Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2006 [I] (Titel der Botschaft: Beiträge aus dem Lotteriefonds 2006 [I])
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 34.06.02 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2006 [I] (Titel der Botschaft: Beiträge aus dem Lotteriefonds 2006 [I]) |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 27.4.2006 |
Abschluss | 7.6.2006 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
7.6.2006 | Gesamtabstimmung | 123 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 57 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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7.6.2006 | Wortmeldung | Als wir diesen Betrag in die Lotteriefondsbotschaft genommen haben, haben wir keine Rücksicht auf die demokratischen Entscheide in einem Kanton genommen. Diese Kosten sind aber auf St.Galler Seite angefallen. Ich denke, es ist unabhängig von Steuergesetzen so, wenn irgendwo Not am Mann und an der Frau ist, dann hilft man sich, ohne vorher zu überlegen, wie die grosse politische Wetterlage aussieht. So kam es auch, dass aus st.gallischer Seite diese Unterstützung letzten Sommer geboten wurde. Die Finanzierung auf unserer Seite ist eben nicht vorgesehen, und darum müssen wir diesen Teil noch finanzieren als Zusatz zu diesen 200'000 Franken, die Sie in diesem Rat beschlossen haben. Ich bitte Sie, das so zu unterstützen. Es war eine gute Arbeit für die Bevölkerung in einer schwierigen Situation. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |
7.6.2006 | Wortmeldung | Zu Ziff. 1: Vorausschicken möchte ich, dass beide Projekte meine volle Unterstützung geniessen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zu einer kulturellen und attraktiven Kantonshauptstadt. Dass für die bevorstehenden hohen Investitionen eine breit angelegte Bedürfnisabklärung nötig ist, ist ebenfalls einleuchtend. Meine Frage bezieht sich auf den Betrag für das Vorprojekt in der Höhe von Fr. 500'000.. Gemäss Botschaft werden sie investiert in die Bedürfnisabklärung. Ein Drittel fällt auf Entschädigung der Prozessmoderatoren, ein Drittel auf Spesen für die Diskussionsteilnehmer und ein Drittel für den Beizug von Fachleuten. Diese Beträge von je knapp 170'000 Franken scheinen doch recht hoch. Deshalb meine Frage:
| Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |
7.6.2006 | Wortmeldung | Ich nehme zu diesen Fragen gerne Stellung, möchte aber noch zwei Vorbemerkungen machen. Dieses Vorprojekt basiert auf den strategischen Entscheiden, die Sie gefällt haben mit dem Postulat zur Zukunft der Kantonsbibliothek und zu den Perspektiven der st.gallischen Kulturpolitik. Unser Ziel ist es, in kurzer Zeit mit vielen Leuten diese Frage zu besprechen: Wie, wo, auf welchem Weg soll man diese Investition machen? Soll es eine Verknüpfung geben von Kunsthaus und Bibliothek, oder findet das an getrennten Orten statt? Das ist eine sehr komplexe Frage. Ich möchte daran erinnern, dass im Zeitpunkt der Lotteriefondsbotschaft wir in diesem Projekt noch nicht alle Details bearbeitet haben. Es ist ein laufendes Projekt, das mit externen Leuten gestaltet werden muss. Wir verstehen das als Kostendach und haben darum eine grobe Budgetierung angegeben. Unser Ziel ist es, dass wir da sehr sorgfältig mit diesen Ressourcen umgehen. Das gesamte Vorprojekt steht unter einem sehr grossen Zeitdruck. Wir müssen möglichst schnell wissen, wie sich die kantonale Investition in der Stadt auswirkt, weil die städtische Kulturpolitik ihrerseits auch Strategien ausgearbeitet hat. Der Zeitdruck kommt daher, dass eine private Geldleistung für die Stadt da ist, die aber geknüpft ist an eine zeitlich dringliche Verfügbarkeit. Ich kann Ihnen wirklich zusichern, dass wir nur den Betrag hineingestellt haben, den wir auch brauchen. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |
7.6.2006 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Finanzkommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 17. Mai 2006 das vorliegende Geschäft auftragsgemäss geprüft. Erstmals liegt der Botschaft und dem Entwurf der Regierung vom 2. Mai 2006 separat ein detaillierter und sehr informativer Bericht zu den einzelnen Gesuchen bei. Als Mitträger der Schweizerischen Landeslotterie partizipiert der Kanton St.Gallen für das Jahr 2005 vom durchschnittlichen Überschuss der vergangenen fünf Jahre von 237 Mio. Franken mit rund 18 Mio. Franken. Davon fliessen 20 Prozent in den Sporttotofonds und 80 Prozent in den Lotteriefonds. Diese Mittel stehen für gemeinnützige Vorhaben vorab in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. Der Stand des Lotteriefonds betrug per Ende 2005 rund 13 Mio. Franken und erreicht mit der Gewinnausschüttung der Landeslotterie knapp 31 Mio. Franken. Davon sind im Jahr 2006 11,2 Mio. Franken für Jahresbeiträge an Kulturinstitutionen gebunden. Gemäss Antrag der Regierung vom 2. Mai 2006 sind der Verwaltungsrechnung 2006 im Konto 3259.360 Lotteriefonds Staatsbeiträge von insgesamt 5'634'200 Franken als Nachtragskredit zu belassen. Somit stehen immer noch rund 13,8 Mio. Franken zur weiteren Verfügung. In der Finanzkommission wurden verschiedene Kreditgesuche eingehend diskutiert, Streichungsanträge jedoch keine gestellt. Zu beachten ist eine Korrektur auf Seite 23 der Botschaft, Weltmeisterschaft im Behindertensportschiessen 2006 in Sargans. Im Abschnitt Kosten und Finanzierung steht auf Zeile 14 irrtümlich, dass die Gemeinde Grabs und Walenstadt das Projekt mitfinanzieren. Richtigerweise sind es die Gemeinden Sargans und Walenstadt. Die vom Amt für Kultur abgelehnten Beitragsgesuche wurden nicht beanstandet. Die Mitglieder der Finanzkommission genehmigten den vorliegenden Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2006 (I) von insgesamt 5'634'200 Franken mit 13:0 Stimmen. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |
7.6.2006 | Wortmeldung | Zu Seite 30 «Einsatz st.gallischer Revierförster im Kanton Obwalden im Rahmen der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2005». Ich finde es gut und richtig, dass wir in freundeidgenössischer Solidarität im Katastrophenfall in anderen Kantonen helfen gehen. Allerdings frage ich mich, ob der Kanton Obwalden der Kanton ist, dem wir eine Gratisdienstleistung erbringen sollen. Noch vor kurzer Zeit hat der Kanton Obwalden sein Steuergesetz in einer Art abgeändert, dass die Superreichen bei ihm herzlich willkommen sind, und je reicher sie sind, umso weniger zahlen sie Steuern. Der Kanton will ganz bewusst den anderen Kantonen die sehr guten Steuerzahler abwerben. Ich finde, einem Kanton wie Obwalden oder auch anderen Kantonen, die gleich verfahren und sich von der freundeidgenössischen Solidarität verabschieden, denen leisten wir zwar Hilfe, aber wir stellen ihnen Rechnung. Sie können dann bei ihren Superreichen vorbeigehen und fragen, ob sie zur Katastrophenbewältigung beitragen wollen. Bei dieser Gelegenheit möchte ich dem Amt für Kultur und dem neuen Chef ein grosses Kompliment machen für die wunderbare Präsentation der Vorlage. Es weht ein neuer guter Wind im Amt für Kultur. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2006 |