Mitteilung Kanton

Zinssatz für kantonale Covid-Kredite wird gesenkt

Man sieht einen Taschenrechner und einen Mann, der darauf tippt.
Man sieht einen Taschenrechner und einen Mann, der darauf tippt.

Per Ende März 2026 hat der Bundesrat die Zinsen für Covid-19-Kredite gesenkt. Der Kanton St.Gallen zieht mit dem Bund gleich und senkt die Zinssätze für Kredite aus den kantonalen Programmen ebenfalls einheitlich auf 0 Prozent. Die Anpassung erfolgt auf den 1. Juni 2026.

Der Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (SNB) beträgt seit dem 20. Juni 2025 0 Prozent. Der Bundesrat hat im Rahmen der jährlichen Anpassung beschlossen, die Zinssätze für ausstehende Covid-19-Kredite per 31. März 2026 auf 0 Prozent beziehungsweise 0,5 Prozent (Kredite über 5 Millionen Franken) zu senken. Nun hat auch die St.Galler Regierung die Zinssätze für Kredite aus den kantonalen Programmen neu festgelegt.

Sowohl auf den durch Solidarbürgschaften besicherten Krediten aus dem Programm «Ergänzende Kredite in Folge des Coronavirus» als auch auf den Krediten aus dem Härtefallprogramm wird die Verzinsung per 1. Juni 2026 einheitlich auf 0 Prozent (bisher: 0,25 Prozent) angepasst. Damit entspricht die Verzinsung der Kredite zum Zeitpunkt des Entscheides neu dem SNB-Leitzins.

An den allgemeinen Rückzahlungsmodalitäten ändert sich für die Kreditnehmenden mit dieser Zinsanpassung nichts. Die Kredite stehen den Unternehmen unverändert für die ursprünglich festgelegte Laufzeit zur Verfügung. Die Senkung des Zinssatzes wie beim Bund erachtet die Regierung als sachgerecht, trägt zur Gleichbehandlung der betroffenen Kreditnehmenden bei und stärkt das Vertrauen in die kohärente Kreditpolitik von Bund und Kanton.