Vernehmlassung Kanton
IV. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz
Auf den 1. Januar 2028 werden mit dem IV. Nachtrag zum Landwirtschaftsgesetz die Vernetzungsbeiträge und Landschaftsqualitätsbeiträge zur neuen Beitragsart «Beiträge für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität» zusammengeführt. Mit der Kofinanzierung der Beiträge zwischen Bund und Kanton sollen so künftig zusätzlich 4,6 Millionen Franken in die Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität fliessen. Nun beginnt die Vernehmlassung.
Stellungnahmen können bis am 31. Dezember 2026 entweder in Papierform beim Volkswirtschaftsdepartement, Landwirtschaftsamt, Unterstrasse 22, 9001 St.Gallen, eingereicht werden oder in elektronischer Form an landwirtschaft@sg.ch zugestellt werden.