Geschäft: Amtsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2005

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.06.02
TitelAmtsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2005
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung10.5.2006
Abschluss6.6.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinBeratungsschema zum Amtsbericht der kantonalen Gerichte über das Jahr 2005
BotschaftAmtsberichte der kantonalen Gerichte über das Jahr 2005
AntragBericht 2006 der Rechtspflegekommission
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium20.3.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
6.6.2006Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Die Rechtspflegekommission führte Visitationen beim Kreisgericht Obertoggenburg/Neutoggenburg und bei der Verwaltungsrekurskommission durch. Weitere Themen waren die Untersuchungsrichter für Wirtschaftsdelikte des kantonalen Untersuchungsamtes und die Staatsanwaltschaft. Das Kreisgericht Obertoggenburg/Neutoggenburg hinterliess einen guten Eindruck. Dies betrifft sowohl die Bereiche Pendenzen als auch Personelles und Finanzielles. Problematisch beim kleinsten Kreisgericht des Kantons St.Gallen sind der Belastungsausgleich beim juristischen Personal und die Stellvertretung des Gerichtspräsidenten. Dies bei nur einem Gerichtspräsidenten und einem Gerichtsschreiber. Es ist zu hoffen, dass diese Problematik im Rahmen der anstehenden Justizreform gelöst werden kann. Die zwölf Kreisrichterinnen und Kreisrichter kommen je etwa fünfmal jährlich zum Einsatz. Dies ist zu wenig, um reiche Erfahrungen in der Richtertätigkeit sammeln zu können. Insbesondere gilt das für die als Familienrichterinnen und -richter tätigen Personen. Ein gewisses Mindestpensum ist nach Auffassung der Rechtspflegekommission nötig, um diese schwierige Aufgabe zufriedenstellend ausüben zu können. Als Familienrichterin ist am Kreisgericht Obertoggenburg/Neutoggenburg lediglich eine Frau tätig, was als ungünstig erscheint. Bei Neuwahlen sollte darauf geachtet werden, dass für die Familienrichtertätigkeit ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erreicht werden kann. Besonderes Augenmerk ist beim genannten Kreisgericht sodann den Sicherheitsmassnahmen zu schenken, welche derzeit nicht befriedigen.

Bei der Prüfungstätigkeit bezüglich Untersuchungsrichter für Wirtschaftsdelikte und der Staatsanwaltschaft waren in den Jahren 1999 bis 2001 von der Rechtspflegekommission einige Punkte beanstandet worden, so insbesondere die Verjährungsproblematik, die Koordination mit der Strafkammer des Kantonsgerichts und die Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei. Mit Befriedigung nahm die Rechtspflegekommission zur Kenntnis, dass diese Punkte zur Beanstandung keinen Anlass mehr geben. Die durchschnittliche Dauer der Untersuchungsverfahren bei der Abteilung für Wirtschaftsdelikte im kantonalen Untersuchungsamt beträgt etwa drei Jahre, was in einem akzeptablen Bereich liegt angesichts der Komplexität der Fälle. Die Verjährung ist aber kein Problem in der Inneruntersuchungstätigkeit mehr. Ausserordentlich zufriedenstellend präsentiert sich die Situation bei der Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei. Bei komplexen Fällen stehen der Gruppe Wirtschaftsdelikte des kantonalen Untersuchungsamtes sechs Ermittler der Kantonspolizei prioritär zur Verfügung. Auch steht ein zusätzlicher Untersuchungsrichter zur Verfügung, und das Sekretariat wurde aufgestockt. Die Koordination mit der Strafkammer des Kantonsgerichtes führt zu keinen Problemen mehr. Weiter konnte davon Kenntnis genommen werden, dass die Konferenz der Staatsanwaltschaft die notwendigen Massnahmen im Zusammenhang der Einheitlichkeit der Rechtsprechung in verschiedene Regionen eingeleitet hat. Für die Rechtspflegekommission besteht diesbezüglich kein Handlungsbedarf mehr.

Bei der Verwaltungsrekurskommission legte die Rechtspflegekommission ein besonderes Augenmerk auf die fürsorgerische Freiheitsentziehung. In den letzten fünf Jahren gab es im Kanton St.Gallen zwischen 500 und 570 fürsorgerische Freiheitsentziehungen, mit steigender Tendenz. Durchschnittlich gingen je Jahr 100 Klagen bei der Verwaltungsrekurskommission ein. In 80 bis 90 Prozent der Fälle folgten fachrichterliche Einvernahmen und in etwa 50 Prozent eine mündliche Verhandlung. Obwohl die Abklärungen und Verhandlungen sehr zeitintensiv sind, werden sie mit minimalem Personaleinsatz vorgenommen. Massstab ist die Qualitätssicherung. Personelles, Pendenzen und die Gerichtsorganisation geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Ich verweise Sie im Übrigen auf die Ausführungen im Bericht und bitte Sie, den Anträgen der Rechtspflegekommission zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006