Geschäft: Biogas-Anlagen in die Landwirtschaftszone

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.06.55
TitelBiogas-Anlagen in die Landwirtschaftszone
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung7.6.2006
Abschluss25.9.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 7. Juni 2006
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 22. August 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
25.9.2006Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Eine Biogasanlage ist eine sehr sinnvolle Einrichtung zur Produktion nachhaltiger Energieformen. Es ist erfreulich, dass auch die Regierung anerkennt, dass diese Art von Energieerzeugung grundsätzlich in der Landwirtschaftszone möglich sein soll. Ich denke hier besonders an die teilweise starken Geruchsemissionen, welche durch den Betrieb einer solchen Anlage entstehen können. Diese Emissionen sind weder in der Industriezone noch in der Gewerbezone erwünscht. Zudem wird das vergorene Substrat als Biomasse wieder dem landwirtschaftlichen Boden zugeführt. Nun muss auch hier - wie oft in solchen Fällen - die ideell und ökologisch noch so sinnvolle Idee auch wirtschaftlich in die Tat umgesetzt werden können. Gemäss regierungsrätlicher Interpellationsantwort Punkt 3 kann sie das aber nicht. In solchen Anlagen soll nicht nur für die Landwirtschaft, wie die Regierung schreibt, sondern durch die Landwirtschaft saubere Energie produziert werden. Um wirtschaftlich produzieren zu können, reichen aber in der Regel die eigenen und allenfalls die Ressourcen der Nachbarn kaum aus. Es wäre unseres Erachtens durchaus sinnvoll in solchen Anlagen auch den Rasenschnitt aus Sportanlagen und Wohnquartieren sowie Abfälle aus der Lebensmittelproduktion zu verwerten. Es wäre schade, wenn infolge einer allzu engen Interpretation des rechtlichen Spielraums bezüglich verwertbarer Biomasse durch den st.gallischen Gesetzgeber die Entstehung solcher Anlagen von vornherein verhindert würde. Die Antwort der Regierung ist ein bisschen schwammig ausgefallen. Ich erwarte künftig entsprechend positive Taten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006