Mitteilung Kanton

Kanton startet zwei Verfahren zu Windparks

Symbolbild Windenergie
Symbolbild Windenergie

Die Thurwerke AG und die Groupe E Greenwatt planen in den Gemeinden Wattwil/Mosnang und in der Gemeinde Wattwil jeweils einen Windpark. Grundlage für den Bau ist ein kantonaler Sondernutzungsplan. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat die Verfahren nun gestartet.

Die Thurwerke AG und die Groupe E Greenwatt planen in den Gemeinden Wattwil/Mosnang im Gebiet Krinau sowie in der Gemeinde Wattwil im Gebiet Laad je einen Windpark mit bis zu sechs Anlagen. Das massgebliche Verfahren für Planung und Bau des Windparks ist ein kantonaler Sondernutzungsplan. Zwei entsprechende Gesuche haben die Thurwerke AG und die Groupe E Greenwatt beim Amt für Raumentwicklung und Geoinformation eingereicht. Dieses startet nun mit dem Verfahren.

Die Gesuchstellenden führen seit Dezember 2025 im Gebiet Krinau und seit März 2026 im Gebiet Laad Windmessungen durch. Beide Messungen dauern rund 18 Monate. Sie sind Voraussetzung für den kantonalen Sondernutzungsplan. Der Energieertrag wird für Krinau auf etwa 40 GWh pro Jahr und in Laad auf etwa 65 GWh pro Jahr geschätzt. Insgesamt könnten damit durchschnittlich etwa 22’000 Haushalte mit erneuerbarer Energie beliefert werden. In den nächsten zwei Jahren erarbeiten die Gesuchstellenden die weiteren Grundlagen für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit.

Die Bevölkerung kann sich im weiteren Verlauf des Verfahrens aktiv einbringen. Der Ablauf des Prozesses sieht wie folgt aus:

  • Information: Spätestens nach der Auswertung der Windmessresultate informieren die Gesuchstellenden die Bevölkerung.
  • Mitwirkung: Sobald die nötigen Unterlagen für den Sondernutzungsplan und die Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen, lädt der Kanton zur öffentlichen Mitwirkung ein. Alle Interessierten können sich zum Vorhaben äussern.
  • Öffentliche Auflage: Erfüllt das Gesuch die Voraussetzungen, wird der Sondernutzungsplan anschliessend zusammen mit dem Umweltbericht und dem Baugesuch öffentlich aufgelegt – mit allfälligen Anpassungen aus der Mitwirkung. Wer betroffen ist, kann Einsprache erheben.
  • Baubewilligung: Die Regierung behandelt die Einsprachen und entscheidet danach in einem Gesamtentscheid. Sie genehmigt den Sondernutzungsplan und erteilt die Baubewilligung. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Frist, innert der eine Beschwerde möglich ist.
  • Baustart: Erst wenn Sondernutzungsplan und Baubewilligung rechtskräftig sind, dürfen die Gesuchstellenden mit dem Bau beginnen.

Mit diesem Vorgehen stellt die Regierung sicher, dass sämtliche Betroffene sich in das Gesamtverfahren einbringen können.

Weitere Informationen zu den Windparks Krinau/Laad finden sich auf der Projektwebsite neues Fenster.