsprämien von vielen Haushalten und Personen fast nicht mehr bezahlt werden können, ist bei der individuellen Prämienverbilligung (IPV) im obligatorischen Bereich Handlungsbedarf dringend geboten. Die Botschaft der Regierung enthält eine ausführliche und fundierte Auslegeordnung sowie die Ergebnisse von Simulationsberechnungen, anhand derer die Wirksamkeit und die finanziellen Auswirkungen für verschiedene Varianten aufgezeigt werden. Die Botschaft zeigt klar auf, dass die jährlich festgesetzten Referenzprämien gegenüber den tatsächlichen, jährlichen Durchschnittsprämien prozentual immer kleiner werden, sodass die Prämienbelastung für die IPV-Berechtigten immer grösser wird. Damit wird die Schwäche dieses Systems - der etwa auf gleicher Höhe verbleibenden Ausschöpfungsquote des Bundesbeitrages - überaus deutlich aufgezeigt. Anlass zur Sorge gibt auch das stetige Anwachsen der Ersatzleistungen auf 39 Mio. Fr. für das Jahr 2007, die zur Hauptsache auch aus der Prämienverbilligung bezahlt werden. Die individuelle Prämienverbilligung bewegt sich damit immer weiter weg von einem sozialpolitisch wirksamen Prämienverbilligungssystem, wie dies Art. 18 Bst. a der Kantonsverfassung eigentlich als Staatsziel vorgibt. Die von der Regierung vorgelegte Botschaft beinhaltet eine geringfügige Erhöhung der Ausschöpfungsquote bzw. der vom Kanton bereitzustellenden finanziellen Mittel. Dem Gesundheitsdepartement ist immerhin zu attestieren, dass es mit dem engen Finanzkorsett zurzeit das Optimum für das Prämienverbilligungsvolumen und die individuelle Prämienverbilligung herausgeholt hat. Auch wurde versucht, die zum Teil erheblichen Einbussen bei den Prämienverbilligungen der einzelnen IPV-berechtigten Haushalte - soweit dies möglich war - zu verkleinern. Ich erachte indes die jährliche systembedingte Änderung von Parametern wie Einkommensgrenzen, Belastungsgrenzen, Kinderabzüge oder Referenzprämien als höchst problematisch, wenn nicht als willkürlich. Jedenfalls ist diese Prozedur für die IVP-Berechtigten nicht nachvollziehbar, zumal z.B. in bestimmten Fällen (Alleinstehende mit zwei Kindern) im Jahr 2006 ein Viertel weniger Prämienverbilligung als im Jahr 2005 ausgeschüttet wurde, dies trotz steigender Prämien. Dies ist stossend, aber systemimmanent. Es stellt sich aber auch die Frage der rechtsgleichen Behandlung, denn wer Gleiches ungleich und Ungleiches gleich behandelt, der verstösst gegen das Prinzip der Rechtsgleichheit. Dies gilt nicht nur im innerkantonalen Verhältnis, sondern auch im Verhältnis zu den Nachbarkantonen. Letztere schöpfen beim Bund signifikant höhere Prämienverbilligungsquoten ab. Dies führt dazu, dass Haushalte bzw. Personen mit vergleichbaren, massgebenden Einkommensverhältnissen in diesen Kantonen spürbar höhere Prämienverbilligungsbeiträge erhalten. Der vom Kantonsrat in der Septembersession 2003 abgelehnte Gegenvorschlag zur Initiative für bezahlbare Krankenkassenprämien wäre ein richtungweisender Schritt gewesen. Als Mitglied der damaligen vorberatenden Kommission bedauere ich sehr, dass dieser Gegenvorschlag von der SP-, der FDP- und Teilen der SVP-Fraktion damals gebodigt worden ist. Im Anschluss an die Einführung des neuen Finanzausgleichs muss die Anpassung der kantonalen Gesetzgebung für die individuelle Prämienverbilligung in diese Richtung erfolgen. Es kann wohl nicht sein, dass die individuelle Prämienverbilligung für die Berechtigten jedes Jahr immer kleiner wird. Angesichts der Steuergesetzänderung, welche Steuerausfälle für den Kanton und die Gemeinden von 142,6 Mio. Franken mit sich bringt, und den Goldmillionen ist für die betroffenen IPV-Berechtigten nicht nachvollziehbar, dass die Prämienverbilligung jedes Jahr trotz steigender Prämien geringer ausfällt. Im Wissen darum, dass wir von einem Systemwechsel weg von der Ausschöpfungsquote des Bundesbeitrages hin zur sozialpolitisch wirksamen Prämienverbilligung noch weit entfernt sind, tritt die GRÜ-Fraktion auf die Vorlage der Not gehorchend ein, damit sich die Lage für die IPV-Berechtigten im Jahr 2007 nicht noch weiter verschlechtert. Dem geänderten Art. 14 sowie dem neuen Art. 14bis des Nachtrags zum Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz werden wir deshalb zustimmen. Die GRÜ-Fraktion lehnt indes allfällige darüber hinausgehende Erhöhungen der Ausschöpfungsquote im heutigen Zeitpunkt ab. Dies, weil der Souverän schon zweimal die Erhöhung der Ausschöpfungsquote - auf 100 Prozent am 21. Mai 2000 und auf 80 Prozent am 16. Mai 2004 - ablehnte. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
27.11.2006 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir erkennen den Handlungsbedarf bei der ordentlichen IPV angesichts der geänderten Rahmenbedingungen der vergangenen paar Jahre. Eine deutliche Mehrheit der FDP-Fraktion unterstützt den Entwurf der Regierung. Wir glauben, dass eine moderate Vorlage ausgearbeitet wurde, welche sehr klar den Handlungsbedarf aufzeigt und auch auf die Kostenfolge hinweist, welche nach unserer Ansicht moderat ausfällt. Es ist eine Tatsache, dass ein wachsender Anteil der Bevölkerung unter der Prämienlast der obligatorischen Krankenversicherung leidet. Es sind dies vor allem Familien mit mehreren Kindern oder noch viel mehr, wenn diese Kinder dann junge Erwachsene in Ausbildung sind. Die eidgenössischen Räte haben deshalb durch die Änderung von Art. 65 Abs. 1bis KVG im März 2005 das ursprüngliche Sozialziel des Bundes modifiziert, wonach die Kantone ab dem 1. Januar 2007 verpflichtet sind, bei unteren und mittleren Einkommen eine Prämienverbilligung von 50 Prozent für Kinder und Jugendliche in Ausbildung zu gewährleisten. Dies bewirkt natürlich unausweichlich einen höheren Mittelbedarf. Wir von der FDP-Fraktion unterstützen dies und wissen, dass die Umsetzung der Kinderprämienverbilligung 9 Mio. bis maximal 15 Mio. Franken benötigen wird. Zur Ausschöpfungsquote: Die Vorgeschichte der kontinuierlichen Erhöhung in den letzten zehn Jahren in unserem Kanton ist bekannt. Im Jahr 1997 sind wir mit 50 Prozent gestartet, heute stehen wir bei 62,5 Prozent. Zwei Initiativen der SP-Fraktion wurden abgelehnt. In den letzten Jahren haben sich nun aber die Rahmenbedingungen dermassen geändert, dass im Jahr 2005 die Ausschöpfungsquote 66,7 Prozent betrug und dadurch eigentlich eine Gesetzesverletzung eingetreten ist. Warum kam das so? Es ist eine Tatsache, dass im besagten Zeitraum eine übermässige Zunahme der EL-Bezüge und der Ersatzleistungen stattgefunden hat. Diese Zunahme ist durch den Kanton nicht beeinflussbar. Was hingegen geändert wurde, ist die Anhebung der Kinderzulagen in der Novembersession 2004 für das Budget 2005. Das Ganze hat dazu geführt, dass das Gesamtvolumen der Prämienverbilligungssumme übermässig angestiegen ist. Wir von der FDP-Fraktion verstehen nicht ganz, warum die Regierung angesichts dieser Zahlen nicht schon im Herbst 2004 geeignete Massnahmen zur Reduktion des Mittelbedarfs für die ordentliche IPV getroffen hat, anerkennen aber, dass dies dann im Herbst 2005 geschehen ist, um die Ausschöpfungsquote von 62,5 Prozent für das Jahr 2006 wieder einhalten zu können. Dies hat jedoch, wie auch schon erwähnt, zu einer Verschlechterung für die im ordentlichen IPV-Verfahren ermittelten anspruchsberechtigten Personen für das Jahr 2006 gegenüber dem Jahr 2005 geführt. Eine klare Mehrheit der FDP-Fraktion ist der Meinung, dass dies nicht im ursprünglichen Sinn des Gesetzes sein kann. Der Anteil am Gesamtvolumen der Prämienverbilligungssumme für die ordentliche IPV ist bekanntlich immer kleiner geworden. Nächstes Jahr werden wir bei 40,7 Prozent sein. Wir sind der Meinung, dass insbesondere aus familienpolitischer Sicht die Situation verbessert werden muss. Ich kenne persönlich mehrere Familien mit zwei bis drei Kindern, welche im Jahr 2005 Prämienverbilligung erhalten haben und im Jahr 2006 nicht mehr. Wir glauben deshalb, dass eine moderate Anhebung der Ausschöpfungsquote auf 65 Prozent berechtigt ist. Der Zusatzaufwand für den Kanton von 6,8 Mio. Franken hält sich im Rahmen. Somit steht gesamthaft ein Prämienverbilligungsvolumen von 160 Mio. Franken zur Verfügung: der Kantonsanteil von 44 Mio. Franken zuzüglich der sogenannten nicht anrechenbaren Ersatzleistungen von voraussichtlich 8 Mio. Franken, also gesamthaft rund 52 Mio. Franken für den Kanton. Zu den sogenannten nicht anrechenbaren Ersatzleistungen: Der Bund betrachtet Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen und Betreibungskosten nicht als Teil des Prämienverbilligungsvolumens, weshalb diese nicht anrechenbar sind. Die Ausklammerung dieser nicht anrechenbaren Ersatzleistungen am Gesamtprämienverbilligungsvolumen halten wir von der FDP-Fraktion für korrekt und zielführend. Dass generell die Finanzierung der Ersatzleistungen im Gesetz geregelt wird, wonach der Kanton diese den Gemeinden rückvergütet, halten wir für in Ordnung. Wie bereits erwähnt, sind wir von der FDP-Fraktion für Eintreten, wir unterstützen den Entwurf der Regierung. Einer Ausschöpfungsquote von 70 Prozent, wie sie von der SP-Delegation bereits in der Kommissionssitzung beantragt wurde, können wir nicht zustimmen. Es ist nämlich so, dass durch die Ausklammerung der nicht anrechenbaren Ersatzleistungen, welche der Kanton in Zukunft ausserhalb des Prämienverbilligungsvolumens budgetiert, de facto eine Ausschöpfungsquote von über 68, etwa 68,5 Prozent, erreicht wird, auch wenn nur eine solche von 65 Prozent jetzt festgeschrieben wird. Noch abschliessend eine Bemerkung zu den Referenzprämien und insbesondere zur Differenz gegenüber den Durchschnittsprämien: Es stimmt, dass seit dem Jahr 1997 die Differenz immer grösser geworden ist. Sie lag bei 68 Prozent. Wenn man diese Referenzprämie aber auf 85 Prozent anheben will, wie dies ebenfalls die SP-Fraktion vorgeschlagen hat, so würde dies den Kanton jährlich wiederkehrend zwischen 30 und 35 Mio. Franken kosten. Einen solchen Antrag der SP-Fraktion könnten wir von der FDP-Fraktion nicht mittragen. Wir haben in unserem Kanton gegenüber z.B. den Westschweizer Kantonen eine niedrige Ausschöpfungsquote. Dort wird überall 100 Prozent ausgeschöpft. Wir haben aber - und dies ist eine Tatsache - wesentlich tiefere Krankenkassenprämien. Dieses West-Ost-Gefälle im Gesundheitswesen bei den Kosten und entsprechend natürlich bei den Prämien ist so bekannt wie ungerechtfertigt und gibt auch immer wieder Anlass zu Diskussionen auf eidgenössischer Ebene. Anspruchsberechtigte Westschweizerinnen und Westschweizer haben auch nach Prämienverbilligung bei einer Ausschöpfungsquote von 100 Prozent immer noch wesentlich höhere Prämien zu bezahlen als wir. Oder umgekehrt gesagt, sind in unserem Kanton die nur 62,5 Prozent bzw. jetzt dann 65 Prozent verbilligten Prämien immer noch wesentlich günstiger als dort, und dies bei eher tieferen Lohnkosten in der Romandie. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
27.11.2006 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: In der Spezialdiskussion gab es einen Antrag über die Durchführung von weiteren Informationsabklärungen, welcher mit 13:8 Stimmen abgelehnt wurde, und zwei Anträge zur Abänderung der Art. 12 und 14, welche beide mit 13:6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt wurden. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
27.11.2006 | Wortmeldung | Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Das Spiel wiederholt sich. Die einen wollen mehr, die anderen wollen weniger. Ich denke, es ist richtig und wichtig, dass wir eine massvolle Lösung durchziehen. Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Ich bitte Sie, der Lösung der Regierung zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
27.11.2006 | Wortmeldung | Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Nicht deshalb, weil wir die Problematik nicht sehen. Aber ich pflichte meiner Vorrednerin der CVP-Fraktion bei: Ich habe in dieser Sache lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Aber seien Sie sicher, die GRÜ-Fraktion will, dass in dieser Sache ein Systemwechsel stattfindet von den Belastungsgrenzen her, wie dies ursprünglich in der Vorlage der Regierung einmal im Jahr 2003 vorgesehen war. Das wäre eigentlich die richtige Sache. Jetzt etwas zu erzwingen, das dann nochmals Schiffbruch erleidet, das wäre schlecht. Das gibt ein schlechtes Signal. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
27.11.2006 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
29.11.2006 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |
29.11.2006 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006 |