Regeln zu Fruchtfolgeflächen im Richtplan verankert

Im September 2025 endete die Vernehmlassung zum Entwurf der aktuellen Richtplananpassung. Die Regierung hat die Ergebnisse geprüft und den Erlass verabschiedet. Aufgrund der Vernehmlassung ergeben sich nur geringfügige Änderungen im Richtplan.
Ein Schwerpunkt der Richtplananpassung 2025 umfasst die Aktualisierung des Richtplanblatts zu den Fruchtfolgeflächen. Neu finden sich Grundsätze zur langfristigen Sicherung der Fruchtfolgeflächen und zu einheitlichen Qualitätskriterien bei der Beurteilung von Böden, ebenso zu Kompensationsregelungen beim Verbrauch von Fruchtfolgeflächen.
Der Kanton hat neu das Thema Anpassung an den Klimawandel im kantonalen Richtplan aufgenommen. Dies hatte Ergänzungen in den Kapiteln Siedlung, Mobilität sowie Versorgung und Entsorgung zur Folge. Damit soll beispielsweise Starkregenereignissen und Trockenheitsperioden vorausschauend begegnet werden.
Weiter hat der Kanton in einem Leitfaden die Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Regionen bei Richtplangeschäften geregelt. Eine weitere Anpassung betrifft die Deponiestandorte. Es kommen drei neue Standorte im Richtplan hinzu, namentlich in Häggenschwil, Lütisburg und Rüti. Damit sind im Richtplan die Voraussetzungen für die nachfolgende Nutzungsplanung festgelegt.
Genehmigung im ersten Halbjahr 2026
Der Richtplan steuert die räumliche Entwicklung des Kantons St.Gallen. Er wird alle zwei Jahre angepasst, um die aktuellen Bedürfnisse zeitgerecht aufzunehmen. Die Genehmigung der Richtplananpassung 2025 durch den Bund erfolgt voraussichtlich im zweiten Quartal 2026. Die Ergebnisse und die Stellungnahme der Regierung zu den Vernehmlassungsantworten sind in einem Bericht zusammengefasst. Der Bericht und weitere Unterlagen zur Richtplananpassung 2025 sind online neues Fenster abrufbar.