Geschäft: Hundegesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.18.14
TitelHundegesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung17.6.2015
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassKR-222_22_18_14_Ergebnis_Erste_Lesung_en_15037
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 24. April 2019
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 3 vom 18. Februar 2019
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 16. Oktober 2018
AntragAnträge der Regierung vom 22. Januar 2019
ErlassReferendumsvorlage vom 13. Juni 2019
AntragAntrag CVP-GLP-Fraktion zu Art. 29 Abs. 1 vom 18. Februar 2019
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Art. 29 Abs. 1 vom 18. Februar 2019
AntragAntrag SVP-Fraktion auf Nichteintreten vom 23. April 2019
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 20. August 2019
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 17. Dezember 2018
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 20. Dezember 2019
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 27. November 2018
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 17. Dezember 2018
AntragAnträge SVP-Fraktion zu Art. 27 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 vom 18. Februar 2019
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 11. Juni 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.4.2019Art. 2962Antrag CVP-GLP-Fraktion51Antrag der vorberatenden Kommission7
24.4.2019Art. 29 Abs. 1101Antrag CVP-GLP-Fraktion8Antrag der Regierung11
24.4.2019Art. 28 Abs. 142Antrag SVP-Fraktion67Entwurf der Regierung bzw. der vorberatenden Kommission11
24.4.2019Art. 28 Abs. 167Antrag SVP-Fraktion36Antrag Göldi-Gommiswald17
24.4.2019Art. 27 Abs. 171Antrag Thoma-Andwil30Antrag der vorberatenden Kommission19
24.4.2019Art. 27 Abs. 19Antrag SVP-Fraktion90Antrag Thoma-Andwil21
24.4.2019Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 322Zustimmung71Ablehnung27
24.4.2019Eintreten65Zustimmung44Ablehnung11
13.6.2019Schlussabstimmung81Zustimmung20Ablehnung19
Statements
DatumTypWortlautSession
11.6.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
24.4.2019Wortmeldung

Der Antrag SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Art. 3 (Prävention). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Festhalten am Entwurf der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Der Antrag SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

legt seine Interessen offen. Ich bin weder Hundehalter noch habe ich ...

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

zieht im Namen der FDP-Fraktion den Eventualantrag zurück.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, eventualiter für den Fall, dass der Kantonsrat dem Antrag der vorberatenden Kommission auf Streichung von Art. 29 nicht zustimmt, Art. 29 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: (Abs. 1) «Die politische Gemeinde entrichtet dem Kanton für jeden Hund, für den die Hundesteuer nach Art. 27 Abs. 1 dieses Erlasses bemessen wird, einen Kantonsanteil von höchstens Fr. 10.– je Kalenderjahr.»

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Regierungsrätin: Art. 29 (Kantonsanteil). beantragt Festhalten am Entwurf der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Kantonsratspräsidentin:

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Art. 29 (Kantonsanteil). beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion, Art. 29 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: (Abs. 1) «Die politische Gemeinde entrichtet dem Kanton für jeden Hund, für den die Hundesteuer nach Art. 27 Abs. 1 dieses Erlasses bemessen wird, einen Kantonsanteil von höchstens Fr. 10.– je Kalenderjahr.»

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

beantragt Art. 28 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Hundesteuer wird zu Beginn des Halbjahres fällig. Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des Jahres, wird die Hundesteuer «anteilmässig» am Ende des Kalendermontas, an dem die Steuerpfhlicht entstanden ist, fällig.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Art. 28 (Fälligkeit und Steuerbezug). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 28 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Hundesteuer wird zu Beginn des Halbjahres fällig. Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des zweiten Halbjahres, Stichtag 1. August, wird die halbe Steuer fällig.»

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Dem Antrag Thoma-Andwil ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

beantragt, Art. 27 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Hundesteuer beträgt für einen Hund je Kalenderjahr zwischen 60.– und 200.–».

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Art. 27 (Steuersatz). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 27 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Hundesteuer beträgt für einen Hund je Kalenderjahr zwischen 60.– und 120.–».

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Kommissionspräsident:

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Gerne berichte ich über die Beratungen der vorberatenden Kommission zur Totalrevision des Hundegesetzes. Die vorberatende Kommission beriet die Botschaft und den Entwurf der Regierung zum Geschäft Nr. 22.18.14 am 17. Dezember 2018 an einer ganztägigen Sitzung. Neben der vollständig anwesenden – in ihrer Besetzung leicht modifizierten – Kommission nahmen seitens des Gesundheitsdepartements Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Albert Fritsche, Kantonstierarzt, Amtsleiter des Amts für Verbraucherschutz und Veterinärwesen und Ueli Nef, Leiter Rechtsdienst im Gesundheitsdepartement teil. Die Geschäfts- und Protokollführung wurde von den Parlamentsdiensten durch Aline Tobler und ihrer Stellvertreterin Sandra Stefanovic wahrgenommen. An dieser Stelle besten Dank für die tatkräftige und professionelle Unterstützung! Nach einem Einführungsreferat der Departementsvorsteherin, Regierungsrätin Heidi Hanselmann, wurde mit einer allgemeinen Diskussion zur Vorlage Stellung bezogen. In einem zweiten und dritten Schritt erfolgte die Spezialdiskussion und Beratung der Botschaft sowie des Entwurfs der Regierung vom 16. Oktober 2018. Nun also konkret zum Hundegesetz – Geschäft Nr. 22.18.14: Auf Bundesebene wurde im Jahr 2010 ein einheitliches eidgenössisches Hundegesetz abgelehnt; der Bund kennt also keine Hundegesetzgebung. Gewisse Aspekte der Hundehaltung werden aber in der eidgenössischen Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung geregelt. So hat der Bundesrat neue Bestimmungen, wie die Pflicht zur Meldung und Abklärung von Beissunfällen, die einheitliche Kennzeichnung und Registrierung der Hunde sowie die Bewilligungspflicht für Heimtierzuchten ins Tierschutz- und Tierseuchenrecht aufgenommen. Für den Vollzug sind die Kantone zuständig. Weiters ist die Jagdgesetzgebung sowie das Obligationenrecht relevant. Das Hundegesetz des Kantons St. Gallen stammt aus dem Jahr 1985. Seitdem wurde es mittels Nachtrag einmalig im Jahr 2003 revidiert. Das Hundegesetz ist zwingend anzupassen, da einzelne Bestimmungen entweder obsolet geworden sind oder mit dem übergeordneten Recht in Übereinstimmung gebracht werden müssen. So zum Beispiel die Meldepflicht von Vorfällen, wonach Tierärzte, Ärzte, Tierheimverantwortli­che, Hundeausbilder sowie Zollor­gane verpflichtet sind, der zuständigen kantonalen Stelle Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tiere erheblich verletzt hat oder ein übermässiges Aggressionsverhal­ten zeigt. Dem übergeordneten Recht entsprechend, werden diese Tätigkeiten bereits seit Jahren vom Kanton wahrgenommen. Mit gegenständlichem Entwurf unterbreitete die Regierung dem Kantonsrat einen Vorschlag zur Totalrevision des kantonalen Hundegesetzes. Im Zentrum der Revision stehen folgende Bereiche:

  • Eine sichere und gesellschaftsverträgliche Hundehaltung.

  • Eine klare Regelung zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden.

  • Eine Präventionsförderung.

  • Eine Mitwirkungs- und Auskunftspflicht.

  • Eine Regelung der Verantwortung für herrenlose und entlaufene Hunde.

  • Eine klare Regelung der Sorgfaltspflichten für Hundehalter.

  • Eine Regelung der Massnahmen bei auffälligen oder gefährlichen Hunden.

  • Ein Haftpflichtversicherungs-Obligatorium.

  • Sowie eine Änderung der Bestimmung über die Hundesteuer.

In der Kommissionsdebatte blieb der grundsätzliche Wechsel gewisser Zuständigkeiten von den Gemeinden hin zum Kanton unbestritten. Es zeigten sich jedoch einige zum Teil nicht unerhebliche Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Kommission und insbesondere gegenüber der Regierung, welche zu den vorliegenden Anträgen der vorberatenden Kommission und dem Gegenantrag samt Eventualanträgen der Regierung führten. Nachfolgend seien die massgebendsten Änderungsvorschläge der vorberatenden Kommission und die markantesten Uneinigkeiten kurz erwähnt:

  • Der von der Regierung vorgesehene Präventionsartikel 3, der die Förderung des sicheren und verantwortungsbewussten Umgangs mit Hunden durch den Kanton vorsah, wurde allseits als schwammig und unklar bemängelt. Bei der Behebung dieser Schwachstelle standen sich letztlich zwei völlig unterschiedliche Lösungsansätze gegenüber. Die vorberatende Kommission entschied sich mit einem Stimmenverhältnis von 11 zu 4, auf eine nicht abschliessende Aufzählung konkreter Präventionsmassnahmen und somit auf einen Präventionsartikel zu verzichten.

  • Mit demselbem Abstimmungsergebnis strich die vorberatende Kommission auch die in Art. 15 vorgesehene Meldepflicht von gewerbsmässigen Ausbildungsangeboten für Hundehalter und Hunde.

  • In Art. 20 ist ein Massnahmenkatalog aufgeführt, auf deren Basis Einschränkungen der Hundehaltung angeordnet werden können. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung – welcher die vorberatende Kommission mit nur 2 Enthaltungen zustimmte – wird der zuständigen Stelle die Möglichkeit eingeräumt, ein generelles Hundeausführ-Verbot anzuordnen, d.h. ein Verbot, eigene und/oder fremde Hunde überhaupt ausführen zu dürfen.

  • Bezüglich der Hundesteuer-Pflicht gemäss Art. 26 diskutierte die vorberatende Kommission über diverse Änderungsanträge, Herdenschutzhunde und/oder Therapiehunde von der Steuerpflicht zu befreien oder aber die Steuerbefreiung einzelner Hunde gänzlich zu streichen. Alle Anträge wurden im Verhältnis von jeweils ca. 1 zu 3 abgelehnt.

  • In Art. 26 sieht die vorberatende Kommission aber einstimmig eine Ergänzung vor, wonach für Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft werden, keine zusätzliche Hundesteuer zu entrichten ist. Dies entspricht denn auch der Regelung des noch gültigen Hundegesetzes.

Hauptknackpunkt – hier liegt wohl der Hund begraben und hierzu liegt denn auch ein Antrag zu Art. 29 samt diversesten Eventualanträgen der Regierung vor – Hauptknackpunkt ist insbesondere die finanzielle Abgeltung des Kantons für zusätzliche Tätigkeiten, welche er im Zuge der neuen, klaren Regelung der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden übernehmen soll. Diesbezüglich sei insbesondere auf die vorgesehenen Zuständigkeiten des Kantons gemäss Artikel 2 sowie die anzuordnenden Massnahmen bei etwelchen Unzulänglichkeiten verwiesen, welche gemäss Art. 20 neu in die Zuständigkeit des Kantons fallen sollen. Die Gemeinden werden zwar weiterhin im Grundsatz für das Hundewesen zuständig sein, insbesondere für Kontrolle und Infrastruktur. Der Kanton übernimmt neu den Vollzug der Bestimmungen über die Einschränkung von Hundehaltern, insbesondere bei Problemfällen. Die vorberatende Kommission entschied mit einem Stimmenverhältnis von 8 Ja gegen 4 Nein bei 2 Enthaltungen und einer Abwesenheit, den Art. 29 zu streichen und somit dem Kanton für seine Tätigkeiten keine finanziellen Mittel bereitzustellen und insbesondere das Verursacherprinzip walten zu lassen. In der Gesamtabstimmung beschloss die vorberatende Kommission letztlich mit einem Stimmenverhältnis von 11 zu 3 bei einer Abwesenheit, dem Kantonsrat Eintreten auf die bereinigte Vorlage zu beantragen. Die Regierung bestreitet das Eintreten zwar nicht, äussert sich jedoch mit einem roten Blatt zu den Entscheiden der vorberatenden Kommission.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion Nichteintreten auf die Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
24.4.2019Wortmeldung

Regierungsrätin: Auf die Vorlag ist einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019