Regierung will Personalgesetz modernisieren

Der Kanton St.Gallen will sein Personalgesetz modernisieren. So sollen unter anderem die selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalten mehr Handlungsspielraum erhalten. Zudem will die Regierung die Themenfelder Inkonvenienzen, Lohnfortzahlung, Vertrauensarbeitszeit und die Flexibilisierung des Altersrücktritts anpassen. Die Botschaft für einen V. Nachtrag zum Personalgesetz geht bis am 4. September 2026 in die Vernehmlassung.
Die Regierung hatte im März 2024 den Startschuss zu einer Revision des Personalgesetzes erteilt. Dabei ging es um eine grundsätzliche Überprüfung der personalrechtlichen Regelungen im Personalgesetz und in der Personalverordnung. Ziel war es, weiterhin über einen verlässlichen personalrechtlichen Rahmen zu verfügen, der aber genügend Spielraum und Flexibilität bieten soll, um künftigen Herausforderungen und Ansprüchen gerecht werden zu können.
Die Überprüfung erfolgte in vier Teilprojekten. Das Erste befasste sich mit den Themen Lohn und Lohnbestandteile, das Zweite mit den Themen Kündigung, Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung, das Dritte mit Fragen der Fort- und Weiterbildung und das Vierte mit dem Thema Arbeitszeit, insbesondere mit der Flexibilisierung von Arbeitsmodellen.
Punktuelle Verbesserungen
Der nun vorliegende V. Nachtrag zum Personalgesetz beinhaltet die Anpassungsvorschläge am Personalgesetz, die sich aus diesen Projektarbeiten ergeben haben. Die Anpassungsvorschläge sind punktueller Natur. Das bestehende Personalgesetz aus dem Jahr 2012 hat sich grundsätzlich bewährt und stellt eine nach wie vor solide und zeitgemässe Grundlage für das Personalwesen des Kantons St.Gallen dar.
Die Anpassungen des Personalgesetzes umfassen unter anderem:
– eine Erweiterung des personalrechtlichen Handlungsspielraums für die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten. Sie sollen mit Genehmigung der Regierung eigene Personalreglemente erlassen können;
– Anpassungen von Regelungen im Lohnbereich, wie zum Beispiel die Erhöhung der Inkonvenienzentschädigungen, die Einführung von Vertrauensarbeitszeit für das oberste Kader, eine neue Berechnung von Lohnfortzahlungen bei Krankheit, Anpassungen der Datenschutzbestimmungen und punktuelle Anpassungen des Kündigungsschutzes;
– die Schaffung zusätzlicher Möglichkeiten zur Flexibilisierung des Altersrücktritts durch die Erleichterung von «Bogenkarrieren» und von Anstellungen im Pensionsalter.
Die Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage dauert bis zum 4. September 2026. Sie gibt allen Anspruchsgruppen die Gelegenheit, sich zu den Anpassungen zu äussern, bevor der V. Nachtrag des Personalgesetzes dem Kantonsrat zur Beratung zugeleitet wird.
Anpassungen der Personalverordnung
Neben den Anpassungen des Personalgesetzes werden (unter anderem durch das Entlastungspaket 2026) auch Änderungen der Personalverordnung für das Staatspersonal notwendig. Diese betreffen die Streichung der Geburtszulage sowie Anpassungen von Modalitäten im Umgang mit Ferienguthaben, Gleitzeitkappung, Überzeitauszahlung und Weiterbildungsvereinbarungen.
Diese Änderungen sind in den XX. Nachtrag zur Personalverordnung eingeflossen. Dieser geht nun bis 14. August 2026 in die Vernehmlassung bei Verwaltung, Gerichten und Personalverbänden.
Die mit dem V. Nachtrag zum Personalgesetz verbundenen, ergänzenden Anpassungen der Personalverordnung werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt und gehen dann separat in die Vernehmlassung.
Die Vernehmlassungsunterlagen zum V. Nachtrag zum Personalgesetz sind auf sg.ch/vernehmlassungen einsehbar.