Ja zum totalrevidierten Kinderbetreuungsgesetz

Die St.Galler Stimmbevölkerung hat dem totalrevidierten Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung zugestimmt. Mit dem Entscheid führt der Kanton ein einheitliches und stärker auf Familien ausgerichtetes Fördersystem ein. Eltern werden künftig direkt von den Betreuungskosten entlastet. Gleichzeitig bestätigt die Bevölkerung den seit 2020 eingeschlagenen Ausbau der Kinderbetreuung.
Mit einem Ja-Anteil von 57,8 Prozent hat die Stimmbevölkerung das totalrevidierte Kinderbetreuungsgesetz angenommen. Die Stimmbeteiligung lag bei 56,39 Prozent. Sieben von acht Wahlkreisen haben der Vorlage zugestimmt.
Damit wird die Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung im Kanton St.Gallen grundlegend erneuert. Die Regierung wertet das Abstimmungsergebnis als klaren Rückhalt für die Weiterentwicklung der kantonalen Familienpolitik.
Künftig werden Vergünstigungen direkt über die Monatsrechnung der Betreuungseinrichtungen gewährt. Für Eltern wird die Unterstützung damit einfacher und transparenter. Die Abwicklung erfolgt neu einheitlich über eine elektronische Plattform, über die Gesuche, Berechnungen und Auszahlungen standardisiert erfolgen.