Vernehmlassung Kanton
XI. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz
Der Bund hat im Bereich der Ergänzungsleistungen neue Leistungen zur Förderung des betreuten Wohnens eingeführt. Mit höheren Mietpauschalen für barrierefreie Wohnungen oder Pauschalen für Hilfe zu Hause sollen künftig mehr Ergänzungsleistungs-Beziehende länger zu Hause leben können. Die Kantone haben bis zum 1. Januar 2028 Zeit, das nötige Umsetzungsrecht zu erlassen. Die Regierung schickt deshalb einen Nachtrag zum kantonalen Ergänzungsleistungsgesetz in die Vernehmlassung.
Stellungnahmen können bis am 13. Dezember 2026 in elektronischer Form an das Amt für Soziales (info.diafso@sg.ch) gesendet werden.