Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das Mehrjahresprogramm der Standortförderung für die Jahre 2007 bis 2010

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer36.06.01
TitelKantonsratsbeschluss über das Mehrjahresprogramm der Standortförderung für die Jahre 2007 bis 2010
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung9.8.2006
Abschluss23.1.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2007
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 15. August 2006
ErlassReferendumsvorlage vom 29. November 2006
ProtokollauszugReferendumsvorlagen aus der Novembersession 2006, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2006Schlussabstimmung164Zustimmung0Ablehnung16
27.11.2006Antrag der vorberatenden Kommission auf Durchführung beider Lesungen139Zustimmung0Ablehnung41
27.11.2006Eintreten139Zustimmung0Ablehnung41
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2006Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir möchten unterstreichen, dass für den Kanton St.Gallen als Kanton am Rand der Schweiz eine Standortförderung sehr wichtig ist, weil auch andere Regionen rund um diesen Kanton herum mindestens so grosse Anstrengungen unternehmen für ihren Standort. Für uns ist eine Standortpromotion insbesondere für die KMUs wichtig, weil in der Regel bei gesamtschweizerischen Auftritten im Ausland vorwiegend grosse Firmen berücksichtigt werden und Gelegenheit haben, sich zu präsentieren. Die Präsidentin der vorberatenden Kommission hat sehr viele Aspekte der Diskussion in der vorberatenden Kommission ausgeführt, und deswegen möchte ich mich kurz fassen.

Die Standortpromotion hat zum Ziel, ausländische Unternehmen bei uns anzusiedeln, und ich möchte einfach die Ausführungen der Kommissionspräsidentin ergänzen, dass wir insbesondere wünschen, dass neben den bisherigen Zielländern Deutschland im Sinn einer längerfristigen Strategie eben auch aufstrebende Länder, wie z.B. Tschechien oder Polen, als Zielländer in diese Promotionen einbezogen werden. Dies würde auch KMUs Gelegenheit bieten, in diesen Ländern potenzielle Partner zu finden und so eine längerfristige Zusammenarbeit aufzubauen. Ein Wachstum der bisher schon hier tätigen Unternehmen ist auch eine Standortförderung und stärkt unseren Kanton. Wir haben bereits auch hingewiesen, dass neben der Standortförderung und der Argumente der Ansiedlung nicht immer nur der Steuerfuss wesentlich ist, sondern dass es wichtig ist, dass man auch Schlüsselpersonen motivieren kann, in unserer Gegend Wohnsitz zu nehmen, weil vielfach hängt es daran, dass die Firmen ihre guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren müssen, in einem Randkanton Wohnsitz zu nehmen. Da möchte ich darauf hinweisen, dass eben die Wohnqualität sehr wichtig ist für diese Firmen. Wir können da sehr viel beten. Ich kenne das jetzt vor allem aus unserer Region im Rheintal, die «International School» ist vielfach ein Argument, dass eben die Leute ihre Kinder da gut schulen können. Die vorliegende Botschaft erlaubt, flexibel auf die vorderhand abschätzbaren Bedürfnisse zu reagieren. Wir wissen nicht, ob im Lauf dieses Mehrjahresprogramms grössere Projekte plötzlich aufgegleist werden könnten. Falls das der Fall ist, würde das unseren Kanton auch stärken, und da wären wir bereit, wenn diese Projekte das vorliegende Budget übersteigen, auch eine gezielte Zusatzfinanzierung zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das uns vorliegende Mehrjahresprogramm ist nach dem letzten Frühjahr beschlossenen Standortförderungsgesetz der erwartete nächste Schritt. Es hat uns inhaltlich deshalb auch nicht überrascht. Ich äussere im Namen der SP-Fraktion einige kritische Gedanken dazu. Dabei beziehe ich mich auch gerne auf die in der Kommissionssitzung von Dr. Christoph Koellreuter geäusserten Inputs. Inhaltlich sind wir mit dem Programm mehrheitlich einverstanden. Was im Papier fehlt, sind aber klare Statements zu Energie- und Verkehrspolitik sowie zur Kultur. Diesen Aspekten müssen aus Sicht der SP-Fraktion in der Umsetzung grosses Gewicht beigemessen werden. Dass Standortförderung nicht nur aus Steuerpolitik bestehen kann, zeigen die Ausführung von Dr. Christoph Koellreuter. In einem interessanten Vergleich zwischen 14 verschiedenen Wirtschaftsregionen liegt der Kanton St.Gallen insgesamt im Mittelfeld. Ganz vorne liegt er nur bei den Steuern. Auf dem dritten Rang betreffend Steuerbelastung von hohen Einkommen und gar auf dem ersten Rang bei der Unternehmensbesteuerung. Ich habe es vorher schon gesagt, die Rahmenbedingungen in den Bereichen Bildung, Kultur, Energie, Verkehr usw. sind genauso wichtig. Das zeigt der Vergleich dieser 14 Regionen. Standortförderung wird immer noch zu häufig als Wirtschafts- oder Gebietsförderung verstanden. Standortförderung braucht eine breitere Sicht. Aus St.Galler Sicht ist es vielfach unsinnig, nur Standortförderung zu betreiben. Das zeigen die vielen kantonsübergreifenden Wirtschaftsgebiete wie z.B. der Raum Wil. Im Auftritt gegen aussen sehen wir schwergewichtig ein Zusammengehen mit anderen Kantonen bzw. der Auftritt als Land Schweiz. Nur so wird die untere Wirkungsschwelle bei den Massnahmen überschritten. Wir sind beruhigt darüber, dass dies das Amt für Wirtschaft und Regierungsrat Keller ebenfalls so sehen.

Wir sehen aber auch Grenzen beim Subsidiaritätsprinzip, welches häufig ein gesamtheitlich vorteilhaftes Vorgehen verhindert. Wenn die Gemeinden ihre Interessen in den Vordergrund stellen, wie soll dann der Kanton wirken? Dr. Christoph Koellreuter hat in seinen Ausführungen auch dazu aufgerufen, die Leadership-Rolle in der Ostschweiz zu übernehmen. Dieses Rolle kann man nicht wahrnehmen in einer Konkurrenzsituation mit den Nachbarkantonen, aber umso mehr in einer vorbildlichen Zusammenarbeit. Da sind wir noch nicht auf dem Punkt. In den Grundsätzen ist man sich zwar häufig einig, bei den Details aber stehen noch häufig die eigenen Interessen im Vordergrund. Sehr folgenreich sind in diesem Zusammenhang die Unterschiede bei der Raumplanung. Direkte Folgen sind stärkere Zersiedelung, nicht optimal vernetzte Infrastrukturen, höhere Kosten und folglich weniger Konkurrenzfähigkeit. Der Finanzbedarf für dieses Mehrjahresprogramm liegt wenig über den bisher verwendeten Mitteln. Der Bedarf ist ausgewiesen. Es stimmt für uns auch, dass das Volkswirtschaftsdepartement bei der Umsetzung über einen grossen Spielraum bei der Mittelverwendung verfügt. Nur so kann auf die sich schnell ändernden Rahmenbedingungen reagiert werden. Sehr wichtig aus unserer Sicht ist auch die Wirkungskontrolle im Wissen, dass diese sehr schwierig umzusetzen ist. Dabei geht es nicht nur um Kennzahlen, sondern auch um die Qualität der Umsetzung insgesamt.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Für uns ist es unbestritten, dass auch im Kanton St.Gallen eine wirkungsvolle Standortförderung zu den Aufgaben des Staates gehört. Er soll dabei aber nur als Initiator auftreten, Impulse geben, Kräfte bündeln, koordinierend und unterstützend wirken und vor allem gute Rahmenbedingungen schaffen. Dabei ist es ordnungspolitisch richtig, dass finanzielle Förderungen zugunsten einzelner Betriebe, wie sie leider in anderen Kantonen und im Ausland betrieben werden, im Kanton St.Gallen nur sehr zurückhaltend in Form von Zusatzbürgschaften und Zinskostenbeiträgen vorgesehen sind. Wirtschaftsförderung muss möglichst wettbewerbsneutral erfolgen. Wettbewerbsverzerrungen wie im Fall des Sägewerks Stallinger in Domat/Ems haben im Kanton St.Gallen keinen Platz. Die Standortförderung, die gemäss dem Mehrjahresprogramm etwa im gleichen Rahmen weitergeführt werden soll, hat in den vergangenen Jahren doch einige Erfolge verbuchen können. Als eines der positiven Beispiele aus der Tätigkeit der letzten Jahre ist das Projekt «Culinarium» zu erwähnen, das in unserem Gebiet doch zu einer Erfolgsstory wurde. Unter dem Titel Standortförderungen sind aber auch zum Teil fragliche Aktivitäten unterstützt worden. Gemeint sind Auswüchse in der Jungunternehmer- und Gründerszene, die mehr mit Hobby und Selbstverwirklichung als mit Schaffung von neuen Arbeitsplätzen zu tun haben und dem Image der Standortförderung mehr schaden als nützen. Das Amt für Wirtschaft ist sich dessen bewusst und wird in Zukunft ein Auge darauf werfen.

Um den Standort Ostschweiz und unseren Kanton weiterzuentwickeln, braucht es aber mehr als eine staatliche Standortförderung. Es braucht vor allem eine Bevölkerung und eine Wirtschaft, die eine regionale Identität und ein gesundes Selbstbewusstsein entwickeln. Bevölkerung und Wirtschaft sollen sich verstärkend der von ihnen mitgestalteten Region bewusst sein, ohne die Schwächen zu verdrängen. Nur so kann die Region auch glaubhaft nach aussen vermarktet werden. Dann nützen auch die unterstützenden Massnahmen der staatlichen Standortförderung etwas. Wenn wir selber nicht an unsere Region glauben, wie sollen wir denn andere davon überzeugen, bei uns Gast zu sein oder sich bei uns niederzulassen. St.Gallen kann es, das heisst nichts anderes als wir alle können es. Diese Überzeugung fehlt uns leider noch vielerorts, und wir verkaufen uns unter unserem Wert. Es ist auch falsch zu glauben, dass die, die etwas unternehmen - die Unternehmer -, nur von ausserhalb unserer Region zu kommen haben. In unserem Kanton steckt so viel eigenes Potenzial, das es zu entwickeln gibt. Die Ostschweiz und vor allem der Kanton St.Gallen haben schon zu allen Zeiten fähige Unternehmer hervorgebracht, die dann auch ihrem Heimatstandort treu geblieben sind und nicht nur wegen kurzfristigen Standortvorteilen ihre Zelte aufgeschlagen haben, um sie dann wieder abzubauen, wenn die Party vorbei war. Gerade zurzeit erlebt die vielerorts schon tot gesagte Industrie wieder eine Renaissance, kann sich auf dem Weltmarkt bestens behaupten und ist wettbewerbsfähig. Heute bereiten den Unternehmen bereits wieder der Fachkräftemangel Sorgen, und Lieferengpässe sind an der Tagesordnung. Jede Boomphase wird wieder einmal zu Ende gehen. Sich auf den Lorbeeren auszuruhen wäre gefährlich, und so ist die Standortförderung eine Daueraufgabe und muss auch in guten Zeiten praktiziert werden.

Die Förderung des Standortes heisst aber nicht nur wirtschaftliche Aspekte isoliert zu betrachten, sondern eine langfristig tragfähige Gesamtentwicklung der Region im Auge zu behalten. Der Kanton St.Gallen ist nicht nur Wirtschaftsraum, sondern auch Lebensraum für die jetzige und für die kommenden Generationen. Wir vergessen leider nur allzu oft, dass wir im gleichen Raum wirtschaften und auch leben. Auch im Standortförderungsgesetz wird diesem Aspekt vielleicht etwas zu wenig Rechnung getragen. Dabei werben gerade unsere erfolgreichen Nachbarn in Bayern mit dem Slogan «Den Menschen eine Heimat bieten». Eine intakte Umwelt, gute Bildungsstätten, gepflegte Ortsbilder, eine sichere Nahrversorgung, ein attraktives Freizeitangebot und ein funktionierendes Gemeinschaftsleben sind Standortvorteile, die in Zukunft gewinnen werden. Mit diesem Standortförderungsprogramm kann natürlich schon wegen der beschränkten wirtschaftlichen Ressourcen nur Wirtschaftsförderung im engsten Sinn betrieben werden. Vieles an Massnahmen kennen wir bereits aus der Standortförderung der vergangenen Jahre. Nun soll vor allem eine klar verbesserte Wirkungsorientierung mit aussagekräftigen Indikatoren eingeführt werden. Einige Punkte können selbstverständlicherweise nur vage umschrieben sein, damit auch genügend Raum für neue, kreative und innovative Ideen da ist. Wir vertrauen darauf, dass der Staat damit unseren Standort in den nächsten vier Jahren effizient fördert und wir dann am Ende dieser Periode auf ein erfolgreiches Standortförderungsprogramm zurückblicken dürfen und die Erfolge ernten können.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Falls der Eindruck entstanden sein sollte, dass dieses Geschäft in der vorberatenden Kommission im Winde verlaufen sei, komme ich nicht umhin, diesen Eindruck ein wenig zu korrigieren. Die FDP-Fraktion ist ein wenig erstaunt, mit welchen Rezepten die Regierung die Diagnose, die der beigezogene Experte gestellt hatte, umsetzen will. Die Industrie- und Handelskammer hat letzte Woche von Champagner-Laune gesprochen. Alles erscheint positiv und strahlend. Das freut auch die FDP-Fraktion. Statt nur in Pessimismus darf man auch in Optimismus machen, wären da nicht die mahnenden Worte und Empfehlungen des BAK. Die Ostschweiz ist mitunter auch deshalb keine Metropolitanregion, weil sie strukturell nicht genügend zukunftsgerichtet ist. Das BAK hat einige Empfehlungen abgegeben, unter anderem eine Stärkung der Innovationskraft, im Speziellen müsste die naturwissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Forschung verstärkt werden. Wir befinden uns hier in einem Wettbewerb, was uns auch zum Verlust der Empa führen könnte, und haben kapitale Defizite, die es aufzuholen gilt mit Ausstrahlungen in die Fachhochschullandschaft, die nicht zu unterschätzen sind. Es fehlt aber auch an der Fortsetzung der Deregulierung und Öffnung des Binnenmarktes. Die Stichworte speziell unserer Kollegen aus dem Rheintal sind Vorarlberg und Fürstentum Liechtenstein, wo unserer Auffassung nach zu sehr abgeschottet und zu wenig zusammengearbeitet wird. Die Fokussierung auf sowohl Chancenachsen wie auch Chancenräume.

Wir haben gehört, St.Gallen sollte das vibrierende Zentrum für den Grossraum Bodensee sein. Links und rechts davon haben wir Technologieachsen, einerseits Rheintal Bodensee, andererseits Fürstenland und den Erholungsraum Toggenburg. Das tönt etwas provokant. Wenn man die guten Ergebnisse der Ansiedlungspolitik 2002 bis 2005 betrachtet, bekommen diese Aussagen aber Sinn. In St.Gallen wurden rund 60 Unternehmungen angesiedelt. Das ist gleich viel wie in der Region Wil, Rorschach, Rheintal und Werdenberg zusammen. Sowohl in der Region Toggenburg wie Sarganserland wurde keine einzige Unternehmung angesiedelt. Wenn Sie das in Arbeitsplätzen sehen wollen, so ist es so, dass die genannten Regionen in etwa einen Drittel mehr Arbeitsplätze darstellen in der Zwischenzeit als die in der Stadt St.Gallen angebotenen, und das zeigt wiederum, dass in der Stadt eben diese urbane, funktionierende Dienstleistung angesiedelt werden kann, wohingegen in den anderen genannten Räumen eben Industriearbeitsplätze, Technologiearbeitsplätze entstehen, die uns in eine Zukunft führen können. Deshalb entsprechen die Aussagen des BAK in der Interpretation denjenigen der FDP-Fraktion, die im Rahmen eines Postulates bereits früher in diese Richtung argumentiert hatte. Wenn Sie nun die Vorschläge der Regierung betrachten, werden Sie diese Vorgaben oder Empfehlungen des BAK nicht finden. Das ist schade und auch unbefriedigend. Wenn man die Analyse kennt und teilt, dann muss man, auch wenn das politisch da und dort heikel beurteilt wird, den Mut haben, Prioritäten zu setzen. Frei nach dem Giesskannenprinzip das Förderwasser über den Kanton zu vergiessen, ist eine gefährliche und ineffiziente Art der Fürsorge. Man kann nicht nur kaputtsparen, man kann auch kaputtfördern. Damit will ich nicht den guten Willen der Regierung in Frage stellen. Aber es fällt schon auf, dass es sich hauptsächlich um eine Fortschreibung der bisherigen Fördermentalität und nicht so sehr um einen Aufbruch zu Neuem handelt. Regierungsrat Keller war diesbezüglich sehr offen gegenüber unseren in der vorberatenden Kommission vorgebrachten Kritiken, und wir sind zuversichtlich, dass spätestens im zweiten Rahmenprogramm die Akzente verschoben sein werden. Es braucht eine Konzentration der Kräfte und folgerichtig den Mut zur Lücke. Es darf nicht sein, dass der Kanton seine Wettbewerbsfähigkeit verliert, weil die knappen Mittel falsch eingesetzt werden. Konkret haben wir folgende vier Anliegen:

  1. Die FDP-Fraktion ist skeptisch gegenüber der Absicht, mittels Standortförderung Regional- und Strukturerhaltungspolitik zu betreiben. Hier würden wir sehr genau hinschauen.

  2. Technologietransfer ist eine äusserst wichtige Aufgabe, ohne die Forschung zu gering zu schätzen. Entscheidend ist die Umsetzung in der Praxis bei den Betrieben. Nur das schafft Arbeit und hält uns konkurrenzfähig. Es braucht eine funktionierende Koordinationsplattform. Diese besteht bereits und muss nicht neu erfunden werden. Zudem ist sicherzustellen, dass die Verantwortlichkeiten zwischen Volkswirtschaftsdepartement und Erziehungsdepartement klar oder zumindest koordiniert sind.

  3. Einerseits wird von der Intensivierung der Standortförderungsaktivitäten gesprochen, an anderer Stelle des Berichts von der Fortsetzung der Aktivitäten. Die Forderung nach mehr Personal in diesem Zusammenhang ist daher eher theoretisches Gedankenspiel und müsste im Einzelfall sehr konkret belegt werden.

  4. Die Wirkungsmessung muss überarbeitet werden. Wir haben in der vorberatenden Kommission den starken Wunsch nach quantifizierbaren Kriterien geäussert. Teilweise haben wir Argumenten nach qualitativen Kriterien folgen können. Unbestritten blieb, dass für eine Mehrzahl der Projekte Leistungsvereinbarungen zu erstellen sind, diese wohl qualitative wie quantitative Kriterien umfassen. Diese Arbeit ist noch zu leisten.

Kommissionsintern wurde im Antrag 2 darüber abgestimmt, ob die vorberatende Kommission die überarbeiteten Zahlen für die Wirkungsindikatoren noch nachgeliefert erhalten wolle. Angesichts der Bereitschaft von Regierungsrat Keller, die Fragestellung im Rahmen von Leistungsvereinbarungen zu lösen, wäre die Bejahung des Antrags tatsächlich nicht zielführend gewesen. Die FDP-Fraktion ist aber dankbar, wenn sie und das Parlament frühzeitig genug letztlich von diesem Bericht Kenntnis hat, um sich auch noch etwas einbringen zu können diesbezüglich und auch bereits Einfluss dann nehmen kann auf das zweite Rahmenprogramm. Die FDP-Fraktion weiss, dass man unsere Anliegen im Volkswirtschaftsdepartement verstanden hat und ist überzeugt, dass sich das zweite Rahmenprogramm basierend auf den Erfahrungen dieses Programmes entwickeln wird, nein muss. Ebenfalls diskutiert in der vorberatenden Kommission wurde die Fragestellung der 1. und 2. Lesung. Es wurde auch etwas moniert, dass man mit dieser Praxis Mühe hat, diesem schliesst sich grundsätzlich auch die FDP-Fraktion an, die sich hier nicht einer Flexibilität verwehren will, im Grundsatz aber meint, dass man sich an die vorgegebenen Rhythmen halten sollte.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Vorlage ist eine direkte Folge des Standortförderungsgesetzes, das der Kantonsrat am 4. April 2006 verabschiedet hat. In Art. 13 wird dort festgehalten, dass die Umsetzung in ein mehrjähriges Programm inkl. einem Kostenrahmen zu erstellen ist. Die Regierung kommt nun mit dieser Vorlage diesem Auftrag nach. Die Standortförderung ist im Kanton St.Gallen nichts Neues und wird seit Jahrzehnten praktiziert. Rechtlich stützt sich die aktuelle Standortförderung auf den Grossratsbeschluss über den Fonds für Wirtschaftsförderung ab. Dieser läuft Ende 2006 aus. Unser heutiges Geschäft steht daher unter einem gewissen Zeitdruck, weil eben der andere Entscheid nun ausläuft. Natürlich wird das Amt für Wirtschaft nicht alles fallen lassen, wenn das Jahr 2007 ohne dieses Programm beginnen sollte. Aber für den korrekten Übergang der Tätigkeiten vom alten Beschluss zum neuen Beschluss wäre es sinnvoll, wenn wir in dieser Session die 1. und die 2. Lesung durchführen würden. Weil in der vorberatenden Kommission dem Geschäft keine Opposition erwuchs, hat die vorberatende Kommission dieses Vorgehen und diesen Antrag der Regierung unterstützt.

Die vorberatende Kommission traf sich zu einer eintägigen Sitzung in Wil. Als Inputreferat stellte Dr. Christoph Koellreuter, Chef Ökonomie bei der BAK Basel Economics, den Vergleich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Kantons anderen benachbarten Wirtschaftsregionen gegenüber. Er stellte dabei unter anderem fest, dass der Kanton sich gesamthaft im Mittelfeld bewegt. St.Gallen kann zwar auf eine vergleichsweise starke Old Economy also Maschinen, Mechanik, Chemieindustrie zählen. Im Bereich der New Economy, d.h. Bereiche wie EDV oder Nachrichtenübermittlung, ist der Kanton gegenüber Nachbarn wie Vorarlberg, südöstliches Baden-Württemberg oder generell Westeuropa deutlich im Rückstand. Zudem zeigte sich, dass der Kanton St.Gallen bei der Unternehmungsbesteuerung im Jahr 2005 gegenüber dem verglichenen Regionen den 1. Platz einnahm unter den 13 verglichenen Standorten. Bei der Steuerbelastung von hoch qualifizierten Arbeitskräften, ebenfalls ein Argument, das wichtig ist für den Standort, belegte der Kanton St.Gallen Platz 3. Hingegen fielen die Arbeitskosten je Stunde bei diesem Ranking auf den 9. Platz zurück. In seinen Schlussfolgerungen hielt Dr. Christoph Koellreuter fest, dass St.Gallen eine Mischstrategie fahren sollte für den Kanton. Greater Zurich Area für den westlichen Kantonsteil, Technologieachse Bodensee-Rheintal, statt St.Gallen als Minimetropole im Bodenseeraum und das Toggenburg als Erholungsraum. Er hielt zudem fest - das hat auch Regierungsrat Keller und mehrere Fraktionssprecher ebenfalls ausgeführt -, dass eine Standortförderung nicht allein auf die wirtschaftliche Förderung beschränkt werden kann. Standortattraktivität ist viel breiter zu verstehen. Es gehören dazu ein Angebot an gut ausgebildeten Arbeitnehmenden und deshalb ein gutes Bildungsangebot, ein angemessenes Steuer- und Gebührenklima, gute Verkehrsverbindungen, vielfältige Kultur- und Freizeitangebote, gesunde Umwelt, attraktive Wohnsituation und natürlich das gute Kinderbetreuungsangebot. Unsere Vorlage beschränkt sich aber auf die wirtschaftliche Standortförderung.

Was ist neu an dieser Vorlage im Gegensatz zu dem, was wir bis heute hatten? Wir haben es hier mit einem Mehrjahresprogramm mit detailliertem Massnahmenplan zu tun und eine Finanzierung über einen Rahmenkredit von vier Jahren von 10'665'000 Franken und auch eine nötige Flexibilität, und davon versprechen wir uns eine wirkungsvolle Bearbeitung dieses Themenfeldes. Die systematisierte Wirkungsmessung mit Zielvorgaben und Indikatoren sowie eine umfassende Berichterstattung am Ende dieser vierjährigen Tätigkeit wird es dem Kantonsrat erlauben, eine Kontrolle durchzuführen und eben die strategische Führung oder Steuerung der Tätigkeiten der Verwaltung wahrzunehmen. Bei der finanzhaushaltrechtlichen Kompetenz von Kantonsrat, Regierung und Departement wird sich nichts ändern. Der finanzielle Rahmen entspricht in etwa dem heutigen Volumen und steigt nur sehr moderat an. Mit jährlich rund 3,5 Mio. Franken lassen sich nicht die ganz grossen Projekte verwirklichen. Aber es können Anstösse gegeben werden. Sollten daraus Vorhaben entstehen, die grössere Ressourcen benötigen, dann muss wie bis anhin eine separate Vorlage ausgearbeitet werden und dem Kantonsrat vorgelegt werden.

Obwohl nun ein Massnahmenpaket zu den operativen Geschäftsfeldern dem Kantonsrat vorliegt, ist es die Aufgabe des Rates, sich auf die strategische Ebene zu begeben und festzustellen, ob mit dem eingeschlagenen Weg und den eingesetzten finanziellen Mitteln die Ziele der Standortförderung erreicht werden können. In der Eintretensdebatte stellte sich rasch heraus, dass alle Fraktionen für Eintreten auf die Vorlage plädierten, obwohl es dabei durchaus Zwischentöne gab. Alle waren sich einig, dass die Ansiedelung von neuen Unternehmungen für den Kanton wichtig ist und dass der Kanton diesbezüglich aktiv sein soll. Der Kanton muss sichtbar sein und mit genügend Selbstvertrauen auftreten. Die drei operativen Geschäftsfelder, die hier angeführt wurden - Standortmanagement, Innovations- und Kooperationsförderung und Standortpromotion -, wurden nicht grundsätzlich infrage gestellt, die dazu vorgeschlagenen Massnahmen jedoch kritisch betrachtet. Unter anderem wurde das enge Feld der Standortförderung auf ausschliesslich wirtschaftliche Bereiche, die Einbettung der kantonalen Standortwerbung in die nationale Strategie, der Sinn von staatlicher Intervention zur Lenkung von Wirtschaftsstrukturen generell, die die Gewährleistung der Qualität der unterstützten Vorhaben oder die Höhe der vorgesehenen finanziellen Mittel kritisch und teilweise konträr beurteilt.

Vertieft diskutiert wurde von den Kommissionsmitgliedern auch die Frage der Wirkungskontrolle. Im Grundsatz waren sich alle einig, dass eine Messung der Wirkung zwingend ist und auch bereits früher immer wieder gefordert wurde. Die vorberatende Kommission beantragte, dass den Mitgliedern die vorhandenen Daten aus früheren Jahren zur Verfügung gestellt werden und allenfalls auch von anderen Kantonen. Ein Schreiben diesbezüglich wurde uns dann noch zugestellt. Die Meinungen über die Aussagekraft von Indikatoren und wie viel Ressourcen für die Messung der Zielerreichung eingesetzt werden sollten, gingen jedoch auseinander. Insbesondere wurde diskutiert, wie die Nachhaltigkeit in der dreidimensionalen Ausprägung, also Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft, gemessen werden soll. Immerhin hat sich der Kantonsrat in der Beratung des Gesetzes mit einem Änderungsantrag dafür ausgesprochen, dass die Nachhaltigkeit als Gesamtes angestrebt werden soll. Die Wirkungskontrolle wird noch weiter entwickelt werden müssen. Insbesondere wünschte sich die vorberatende Kommission, das wo immer möglich, die Zielerreichung der Massnahmen quantifiziert werden könne. Sie verzichtet aber darauf, im vorliegenden Paket eine Nachführung der Tabellen im Kapitel 7 zu verlangen. Die vorberatende Kommission ist mit 19:0 Stimmen einstimmig auf die Vorlage eingetreten und verabschiedete sie nach der Diskussion des Massnahmenplans einstimmig mit 18:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

Eine kleine Ergänzung zum Eintretensvotum der SP-Fraktion: Wir begrüssen die Förderschwerpunkte im Massnahmenplan 7.1.3 «regionale Entwicklungsprojekte im ländlichen Raum Regio Plus», so z.B. das «Culinarium». Dies ist bereits ein gut aufgegleistes Projekt, in Werdenberg bekannt unter dem Werdenberger Bäuerinnenapéro. Einige von Ihnen konnten diesen bereits kennen lernen. Zur nachhaltigen Stärkung der Regionen fördert der Bund regionale Naturpärke. Er setzt damit ein Zeichen zur Stärkung der Regionen. Im Papier über das Mehrjahresprogramm der Standortförderung wird der internationale und interkantonale Wettbewerb um Unternehmungen und Schlüsselpersonen erwähnt und auf die attraktiven Rahmenbedingungen usw. hingewiesen. Leider fehlt dort der Naturpark Werdenberg Toggenburg. Zur Standortförderung gehört Innovation bei der Regionalentwicklung und Strukturpolitik. Zu den Massnahmen gehört eine Unterstützung vom Naturpark Werdenberg Toggenburg, ergänzend zu dem Punkt 1.4 gezielt Anreize zu fördern sowie im Rahmen von Entwicklungsprojekten regionale Potenziale zu stärken, damit mehr regionale Wertschöpfung entstehen kann.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist sehr viel gesagt worden, dem ich mich anschliessen kann. Ich möchte einfach vor einer Illusion warnen, dass mit diesem Standortförderungsprogramm sämtliche Probleme der St.Galler Wirtschaft oder des st.gallischen Standortes generell gelöst werden können. Wir haben immer darauf hingewiesen, dass das Standortförderungsprogramm einige Massnahmen im Sinn einer Standortförderung im engeren Sinn einer wirtschaftspolitischen Massnahme enthält. Dass aber Standortförderung selbstverständlich abhängig ist von vielen anderen Politikbereichen - da ist in diesem Saal jetzt wieder darauf hingewiesen worden: Wenn die nicht in diesem Standortförderungsprogramm erscheinen, heisst das selbstverständlich nicht, dass sie nicht gleich wichtig sind. Ich denke hier an Bildung, Energiepolitik, Kulturpolitik, Infrastrukturpolitik, Verkehrspolitik, Fiskalpolitik usw. Wir können im Standortförderungsprogramm nicht alles miteinander regeln. Wir können aber einige gezielte Massnahmen, wie wir es in der Vergangenheit gemacht haben und wie wir es angepasst auf zukünftige Bedürfnisse inskünftig auch weiter machen wollen, vornehmen. Es geht - da hat der FDP-Sprecher schon recht - um die Stärkung der Innovationskraft. Wir wollen nicht mit der Giesskanne verteilen in diesem Kanton. Sie haben offenbar ein anderes Standortförderungprogramm vor sich als dasjenige, das wir heute miteinander diskutieren. Es ist so, dass wir in diesem Programm auch ein Schwergewicht auf die Regionalpolitik gesetzt haben. Es ist so, dass der Eindruck nicht entstehen darf, dass nur dort, wo ohnehin bereits schon wesentliche Impulse von bestehender Wirtschaft ausgehen, die Entwicklung gefördert werden soll, sondern wir haben in diesem Kanton auch Gebiete, wo eben regionalpolitische Massnahmen eingesetzt werden müssen. Die sehen im Toggenburg oder sehen allenfalls im Sarganserland etwas anders aus als im Raum Buchs oder Rapperswil, wo z.B. Technologietransferprojekte von eminenter Bedeutung sind und welche auch unsere Aufmerksamkeit finden. Der Technologietransfer ist ein absolutes Schwergewicht für uns, und wir unterstützen auch Ihre Meinung, dass wir verwaltungsintern hier einige Anpassungen vornehmen müssen zwischen den betroffenen Departementen. Wenn Sie sagen, wir hätten hier geschummelt beim neuen Personal, so stimmt das nicht. Wir haben gesagt, Personal wird nicht mit diesem Standortförderungsprogramm bewilligt, sondern - darauf lege ich Wert - in den jeweiligen Budgets der kommenden Jahre diskutiert werden müssen. Und über die Wirkungskontrolle, dies ist der vierte Punkt, der angesprochen worden ist, da sind wir einig, da sind wir vielleicht noch nicht am Ziel. Das ist relativ kompliziert. Alle sprechen von Wirkungskontrollen. Wenn man dann aber Wirkungskontrollen umsetzt, ist es auch wieder nicht gut - siehe Busbetriebe im Sarganserland. Ich glaube, wir sind hier auf dem guten Weg, und das nächste Standortförderungsprogramm sieht vielleicht diesbezüglich etwas reifer aus. Aber ich meine, wir haben doch jetzt schon eine reife Leistung in dieser Frage gebracht.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Wie bereits erwähnt, hat die vorberatende Kommission aus Gründen der Dringlichkeit und auch darum, dass die Rechtskonformität gewahrt ist, dass dieser Rahmenkredit wirklich am 1. Januar 2007 vom Kantonsrat abgesegnet ist, unterstützt, dass wir eine 1. und 2. Lesung in dieser Session durchführen. Die vorberatende Kommission hat aber auch ganz klar darauf hingewiesen, dass sie beim zweiten Programm in 4 Jahren sich mehr Zeit nehmen möchte und frühzeitig in diesen Prozess einbezogen werden möchte.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie sich einige sicherlich noch gut erinnern können, war die SVP-Fraktion gegenüber dem neuen Gesetz der Standortförderung sehr kritisch. Wir haben damals auf die Punkte wie Effizienz, allgemeines Schaffen von neuen Gesetzen, Mittel zur Strukturerhaltung, steigende Kosten, Wirkungskontrolle usw. hingewiesen. Wir möchten nun heute nicht mehr auf diese Punkte im Detail eingehen. Obwohl wir kritische Voten äusserten zum neuen Gesetz, waren wir damals grösstenteils eingetreten und haben auch zugestimmt. Wir haben damals schon zum Ausdruck gebracht, dass wir sehr kritisch, aber gespannt auf das Umsetzungsprogramm warten, welches im Gesetz unter «3. Programm» erwähnt ist. Wir haben heute das entsprechende Mehrjahresprogramm für die Standortförderung für die Jahre 2007 bis 2010 zur Beratung vorliegen. Die Nötigkeit dieses Programms zeigt nicht zuletzt die CS-Studie mit dem Titel «Der Kanton St.Gallen. Struktur und Perspektiven» vom September 2005. Diese Studie zeigte klar auf, dass sich der Kanton St.Gallen am Ende des5 schweizerischen Mittelfeldes positioniert hat. Mit diesem Ranking können wir auf keine Art und Weise zufrieden sein, vor allem auch nicht, da sich sämtliche Nachbarkantone in die schweizerischen Spitzenplätze kämpfen und sich nicht mit dem Mittelfeld begnügen. Wir werden schlussendlich nicht mit Kantonen wie Jura, Neuenburg usw. gemessen, sondern mit den Kantonen Appenzell, Thurgau und Zürich. Die Umsetzung dieses Programms sollte uns die Fragen klären, wie viel Staat wir benötigen und wollen und vor allem aber auch, wie viel Staat wir vermögen. Dieses wird nicht nur an der momentanen finanziellen Situation gemessen, in welcher wir praktisch ohne Schulden dastehen und unsere kantonalen Kassen bis fast an den Rand gefüllt sind.

Wenn wir von Standortförderung sprechen, stellen wir uns auch die Frage, wer denn gefördert werden muss. Die heute zur Beratung stehende Vorlage bringt einige Beispiele, wie sich der Kanton bei Neuansiedlungen von Unternehmen verhalten soll. Mindestens so wichtig erscheint uns aber, die bereits bestehenden Firmen und Institutionen zu unterstützen, und zwar in jeder Grösse: Einzelunternehmen über die KMUs bis hin zum global tätigen Grosskonzern. Es ist uns bewusst, dass hier ganz unterschiedliche Leistungen vom Staat hilfreich sein könnten. So ganz nach dem Motto «Kunden binden statt finden». Wir stellen uns aber auch die Frage, wie es mit den natürlichen Personen aussieht. Bis anhin haben wir nur immer von juristischen Personen gesprochen. Vor allem auch natürliche Personen diverser Schichten sollten aber unseren Standort St.Gallen als positiv und attraktiv betrachten. Diese Problematik wird in keiner Art und Weise angesprochen. Wenn wir von Rahmenbedingungen sprechen, gehört für uns auch die Anbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel dazu, z.B. ist der Flughafen St.Gallen-Altenrhein nirgends erwähnt. Mit den heutigen Vorlagen sind wir grossmehrheitlich einverstanden. Sie werden aber bei weitem nicht genügen, um unserem Standort attraktiver zu gestalten. Um dies gewährleisten zu können, müssen aus fiskalpolitischer Sicht massive Anpassungen vorgenommen werden.

Für die meisten unter bestehenden und neu anzusiedelnden Unternehmungen ist für die Standortauswahl entscheidend, wie gross die finanzielle Belastung sein wird. Für uns ist klar, dass dies über den Steuerfuss zu steuern ist. Diesen können wir heute aufgrund gesetzlicher Vorgaben leider noch nicht ändern, oder wollen ihn noch nicht ändern. Ein weiterer Punkt für die Standortförderung ist die Senkung von Abgaben und Gebühren, was unsere Partei auch immer wieder zum Ausdruck bringt. Es gibt aber noch weitere Faktoren, welche für eine Standortförderung entscheidender als die heutige Vorlage sind, z.B. die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen den Departementen. Vielleicht wäre dieser Punkt mit dem gescheiterten WoV-Projekt bereits verbessert. Wir sind aber zuversichtlich, dass auch das neu ins Leben gerufene KMU-Forum hierzu den nötigen Beitrag leisten wird. Auf die einzelnen Punkte betreffend die Finanzierung werden wir - wenn nötig - in der Detaildiskussion eingehen. Mit diesen Überlegungen werden wir Ihnen empfehlen, auf die Vorlage einzutreten und entsprechend zuzustimmen. Obschon es überhaupt nicht unserer Vorstellung entspricht, empfehlen wir ebenfalls, die Vorlage in 1. wie auch in 2. Lesung in dieser Session zu beraten, legen der Regierung aber wärmstens ans Herz, solche zeitlichen Engpässe künftig in der Planung zu berücksichtigen, damit wir alle Geschäfte gemäss Kantonsratsreglement und somit gesetzeskonform beraten können.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006