Schwarzarbeit auf Kanti-Baustelle wirksam bekämpfen

Auf der Baustelle der Kantonsschule Sargans haben die Kantonspolizei und das Amt für Wirtschaft und Arbeit bei einer Kontrolle drei Schwarzarbeiter von nicht gemeldeten Sub-Unternehmen entdeckt. Das Hochbauamt des Kantons St.Gallen verwies die weiteren Mitarbeiter der fehlbaren Betriebe umgehend von der Baustelle.
Bei einer Kontrolle auf der Baustelle der Kantonsschule Sargans haben die Kantonspolizei und das Amt für Wirtschaft und Arbeit drei Fälle von Schwarzarbeit aufgedeckt (siehe separate Medienmitteilung der Kantonspolizei). In der Folge stellte das Hochbauamt fest, dass zwei Erstunternehmen nicht gemeldete Sub-Unternehmen beauftragt hatten. Schwarzarbeit ist für den Kanton nicht akzeptabel.
«Schwarzarbeit schädigt die Bauwirtschaft insgesamt und insbesondere die KMU und Handwerksbetriebe. Schwarzarbeit gefährdet die Sozial- und Arbeitnehmerschutzbestimmungen. Sie ist in jedem Fall inakzeptabel.»
Regierungsrätin Susanne Hartmann
Vorsteherin Bau- und Umweltdepartement
Das Hochbauamt hat sämtliche nicht gemeldeten Sub-Unternehmen per sofort von der Baustelle verwiesen und die Erstunternehmen kontaktiert. Es hat darauf hingewirkt, dass die Zusammenarbeit mit den beiden nicht gemeldeten Subunternehmen per sofort beendet wird.
Zu Verzögerungen im Bauablauf der Kantonsschule Sargans wird es voraussichtlich nicht kommen.
Kontrollen intensiviert
Für die Kontrollen der privaten und öffentlichen Baustellen ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit und die Fachstelle Ausländer- und Migrationsdelikte der Kantonspolizei zuständig. Bereits im August 2024 hatten sie Schwarzarbeiter auf der Baustelle der Kantonsschule Sargans entdeckt. Damals war ein Eisenlegerunternehmen fehlbar.
Das Bau- und Umweltdepartement hat die zuständigen Behörden daraufhin gebeten, vermehrt Kontrollen auf den kantonseigenen Baustellen durchzuführen. Die Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Wirtschaft und Arbeit und dem Hochbauamt wurde in der Folge verstärkt. So versorgt das Hochbauamt das Amt für Wirtschaft und Arbeit mit den Bauprogrammen des Kantons. Auf dieser Basis wurden die arbeitsrechtlichen Kontrollen der kantonalen Baustellen gezielt erhöht. Bis zum nun vorliegenden Fall musste die kantonalen Kontrollorgane keine Verfehlungen feststellen.
Der Fall von 2024 führte des Weiteren zu einer juristischen Überprüfung der vertraglichen Absicherung des Kantons gegen Schwarzarbeit durch das Hochbauamt. Diese ergab, dass bereits alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Der Kanton darf aus vergaberechtlichen Gründen keine schwarze Liste mit fehlbaren Unternehmen führen.
Auf Bundesebene ist die Parlamentarische Initiative «Wettbewerb und Sozialversicherungen mit Solidarhaftung schützen» hängig, mit dem Ziel, die Erstunternehmer (Total-, General- oder Hauptunternehmer) zivilrechtlich für die Nichteinhaltung der Netto-Mindestlöhne und der Arbeitsbedingungen durch die Subunternehmer sowie für die Beiträge an Sozialversicherungen haftbar zu machen. Der Erstunternehmer soll zudem für Vollzugs- und Weiterbildungskosten und Frührentensysteme haften, die auf allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen beruhen. Das Bau- und Umweltdepartement begrüsst diese Initiative sehr.
Verstärkte Bekämpfung der Schwarzarbeit im Kanton St.Gallen
Die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Schwarzarbeit nehmen schweizweit zu. Zentral in deren Bekämpfung ist neben der Kontrolltätigkeit der Kantone die Sensibilisierung der Unternehmen und die Wahrnehmung ihrer Verantwortung. Am Donnerstag führte das Volkswirtschaftsdepartement zur Vernetzung und Stärkung der Bekämpfung von Schwarzarbeit die erste Schwarzarbeitstagung durch. Über 130 Vertreterinnen und Vertreter der Kontrollbehörden, der Gemeinden, der Sozialversicherungen sowie weiterer Partnerorganisationen nahmen daran teil.