Vernehmlassung Kanton
II. Nachtrag zur Verordnung zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen
Die Regierung hat am 22. September 2026 den Entwurf eines II. Nachtrags zur Verordnung zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (im Folgenden II. Nachtrag zur Vo GAöL) beraten und zur Vernehmlassung freigegeben. Mit der Durchführung der Vernehmlas-sung wurde das Volkswirtschaftsdepartement betraut.
Vernehmlassungsantworten können bis 15. November 2026 entweder in Papierform dem Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Davidstrasse 35, 9001 St.Gallen, eingereicht oder in elektronischer Form an Urs.Gimmi@sg.ch zugestellt werden.