Vernehmlassung Kanton

II. Nachtrag zur Verordnung über das Grundbuchamt und Nachtrag zur Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen der Grundbuchämter und für die Durchführung von Grundstückschätzungen

Seit Sommer 2020 sind auf Bundesebene verschiedene Bestimmungen zum elektronischen Zugang auf Grundbuchdaten in Kraft getreten. Unter anderem können die Gemeinden Vorsorgeeinrichtungen Zugriff auf die Grundbuchdaten gewähren. Die Regierung passt deshalb die kantonale Verordnung über das Grundbuch an und führt dazu eine Vernehmlassung durch.

Stellungnahmen können in elektronischer Form bis spätestens 29. Februar 2024 an das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht (info.diafgb@sg.ch) gesendet werden.