Geschäft: Perspektiven der Volksschule

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.06.01
TitelPerspektiven der Volksschule
ArtKR Berichterstattung
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung18.4.2006
Abschluss27.9.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 6. Juni 2006
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBericht der Regierung vom 2. Mai 2006
AntragAntrag SP-Fraktion vom 25. September 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.9.2006Antrag SP-Fraktion zu Abschnitt 6 Ziff. 234Zustimmung88Ablehnung58
27.9.2006Eintreten123Zustimmung28Ablehnung29
Statements
DatumTypWortlautSession
27.9.2006Wortmeldung

Die SP-Fraktion hat einen Vorstoss eingereicht. Ich möchte Sie bitten, die Diskussion über die Tagesschulen dann wieder aufzunehmen, wenn der Vorstoss der SP-Fraktion behandelt wird. Dann darf ich Sie bitten, sich kurz zu fassen, ansonsten wir ein Zeitproblem haben.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, den Bericht gemäss Antrag der Regierung zur Kenntnis zu nehmen.

Die vorberatende Kommission hat sich zu zwei ganztägigen Sitzungen am 22. August und 4. September 2006 getroffen. An den Sitzungen nahmen neben den Kommissionsmitgliedern auch Fachpersonen des Erziehungsdepartementes teil. Der Bericht «Perspektiven der Volksschule» fasst mehrere Vorstösse zusammen, die zwischen den Jahren 2002 und 2006 eingereicht worden sind und die in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit verschiedenen Schulprojekten und dem Ergebnis der Pisa-Studie stehen. Der Bericht wurde von der Regierung initiiert und beruht, nicht wie sonst, auf einem Auftrag des Parlaments. Die Mitglieder des Parlaments und weitere interessierte Kreise erhalten mit diesem Bericht einen Einblick in die Bildungslandschaft des Kantons, die Auswirkungen der Bundesgesetzgebung und der Beschlüsse der Erziehungsdirektorenkonferenz. Im Mai 2006 wurde der Bildungsartikel vom Schweizer Volk angenommen. Er verpflichtet den Bund und die Kantone zur Koordination der Bildungssysteme. Dieser Entscheid wird unsere Schulentwicklung massgeblich beeinflussen.

Der Bericht ist eine Standortbestimmung verschiedener laufender Schulprojekte, wie die Einführung des Frühenglisch und die erweiterten Blockzeiten. Ansatzweise werden auch neue Perspektiven aufgezeigt, wie der einheitliche Lehrplan für die Deutschschweiz. Doch Visionen, die über die im Bericht genannten Perspektiven hinausgehen, wie die Schule von morgen aussehen könnte, fehlen. Diese Kritik wird von einer Mehrheit der Kommissionsmitglieder geteilt. Der Bericht soll einen ganzheitlichen Blick auf die Volksschule ermöglichen, was nicht in allen Teilen gelungen ist. Einzelne Bereiche, wie die sonderpädagogischen Massnahmen, werden nur am Rand erwähnt. Die integrative Oberstufe fehlt ganz.

Perspektiven entwickeln bedeutet, über den bekannten Horizont hinauszuschauen, in die Zukunft zu blicken und Neues zu entwickeln. Der Bericht zeigt die Perspektiven der geplanten Projekte auf. Doch darüber hinaus fehlen die zukunftsorientierten Perspektiven. Im Zentrum der Diskussion standen die Einführung der erweiterten Blockzeiten und damit verbunden der Ausbau der betreuten Tagesstrukturen. Im Fokus stand vor allem der geplante Mittagstisch. Die Kommissionsmehrheit geht von einem bedarfsgerechten Angebot aus. Unter bedarfsgerecht versteht die Kommission, dass zwar ein Anspruch für einen Mittagstisch besteht, wenn jedoch kein Bedarf ausgewiesen ist, d.h. die Eltern den Mittagstisch nicht einfordern, er nicht angeboten werden muss. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission möchte die Schulgemeinden dazu verpflichten. Weitere Projekte, wie der geplante Volksschulabschluss, Einführung des Frühenglisch in der Primarschule, die Integration des Kindergartens in die Volksschule, fanden die Zustimmung der vorberatenden Kommission.

Kritisch gewürdigt wurde von der vorberatenden Kommission die mangelnde Perspektive der finanzpolitischen Auswirkungen. Augenscheinlich ist, dass die laufenden Projekte nicht kostenneutral umgesetzt werden können. Mit der demografischen Entwicklung, d.h. mit dem zu erwartenden Abbau von rund 500 Klassen in den nächsten 10 Jahren, werden Mittel frei, die teilweise für die Umsetzung der laufenden Projekte genutzt werden können. Es wurde eine Aufschlüsselung der Kostenentwicklung nach Wahlkreis gefordert. Mit dem vorliegenden Bericht «Perspektiven der Volksschule» werden keine Entscheide, die in der Kompetenz des Kantonsrates stehen, vorweggenommen.

An der zweiten Sitzung befasste sich die vorberatende Kommission auf Wunsch von Regierungsrat Stöckling mit der Vernehmlassung zu «HarmoS», der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule. Im Bericht «Perspektiven der Volksschule» wird auf die Harmonisierung der Schule durch die Bildungsverfassung, aber auch durch die stärkere interkantonale oder sprachregionale Zusammenarbeit bei der Schulentwicklung hingewiesen. Mit HarmoS soll diese verstärkt und verbindlich erklärt werden durch folgende Inhalte: Definition von strukturellen Eckwerten wie Schuleintritt, Dauer der Schulstufen; Benennung von übergeordneten Zielen der obligatorischen Schule; Bezeichnung der Instrumente für Qualitätssicherung und Entwicklung; Bestimmung von Bildungsstandards. Bis Ende November 2006 läuft die Vernehmlassungsfrist in den Kantonen. Im Herbst 2007 soll das Konkordat von der Erziehungsdirektorenkonferenz verabschiedet werden.

Mit der Gutheissung empfiehlt die vorberatende Kommission der Regierung, dem vorliegenden Konkordat zuzustimmen. Es wurden keine Anträge gestellt. Der Bericht wurde mit 13:2 Stimmen positiv zur Kenntnis genommen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Mit der Einführung von Frühenglisch wird wissenschaftlichen Erkenntnissen nachgelebt, dass das Sprachenlernen früh einsetzen muss. Das sichere Beherrschen der Standardsprache ist die Grundlage für das Erlernen von Fremdsprachen. Immerhin 12 Prozent der Schülerinnen und Schüler zeigen eine sehr schwache Leseleistung. Tatsache ist, dass eine grosse Gruppe von Kindern mit Teilleistungsschwächen die Regelklasse besucht. In meiner Arbeit als Legasthenietherapeutin habe ich aktuell unter den acht Kindern nur eines mit Migrationshintergrund. Sollen diese Kinder im Fremdsprachenunterricht nicht untergehen, ist ein differenziertes Förderangebot zwingend. Es ist anzunehmen, dass sich der Anteil der Kinder, die eine Fördermassnahme brauchen, erhöhen wird. Wir brauchen Rahmenbedingungen, die einerseits die Schülerinnen und Schüler im Mittelfeld und die guten Schülerinnen und Schüler vom Fremdsprachenunterricht profitieren können. Wie steht es aber mit den Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsschwächen? Ich stelle diese Frage, weil ich in den ergänzenden Informationen über die Kosten eine Aussage über die fördernden Massnahmen vermisse.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Ziff. 3.1.5 (Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund): Der Bericht zählt verschiedene Massnahmen zur Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund auf. So muss der Deutschunterricht für fremdsprachige Kinder genauer definiert werden. Über welchen Zeitraum sollen diese Schülerinnen und Schüler speziell in Deutsch ausgebildet werden? Wie hoch soll die wöchentliche Lektionenzahl sein? Heute bestehen diesbezüglich recht grosse Unterschiede. Die Schulgemeinden werden eingeladen, freiwillige Deutschkurse für Mütter und Väter anzubieten. Schulgemeinden sollen nicht nur eingeladen, sondern dazu verpflichtet werden, solche Kurse anzubieten. Selbstverständlich können die verschiedenen Schulgemeinden sich für diese Aufgaben zusammenschliessen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Abschnitt 6 Ziff. 2 wie folgt zu formulieren: «Die Regierung wird eingeladen, zum aktuellen Stand im Bereich Sonderschule zusätzlich Bericht zu erstatten.»

In der Zusammenfassung des Berichtes heisst es, er gebe einen Überblick zum aktuellen Stand und über die Perspektiven der obligatorischen Volksschule und des Kindergartens. Als Präsidentin des Verbandes der privaten Sonderschulträger muss ich aber doch mit aller Deutlichkeit darauf hinweisen, dass der Sonderschulbereich ein wichtiger Bereich ist in unserem Schulsystem und in diesem Bericht praktisch fehlt. Der Sonderschulbereich steht in den kommenden Jahren vor grossen Herausforderungen. Vermisst habe ich einen Bericht zu Begriffen wie Integration. Begriffe halt, die Ängste auslösen können und über die eine Diskussion geführt werden muss. Wir vom Verband bemühen uns, Kontakt mit dem Erziehungsdepartement zu halten. Der ganze Rat soll aber auch umfassend informiert werden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Ich habe eine Frage zum Schuleintrittsalter. Sie finden das im Bericht auf S. 13 in der Mitte. Da ist das vollendete sechste Altersjahr entscheidend, und es steht dann als Stichtag der 30. Juni. Wenn ich zurückblende, haben wir vor vielen Jahren den Schulbeginn vom Frühling auf den Spätsommer verschoben. Also um vier Monate. Dannzumal war Stichtag der Jahreswechsel. Wenn man jetzt diese Verschiebung aufrechnen würde, so müsste der Stichtag im April sein und nicht im Juni. Meines Wissens haben die umliegenden Kantone Thurgau und Zürich auch heute noch Stichtag April, Graubünden sogar noch Stichtag Jahreswechsel. Dazu hätte ich gerne eine Auskunft. Was gilt tatsächlich in der Deutschschweiz? Ich persönlich würde den Stichtag April als sinnvoller erachten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die Schaffung des Konkordates interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im sonderpädagogischen Bereich, Konkordat zur Sonderpädagogik ist eine Folge der NFA. Am 1. Januar 2008 übernehmen die Kantone die gesamte fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die besondere Schulung von Kindern und Jugendlichen. Die Vereinbarung hat die Form eines rechtsverbindlichen Staatsvertrages zwischen den Kantonen. Die Kantone haben bis Ende 2006 eine Vernehmlassungsfrist. Wenn die EDK das Konkordat verabschiedet, so muss das kantonale Parlament dem Beitritt zustimmen, je nach Kanton auch das Stimmvolk. Das Konkordat tritt in Kraft, wenn mindestens zehn Kantone beigetreten sind, frühestens aber 2011. Ein Anrecht auf besondere Förderung haben wie bis anhin alle Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen von Geburt bis zur Vollendung des 20. Altersjahres. In der Vereinbarung wird das Grundangebot im sonderpädagogischen Bereich festgelegt. Kernstück der Vereinbarung ist die Schaffung von gesamtschweizerischen Koordinations- und Harmonisierungsinstrumenten. Die Kantone verpflichten sich, folgende Instrumente anzuwenden, wie einheitliche Terminologie, einheitliche Qualitätsstandards und einheitliche Diagnoseinstrumente.

Mit dem Inkrafttreten der NFA haben Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene mit einer Behinderung den Status von Versicherten zu Teilnehmenden am Bildungssystem gewechselt. Also sind sie Schülerinnen und Schüler, ein Paradigmawechsel, der in der Auswirkung nicht zu unterschätzen ist. Wichtig ist auch die Erkenntnis, dass die besonderen Bildungsbedürfnisse und nicht mehr die Invalidität den Anspruch auf sonderpädagogische Leistungen begründen. In den Grundsätzen wird der sonderpädagogische Bereich ein Teil des öffentlichen Bildungsauftrages. Mit diesem Hintergrund und durch diese recht kurze Aufzählung bin ich der Meinung, dass auch der Sonderschulbereich ein Bestandteil in den Perspektiven der Volksschule einnehmen muss. Ich weiss, dass die Sonderschulen ein kleiner Teil des Schulsystems sind. Auch nach Rücksprache mit anderen Gremien der Sonderschulkommission im Verband der Trägerschaft von privaten Sonderschulen stehen wir mit unserer Ansicht nicht isoliert da. Es ergeben sich auch in diesem gesamtschweizerischen Rahmen einige Fragen, die sich in diesem Zusammenhang mit der bevorzugten integrativen Lösung in Bezug auf die Volksschule stellen. Wie viel Integration verträgt die heutige Regelklasse? Wo sind die Grenzen und die Chancen für alle am Bildungsprozess beteiligten Personen? Warum werden Therapieformen abschliessend aufgezählt? Wir befürchten nicht nur einen Leistungsabbau, sondern auch einen Qualitätsverlust. In den Perspektiven der Volksschule wird eine Terminplanung vorgelegt. Wie sieht die Terminplanung im sonderpädagogischen Bereich aus? Ich denke an Neukonzeptionierung der Früherziehung, Überarbeitung Sonderschulkonzept und Sonderschulgesetz. Ist der Kanton St.Gallen auch in solche Projekte im sonderpädagogischen Bereich involviert und beteiligt? Wenn nein, warum nicht? Welche Visionen werden in dieser Neuausrichtung verfolgt? Solche entscheidende Schritte können nicht auf dem Verordnungsweg erlassen werden, sondern bedürfen einer Gesamtschau mit einer gesicherten Erprobung.

Die Hinweise im Geschäft 40.06.02 «Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleiches und die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kanton» wird unter «Sonderschulung» zu vage und zu wenig verbindlich definiert. Ich gehe davon aus, dass gemäss der Kurzinformation der EDK der Kantonsrat der Vereinbarung beitreten muss und ratifizieren wird. Gerade aus diesem Grund wäre hier eine Gesamtschau des gesamten öffentlichen Bildungswesens angezeigt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Ziff. 2.2 (Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der obligatorischen Schule): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Sinn eines Rechenschaftsberichtes fehlt im Kanton ein Controlling, welches letztlich die Erhebung von Indikatoren und Statistiken für eine langfristige und strategische Bildungsplanung darstellen soll. Auf Stufe HarmoS ist ein Bildungsmonitoring auf nationaler Ebene vorgesehen. Hier werden Studien wie Pisa und ähnliche lanciert und gegenüber anderen Ländern und Regionen ausgewertet und verglichen. Das kantonale Bildungsmonitoring dagegen soll vorsehen, Feinabstimmungen in unserem Kanton mit unseren Eigenheiten vornehmen zu können und die Wirkung daraus zu überwachen und zu kontrollieren. Letztlich haben das Erziehungsdepartement, aber auch die Schulgemeinden in unserem Kanton in den vergangenen Jahren erhebliche und auch sehr gute Arbeit im Bereich des Qualitätsmanagements in der Volksschule geleistet. Mit grossem Erfolg konnte ein gewaltiges Projekt nun in die Tat umgesetzt werden mit dem Ziel, die Schulqualität auf allen Stufen, also Klassenzimmer, Lehrerteam, Behörde zu halten und sogar zu verbessern. Als Teil dieser kantonalen Qualitätssicherung dient für mich das Bildungsmonitoring und die Bildungsplanung. Der Bericht «Perspektiven zur Volksschule» enthält meines Erachtens eine Aufzählung der bereits initiierten Projekte. Er lässt eine Systematik in der Schulentwicklung vermissen, gleichzeitig sind keine Ziele formuliert, womit die entsprechenden Projekte in Verbindung gebracht werden können. Es fehlt durchwegs eine Aussage über ein entsprechendes Kontroll- und Evaluationssystem, womit auch gegenüber dem Kantonsrat Bericht erstattet werden könnte. Dem Postulat der CVP-Fraktion hinsichtlich des Bildungsmonitorings ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Ziff. 2.3.4 (Einschulung: Erziehung und Bildung in Kindergarten und Unterstufe): Anlässlich der Beratung des Berichts «Kindergarten und Primarschule im Wandel der Gesellschaft» in der Februarsession 2003 hat unsere Fraktion folgende kritische Anmerkungen gemacht bezüglich der Basisstufe? Die Schulversuche müssen repräsentativ durchgeführt werden, damit klare Aussagen gemacht werden können über die pädagogische und bildungspolitische Nützlichkeit. Die personellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen müssen aufgezeigt werden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Gemäss dem Sprachenkonzept wird Englisch ab der dritten Primarklasse und Französisch ab der fünften Klasse unterrichtet. Die Stärken der Standardsprache im Kindergarten und in der Unterstufe soll die notwendige sprachliche Basis für das Erlernen der Zweitsprache Englisch legen. Wenn die Grundlagen in der Standardsprache für das Erlernen der Zweitsprache Englisch nicht vorhanden sind, so müssen unbedingt auch in Normalklassen Massnahmen getroffen werden können. Auch Kinder, die keine Sonderklasse oder Kleinklasse besuchen, müssen bei Überforderung vom Englischunterricht befreit werden können. Ich möchte bei aller Mehrsprachigkeitsförderung diese Kinder nicht vergessen. Dort sollten wir möglicherweise die Zeit nutzen, diese Basissprache, die zum Erlernen weiterer Sprachen notwendig ist, eben zu nutzen und zusätzlich Deutschunterricht anzubieten. Es betrifft im Übrigen nicht nur fremdsprachige Kinder. Auch Kinder mit langsamer Sprachentwicklung können davon betroffen werden, wie schon Gilli-Wil darauf hingewiesen hat.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Ziff. 3.6.1 (Neugestaltung der Lektionentafel): Die Schule muss den jungen Menschen helfen, in ihrer Welt erwachsen zu werden. Die Schule muss den Kindern die Erfahrung verschaffen «ich kann». Die gestalterisch-musische Tätigkeit, die im Alltag eine wesentliche Rolle spielt, muss mehr und nicht weniger Gewicht bekommen, denn Handarbeit, Werken und Zeichnen haben eine spezielle Nähe zu Kreativität. Diese gilt es zu nutzen. In Handarbeit und Werken werden die Lernprozesse 1:1 sicht- und erlebbar. Wer kennt nicht die beschwingenden Gefühle, wenn etwas gelingt aufgrund des eigenen Tuns. Diese Erfahrungen geben Selbstsicherheit und helfen mit, sich in einer rasch wandelnden, unsicheren Welt zurechtzufinden. Hier muss die Schule einsetzen. Ihre Aufgabe ist es, den Schülerinnen und Schülern möglichst viele Gelegenheiten zu bieten, solche positiven Erfahrungen zu machen. Ich bitte Sie, setzen Sie sich weiterhin für eine ganzheitliche Bildung ein und verzichten Sie auf die Kürzung von 120 Gestaltungslektionen auf der Mittelstufe. Für mich wäre eine Aufstockung der Stunden durchaus eine mögliche Lösung. Investitionen in die Bildung sind Investitionen in die Zukunft.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Ich bitte Sie, uns von dieser Arbeitsbeschaffungsmassnahme zu befreien. Wir müssen Ihnen einen Antrag unterbreiten für die Änderung der Sonderschulgesetzgebung, das passiert sowieso. Aber ein zusätzlicher Bericht hat beim besten Willen überhaupt keinen Platz und keinen Sinn und gibt Ihnen keine weiteren Grundlagen für Ihre Arbeit.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

In vier Postulaten wurde die Regierung eingeladen, Bericht zu Reformvorhaben in der Volksschule zu erstatten. Deren drei stammen aus der SP-Fraktion, das vierte haben wir aktiv unterstützt. Wir sind weitgehend zufrieden. Die von uns seit vielen Jahren gewünschte Harmonisierung ist dank dem HarmoS-Konkordat ein gutes Stück vorwärts gerückt. Dem Wandel der Gesellschaft wird Rechnung getragen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Blockzeiten und Mittagstisch, die Erprobung von Halbtagesstrukturen und eine Reform der Einschulung durch die Schaffung der Basisstufe stehen im Zentrum und belegen, dass sich die Verantwortlichen der Realität stellen wollen und nicht überholten Vorstellungen nachtrauern. Auch die Koordinierung des Sprachunterrichts begrüssen wir vollumfänglich. Die Förderung der Standardsprache ist uns wichtig. aber auch, dass alle Kinder so früh wie möglich zwei Fremdsprachen lernen können. Was vor zehn Jahren noch undenkbar erschien, ein Deutschschweizer Lehrplan, scheint in greifbare Nähe gerückt. Der Kanton St.Gallen ist innovativ im Bereich von schulischen Messinstrumenten. Das Messinstrument «Cockpit» hat sich gut bewährt und wird auch von anderen Kantonen in Anspruch genommen. Wir wünschen dem sich in Entwicklung befindlichen Evaluationsinstrument Stellwerk den gleichen Erfolg. Die ersten beiden Durchläufe waren vielversprechend. Es wird nicht leicht sein, die national bekannten Multicheck- und Basiccheck-Tests zu konkurrenzieren. Der finanzielle Aufwand für die neuen Projekte ist nicht leicht zu eruieren. Wir finden einen Mehraufwand für angestrebte Qualitätssteigerung absolut gerechtfertigt, umso besser, wenn er durch den demografischen Rückgang der Schülerzahlen vermindert oder gar ausgeglichen werden sollte.

Der Titel «Perspektiven der Volksschule» scheint uns zu hoch gegriffen. Wir vermissen ein Grundsatzstatement zur Strategie der Volksschule. Uns fehlen konkretere Vorstellungen zu den Folgen der gesellschaftlichen Veränderungen, z.B. zum Thema Integration. Die Tagesschule wird in einem einzigen Satz auf den Termin «irgendwann» verschoben. Die Halbtagesstrukturen bedeuten einen ersten Schritt. Nicht nur im Parteiprogramm der SP-Fraktion, sondern auch im Parteiprogramm der FDP- und CVP-Fraktion ist das Thema Tagesschule enthalten. Im Kanton St.Gallen gibt es bis heute keine einzige öffentliche Tagesschule. Wir sind nicht der Meinung, dass wir diesen Standortvorteil den Privatschulen überlassen sollten.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Bericht gibt einen guten Überblick über die laufenden Projekte auf kantonaler Ebene. Er sucht die Einbindung in die interkantonale Zusammenarbeit und nimmt Bezug auf die Auswirkungen des Bildungsartikels auf nationaler Ebene. Die CVP-Fraktion unterstützt folgende Hauptstossrichtungen:

  1. Die Ausdehnung der Blockzeiten auf fünfmal vier, Modell A1, wobei wir für den Kindergarten, insbesondere das erste Kindergartenjahr, eine adaptierte Lösung sehen. Mit der Ausdehnung der Blockzeiten kommt die Politik einer Forderung der Gesellschaft und Wirtschaft nach.

  2. Die Einführung eines bedarfsgerechten Mittagstisches, wobei die Bedingung «bedarfsgerecht» klar zu definieren und den Schulgemeinden je nach ihrer Situation ein grosser Spielraum zu gewähren ist. Die Zuständigkeiten und die Finanzierung mit Beteiligung der Eltern sind klar zu regeln.

  3. Das Sprachenkonzept mit Englisch ab der dritten Primarklasse und Französisch ab der fünften Primarklasse, wobei dem Lateinunterricht zu wenig Beachtung geschenkt wurde.

Die CVP-Fraktion unterstützt auch den Vernehmlassungsentwurf zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule. Die CVP-Fraktion vermisst im Bericht eine koordinierte Gesamtstrategie für das st.gallische Bildungswesen und längerfristige Perspektiven. Die Aussagen zu Koordination und Entwicklung im Volksschulbereich sind ungenügend. Die gesellschaftliche Entwicklung erfordert eine grundsätzliche Diskussion. Welche Rolle hat die Schule in diesem Veränderungsprozess? Welche Verpflichtungen darf das Schulsystem seitens der Eltern erwarten, damit diese ihre Verantwortung wahrnehmen? Welche Wege gehen wir in der Elternbildung, um die Eltern stärker einzubeziehen? Das Erziehungsdepartement prognostiziert einen Rückgang von 500 Schulklassen bis ins Jahr 2014. Dieser Veränderungsprozess wird sich auch auf die Schulstrukturen auswirken müssen. Mit der Einführung von Schulleitungen wurden die Voraussetzungen für eine Trennung der operativen und strategischen Ebene geschaffen. Die Anforderungen der Schulräte und Schulleitung steigen. Die CVP-Fraktion fordert eine Auslegeordnung der Auswirkungen auf die Strukturen und deren Überprüfung.

Für die CVP-Fraktion erfüllt der Bericht die Anforderungen an eine umfassende Darstellung der Kostenentwicklung und -transparenz der einzelnen Reformprojekte nicht. Es ist äusserst fragwürdig, wenn die Kostenentwicklung linear anhand der künftigen Schülerzahlen heruntergebrochen wird und dadurch der Eindruck eines grossen Einsparungspotenzials entsteht. Wir haben grosse Zweifel, dass dies für alle Schulgemeinden mit den heutigen Strukturen überhaupt möglich ist. Verschiedene Kostenfaktoren werden nur ungenügend oder überhaupt nicht berücksichtigt, wie Kosten für die Basisstufe, Kosten für Förderung leistungsschwacher Schüler und differenzierte Ausgestaltung des Mittagstisches. Die CVP-Fraktion gibt mit der Kenntnisnahme des Berichtes keinen Blankokredit für die Vorlagen, die uns aufgrund dieses Berichtes demnächst vorgelegt werden. Wir fordern, dass in diesen Vorlagen, sei dies eine Botschaft zu einer Änderung des Volksschulgesetzes oder ein Bericht zur Basisstufe, die finanziellen Auswirkungen vertiefter und umfassender dargelegt werden.

Die CVP-Fraktion hat in der vorberatenden Kommission zusätzliche Angaben zur Kostenentwicklung in den einzelnen Schulgemeinden gefordert. Inzwischen haben wir ergänzende Informationen zur Entwicklung des Aufwandes, beschränkt auf die Personalkosten in den einzelnen Wahlkreisen, erhalten. Wir müssen daraus den Schluss ziehen, dass im st.gallischen Bildungswesen nur sehr wenig Daten vorhanden sind und deshalb aussagekräftigere Zahlen zu den finanziellen Auswirkungen nicht gemacht werden können.

Der Bericht enthält keine Angaben über die Umsetzung eines Bildungsmonitorings auf kantonaler Ebene. Die Erfassung bildungsrelevanter Daten würde eine Analyse ermöglichen und die Voraussetzung für eine Bildungsplanung und Entwicklung der Schule schaffen. Weil in unserem Kanton diese Möglichkeit nicht vorhanden ist, das Bildungssystem zu analysieren und Stärken und Schwächen zu untersuchen, wird die CVP-Fraktion diesen Handlungsbedarf in einem separaten Postulat, das wir heute einreichen, zur Diskussion stellen.

Der Bericht der Regierung widmet sich vor allem der Primarschulstufe. Das Projekt Stellwerk und der eingeschlagene Weg Richtung Volksschulabschluss in der Oberstufe sind zu begrüssen. Trotzdem vermisst die CVP-Fraktion eine grundlegende Diskussion über integrative Formen der Oberstufe.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion setzt sich für Blockzeiten und Mittagstische ein. Es ist richtig, in Sachen Blockzeiten die zusätzlichen Stunden, die die Kinder in der Schule sind, für zusätzlichen Unterricht zu nutzen. Die Gemeinden sind dazu zu verpflichten, Mittagstische anzubieten. Diese sollen auch durch ältere Schülerinnen und Schüler freiwillig genutzt werden können. Damit wird eine alte Forderung der FDP-Fraktion nach besserer Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit berücksichtigt. Wir setzen uns auch für Tagesstrukturen in der Schule ein. Wir sind für flexible Lösungen, die auf die unterschiedlichen Situationen und Bedürfnisse in den Gemeinden und Städten des Kantons Rücksicht nehmen. Nur so sind Tagesstrukturen auch vernünftig zu finanzieren. Was die Mittagstische betrifft, so betonen wir, dass die Gemeinden absolut frei sein sollen, wie sie diesen Tisch ausgestalten wollen. Es müssen flexible, bedarfsgerechte und innovative Lösungen möglich sein. Auch das vorgeschlagene Sprachenkonzept ist in unserem Sinne. Wir begrüssen auch, dass es künftig einen Volksschulabschluss geben soll. Mit «Stellwerk» sind die Voraussetzungen im Kanton gegeben, ein Abschlussportfolio zu erstellen, das über das Leistungsniveau der Schülerin und des Schülers Auskunft gibt. Wir stehen auch klar ein für «HarmoS». Mit dieser interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung der Volksschule kann die Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen in der ganzen Schweiz nachhaltig verbessert werden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

In der Essenz resultiert aus diesem Bericht eine vermehrte Gewichtung der sprachlichen Fächer in Unter- und Mittelstufe sowie eine output-orientierte Qualitätskontrolle mit den messbaren Instrumenten Cockpit und Stellwerk über die gesamte Dauer der Volksschule. Das Unterrichtsziel wird damit schwergewichtig auf das Erreichen von kognitiven Fähigkeiten verlagert. Lernziele, für die es schwieriger ist, ein Messinstrument zu entwickeln, wie Persönlichkeitsentwicklung und Sozialkompetenz, werden in der Folge an Wertung verlieren. Kinder ab dem Kindergartenalter bis zur Mittelstufe lernen aus einem inneren Antrieb. Wichtig für sie ist der Input von Erziehenden und Lehrpersonen. In der output-orientierten Qualitätskontrolle mittels vergleichenden Tests wie Cockpit werden diejenigen, die sowieso leicht lernen, mit Erfolg belohnt. Diejenigen mit Entwicklungsauffälligkeiten, Fremdsprachige und sozial Benachteiligte werden im Vergleich schlechtere Leistungen erbringen.

Wir wissen heute, dass ein zunehmender Teil von Kleinkindern an Bewegungs- und Erlebnismangel leidet. Es sind Erfahrungen, die durch berühren, sehen, hören und riechen zustande kommen. Dazu gehört auch die Fantasie, die sich nur entwickeln kann, wenn vorgelesen statt ferngesehen wird, wenn Langeweile so lange nicht durch Computerspiele gestört wird, bis das Kind aus sich selbst das freie Spiel entdeckt. Kinder, die nicht greifen lernen, weil sie nie ein Klettergerüst gesehen haben, werden auch Schwierigkeiten im Begreifen kognitiver Inhalte zeigen. Kinder, die wegen visueller Reizüberflutung keine Fantasie entwickeln, werden Schwierigkeiten haben, Aufsätze zu schreiben, weil ihnen die inneren Bilder dazu fehlen. Kinder, deren Eltern nicht einmal die eigene Muttersprache beherrschen, werden nie eine Fremdsprache lernen können. Entwicklungsneurologische Untersuchungen bestätigen diese Zusammenhänge. Die frühere Einschulung der Kinder mit dem vollendeten vierten Lebensjahr bringt es mit sich, dass sich die einzelnen Kinder in ihrem Entwicklungsstand viel stärker voneinander unterscheiden als Kinder im Alter von sieben Jahren. Der Preis für die frühere Einschulung ist bereits heute, dass sich in jeder ersten Klasse mehrere Kinder befinden, die trotz normaler Intelligenz und hoher Lernmotivation das Lesen schlicht noch nicht lernen können, weil die dazu nötigen entwicklungsbedingten Grundlagen fehlen. Ich wage zu bezweifeln, dass sie mit zusätzlichen Fremdsprachen, Cockpit und Abbau von Mathematikstunden genügend Erfolgserlebnisse erfahren können.

Es ist kein Zufall, dass ich in der Zusammenfassung des Berichtes «Perspektiven der Volksschule» das Wort «Eltern» gerade einmal gefunden habe. Es ist kein Zufall, dass zur Vernehmlassung zum HarmoS-Konkordat zwar Gemeindepräsidenten, nicht aber Elternorganisationen oder Kinder selbst eingeladen wurden. Wie können Perspektiven entwickelt werden, ohne die Bedürfnisse derjenigen zu erfragen, für die die Dienstleistung Bildung erbracht wird? Die nicht kognitiven musischen, handwerklichen und gestalterischen Fächer werden im Bericht in zwei marginalen Abschnitten gegen Schluss gewürdigt. In der Mittelstufe wird der Anteil sogar noch gekürzt. Die Begriffe wie Turnen oder Bewegungsförderung fehlen gänzlich. Wenn schon die output-orientierte Qualifikation stark gewichtet wird, würde ein Blick zu den anthroposophischen Schulmodellen nicht schaden. Sie zeigen uns, dass kognitive und musisch-gestalterische Fächer bis und mit Oberstufe im Verhältnis 1:1 gewichtet werden können inklusive zwei Fremdsprachen in der Primarschule mit einem Output-Resultat, das sich mit demjenigen der öffentlichen Schule messen lässt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die SVP-Fraktion kann bei diesen Perspektiven der Volksschule, wie sie im Bericht dargelegt werden, die politische Zustimmung auf keinen Fall geben. Für uns kommt nur eine Fremdsprache in der Primarschule in Frage, und zwar Englisch ab der dritten Klasse. Zwei Fremdsprachen in der Primarschule sind zu viel. Bei der Neugestaltung der Lektionentafel erachte ich es als falsch, einen Teil des Rechnens von der Primarschule in die Oberstufe zu verschieben, und das nur zugunsten der zweiten Fremdsprache. Mathematik und Deutsch gehören zu den Schlüsselqualifikationen für die spätere Berufsbildung.

Mit der Ausdehnung der Blockzeiten sind wir einverstanden. Die Umsetzung muss jedoch ohne Erweiterung der Unterrichtszeit erfolgen. Im Bericht fehlt das klare Bekenntnis der Regierung, die freiwilligen Mittagstisch-Angebote vollumfänglich den Gemeinden zu überlassen, und dass sie nicht gezwungen werden, Fachpersonal anzustellen. Beim Kapitel Kostenentwicklung weiss die Regierung nicht, was mit all den Projekten finanziell auf uns zukommt. Aber eines ist sicher: Wenn alles umgesetzt wird, was im Bericht dargelegt wird, werden die Kosten je Schüler unverhältnismässig steigen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Bei den Sonderschulen haben wir einen klaren Auftrag aus der NFA. Es wäre völlig falsch, in einem anderen Bericht in einem Zeitpunkt, in dem die Projektorganisation erst im Aufbau ist, irgendetwas dazu zu sagen. Deshalb haben wir uns nicht zur Sonderschule geäussert. In der Übernahme der Sonderschulen gibts zwei Phasen. In der Phase 2008 bis 2011 haben wir die Pflicht, all das zu übernehmen, was jetzt besteht, ohne jede Einschränkung. Es ist völlig sinnlos, den von Ihnen geforderten Bericht zu machen. Wir müssen bis ins Jahr 2011 das bisherige Angebot weiterführen. Ab dem Jahr 2011 werden Neuerungen kommen. Wir werden Ihnen die Anpassungen 2008 bis 2011 zeitgerecht unterbreiten. Wir werden Ihnen auch eine Vorlage unterbreiten, was nach dem Jahr 2011 passieren sollte. Aber dazu müssen Sie uns die nötige Zeit geben. Sie haben vom Planungsbericht NFA bereits Kenntnis genommen.

Was die Basisstufe kostet, können wir heute nicht sagen. Wir haben deshalb im Bericht klar gesagt, dass mit der Kenntnisnahme zu diesem Bericht keine Stellungnahme zur Basisstufe verbunden ist. Das wird Gegenstand einer eigenen Vorlage sein, die etwa im Jahr 2008 in den Kantonsrat kommen wird.

Das Bildungsmonitoring muss auf schweizerischer Ebene aufgebaut werden. Es ist völlig sinnlos, jetzt parallel zur schweizerischen Organisation auf kantonaler Ebene irgendetwas zu machen. Die Datenlage ist katastrophal im Bildungsbereich. Die Aufgabe ist beim Bundesamt für Statistik. Wir sind dabei, im Rahmen der EDK die Voraussetzung für das Bildungsmonitoring zu schaffen. Ob eine kantonale Stelle noch sinnvoll ist oder nicht, das wird sich zeigen. Die Gefahren eines Monitorings bestehen darin, dass wir in der Schule zu fest auf diejenigen Bereiche gehen, die leicht messbar sind. Hingegen bin ich der Meinung, dass die Wohlfühlpädagogik in Europa Schiffbruch erlitten hat. Sie müssen die Resultate der Genfer Schulen ansehen, wo dieser Wohlfühlpädagogik ganz grosser Wert beigemessen wurde. Alle interkantonalen Vergleiche zeigen, dass die St.Galler Schule in dieser Beziehung in der Schweiz zur Spitze gehört. Unsere Werte entsprechen auch in den messbaren Bereichen den Spitzenwerten der besten Länder in der Welt. Es wurde in der letzten Zeit in der Schweizer Schule noch nie so viel musiziert, noch nie so viel gestaltet wie heute. Es ist nicht wahr, dass im Gesamten abgebaut wurde in diesem Bereich. Auch heute haben wir nicht die Absicht, abzubauen. Was wir machen, ist ein klar stärkeres Gewicht in der Musik und eine leichte Korrektur im Bereich textiles Werken. Bei den Sprachen bin ich überzeugt, nachdem nicht einmal mehr der Zürcher Lehrerverband hinter der Initiative für nur eine Fremdsprache im Kanton Zürich steht, dass auch dort das Sprachenkonzept der EDK sich durchsetzen wird.

Bei den Kosten haben wir nicht nur eine globalisierte Kostenrechnung gemacht, sondern auf Seite 42 haben wir die Kosten pro Schüler nachgerechnet. Sie sind einverstanden mit der Einrichtung bedarfsgerechter Mittagstische. Da ist allerdings die Forderung der CVP-Fraktion widersprüchlich. Entweder wollen Sie eine klare Umschreibung, was Bedarf ist, oder Sie wollen eine grosse Autonomie der Gemeinden. Beides können sie nicht haben. Da bin ich der Meinung, dass wir den Gemeinden das übertragen können. Wir haben die Absicht, eine sehr schlanke Gesetzgebung in dieser Beziehung zu machen. Ich gehe davon aus, dass das von uns in Aussicht gestellte Modell Blockzeiten fünfmal vier mit Unterricht statt Betreuung den Vorstellungen des Kantonsrates entspricht. Bei der Ausgestaltung der Stundentafel sind dann unterschiedliche Vorstellungen wieder denkbar. Auch hier werden wir Ihnen Lösungen präsentieren.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Welche Klassen in der Primarschule haben weniger als 20 Lektionen in der Woche? Sie können den Unterricht auf den Vormittag verschieben. Das ist doch kein Problem und ging früher auch.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Ziff. 3 (Perspektiven der Volksschule aus kantonaler Sicht): Wir haben deutlich die Mutlosigkeit des Erziehungsdepartementes getadelt und uns ein offensiveres Vorgehen gewünscht. Wir sind klar der Meinung, dass der Kanton St.Gallen ein öffentliches Tagesschulangebot braucht. Es sprechen pädagogische, familienpolitische und ökonomische Gründe dafür. Ich möchte Sie noch auf einige weitere Aspekte hinweisen und stelle deshalb meinem Votum vier Zitate voraus. Das erste von Christian Eberle, er ist Bildungsexperte des wirtschaftsnahen Vereins «Avenir Suisse». Er sagte: «Tagesschulen müssen von der Ausnahme zur Regel werden, weil sie die Bildungsqualität erhöhen, eine präventive Wirkung haben und es Eltern ermöglichen, berufstätig zu sein.» Tagesschulen bringen der Gesellschaft einen sozioökonomischen Nutzen. Sie tragen zur Steigerung der Arbeitsproduktivität bei und kurbeln so das volkswirtschaftliche Wachstum an. Das zweite Zitat ist von Ursula Haller, SVP-Nationalrätin und Stadträtin von Thun: «Schulen mit Tagesstrukturen sollen zur Norm werden». FDP-Nationalrätin Christine Egerszegi hat sich so geäussert: «Alle sollen sich bei Bedarf Tagesschulen leisten können. Tagesschulen müssten für alle selbstverständlich werden. Die Kantone sollen für Angebote sorgen.» Kathi Ricklin, CVP-Nationalrätin: «Für uns ist es wichtig, explizit von Tagesschulen zu sprechen. Wir brauchen realistische Lösungen, die finanzierbar sind und durch die Kantone ausgestaltet werden können.» Wir von der SP-Fraktion befinden uns also in bester Gesellschaft.

Wie sieht es schweizweit aus? Einige Beispiele: Die Stadt Thun verfügt zwar auch erst über eine Tagesschule, plant aber bereits drei weitere. In der Stadt Zug stehen für etwa 7 Prozent der Schülerschaft schon 72 Plätze zur Verfügung, und es wird weiter ausgebaut. Auch in Zürich, wo es bisher 18 öffentliche Tagesschulen mit rund 1'000 Plätzen hat, wird das Angebot ergänzt. Winterthur hat noch etwas Rückstand. Erst im Jahr 2007 wird die erste Tagesschule in Betrieb genommen, man plant aber bereits eine flächendeckende Einführung. In Basel-Stadt besteht seit dem Jahr 2004 ein gesetzlicher Auftrag für die Schulen, Tagesstrukturen auszubauen. Bisher existieren 12 öffentliche Tagesschulen.

Im Kanton St.Gallen gibt es keine einzige öffentliche Tagesschule. Tagesschulen werden ausschliesslich auf privater Basis angeboten. Durch die geplanten Halbtagesstrukturen - mehr ist es nicht - wird ein durchgehender Block von etwa 7.30 bis 13.30 Uhr durch die Schule gewährleistet. Probleme wie die Nachmittagsbetreuung oder die Betreuung während der Ferienzeit sind damit noch nicht gelöst. Auch können die pädagogischen Chancen einer Tagesschule nur sehr beschränkt genutzt werden. Als Zukunftsvision für den Kanton St.Gallen sehen wir neben den herkömmlichen Schulen mit Vormittagsblock ein Netz regionaler Tagesschulen. Das ist unsere Forderung für die Perspektiven der Volksschule. Eine flächendeckende Einführung von Tagesschulen scheint auch uns in naher Zukunft nicht realistisch und auch nicht notwendig. Wir kennen die Widerstände. Man befürchtet den Zerfall der Familienstrukturen. Wir sind davon überzeugt, dass Tagesschulen eine Entlastung der Familie bedeute und nicht deren Zerfall fördern. Die Belastung vieler Eltern durch anforderungsreiche berufliche Tätigkeit ist gross. Wenn die Kinder in der Schule die notwendige Unterstützung und Betreuung erhalten, können Kinder und Eltern die gemeinsame Zeit unbelasteter geniessen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006
27.9.2006Wortmeldung

Die Kinder in der ersten Klasse haben 19 Lektionen. Die haben nicht einmal 20 Lektionen heute. Zum Zweiten haben wir Religionsunterricht und Musikunterricht. Wir haben verschiedene Klassenteilungen und das geht schlicht und einfach mit der heutigen Lektionentafel in den ersten drei Klassen nicht auf. Da können Sie rechnen so viel Sie wollen.

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27.9.2006Wortmeldung

Ziff. 1.1 (Schule gestern – Schule morgen): Ich lese im Bericht Bildung und Erziehung seien unzertrennbar miteinander verbunden. Dies spiegelt voll und ganz meine Meinung. Die Elternbildung, früher oft durch Frauenvereine oder kirchliche Institutionen organisiert, muss heutzutage auch durch die Schule im Rahmen der erweiterten Aufgaben wahrgenommen werden. Ich vermisse in diesem Sinn im Bericht ein Kostenbekenntnis für regelmässige kompetente Referate in Erziehungsfragen, die allen Eltern zugänglich sind. Die Studie der Hochschule St.Gallen für angewandte Wissenschaften vom Juli 2006 sagt aus, dass 36 Prozent der Eltern gelegentlich bis häufig an Grenzen stossen und dass die Elternbildungsangebote zu wenig bekannt seien. Damit ist meines Erachtens die Wichtigkeit und der Bedarf der Elternbildung erneut ausgewiesen und hätte im Bericht mehr Beachtung verdient.

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Ziff. 1.3 (Qualitätssicherung): legt ihre Interessen als Mitglied der regionalen Schulaufsicht offen. Das Kapitel Schulaufsicht wird im Bericht zu knapp behandelt. Es zeigt die Zukunftsperspektiven dieser Behördentätigkeit zu wenig genau auf.

Das gesamte Rekurswesen, welches im Begriff ist zuzunehmen und welches diese Schulaufsichten insbesondere während der Sommermonate stark beschäftigt, sehe ich überhaupt nicht erwähnt. Der Paradigmawechsel bei den Volksschulbehörden bereitet an einigen Orten noch Mühe, und die Aufgabenbereiche sowie einige Schnittstellen sind ungenügend geklärt. Die RSA arbeitet immer noch mit einem provisorischen Pflichtenheft.

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27.9.2006Wortmeldung

Was die Schulaufsicht betrifft, insbesondere die Rolle der regionalen Schulaufsicht, sind wir zurzeit dabei, das Pflichtenheft zu bereinigen und Schnittstellen abzubauen. Ich gebe zu, dass der Paradigmawechsel insbesondere bei den regionalen Schulaufsichten noch nicht richtig Platz gegriffen hat. Wahrscheinlich war es falsch, ehemalige Bezirksschulratspräsidentinnen und -präsidenten zu Präsidenten der neuen regionalen Schulaufsicht zu machen. Das sind zwar sehr qualifizierte Leute, die mit grossem Einsatz ihre Aufgabe erfüllen, die aber für mich immer noch stark im Denken des ehemaligen Bezirksschulrates verhaftet sind. Hier ist noch erheblicher Schulungsbedarf nötig.

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Heute ist es so, dass der Stichtag dem geltenden Konkordat entspricht. Das Konkordat sieht einen bestimmten Stichtag vor, und die Kantone können vier Monate früher oder vier Monate später ansetzen. Das künftige Konkordat sieht den Schulbeginn zwischen Mitte August und Mitte September vor.

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Ziff. 2.3.4 (Einschulung: Erziehung und Bildung in Kindergarten und Unterstufe): Unser Departement für Bildung ist ein Erziehungsdepartement. Im Kanton St.Gallen wird der Lehrplan durch den Erziehungsrat erlassen. Wir orientieren uns in der Volksschule am Erziehungs- und Lehrplan. Hier bei 2.3.4 steht der Begriff Erziehung und Bildung als gemeinsamer, einheitlicher Begriff. In der Volksschule haben wir gerade einen Artikel, der die Erziehung anspricht. Dort heisst es: «Die Schule unterstützt die Eltern im erzieherischen Auftrag». Als Lehrerin und schulische Heilpädagogin sehe ich in der Praxis oftmals den individuellen Gebrauch des Begriffs und des Auftrages Erziehung. Woran orientieren wir uns? An dem, wie wir es in der Kindheit und in der Schule selber erlebt haben oder an dem einzigen Artikel im Volksschulgesetz? Mein Wunsch ist es, auf kantonaler Ebene in der Lehrer-, Aus- und Fortbildung, in der Schulgemeinde und in der Elternbildung zu diskutieren, was wir unter Erziehung verstehen, und diese Diskussionen zu veröffentlichen. Erziehung sollte nicht so subjektiv gehandhabt werden.

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27.9.2006Wortmeldung

Die erste Fremdsprache muss aus wirtschaftlichen, staatspolitischen und kulturellen Gründen eine Landessprache sein. Nur so kann der Zusammenhalt der Landesteile beibehalten oder gar erhöht werden. Der Schweizer Wirtschaft ist die französische Sprache nach wie vor wichtiger als Englisch. Ausserdem zeigt das Erlernen einer Landessprache auch eine gewisse Wertschätzung gegenüber den anderen Sprachregionen. Wird nun die erste Fremdsprache Englisch sein, desavouieren wir die französischsprechende Schweiz. Es ist arrogant, wenn die Mehrheit der Deutschschweizer sagt, uns interessiert die Sprache und die Kultur unserer Landsleute aus der Romandie nicht. Wenn wir uns schon der Sprachenvielfalt rühmen, sollten wir diese Vielfalt auch leben. Nur dort, wo eine Sprache gesprochen wird, kann man eine Sprache wirklich beherrschen lernen. Vermehrte Schüleraustausche bzw. Sprachaufenthalte sind sinnvoll und deshalb zu fördern. Wir sind eine Willensnation. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns in unseren Landessprachen verständigen können. Es wäre tragisch, wenn sich die Romands und Deutschschweizer auf Englisch unterhalten müssten. In einem Interview mit dem «St.Galler Tagblatt» ist zu lesen, dass der Vorsteher des Erziehungsdepartementes nichts gegen ein Festschreiben der französischen Sprache als erster Fremdsprache hat. Warum wollen Sie jetzt im Kanton St.Gallen Frühenglisch einführen?

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27.9.2006Wortmeldung

Die Mehrheit will Englisch. Ich bin ein Demokrat und setze deshalb meine Auffassung hinter diejenige der Mehrheit.

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Ziff. 3.2 (Ausweitung der Blockzeiten und freiwilliger Mittagstisch): Man unterscheidet zwischen obligatorischer und freiwilliger Tagesschule. Eine obligatorische Tagesschule, das ist eine Tagesschule im klassischen Sinn. Sie bietet Unterricht und Betreuung während des ganzen Tages an. Zum Angebot gehören der Mittagstisch, betreute Aufwandstunden, Aufgabenstunden, Aufwandzeiten und gemeinsame Freizeitaktivitäten. Alle Kinder sind während der Kernzeiten anwesend. Das führt zu konstanten Gruppen, die von pädagogisch ausgebildetem Personal betreut werden. Die Vorteile einer solchen Schule liegen auf der Hand. Betreuung und Unterricht sind konzeptionell miteinander verhängt. Es kann sich eine echte Schulkultur entwickeln, die längere Aufenthaltsdauer in der Schule, die Betreuung auch ausserhalb der Schulstunden bedeutet mehr sprachliche Inputs, mehr Zuwendung, mehr Möglichkeiten der Förderung. Gerade das ist für Kinder aus bildungsfernen Elternhäusern eine Chance. In den freiwilligen Tagesschulen, zu denen auch die freiwilligen Schulhausangebote der Stadt St.Gallen gehören, können die Kinder bzw. deren Eltern aus dem Angebot auswählen. Das Angebot kommt dem Angebot der Tagesschule entgegen. Mit den in diesem Bericht genannten Tagesschulen handelt es sich um eine nochmals abgeschwächtere Form. Wenn die freiwilligen Tagesschulen «Tagesschulen light» sind, sind die hier vorgeschlagenen Strukturen «Tagesschulen superlight». Ich sehe es als ersten Schritt in die richtige Richtung. Um dem zweiten Schritt nachzuhelfen, haben wir unsere Motion eingereicht. Wenn nun in diesem Bericht steht, die Realisierung einer vollständigen Tagesschule bedarf noch grosser Überzeugungsarbeit, kann ich das nur unterschreiben.

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(im Namen der CVP-Fraktion): Der Postulatsbericht macht deutlich, dass das Erziehungsdepartement den Reformbedarf in der Volksschule primär auf der Primarschulstufe in Angriff genommen hat. Der Reformbedarf auf der Oberstufe kommt hingegen kaum zur Sprache. Die klare Trennung zwischen Real- und Sekundarschule wird den unterschiedlichen Begabungen vieler Schülerinnen und Schüler in den verschiedenen Leistungsfächern zu wenig gerecht. Seit Pisa wissen wir, dass Realschüler durchaus bessere Leistungen erbringen als Sekundarschüler und umgekehrt. Heute ist es nicht möglich, in den verschiedenen Fächern unterschiedliche Leistungsniveaus zu besuchen. Entweder man erreicht das Gütesiegel Sekundarschule oder man trägt eben das Label des Realschülers. Gleichzeitig wird dem Umstand zu wenig Rechnung getragen, dass auch in der Sekundarschule das Leistungsspektrum sehr gross ist. Zudem hat die klare Trennung zwischen Real- und Sekundarschule auch eine gesellschaftspolitische Komponente. Wer den Sprung in die Sekundarschule nicht schafft, kommt häufig in ein sozial schwieriges schulisches Umfeld, das wenig Motivation zur Leistung bietet. Für viele Eltern und Kinder ist das ein Problem.

Die CVP-Fraktion hat deshalb zu diesem Thema ein Postulat eingereicht. Wir möchten von der Regierung wissen, welche Erfahrungen andere Kantone mit der integrativen Oberstufe gemacht haben und welche Modelle mit welchem Erfolg praktiziert werden. Wir möchten auch über die Kostenfolgen einer integrativen Oberstufe Auskunft. Wir möchten insbesondere auch wissen, welche Formen der integrativen Oberstufe sich besonders eignen, um die Leistungsbereitschaft und das Leistungsniveau an der Oberstufe zu fördern.

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Mit Tagesstrukturen mag man wohl den Bedarf nach Kinderhütedienst für Berufstätige abdecken, man mag Berufstätigen mehr Freiheiten zugestehen, und man mag in Einzelfällen Erziehungsdefizite aufholen. Es wird zu wenig kritisch gefragt, was denn für das Kind das Beste ist. Es gibt wohl Unterschiede in der pädagogischen Betrachtung. Mit Tagesstrukturen nehmen wir den Familien den Druck weg, soziale Netzwerke zu schaffen. Es gibt in vielen Gemeinden Kinderhorte und Kinderkrippen, die meisten privat finanziert. Überlassen wir es doch den Eltern, solche Dienste frei zu nutzen. Ich bin dagegen, diesen Bereich in die Hände der Volksschule zu legen, obwohl für Alleinerziehende, sozial Benachteiligte und weitere im Einzelfall ein Bedarf nach festen Strukturen besteht. Auch im Bereich der traditionellen Familienstrukturen kann ein Bedarf angezeigt sein.

Der Vorsteher des Erziehungsdepartementes weiss, welche Projekte im Bereich der Sprachenkonzeptionierung in unserer Gemeinde in Wittenbach im Gange sind. Ich denke dabei an Deutschunterricht für fremdsprachige Eltern. An das Eltern-Kind-Projekt, das gerade gestartet ist. Auch im Bereich der sprachlichen Früherfassung von Kindern vor dem Kindergarten laufen Projekte. Ich denke an die erweiterte Differenzierung innerhalb des Kindergartens. 20 Prozent der Kinder, die heute in der ersten Klasse sind, müssen trotz all diesen Früherfassungsprojekten in unserer Gemeinde nochmals Deutschunterricht in der ersten Klasse besuchen. Ich bin nicht grundsätzlich gegen eine Fremdsprache, gegen das Frühenglisch ab der dritten Klasse. Ich befürchte aber zusätzlichen Förderbedarf, wenn wir die bildungsfernen Kinder in der englischen Sprache unterrichten müssen.

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27.9.2006Wortmeldung

In der Broschüre von Ihnen steht im Lehrplan 97 für die erste Klasse 21 Lektionen minus eine Lektion Religionsunterricht. Religionsunterricht besuchen nicht alle Schüler, also sind es noch 20 Lektionen.

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Ziff. 3.2.2 (Stand des Projekts und erste Ergebnisse): Es geht mir darum, dass man eine Differenzierung anstreben sollte zwischen Blockzeiten im Kindergarten, in der Unterstufe oder in der Mittelstufe. Sie alle wissen, dass das Eintrittsalter im Kindergarten vier Jahre ist. Im Alter von vier Jahren sind Kinder doch noch sehr klein, und ich bitte die Regierung, auf den Wunsch der CVP-Fraktion einzutreten, dass eben die Blockzeiten für den Kindergarten, insbesondere für das erste Kindergartenjahr, auf fünfmal drei Lektionen reduziert werden und frühestens ab dem zweiten Kindergartenjahr fünfmal vier Lektionen angeboten werden.

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Ziff. 3.2.1 (Die Blockzeitenmodelle mit freiwilligem Mittagstisch): Der Vorsteher des Erziehungsdepartementes hat im Eintretensreferat der CVP-Fraktion einen Widerspruch ausgemacht, einerseits einen möglichst grossen Spielraum bei den Gemeinden und andererseits eine klare Definition beim Bedarf. Der CVP-Fraktion ist es wichtig, dass auf Stufe Gemeinde dieses Angebot sehr breit und flexibel angeboten wird. Es ist nicht die Meinung, den Bedarf undifferenziert zu formulieren, die angesprochene Formulierung bezieht sich lediglich auf die Spielregeln für den Betrieb einer Tagesschule.

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27.9.2006Wortmeldung

Sie werden Gelegenheit haben, bei der Änderung des Volksschulgesetzes diesbezüglich Einfluss zu nehmen. Zu Jermann-Kronbühl: Entweder wollen Sie Blockzeiten oder Sie wollen keine. Aber Blockzeiten, die dann im Kindergarten nicht gelten, sind keine Blockzeiten. Wir prüfen für die kleinen Kinder, die erste Stunde freiwillig zu erklären. Das ist wahrscheinlich die Lösung, die wir wählen werden. Aber die Schule muss Blockzeiten ab 8 Uhr anbieten.

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27.9.2006Wortmeldung

Mir geht es darum, dass die effektiven Unterrichtszeiten auf fünfmal drei Lektionen reduziert werden, und zwar für beide Kindergartenjahre. Für die Eltern gälten Blockzeiten von fünfmal vier Lektionen auf freiwilliger Basis.

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Ziff. 3.3 (Neue Einschulung): Der Übergang vom Kindergarten in die Unterstufe wird auch in der Praxis zunehmend vereinfacht durch gemeinsame Projekte und Unternehmungen. Auch im Kindergarten werden kognitive Fertigkeiten beachtet und gefördert. In den ersten Schuljahren soll mehr die handlungsorientierte Unterrichtsdidaktik zum Zuge kommen. Der Verkopfung der Kinder im Kindergarten muss entgegengewirkt werden. Im weitesten Sinn wird im Spielgeschehen bereits alles abgedeckt, was für diese Altersstufe wesentlich ist.

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27.9.2006Wortmeldung

Es ist ein zweijähriges Konzept mit einem ganzheitlichen Ansatz. Musikerziehung wirkt einerseits integrierend auch für Kinder, welchen die deutsche Sprache noch nicht so vertraut ist. Andererseits vernetzt sie die Bereitschaft, die Sprache, die Bewegung und das musische Erleben zu verbinden und zu üben, was sich im weiteren Verlauf in der Schule positiv auswirken wird. Denn Musik hat auch mit Mathematik sehr viel gemeinsam.

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Ziff. 4.1 (Entwicklung der Anzahl Schulklassen): Aufgrund der Prognosen des Erziehungsdepartementes gibt es bis ins Jahr 2014 rund 500 Klassen weniger in unserem Kanton, was einer Reduktion von 25 Prozent entspricht. Die Gesamtkosten im Bildungswesen werden nicht im gleichen Ausmass sinken. Die strukturellen Kosten und organisatorischen Aufgaben einer Schulgemeinde nehmen dagegen unabhängig von deren Grösse zu. Schulgemeinden werden heute noch grossmehrheitlich im Milizsystem geführt. Die Anforderungen an Schulbehörden und Schulleitungen steigen, entweder aus systembedingten oder aus gesellschaftlichen Gründen, wie die Diskussion Tagesschulen und Tagesstrukturen zeigt. Diese und andere Gründe führen dazu, dass man sich auf kantonaler Ebene Gedanken über die künftigen Strukturen der Schulgemeinden und aller Organe im Bildungswesen machen sollte. Wir haben dieses Thema auch anlässlich der Kommissionssitzung angesprochen. Ich bin mir bewusst, dass dies auch ein Thema in der vorberatenden Kommission «Gemeindefusion» und der anschliessenden Beratung im Kantonsrat sein wird. Bei politischen Gemeinden geht man von gewissen Mindestgrössen aus. Bei Schulgemeinden hört man diesbezüglich nichts. Systembedingt denke ich, dass vielerorts die Ortsschulräte, Mitglieder der regionalen Schulaufsicht und allenfalls auch des Erziehungsrates an ihre eigenen Grenzen stossen. Dazu kommt, dass die strukturellen Kosten für Behörden, Schulleitungen usw. bei Kleinstgemeinden kaum noch zu rechtfertigen sind. Die Senkung der Schülerzahl trägt das ihre dazu bei, dass sich in der Schulgemeindelandschaft unseres Kantons in naher Zukunft etwas verändern muss. Ich bitte deshalb das Erziehungsdepartement, sich darüber Gedanken zu machen, wie die Strukturen künftig in unserem Kanton gelegt werden sollen.

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27.9.2006Wortmeldung

Immer, wenn es um konkrete Probleme geht, dann verlangt man Vorschriften des Erziehungsdepartementes. Ich nehme das gerne zur Kenntnis, dass hier Vorschriften des Erziehungsdepartementes gefordert werden. Ich bin allerdings der Meinung, dass die Frage der Schulstrukturen und der Gemeindestrukturen auf der Ebene der Gemeinden geregelt werden sollte. Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass in der letzten Zeit im Rahmen der Schulstrukturen weit mehr im Umbruch ist als im Rahmen der Gemeindestrukturen. Es ist eine ganze Zahl von Schulgemeinden zusammengelegt worden. Wir unterstützen diesen Prozess, sind aber der Meinung, dass die Bürger der Gemeinden sich darüber beraten müssen. Es ist davon auszugehen, dass bei der Bildung von Einheitsgemeinden die Schulstrukturen nicht automatisch besser werden. Sie werden Gelegenheit haben, bei der Beratung des Gemeindefusionsgesetzes die nötigen Vorschläge für die Strukturbereinigung bei den Schulgemeinden aufzunehmen. Die Regierung hat entsprechende Anträge gestellt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. September 2006