Geschäft: Häusliche Gewalt und Migrantinnen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.06.29
TitelHäusliche Gewalt und Migrantinnen
ArtKR Interpellation
ThemaLandesverteidigung, Sicherheit und Ordnung
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung3.4.2006
Abschluss29.11.2006
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 3. April 2006
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 29. August 2006
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2006Wortmeldung

Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Die Regierung schreibt in ausführlicher Art und Weise nichts Neues. Die Antwort bietet erstens keine Zahlen. Es sei nicht eruierbar, in wie vielen Fällen ein Härtefall anerkannt worden sei. Der Schluss liegt nahe, dass es wahrscheinlich in praktisch keinem Fall dazu kam. Zweitens freut uns zwar, dass sich informelle Kontakte zwischen Ausländeramt und Integrationsstelle positiv gestalten. Aber was heisst das konkret und worum ging es bei den sogenannten besonderen Fällen? Das hätte uns interessiert. Die Antwort bringt drittens absolut keine Ideen zur grundlegenden Problematik, dass häusliche Gewalt kaum beweisbar ist. Die Regierung weiss selber, dass der polizeiliche Interventionsbericht oder ein Arztbericht allein nie genügt, damit das Ausländeramt einen Härtefall anerkennt. Tatsache ist, dass heute eine Migrantin vor die Wahl gestellt bleibt: Bleibe ich beim Ehemann, der mich misshandelt, oder kehre ich allenfalls mit meinem Säugling zurück in die Slums von Brasilien? Hand aufs Herz, wie würden Sie sich entscheiden? Einen Menschen vor eine solche Wahl zu stellen, ist ungeheuerlich und des Kantons St.Gallen nicht würdig. Wir brauchen für dieses Problem kreative Ideen, adäquate Konzepte und nicht das Herunterleiern von bereits bekannten Rechtsgrundlagen. Das Ausländeramt verfügt schon heute über den Ermessensspielraum, um gerechte Entscheide zu fällen. In der ganzen Verwaltung gibt es für die unterschiedlichsten Fragestellungen ausgeklügelte Konzepte: Qualitätsmanagementsysteme, Fehlervermeidungsstrategien usw. Aber bei der vorliegenden Fragestellung, von der direkt die Menschenwürde betroffen ist, ist man nicht bereit, ein Konzept auszuarbeiten.

Session des Kantonsrates vom 27. bis 29. November 2006