Geschäft: Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte (Genehmigung)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer25.06.02
TitelVerordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte (Genehmigung)
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung28.6.2006
Abschluss28.11.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
AntragAntrag GRÜ-Fraktion auf Rückweisung vom 28. November 2006
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.11.2006Genehmigung120Zustimmung23Ablehnung37
28.11.2006Eintreten135Zustimmung20Ablehnung25
28.11.2006Antrag GRÜ-Fraktion auf Rückweisung33Zustimmung123Ablehnung24
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2006Wortmeldung

Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Es ist entscheidend, in welcher Liga das Zentrumsspital spielen will. Sagen Sie doch, wir wollen nicht mehr, dass das Zentrumsspital als Zentrumsspital agieren darf. Dann können Sie die Löhne auf Fr. 500'000.- reduzieren. Dann ist es ein weiteres Landspital. Das können Sie machen, aber legen Sie es offen auf den Tisch, was Sie haben wollen. Wenn wir ein Zentrumsspital im Kanton St.Gallen haben wollen, das eine Ausstrahlung für die gesamte Ostschweiz hat, das auch entsprechend qualitativ gute Dienstleistungen anbieten kann, dann müssen Sie diesen Personen die entsprechende Salarierung geben. Wenn Sie keine marktgerechten Saläre wollen, müssen Sie auch auf Zentrumsspitäler verzichten. Übrigens, Gysi-Wil, Sie haben selber gesagt, wir wollen kein Universitätsspital. Wenn wir nämlich das haben wollten, dann müssten wir Saläre über 1 Mio. Franken zahlen. Das haben wir nicht. Wir haben jetzt diese Grenzen eingeführt und damit ist sichergestellt, in welcher Liga wir spielen wollen. Gilli-Wil kritisiert die Höhe des variablen Teils des Gehalts. Umgekehrt will man das Grundsalär erhöhen, nämlich in einer Brandbreite von Fr. 150'000.- zu Fr. 250'000.-. Jetzt haben wir nur Fr. 150'000.-. Der variable Teil ist heute für diejenigen, die wirklich viel verdienen, viel höher als mit der neuen Verordnung. Hier verfängt Ihre Argumentation nicht. Die FDP ist klar der Meinung, dass wir mit Provisorien aufhören sollten, dass wir die Besoldungsdiskussion der Kaderärztinnen und -ärzte sowie Chefärztinnen und -ärzte endlich mal einer Regelung zuführen, die dann Bestand hat. Ganz entscheidend ist, dass diese Besoldungsverordnung für den Kanton St.Gallen finanzneutral ist. Das heisst, sie kostet uns nicht mehr. Auch die Kritik bei der Vorsorge finden wir unbegründet, der Kanton hat keine Zusatzkosten zu befürchten. So hat auch die Finanzkommission mit dem Entscheid des Vorsitzenden dem Vorschlag zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Wir gehen davon aus - und das mag die Regierung überraschen -, dass bei dieser Vorlage etwas gedacht wurde und Vergleiche angestellt worden sind und dass wir hier ein Ergebnis vorliegen haben, das von verschiedenen Seiten sozialpartnerschaftlich geprüft und als verträglich eingestuft wurde. Zum einen braucht es Vertrauen und Verlässlichkeit, aber andererseits setzt der Markt ganz klare Leitplanken, und wir müssen uns entscheiden, in welcher Qualität unser Zentrumsspital arbeiten kann. Bei Neueinstellungen auf der Ebene von Chefärztinnen und Chefärzten hat doch das Rahmenangebot eines Spitals eine ganz zentrale Rolle, welche Personen mit welchen Qualifikationen in ein solches Zentrumsspital gehen, im Wissen, dass es nicht eine universitäre Ausrichtung hat mit direktem Zugang zu Forschung und Lehre. Deshalb unterstützt die SVP-Fraktion diese Vorlage, weil wir endlich eine Lösung auf dem Tisch haben. Ich bitte Sie, nicht zu vergessen, dass wir nicht über Lohnexzesse in zweistelliger Millionenhöhe diskutieren.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Das Kantonsspital geniesst schweizweit einen guten Ruf. Ich stelle im Rahmen der Gesundheitsdirektorenkonferenz immer wieder fest, dass man uns ein bisschen um unser Spitalwesen beneidet, weil wir eben gut qualifizierte Fachleute haben. Wir sind natürlich froh, wenn wir ein gut positioniertes Kantonsspital haben, das renommierte Leute anzieht und anstellt. Ein Versuch der GDK im Jahr 2000/2001, einen Benchmark bei Löhnen für Kaderärztinnen und Kaderärzte zu erstellen, scheiterte an der schwierigen Vergleichbarkeit. Wir wissen als Kanton St.Gallen, dass wir sicher nicht obenausschwingen. Die Festlegung einer Obergrenze betrachten wir als eine innovative Lösung. Zusatzverdienste sind nicht mehr möglich. Sie erhalten genau diese Transparenz, die Sie verlangen mit dieser neuen Vorlage. Die Kostenneutralität bewegt sich im Bereich der Entlöhnung. Es wird nicht so sein, dass alle Fr. 500'000.- oder Fr. 700'000.- verdienen werden. Es gibt einige Ärztinnen und Ärzte, die weniger verdienen werden als heute. Die Lohnsumme wird nicht drastisch erhöht. Da haben wir keinen Spielraum. Das wurde auch in den sozialpartnerschaftlichen Gesprächen diskutiert. Wir stellten fest, dass der Kanton St.Gallen bei den Grundgehältern nicht an der Spitze steht und es Handlungsbedarf gibt. Es ist mit dieser neuen Vorlage auch möglich, andere Leistungen abzugelten wie Weiter- und Fortbildung, die bis jetzt nicht lohnwirksam gewesen sind. Es ist auch möglich, die administrativen Tätigkeiten abzugelten, und das bei voller Transparenz. Der Verwaltungsrat ist ganz klar der Meinung, dass er eine Transparenz haben will. Dementsprechend wird er da auch den Finger ganz klar auf diese Kriterien legen und auch ein Controlling durchführen.

Wir haben Nachforschungen gemacht. Ich bin persönlich auch bei Gesundheitsdirektoren vorbeigegangen, um die Löhne anzusehen. Ich habe da auch die grossen Differenzen gesehen. Wir haben das letzte Woche in der GDK diskutiert, wie vielleicht ein Kodex gefunden werden könnte. Im Moment ist es einfach illusorisch. Jeder Kanton versucht, sich mit seinen Spitälern gut zu positionieren. Die Psychiatrie profitiert von dieser Vorlage. Die Psychiatrie ist nämlich ausgenommen von der Kostenneutralität. Da haben wir Nachholbedarf.

Ich bin stolz auf die Leistungen unserer Spitäler.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Zum Votum von Regierungsrat Schönenberger: Ich habe daraus gehört, dass es die bisherige Praxis war, dass zusätzliche Möglichkeiten geschaffen wurden beim Pensionskasseneinkauf oder bei der Absicherung der beruflichen Vorsorge. Und dass das von der Steuerbehörde akzeptiert wurde. Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist das basierend? Aus meiner Sicht gibt es gewisse Limiten, die nicht überschritten werden dürfen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir reden hier von den nichtuniversitären Zentrumsspitälern. In den Voten haben wir gehört, dass es keine Kündigungen wegen der Entlöhnung gab. Es waren Kündigungen, weil diese Personen einen weiteren Schritt in ihrer Karriere machen konnten. Andere wechselten kurz vor der Pensionierung noch zu den Privatspitälern. Im Bericht der Regierung stehen die Vergleiche mit den nichtuniversitären Spitälern. Darin ist festgehalten, dass der Kanton St.Gallen einiges darüber ist mit den höchsten Löhnen von immerhin Fr. 700'000.-. Das ist die Realität. Wir haben hier eine ähnliche Situation wie im Steuerwettbewerb. Wir sehen, dass die nichtuniversitären Spitäler mit der Lohnspirale beginnen. Wieso soll der Kanton St.Gallen dermassen die Löhne in die Höhe treiben und das an vorderster Front? Das wollen wir nicht. Das Gesundheitswesen ist schon genug kostentreibend.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Zum Problem des versicherbaren Lohnes: Die Übergangslösung, die wir vorschlagen in Art. 23 bzw. im Versicherungsreglement Art. 18bis, basiert auf dem Beitragsprimat. Sie werden nie mehr erhalten, als sie selber einbezahlt haben. Es geht nicht zulasten anderer Versicherten. Das ist ausgeschlossen beim Beitragsprimat. Es ist logisch, dass bei den privat versicherten Lohnbestandteilen die Abzüge gemäss BVG durch das Steueramt akzeptiert wurden. Die Finanzneutralität ist auch im Verhältnis zum Steuerzahler gegeben. Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass die Kaderärztinnen und -ärzte eine definitive Regelung in diesem Bereich wollten. Wir haben uns aber immer auf den Standpunkt gestellt, eine Regelung im Kaderbereich zu treffen, die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staates Geltung hat und nicht nur für einen auserlesenen Kreis. Das ist die Überlegung. An dieser Lösung arbeiten wir zurzeit noch. Es ist aber nur möglich, wenn ein klares Bekenntnis zum Beitragsprimat erfolgt.

Regierungsrätin Hanselmann hat zu Recht darauf hingewiesen: Weshalb soll der Kanton St.Gallen andere Grenzen setzen als der Bundesgesetzgeber? Der Bundesgesetzgeber hat das so festgesetzt. Da kann man darüber streiten, ob das nicht viel zu grosszügig ist. Ich teile an sich die Meinung, es ist zu grosszügig. Der Sozialpartner hat natürlich grossen Wert darauf gelegt, auch im Bereich der beruflichen Vorsorge eine marktkonforme Lösung zu finden. Wir haben jetzt im Sinn eines Provisoriums das gefunden, und wir werden Ihnen zu gegebener Zeit dann auch eine definitive Lösung unterbreiten. Die soll dann aber auch Geltung haben für andere Kaderpersonen in der Staatsverwaltung.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Ich möchte betonen, dass monetäre Anreize auch bei den Ärztinnen und Ärzten ihre Wirkung zeigen. Andere Kriterien wie ärztliche Freiheit sind aber auch wichtig. Wie viel können sie sich ihrer Kernkompetenz widmen, wie viel sind sie durch administrative Aufgaben zusätzlich belastet und inwiefern erfahren sie eine Unterstützung in ihrer Forschungstätigkeit. Wir sind zugegebenermassen kein universitärer Kanton im Medizinalbereich. Wir sind für sehr qualifizierte Ärztinnen und Ärzte Sprungbrett für eine universitäre Karriere. Dabei spielen aber monetäre Anreize nicht die entscheidende Rolle. Das zeigt auch die Vergangenheit, in der Kapazitäten wie Prof. Sennhauser als Leiter an das Kinderspital Zürich wechselte. Dieses Sprungbrett haben einige genutzt, wobei diese nicht zu den Grösstverdienenden in unserem Kanton gehörten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): beantragt Rückweisung an die Regierung mit dem Auftrag zur Ausarbeitung von Benchmarks für Besoldungen im Kaderarztbereich. Zwischenzeitlich bleibt die alte Besoldungsverordnung in Kraft.

Wir möchten insbesondere, dass das Verhältnis festes Grundgehalt zu variablen Entgeltungen, die Besoldungsmaxima, die Höhe des versicherbaren Einkommens zulasten der Versicherungskasse sowie die Besoldungshöhe in Abhängigkeit der medizinischen Qualifikation und Anforderung nochmals grundsätzlich überdacht werden. Wir sprechen hier über die Superliga der Besoldungsklasse, von der sogar Regierungsmitglieder nur träumen können. Wir anerkennen auch, dass die neue Besoldungsverordnung klare Verbesserungen im Vergleich mit der bestehenden mit sich bringt. Wir kritisieren aber, dass sie zu sehr auf der Basis sozialpartnerschaftlicher Verhandlungen und somit geprägt von Eigeninteressen ausgehandelt und ausgearbeitet wurde. Übergeordnete gesundheitspolitische Aspekte flossen ungenügend in die neue Verordnung ein. Dies führt in Zukunft zu Interessenkonflikten in Bezug auf die Kostenregulation im stationären Bereich und unterstützt oder zementiert gesellschafts- und standespolitisch wenig sinnvolle Wertungen. Im Bezug auf das Verhältnis festes Grundgehalt zu variablen Entgeltungen möchten wir anmerken, dass uns dieses Verhältnis als unausgewogen erscheint. Die Höhe der Erfolgsbeteiligung darf maximal 25 Prozent der Jahresbesoldung betragen. Erfolgsbeteiligung und Umsatzbeteiligung an ambulanten Leistungen erhöhen zwar die Einnahmen des Spitals bzw. vermindern den Verlust, volkswirtschaftlich stellen sie aber Ausgaben dar. Es wird somit der paradoxe Anreiz geschaffen, volkswirtschaftlich hohe Kosten zu verursachen, weil die Kaderärztinnen und -ärzte dafür belohnt werden, um den wirtschaftlichen Erfolg des eigenen Spitals zu vergrössern. Dies zu einer Zeit, in der die Kostensteigerung an Zentrumsspitälern ein grosses Problem darstellt. Auch und sogar in der Privatwirtschaft sind variable Anteile in dieser Grössenordnung nicht unbestritten.

Zur Höhe des versicherbaren Einkommens zulasten der Versicherungskasse möchten wir anmerken, dass zweifellos eine hohe versicherbare Besoldung die Arbeitsstelle für Kaderärztinnen und Kaderärzte attraktiver macht. Es stellt sich aber die Frage nach der Verpflichtung des Kantons als öffentlicher Arbeitgeber, in dieser Höchstbesoldungskategorie mit Steuergeldern einen luxuriösen Lebensstandard im Fall von Alter, Invalidität oder Tod mitzufinanzieren. Den Privilegiertesten unter den Angestellten ist durchaus zuzumuten, sich über private Leistungen den zukünftigen Lebensstandard zu sichern. Ein weiteres störendes Element in der neuen Besoldungsverordnung stellt die Benachteiligung der psychiatrischen Fachärzte dar. Diese Benachteiligung beruht auf einer gesellschaftlichen und einer marktwirtschaftlichen Wertung, die nichts mit ärztlicher Qualifikation oder Verantwortung zu tun hat. Auch hier könnte der Kanton ein Zeichen setzen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Finanzkommission hat einen Antrag auf Reduktion der Besoldungsobergrenzen auf Fr. 500'000.- im Spitalverbund Kantonsspital und auf Fr. 400'000.- in den übrigen Spitalverbunden mit 8:3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Ebenso wurde ein Antrag auf Aufhebung des Art. 23 bei Genehmigung mit 6:4 Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt. In der Schlussabstimmung wurde die Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte vom 3. Oktober 2006 mit dem Stichentscheid des Vorsitzenden bei 6:6 Stimmen und 3 Absenzen genehmigt.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich glaube nicht, dass alle Ärztinnen und Ärzte immer nur maximal viel verdienen wollen. Es gibt sicher eine grosse Anzahl von Ärztinnen und Ärzten, die ihren Beruf auch als Dienst an der Allgemeinheit betrachten, die der Lebensqualität in St.Gallen grossen Wert beimessen und die nicht nur auf maximalen Profit aus sind. Dass man die Ärztinnen und Ärzte mit Fussballstars verwechselt, die nur eine begrenzte Zeit Geld verdienen können, ist ein unsinniger Vergleich. Ich hoffe sehr, dass auch die SVP-Fraktion, die immer dem Sparen und dem guten Gebrauch der Finanzen das Wort redet, hier die Gelegenheit zum Tatbeweis benutzt und diesen Rückweisungsantrag unterstützt. Wir machen nichts kaputt mit diesem Rückweisungsantrag. Im Gegenteil, wir geben der Regierung und der Verwaltung die Chance, die ganze Sache sich noch einmal gut zu überlegen und dann mit einer sozial-, gesundheits- und finanzverträglicheren Vorlage wieder bei uns zu erscheinen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

legt ihre Interessen als Psychiaterin, teils angestellt und teils selbständig, offen. Die Besoldungsverordnung für Kaderärztinnen und -ärzte betrifft mich nicht. Ich sehe mich aber gedrängt, eine Anmerkung zu Art. 4 zu machen. Es fällt auf, dass es bei der Besoldungsverordnung zwei Kategorien von Ärztinnen und Ärzten gibt. Diejenigen, die in der Psychiatrie arbeiten, haben einen deutlich niedrigeren Maximallohn als die Kolleginnen und Kollegen in der Somatik. Es gibt dafür schwerlich einen sachlichen Grund, zeigt aber doch unmissverständlich auf, dass die Psychiatrie in der Öffentlichkeit und in der Gesellschaft immer noch einen geringeren Stellenwert einnimmt. Die Fachleute und die Betroffenen sind seit Jahren daran, die Psychiatrie zu entstigmatisieren und aufzuzeigen, dass psychische Krankheiten jede und jeden von uns treffen kann. Einiges ist verbessert oder teilweise enttabuisiert worden. Wenn ich den Art. 4 in der Verordnung lese, sehe ich nichts anderes als ein Zementieren des Gefälles in der Medizin zwischen Somatik und Psychiatrie. Damit kann ich nicht einverstanden sein. Ich würde mir eine Gleichstellung zwischen Kaderärztinnen und -ärzten in der Psychiatrie und der Somatik dringend wünschen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Das hat nichts mit Limiten zu tun, sondern mit der Frage, was gilt als zweite Säule. Wenn die Steuerverwaltung zum Schluss kommt, es ist im Sinn des BVG, dann ist es abzugsfähig. Mit dieser Lösung, die wir Ihnen vorschlagen, sind wir sicher, dass sie BVG-rechtskonform ist.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Im Bereich der Entlöhnung der Chefärztinnen und Chefärzte herrschten in der Vergangenheit undurchsichtige Zustände, und es ist auch zu Unregelmässigkeiten gekommen. Deshalb begrüsst die SP-Fraktion im Grundsatz, dass die Regierung eine Neuregelung vorschlägt. Die SP-Fraktion anerkennt die Leistung der Gesundheitschefin und weiss, dass die Lohndebatten und Verhandlungen mit den erfolgsverwöhnten Chefärztinnen und Chefärzten kein Spaziergang sind. Die neue Verordnung über die Besoldung für Kaderärztinnen und -ärzte ist deshalb ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Transparenz und bringt auch mehr Klarheit. Zu begrüssen ist insgesamt auch, dass eine Obergrenze bei den Gehältern fixiert wird. Richtig ist, dass bei Grundgehältern eine Bandbreite besteht und bei der Grundeinstufung Weiterbildung, internes Engagement und Weiteres mitberücksichtigt werden sollen. Dass bei den Spitzengehältern die variablen Lohnbestandteile bis zu zwei Drittel ausmachen können, betrachten wir als problematisch. Wir sind der Meinung, dass ein derartiges Entschädigungssystem, das so hohe variable Lohnbestandteile vorsieht, kostentreibend sein kann.

Das neue System ermöglicht auch, dass eine Pensenreduktion möglich ist. Es kann also ausserhalb der offiziellen Arbeitszeit einer lukrativen, privatärztlichen Tätigkeit nachgegangen werden. Die SP-Fraktion ist klar der Meinung, dass es eine Deckelung braucht und Maximalgehälter festgesetzt werden müssen. Die Höhe dieser Maximalgehälter erscheint uns aber um einiges zu hoch. Wir prangern auch in der Privatwirtschaft die völlig überrissenen Spitzenlöhne an und können diese in den Spitälern nicht mittragen im Wissen darum, dass es nur wenige sind, die so viel verdienen. Derart hohe Maximallöhne für die Götter in Weiss, dreimal so viel wie eine Regierungsrätin oder ein Regierungsrat verdient, setzen falsche Zeichen und werden auch von der Bevölkerung nicht verstanden. Die Kaderärztinnen und -ärzte üben verantwortungsvolle Tätigkeiten aus. Doch diese Tatsache rechtfertigt nicht derart hohe Löhne. Wir sind der Meinung, dass gute und anerkannte Fachkräfte auch für etwas weniger hohe Honorare sehr gut arbeiten würden. Und ein Maximallohn von Fr. 500'000.- ist immer noch sehr viel Geld, etwa zehnmal so viel wie die tiefsten Angestelltenlöhne in den Spitälern.

Die Regierung kann gemäss Art. 6 über diese Maximalgehälter hinausgehen. In der Vorberatung der Vorlage wurde uns bestätigt, dass kein Weggang eines Chefarztes aufgrund des Lohnes erfolgte, sondern in der Regel mit einem Karriereschritt verbunden war. Das Kantonsspital St.Gallen ist kein Universitätsspital und kann auch mit den Löhnen der Universitätsspitäler nicht mithalten. Ich denke, es wäre sinnvoll, hier eine interkantonale Lösung mit anderen Spitälern und anderen Kantonen, die nicht Universitätsspitäler haben, anzugehen. Skandalös finden wir die Klausel zur beruflichen Vorsorge. Astronomische Spitzengehälter sind das eine: Dass diese aber auch noch vollständig der beruflichen Vorsorge unterstehen, ist unsinnig und unverständlich. Es steht im krassen Widerspruch zu anderen aktuellen Situationen. Ich denke da z.B. an die Postautochauffeure im Sarganserland, die aufgrund der Sparbemühungen künftig zu einem tieferen Lohn arbeiten müssen, oder an das Reinigungspersonal in den Motorfahrzeugzentralen, das auch deutlich weniger verdienen wird. Es ist nicht einzusehen, warum der Kanton mithilft, Löhne über Fr. 206'000.- in der Pensionskasse zu versichern. Die Regierung hat angekündigt, im Jahr 2009 eine Vorlage zu bringen, um für alle Spitzengehälter die Pensionskasse zu ermöglichen, also ab Fr. 206'000.-. Spätestens ab diesem Zeitpunkt ist die Sache dann nicht mehr kostenneutral, sondern mit happigen Staatsbeiträgen für Spitzenverdienende verbunden. Wir erwarten hier eine Vorlage von der Regierung, die klar die Finanzierung der Vorsorge von Spitzenverdienern aufzeigt und in Einklang mit dem BVG steht.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006