Vernehmlassung Kanton
Verordnung über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung
Ab 1. August 2028 erhalten Familien mit dem neuen Kinderbetreuungsgesetz eine kantonsweit einheitliche Mindestvergünstigung. Die Regierung hat die Verordnung dazu in die Vernehmlassung gegeben. Das aktuelle Monitoring zeigt: Das Angebot ist deutlich gewachsen, die Kosten für die Eltern bleiben aber hoch.
Stellungnahmen können bis zum 15. November 2026 elektronisch an das Amt für Soziales gerichtet werden.