Geschäft: Nachtrag zum Datenschutzgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.18.13
TitelNachtrag zum Datenschutzgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung7.3.2018
Abschlusspendent
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 14. Januar 2019
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 9. Oktober 2018
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 16. April 2019
ErlassReferendumsvorlage vom 24. April 2019
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 27. November 2018
ErlassErgebnis der ersten Lesung vom 19. Februar 2019
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 25. Juni 2019
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 8. Juli 2019
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 14. Januar 2019
AntragAntrag SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion / FDP-Fraktion vom 18. Februar 2019
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 23. April 2019
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.4.2019Schlussabstimmung107Zustimmung0Ablehnung13
19.2.2019Antrag Tinner-Wartau108Zustimmung0Ablehnung12
19.2.2019Anträge SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion / FDP-Fraktion99Zustimmung0Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
23.4.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
23.4.2019Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission:

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
23.4.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 23. und 24. April 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie wir bereits gehört haben, ist die Schengen-Assoziierung auch für die Kantone verbindlich und deshalb musste nach einer Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz das Gesetz auch im Kanton St.Gallen angepasst werden. So gesehen hatten wir in dieser Entwicklung wohl wenig Spielraum.

Aus diesem Grund anerkennt die SP-GRÜ-Fraktion den gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Kantonsebene zur Umsetzung der neuen EU-Richtlinie und unterstützt den vorgeschlagenen Nachtrag zum Datenschutzgesetz. Durch diesen Nachtrag wird der Datenschutz ausgebaut, insbesondere im Bereich der automatisierten Datenverarbeitung und der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen. Ebenfalls werden die Kompetenzen der entsprechenden Fachstelle für Datenschutz deutlich gestärkt. Diese Anpassungen sind aus unserer Sicht zu begrüssen.

Auch die in der Kommission konsensorientiert beschlossenen Verfeinerungen, die Ihnen als graue Blätter vorliegen, sind sinnvoll und deshalb zu unterstützen.

Datenschutz ist im 21. Jahrhundert ein ausgesprochen wichtiges Anliegen und so sollten wir, wenn wir schon Anpassungen vornehmen, ein besonderes Augenmerk auf aktuelle Trends richten und deren Reglementierung nicht vernachlässigen. Es ist deshalb sinnvoll, den Datenschutz auf Methoden des Profiling auszuweiten und auch stets moderne Methoden im Blick zu halten. Insofern unterstützen wir auch die Kommissionsmotion zum so genannten «Predictive Policing» sein.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch wenn die Begeisterung klein ist, wenn wegen neuen Rechtserlassen der EU die Gesetze in der Schweiz angepasst werden müssen, tritt die SVP-Fraktion auf die vorliegende Vorlage ein. Dies in der Hoffnung und im Vertrauen, dass dadurch die Daten der Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz und im Kanton St.Gallen besser geschützt werden als bisher. Ziel des Datenschutzes ist ja bekanntlich die persönlichen Daten gegen missbräuchliche Verwendung zu schützen. Nicht nur für Laien sondern auch für Juristen, zumindest für den Sprechenden, ist es nicht einfach zu beurteilen, ob diese Zielsetzung mit dieser Vorlage erreicht wird. Ausser dass weitere Begriffsdefinitionen eingeführt werden, die aber zum Teil keine grossen Differenzen zu bestehenden Bestimmungen haben und deren Erlass in der vorberatenden Kommission zumindest hinterfragt wurden, ist daran zu glauben. Das ändert aber wiederum nichts daran, dass nicht klar ist, weshalb diese Gesetzesrevisionen auf Bundes- und Kantonsebene wegen des Schengen-Abkommens notwendig sind.

Aus unserer Sicht macht es Sinn, dass die vorberatende Kommission verschiedene Gesetzesbestimmungen im Wortlaut entweder an die europäische Richtlinie oder an die Teilrevision der eidgenössischen Räte angepasst hat. Damit kann eine dritte Definition für das gleiche verhindert werden. Gleichzeitig wurden Fristen verkürzt. Deshalb ist dem gelben Blatt zuzustimmen, was von der Regierung nicht bestritten wird, liegt doch kein rotes Blatt vor. Dies gilt auch für den Antrag zu Art. 35a auf dem grauen Blatt, dem wir zustimmen wird.

Aus Sicht der SVP-Fraktion ist es auch richtig und wichtig, dass mit der Anpassung des st.gallischen Datenschutzgesetzes nicht mit einem personellen Mehraufwand in der Fachstelle zu rechnen ist. Die Entsprechenden sehr allgemein gehaltenen Ausführungen in der Botschaft wurden an der Sitzung der vorberatenden Kommission auch durch die Leiterin der Fachstelle bestätigt.

Bereits an dieser Stelle sei erwähnt, dass die SVP-Fraktion mehrheitlich der Kommissionsmotion zum Thema «Predictive Policing» zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen wird, da zur Zeit im Kanton St.Gallen solche Programme nicht angewendet werden. Damit hat sich die Fraktion aber nicht festgelegt, wie wie im konkreten Fall entscheiden würde.

Noch eine persönliche Bemerkung zum Schluss: Ob dieser Nachtrag notwendig ist, wissen wir nach der baldigen Abstimmung über das neue Waffengesetz.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich habe am Schluss meiner Ausführungen eine unpräzise Mitteilung gemacht. Die vorberatende Kommission beantragt, mit 14:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit auf die bereinigte Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Ich möchte dem Vorschlag des Kommissionspräsidenten nicht widersprechen, aber doch darauf hinweisen, dass er bereits in einem früheren Votum gesagt hat, man müsse dann noch in einem Artikel «kantonal» streichen, jetzt das und dann die Redaktionskommission. (Satz?) Selbstverständlich ist die Redaktionskommission immerhin eine parlamentarische Kommission, trotzdem bitte ich, dass wir dort, wo die Schnittstelle nicht immer so klar ist, wo ist es materiell und wo nur formell, wo nur systematisch oder logistisch, dass wir dann doch die Variante nochmals sehen oder in der zweiten Lösung sogenannt definitiv genehmigen, dass der Kommissionspräsident dann zu diesen Aufträgen eine kurze Ausführung auf die zweite Lesung hin macht, ohne dass wir eine Kommissionssitzung halten müssen. Aber nicht, dass Sie dann einfach sagen, es sei alles in Ordnung, sondern diese Anpassungen wurden so vorgenommen, denn sonst könnte das irgendwo untergehen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Regierungsrat: Ich habe keine grundsätzliche Opposition gegen diesen Antrag. Die Regierung war zwar der Auffassung, dass man die kommunalen Fachstelle nicht mit dieser Verfügungskompetenz betrauen soll. Aber wenn Sie das tun wollen, es ist eine politische Würdigung, die möglich ist. Uns ging es eigentlich um einheitliche Praxis, ob sich das jetzt nicht bewahrheiten sollte, werden wir sehen. Ich gehe davon aus, dass diese kommunalen Verfügungen nicht sehr häufig vorkommen werden.

Gesetzessystematisch, und ich erwähne das jetzt eher für die Redaktionskommission, würden wir es eigentlich vorziehen, diesen Vorschlag in Art. 30 Abs. 1 Bst. a unterzubringen und diesen wie folgt zu formulieren: Kantonsrat und Regierung, Gemeinde, Parlament und Rat sowie Gerichte soweit diese richterlich handeln. Das ist dieser Ausnahmekatalog, aber man kann das auch so machen, dies zu Handen der Redaktionskommission. Die Folgekorrektur hat der Kommissionspräsident ja schon angesprochen. Die werde ich dann allenfalls noch aufrufen, wenn sie untergehen sollte.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich empfehle Ihnen nun über den Grundsatzentscheid von Art. 35a abzustimmen und dann der Redaktionskommission zuzuweisen. Zumindest wie jetzt ausgeführt von Regierungsrat Fässler allenfalls im Rahmen einer Überprüfung durch die Redaktionskommission diesen Artikel nach Vorne zu verschieben. Ich denke, da hat die Kommission keine Einwände. Ich denke, jetzt müssen wir den politischen Entscheid fällen zu Art. 35a. Ich bitte Sie, über Art. 35a Abs. 1 und Abs. 2 abzustimmen und anschliessend über die Drittänderung von Art. 41 Bst. j VRP.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Ich bitte Sie, über diesen Antrag abzustimmen, dann wissen wir auch, dass das Parlament diese Drittänderung mitträgt. Es geht um die Streichung von «kantonalen», es heisst dann definitiv: Art. 41 Bst. j Datenschutz: Verfügungen der Fachstelle für Datenschutz.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission:

Die vorberatende Kommission hat am 14. Januar 2019 das Geschäft beraten und dabei auch einen externen Referenten Bruno Glaus, Rechtsanwalt, St.Gallen, Datenschutz-Kontrollorgan für Appenzell Ausserrhoden und Datenschutzbeauftragter Appenzell Innerrhoden beigezogen, um aus seinen Erfahrungen aus zwei Halbkantonen zu berichten. Bruno Glaus erfüllt die Aufgaben als externer Datenschutzbeauftragter. Anwesend als Vertreter der Staatsverwaltung waren:

  • Vizestaatssekretär Benedikt van Spyk, Leiter Recht und Legistik;

  • Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär, Sicherheits- und Justizdepartement;

  • David Knecht, Leiter Rechtsdienst, Sicherheits- und Justizdepartement;

  • Irene Breitenmoser, jur. Mitarbeiterin Rechtsdienst, Sicherheits- und Justizdepartement sowie

  • Corinne Suter Hellstern, Leiterin Fachstelle für Datenschutz (für Traktanden 1 und 2)

Die Regierung war vertreten durch:

  • Regierungsrat Fredy Fässler, Vorsteher Sicherheits- und Justizdepartement.

Für Geschäftsführung / Protokoll waren zuständig:

  • Aline Tobler, Geschäftsführerin, Parlamentsdienste;

  • Sandra Stefanovic, Stv. Geschäftsführerin, Parlamentsdienste.

Die Revision des Datenschutzgesetzes gründet vor allem im Nachvollzug der Vorgaben des übergeordneten Schengenrechts. Aufgrund des Schengen-Assoziierungsabkommens ist die Schweiz verpflichtet, das Schengen-Recht der EU zu übernehmen. Die eidgenössischen Räte haben die Bundesvorlage vor kurzem verabschiedet. Die Teilrevision des kantonalen Datenschutzgesetzes basiert nun darauf. Das Datenschutzgesetz steht im Zusammenhang mit dem Archiv- und Öffentlichkeitsgesetz sowie ergänzend mit dem Statistikgesetz.

Hans-Rudolf Arta erläuterte, dass das Datenschutzgesetz, das die Bearbeitung von Personendaten regelt, im Grundsatz über allem steht. Die Anträge der vorberatenden Kommission gründen vor allem in der Übernahme von Gesetzesformulierung aus dem Bundesrecht. Indem die Kommission auf eigenständige St.Galler Formulierungen verzichten und vor allem Rechtssicherheit in der Auslegung der einzelnen Gesetzesartikel schaffen wollte. Dies betrifft unter anderem Art. 1 Bst. b Ziff. 2ter Bst. dbis, Bst. ebis, Art. 8a, Art. 8b Abs. 1 Bst. b und Art. 9a.

Der Kommission war es ein Anliegen, die Fristen für Vorabkonsultationen zu reduzieren, auch wenn es sich um komplexe Vorgänge handeln kann. So wird eine Vorabkonsultation durch die Datenschutzfachstelle innert 2 Wochen ab Gesuchseingang vorgenommen, längstens innert 6 Wochen.

Da keine Verordnung zum Datenschutzgesetz erlassen wird, bezeichnet die Datenschutzfachstelle jene Bearbeitungsvorgänge, die ihr vorzulegen sind. In der Kommission wurde eingehend über den Instanzenzug bei Verfügungen, welche die Datenschutzfachstelle erlassen kann, beraten. Unbefriedigend ist der Instanzenzug z.B. für das Kantonsgericht, wenn dies seine Anordnung bei der Verwaltungsrekurskommission anfechten müsste. Deshalb wurde in Absprache mit den Delegationsleitungen der einzelnen Fraktionen nach der Kommissionssitzung eine Neuformulierung von Art. 35a Abs. 1 und Abs. 2 ausgearbeitet. So sind Anordnungen gegenüber Kantonsrat, Regierung und Gerichten soweit sie richterlich handeln sowie Gemeindeparlament und Rat ausgeschlossen. Dieser Antrag liegt Ihnen auf einem grauen Blatt vor.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass in Art. 41 Bst. j des VRP noch eine Drittänderung vorgenommen werden muss, indem kantonal gestrichen werden muss. Ich gehe davon aus, dass die Redaktionskommission diese Anpassung noch vornehmen wird.

Die vorberatende Kommission beantragt mit 14:1 Stimmen auf die bereinigte Vorlage einzutreten, ebenso deutlich d.h. mit 12:1 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit hat die Kommission auch der Motion «Predictive Policing» bzw. «Vorhersehbare Polizeiarbeit» genehmigt. Die Kommission vertrat durchaus die Meinung, dass dieses System nicht zwingend in die Datenschutzgesetzgebung gehört, sondern im Rahmen der Revision des Polizeigesetzes fachlich beleuchtet werden soll, auch unter Berücksichtigung der Regelungen im Strafprozessrecht. Nach Vorliegen der entsprechenden Abklärungsarbeiten soll nötigenfalls eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Die Kommission erwartet, dass das Thema der vorhersehbaren Polizeiarbeit in der Bearbeitung durch die Regierung nicht auf die lange Bank geschoben wird.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich möchte noch folgende Anmerkungen bereits zum Eintreten für die gesamte Vorlage machen:

Die CVP-GLP-Fraktion nimmt Kenntnis davon, dass sich die Eidgenossenschaft staatsvertraglich mit einer supranationalen Organisation verpflichtet hat, die Regelung der Bearbeitung von Daten von natürlichen Personen auch durch den Kanton und die Gemeinden vertraglich zu vereinbaren.

Wie bereits in der Vernehmlassung festgehalten, ist der ein Nachtrag zum Datenschutzgesetz zwingen schlank zu halten. Der Datenschutz bei Kanton und Gemeinden dürfen nicht über das staatsvertraglich vereinbarte Minimum hinausgehen, auch nicht über das eidgenössische Datenschutzgesetz, welches unter Privaten und für die Eidgenossenschaft gilt. Dies wurde verwirklicht mit den gelben Blättern.

Tenor und Grundstimmung der Vorlagen entsprechen dem heutigen Zeitgeist, wie ich feststellen muss. Freie Anliegen nach Kant und folgenden Maximen:

  • Verantwortung wird durch das rechtsanwendende Verwaltungsorgan maximal delegiert und an diese Fachstelle ausgelagert;

  • alle machen alles nach dem Nullfehlerprinzip immer richtig und stellen dazu Vorschriften in nicht ändernder Anzahl auf;

  • die rechtsanwendende öffentlich Hand administriert (??) sich jetzt nahezu unfähig mit diesem Gesetz.

Deshalb müssen nun nach Ansicht der CVP-GLP-Fraktion folgende Prämissen beim Gesetzeserlass eingehalten werden:

  1. Die Gewaltenteilung erfordert es, Erlassbestimmungen bestimmt und anwendungsfähig festzulegen. Im Gesetz enthaltene unbestimmte Rechtsbegriffe sind nach Möglichkeit bereits vor dem Gesetzgeber zu konkretisieren. Auch sollen diese Rechtsbegriffe, soweit sie in anderen Rechtsgebieten Anwendung finden, nach den gleichen Kriterien ausgelegt werden. Deshalb wurden zahlreiche Korrekturen auf den gelben Blättern von der vorberatenden Kommissionen so beschlossen.

  2. Die neuen Rechtsinstitute der Datenschutzfolgeabschätzung einer Vorabkonsultation und insbesondere ein Anlass für eine Überprüfung sind ausnahmslos restriktiv zu handhaben. Begriffe wie Sensibilisierung und Zusammenarbeit wären ansonsten uferlos und wären eigentlich auch aus einem Gesetzgebungsprojekt zu streichen gewesen. Die Fachstelle für Datenschutz darf sich in der Staats- und Verwaltungstätigkeit hier nicht zu einer Vorzensurbehörde entwickeln. Ansätze hierfür legte uns aber die Regierung im Entwurf mannigfach vor. Wir haben entsprechende Korrekturen in der vorberatenden Kommission auf dem gelben Blatt vorgenommen. Es gilt immer noch nach Charles-Louis de Montesquieu, den ich immer gerne und leider immer öfters zitiere muss, wenn nicht unbedingt notwendig ist ein Gesetz zu erlassen, dann ist es unbedingt notwendig kein Gesetz zu erlassen. Die CVP-GLP-Fraktion folgt dabei nun ihrem Wertekompass, Kanton und Gemeinden arbeiten schlank, beweglich und kostengünstig. Eigenverantwortung ist der zentrale Wert, auch im Datenschutz.

  3. Eine Aufstockung der Ressourcen bei der Datenschutzfachstelle zum jetzigen Zeitpunkt kommt nicht in Frage. Insbesondere eine anlassfreie Überprüfung kann und soll nur stattfinden, soweit Kapazitäten bestehen, welche nicht ausgeschöpft sind, denn eine Vorlage der Regierung, die keine Aussage zu den Kosten machen will, ist so eigentlich nicht hinzunehmen. Und gibt es nun mal nicht einmal eine Prognose im Ansatz, so bleibt dies nach Ansicht der CVP-GLP-Fraktion beim Alten. Diese Aufgabe ist mit den bestehenden Kapazitäten und mit Effizienzgewinnen der Fachstelle vorzunehmen. Weiter Ausführung erfolgen dann noch im Detail zu den einzelnen Gesetzesartikel nach Bedarf.

Bereits vorweg genommen, wir unterstützten die Motion «Predictive Policing». Wie bereits die SVP-Fraktion vermerkt hat, ist es ein weites Feld. Es bestehen noch sehr wenig Anhaltspunkte, worum es da gehen soll. Aber wir ziehen einen anderen Schluss daraus, denn gerade deshalb sollen Regeln aufgesetzt werden. Wir konnten uns auch bei einer kurzen Vorbesprechung in der vorberatenden Kommission nicht auf eine eigentliche Linie einigen. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass die Regierung dem Kantonsrat hierfür eine Entwurf zu unterbreiten haben wird.

Ich schliesse jetzt mit der Feststellung, dass diese Gesetzesvorlage wohl die Grenzen der Organisierbarkeit menschlichen Zusammenlebens aufzeigt. Das Netz an Vorschriften wird immer enger geschnürt. Wir administrieren uns in die Nähe der Handlungsunfähigkeit. Dennoch halten wir die vorgeschlagenen einzelnen Gesetzesänderungen teils für begründet, teils einfach nur von dritter Seite für vorgegeben und sind unter den Änderung gemäss gelbem Blatt und grauem Blatt für Eintreten auf die Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vom europäischen Parlament und dem Rat der europäischen Union im Jahr 2016 beschlossene Reform der bestehenden Datenschutzgesetzgebung mündete unter anderem in der Richtlinie (EU) 2016/680. Diese stellt für die Schweiz eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes dar, einhergehend mit der Verpflichtung diese zu übernehmen und in innerstaatliches Recht umzusetzen. Auf Stufe Bund wurden die entsprechenden Anpassungsarbeiten am 28. September 2018 abgeschlossen. Das bestehende kantonale Datenschutzgesetz ist entsprechend anzupassen. Dabei handelt es sich vorliegend und vorwiegend um eine technische Umsetzung, wobei der Datenschutz in Beachtung des übergeordneten Rechts durch neue Instrumente eine Aufwertung erfährt.

Die FDP-Fraktion stellt fest, dass das bestehende System gemäss den Erfahrungen bei Kanton und Gemeinden in der Praxis gut funktioniert. Es hat sich etabliert. Gestützt darauf sind wir dezidiert der Meinung, das gesetzliche Normierungen, welche über die bundesrechtlichen Regelung hinausgehen, nur sehr zurückhaltend einzuführen sind. Als zentrales Anliegen gilt es zu beachten, dass bei der täglichen Arbeit im öffentlichen Dienst der gesamte Datenschutz nicht noch stärker verschärft wird und der Datenaustausch unter den Amtsstellen nicht zusätzlich erschwert wird.

Diesem Anliegen ist insbesondere auch insofern Nachachtung zu verschaffen, indem die Schwelle für die Anwendung der neuen Instrumente der Datenschutzfolgenabschätzung und der Vorabkonsultationen mittels Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe nicht zu tief angesetzt wird.

Mit Blick auf den gesellschaftlichen und informationstechnischen Fortschritt sowie auf die Herausforderungen der Zukunft wird von der FDP-Fraktion die angestrebte Modernisierung des immer wichtiger werdenden Persönlichkeitsschutzes ausdrücklich begrüsst, z.B. der Umgang mit automatisierten Profilen.

Die FDP-Fraktion hat vor dem Hintergrund dieser Überlegungen mit Vernehmlassungsantwort vom 25. Juni 2018 verschiedene Anträge eingebracht. Wir mussten jedoch feststellen, dass diese in der Folge keine Berücksichtigung gefunden haben. Soweit die Begründung oder Stellungnahme des Sicherheits- und Justizdepartement für die Nicht-Berücksichtigung nicht überzeugt haben, wurden unsererseits im Rahmen der Beratung in der vorberatenden Kommission entsprechende Anträge neu eingebracht. So ist z.B. der Begriff «Gefahr» zu wenig konkret. Dies birgt das Risiko eines gewissen Automatismus, indem bei jeder zukünftigen Revision von Erlassen vorfrageweise datenschutzrechtliche Abklärungen durchgeführt werden, um sich keinesfalls Versäumnisse vorwerfen lassen zu müssen. Um Verzögerungen zu vermeiden, sind, so dann Prüfungsfristen so kurz wie möglich zu halten.

Die FDP-Fraktion begrüsst, dass als Ergebnis der Beratung der vorberatenden Kommission mehrere Anträge verabschiedet wurden, wonach verschiedene Artikel in begrifflicher Hinsicht Anpassungen erfuhren, indem sie soweit wie möglich die im Bundesrecht verwendeten Begriffe und Definitionen übernommen haben und die Prüfungspflichten für Vorabkonsultationen antragsgemäss verkürzt wurden. Wichtig ist der FDP-Fraktion ist sodann, dass der Kreis der potentiellen Bewerberinnen und Bewerber für die Leitung der kantonalen Fachstelle für Datenschutz nicht übermässig eingeschränkt wird.

Schliesslich unterstützt die FDP-Fraktion eine Kommissionsmotion zum Thema «Predictive Policing», das ist eine systematische und automatisierte Bearbeitung von Personendaten und/oder Persönlichkeitsprofilen zum Zweck der Prävention und Vorhersage kriminellen Verhaltens. Damit soll die Regierung beauftragt werden, mittels entsprechender rechtlicher Grundlagen zu diesem Themenbereich verbindliche Rahmenbedingungen zu definieren.

Eine Schlussbemerkung speziell zu den Kostenfolgen: Die FDP-Fraktion nimmt mit einem gewissen Erstaunen Kenntnis von den Aussagen in der Botschaft, dass der genaue finanzielle Aufwand für die Umsetzung der Vorlage derzeit «nicht abschätzbar» sei. Dies steht im Widerspruch zur nachvollziehbaren Feststellung, dass sich bei den nachzuführenden Regelungen der fachliche Fokus verstärkt auf juristisch forensische Fragestellung verschoben habe, weshalb zwingend Mitarbeitende mit spezialisierter, akademischer und praktischer Erfahrung auf dem Gebiet des Datenschutzes notwendig seien. Sind die Kostenfolgen aber nicht zu beziffern, so muss die Umsetzung mit den bestehenden Ressourcen erfolgen. Dies lässt sich aus Sicht der FDP-Fraktion auch mittels verbesserter Nutzung der besagten Ressourcen in Kombination mit entsprechendem Priorisierungen erreichen. So verfügt z.B. jedes Departement über einen eigenen Datenschutzbeauftragten oder eine Beauftragte. Die Datenschutzzuständigen der Departemente sind die interne Anlaufstelle für die datenbearbeitenden öffentlichen Organe des jeweiligen Departementes. Erste Anfragen oder Rückfragen können somit departementsintern beurteilt werden. Auch wenn zu beachten ist, das eine departementsinterne Stelle per se nicht als unabhängig betrachtet werden kann, steht dies einer inhaltlichen Beratung zu datenschutzrechtlichen Anliegen und auch einer Triagierung nicht im Weg.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Kommissionspräsident: Das können wir so machen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Abschnitt II Ziff. 2 (Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 16. Mai 1965). Kommissionspräsident, beantragt, in Art. 41 Bst. j des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege das Wort «kantonalen» zu streichen.

Mit dieser Streichung sind wir wieder kohärent für die Zuständigkeiten von Verfügungen durch die kantonale bzw. kommunale Fachstelle.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019
19.2.2019Wortmeldung

Art. 35a (Anordnungen). Ratspräsidentin: Hier liegt ein Antrag der SVP-Fraktion / CVP-GLP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion / FDP-Fraktion zu Art. 35a Abs. 1 vor:

Satz 1: Die Fachstelle für Datenschutz kann bei erheblichen Verletzungen der Datensicherheit eine Verfügung erlassen, wenn absehbar ist, dass das öffentliche Organ eine Empfehlung ablehnen oder ihr keine Folge leisten wird.

Satz 2 (neu): Gegenüber Kantonsrat, Regierung und Gerichten, soweit sie richterlich handeln, sowie gegenüber Gemeindeparlament und Rat ist eine solche Verfügung ausgeschlossen.

Session des Kantonsrates vom 18. und 19. Februar 2019