Geschäft: Nachtrag zum Grossratsbeschluss über Behinderteneinrichtungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer23.06.01
TitelNachtrag zum Grossratsbeschluss über Behinderteneinrichtungen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung24.5.2006
Abschluss23.1.2007
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 27. September 2006
AntragAntrag Baumgartner-Flawil vom 25. September 2006
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2007
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 6. Juni 2006
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 30. Mai 2006
ProtokollauszugReferendumsvorlagen aus der Novembersession 2006, Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn
ErlassReferendumsvorlage vom 29. November 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
29.11.2006Schlussabstimmung168Zustimmung0Ablehnung12
27.9.2006Antrag Baumgartner-Flawil63Zustimmung37Ablehnung80
Statements
DatumTypWortlautSession
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Es ist zwar nicht üblich, nach der Vertreterin der Regierung zu sprechen, aber ich möchte dennoch die Würdigung der FDP-Fraktion anbringen. Im Sinn einer persönlichen Redezeitbeschränkung fasse ich mich kurz. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es wichtig und gewünscht, dass das kantonale Behindertengesetz sorgfältig und breit abgestützt erarbeitet wird. Darin müssen auch Wirtschaftlichkeit, Markt, Benchmarking und unternehmerische Freiheit eine Rolle spielen. Eigenwirtschaftlichkeit soll gefördert und forciert werden. Das Departement des Innern soll lenken und im strategischen Bereich tätig sein und den Institutionen die notwendigen Freiheiten geben. Aufgrund der Langfristigkeit dieses Geschäftes wünscht die FDP-Fraktion eine Etappierung mit Teilzielen oder wenigstens regelmässige Informationen über den aktuellen Stand.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

beantragt, den Titel des Erlasses wie folgt zu formulieren: «Kantonsratsbeschluss über Einrichtungen für Menschen mit Behinderung».

Mit diesem Bericht an den Kantonsrat zeigt die Regierung ihre mittelfristigen Handlungsabsichten auf. Die Regierung nimmt auch die Chance wahr, Transparenz in die Vielfalt der bisher hauptsächlich vom Bund finanzierten Betreuungsangebote zu bringen. Äusserst lobenswert sind fachliche Anmerkungen, die auch Erfahrungshintergrund beim materiellen Aspekt aufzeigen. Ich schätze die richtige und subtile Wortwahl im Bericht. Er vermittelt ein Bild, dass der Kanton St.Gallen den Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit einer Behinderung ein verlässlicher Partner ist. Aus diesem Grund stelle ich den Antrag, dass auch der Titel eine Änderung erfährt. Eine solche Betrachtungsweise hat mit einem Menschenbild zu tun. Primär geht es um Menschen, sekundär um Behinderung. Der Mensch steht im Zentrum, nicht die Behinderung.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Dem Antrag Baumgartner-Flawil ist zuzustimmen.

Diese Wortwahl entspricht auch dem Menschen- und Gesellschaftsbild, auf dem dieser Bericht gründet. An verschiedenen Orten wird von Menschen mit Behinderung gesprochen. Das ist der gängige Begriff. Warum der Titel noch so ist, das liegt in unserer Praxis. Hier wird nämlich ein Grossratsbeschluss aus dem Jahr 2002 angepasst. Das ist nicht ein neuer Erlass, sondern der bisherige wird geändert. Deshalb wird auch der alte Titel aus dem Jahr 2002 übernommen. Das ist die bsiherige Praxis, die kann geändert werden. Aber an der Sache lässt sich da nichts rütteln, da sind wir uns einig. Das ist auch richtig so.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat am 25. August 2006 von 08.30 bis 12.30 Uhr in St.Gallen getagt. Seit der Kommissionsbestellung wurden folgende zwei Ersatzwahlen in die vorberatende Kommission getätigt: Wang-St.Gallen anstelle von Probst-Walenstadt und Tobler-Oberuzwil anstelle von Bischofberger-Altenrhein bzw. Heim-Gossau. Entschuldigt abwesend war Stadler-Bazenheid. An der Sitzung nahmen zusätzlich folgende Personen teil:

  • Regierungsrätin Hilber, Vorsteherin des Departementes des Innern;

  • Dr. Anita Dörler, Generalsekretär-Stellvertreterin des Departementes des Innern;

  • Kaspar Sprenger, Leiter des Amtes für Soziales;

  • Andreas Tinner, Leiter der Abteilung Alter und Behinderungen;

  • Protokoll führte Andrea Lübberstedt, Amt für Soziales.

In einem Informationsteil erläuterte Kaspar Sprenger die Erfahrungen mit der Bewilligung und die Aussicht von privaten Behinderteneinrichtungen und die aktuelle Ausgangslage. Er wies darauf hin, dass die Verlängerung zwar als einfaches Geschäft erscheint, ihm aber mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen ein besonderes Gewicht zukommt. Andreas Tinner erläuterte den Nachtrag vor dem Hintergrund der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Er unterstrich dabei, dass staatliche Aufsicht dort notwendig ist, wo Kinder und Jugendliche auf institutionelle Erziehung, Menschen mit Behinderungen sowie betagte Menschen auch institutionelle Betreuung und Pflege angewiesen sind. Anita Dörler fasste den Inhalt der Zielsetzungen der Vorlage zusammen und erwähnte insbesondere, dass der bestehende Grossratsbeschluss vor dem Hintergrund des NFA bis zum 31. Dezember 2012 verlängert werden soll. In ihrem Eintretensvotum führte die Vorsteherin des Departements des Innern aus, dass sich hinter der blossen Änderung eines Datums in der aktuellen Vorlage wichtige politische Themen verbergen, wobei der Tätigkeitsbereich der IV zweifellos der grösste und komplexeste NFA-Bereich sei. Sie verdeutlichte auch, dass interkantonale Zusammenarbeit wichtig ist, kantonale Spezifizierungen aber möglich bleiben müssen. Das Ziel ist aber national einheitlich: Jeder Mensch muss diejenige Unterstützung erhalten, die ihm ein grösstmögliches eigenständiges Leben ermöglicht. Mit der Botschaft ist eine umfassende Analyse vorgenommen worden, obschon der Antrag der Regierung auf Änderung eines Datums abzielt.

Die vorberatende Kommission trat einstimmig auf die Vorlage ein. In der Spezialdiskussion sind verschiedene Sach- und Verständnisfragen gestellt worden. Es wurden keine Änderungsanträge gestellt. Die vorberatende Kommission stimmte bei der Schlussabstimmung über den Nachtrag zum Grossratsbeschluss über Behinderteneinrichtungen allen Anträgen der Regierung mit 18:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit zu.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Ratsvizepräsidentin: Damit ist das Geschäft in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.11.2006Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006
27.11.2006Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006