Vernehmlassung Kanton

V. Nachtrag zum Personalgesetz

Der V. Nachtrag zum Personalgesetz enthält verschiedene Anpassungen am kantonalen Personalgesetz. Die Anpassungen sollen sicherstellen, dass der Kanton weiterhin über verlässliche und zeitgemässe personalrechtliche Grundlagen verfügt und ein attraktiver Arbeitgeber bleibt. Die Regierung legt die entsprechenden Gesetzesänderungen zur Vernehmlassung vor.

Stellungnahmen können bis 4. September 2026 an das Personalamt (personalamt@sg.ch) eingereicht werden.