Mitteilung Kanton

Voller Lastenausgleich der Familienausgleichskassen

Hände tragen Scherenschnitt Familie
Hände tragen Scherenschnitt Familie

Der Bund hat das Familienzulagengesetz revidiert. Mit der Vorlage verpflichtet der Bund alle Kantone, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienaus-gleichskassen einzuführen. Deshalb passt die St.Galler Regierung das kantonale Gesetz an und schickt den entsprechenden Nachtrag in die Vernehmlassung. Das neue System soll ab dem Jahr 2028 gelten.

Aktuell werden Familienzulagen im Kanton St.Gallen durch die Arbeitgebenden und die Selbständigerwerbenden finanziert. Arbeitnehmende erhalten die Familienzulagen direkt mit dem Lohn ausbezahlt. Für die Finanzierung der Zulagen sind die Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden an Familienausgleichskassen angeschlossen. Die Idee hinter einer Ausgleichskasse ist – wie der Name schon sagt – der Ausgleich. Die Lasten der angeschlossenen Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden werden innerhalb der Kasse ausgeglichen. Die Arbeitgebenden, die wenig Zulagen zahlen müssen, tragen einen Teil der Kosten der Arbeitgebenden, die viele Zulagen zahlen müssen.

Dieser Ausgleich funktioniert nur innerhalb der Kasse. Je nach Branche sind die Beitragssätze der Familienausgleichskassen unterschiedlich – sie variieren aufgrund der unterschiedlichen Lohnstrukturen und Kinderzahlen zwischen etwa 1 und 2 Prozent. Der Kanton St.Gallen kennt bereits heute ein System des Lastenausgleichs zwischen den Kassen, jedoch werden heute die Lasten nur teilweise ausgeglichen. Damit gleichen diejenigen Kassen mit tiefer Last einen Teil der Last der Kassen mit hohen Lasten aus.

Ab dem 1. Januar 2029 sind alle Kantone verpflichtet, einen vollen Lastenausgleich einzuführen. Der Kanton St.Gallen setzt die Änderung voraussichtlich bereits auf Anfang 2028 um. Damit werden die unterschiedlichen Lasten der Kassen künftig vollständig ausgeglichen. Das bestehende und gut funktionierende System des heutigen Lastenausgleichs wird beibehalten und auf einen vollständigen Ausgleich der unterschiedlichen Belastungen der Kassen ausgeweitet. Damit werden die Kosten für die Finanzierung der Familienzulagen für Arbeitgebende und Selbständigerwerbende im Kanton St.Gallen vergleichbarer. Für Arbeitnehmende ändert sich durch die Anpassung nichts.

Die Gesetzesrevision ist vom 18. September bis zum 30. November 2026 in der Vernehmlassung. Die Unterlagen sind abrufbar unter Kantonale Vernehmlassungen | sg.ch neues Fenster.