Geschäft: Massnahmen gegen Organmangel

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.18.60
TitelMassnahmen gegen Organmangel
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung13.6.2018
Abschluss27.11.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 13. Juni 2018
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 21. August 2018
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person23.11.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
27.11.2018Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die Antwort der Regierung habe ich sehr zufrieden, gleichzeitig aber auch mit einer gewissen Erwartungshaltung zur Kenntnis genommen.

Die Regierungsantwort zeigt, dass die Situation der Organ- und Gewebespenden im Kanton St.Gallen angespannt und höchst unbefriedigend ist, um vielleicht nicht gleich zu sagen: prekär. Immer mehr Menschen sind auch bei uns auf eine Transplantation angewiesen. So waren es im Netzwerk St.Gallen im Jahr 2017 ganze 61 Personen die auf insgesamt 66 Organe warteten. Davon ist das meist betroffene Organ die Niere, dieses Organ, das auch am Kantonsspital St.Gallen transplantiert wird. Es kommt leider noch schlimmer: So waren es im Kanton St.Gallen vier Patientinnen und Patienten, die im gleichen Jahr ihr leben lassen mussten, nur weil nicht rechtzeitig ein passendes Spenderorgan gefunden werden konnte. Landesweit waren es gar 78 Menschen, die vom gleichen Schicksal erfasst wurden.

Bei den heutigen medizinischen Möglichkeiten ist dies aus meiner Sicht ein absolut unhaltbarer und nicht noch länger einfach hinzunehmender Zustand, gibt es doch durchaus Möglichkeiten, diese dramatische Situation zumindest deutlich zu entschärfen. Rückmeldungen aus den Spitälern zeigen nämlich, dass bei der geltenden expliziten Zustimmung in vielen Fällen keine dokumentierte Willensäusserung der verstorbenen Person vorliegt. Dies bedeutet, dass die Angehörigen über eine Spende entscheiden müssen, was verständlicherweise für Betroffene sehr belastend und schwierig ist. Unter diesen Gegebenheiten wird in mehr als der Hälfte der Fälle eine Organspende abgelehnt, obwohl gemäss gross angelegten Befragungen über 80 Prozent der Schweizer Bevölkerung die Organspende befürworten.

Es scheint deshalb nahe liegend, dass es in der Schweiz nicht zu wenige potentielle Organspender gibt, sondern dass es systembedingt zu dieser lediglich sehr kleinen Zahl an effektiven Spendern kommt. Um künftig mehr Leben retten zu können, muss dieser höchst unschöne Situation mit aller Kraft und Ernsthaftigkeit angegangen werden, was auf nationaler Ebene unter anderem mit einer Initiative zur Einführung der Widerspruchslösung angestrebt wird.

Es freut mich natürlich, hier in dieser Antwort zu lesen, dass offenbar auch die St.Galler Regierung diese Initiative zu unterstützen gedenkt. Je nach Ausgang dieser Initiative werde ich Massnahmen prüfen, um die beschriebene Situation wenigstens im Kanton St.Gallen zu verbessern, und hoffe dabei bereits jetzt auf die Unterstützung dieses Rates. So ist seit kurzem bspw. auch ein nationales Organspenderegister aufgeschaltet, welches man von Seiten Kanton durchaus noch etwas verstärkt bewerben könnte.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2018