Vogelgrippe in Wil: Massnahmen erlassen

Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen hat in Zusammenarbeit mit der internationalen Tierseuchengruppe die Tierhaltung in Wil, bei der am Freitag das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen wurde, aufgelöst. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat die gesamte Schweiz zum Vogelgrippe-Beobachtungsgebiet erklärt. Die damit verbundenen Massnahmen werden den betroffenen Tierhaltenden direkt mitgeteilt. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr, Geflügelprodukte können weiterhin bedenkenlos konsumiert werden.
Das BLV wird um 12 Uhr regionale Zonen anordnen. In diesen gelten spezifische Massnahmen. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen informiert betroffene Tierhaltende im Kanton St.Gallen direkt.
Das BLV hat die gesamte Schweiz zum Beobachtungsgebiet erklärt. Ab dem 25. November 2025 gilt:
- Alle Vogelhaltungen müssen Vogelgrippesymptome wie zum Beispiel ausgeprägte Atemwegssymptome der Bestandestierärztin oder dem Bestandestierarzt melden.
- Geflügelhaltungen mit 50 oder mehr Vögeln müssen Schutzmassnahmen für den Auslauf umsetzen, Hühnervögel von Gänsevögeln (inklusive Enten) und Laufvögeln getrennt halten sowie strenge Biosicherheitsmassnahmen (unter anderem Zutrittsbeschränkung, Hygieneschleuse, Kleiderwechsel) umsetzen.
- Geflügelhaltungen mit 100 oder mehr Hausgeflügel müssen Aufzeichnungen zu umgestandenen Tieren und besonderen Krankheitsanzeichen erstellen.
Zudem gelten für Tierärztinnen und Tierärzte spezielle Meldepflichten sowie für Märkte und Ausstellungen zusätzliche Einschränkungen. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Kantons neues Fenster und auf der Webseite des BLV neues Fenster zu finden.
Keine Gefahr für die breite Bevölkerung
Die Vogelgrippe gilt primär als Tierseuche. Eine Übertragung des Vogelgrippe-Virus auf den Menschen wurde in Europa bis jetzt nur in Einzelfällen und nur nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infizierten Vögeln beobachtet. Das Risiko für die Bevölkerung wird somit weiterhin als äusserst gering eingestuft. Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden.