Mitteilung Kanton

Neue Online-Steuererklärung E-Tax SG

Man sieht eine Frau, die mit Taschenrechner und Unterlagen am Laptop arbeitet.
Man sieht eine Frau, die mit Taschenrechner und Unterlagen am Laptop arbeitet.

Den steuerpflichtigen natürlichen Personen des Kantons St.Gallen steht ab 2026 eine neue und moderne elektronische Steuererklärung für die Steuerperiode 2025 zur Verfügung. Das kantonale Steueramt ersetzt die aktuelle Download-Deklarationslösung durch eine webbasierte Anwendung. Für das Login nutzt die neue Online-Steuererklärung AGOV, das erprobte Behördenlogin der Bundesverwaltung.

Dieses Jahr steht erstmals die neue Online-Steuererklärung E-Tax SG für Privatpersonen zur Verfügung. Die über 20 Jahre alte Download-Deklarationslösung wird durch E-Tax SG abgelöst. Neu kann ortsunabhängig von verschiedenen Geräten auf die Steuererklärung zugegriffen werden – sei es mit Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone. Die Datenspeicherung erfolgt zentral und nicht mehr lokal.

E-Tax setzt auf E-Login

Um auf E-Tax SG zuzugreifen, wird das E-Login verwendet. E-Login ist ein Service des Kantons St.Gallen und der St.Galler Gemeinden und nutzt AGOV, das erprobte Behördenlogin der Bundesverwaltung. Dieses Login kann künftig auch für weitere
E-Behördenleistungen genutzt werden.

Jetzt registrieren

Um mit der Online-Steuererklärung E-Tax SG starten zu können, ist in wenigen Schritten ein AGOV-Konto einzurichten. Anstelle eines Passworts wird bei AGOV – ähnlich wie beim Onlinebanking – ein zweiter Faktor verwendet. Dafür wird die «AGOV access» App auf dem Smartphone genutzt. Sobald die Registration abgeschlossen ist, verfügen die Steuerpflichtigen über einen E-Login. Die Anmeldung erfolgt über den QR-Code mit der «AGOV access» App.

Hilfe und Support

Der E-Gov-Support der Staatskanzlei gewährleistet die Unterstützung des E-Logins mit AGOV (schalter-e.sg.ch/support neues Fenster). Bei Fragen zur Online-Steuererklärung stehen unter steuern.sg.ch/etaxnp neues Fenster verschiedene Hilfestellungen zur Verfügung, darunter Erklärvideos sowie Kontaktdaten für telefonische und schriftliche Unterstützung. Weiter besteht die Möglichkeit, sich bei Fragen zum Ausfüllen der Online-Steuererklärung in einem Live-Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden auszutauschen.

Der E-Gov-Support sowie der Live-Chat stehen ab sofort werktags bis Mitte April von Montag bis Freitag je nach Bedarf jeweils von 8 bis 21 Uhr und zusätzlich ab Mitte Februar bis Ende März am Samstag und Sonntag von 13 bis 19 Uhr zur Verfügung.

E-Login ist Bestandteil des Programms «Strategische E-Government Basisservices» (STREBAS) von Kanton und Gemeinden. STREBAS beinhaltet zentrale Services wie E-Payment, E-Signatur sowie den Schalter E, die digitale Behördendienste für Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung effizienter und benutzerfreundlicher gestalten.

Rechtliche Neuerungen

Ab der Steuerperiode 2025 können angestellte Berufstätige die Kosten für Fahrten zwischen dem Wohn- und Arbeitsort bis zur Obergrenze von 8'000 Franken abziehen (vorher: 4'595 Franken).

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat in der Berufskostenverordnung den Abzug für die Benützung eines privaten Fahrzeugs für den Arbeitsweg von 70 Rappen auf 75 Rappen pro Kilometer erhöht. Diese neue Regelung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.

Das allgemeine Zinsumfeld auf dem Finanzmarkt hat sich gegenüber dem Vorjahr stark gesenkt. Deshalb wird der Ausgleichszins von 0,75 Prozent auf 0,25 Prozent ab 1. Januar 2026 gesenkt. Mit einem Ausgleichszins in dieser Höhe besteht für die Steuerpflichtigen ein kleiner monetärer Anreiz zur Begleichung der vorläufigen Steuerrechnung.

Neu können Arbeitnehmende und Selbständigerwerbende Beitragslücken der Säule 3a, die nach dem 1. Januar 2025 entstanden sind, füllen und steuerlich abziehen. Einkäufe in die Säule 3a sind somit erstmals in der Steuerperiode 2026 möglich für Beitragslücken im Jahr 2025.