Abstimmungsvorschau zur Kita-Förderung: Familien unterstützen, Wirtschaftsstandort stärken

Am 14. Juni 2026 stimmt die Bevölkerung des Kantons St.Gallen über das Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung ab. Das neue Gesetz vereinfacht es Familien, finanzielle Unterstützung für die Nutzung von Kitas und schulergänzender Betreuung zu erhalten. Das fördert die Erwerbstätigkeit, bekämpft den Fachkräftemangel und stärkt so den Wirtschaftsstandort, ohne zusätzliche Kosten für Kanton und Gemeinden bei den Fördergeldern. Im ganzen Kanton soll es ein einheitliches Vergünstigungssystem geben.
Viele Familien sind auf zwei Einkommen angewiesen oder entscheiden sich bewusst für zwei Karrieren. Mit der Gesetzesänderung wird es für Eltern einfacher, Familie und Arbeit zu verbinden – denn sie können das Betreuungsangebot selbst wählen.
Wer seine Kinder selbst betreut, leistet einen wichtigen Beitrag. Daran ändert die Gesetzesanpassung nichts. Sie schafft zusätzliche Möglichkeiten für Familien, die auf Fremdbetreuung angewiesen sind – ohne neue Pflichten und ohne Mehrausgaben für den Staat bei den Fördergeldern.
Familien einheitliche Basis garantieren
Der Kanton St.Gallen unterstützt die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung auch in Zukunft mit 10 Millionen Franken je Jahr. Heute bezahlt er diese Gelder an die Gemeinden. Jede Gemeinde entscheidet selbst, wie sie die Beiträge nutzt – sie gewährt beispielsweise einkommensabhängige Tarife oder unterstützt den Ausbau des Angebots. Deshalb erhalten Familien je nach Gemeinde mehr oder weniger Unterstützung. Auch die Nutzung von Angeboten ausserhalb der Wohngemeinde wird selten finanziell unterstützt.
Stimmt die Bevölkerung dem Gesetz zu, ändert sich die Finanzierung. Das neue St.Galler System setzt auf das Modell der indirekten Subjektfinanzierung. Der Kanton verteilt die Gelder nicht mehr an die Gemeinden, sondern einkommensabhängig an die Familien. Das Geld fliesst an die Betreuungseinrichtungen wie Kitas, Horte oder Tagesfamilienorganisationen. Diese ziehen die individuelle Vergünstigung von der Monatsrechnung der Familien ab.
Keine neuen Ausgaben bei den Fördergeldern
Kanton und Gemeinden investieren je 10 Millionen Franken in die Mindestvergünstigung an die Familien. Damit wird für die Gemeinden ein zusätzlicher Teil ihrer heutigen Ausgaben gebunden dem neuen Vergünstigungssystem zugeführt.
Die Gesamtausgaben der Gemeinden für den Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung sind aber viel höher. Im Jahr 2024 beliefen sie sich auf 58,8 Millionen Franken. Die Gemeinden werden deshalb über die Mindestvergünstigung hinaus Angebote oder Familien unterstützen. Das ist sinnvoll, denn sie kennen die Bedürfnisse ihrer Einwohnerinnen und Einwohner und ihre Angebote am besten.
Sie können auch weiterhin individuell Angebote fördern, profitieren aber gleichzeitig von einem einheitlichen Basis-System mit moderner IT-Lösung. Sie behalten somit die Möglichkeit, selbst Akzente zu setzen. Die IT-Lösung wird von Kanton und Gemeinden als strategischer eGov-Service gemeinsam beschafft und betrieben.
Fachkräfte und Talente finden
Mit dem neuen Gesetz möchten die Regierung und der Kantonsrat die Familien unterstützen und den Wirtschaftsstandort stärken. Ein gut ausgebautes und bezahlbares Betreuungsangebot ermöglicht es, Beruf und Familie zu verbinden.
Die Gesetzesänderung unterstützt alle, die sich am Erwerbsleben beteiligen. So bleiben Eltern im Beruf und behalten ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Gute Kinderbetreuung bringt mehr Fachkräfte in den Arbeitsmarkt. Unternehmen finden und halten qualifiziertes Personal einfacher. Das ist wichtig, damit sich der Kanton St.Gallen im Wettbewerb um Talente gegenüber anderen Regionen behaupten kann.
Auch die Anbietenden von Betreuungsangeboten profitieren: Dank der Gesetzesanpassung können Familien im ganzen Kanton von der Mindestvergünstigung profitieren. Damit werden die Kosten für die Familien planbarer und die Nutzung flexibler. Durch die IT-Lösung erfolgt die Abrechnung einfach und digital, der Aufwand für die Anbietenden wird kleiner.
Ratsreferendum erfordert Abstimmung
Die Stimmberechtigten des Kantons St.Gallen haben zuletzt im Jahr 2023 über die kantonale Beteiligung bei der Förderung der kinder- und schulergänzenden Betreuung abgestimmt. Sie haben die Erhöhung der kantonalen Fördergelder von 5 auf 10 Millionen Franken mit einem Ja-Stimmenanteil von 63 Prozent angenommen. Die nun anstehende Gesetzesänderung optimiert die Verteilung dieses Betrags und verändert die Fördersumme nicht.
Trotzdem stimmt die Bevölkerung des Kantons über das Gesetz ab, da im Kantonsrat das Ratsreferendum ergriffen wurde. Mit dem Ratsreferendum können 40 Mitglieder des 120-köpfigen Kantonsrates einen Entscheid des Rates vor das Volk bringen. Der Kantonsrat stimmte einem entsprechenden Antrag mit 40 Ja-Stimmen zu.
Die Regierung und die Mehrheit des Kantonsrates sprechen sich klar für das Gesetz aus (75 zu 39 Stimmen und 0 Enthaltungen) und empfehlen der Bevölkerung mit einem Ja die Annahme des Gesetzes.
Die umfassenden Informationen zu Abstimmungsvorlage mit Erklärvideo sind online neues Fensteraufgeschaltet.