Mitteilung Kanton

Zwischenziele beim Energiekonzept zum Teil erreicht

Symbolbild des Regierungsgebäude.
Symbolbild des Regierungsgebäude.

Die St.Galler Regierung legt dem Kantonsrat regelmässig eine Berichterstattung zum St.Galler Energiekonzept 2021–2030 vor. Damit soll der Erfolg des Konzeptes überprüft werden. Die vorberatende Kommission hat den Bericht beraten und beantragt Eintreten auf die Vorlage. Sie sieht zwei Aufträge vor.

Die Umsetzungskontrolle des St.Galler Energiekonzepts 2021–2030 beinhaltet ein jährliches Monitoring zuhanden des Kantonsratspräsidium. Zudem ist auch dem Kantonsrat eine regelmässige Berichterstattung zu unterbreiten. Die erste über die Jahre 2021 bis 2024 erfolgt nun mit dem Bericht der Regierung. 

Die vorberatende Kommission hat den Bericht unter der Leitung von Daniel Bosshard, St.Gallen, beraten. Beim Ausbau erneuerbarer Energien hat der Kanton die Zwischenziele insgesamt erreicht. Die aktuellen Entwicklungen deuten aber darauf hin, dass der Kanton die CO2-Emmissionen bis 2030 nicht halbieren kann und das Ziel verfehlen wird. Aufgrund neuer nationaler Zielsetzungen und Strategien sowie der verfehlten CO2-Reduktionsziele besteht Handlungsbedarf: Massnahmen und Strategien wie der Ausbau von Fotovoltaikanlagen oder die Förderung von Ladeinfrastruktur in Einstellhallen sind zu intensivieren und zu ergänzen. Zudem ist das Hauptziel zum Ausbau erneuerbarer Energien an die nationale Zielsetzung anzupassen.

Die Kommission anerkennt die Herausforderungen in der Energiepolitik. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass sich der Kanton St.Gallen auf dem richtigen Weg befindet und Innovationen fördern sowie technologieoffen in die Zukunft schreiten soll. Die Kommissionsminderheit beurteilt die Zielerreichung kritischer und bezweifelt, dass die bisherigen Massnahmen ausreichen. Die Kommissionsmehrheit beurteilt den Einsatz von externen Fachbüros bei der Ausarbeitung von Berichten zum Energiekonzept jedoch kritisch. Sie möchte die Regierung deshalb beauftragen, externe Unterstützung künftig nur noch bei Bedarf und ausschliesslich für ausgewählte, begründete Schwerpunkte beizuziehen. In einem zweiten Auftrag beantragt die vorberatende Kommission, dass die Regierung prüft, ob die im Energiekonzept festgehaltenen Ziele ohne zusätzliche Stellenprozente beim Bau- und Umweltdepartement und ohne zusätzliche staatliche Beihilfen erreicht werden können.

Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Frühjahrsession in einziger Lesung. Der Bericht der Regierung und die Anträge der vorberatenden Kommission sind im Ratsinformationssystem neues Fenster unter der Geschäftsnummer 40.25.04 zu finden.