Geschäft: Standesinitiative: Harmonisierung der Besteuerung von Kapitalleistungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.06.18
TitelStandesinitiative: Harmonisierung der Besteuerung von Kapitalleistungen
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung7.6.2006
Abschluss26.9.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 15. August 2006
VorstossWortlaut vom 7. Juni 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
26.9.2006Eintreten56Zustimmung58Ablehnung66
Statements
DatumTypWortlautSession
26.9.2006Wortmeldung

Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Wir haben dargelegt, dass wir Verständnis haben für das Unbehagen, das in diesem Bereich besteht. Wir sind in der Tat in einem Dilemma. Die Regierung bekennt sich zum materiellen Steuerwettbewerb. Er hat zahlreiche Vorzüge. Es ist nicht die Zeit, das im Einzelnen darzulegen. Wir haben das immer wieder erklärt. Wir sprechen auch nicht von ruinösem Steuerwettbewerb. Wenn wir Kritik anbringen, so geht es mehr um die Frage der Lauterkeit und der Fairness im Wettbewerb, wie das auch im privaten Bereich ist, wo der Wettbewerb grundsätzlich positiv zu qualifizieren ist. Aber der Wettbewerb hat möglicherweise Auswüchse, die man zu eliminieren versucht, indem man eine Rahmengesetzgebung macht und damit den fairen Wettbewerb garantiert. Das macht man im wirtschaftlichen Bereich auch. Wir sind auch der Meinung, dass diese Grundsätze der Fairness und der Lauterkeit auch im Steuerwettbewerb gelten sollten. Wenn Sie ein einzelnes Element herauspicken wie jetzt die Besteuerung der Kapitalleistungen, können Sie zwar in diesem Gebiet allenfalls eine Entschärfung der Situation herbeiführen. Dies führt aber auch dazu, dass sich im Übrigen der Steuerwettbewerb einfach auf anderen Gebieten abspielt oder - das ist unsere Befürchtung - dort verschärft wird. D.h. mit anderen Worten, es muss ein integrales System sein, das für einen korrekten Wettbewerb sorgt. Es kann nicht in einzelnen Teilbereichen, eben bei der Grundstückgewinnsteuer oder bei der Besteuerung der Kapitalleistungen greifen, sondern es sollte ein umfassendes System sein. Daran arbeitet die Finanzdirektorenkonferenz zurzeit. Ob wir Erfolg haben werden, ist eine andere Frage. Aber Sie wissen ja, wie die politische Diskussion jetzt läuft. Es besteht die Initiative der SP-Fraktion, und ich verfolge diese Diskussion sehr interessiert. Ich habe immer wieder gesagt, wer übertreibt, der schaufelt dem Steuerwettbewerb letztlich das Grab. Davon bin ich weiterhin überzeugt. Wir werden im Zusammenhang mit der Harmonisierungsinitiative der SP diese Diskussion führen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
26.9.2006Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Das Stimmvolk des Kantons St.Gallen hat erfreulicherweise den II. Nachtrag zum Steuergesetz angenommen. Zählte im Kanton St.Gallen die Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge zu den absolut höchsten aller Kantone, belegen wir nun im Durchschnitt immerhin einen Platz im Mittelfeld. Die Regierung schreibt in ihrem Finanzleitbild vom 15. Januar 2002, dass die Steuerbelastung gerecht auf die Steuerpflichtigen zu verteilen ist. So sollen stets die Prinzipien der Allgemeinheit, Gleichmässigkeit und Verhältnismässigkeit der Besteuerung zu beachten sein. In der Botschaft der Regierung zum Nachtrag zum Steuergesetz heisst es, dass es der Politik obliege, diese Prinzipien im Rahmen der verfassungsmässigen Grundsätze durchzusetzen. Die Regierung bemängelt zudem bei jeder sich bietenden Gelegenheit den ruinösen Steuerwettbewerb unter den Kantonen. Aus diesen Gründen ist die Begründung der Regierung zu ihrem Motionsantrag widersprüchlich und nicht ganz verständlich, handelt es sich doch um Altersleistungen aus der zweiten Säule, deren Besteuerung beim Bezug doch in der gesamten Schweiz einheitlich sein müsste. Dies trifft aber nur auf den Rentenbezug zu, bei dem alle Kantone vom Bund verpflichtet sind, diese zu 100 Prozent steuerlich zu erfassen. Beim möglichen und immer zahlreicher angewendeten Bezug von Altersleistungen aus der zweiten Säule wenden die Kantone verschiedene Systeme zur Besteuerung an, z.B. die ungerechte Rentensatzbesteuerung, die im Kanton St.Gallen nun wenigstens durch einen selbständigen Tarif ersetzt wurde. Innerhalb der Schweiz ist es für Personen, die vor der Pensionierung stehen - finanziell und persönlich mobil -, weiterhin leicht möglich, zum Schaden der Kantone vom Steuertourismus umfassend zu profitieren.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006