Geschäft: Verfassungsinitiative «Verkleinerung des Kantonsrates»

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer29.06.01
TitelVerfassungsinitiative «Verkleinerung des Kantonsrates»
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung7.6.2006
Abschluss11.3.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinMedienmitteilung des Präsidiums vom 16. März 2007
ProtokollProtokoll der Sitzung vom 3. November 2006
AntragAntrag der Regierung vom 7. November 2006
ProtokollauszugKantonale Volksabstimmung vom 11. März 2007: Ergebnis, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 25. September 2006
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 29. November 2006
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBericht und Antrag der Regierung vom 29. August 2006
AntragAnträge FDP-Fraktion zu Ziff. 1 und 2 vom 27. November 2006
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 11. März 2007
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2006Antrag der vorberatenden Kommission auf Ablehnung der Vorlage120Zustimmung40Ablehnung20
29.11.2006Antrag der Regierung zu Ziff. 3163Zustimmung0Ablehnung17
29.11.2006Antrag FDP-Fraktion zu Ziff. 142Zustimmung114Ablehnung24
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2006Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich bin der Meinung gewesen, dass wir zu Ziff. 1 sprechen. Wenn Brunner-Berneck vorgreifen will und die Ziff. 3 mit uns diskutieren, sind wir selbstverständlich zu dieser Diskussion gerne bereit. Sie haben wahrscheinlich gesehen, Brunner-Berneck, es gibt ein rotes Blatt, aber ich glaube nicht, dass Sie ein graues Blatt der FDP-Fraktion sehen, ausser Sie hätten selber eines geschrieben. Wir sind klar der Meinung, diese Initiative solle möglichst schnell vor das Volk gebracht werden und sie soll auch am 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt werden. Deshalb bekämpfen wir dieses rote Blatt überhaupt nicht. Wenn Sie von Mauleseln oder solchen Tieren sprechen, dann müssten Sie jetzt genau prüfen, was wir eigentlich wollen. Wenn hier auch noch der Vergleich mit Aargau gebracht wird, dann muss ich einfach sagen, Aargau hat nicht nur das Parlament reformiert, sondern Aargau hat eine umfassende Parlamentsreform angebracht, und das ist der massgebliche Grund, weshalb hier die Kosten teurer sind. Wenn Sie Aargau im Abstimmungskampf vergleichen wollen, dann vergleichen Sie bitte Äpfel mit Birnen und machen Sie keine Mauleseldiskussion. Warum haben wir eigentlich auf der Strasse für dieses Anliegen geworben? Die Gründe kennen Sie. Wir sind der Meinung, hier müssten wir nicht darüber sprechen mit Ihnen. Weil, wenn man die Betroffenheit von uns allen anschaut, müssten wir alle in den Ausstand treten. Es wären schlussendlich sieben Regierungsräte hier noch im Saal. Wir sind alle unmittelbar betroffen und wir müssten eigentlich rausgehen. Deshalb sind wir der Meinung, nun darf das Volk über diese Frage entscheiden. Sie müssen sich nicht heute schon so enervieren, Sie können sich Ihre Munition noch aufsparen für den Abstimmungskampf. Wir schauen guten Mutes in diesen Abstimmungskampf, wenn ich ähnliche Kantone anschaue, ist eigentlich das Volk auf anderer Seite. Sie können dann mit Ihren Argumenten jetzt kommen, aber jetzt können Sie sie eigentlich gelassen nehmen. Es sei denn, dass Sie Angst hätten, dass Sie vielleicht in einem reduzierten Parlament nicht mehr vertreten sind. Dann können Sie sich jetzt schon profilieren und Ihren Wahlkampf führen. Das ist legitim. Wir freuen uns auf die Volksabstimmung und sind guten Mutes.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Als Mitglied der vorberatenden Kommission habe ich die Verkleinerung des Kantonsrates von 180 auf 120 Mitglieder anhand der letzten Kantonsratswahlen 2004 analysiert und stelle fest, dass:

  1. keine finanziellen Kosten eingespart werden können, weil unsere Arbeit durch weniger Mitglieder bewältigt werden müsste;

  2. das Land gegenüber der Stadt mit 72 Prozent oder insgesamt 43 Sitzen von den 60, die eingespart werden sollen, überdurchschnittlich verlieren würde;

  3. dadurch der Kantonsrat nicht mehr ausgewogen wäre.

Als Gasterländerin weiss ich, wovon ich spreche. Mit der alten Kantonsverfassung hatten wir im Bezirk Gaster sechs Mandate. Mit der neuen Kantonsverfassung haben wir jetzt vier Mandate. Mit der Verkleinerung des Kantonsrates auf 120 Mitglieder haben wir im Bezirk Gaster nur noch zwei Mandate. Die Verkleinerung bringt finanziell nichts, wie die Initiative dies beschönigt, das Land verliert überdurchschnittlich.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

In der bisherigen Debatte haben viele Mitglieder die Befürchtung geäussert, der Kantonsrat könne nicht mehr so funktionieren wie bisher, wenn er verkleinert würde. Die gestrige Budgetdebatte hat gezeigt, dass bei etlichen Abstimmungen in diesem wichtigen Geschäft die Summe der Stimmen auf der elektronischen Anlage etwa um 120 betragen hat. Niemand hatte gestern bei diesen Abstimmungen aber das Gefühl, der vielfältige Kanton St.Gallen sei nicht ausreichend vertreten gewesen oder die anwesenden 120 Mitglieder des Rates seien überarbeitet und überlastet gewesen, oder die verschiedenen politischen Gruppierungen hätten ihre Meinungen bei diesem Geschäft nicht zum Ausdruck bringen können. Sie haben gestern bewiesen, ein Rat mit 120 Mitgliedern arbeitet bestens. Wir sind mit 120 Mitgliedern so effizient, dass es auch keine Parlamentsreform dazu braucht. Das Problem liegt woanders. Breitenmoser-Waldkirch von der CVP-Fraktion hat es gestern auf den Punkt gebracht. Viele von uns sind direkt betroffen. Genau darum lässt sich für eine Parlamentsverkleinerung im Kantonsrat keine Mehrheit finden. Deshalb hat sich die FDP-Fraktion entschieden, diese politische Frage durch eine Initiative dem Volk vorzulegen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Wenn mich Bärlocher-Bütschwil anspricht, dann gebe ich ihm auch jetzt die Antwort von diesem Platz. Es ist ganz klar auch in der vorberatenden Kommission zum Ausdruck gekommen, dass Kostensteigerungen oder Nichteinsparungen nur aus Veränderungen in der Struktur kommen können und nicht, weil die Verkleinerung des Kantonsrates keine Einsparungen bringen würde. Zum roten Blatt habe ich ganz klar gesagt, es ist gut, wenn entschieden wird, aber ich habe mich nicht zu den Jahreszahlen geäussert.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Grundsätzlich befürwortet die SVP-Fraktion die Stossrichtung der FDP-Initiative. Wie bereits in der vorberatenden Kommission ausgeführt, steht unsere Fraktion für ein effizientes Parlament, aber auch eine effiziente Regierung und Verwaltung ein. Die von der FDP eingereichte Initiative ist aus Sicht der SVP-Fraktion nicht genügend konsequent. So forderten wir schon mehrere Male die Reduktion der Regierung von sieben auf fünf Mitglieder und eine umfassende Verwaltungsreform. Diese Anliegen wurden von den restlichen Parteien immer abgelehnt. Sei dies, um die Besitzstandswahrung ihrer Mitglieder zu halten. Durch die Initianten wird erklärt, dass durch diese Reduktion mit einer Einsparung von rund einer halben Million Franken zu rechnen ist. Ein Beispiel des Kantons Aargau zeigt aber klar auf, dass diese Einsparungen sich in Grenzen halten bzw. das Parlament sich auch verteuern könnte. Im Weiteren führten die anwesenden Gäste aus, dass eine einseitige Verkleinerung des Rates ohne Verwaltungsreform keinen Sinn mache und keine Einsparungen bringe. Durch einige Mitglieder unserer Fraktion wurde ebenfalls erwähnt, dass durch die Reduktion die Regionen geschwächt werden. Ebenfalls müsste damit gerechnet werden, falls die Bevölkerungszahl in den Wahlkreisen abnimmt, dass die Wahlkreise zusammengelegt würden. Die nun dem Volk vorgelegte Initiative ist aus unserer Sicht ein erster Schritt in die richtige Richtung. In allen Kantonen, in welchen eine Verkleinerung zur Diskussion stand, wurde diese durch das Volk klar angenommen. Wäre dies auch im Kanton St.Gallen der Fall, wird die SVP-Fraktion die Verkleinerung der Regierung von sieben auf fünf Sitze aktiv fördern. Ebenfalls werden wir weiterhin für eine umfassende Verwaltungsreform einstehen. Die eingereichte Initiative wird aus den eingangs erwähnten Gründen durch die SVP-Fraktion mehrheitlich jedoch abgelehnt. Nach Ausführungen der Regierung kommt diese Sache, sofern kein Gegenvorschlag eingereicht wird, im März 2007 zur Abstimmung. Wird diese durch das Volk angenommen, steht für die SVP-Fraktion fest, dass die Verkleinerung auf die kommenden Wahlen umgesetzt werden muss.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Kommissionspräsident: Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch zwei Feststellungen oder Erklärungen, wobei ich denen zwei Vorbemerkungen voranstelle. Es hat gezeigt - und das ist die gesetzliche Situation -, dass bei Volksinitiativen Eintreten zwingend ist und somit eine Eintretensdiskussion mit diesem Namen entfällt. Faktisch meine ich, hätten wir aber jetzt bei Ziff. 1 eben eine Eintretensdiskussion mit den Positionen aller Beteiligten und Betroffenen geführt. Aber das ist die Konsequenz dieser Lösung und das ist eine Feststellung. Die zweite, da besteht auch bei mir eine gewisse Befangenheit, ich möchte nicht zu den gestrigen Angriffen auf die Berufskategorien der Gemeindeammänner und Rechtsanwälte näher eingehen, weil bei gewissen Leuten die Angst besteht, nur noch diese wären später in diesem Rat vertreten bei 120 Mitgliedern. Das überlasse ich auch dem Volk.

Aber auf die zwei Punkte, auf die ich hinweisen möchte, nochmals bzw. möglicherweise ist gestern in meinem einleitenden Kommissionsreferat ein Punkt etwas untergegangen oder zu wenig gewichtet worden: Die ganze Diskussion um die finanzielle Auswirkung dieser Initiative. Wir hatten und haben in der vorberatenden Kommission sehr intensiv einerseits auch über den Zeitpunkt - und das hängt miteinander zusammen - diskutiert, weil die Frage auch war, ob eine Verkleinerung unseres Rates auch Auswirkungen oder notwendige Anpassungen im strukturellen Bereich von Verwaltung und Parlament zur Folge hat. Da gingen die Meinungen auseinander und werden es heute noch gehen, und ich habe diese Ausführungen aus dem Kanton Aargau sehr wohl zur Kenntnis genommen, die übereinstimmend sagten, eine wesentliche Verkleinerung des Parlamentes, bedinge im Wesentlichen auch Strukturreformen. Wir hatten aber die Feststellung zu treffen, dass die Initiative, die auf dem Tisch liegt, die jetzt behandelt wird und in wenigen Monaten darüber abgestimmt wird, eine rein zahlenmässige Verkleinerung des Parlaments beantragt, und alle anderen Fragen, nicht behandelt und damit offen lässt. Ob dann, wenn es zur Verkleinerung käme, Strukturanpassungen vom damaligen Parlament diskutiert und beschlossen würden, ist eine offene Frage. Ich bitte Sie, was die Kosten betrifft, so objektiv auch zu sein. Selbstverständlich bringt eine lineare Verkleinerung unseres Parlaments deutliche Einsparungen an Entschädigungen für den Kantonsrat. Ob dann später eine Reform stattfinden soll oder muss, kann im Moment nicht beantwortet werden, wäre aber ein zusätzlicher Entscheid dieses Parlaments der je nach Betrag zwingend oder fakultativ dem Volk zu unterbreiten wäre. Bitte trennen Sie die zwei Punkte. Wenn man vom Nichtsparen spricht, dann macht man schon Folgeüberlegungen, dass eine Verkleinerung zwingend andere Anpassungen zur Folge hat, aber die Verkleinerung alleine, das ist rein mathematisch und nicht irgendwo politisch zu sehen, bringt Einsparungen. Das ist die eine Feststellung, auf die ich noch hinweisen wollte.

Der zweite Punkt: Ich habe gesagt, aufgrund der unklaren damaligen Situation in der vorberatenden Kommission mit 5:5 Stimmen und 7 Enthaltungen, dass wir keine klare Meinung hatten. Offensichtlich haben sich die Fraktionen zwischenzeitlich festgelegt. Das ist gut so. Ich begrüsse das rote Blatt der Regierung, ohne im Namen der vorberatenden Kommission zu einer der beiden Varianten Stellung zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: In allen Kantonen, in denen in den letzten Jahren eine Volksabstimmung über diese Frage stattfand, sprachen sich die Stimmberechtigten mit grosser Mehrheit für die Verkleinerung aus, selbst wenn das Parlament die Verfassungsänderung zur Ablehnung empfahl. In Kenntnis dieses Sachverhalts lehnt die vorberatende Kommission in Übereinstimmung mit der Regierung die Volksinitiative der FDP-Fraktion mit grosser Mehrheit ab und verzichtet auch auf einen Gegenvorschlag. Argumentiert wird unter anderem, dass es keine neuen Erkenntnisse gebe, nachdem unser Parlament die Verkleinerung in den letzten Jahren mehrmals abgelehnt hat. Die Gegner der Initiative mussten aber zur Kenntnis nehmen, dass aufgrund der heutigen Bevölkerungsverteilung im Kantonsgebiet durch die vorgeschlagene Reduktion auf 120 Mitglieder keine Wahlkreise verändert oder sogar zusammengelegt werden müssten, um der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Proporzwahlverfahren zu genügen.

Wie noch ausführlicher ausgeführt wird, handelt es sich aber nicht um eine homogene Ablehnung. Ein Teil spricht sich grundsätzlich gegen eine Verkleinerung des st.gallischen Kantonsrats aus, der heute sehr effizient und kostengünstig sei. Für einen anderen Teil der Gegner ist die Verkleinerung des Parlaments abhängig von der gleichzeitigen Verkleinerung der Regierung und einer umfassenden Verwaltungsreform, was aber nicht Gegenstand der Initiative ist. Wenig Gewicht wird allgemein den finanziellen Aspekten beigemessen. Abgesehen davon, dass der Spareffekt auch von einzelnen Befürwortern der Initiative relativiert wird, dürfte die grössere zeitliche Belastung des verkleinerten Parlaments rasch nach zusätzlichen Entschädigungen rufen.

Zur Kommissionsarbeit: Für die Kommissionssitzung, die gut einen halben Tag dauerte, standen zusätzliche Unterlagen zur Verfügung, welche der Sprechende aufgrund des knapp abgefassten Berichts der Regierung veranlasst hatte und welche vom Departement des Innern in kurzer Zeit erarbeitet und den Kommissionsmitgliedern zur Verfügung gestellt wurden. Es sind dies:

  1. die Sitzverteilung bei 120 Kantonsrätinnen und -räten aufgrund der Listenverbindungen und Stimmenzahlen bei den Kantonsratswahlen 2004. Daraus ist selbstverständlich auch ersichtlich, welche der aktuellen Mandate es nicht mehr gäbe.

  2. eine Vergleichsrechnung bei 120 und 180 Kantonsrätinnen und -räten zwischen den Berechnungsmethoden Hagenbach-Bischoff und Pukelsheim. Daraus geht hervor, dass der doppelte Pukelsheim für kleinere Parteien eine günstigere Verteilung zur Folge hat.

  3. eine Übersicht über die acht Kantone, welche in den letzten Jahren ihr Parlament verkleinert haben mit den entsprechenden Resultaten der Volksabstimmungen, sofern die Verkleinerung nicht im Rahmen einer Totalrevision der Kantonsverfassung beschlossen wurde.

Im Kanton Graubünden ist zudem im Herbst 2006 eine entsprechende Volksinitiative eingereicht worden. Die Volksinitiative in den Kantonen Aargau, Schaffhausen, Solothurn und Graubünden wurden, von verschiedenen Parteien, nämlich der FDP-, einmal der SVP- und einmal der SP-Fraktion lanciert, während in Luzern die Verkleinerung im Rahmen des Projekts Luzern 99 von der Regierung vorgelegt worden war. An der Kommissionssitzung standen uns aber auch zwei Vertreter aus dem Kanton Aargau, wo auf das Jahr 2005 der Grosse Rat von 200 auf 140 Mitgliederinnen und Mitglieder verkleinert worden war, als Auskunftspersonen Rede und Antwort. Es waren dies die aktuelle Grossratspräsidentin, welche als ehemalige Gegnerin heute von der Verkleinerung des Parlaments überzeugt ist, sowie der Leiter des Parlamentsdienstes. Im Kanton Aargau sind die Aufgaben des Staatssekretärs und des Leiters des Parlamentsdienstes getrennt und werden von verschiedenen Personen ausgeübt. Seit der Verwaltungs- und Parlamentsreform unterstehen neu die Parlamentsdienste direkt dem Präsidium des Grossen Rates. Wichtige Informationen durch die Gäste aus dem Aargau sind:

  1. Nebst der Verkleinerung des Parlaments wurde auch eine Verwaltungs- und Parlamentsreform durchgeführt, was aufgrund der Erfahrung eine wichtige Rahmenbedingung darstellt. Eine Parlamentsverkleinerung ohne zusätzliche Reformen dürfte nur mit grossen Schwierigkeiten umzusetzen sein.

  2. Die zeitliche Belastung der Parlamentsmitglieder hat sich erhöht, wobei die Anzahl Parlamentssitzungen - der Kanton Aargau kennt keine Sessionen wie wir in St.Gallen, sondern tagt im Prinzip wöchentlich - etwas zurückgegangen ist, während die Kommissionssitzungen zugenommen haben. Im Durchschnitt dürfte das zeitliche Engagement zwischen zwei und drei Monaten liegen, welches für das Parlamentsmandat notwendig ist.

  3. Ein exakter Vergleich der Kosten ist nicht möglich, da die Verkleinerung des Parlaments von Reformen in Verwaltung und Parlament begleitet wurde.

Ich fasse Argumente gegen die Verkleinerung zusammen, die in der Kommissionssitzung geäussert wurden: Eine Verkleinerung würde vor allem ländliche Gebiete und Randregionen treffen. Eine angemessene Vertretung der Regionen sei für die Vielgestaltung im Kanton staatspolitisch bedeutsam. Der Kantonsrat arbeite heute effizient und kostengünstig. Der grössere Zeitaufwand für ein Parlamentsmandat schränke die im Parlament vertretenen Berufe weiter ein und stärke die Fraktion der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Hand. Der Spareffekt der Initiative, wenn überhaupt, sei marginal. Spätere Veränderungen der Wahlkreise oder sogar die Zusammenlegung von Werdenberg und Sarganserland - was auf grosse Opposition stossen dürfte - wären bei künftigen Bevölkerungsverschiebungen nicht auszuschliessen. Hier ist anzumerken, dass Veränderungen innerhalb der Wahlkreise durch Kantonsratsbeschluss möglich sind, dass hingegen Zusammenlegungen der Wahlkreise einer Volksabstimmung bedürften, weil es sich dann um eine Verfassungsänderung handelt. Weitere Punkte gegen die Verkleinerung sind: Das Thema sei in den letzten Jahren mehrfach, so auch bei der Totalrevision der Kantonsverfassung, diskutiert und klar abgelehnt worden. Eine Reduktion des Parlaments erfordere auch die Verkleinerung der Regierung sowie eine Verwaltungsreform, dies die Meinung einer Gruppe der Gegner. Die positive Beurteilung des Modells Aargau seien allenfalls erste Trends, jedoch noch keine gefestigten Erkenntnisse.

Argumente für die Verkleinerung, wie sie an der Sitzung geäussert wurden: Regionale und politische Anliegen könnten auch mit 120 Mitgliedern angemessen vertreten werden. St.Gallen sei historisch, geografisch und kulturell nicht spezieller als andere Kantone, was auch durch die Auskunftspersonen aus dem Kanton Aargau bestätigt worden sei, die nämlich auch von einer einmaligen Situation in ihrem Kanton gesprochen haben. Ein kleineres Parlament sei effizienter. Die Verkleinerung bringe eben doch Einsparungen, da die Totalzahl der Taggelder deutlich zurückgehen werde. Die Verkleinerung sei zeitgemäss und entspreche einem Wunsch der Bevölkerung, wie die Abstimmungsresultate in anderen Kantonen bewiesen. Eine ausgewogene Sitzverteilung zwischen Stadt und Land und unter Einbezug der Randregionen sei weniger eine Frage der Grösse des Parlaments als vielmehr der Kandidatenauswahl und der Listengestaltung innerhalb der Wahlkreise. Nachdem das Parlament mehrmals Nein gesagt habe zur Verkleinerung, sei die Volksinitiative der einzige Weg, diese Frage dem Volk vorzulegen.

Seit dem Jahr 2000 ist in diesem Rat ein leichter Rückgang bei der Gesamtzahl der persönlichen Vorstösse je Jahr festzustellen, wobei gewisse Schwankungen durchaus mit brennenden politischen Fragen und möglicherweise auch den Wahljahren zu tun haben könnten. Nachberechnungen zu den finanziellen Auswirkungen der Volksinitiative ergeben Einsparungen von 465'000 Franken je Jahr bei der Verkleinerung des Parlaments, wenn die höheren Sitzungsgelder und Entschädigungen, die gestern in 2. Lesung beschlossen wurden, angewendet werden.

Eine längere kontroverse Diskussion entstand über den Zeitpunkt der Umsetzung der Initiative, sollte sie in der Volksabstimmung voraussichtlich im März 2007 angenommen werden. Dabei argumentierten die Befürworter und Gegner der Initiative auch untereinander keineswegs geschlossen. So wurde die Meinung vertreten, nach einer allfälligen Zustimmung zur Initiative im Frühjahr 2007 dürften bei den Wahlen 2008, also ein Jahr später, nur noch 120 Kantonsrätinnen und -räte gewählt werden, da ein Zuwarten bis ins Jahr 2012 vom Volk nicht verstanden würde. Zudem sei es aufgrund der Vergleichsberechnung und der Bestätigung durch die Vertreter des Departements des Innern an der Kommissionssitzung unzweifelhaft, dass aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Proporzwahlrecht keine Veränderung oder Zusammenlegung von Wahlkreisen notwendig würde. Selbst bei deutlichen Abnahmen der Bevölkerungsanteile in den Wahlkreisen Werdenberg und Sarganserland könnte eine Anpassung später nochmals hinausgeschoben werden durch den Wechsel der Berechnungsmethode von Hagenbach-Bischoff zum doppelten Pukelsheim. Ich erinnere, hier handelt es sich nicht um einen sprungvollen Eiskunstlauf beim doppelten Pukelsheim; es ist eine andere Berechnungsmethode, um die Mandate zu verteilen. Eine andere Meinung wünscht die Umsetzung erst auf die Wahlen im Jahr 2012, also die übernächsten Kantonsratswahlen. Auch in den anderen Kantonen hat die Zeit für die Umsetzung zwischen drei und fünf Jahren betragen. Zudem laufen bei den Parteien bereits die Personalrekrutierungen für die Kantonsratswahlen 2008. Eine Konsultativabstimmung in der vorberatenden Kommission hilft diesbezüglich nicht weiter, sprachen sich doch je fünf Kommissionsmitglieder für das Jahr 2008 und fünf Kommissionsmitglieder für das Jahr 2012 aus, während sich somit sieben Kommissionsmitglieder der Stimme enthielten. Es macht deshalb im Hinblick auf die Volksabstimmung Sinn, dass die Stimmberechtigten, eingeschlossen wir Parlamentarierinnen und -parlamentarier, wissen, auf wann der Kantonsrat verkleinert wird, nachdem sich die Volksinitiative dazu ausschweigt. Damit begrüsse ich ein rotes Blatt der Regierung, welches diese Frage jetzt entscheiden will, ohne damit zu den Varianten 2008 oder 2012 im Namen der vorberatenden Kommission einen Antrag stellen zu können.

Verzicht auf einen Gegenvorschlag: Wegen der Einheit der Materie könnte sich ein direkter Gegenvorschlag des Parlaments einzig auf die Grösse des Parlaments beziehen. Wenn auch von den Vertretern der FDP-Fraktion in der vorberatenden Kommission nicht in Abrede gestellt worden ist, dass die beantragte Zahl von 120 nicht das Resultat wissenschaftlicher Erkenntnisse oder empirischer Erhebungen ist wurde nicht bestritten, dass - wenn überhaupt - eine Reduktion deutlich ausfallen sollte. In der vorberatenden Kommission standen keine anderen Parlamentsgrössen zur Diskussion. Am Rand erwähnt sei, dass es aber auch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse oder empirischen Erhebungen für die heutige Zahl von 180 Mitgliedern gibt. Wie bereits angetönt, wurde aber in der vorberatenden Kommission von einer Minderheit die Meinung vertreten, der Verkleinerung des Parlaments sei dann zuzustimmen, wenn gleichzeitig auch die Zahl der Regierung auf fünf verkleinert und eine umfassende Verwaltungsreform durchgeführt werde. Ein solcher indirekter Gegenvorschlag in Form einer Kommissionsmotion wurde denn auch von der vorberatenden Kommission mit 3:13 Stimmen bei 1 Enthaltung gestellt, jedoch deutlich abgelehnt.

Mit 12:4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die vorberatende Kommission, den Anträgen der Regierung zu folgen, nämlich:

  1. die Verfassungsinitiative «Verkleinerung des Kantonsrates» sei abzulehnen;

  2. auf einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative sei zu verzichten.

Eintreten auf die Vorlage ist verpflichtend, handelt es sich doch um eine Volksinitiative, welche rechtmässig zustande gekommen ist.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Viele Argumente sind schon erwähnt, und im Sinn der FDP-Effizienz möchte ich das Gesagte nicht wiederholen. Was aber bis jetzt noch nicht gesagt wurde, ist die Tatsache, dass bei einer Eintretensdebatte genau gleich lang argumentiert wird, ob 180 oder 120 Kantonsräte hier im Saal sind. Ich habe leider heute Morgen den Spickzettel zu Hause vergessen, mit dem ich euch belegen könnte wie oft es vorgekommen ist, dass die Eintretensdebatte gesamt von allen Fraktionssprechern über eine Stunde in Anspruch genommen wurde. Im Sinn der Effizienz könnte man das Thema diskutieren, ob die Eintretensdebatte so lange sein muss, wenn in einer Detailberatung nochmals alles wiederholt wird. Im Weiteren möchte ich aufmerksam machen, auch das ist eine Tatsache: Viele Vorstösse werden als Fraktionsvorstösse eingereicht. Auch das wiederum spielt keine Rolle, ob 180 oder 120 Kantonsräte hier im Saal sind. Es braucht genau gleich seriöse Abklärungen. Wo bleibt denn da die Effizienz? Gestern wurde von der Seite der FDP-Fraktion zu einem anderen Thema gesagt, eine Kreuzung eines Pferdes und eines Esels gibt einen Maulesel, und das ist nichts Gescheites. Sie glauben nicht im Ernst, dass die SVP-Fraktion solche Spiele mitmacht unter dem Motto «Sie maulen und wir sind die Esel». Das im Sinn der Effizienz auch wieder mit nur zwei Argumenten. In den Kurzargumenten der FDP-Fraktion, die sie bei der Unterschriftensammlung gebraucht hat, stand ganz klar, dass es logischerweise bei einer Reduktion des Parlaments auch zu einer Verkleinerung der vorberatenden Kommission kommt. Mein Vater hat schon gesagt: Zwei Halbschlaue geben auch einen Gescheiten. Ich behaupte, er hatte recht. Zweimal die Hälfte gibt ein Ganzes. Oder besser ausgedrückt, wenn mehr Parlamentarierinnen und Parlamentarier in den Kommissionen mitarbeiten, sind mehr Ideen, mehr Hinterfragungen, und es werden mit Sicherheit Dinge nicht vergessen. Mit anderen Worten, das Projekt oder das Gesetz kommt viel ausgereifter ins Parlament.

Dem Fass endgültig den Boden schlägt der Antrag der FDP-Fraktion aus, die Umsetzung bzw. das Inkraftsetzen des Volkswillens bei einer Verkleinerung erst auf das Jahr 2012 einzufahren. Hatte doch gestern Mächler-Zuzwil mehrmals - meistens mit Recht - vor allem andere Parteien kritisiert. Wenn ihr ehrlich seid, müsst ihr das ... verlangen. Was aber macht die FDP-Fraktion mit diesem Geschäft? Ich frage Sie, sind Sie ehrlich? Bei Ihrer Argumentation bei der Unterschriftensammlung stand klar und unmissverständlich: «Vor allem Kantonsrätinnen und Kantonsräte wehren sich gegen eine Verkleinerung des Kantonsrates.» Sie haben Angst, bei der Wiederwahl Ihren Sitz zu verlieren. Wer hat Angst, bei der Annahme der Initiative den Volksentscheid umzusetzen? Wer will die Umsetzung erst auf das Jahr 2012? Ich sicher nicht, aber die FDP-Fraktion. Wer die Suppe kocht, soll sie probieren und erst dann über ihre Kochkünste prahlen. Wenn das Volk eine Verkleinerung will, muss sie auch auf das Jahr 2008 umgesetzt werden.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich bin mir bewusst, dass wir das Problem heute nicht erledigen können, denn die Initiative wird dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden müssen. Nichtsdestotrotz finde ich es wichtig, dass wir dem Volk sagen, dass man bei dieser Initiative aufpassen muss, dass man nicht die Katze im Sack kauft. Wieso? Wenn man nämlich den Initiativtext liest und daraus entnimmt, was mit der Verkleinerung für Vorteile resultieren sollten, und wenn man sich dann vor Augen führt, was im Rahmen der vorberatenden Kommission aus dem Kanton Aargau uns mitgeteilt wurde, dann ist es einfach so, dass das «schlanke», «günstige» und «effiziente» im Kanton Aargau so nicht stimmt. Mindestens 1,5 Jahre Betriebserfahrung mit einem verkleinerten Parlament im Kanton Aargau ergibt folgendes Ergebnis: Es sieht eher so aus, dass die zeitliche Beanspruchung um 30 Prozent gewachsen ist für die verbleibenden Kantonsräte, dass eine Professionalisierung des Amtes, aber auch eine verstärkte Verwaltung notwendig ist, um die politischen Anliegen sauber zu durchdenken und zu prüfen. Es ist auch klar, dass ein verkleinertes Parlament, insbesondere weil die Randregionen weniger vertreten sind - für das Linthgebiet habe ich aufgrund der Wahlresultate der letzten Kantonsratswahlen festgestellt, dass fünf zusätzliche Gemeinden keinen Vertreter mehr im Kantonsrat hätten - und insbesondere die neue Stadt Rapperswil-Jona sehr stark vertreten wäre aufgrund des Stimmenpotenzials, das in diesen Agglomerationen vorhanden ist. Mein persönliches Fazit ist deshalb: Zurzeit kann man mit den Erfahrungen vom Kanton Aargau die Vorteile der FDP-Fraktion nicht untermauern. Dann hat es der Zufall gewollt, dass gestern in der «Neuen Zürcher Zeitung» noch ein Artikel auf S. 53 zu dem Thema stand: Der Kanton Zürich hat genau so ein Parlament, wie es uns die FDP-Fraktion vorschlägt, aber die mussten tatsächlich bei der letzten Session zwei Fehlentscheide wieder korrigieren. Das ist mindestens für mich jetzt in den letzten zwei Jahren im Kantonsrat St.Gallen noch nicht festgestellt worden. Vielleicht ist auch darin ein Grund zu suchen, dass wir über 180 Denkerinnen und Denker verfügen und nicht nur über 120 Denkerinnen und Denkern. Wenn dann von 120 Denkerinnen und Denker nochmals 20 bis 30 an einen anderen Ort denken als hier im Saal, dann ist dann nur noch die Hälfte der Denkerinnen und Denker anwesend, die vorher eben anwesend war bei 180. Ich bitte Sie, die Initiative kritisch zu hinterfragen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Ziff. 1 wie folgt zu formulieren: «Der Verfassungsinitiative wird zugestimmt.» und Ziff. 2 zu streichen.

Die FDP-Fraktion hat ihre Meinung nicht geändert. Der Kommissionspräsident hat auch alle unsere Argumente, die dafür sprechen, schon erwähnt. Ich will nur die fünf Hauptgründe wiederholen:

  • regionale und politische Anliegen können auch mit 120 Mitgliedern angemessen vertreten werden;

  • 120 Mitglieder sind effizienter als 180 Mitglieder;

  • die Verkleinerung ist zeitgemäss und ein Wunsch der Bevölkerung;

  • die Verkleinerung ist ein Sparbeitrag;

  • unser Kantonsrat ist mit 180 Mitgliedern eindeutig zu gross.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

legt seine Interessen als Werdenberger offen. Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Im Wirtschaftsalltag, in der Unternehmung werden immer dann Änderungen und Reformen eingeleitet, wenn Probleme auftauchen, Finanzen und Bilanzen negativ sind, man nicht mehr marktkonform ist oder stark rückläufige Umsatzzahlen präsentieren muss. Schnellste und sofort wirksame Methode für den neuen Manager, der als erstes ausgewechselt wird, ist, um die Zahlen wieder in Schwung zu bringen, ein rascher Personalabbau. Ohne Wenn und Aber, wie sich die Sache nachher gesamtheitlich entwickelt. Für den Moment scheint es zu stimmen, die Auswirkungen wird er sowieso nicht mehr mitbekommen, denn bis dahin ist er schon längstens mit dem Bonus über alle Berge. Wir haben mit der geplanten Verfassungsinitiative «Verkleinerung des Kantonsrates» eine vergleichsweise ähnliche Situation, wenn wir dem zustimmen. Ich bin aber überzeugt, dass wir mit unserem gegenwärtig angewandten und gut funktionierenden System auch inskünftig gut gerüstet sind. Ich sehe deshalb keine Veranlassung zu einer Veränderung. Seit elf Jahren darf ich als Mitglied in diesem Rat mitarbeiten und mithelfen, die Geschicke unseres Kantons zu gestalten. Auch die Parteistrukturen sind mir nicht ganz unbekannt. In all den Jahren konnte ich aber feststellen, dass dieser Rat effizient, speditiv und sehr kostengünstig arbeitet. Es ist deshalb für mich unverständlich, dass gerade aus unserer Wirtschaftspartei die Initiative lanciert wurde. Laut Berechnungsunterlagen gibt es keine nennenswerten Einsparungen, wenn man den Mehraufwand bei einer Reduktion in Betracht zieht. Betrachtet man die regionale und politische Repräsentation, so muss man unweigerlich feststellen, dass bei einer Reduktion die Landregionen und verschiedene Wahlkreise massiv geschwächt werden. Vor allem diverse Gruppierungen würden sich nicht mehr vertreten oder nur noch untervertreten fühlen. Der Kantonsrat ist das Sprachrohr der Bevölkerung. Kantonsrätinnen und Kantonsräte müssen nahe bei der Bürgerin bzw. beim Bürger politisieren, um das politische Interesse wieder mehr zu gewinnen. Auch dieser Punkt spricht gegen eine Parlamentsverkleinerung. Wir würden damit der Entpolitisierung in der Bevölkerung mehr Vorschub leisten. Durch die berufliche Vielfalt im Kantonsrat sind in den Kommissionen Kenner ihres Faches am Werk. Auch dieser Punkt spricht gegen eine Verkleinerung. Die Meinungsvielfalt und das Expertenwissen würden massiv abnehmen. Das können wir uns doch nicht leisten. Die persönliche und zeitliche Belastung ist bei vielen Ratsmitgliedern bereits jetzt am Limit. Insbesondere für viele selbständig Erwerbstätige wäre ein Kantonsratsmandat nach einer Verkleinerung nicht mehr möglich. FDP-Fraktion, haben Sie sich das bei Ihrer Initiative gut überlegt? Wollen Sie das? Ich als Unternehmer lehne dies kategorisch ab. Ich möchte auch zukünftig ausreichend Unternehmer in der politischen Verantwortung in diesem Kantonsrat wissen. Eine ansprechende Wirtschaftspolitik in unserem Staat ist für mich auch in Zukunft von zentraler Bedeutung. Nachdem erwiesen ist, dass der Kanton St.Gallen über eines der kostengünstigsten und effizientesten Parlamente im interkantonalen Vergleich verfügt, bitte ich Sie, am bewährten Milizsystem festzuhalten und das Initiativbegehren «Verkleinerung des Kantonsrates» deutlich abzulehnen. Setzen wir heute ein markantes Zeichen, so dass bei einer Volksbefragung für die Bürgerinnen und Bürger unseres Kantons ebenfalls diese politisch wichtige Entscheidung zu einer Beibehaltung tragbar ist.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Frage, ob der Kantonsrat verkleinert werden soll, wurde in den letzten Jahren verschiedene Male und in verschiedener Zusammensetzung dieses Rats diskutiert. Ein Vertreter der Initianten erklärte schliesslich in der vorberatenden Kommission, dass eine Grösse von 120, 140 oder 110 Volksvertretern arbiträr sei. Es gebe keine wissenschaftlich exakte Grösse, die für ein Parlament optimal sei. Bereits in der Verfassungsdiskussion und beim Massnahmenpaket 2004 sei eine Grösse von 120 genannt worden. Diese Aussage überrascht umso mehr, als sie von einem Vertreter einer sogenannten «staatstragenden Partei» stammt. Offensichtlich ist man sich in der FDP-Fraktion der staatspolitischen Tragweite dieser Frage nicht bewusst. Dies erstaunt. Im Weitern war in sämtlichen Kantonen, die eine Verkleinerung des Parlaments vorgenommen haben, eine umfassende Parlaments- und/oder Verfassungsreform oder Verwaltungsreform mit einer Vorlaufzeit von drei bis fünf Jahren vorausgegangen. Auch war dies meistens mit einer Änderung des Proporzwahlverfahrens gekoppelt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass aus der Sicht der GRÜ-Fraktion sich heute keine neuen Gesichtspunkte ergeben, die eine Verkleinerung des Kantonsrates stützen würden. Insbesondere auch deshalb nicht, weil der Parlamentsbetrieb effizient und vergleichsweise kostengünstig ist.

Ich stelle fest: Die Effizienz des Ratsbetriebs ist nicht von seiner Grösse abhängig. Ebenso sind die Kosten auch nicht von der Grösse des Rats abhängig, was der Artikel «Entschädigungen und Sitzungszeiten im kantonalen Vergleich» in der Schrift «Parlament, Parlament, Parlament 2/2004» – 7. Jahrgang, August, unschwer erkennen lässt. Im interkantonalen Vergleich steht der Kantonsrat St.Gallen gut da. Es gibt indessen viele kleinere Parlamente, die weit mehr kosten. Bevölkerungsmässig ist der Kanton St.Gallen der fünftgrösste Kanton der Schweiz. Fr. 1.82 je Einwohner kostete im Jahr 2001 der reine Parlamentsbetrieb. Damit rangierte er an viertletzter Stelle der Kantone. Auch mit der beschlossenen Erhöhung der Sitzungsentschädigungen wird der Parlamentsbetrieb im Jahr 2007 Fr. 1.50 statt wie bisher Fr. 1.82 je Einwohner kosten. Werden auch die Sitzungsgelder für die Fraktions- und Kommissionssitzungen, die Spesen und neu der Infrastrukturbeitrag dazugezählt, so wird der Kantonsrat im Jahr 2007 Fr. 4.24 je Einwohner kosten. Verglichen mit den Gesamtausgaben der laufenden Rechnung des Voranschlags 2007 von Fr. 8'324.- je Einwohner (bei Gesamtausgaben von rund 3,75 Mrd. Franken) sind dies nicht einmal 0,5 Promille.

Indessen ist die von einer Verkleinerung des Rats ausgehende staatspolitische Wirkung weit gewichtiger. Dabei gilt es zu beachten, dass St.Gallen ein regionalpolitisch und kulturell vielgestaltiger Ringkanton ist. Nicht zu unterschätzen ist auch die integrierende Wirkung eines 180-köpfigen Parlaments. Mit einer Verkleinerung des Kantonsrats wird es rein rechnerisch für Regionen und kleinere Gemeinden oder Parteien schwieriger sein, Mandate zu erringen. Wahlkreise wie Werdenberg und Sarganserland würden je noch mit neun Mandaten vertreten sein. Damit wäre das bei Proporzwahlen nach Bundesverfassung und gemäss Bundesgericht höchst zulässige natürliche Quorum von 10 Prozent gerade erreicht. Ändert die Bevölkerungszahl massgebend, so wäre es nicht ausgeschlossen, dass das höchstzulässige Quorum überschritten würde, so dass die Wahlkreiseinteilung angepasst werden müsste. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Wahlverfahren nach Hagenbach-Bischoff angewendet wird. Bei der doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung oder eben im doppelten Pukelsheim wäre dies weniger schnell der Fall. Fazit: Aus föderalistischen und staatspolitischen Gründen lehnt die GRÜ-Fraktion die Verkleinerung des Kantonsrats ab, zumal das Parlament im interkantonalen Vergleich wenig kostet und effizient arbeitet.

Schliesslich gibt es auch Grenzen für ein Milizparlament bezüglich der zeitlichen Belastbarkeit und Verfügbarkeit zu beachten. Dies konnten wir in der Stadt St.Gallen im Zusammenhang mit dem Schulrat bestens vergleichen. Er umfasste 40 Mitglieder, dann wurde auf 10 verkleinert, und vorgestern wurde der Schulrat abgeschafft. Die gleiche Entwicklung lässt sich z.B. in Genf und auch beim Grossen Rat des Kantons Aargau erkennen: Nach Verkleinerung des Rats von 200 auf 140 Mitglieder ergaben sich folgende Änderungen: 9 statt 14 ständige Kommissionen zu 13 statt 17 Mitgliedern, 44 statt 50 Grossratssitzungen (Halbtag), aber 130 statt 85 Kommissionssitzungen, Kosten 3 Mio. statt 2,4 Mio. Franken. Gleichzeitig wurden ein WOV und eine Parlamentsreform durchgeführt.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Soll der St.Galler Kantonsrat von 180 auf 120 Mitglieder verkleinert werden? Diese Frage dürfen und wollen wir uns konkret stellen. Vor allem, wenn es darum geht, dass wir alle oder zumindest viele von uns direkt davon betroffen sind bei einer allfälligen Umsetzung. Unserem Slogan «St.Gallen kann es.» werden wir aber auch bei diesem Thema gerecht. St.Gallen kann es mit 180 Ratsmitgliederinnen und -Mitgliedern. Untersuchungen haben gezeigt, dass das St.Galler Parlament eines der günstigsten und effizientesten in unserem Land ist. Also, warum sollen wir unser Parlament um einen Drittel verkleinern? Grundsätzlich gibt es bei einer Parlamentsverkleinerung zwei Varianten, welche dann in Betracht gezogen werden könnten: eine Parlamentsverkleinerung ohne Strukturanpassung oder eine Parlamentsverkleinerung mit Strukturanpassung. Eine Parlamentsverkleinerung ohne Strukturanpassung führt bestimmt zu einer Qualitätseinbusse, denn die gleichen Aufgaben werden wohl nicht mit einem Drittel weniger Ratsmitgliedern ausgeführt werden können. Leider fehlt uns bis heute die konkrete Antwort, ob die FDP-Fraktion die Verfassungsinitiative mit einer Strukturanpassung verbindet oder nicht.

Das Beispiel mit Strukturanpassung im Kanton Aargau zeigt ein deutliches Kostenbild: In der Sitzung der vorberatenden Kommission hatten wir Besuch aus dem Kanton Aargau, jenem Kanton, welcher letztes Jahr das Parlament von 200 auf 140 Mitglieder verkleinert hat. Informationen aus erster Hand von Grossratspräsidentin und Ratssekretär haben ganz ernüchternd gezeigt, dass die Kosten lediglich im Jahr der Umstellung um rund 50'000 Franken kleiner waren und nun die Kehrtwende bereits eingetroffen ist, mit jährlichen Mehrkosten von rund 600'000 Franken weiterhin gerechnet und budgetiert werden muss. Es zeigt sich also, dass solche Strukturveränderungen mit Verlagerung unserer Aufgaben sicher mit höheren Kosten und nicht mit Einsparungen verbunden sind. Solche Strukturveränderungen rufen aber auch nach einer ganz neuen Art von Kantonsräten. Pro Mitglied ist ein viel grösseres Arbeitspensum einzurechnen. Im Beispiel des Kantons Aargaus, treffen sich die Kantonsratsmitglieder wöchentlich, und die Kommissionsmitglieder weisen ein Pensum von 30 bis 40 Stellenprozenten auf. Es ist aber verständlich, dass der Ratsbetrieb mit dieser neuen Art professionalisiert wurde. Es stellt sich nun die Frage, ob wir diese Professionalisierung des Ratsbetriebs für unseren Kanton auch wollen und ob dies unserer Wählerschaft gerecht wird.

Unser Kanton ist ein Ringkanton und in seiner Vielgestaltigkeit einzigartig. Unsere Hauptstadt St.Gallen sowie unsere Landregionen weisen verschiedene Charakteren und Interessen auf. Die unterschiedlichen Regionen werden durch uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier repräsentiert. Unser Kantonsrat ist das Sprachrohr unserer Bevölkerung, und jetzt wird die Demokratie gelobt. Mit einer Verkleinerung unseres Parlaments wird das Parlament gegenüber der Regierung geschwächt. Mit einer Parlamentsverkleinerung bieten wir der Entpolitisierung weiterhin Vorschub. Wie wollen wir denn beim Bürger das politische Interesse wecken, wenn wir nicht nahe beim Bürger politisieren können? Kleinere Gemeinden und Landgemeinden, welche bei Abstimmungen meist auch eine hohe Stimmbeteiligung ausweisen, werden es trotzdem bedeutend schwieriger haben, Kantonsratsvertreterinnen und -vertreter zu stellen. Der Bekanntheitsgrad einer Kandidatin oder eines Kandidaten muss weit über die Gemeindegrenzen greifen, damit diese Person überhaupt eine Chance hat, ins Parlament gewählt zu werden. Ob die beruflich gute und vielfältige Zusammensetzung des neuen Rates gewährleistet ist, bezweifle ich. Aus Sicht der CVP-Fraktion sind die stichhaltigen Gründe für eine Verkleinerung unseres Kantonsrates von 180 auf 120 Mitglieder zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben. Wir stehen geschlossen nach wie vor zu unseren 180 Parlamentarierinnen und Parlamentariern. Wir bitten Sie, die Verfassungsinitiative «Verkleinerung des Kantonsrates» abzulehnen und auf einen Gegenvorschlag zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Ich will ein paar Antworten auf Fragen meiner Vorredner geben. Wir wollen eigentlich jetzt nur die Verkleinerung. Es ist angesprochen, dass noch eine Verfassungsreform dazukäme und es ist angesprochen worden, dass die Regierung auch noch verkleinert werden soll. Im Moment ist unser Anliegen nur die Verkleinerung des Kantonsrates.

Zur Einwohnerzahl je Kantonsrat: Im Moment sind wir auf dem neunten Rang und werden dort auf den sechsten Rang in der Schweiz vorrücken. Weltbewegend ist das jetzt auch wieder nicht.

Zu den Kosten: Wir wollen die Kosten gleichmässig hinunterfahren. Es ist die Meinung, dass jeder wie jetzt arbeiten soll, und wir sind auch der Meinung, dass jetzt schon jeder Kantonsrat sattelfest in allen Geschäften hätte sein sollen. Darum sind wir der Meinung, wir fahren alles genau gleich hinunter und auch die Kommissionen. Darüber kann man noch sprechen. Die Wahlkreise sind angesprochen worden. Uns hat man in der vorberatenden Kommission klar gesagt, Werdenberg und das Sarganserland könnten so bestehen bleiben. Allenfalls, wenn jetzt die Einwohnerzahl dort sehr stark zurückginge, müsste man eine andere Wahlmethode, z.B. den sogenannten Pukelsheim, anwenden.

Zur Effizienz: Wir sind auch der Meinung, dass wir jetzt effizient sind, aber es ist nicht verboten, noch eine Verbesserung zu bewirken. Wieso wollen wir dies vor das Volk bringen? Wir haben das Anliegen schon manchmal in diesem Rat gestellt und wir hatten nie eine Chance. Deshalb haben wir uns jetzt entschlossen, dieses Anliegen dem Volk vorzulegen und das Volk darüber abstimmen zu lassen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat setzt die Spezialdiskussion morgen Mittwoch fort.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Der Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Ratspräsident: Der Kantonsrat setzt die Spezialdiskussion zu Ziff. 1 der Vorlage fort.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Seit der breit geführten Diskussion um eine neue Kantonsverfassung haben sich die Argumente nicht verändert. Die SP-Fraktion bleibt bei ihrem damaligen Standpunkt. Unser Kanton bleibt ein vielgestaltiger Kanton. Die breite Vertretung in den Regionen bleibt uns sehr wichtig. Ein Parlament Richtung Berufsparlament entspricht überhaupt nicht unseren Vorstellungen von Demokratie, die Kandidatinnen- und Kandidatensuche würde schwieriger, den kleineren Gruppierungen sollen Sitz erhalten bleiben und ich denke, das sollte eigentlich der schrumpfenden FDP-Fraktion auch ein Anliegen sein. Dies alles betrachten wir noch unter dem Aspekt des Sparens.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Mächler-Zuzwil hat es gesagt, Sie sind Betroffene in dieser Frage, aber das ist auch gut so, weil Sie als Betroffene auch beteiligt sind mit Ihrer eigenen Erfahrung. Auch wenn Sie in eigener Sache sehr differenziert diese Argumente für und wider auseinandergelegt haben, ist die Regierung auch betroffen. Die Regierung ist nämlich betroffen zu wissen, ob wir eine genügende Partizipation in diesem Kanton haben oder nicht. Aus Sicht der Regierung, die diese Initiative auch ablehnt, ist eines ganz klar: Wir müssen immer veränderungsbereit sein. Aber das Neue muss entschieden besser sein als das Alte. Das Alte heisst, das ist das, was wir kennen. Das Alte heisst aber auch, wir haben ein Partizipationsnetz in diesem Kanton, das garantiert, dass alle verantwortlichen Kräfte, nicht nur in der Regierung, sondern im Parlament, genügend vertreten sind und dass sich alle Gemeinden und Regionen durch die Wahl ihrer Kantonsrätinnen und Kantonsräte vertreten fühlen. Die Partizipation ist ein hohes Wort, dass immer wieder diskutiert und gesprochen wird. Wir nehmen einfach wahr, dass wir in der glücklichen Lage sind, mit diesem Netz über den Kanton und mit unserem Sessionsrhythmus eine sehr hohe Effizienz zu haben. Und zu wissen, dass Sie vor Ort mithelfen, dass die Bevölkerung auch das Gefühl hat, dass ihre Stimme hier in diesem Parlament mit einfliesst. Darum ist die Grösse des Kantonsrates entscheidender und wichtiger und billiger als ein kleiner Kantonsrat. Das betrifft die Regierung in einem entscheidenden Mass, weil wenn nicht Sie diese Aufgabe übernehmen, dieses Partizipationsgefühl zu vermitteln, das kann die Regierung nicht machen, das kann auch die Verwaltung nicht machen, und wenn andere Dinge dazwischen versetzt werden müssen, dann wird es mit grosser Garantie teurer. Von daher bitte ich Sie, diese Initiative abzulehnen.

Zum roten Blatt: Es war sehr unklar von der Initiative her, wann diese umgesetzt werden sollte. Die Regierung hatte die Kompetenz, die Termine festzusetzen, und im Sinn einer Klarheit nach der geführten Diskussion noch in der vorberatenden Kommission hat die Regierung daher mit dem roten Blatt kundgetan, wie sie die Umsetzung denkt. Angenommen, das Volk stimmt am 11. März 2007 dieser Initiative zu, so wäre es nicht zuzumuten, dass die gleichen Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein Jahr später ein grösseres Parlament wählen müssen. Das würde die totale Verwirrung geben. Das wäre eigentlich auch eine Grenzsituation in der Demokratie. Von daher ist es uns wichtig, dass man diese Terminlage kennt. Diese Terminlage heisst aber auch, dass im Fall einer Annahme der Initiative, dass nur eine Verkleinerung dieses Parlamentes beschlossen wurde und nicht, wie in der vorberatenden Kommission diskutiert wurde, auch eine umfassende Parlamentsreform damit verbunden ist, weil es ist klar eine Parlamentsreform wird die Kosten erhöhen, wird viel teurer werden. Das hat z.B. der Kanton Aargau gezeigt. Das zeigen aber auch andere Beispiele. Nur eine lineare Verkürzung dieses Kantonsrates wäre dann das Konzept. Ich bitte Sie auch, das im Abstimmungskampf dann auch zu vermitteln. Die Regierung würde sie umsetzen auf die neue Amtsdauer. Ich bitte Sie natürlich, diese Diskussion nach aussen zu tragen. Ich finde es legitim, dass alle Menschen in diesem Kanton, die zu dieser Initiative etwas sagen können, auch die Vorteile und Nachteile kennen in Bezug auf die Partizipation in unserem Kanton, damit die Menschen wirklich wissen, dass die Wirkung ihres Entscheides auch sie selber betreffen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Auch ich habe die Initiative zur Verkleinerung des Kantonsrates mitunterschrieben. In der Frühjahrssession 2005 habe ich mich schon dafür ausgesprochen, aber ebenso für eine Reduktion der Regierung von 7 auf 5 Sitze. Es ist nicht verboten, im Leben zu lernen. Würde in einer Verwaltungsreform auch die Absicht, die Regierung zu verkleinern, einhergehen, könnte ich weiter dazu stehen. Ich habe mir inzwischen überlegt, ob die Verkleinerung auf 120 Sitze wirklich mehr Effizienz und Kosteneinsparungen bringen würde. Ich glaube eher nicht. Es würden mehr Sessionstage anfallen und somit viel schwieriger, aus der Privatwirtschaft noch Kandidatinnen und Kandidaten zu finden, die bereit wären, diesen Zeitaufwand in Kauf zu nehmen. Möglichkeiten auch in einem kleineren Parlament, die anfallende Arbeit zu bewältigen, gäbe es vielleicht schon, z.B. eine limitierte Redezeit der einzelnen Räte zu den Geschäften, wie auch wir sie heute bei den Interpellationen kennen. So denke ich, dass diese Standesinitiative nicht ausgereift ist. Ich werde nochmals gründlich darüber nachdenken müssen und mich bei der Abstimmung enthalten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag, über den Antrag der Regierung zu einer neuen Ziff. 3 auf dem roten Blatt abzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Ich möchte den Kommissionspräsidenten doch noch einmal anfragen, ob das, was er jetzt gesagt hat, seine persönliche Meinung ist, oder ob das mit der Diskussion in der vorberatenden Kommission in irgendwelchem Zusammenhang steht. Wenn der Kommissionspräsident seine persönliche Meinung zu diesem Geschäft darlegt, dann soll er das doch bitte von seinem Platz aus tun.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
28.11.2006Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Laut Statistik des Büros des Grossen Rates des Kantons Bern vom 22. Februar 2005 ist der Kantonsrat St.Gallen eines der günstigsten und auch effizientesten Parlamente in der Schweiz. Man kann natürlich alles totsparen, wenn man will, auch etwas so Wichtiges wie ein Parlament. Unbestritten und bei logischer Überlegung Tatsache ist, dass bei gleich viel Menge Arbeit mit weniger Leuten der Einzelne mehr Arbeit zu erledigen hat. Oder will man etwa Verwaltung und Regierung mehr Macht und Einfluss geben, das Parlament entlasten und damit gleichzeitig schwächen? Ein Schelm auch, der behauptet, dass in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weniger Probleme zu lösen wären, im Gegenteil. Unsere Gesellschaft wird künftig in vielen Bereichen weit mehr gefordert werden als heute. Ich denke an die Problemfelder Energie und Umwelt, Naturkatastrophen, Gesundheitswesen, hier erwähnt am Rande die Demographie, Arbeit und Ausbildung für alle oder auch die Rolle des Staates. Die Probleme in den Strukturen der Familien, der Gesellschaft, die sich widerspiegeln auf der Gasse, in Schulen, in der Ausbildung und der Arbeit. Schon heute stossen viele Kantonsrätinnen und Kantonsräte an die Grenzen der Belastbarkeit. Soll der künftige Kantonsrat denn tatsächlich elitär werden, nur noch jenen offen stehen, die sich dies künftig leisten können? Ein Gewerbler, ein Kleinunternehmer kann sich einen Aufwand von 30 bis 40 Tagen für ein Mandat als Kantonsrat nicht mehr leisten. Welcher Chef kann seine Mitarbeiterin oder seinen Mitarbeiter 30 bis 40 Tage je Jahr freistellen? Ist dies das Ende des Milizsystems, das mit dieser Initiative eingeläutet wird? Wollen die Initianten tatsächlich, dass ein Parlament künftig nur noch aus Rechtsanwälten und Gemeindepräsidenten besteht? Liebäugeln die Initianten gar mit einem Parlamentsbetrieb, wie wir ihn in den umliegenden Ländern Bayern, Baden-Württemberg usw. kennen? Statt wie wir je Jahr Fr. 5'000.-, beziehen unsere Kolleginnen und Kollegen, Parlamentarierinnen und Parlamentarier 5'000 bis 6'000 Euro je Monat und geniessen andere Vorteile. Es ist keinesfalls bewiesen, dass kleinere Kommissionen effizienter arbeiten. Das kann es doch nicht sein. Stehen wir doch ein für unser Milizsystem. Es braucht wahrscheinlich viel Aufklärung, um diese vermeintliche Sparübung zu entlarven. Es braucht Kraft und Arbeit, sich gegen diese populistisch motivierte Vorlage zu wehren und den drohenden Demokratieabbau zu bekämpfen. Unser Kantonsrat soll doch weiter eine Volksvertretung im Milizsystem bleiben mit all ihren vielen Stärken und natürlich auch den paar Schwächen, eben ein Spiegelbild unserer Bevölkerung in unserem Kanton St.Gallen sein.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Ich habe eine Frage: Wird jetzt nicht zu Ziff. 3 abgestimmt in der Gesamtabstimmung?

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
29.11.2006Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Wir fragen uns, was uns diese Initiative bringt. Sicher ist nur eines, ein 120-köpfiger Kantonsrat würde weniger Lärm erzeugen als wir mit 180 Mitgliedern. Ansonsten sehe ich nirgends einen Vorteil. Die Randregionen würden massiv benachteiligt im Gegensatz zu den Städten und grösseren Agglomerationen. Wenn wir uns hier im Rat umsehen und wissen, wie viele hervorragende Vertreterinnen und Vertreter aus den kleinsten Gemeinden in den hintersten Tälern kommen, dann wäre es sehr zu bedauern, wenn die nachher alle weg sind, weil sie keine Wahlchancen mehr haben. Wer hat dann nachher die besten Wahlchancen unter 120? Zuerst einmal sicher die Leute, die viel Geld in Wahlkampf investieren können. Ist das das, was wir wollen? Wollen wir einen Rat, der nur noch aus den möglichst Reichen besteht, aus den grösseren Städten und Agglomerationen, und der ganze Rest ist untervertreten? Was bringt diese Initiative der FDP-Fraktion? Lanciert wurde sie aus billigem Populismus, weil beim Volk ist es populär, wenn man auf den Politikern herumhackt. Darum hat die Initiative auch eine grosse Chance, dass sie angenommen wird. Aber das könnte dann auch ein grosser Rohrkrepierer für die FDP-Fraktion bedeuten, dass sie nachher sich hier als Splittergruppe wiederfindet im Kantonsrat, auf der Regierungsbank nachher wenig vertreten ist. Ich habe mich überhaupt in den letzten Jahren schon oft über die FDP-Fraktion gewundert. Als Einzelpersonen haben sie hervorragende Leute hier im Rat. Hut ab! Aber was Sie in den letzten Jahren als organisierte Gruppe politisiert haben, das war meiner Ansicht nach mehr als dürftig. Manchmal ist mir das vorgekommen wie der kleine, aber noch dümmere Bruder der SVP-Fraktion. Ich glaube, mit dieser Initiative erweisen wir wirklich niemandem einen Dienst. Ich weiss nicht genau, wie die rechtliche Lage ist. Aber ich glaube, am besten für alle wäre es, wenn Sie diese Initiative zurückziehen würden.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006