Vernehmlassung Kanton

III. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Familienzulagen (Umsetzung voller Lastenausgleich)

Der Bund hat das Familienzulagengesetz revidiert. Mit der Vorlage verpflichtet der Bund alle Kantone, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienaus-gleichskassen einzuführen. Deshalb passt die St.Galler Regierung das kantonale Gesetz an und schickt den entsprechenden Nachtrag in die Vernehmlassung. Das neue System soll ab dem Jahr 2028 gelten.

Gerne laden wir Sie dazu ein, Ihre Stellungnahme bis spätestens 30. November 2026 an das Amt für Soziales (info.diafso@sg.ch) zu senden.